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Magdeburger Comenius-Schule unter bundesweit Bestplatzierten im Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik „alle für EINE WELT für alle“

Eine Abordnung der Magdeburger Comenius-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“) nahm heute in Berlin den Preis der höchsten Kategorie im Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze entgegen. Damit gehört die Comenius-Schule zu einer von bundesweit fünf Schulen, denen die höchste Ehrung in diesem Bundeswettbewerb zuteilwurde. Bildungsministerin Eva Feußner gratuliert der Comenius-Schule zu dieser besonderen Ehrung. „Es ist von erheblicher Bedeutung, dass sich junge Menschen mit wichtigen Zukunftsthemen befassen. Nur so kann ein Bewusstsein für die globalen Herausforderungen entwickelt werden. Die Vielfalt an Ideen und nachhaltigen Projekten, die in den Schulalltag eingebunden werden, zeigt, dass dies der Schulgemeinschaft der Comenius-Schule vorbildhaft gelingt. Schließlich wird so auch sichtbar, womit Schülerinnen und Schüler zu einer lebenswerten Zukunft unseres Planeten beitragen können. Besonders freue ich mich, dass eine Förderschule im Wettbewerb aller Schulformen eine bundesweite Höchstplatzierung erzielt. Das ist respektabel und erfährt nun die besondere Würdigung durch den Bundespräsidenten. Dazu gratuliere ich der Comenius-Schule Magdeburg von Herzen.“ Die Comenius-Schule hat als Gründungsmitglied des Netzwerkes Nachhaltigkeitsschulen Sachsen-Anhalt (NeNaST) in vielerlei Hinsicht Vorbildcharakter: Vielfältige und vor allem langfristig angelegte Aktionen verankern die Themen Umwelt, Energie und Mülltrennung sowie zunehmend die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele fest in ihrem Alltagsgeschehen. Integriert werden dabei zum einen eine Reihe außerschulischer Lernorte und Projekte der Stadt Magdeburg. Zum anderen konzentriert sich die Leitung auf die systemische und konstruktive Zusammenarbeit aller schulinternen Gremien und mit der Schülerschaft. Besonders glänzt die Schule nach Angaben der Jury daher mit ihren partizipativen Strukturen. Mit den „Global Kids“, einem Steuergremium aus Jugendlichen, schafft sie praxisorientierte Anreize für selbstständiges Engagement und die Identifizierung mit Themen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Die so umgesetzten Aktivitäten haben teils kompetitiven Charakter und ermöglichen spielerisches Lernen sowie eine freie Entwicklung der Persönlichkeit. Hintergrund: Der Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik „alle für EINE WELT für alle“ wird von Engagement Global – Service für Entwicklungsinitiativen im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten durchgeführt. Seit dem Schuljahr 2003/2004 findet der Wettbewerb alle zwei Jahre statt und verfolgt das Ziel, den Lernbereich Globale Entwicklung im Unterricht aller Jahrgangsstufen und Schulformen zu verankern und Kinder und Jugendliche für die Themen der Einen Welt zu sensibilisieren und zu aktivieren. Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Medien sowie Fachpartner unterstützen den Wettbewerb. Aktuell sind dies: Aktion gegen den Hunger, Bertelsmann Stiftung, Cornelsen Verlag, Grundschulverband e.V., Kindernothilfe e.V., Spiesser – die Jugendzeitschrift, TUI Care Foundation sowie ZEIT für die Schule. Impressum: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3695 mb-presse@sachsen-anhalt.de www.mb.sachsen-anhalt.de

INTERREG EUROPE Was ist Interreg Europe? Wie funktioniert das Förderprogramm "Interreg Europe"? Wer ist antragsberechtigt? Wer profitiert bei dem Förderprogramm? Wo können sich Projekte für Interreg Europe bewerben? Projekte im Programm "Interreg Europe"

