Waldumwandlung in der Gemarkung Zippendorf, Flur 1, Flurstücke 3/2, 3/4, 3/5, 4, 5/3, 5/5, 5/6 und 5/7 mit einer Größe von insgesamt ca. 0,9471 ha (kumulierend mit 0,5045 ha)
Waldumwandlung in der Gemarkung Kuhlenfeld, Flur 1, Flurstücke 55, 50/23, 52, 56, 58 und 67/1 und Gemarkung Dersenow, Flur 2, Flurstück 227 mit einer Größe von insgesamt ca. 1,45 ha
Waldumwandlung in der Gemarkung Schwechow, Flur 1, Flurstücke 39/2, 51/3, 52 und Gemarkung Jesow, Flur 1, Flurstücke 71, 74/1, 76, 114 und 135 mit einer Größe von insgesamt ca. 1,1612 ha
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen den Vollzug des Sächsischen Waldgesetzes sowie die Tätigkeit der Oberen Forstbehörde als Träger öffentlicher Belange (TÖB). Folgende Themen werden u. a. bearbeitet: - Waldumwandlungen und Waldumwandlungserklärungen (soweit Obere Forstbehörde zuständig) - Erstellung/Fortführung von Waldbilanzen (z. B. Umwandlungsverzeichnisse) - Erarbeitung von Stellungnahmen als TÖB bei Genehmigungsverfahren nach Bundes-/Landesrecht (soweit Obere Forstbehörde zuständig) - Forstliche Rahmenplanung - Waldfunktionenkartierung
Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 6 in 03044 Cottbus beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Halenbeck, Flur 108, Flurstück 157 eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer WEA des Typs Vestas V162 mit 5,6 MW Leistung, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nabenhöhe von 166 m mit einer Fundamenterhöhung von 3 m. Dazu werden eine dauerhafte Waldumwandlung auf einer Gesamtfläche von 3.754 m² und eine zeitweilige Waldumwandlung auf einer Gesamtfläche von 5.323 m² beantragt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 4. Quartal 2020 vorgesehen.
Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co.KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen, beantragt die Genehmigung (Vorhaben-ID Süd-G00323) nach § 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), in 15868 Jamlitz auf den Grundstücken in der Gemarkung Ullersdorf, Flur 1, Flurstücke 110 und 226 zwei Windkraftanlagen (WKA) vom Typ NORDEX N163 - 5,7 MW zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die Windkraftanlagen vom Typ NORDEX N163 - 5,7 MW haben eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 163 m und damit eine Gesamthöhe ab Oberkante des Fundamentes von 245,5 m. Die elektrische Leistung je WKA beträgt 5,7 MW. Zu jeder Windkraftanlage gehören Getriebe, Maschinenhaus, Beton-Hybridturm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Für das Vorhaben ist eine Waldumwandlung erforderlich. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein kumulierendes Vorhaben nach §§ 10, 11 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das 1. Quartal 2025 vorgesehen. Hinweis: Die Genehmigung wurde erteilt.
Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5 in 28359 Bremen, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Freudenberg, Flur 5, Flurstücke 74 und 82 zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen vom Typ Nordex N149 - 5,7 MW mit drei Rotorblättern, einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149 m und damit einer Gesamthöhe von 238,5 m. Die elektrische Leistung beträgt je Anlage 5,7 MW. Zu den Windkraftanlagen gehören auch das Maschinenhaus, Getriebe, Hybrid-Turm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Für das Vorhaben ist eine Waldumwandlung erforderlich. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 6 in 03044 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Halenbeck, Flur 108, Flurstück 163 eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer WEA des Typs Vestas V162 mit 6,0 MW Leistung, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nabenhöhe von 169 m. Dazu werden eine dauerhafte Waldumwandlung auf einer Gesamtfläche von 1 974 m² und eine zeitweilige Waldumwandlung auf einer Gesamtfläche von 4 892 m² beantragt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 3. Quartal 2023 vorgesehen.
Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5 in 28359 Bremen, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Brunow, Flur 2, Flurstück 239 eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage vom Typ Nordex N149 - 5,7 MW mit drei Rotorblättern, einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149 m und damit einer Gesamthöhe von 238,5 m. Die elektrische Leistung beträgt 5,7 MW. Zur Windkraftanlage gehören Maschinenhaus, Getriebe, Hybrid-Turm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Für das Vorhaben ist eine Waldumwandlung erforderlich. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Die Firma Green Wind Energy GmbH, Alt-Moabit 60 a in 10555 Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in 16259 Beiersdorf-Freudenberg auf dem Grundstück in der Gemarkung Freudenberg, Flur 5, Flurstück 80 eine Windkraftanlage (WKA) vom Typ VESTAS V150 - 5,6 MW zu errichten und zu betreiben. Die Windkraftanlage vom Typ VESTAS V150 - 5,6 MW mit drei Rotorblättern hat eine Nabenhöhe von 169 m, einen Rotordurchmesser von 150 m und damit eine Gesamthöhe von 244 m. Die elektrische Leistung beträgt 5,6 MW. Zur Windkraftanlage gehören Getriebe, Maschinenhaus, Hybrid-Beton-Turm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Für das Vorhaben ist eine Waldumwandlung erforderlich. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
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