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Fair gehandelte Produkte in Kantinen, bei Veranstaltungen und Sitzungen der Ministerien und der Staatskanzlei

1. Der Ministerrat beschließt die Selbstverpflichtung der Landesregierung, in den Ministerien und der Staatskanzlei ab dem 1. Juni 2022 Kaffee und Tee aus fairem Handel und ökologischem Anbau in den Kantinen sowie bei eigenen Sitzungen und Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei anzubieten. Zucker soll aus ökologischem Anbau möglichst aus Europa kommen, bei Importprodukten aus Entwicklungsländern (nach OECD-DAC-Liste) zusätzlich aus fairem Handel. 2. Der Ministerrat beschließt eine Bevorzugung von Kaffee aus regionalen Röstereien beziehungsweise dem Herkunftsland Ruanda, soweit möglich, zu empfehlen. Der Ministerrat beschließt die Möglichkeit einer Abweichung vom Grundsatz einer fairen und ökologischen Beschaffung, soweit bestehende Liefer- oder Pachtverträge dem entgegenstehen, ebenso bei Veranstaltungen in nicht- landeseigenen Räumen, bei denen verpflichtende Bindungen an bestimmte Lieferanten bestehen, die die betreffenden Anforderungen nicht erfüllen. In diesen Fällen ist darauf zu achten, den Anforderungen an eine faire und ökologische Beschaffung so weit wie möglich zu genügen. 3. Der Ministerrat empfiehlt, bei Sitzungen und Veranstaltungen mit geeigneten Maßnahmen (Aufsteller, Servietten, etc.) darauf hinzuweisen, dass Produkte aus ökologischem Anbau beziehungsweise fairem Handel verwendet werden. 4. Der Ministerrat beschließt zudem, dass bei Veranstaltungen und Sitzungen in landeseigenen Räumen Umverpackungen aus Plastik möglichst vermieden werden sollen. Dies gilt, so weit umsetzbar, auch für Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei in nicht-landeseigenen Räumen. 5. Der Ministerrat bittet die Staatskanzlei und die Ministerien, bestehende Lieferverträge schnellstmöglich anzupassen und nur dann zu verlängern, wenn die genannten Anforderung en eingehalten werden können.

Sammelboxen

Allein in Berlin werden jährlich rund drei Millionen Druckerpatronen und -kartuschen verkauft. Rund 90 Prozent der leergedruckten Druckerpatronen und -kartuschen werden bisher entsorgt. Dabei gehen wertvolle Ressourcen verloren. Re-Use Berlin bietet daher in Zusammenarbeit mit Interseroh eine Box zur Sammlung von gebrauchten Druckerpatronen und -kartuschen in Berlin an. Die gesammelten Produkte werden einer Aufbereitung zugeführt. So wird den gesammelten Patronen und -kartuschen ein zweites Leben geschenkt und wertvolle Ressourcen können dem Rohstoffkreislauf erhalten bleiben. Bereits die Wiederverwendung einer einzigen Toner-Kartusche spart gegenüber der Neuproduktion rund 4,5 kg schädliche Treibhausgasemissionen und 9,4 kg Primärressourcen ein. Melden Sie sich kostenlos auf der Seite sammel-box.de/register an. Danach können Sie sich auf www.sammel-box.de einloggen und die gewünschte Anzahl an Boxen kostenlos bestellen. Unter sammel-box.de/so-funktioniert-es können Sie außerdem der umfangreichen Modul-Liste entnehmen, welche Tinten- und Tonerkartuschen in die Box dürfen. Sobald die Kiste voll ist, können Sie über Ihren Login die Abholung der Box sowie die Auslieferung einer neuen Box, beantragen. Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich gerne an das Sammelbox-Team von Interzero: ipc.info@interzero.de Die im Rahmen des Ideenwettbewerbs 2019 prämierte Idee zum Aufstellen einer Re-Use Box für den Tausch und die Wiederverwendung von Versandmaterial wurde in 2020 umgesetzt. Dafür wurde eine Tausch-Box designt, aus Re-Use Teilen gebaut und in einem PaketShop erstmalig getestet. Aktuell finden Sie die Sammel- und Tauschboxen an folgenden Standorten: Seit 2019 ist das Brillenprojekt der NBS – Netzwerk für Bildung und Soziales Teil des Re-Use Netzwerks. Im Projekt werden drei Ziele verfolgt: Die „Rettung“ von ungenutzten Brillen dient der Abfallvermeidung. Gleichzeitig erhalten Sehhilfebedürftige in Entwicklungsländern eine gebrauchsfähige Brille, die ein Leben verändern kann und das Netzwerk für Abfallvermeidung wird gestärkt. Die Brillen werden an den Kooperationspartner der NBS – Netzwerk für Bildung und Soziales, „ BrillenWeltweit , weitergeleitet. BrillenWeltweit übergibt die Brillen durch lokale Fachkräfte kostenlos an Sehhilfebedürftige in Entwicklungsländern. Durch den persönlichen Kontakt vor Ort wird sichergestellt, dass die Brillen in die richtigen Hände gelangen. Im Rahmen des Projektes „Brillenbox Charlottenburg“ wird, gefördert von der Stabstelle Bildung für Nachhaltige Entwicklung ( SBNE ), vom 10.02. bis 09.07.2025 für jeweils 3 Wochen in verschiedenen Charlottenburger Einrichtungen eine Brillensammelbox aufgestellt. Nachfolgend finden Sie die Standzeiten und -orte:

Support to developing countries

This series of data provides information on how much financial, capacity building and technology support the EU Member States and other countries have either planned, committed, or provided to developing countries in relation to climate change mitigation or adaptation. The datasets holds further details on the provided support, e.g., the recipient of support, the financial instrument, the funding source, the concrete projects which benefited or the targeted sector. These datasets are being collected under Article 19 of the Governance Regulation 2018/1999. The Regulation aims to help the EU meet its 2030 climate and energy targets by setting common rules for planning, reporting and monitoring. The Regulation also ensures that EU planning and reporting are synchronised with the ambition cycles under the Paris Agreement.

Entwicklungszusammenarbeit Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt Partners in Transformation - Angebote für die Wirtschaft Weitere Themen

Auch wenn die deutsche Entwicklungszusammenarbeit vornehmlich in die Zuständigkeit des Bundes fällt, tragen auch die 16 Bundesländer mit einer ganzen Reihe von Projekten dazu bei, die Entwicklungsländer aktiv zu unterstützen. So auch in Sachsen-Anhalt, wo das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung für diesen Bereich zuständig ist. Grundlage sind die Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt, in denen die wichtigsten Ziele, Grundsätze, Entscheidungskriterien und Schwerpunkte der partnerschaftlichen Zusammenarbeit Sachsen-Anhalts mit Entwicklungs- und Übergangsländern dargestellt sind. Sachsen-Anhalt hat seine Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit erweitert: Bislang lag der Fokus vor allem auf der Förderung von Bildungs- und Informationsarbeit im Inland, von Nichtregierungsorganisationen sowie der Humanitären Hilfe. Hinzu kommen künftig Schwerpunkte wie die Stärkung von fairem Handel und nachhaltigem Konsum sowie die Einbeziehung von Unternehmen und Wissenschaft in die Entwicklungszusammenarbeit. Durch die Überarbeitung der Leitlinien will Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bis 2030 beitragen. Download: Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt Um Entwicklungserfolge in Partnerländern sowie nachhaltiges, sozial gerechtes, klimafreundliches Wirtschaftswachstum anzustoßen, stellt das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) unter der Dachmarke "Partners in Transformation" Angebote der Zusammenarbeit mit Unternehmen und anderen Wirtschaftsakteuren bereit. Angebote für die Wirtschaft Internationale Entwicklungszusammenarbeit Regionale Entwicklungszusammenarbeit Nationale Entwicklungszusammenarbeit