Die Europäische Union arbeitet mit ihrer Kohäsionspolitik daran, die Ungleichheiten in der Entwicklung und Lebensqualität zwischen den europäischen Regionen zu mindern. Sie fördert Maßnahmen, die darauf abzielen, das europäische Territorium innovativer, nachhaltiger und integrativer zu machen, um somit die Lebensqualität der Einwohner zu verbessern. Da die meisten finanziellen Mittel zum Abbau dieser Ungleichheiten auf nationaler oder regionaler Ebene verwaltet werden, sind die EU und die Mitgliedstaaten der Ansicht, dass die regionale Entwicklung durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert werden kann. Das vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierte Programm "Interreg Europe" wurde daher entwickelt, um die interregionale Zusammenarbeit zwischen politisch relevanten Organisationen in ganz Europa zu unterstützen und dadurch die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken zu verbessern. Ziel von Interreg Europe ist der Austausch von Erfahrungen, Wissen und exemplarischen Handlungsansätzen zwischen öffentlichen Akteuren und Behörden in ganz Europa zur Verbesserung von politischen Maßnahmen und Programmen für die regionale Entwicklung. Für die Förderperiode 2021 – 2027 läuft derzeit der Programmierungs- und Genehmigungsprozess für das neue Kooperationsprogramm. Das Programm "Interreg Europe", finanziert aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), verfügt für die Förderperiode 2021 - 2027 über ein Budget in Höhe von 379 Millionen EUR. In dem Programm können künftig Projekte unter allen politischen Zielen der EU-Kohäsionspolitik 2021 – 2027 durchgeführt werden: ein intelligenteres Europa ein grüneres Europa ein stärker vernetzes Europa ein sozialeres Europa ein bürgernäheres Europa Interreg Europe wird zwei Arten von Aktivitäten finanzieren: Kooperationsprojekte zwischen europäischen Regionen und die Plattform "Policy Learning" als Informations- und Vernetzungsangebot. Kooperationsprojekte: Partnerschaften bestehend aus öffentlichen Organisationen der unterschiedlichen europäischen Länder arbeiten vier Jahre zusammen, um ihre Erfahrungen zu einem bestimmten Politikfeld der Regionalentwicklung auszutauschen. Im vierten und letzten Projektjahr konzentrieren sich die Partnerregionen vor allem auf das Monitoring der Ergebnisse und Wirkungen der Zusammenarbeit. Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen werden über die gesamte Programmlaufzeit hinweg veröffentlicht. Plattform "Policy Learning" : Diese thematische Plattform bietet einen Raum für kontinuierliches Lernen, in dem jede Organisation, die sich mit Politiken zur Regionalentwicklung in Europa befasst auf die Plattform zugreifen kann. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit Lösungen zur Verbesserung des Managements und der Umsetzung dieser Politiken auf dieser Plattform zu finden. Die Angebote der Policy-Learning Plattform stehen allen Interessierten nach Anmeldung zur Verfügung. Organisationen, die ihren Sitz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen oder der Schweiz haben, kommen grundsätzlich für eine Interreg-Europe-Förderung in Frage, wenn sie nationale, regionale oder lokale Behörden sind, andere Institution des öffentlichen Rechts (z. B. Universitäten, Agenturen für Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, usw.) oder private Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind. Mitarbeiter und Organisationen aus allen EU-Regionen sowie Norwegen und der Schweiz, die an der Politikgestaltung und Politikumsetzung beteiligt sind, können von diesem Programm profitieren. Infolgedessen profitieren auch die von diesen Politiken betroffenen Bürger/-innen und Gruppen durch eine verbesserte Politikgestaltung und Politikumsetzung. Die EU startet Aufrufe zur Einreichung von Projekten – sogenannte Calls –, bei denen sich Organisationen mit ihren Projekten zur Förderung bewerben können. Eingereicht wird ein Projektvorschlag entsprechend der Vorgaben des Programms. Näheres findet sich in den einzelnen Aufrufen zur Projekteinreichung. Der erste Projektaufruf von Interreg Europe wird voraussichtlich vom 5. April bis 31. Mai 2022 geöffnet sein. Das interregionale Kooperationsprojekt " Smart Chemistry Specialisation Strategy " (S3Chem) wurde vom INTERREG EUROPE-Programm bewilligt und startete im April 2016. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre, dafür steht ein Budget von 2,2 Mio. EUR zur Verfügung. Das Netzwerkprojekt LINDANET widmet dem Vorhaben, die Folgen des Pflanzenschutzmittels Lindan aufzuarbeiten. Beteiligt sind neben Sachsen-Anhalt Regionen aus weiteren fünf Ländern.

