Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumstruktur für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Dienst enthält im Endzustand Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumstruktur für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Dienst enthält im Endzustand Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Titel: "Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge" Der Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge enthält die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. Diese Grundsätze und Ziele wurden auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft mit ihrer gewachsenen Siedlungsstruktur aufgestellt.für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. In den Regionalplan ist zugleich der Landschaftsrahmenplan nach § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes einbezogen (§ 6 SächsLPlG) (zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetztes, 12.02.1990, BGBl. I S. 205). Der Landschaftsrahmenplan für die Planungsregion wird als Bestandteil des Regionalplanes vom Regionalen Planungsverband im Einvernehmen mit dem jeweiligen Staatlichen Umweltfachamt sowie mit dem Regierungspräsidium aufgestellt und bei Bedarf fortgeschrieben. Er enthält eine Konkretisierung der landesweiten Ziele des Landesentwicklungsplanes für Natur und Landschaft in der Region und stellt für den Planungsraum die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Die regionalen Ziele des Naturschutzes, insbesondere über die Schutzgebiete und schützenswerten Landschaftsbestandteile werden soweit wie möglich in den Regionalplan eingefügt. Die regionalen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen und zum Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten, werden dem Regionalplan in einer Anlage beigefügt (§ 6 SächsNatSchG). Inhalt des Regionalplanes I ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND ZIELE 1 GRUNDSÄTZE FÜR DIE RÄUMLICHE ORDNUNG UND ENTWICKLUNG DER REGION 1.1 Leitbild der Region 1.
TITEL:
REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008
-Teil 1 Festlegungen mit Begründungen
-Teil 2 Umweltbericht
-Teil 3 Zusammenfassende Erklärung
PLANUNGSSTAND:
Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008
AUFGABEN und INHALTE
Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne.
Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.
Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind regional bedeutsame Achsen, die das Netz der im LEP Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Überregionalen Verbindungsachsen ausformen und ergänzen. In der Verbindungsfunktion wird die Erhaltung und Verbesserung der Erreichbarkeit der höherrangigen zentralen Orte untereinander sowie die Bündelungsfunktion der Infrastruktur zusammengefaßt. Die Entwicklungsfunktion unterstützt die Konzentration der Siedlungsentwicklung in ausgewiesenen Siedlungsbereichen. Regionale Achsen sind durch Siedlungsbereiche, Regionale Grünzüge und Grünzäsuren gekennzeichnet gegliedert. Siedlungsbereich ist ein Gemeindeteil, in dem sich die Siedlungstätigkeit über die Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus (überörtliche Ansiedlung) und/oder zur örtlichen Konzentration der Eigenentwicklung vorrangig vollziehen soll.