Ergebnisse der COP29: Kleine Schritte, große Ziele

Ergebnisse der COP29: Kleine Schritte, große Ziele Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich. Es ist tatsächlich ein großer Makel der COP29, dass die Kompromiss-Formulierung von Dubai (COP28) zum Übergang weg von fossilen Energieträgern („transitioning away from fossil fuels“) in Baku nicht in den Abschlussdokumenten enthalten ist. Dennoch kann der Beschluss zur Klimafinanzierung, der 35 Stunden nach dem eigentlichen Konferenzende gefasst wurde, zumindest als Etappenerfolg des multilateralen Klimaschutzes verstanden werden. Ein weiteres zentrales Ergebnis der COP29: Die Umsetzung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) wurde trotz einiger Widerstände nicht gestoppt und bestehende Ziele für den ⁠ Klimaschutz ⁠ wurden nicht abgeschwächt. In den kommenden Jahren muss dieser Prozess dringend intensiviert und beschleunigt werden, um das 1,5-°C-Ziel von Paris weiterhin in Reichweite zuhalten. Erste Schritte zu mehr Klimafinanzierung Von großer Bedeutung ist die Einigung auf ein Klimafinanzierungsziel ( New Collective Quantified Goal, NCQG ): Bis zum Jahr 2035 sollen die Beiträge aus den Staatshaushalten der Länder, die kumulativ sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Dies entspricht nicht dem Bedarf der Entwicklungsländer für die Klimafinanzierung, der laut Berechnungen des zuständigen Ausschusses für Finanzen weit höher liegt. Aber es ist ein wichtiger Einstieg in einen Prozess, der die Klimafinanzierung in den nächsten 10 Jahre intensivieren kann. Schwellenländer werden motiviert, freiwillige Beiträge zum NCQG zu leisten. Auch die Beiträge aller Länder für Klimaaktivitäten, die durch Entwicklungsbanken geleistet werden, können mit eingerechnet werden. Über die 300 Milliarden US-Dollar hinaus werden sämtliche Akteure, also auch die Privatwirtschaft, aufgefordert, Mittel in Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Forderung soll in einer „Roadmap“ bis zur nächsten COP in Brasilien konkretisiert werden. Hier muss erreicht werden, dass bisherige Investitionen und Subventionen für fossile Energien zum Klimaschutz umgelenkt werden, insbesondere in erneuerbare Energien. Diese Umlenkung von Finanzströmen wurde bereits in Artikel 2.1c im Übereinkommen von Paris beschlossen. Bislang haben die meisten Staaten auf der Welt diesen Artikel jedoch de facto ignoriert. Neuer juristischer Rahmen für globalen Emissionshandel Von besonderer Relevanz für das nächste Jahrzehnt sind auch die konkreten Baku-Entscheidungen zu globalen CO 2 -Emissionshandelsmärkten, die im Artikel 6 des Übereinkommens von Paris beschlossen wurden. Die neuen Regeln sollen die Umweltintegrität, also die ökologische ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ des Handels von Emissionsminderungen zwischen Staaten, sicherstellen. Somit erhalten Gutschriften aus Klimaschutzprojekten nun einen juristischen Rahmen. Mit den in Baku beschlossenen Leitlinien müssen ab jetzt konkrete Methodologien entwickelt werden, die die Umweltintegrität der Artikel-6-Projekte garantieren können und Doppelzählungen oder Betrug verhindern. Das ⁠ UBA ⁠ am Verhandlungstisch Ebenfalls wichtige Verhandlungsthemen der COP29, bei denen auch UBA-Mitarbeitende beitrugen: die Vorbereitung von ambitionierten Klimaschutzbeiträgen der einzelnen Staaten ( sogenannte NDC ), die Emissionsberichterstattung, klimawissenschaftliche Themen, Landwirtschaft , die Überprüfung der Fortschritte der Weltgemeinschaft beim Klimaschutz (2. Global Stocktake , 7. IPCC -Sachstandsbericht und 3. Periodic Review), die Vermeidung von Methanemissionen in der Abfallwirtschaft sowie die Verbindung zwischen Meeresschutz, ⁠ Klimawandel ⁠ und Klimaschutz (der sog. „Ocean-Climate Nexus“ ). Neue nationale Klimaschutzpläne müssen an Paris-Zielen ausgerichtet sein In den nächsten 11 Monaten stehen die neuen nationalen Klimaschutzziele und -pläne aller Vertragsstaaten im Mittelpunkt: Diese sogenannten „Nationally Determined Contributions“ (NDC), also die Beiträge einzelner Länder zum internationalen Klimaschutz, müssen bis zur COP30 in Brasilien vorgelegt werden. Laut Übereinkommen von Paris müssen die NDCs auf das Ergebnis der globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) der COP28 in Dubai eingehen. Diese forderte unter anderem eine Ausrichtung auf das 1,5-°C-Ziel des Übereinkommens von Paris, eine Abkehr von fossilen Energien und bis 2030 die Verdreifachung der installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien und die Verdopplung der Energieeffizienz-Steigerungsrate. Brasilien und die Vereinigten Arabischen Emirate legten ihre NDCs zur COP29 vor. Das brasilianische NDC beinhaltet Emissionsreduktionen von 59 Prozent bis zu 67 Prozent im Jahr 2035 gegenüber 2005. Das NDC der Vereinigten Arabischen Emirate strebt eine Emissionsreduktion von 47 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 an. Großbritannien kündigte für das Zieljahr 2035 eine 81-prozentige Senkung der Treibhausgase gegenüber 1990 an. In verschiedenen Veranstaltungen während der COP29 wurde immer wieder die Forderung betont, die NDCs an einem 1,5°-C-kompatiblen Pfad auszurichten. Dazu gehörte auch die Forderung an den globalen Norden, die mit ambitionierten Zielen verbundenen Klimaschutzmaßnahmen in armen Ländern kozufinanzieren. Der Mangel an Ehrgeiz der bisher gültigen NDCs mit Enddatum 2030 ist gewaltig: Ihre Umsetzung würde immer noch eine 2,8 °C wärmere Welt bis zum Ende des Jahrhunderts bedeuten. Internationaler Klimaschutz ohne die USA? Von zentraler Bedeutung für den internationalen Klimaschutz auf dem Weg zur COP30 in Brasilien sind insbesondere die neuen NDCs der G20-Staaten, die insgesamt für über 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die bisherigen Signale der kommenden neuen US-Regierung unter Donald Trump lassen jedoch höhere Emissionen und einen erneuten Ausstieg der USA aus dem Übereinkommen von Paris befürchten. Im schlimmsten Fall könnten die USA sogar aus der ⁠ UN ⁠-Klimarahmenkonvention austreten. Vor diesem Hintergrund sollte die EU zusammen mit China eine Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernehmen, um die übrigen G20-Staaten ebenfalls zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu bewegen. Auf dem Weg zur COP30 Die COP29 hat es, trotz großer Widerstände und geopolitischer Herausforderungen geschafft, die Ziele von Paris zu bekräftigen und kleine Schritte zu gehen, die diese Ziele in Reichweite halten. Diese Schritte müssen auf dem Weg zur nächsten COP30 in Brasilien, bei der es vor allem um die neuen nationalen Klimaschutzpläne sowie die Rolle der Natur beim Klimaschutz gehen wird, im Sinne eines globalen 1,5-°C-Pfads größer und gezielter werden.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 93

Sehr geehrte Leser*innen, ein ereignisreiches Jahr für die Klimaanpassung geht zu Ende. Im Jahr 2024 hat Deutschland entscheidende Schritte zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise unternommen: Das neue Klimaanpassungsgesetz legt erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen fest und verankert die Klimaanpassung als staatliche Aufgabe. Unsere Kommunalbefragung zeigte, dass sich die Mehrheit der deutschen Städte und Gemeinden den Herausforderungen der Klimakrise stellt. Zu guter Letzt hat die Bundesregierung vergangene Woche die neue vorsorgende Anpassungsstrategie für Deutschland beschlossen. Mit messbaren Zielen soll diese die Klimaresilienz weiter stärken. Wir sind auf dem richtigen Weg hinzu einer zukunftsfähigen und resilienten Gesellschaft – lassen Sie uns diesen gemeinsam weitergehen! Eine interessante Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung und herzliche Grüße zum Jahresende! Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Coaching für blaugrüne Stadtentwicklung in Kommunen Grüne Fassaden als naturbasierte Lösungen zur Klimawandelanpassung Quelle: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack Der Klimawandel führt auch in deutschen Städten zu einem hohen Anpassungsdruck. Ein besonders vielversprechender Ansatz, um resilienter gegenüber Wetterextremen wie Hitze, Dürre und Starkregen zu sein, sind naturbasierte Lösungen (NbS). Das neue Forschungsvorhaben „Blue Green City Coaching (BGCC) - Implementierung blaugrüner Infrastrukturen zur Klimaanpassung kleinerer deutscher Großstädte: Aufbau eines wissenschaftsbasierten und anwendungsorientierten Coachings für Entscheidungsträger*innen in Stadt- und Regionalplanung“, erarbeitet vor diesem Hintergrund bis Ende 2027 Analyse-Instrumente, die Potenziale und Grenzen von NbS für die Stärkung der urbanen Klimaresilienz offenlegen. Im Rahmen des Projektes sollen rund zehn Städte intensiv betreut werden. Im Projektverlauf wird es einen Aufruf an Städte mit 100.000 bis 300.000 Einwohner*innen geben, um sich für das Coaching zu bewerben. Die Projektergebnisse werden aufbereitet auch weiteren Kommunen zur Verfügung stehen. Neue Deutsche Anpassungsstrategie soll Klimaresilienz stärken Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen. Klimaanpassungsstrategie: Bürgerperspektive bietet wertvollen Input Zur Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel wurden im Herbst 2023 im „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“ neben der Fachexpertise der Bundesländer, der Wissenschaft und der Verbände, auch die Perspektiven von rund 2.000 Bürger*innen eingebunden. Ergebnisse waren etwa der Wunsch nach Begrünung und besseren ÖPNV-Angeboten. Junge Teilnehmende zeigten großes Interesse an Anpassungsmaßnahmen und betonten besonders die Notwendigkeit schattiger Plätze sowie digitaler Informationsangebote. Viele Bürger*innen waren zudem überzeugt, dass Klimaanpassungsmaßnahmen positive Auswirkungen auf ihr Leben haben können. Kommunale Klimaanpassung: Potentiale erkennen und nutzen Der Bericht „Kommunale Klimaanpassung: Bestandsaufnahme, Einflussfaktoren und Hebelpunkte“ verbindet aktuelle Forschungen und Praxisliteratur zu Klimaresilienz in Kommunen. Schwerpunkte sind dabei Hebelpunkte und Strategien, die Transformationsprozesse auf kommunaler Ebene stärken. Besonders für kleinere und mittlere Kommunen steht die Forschung noch am Anfang, zeigt jedoch Potenziale, die Resilienz durch gezielte Maßnahmen zu fördern und nachhaltigen Wandel voranzutreiben. Webinar: Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen Das am 13. Januar von 17:00 bis 18:30 Uhr stattfindende Webinar „Finanzierung von bürger- und zivilgesellschaftlich angestoßenen Klimaanpassungsmaßnahmen“ widmet sich verschiedenen Finanzierungsquellen naturbasierter Lösungen im öffentlichen Raum. Praxisbeispiele aus Halle, Cottbus und Koppatz zeigen, wie die Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln für investive Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen. Das Ziel des Webinars ist der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden, um Wege aufzuzeigen, wie sie in ihrer Nachbarschaft aktiv werden können. Das Webinar findet im Rahmen des vom BMUV und UBA geförderten Projektes „Klimaanpassung selbstgemacht“ statt, das Bürger*innen zur Umsetzung naturbasierter Klimaanpassungen auf ungenutzten Flächen im urbanen Raum ermutigt. Regionale Klimaanpassung in Nord- und Ostdeutschland: Herausforderungen und Lösungsansätze Am 25.09.2024 diskutierten Expert*innen auf der 13. REKLIM Regionalkonferenz „Klimawandel in Regionen“ im Umweltforum in Berlin. Nun sind die wesentlichen Ergebnisse nachzulesen. Hier finden Sie knapp zusammengefasst Hintergrundwissen und Lösungsansätze zu den Themen Klimawandelfolgen, Wasser und Gesundheit sowie Impulse aus aktuellen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Das Alfred-Wegener-Institut (AWI/REKLIM) und das Umweltbundesamt bedanken sich bei allen, die zum Erfolg der Konferenz beigetragen haben und wünsche allen Leser*innen dieser Broschüre eine interessante und anregende Lektüre. IKI-Ideenwettbewerb 2024: Innovationen für Klima- und Biodiversitätsschutz Auf der Weltklimakonferenz (COP29) in Baku starteten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das BMUV und das Auswärtige Amt (AA) den Themen-Call 2024 der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). Mit 200 Millionen Euro fördert die Initiative mit dem länderübergreifenden Ideenwettbewerb innovative Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern zu Themen wie Waldschutz, Energieeffizienz und Konfliktprävention. Mit der Initiative sollen die Partnerländer unter anderem auch bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels stärker unterstützt werden. Erstmals liegt ein Fokus auf der Einbindung von Wirtschaft und privatem Kapital. Projektskizzen können bis 18. Februar 2025 eingereicht werden. Förderprogramm „KlimaWildnis“: Neue Impulse für Wildnis und Klimaschutz Das BMUV startet im Rahmen des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ das Förderprogramm „KlimaWildnis“. Neben großflächigen Projekten fördert es nun auch kleinere Wildnisflächen ab 25 Hektar. Unterstützt werden Flächenankäufe sowie KlimaWildnis-Botschafter*innen, die Akteure beraten und vernetzen. Ziel ist die Schaffung von Kohlenstoffspeichern, Synergien zwischen Klima- und Biodiversitätsschutz sowie die Unterstützung der eigenständigen Anpassung der Natur an die Folgen der Klimakrise. Anträge für die Förderrichtlinie "KlimaWildnis" können bei der zuständigen Projektträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG) gestellt werden. Mitwirken am „Tag der Regionen 2025“: Beiträge bis Januar einreichen Der Bundeskongress „Tag der Regionen“ lädt vom 16. bis 17. Juni 2025 nach Bremerhaven ein. Unter dem Motto „Starke Regionen, starke Zukunft – Raum- und Infrastrukturen resilient gestalten“ sucht das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) innovative Beiträge für Diskussionsforen, Workshops, Science Slams oder Vorträge. Auch eine Teilnahme an der begleitenden Ausstellung ist möglich. Themen sind etwa Landwirtschaft, Energiewende, Daseinsvorsorge, demografischer Wandel und Tourismus. Einreichungen können bis zum 10. Januar 2025 über die Webseite des BMWSB erfolgen. Starkregenprävention für Sachsen-Anhalt und Thüringen Die Bundesländer Thüringen und Sachsen-Anhalt haben Starkregenkarten vorgestellt, die Bewohner*innen für die Gefahren von Starkregenereignissen sensibilisieren sollen und auf die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen hinweisen. Thüringen ergänzt die „Hinweiskarten zu Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie (BKG) zusätzlich mit einem Leitfaden zur Starkregenvorsorge für das Land und führt zusammen mit den Thüringer Gewässerunterhaltungsverbänden die Veranstaltungsreihe „Informationstage zu wasserwirtschaftlichen Extremereignissen“ durch. Nordrhein-Westfalen: Förderprojekt zur Grünen Infrastruktur in Lünen gestartet Mit Fördermitteln in Höhe von 4,8 Millionen Euro setzt Lünen als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Grüne Infrastruktur“ um. Lünen errichtet einen Landschaftspark auf dem ehemaligen Zechengelände Viktoria. Ziel ist ein klimaresilienter Freiraum mit 16 Hektar neuer Vegetationsfläche, der Biotopverbund und Naherholung vereint. Das Förderprogramm ist Bestandteil des EFRE/ JTF-Programms NRW 2021-2027 und nutzt Mittel der EU und des Landes. Die Förderquote beträgt mindestens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können weiterhin bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Mecklenburg-Vorpommern: Klimareport „Ein Land im Wandel“ vorgestellt Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat den neuen Klimareport für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Er fasst die aktuellen Erkenntnisse zum Klima in dem Bundesland zusammen und bietet Ausblick auf zukünftige Entwicklungen des Klimas und von Extremwetterereignissen bis zum Ende des Jahrhunderts. Durch steigende Temperaturen und veränderte Niederschlagsverhältnisse sind Änderungen im Wasserhaushalt zu erwarten. Auch werden sich die Küstenregionen des Landes durch den erwarteten Meeresspiegelanstieg verändern. Der Bericht bietet eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung von Anpassungsstrategien an den Klimawandel. Bayern: Wanderausstellung "Wasser in Stadt, Land, Fluss" Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) verleiht an Grundschulen und andere Bildungseinrichtungen die interaktive Wanderausstellung "Wasser in Stadt, Land, Fluss". Gemeinsam finden Schüler*innen dort spielerisch Lösungen und gestalten eine sichere Wasserwelt für Natur und ihre Lebewesen. Interaktive Bildschirme und drei Botschafter-Figuren leiten Kinder der dritten und vierten Klasse durch das selbsterklärende Raumspiel mit mehreren Mitmach-Stationen. Der Auf- und Abbau erfolgt durch das LfU. Weitere Fragen zum Verleih können Interessierte per Mail an wasser-in-stadtlandfluss@lfu.bayern.de richten. BDP-Klimabericht: Psychologie als Schlüssel zur Bewältigung der Klimakrise Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat seinen Klimabericht 2024 veröffentlicht. Dieser betont die zentrale Rolle der Psychologie bei der Förderung von Klimabewusstsein, Resilienz und Verhaltensänderungen. Neben konkreten Handlungsempfehlungen, wie der Entwicklung eines nationalen Resilienzplans und der Bildung eines Zukunftsrats, beinhaltet der Bericht internationale Ansätze wie den Klima-Aktionsrahmen der Global Psychology Alliance. Psychologische Perspektiven sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Transformation hin zu mehr Klimaresilienz voranzutreiben. Naturgefahrenreport 2024: Schäden durch Klimawandel steigen dramatisch Der neue Naturgefahrenreport des Gesamtverband der Versicherer (GDV) zeigt: Schäden durch Naturgefahren verursachten 2023 Kosten von 5,6 Milliarden Euro. Die Versicherungswirtschaft warnt vor einer Verdopplung der Schäden bis 2050. Der Bericht hebt die Wassersensibilität von Infrastruktur und Städten hervor und fordert umfassende Anpassungsmaßnahmen. Mit einem Datenservice zu Schadensentwicklungen und Risikozonen unterstützt der GDV die Klimaforschung und liefert detaillierte Einblicke in die Auswirkungen des Klimawandels. Jugendklimarat: Kommunen stärken Klimaschutz und Demokratie Das Projekt „Jugendklimarat. Auch in eurer Kommune“ unterstützt Städte und Gemeinden dabei, Jugendliche aktiv in den kommunalen Klimaschutz einzubinden. Mit Bremerhaven als Vorbild – dort existiert seit zehn Jahren ein Jugendklimarat – weitet die gemeinnützige GmbH co2online dieses erfolgreiche Modell bundesweit aus. Kommunen erhalten kostenlose Begleitung bei Gründung, Einbindung und Öffentlichkeitsarbeit. Gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, investiert das Projekt in eine nachhaltige Zukunft und die demokratische Teilhabe junger Generationen. EUA-Bericht: Hitzewellen gefährden Europas Gesundheit – ungleiche Vorsorge Ein Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) zeigt: Nur 20 der 38 Mitglieds- und Kooperationsländer der Europäischen Umweltagentur überwachen derzeit die Auswirkungen von Hitze auf die Gesundheit der Bürger*innen und nur 21 Länder haben bereits Hitzeaktionspläne. Dabei sind zwischen 1980 und 2023 95 Prozent der wetterbedingten Todesfälle in Europa auf Hitze zurückzuführen. Die EUA fordert daher umfassende Überwachung und Vorsorgemaßnahmen, um hitzebedingte Krankheiten und Todesfälle gezielt zu verhindern – besonders angesichts steigender Temperaturen und einer alternden Gesellschaft. EIB-Umfrage: Im EU-Vergleich empfinden Deutsche Klimaanpassung als weniger dringlich 63 Prozent der Menschen in Deutschland erwarten, dass der Klimawandel sie zu Änderungen ihres Lebensstils zwingt, so die neue Klimaumfrage der Europäischen Investitionsbank (EIB). 92 Prozent halten Klimaanpassung für notwendig, jedoch nur 40 Prozent sehen sie als vorrangig – weniger als im EU-Durchschnitt von 50 Prozent. Dennoch führen Naturkatastrophen wie das Sturmtief Boris im September 2024 den Handlungsdruck vor Augen: 77 Prozent der Deutschen fordern frühzeitige Investitionen, um künftige Kosten zu vermeiden. Die Umfrage erfasst seit 2018 jährlich die Meinungen von mehr als 24.000 Menschen in der EU und den USA. Neues EU-Förderprojekt: Citizen Science für Klimaanpassung in Europa Das EU-Projekt „ScienceUs“ startet einen Open Call, um herausragende Citizen-Science-Projekte zur Klimaanpassung zu fördern. In einem dreiphasigen Programm („Seed“, „Flourish“, „Harvest“) erhalten 25 Projekte finanzielle und fachliche Unterstützung, um ihre Ansätze auf andere Regionen zu übertragen. Ziel ist es, transnationale Kampagnen zu entwickeln, Best Practices zu teilen und die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Klimawandelanpassung zu stärken. Juristische Personen oder Konsortien aus EU- und Horizon-Europe-Ländern mit laufenden Klimaanpassungsprojekten können sich bis zum 6. Januar 2025 bewerben. Studie zu Extremwetterkatastrophen: Klimawandel fordert mehr Todesopfer Seit 2014 analysiert das Team von World Weather Attribution (WWA), wie stark der Klimawandel extreme Wetterereignisse beeinflusst. Das Ergebnis: Alle der zehn tödlichsten Ereignisse seit 2004 – darunter Tropenstürme, Dürren und Hitzewellen – tragen die „Fingerabdrücke“ des Klimawandels und forderten über 570.000 Todesopfer. Die Ergebnisse verdeutlichen, wie dringend Emissionsreduktionen und Anpassungsmaßnahmen notwendig sind, um Leben und Infrastruktur zu schützen. Klimafinanzierung: Deutschland setzt Zeichen auf COP29 Auch nach der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) bleibt die Klimafinanzierung eine zentrale Herausforderung. Ein Hintergrundpapier des Deutschen Klima-Konsortiums beleuchtet die finanziellen Hürden der Klimaanpassung und zeigt, wie ambitionierte Maßnahmen global umgesetzt werden könnten. Ein wichtiges Signal sendete Deutschland auf der COP29 mit der Ankündigung, für den internationalen Klimaanpassungsfonds 60 Millionen Euro beizusteuern. Der Fonds unterstützt gefährdete Länder bei der Anpassung an die Klimakrise und stärkt deren Resilienz. Seit 2007 ist Deutschland der größte Geber des Fonds, der über 180 Projekte weltweit gefördert hat. UBA-Broschüre: Bestandsquartiere nachhaltig transformieren Das UBA veröffentlicht die neue Broschüre „Umwelt im Quartier. Lebenswert und resilient – wie Bestandsquartiere nachhaltig transformiert werden können“. Sie demonstriert anhand von Fallbeispielen, wie Kommunen die Lebensqualität von Bestandsquartieren verbessern können, da diese oft von mangelnder Luftqualität, Lärm und den Folgen des Klimawandels wie ⁠Starkregen⁠ und Hitze betroffen sind. Abschließend finden sich konkrete fachliche und instrumentelle Handlungsempfehlungen für Verwaltungen sowie öffentliche und private Akteure, wie diese Bestandsquartiere resilient umbauen können. Neue ZKA-Publikation: „Klimaanpassung integriert voranbringen“ Das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) bietet mit der neuen Publikation „Klimaanpassung integriert voranbringen – Kommunale Strategien und Konzepte“ Städten und Gemeinden praxisnahe Unterstützung zur Klimaanpassung. Sie zeigt, wie Strategien und Konzepte fachübergreifend genutzt werden können, um Vorsorge zu treffen und Synergien zu schaffen. Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) schafft dafür erstmals einen strategischen Rahmen. Durch Praxisbeispiele und konkrete Handlungsempfehlungen ist die Publikation für kommunale Entscheider*innen ein unverzichtbarer Leitfaden. Adaptation Gap Report 2024: Finanzierungslücke bei Klimaanpassung bleibt kritisch Der Bericht „Adaptation Gap Report 2024: Come hell and high water“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zeigt, dass die Fortschritte bei der Klimaanpassungsfinanzierung nicht ausreichen, um die enorme Lücke zwischen Bedarf und verfügbaren Mitteln zu schließen. Internationale Anpassungsfinanzierungen für Entwicklungsländer stiegen in den Vorjahren zwar an, dennoch liegt die geschätzte jährliche Finanzierungslücke bei 187 bis 359 Milliarden Dollar (USD), was zu einem anhaltenden Rückstand bei der Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen beiträgt. Der Bericht fordert transformative Ansätze, stärkere Kapazitätsentwicklung und Technologietransfer, um die globale Klimaanpassung voranzubringen. Steigende Meeresspiegel in Europa: Neue Handlungsgrundlagen für Politik und Küstenschutz Der in Europa schneller als global steigende Meeresspiegel gefährdet europäische Küstenregionen. Das zeigt der erste Bericht des European Knowledge Hub on Sea Level Rise (KH-SLR). Er richtet sich an nationale und regionale politische Entscheidungsträger*innen sowie europäische Expert*innen, die Küstenmanagement, Klimaanpassung und die Entwicklung politischer Rahmenwerke unterstützen. Der Bericht stellt somit die Handlungsgrundlage für geeignete Anpassungsmaßnahmen gegen Küstenerosionen, Überschwemmungen, Versalzung von Grundwasser und zerstörte Infrastruktur. Empfehlungen, um Anpassungsziele zu erreichen, sind flexible Strategien wie etwa natürliche Schutzmaßnahmen, verbesserter Küstenschutz und nachhaltige Stadtplanung. Nachhaltiges Wohnen im Quartier: KlimaWohL_Lab zieht Bilanz Im klimasensiblen Quartier Herzkamp in Hannover entstanden 300 Wohneinheiten mit innovativen Klimaanpassungsmaßnahmen. Dazu zählen ein kostensparendes Regenwasserkonzept und die Integration von grünen Freiflächen wie essbaren Gärten. Das KlimaWohL_Lab evaluierte diese Maßnahmen von der Bau- bis zur Nutzungsphase und untersuchte in Workshops und Analysen mit Expert*innen und Bewohner*innen Nutzen und Effizienz der Konzepte. Ergebnisse wie der 20-KlimaWohL-Punkte-Plan fließen bereits in weitere Neubauprojekte ein und setzen Maßstäbe für klimaangepasstes Wohnen.

Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz

Durch Spenden Umweltorganisationen und Klimaschutzgruppen unterstützen Was Sie beim Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz beachten sollten Spenden Sie für Projekte und Initiativen im Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠, denn Spenden hilft. Informieren Sie sich vorab über die Spendenorganisationen und deren Projekte, z. B. auf entsprechenden Portalen. Erhöhen Sie die Wirksamkeit Ihrer Spende durch feste Mitglieds- oder regelmäßige Förderbeiträge. Vereinfachen Sie Ihren Recherche- und Entscheidungsaufwand, z. B. durch ein eigenes jährliches Spendenbudget. Gewusst wie Umwelt- und Klimaschutzorganisationen informieren die Öffentlichkeit, leisten wichtige Bildungsarbeit, aktivieren Menschen, decken Missstände auf und sind Interessensvertreterinnen in Gesetzgebungsprozessen für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠. So waren beispielsweise Solarinitiativen in den 1980er und 1990er Jahren treibende Kräfte für die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das wiederum den weltweiten Durchbruch der Photovoltaik einleitete. Für solche Erfolge benötigen Nichtregierungsorganisationen und Initiativen nicht nur das Engagement ihrer Mitglieder, sondern auch in hohem Maße Spenden zur Finanzierung dieser Arbeiten. Dies gilt für große wie für kleine Organisationen. Mit Spenden den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen: Spenden sind das Rückgrat von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Für professionelle Arbeit, nationale oder gar internationale Interessenvertretung oder für die Sicherstellung von Kontinuität in langfristigen Projekten werden beispielsweise hauptamtliche Mitarbeiter*innen benötigt, deren Gehälter bezahlt werden müssen. Bei der Beantragung von öffentlichen oder privaten Fördergeldern für konkrete Umwelt- und Klimaschutzprojekte ist eine solide Grundfinanzierung des "Normalbetriebs" der Organisation notwendig. Zudem müssen bei geförderten Projekten in der Regel auch finanzielle Eigenleistungen aufgebracht werden. Auch vollständig ehrenamtlich getragene Initiativen kommen nicht ohne ein Budget für entstehende Ausgaben aus, zum Beispiel für Raummieten und Material. Durch Spenden können Sie somit einen relevanten Beitrag für mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten und die gesellschaftliche Wirkung Ihres Handelns deutlich erhöhen – auch kleine Beiträge sind hilfreich. Organisationen und Projekte auswählen: Überlegen Sie zunächst, welche Themen am ehesten zu Ihnen passen, was Ihre Spendenziele sind und welche Projekte Sie persönlich überzeugen. Fragen Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Erfahrungen über Organisationen und Projekte. Anregungen finden Sie auch auf speziellen Webseiten wie denen von Phineo , Active Philanthropy oder Betterplace (Kategorien "Umwelt" und "Klimaschutz"), wobei zu empfehlen ist, Spenden nicht über Portale, sondern direkt an die ausgewählte Organisation zu überweisen. Die Anerkennung der Organisation als gemeinnützig durch das zuständige Finanzamt ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können. Außerdem ist sie ein Indiz dafür, dass die Organisation eine ordentliche Buchhaltung hat und ihre Ausgaben satzungskonform erfolgen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit macht allerdings keine Aussagen darüber, ob die Spendengelder auch effektiv eingesetzt werden. Sie müssen letztlich selbst entscheiden, für wie vertrauenswürdig Sie die Organisation und für wie effektiv Sie deren Projekte einschätzen. Wie beim Kauf von Konsumgütern gibt es auch bei Spenden keine 100%ige Sicherheit. Weitere allgemeine Spendentipps und Hinweise für sicheres Spenden finden Sie beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) . DZI-Spendensiegel Quelle: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) Phineo-Wirkt-Siegel Quelle: Phineo DZI-Spendensiegel Phineo-Wirkt-Siegel Spendensiegel beachten: Spendensiegel können die Auswahl ebenfalls unterstützen. Sie belegen allerdings nur die Übereinstimmung mit bestimmten Prüfkriterien. Am bekanntesten ist das Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) . Das Siegel zeichnet die seriöse Arbeitsweise der Organisation aus und belegt unter anderem, dass eine Organisation ihre Mittel wirtschaftlich verwendet, transparent arbeitet und ihre Spendenwerbung die Angesprochenen nicht unter Druck setzt. Ein Siegel, dass auch eine vertiefte inhaltliche Prüfung der möglichen Wirksamkeit von Projekten vornimmt, ist das Wirkt-Siegel der privatwirtschaftlichen Organisation Phineo. Es zeichnet auch eine Reihe von Projekten im Bereich ⁠ Klimaschutz ⁠ aus. Umgekehrt bedeutet die Tatsache, dass eine Organisation ein Siegel nicht hat, nicht automatisch, dass sie unseriös ist oder die Mittel nicht effektiv einsetzt. Durch Regelmäßigkeit die Wirksamkeit erhöhen: Werden Sie, wenn möglich, Mitglied, Fördermitglied oder Dauerspender*in von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Das Sammeln von Spenden kostet Organisationen Zeit und Geld. Dauerhafte Spenden ermöglichen hingegen Planungssicherheit und erhöhen so die Wirksamkeit ihrer Spende. Durch dauerhafte Fördermitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen können langfristige Strukturen etabliert und stärkere positive Umweltwirkungen entfaltet werden. Z. B. sind Organisationen attraktiver für qualifizierte Mitarbeiter*innen, wenn sie diesen langfristige Verträge anbieten können. Als Mitglied können Sie zudem z. B. im Rahmen der mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen über verschiedene Fragen der Organisation mitbestimmen. Den eigenen Spendenaufwand verringern: Regelmäßige Spenden helfen auch Ihnen, den Entscheidungsaufwand zu begrenzen. Sie müssen nicht jedes Jahr neu darüber nachdenken, an wen Sie spenden möchten. Eine weitere Vereinfachung erzielen Sie, wenn Sie für sich ein festes Jahresbudget für Ihre Spenden festlegen. Der Umweltethiker Prof. Bernward Gesang empfiehlt z. B. 4 % des Jahreseinkommens und 1 % der persönlichen Zeit zu spenden. Mit Klimaschutzprojekten messbare CO 2 -Minderungen anstoßen: Wenn Sie eine Spende in Höhe einer genau bestimmbaren Menge Treibhausgase leisten möchten, können Sie auf Anbieter von freiwilligen CO 2 -Kompensationszahlungen zurückgreifen. Diese setzen konkrete Klimaschutzprojekte wie den Ausbau von erneuerbaren Energien oder die Förderung von effizienten Technologien in Entwicklungsländern um. Dabei lässt sich die Spendenhöhe direkt mit der eingesparten Menge an Treibhausgasen in Verbindung setzen. Dies ermöglicht Menschen z. B., bewusst einen Klimabeitrag in Höhe des eigenen jährlichen CO 2 -Fußabdrucks zu leisten. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Umwelttipp Kompensation von Treibhausgasemissionen . Was Sie noch tun können: Um eine Spendenbescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihre Postadresse bei Spenden angeben. Bei Spenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt auch ein einfacher Nachweis z. B. in Form eines Kontoauszugs oder Buchungstätigung. Bedenken Sie gemeinnützige Organisationen beim Nachlass. Beachten Sie unsere Tipps zur nachhaltigen Geldanlage . Hintergrund Umweltsituation: Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen und viel Geld notwendig. Generell fließt weltweit noch immer deutlich zu wenig Geld in den ⁠ Klimaschutz ⁠. Freiwillige finanzielle Beiträge von Privatpersonen sind daher eine gute Ergänzung zu staatlichen Maßnahmen, gerade in Bereichen, die durch Staaten oder Unternehmen eher nicht finanziert werden. Wirksamkeit einzelner Projekte: Viele Spender*innen wollen wissen, was ihr Geld genau bewirkt und fragen sich, wie sie eine gute Auswahl treffen. Die Wirksamkeit verschiedener Projekte im Detail zu vergleichen, ist sehr aufwändig. Ohne Zweifel gibt es auch Organisationen und Projekte, die das ihnen anvertraute Geld wenig effizient einsetzen. Daher hat das Thema Wirkungsmessung in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen und die Bewegung des "Effektiven Altruismus" hat sich der Idee verschrieben, mit wissenschaftlichen Methoden zu bewerten, welche Organisationen pro eingesetztem Dollar Spendengeld den größten Nutzen erzielen. Nicht alles lässt sich jedoch quantifizieren. Beispielsweise ist es sehr viel schwieriger, den durch politische Arbeit eines Umweltverbands erreichten Beitrag zur CO 2 -Einsparung zu bestimmen als die Einsparung durch die Wiederaufforstung eines Waldes. Projekte, die eher bei den politisch-gesellschaftlichen Stellschrauben ansetzen, können aber unter Umständen mit dem eingesetzten Geld viel bedeutendere Veränderungen anstoßen. Bei Spenden für den Klimaschutz lässt sich das Feld grob in die folgenden fünf Einsatzbereiche einteilen : Direkt Treibhausgase reduzieren (natürliche Lösungen wie Moor-Wiedervernässung oder Wiederaufforstung sowie Förderung klimaschonender Technologien) Förderung nachhaltigen Konsums Kampagnen/Kooperationen für mehr Klimaschutz in Unternehmen Politisches Engagement fördern Kommunikationsprojekte zur Steigerung der Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen Entsprechend der eigenen Überzeugungen lassen sich hier Schwerpunkte setzen. In jedem Fall ist es wichtig, sich von der Komplexität der Auswahl nicht vom Spenden abhalten zu lassen, da Klimaschutz am wirksamsten ist, wenn er möglichst schnell umgesetzt wird. Marktbeobachtung: Bislang geht nur ein geringer Anteil des in Deutschland gespendeten Geldes in den Umweltschutz. In 2023 flossen von allen Spenden privater Haushalte nur 3,2 % in den Umwelt- und Naturschutz, obwohl laut der Studie Umweltbewusstsein in Deutschland 2022 nach eigener Aussage 36 % der Deutschen bereit wären, Geld für Umwelt- oder Naturschutzgruppen zu spenden. Gesetzeslage: Spenden an eine gemeinnützige Organisation können steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass die Organisation satzungsgemäß gemeinnützig anerkannte Zwecke verfolgt. Diese sind in § 52 der Abgabenordnung (AO) festgelegt. "Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes" sind in § 52, Abs. 2, Punkt 8 genannt. Weitere Informationen zur Gemeinnützigkeit finden Sie z. B. auf den Seiten des Deutschen Spendenrats .

Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert?

Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert? Am 11. November 2024 startet die diesjährige Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan). Schwerpunktthemen sind die Klimafinanzierung sowie Fortschritte bei der Umsetzung ambitionierten Klimaschutzes. Auch UBA-Fachleute sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen. Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (⁠ UN ⁠), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das New Collective Quantified Goal (NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt. Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung Die Bedarfe in Entwicklungsländern an Klimafinanzierung sind enorm. Die nötigen Investitionen können nur zum geringen Teil durch öffentliche Klimafinanzierung bereitgestellt werden. Die Umlenkung von Finanzströmen auch aus dem Privatsektor ist essenziell. Öffentliche Mittel und geeignete Rahmenbedingungen sind wichtig, um öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang zu katalysieren und dem ⁠ Klimaschutz ⁠ nicht zuwiderzulaufen (zum Beispiel Ende der Subventionen von fossilen Energieträgern). Die Welt hat sich seit dem Beschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 und der darin festgelegten Einteilung von Staaten in Industrieländer und Entwicklungsländer (Annexe der Klimarahmenkonvention) verändert. Mehr Länder sind inzwischen in der Lage, finanzielle Beiträge zu leisten, wie wir an der bereits bestehenden Unterstützung durch beispielsweise China sehen. Die Vorverhandlungen zum NCQG gestalten sich schwierig. Offene Verhandlungspunkte sind unter anderem die Höhe der Geldmittel , die Industrieländer bereitstellen und mobilisieren; die Geberbasis , also welche Länder beitragen; und die Geldquellen , das heißt öffentliche Zuschüsse, (bezuschusste) Kredite und Mittel aus der Privatwirtschaft. Des Weiteren sind Fragen zum Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame) und Review-Zeitpunkten des NCQG umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer ⁠ Klimawirkung ⁠ von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms ( UNEP EGR 2024 ). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert. Die COP28 setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen. Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne ( Nationally Determined Contributions, NDCs ) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden. Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr. Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen. ⁠ UBA ⁠ an COP-Verhandlungen beteiligt Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.

Ressourcenschonung in der Umweltpolitik

Ressourcenschonung in der Umweltpolitik Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenzen um knappe Ressourcen wie Frischwasser, Land und Rohstoffe steigen weltweit. Gleichzeitig nehmen damit globale Umweltprobleme wie Klimawandel, Bodendegradierung oder Biodiversitätsverlust zu. Ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen ist daher eine zentrale Herausforderung unserer Zeit und ein wichtiges Thema der Umweltpolitik. Natürliche Ressourcen wie zum Beispiel Rohstoffe, Boden, Wasser und Luft sind die Grundlage unseres täglichen Lebensbedarfs und unseres Wohlstands. Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenz um knapper werdende Ressourcen wie Rohstoffe, Boden oder Frischwasser nehmen weltweit stetig zu. Ursache hierfür sind unter anderem ein nicht nachhaltiges Wirtschaftssystem, der Wohlstand der Industrieländer und neuerdings die rasante Entwicklung der Schwellen- und Entwicklungsländer. Damit verbunden ist die Zunahme globaler Umweltprobleme wie ⁠ Klimawandel ⁠, Bodendegradation oder der Verlust an biologischer Vielfalt. Die gegenwärtigen Produktions- und Konsummuster der industrialisierten Welt führen bei zukünftig neun Milliarden Menschen dazu, dass die Naturschranken weit überschritten sein werden. Auch aufgrund der teilweisen hohen Importabhängigkeit Deutschlands für bestimmte Rohstoffe und Produkte muss Ressourcenschonung im internationalen Kontext gesehen und müssen globale Aspekte berücksichtigt werden. Denn mit den steigenden Importen werden zunehmend auch Umweltwirkungen in die Zulieferländer verlagert. Auch die zunehmenden Ressourcenkonflikte müssen vermieden und Rohstoffsicherheit gewährleistet werden. Die Reduzierung der Ressourceninanspruchnahme und der damit verbundenen Umweltwirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist somit eine globale Aufgabe unserer Umweltpolitik. Ressourcenschonung folgt dem Leitbild einer in natürliche Stoffkreisläufe eingebetteten Wirtschaft mit minimalem Ressourcenverbrauch, deren Entwicklung weder zu Lasten anderer Regionen noch künftiger Generationen geht. Sie lässt sich daher nur ganzheitlich aus einer Lebenszyklusperspektive heraus gestalten: von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung, Gestaltung der Produkte, Handel und Konsum bis zur Wiederverwendung oder Entsorgung. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Anreize für einen effizienten und umweltverträglichen Umgang mit natürlichen Ressourcen gegeben werden. Dafür gilt es, einen sorgfältig zusammengestellten „Policy Mix“ mit passgenauen Instrumenten zu wählen. Dabei sind vielfältige Strategien für abiotische und biotische Materialien, Wasser, Fläche und Energie konsistent zu verbinden und Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu vernetzen. Ressourcenschonung ist somit ein ressortübergreifendes Handlungsfeld und Großthema der Umweltpolitik. Verlässlichkeit durch politischen Konsens und wissenschaftlich fundierte Ziele dienen der Orientierung aller Akteure, insbesondere auch für langfristige Investitionsentscheidungen. Das ⁠ UBA ⁠ unterstützt hierbei. Es entwickelt Instrumente und Strategieansätze und schlägt anspruchsvolle Ziele und richtungssichere Indikatoren vor. Der Schutz natürlicher Ressourcen hat in den letzten Jahrzehnten einen zunehmend hohen politischen Stellenwert erreicht. Seit der ⁠ UN ⁠-Konferenz in Rio de Janeiro 1992 wird der Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen international als wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung gesehen. Auf europäischer Ebene hat Ressourcenschonung mit dem im Jahr 2011 von der Kommission verabschiedete „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ im Rahmen der Strategie Europa 2020 an Bedeutung gewonnen. Im Ende 2019 veröffentlichten European Green Deal (EGD) ist die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung als zentrales Ziel enthalten. Im März 2020 wurde ein neuer Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft und für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa verabschiedet. Weitere Strategien und Programme wurden von verschiedenen supranationale Organisationen entwickelt (u. a. UN, ⁠ OECD ⁠, G7/G20) oder finden in europäischen oder interenationalen Ländern statt. Deutschland entwickelt eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Das Umweltbundesamt unterstützt die Umsetzung der verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Strategien und Programme und arbeitet an deren Fortentwicklung mit.

Wirtschaft und Umwelt

Wirtschaft und Umwelt Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die natürlichen Grundlagen des Wirtschaftens zerstört. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die in Einklang mit Natur und Umwelt steht. Das Umweltbundesamt arbeitet an der Umsetzung dieses Leitbilds. Es analysiert die vielfältigen Beziehungen zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Green Economy Die heutige Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand kommender Generationen. Die großflächige Abholzung von Wäldern, die Überfischung der Meere oder der Verlust fruchtbarer Ackerböden sind prägnante Beispiele für diese Entwicklung. Allein die Folgekosten durch den ⁠ Klimawandel ⁠ und den Verlust der biologischen Vielfalt könnten sich im Jahr 2050 auf rund ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts belaufen. Ein „Weiter so“, bei dem die Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und die Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält. Green Economy ist ein neues Leitbild für wirtschaftliche Entwicklung. Es verbindet Ökologie und Ökonomie positiv miteinander und steigert dadurch die gesellschaftliche Wohlfahrt. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung. Das ⁠ UBA ⁠ arbeitet an der Konkretisierung des Green-Economy-Leitbildes und entwickelt Vorschläge für die Gestaltung des Transformationsprozesses, bspw. im Rahmen des Projektes "Übergang in eine Green Economy". Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz wird im 21. Jahrhundert voraussichtlich zu einem entscheidenden Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiter wachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt, „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln. Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen eines fortschrittlichen Umweltschutzes am Beispiel der Leitmärkte der Umwelttechnik und Ressourceneffizienz. Zentral sind hierbei: Energieeffizienz, umweltfreundliche Energieerzeugung, nachhaltige Wasserwirtschaft und Mobilität, Materialeffizienz, Abfallmanagement und Recycling. Schätzungen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen dieser zentralen grünen Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 4,6 Billionen Euro im Jahr 2020 auf 9,3 Billionen Euro im Jahr 2030. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umweltpolitik – mit Weltmarktanteilen zwischen 7 und 17 Prozent mit zu den weltweit führenden Anbietern auf diesen Märkten. Allerdings verschärfte sich der globale Wettlauf um die grünen Zukunftsmärkte in den letzten Jahren deutlich. Viele Länder haben während der Finanzkrise Konjunkturpakete mit einem hohen Anteil von Umweltschutzmaßnahmen verabschiedet, zum Beispiel Südkorea mit einem „grünen" Anteil von 80 Prozent und China mit 38 Prozent. Diese Programme zielten auch darauf, im Wettbewerb um die grünen Zukunftsmärkte aufzuholen. Deutschland wird seine führende Rolle auf diesen Märkten deshalb nur verteidigen können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt und Umweltinnovationen systematisch fördert. Nutzen und Kosten des Umweltschutzes Keine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist sind aber die Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwierig zu quantifizieren sind: zum Beispiel Imagegewinne, eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Außerdem wirkt der Umweltschutz häufig auch gesamtwirtschaftlich positiv, zum Beispiel indem er umweltbedingte Material- oder Gesundheitsschäden und andere Umweltkosten verringert. Nicht zuletzt ist eine hohe Umweltqualität auch ein positiver Standortfaktor für die Wirtschaft, die mit dem guten Umweltimage einer Region um qualifizierte Arbeitskräfte werben kann. Gesamtwirtschaftlich positiv sind auch die Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes. Die Zahl der Umweltschutzbeschäftigten ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für das Jahr 2021 kann von 3,2 Millionen Erwerbstätige im Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠. Arbeitsplätze entstehen in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, in der Herstellung von nach Umweltschutzgütern und in umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Anspruchsvolle ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutzziele können zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, etwa durch den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Steigerung der Energieeffizienz. Auch Maßnahmen zur Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz können erhebliche positive Beschäftigungswirkungen hervorrufen. Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese. Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig die Methodenkonvention . Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die ⁠ Emission ⁠ von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten. Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Zur Unterstützung einer wissenschaftlich fundierten Gesetzesfolgenabschätzung stellt das Umweltbundesamt ein Werkzeug bereit. Es kann den Bundesministerien dabei helfen, eine umfassende und ausgewogene Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführen, wie das Umweltbundesamt sie in seinem Positionspapier empfiehlt. Im Rahmen des Projektes „Übergang in eine Green Economy – Notwendige strukturelle Veränderungen und Erfolgsbedingungen für deren tragfähige Umsetzung in Deutschland“ hat der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) eine Studie „ Internationale Bestandsaufnahme des Übergangs in eine Green Economy “ verfasst, die in der Reihe „Umwelt, Innovation, Beschäftigung“ veröffentlicht wurde. Diese Studie ist das Ergebnis des ersten von fünf Arbeitspaketen des Projektes, das PtJ gemeinsam mit dem Öko-Institut e.V. umsetzt. PtJ hat dabei die Gesamtkoordination inne. Auf der Grundlage der Green-Economy-Definition des Bundesumweltministeriums (⁠ BMUB ⁠) und des UBA wurde zu Beginn der Studie unter dem Gesichtspunkt der Übertragbarkeit auf Deutschland eine internationale Bestandsaufnahme von Green Economy-Strategien vorgenommen. Um aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und Empfehlungen für konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen für den Übergang in eine Green Economy in Deutschland abzuleiten, wurde in einem breit angelegten internationalen Screening-Prozess in mehreren Stufen aus einem Kreis von 34 Ländern bzw. Regionen eine Gruppe von 19 ausgewählt und näher betrachtet. Durch weitere Analysen und Experten-Interviews wurden 8 Länder bzw. Regionen mit Modellcharakter selektiert und in Fallstudien vertieft untersucht: die Europäische Union, Japan, die Schweiz, die Niederlande, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich, die USA, Kalifornien und die Volksrepublik China. Daran anknüpfend hat das PtJ-Team fünf besonders erfolgreiche und erfolgversprechende Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Übertragbarkeit auf Deutschland ausgewählt und als Best-Practice-Beispiele detaillierter untersucht: das Öko-Modellstädte-Programm in Japan, den Aktionsplan Grüne Wirtschaft der Schweiz, die Fünfjahresplanung in der Republik Korea, die nachhaltige öffentliche Beschaffung im Vereinigten Königreich sowie das Green-Funds-Programm aus den Niederlanden. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die strukturelle und kulturelle Einbettung der verschiedenen Ansätze zur Realisierung einer Green Economy zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses ersten Arbeitspakets des Vorhabens sind in der o. g. internationalen Studie ausführlich dokumentiert. Die Best-Practice-Beispiele sind zudem in Form von prägnanten zweiseitigen Policy Briefs aufbereitet und stehen sowohl einzeln für die Länder Japan , Schweiz , Republik Korea , Vereinigtes Königreich und Niederlande als auch als Gesamt-Dokument zum Download zur Verfügung. Im zweiten Arbeitspaket des Projektes wurden die grundlegenden systemischen Transformationshemmnisse und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung auf dem Weg zu einer Green Economy analysiert und auf Basis eines ausführlichen Hintergrundpapiers zu fünf Thesenblöcken durch das PtJ-Team zusammengefasst. Im Rahmen eines Fachworkshops mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden diese Thesen kritisch hinterfragt und diskutiert. Die Beiträge zu diesem Workshop und die Ergebnisse der Analyse werden in Kürze in Form eines Tagungsbandes auf der Internetseite des UBA zum Download bereitstehen.

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