Nationale Entwicklungszusammenarbeit

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist als oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklungszusammenarbeit zuständig. Weitere Informationen: www.bmz.de Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist eine Durchführungsorganisation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Als Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und internationale Bildungsarbeit setzt sie sich die GIZ weltweit ein. www.giz.de German Institute of Development and Sustainability Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik forscht, berät und bildet aus für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf dem Feld der Entwicklungszusammenarbeit. https://www.idos-research.de/ Engagement Global Die Engagement Global gGmbH ist die zentrale Anlaufstelle für entwicklungspolitisches Handeln von Einzelpersonen, Gruppen und weiteren Akteuren. www.engagement-global.de Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit ist ein eigenständiges Institut zur sach- und fachgerechten Untersuchung und Bewertung von strategisch und politisch relevanten Themen, im Feld der Entwicklungszusammenarbeit. www.deval.org

SDGs: Herausforderung für die Nachhaltigkeitspolitik

SDGs: Herausforderung für die Nachhaltigkeitspolitik Nach Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) durch die UN-Mitgliedsstaaten im September 2015 setzt sich das Umweltbundesamt für deren Umsetzung auf allen Ebenen ein. Neben der nationalen bzw. kommunalen Umsetzung der SDGs liegt ein Schwerpunkt der Arbeit des Umweltbundesamtes im Bereich Nachhaltigkeit auch auf der Umsetzung der SDGs auf internationaler und EU-Ebene. Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs auf dem ⁠ UN ⁠-Nachhaltigkeitsgipfel die 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung „ Transforming our world: the 2030-Agenda for Sustainable Development “ einschließlich der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) und ihren 169 Unterzielen (Targets) verabschiedet. Die transformative 2030-Agenda hat sich zum Ziel gesetzt, die weltweite Entwicklung sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig zu gestalten. Damit gibt es erstmals einen universell gültigen Zielkatalog, der Entwicklungs- und Umweltaspekte zusammenfasst. Neben Armuts- und Hungerbekämpfung sind Gesundheit und Bildung, Schutz der natürlichen Ressourcen und natürlichen Lebensgrundlagen, nachhaltige Produktions- und Konsumweisen, Frieden und Sicherheit, Gerechtigkeit und Bekämpfung von Ungleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie elementare Bestandteile der 2030-Agenda. Eine Umsetzung der SDGs erfolgt primär auf Ebene der UN-Mitgliedsstaaten. Wie von den UN Mitgliedsstaaten gefordert, fasst der globale Nachhaltigkeitsbericht (Global Sustainable Development Report, GSDR) den Fortschritt in der Umsetzung der 2030-Agenda auf internationaler Ebene zusammen. Der Bericht wurde auf dem SDG-Gipfel im September 2019 in New York vorgestellt und zeigt auf, dass es vor allem in den Bereichen ⁠ Klimawandel ⁠, ⁠ Biodiversität ⁠, Abfallpolitik und soziale Ungleichheiten Anlass zu großer Besorgnis gibt. In der politischen Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen wird zu einer „Decade of Action and Delivery“ aufgerufen, um die Dringlichkeit der Umsetzung der SDGs zu verdeutlichen. Auf Wunsch des BMUV und BMZ hat ⁠ UBA ⁠ die Autorinnen und Autoren des GSDR (Independent Group of Scientists, IGS ) unterstützt. Im Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Entwicklungspolitik ( DIE ), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit ( GIZ ), der Universität Bern ( CDE ) und UN DESA hat das UBA die Autorinnen und Autoren mit der Organisation einer Reihe von Veranstaltungen in verschiedenen UN-Regionen bei der Erarbeitung des GSDR unterstützt. Fortgesetzt wird dies durch eine Reihe von Veranstaltungen zur Vermittlung der GSDR-Ergebnisse, die von Oktober 2019 bis Frühjahr 2020 in verschiedenen Regionen der Welt durchgeführt werden. Um die Ergebnisses des GSDR auch in Deutschland vorzustellen und daraus hergeleitete konkrete Handlungsoptionen für die nationale Umweltpolitik zu diskutieren, veranstalten Bundesumweltministerium und UBA im November 2019 eine GSDR-Konferenz in Berlin. Darüber hinaus wurde ein deutschsprachiges Papier erarbeitet, in dem die Kernbotschaften des GSDR hervorgehoben werden. Neben der nationalen Umsetzung ist die Umsetzung der SDGs auf EU-Ebene von hoher Bedeutung: Viele SDGs sind insbesondere im Umweltbereich eng mit den entsprechenden EU-Politiken verzahnt. Die Erarbeitung, Änderung oder Novellierung der entsprechenden Strategien und Rechtsvorschriften fällt in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission. Das Umweltbundesamt hat bereits 2016 einen Diskussionsbeitrag für einen Neustart der EU-Nachhaltigkeitspolitik erarbeitet. Es wurden zwölf Handlungsfelder im umweltpolitischen Zuständigkeitsbereich des UBA identifiziert, die sich auf nachhaltigen Konsum und seine Voraussetzungen, nachhaltige Produktionsweisen und die Transformation der Wirtschaft sowie auf den Schutz von menschlicher Gesundheit und den Schutz der Umwelt beziehen. Aus der Analyse der Defizite bestehender Regelungen auf europäischer Ebene wurden Zielsetzungen und erforderliche Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung in der EU formuliert. Das Positionspapier ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Darüber hinaus arbeitet und forscht das Umweltbundesamt in einer Reihe weiterer Themenbereiche für mehr Nachhaltige Entwicklung und für eine ambitionierte Umsetzung der SDGs. Beispiele hierfür sind: Chemikalien-Management und Nachhaltige Chemie , Bodenschutz , ressourceneffiziente Landnutzung , nachhaltige Stadtentwicklung . Sehen Sie dazu auch die wichtigsten Inhalte und Ergebnisse der Konferenz zum Urbanen Umweltschutz vom April 2018.

WBGU Gutachten - Landwende im Anthropozän: Von der Konkurrenz zur Integration

WBGU Gutachten - Landwende im Anthropozän: Von der Konkurrenz zur Integration Land ist Lebensgrundlage des Menschen. Mit dem Klimawandel, dem Massenaussterben biologischer Vielfalt und einem vielfach dysfunktionalen Ernährungssystem erleben wir drei aufeinander treffende globale Krisen, die unmittelbar mit unserem Umgang mit Land verknüpft sind. Doch das Land und seine biologisch produktiven Ökosysteme stehen unter Druck wie nie zuvor. Hier setzt das vorliegende Gutachten an: Welche Strategien für den Umgang mit terrestrischen Ökosystemen bieten sich an, um bestehende Nutzungskonkurrenzen zu entschärfen und gleichzeitig Klimaschutz, Biodiversitätserhaltung und Ernährungssicherung zu gewährleisten? Wie kann ein transformativer Wandel hin zu einer nachhaltigen Landnutzung befördert werden, und welche Akteure müssen aktiviert und beteiligt werden? Welche Herausforderungen ergeben sich daraus für die Forschung und für die Rolle Deutschlands in der globalen Umwelt- und Entwicklungspolitik? Weitere Information finden Sie hier .

Entwicklungspolitisch sensible Umweltpolitik

Industrieländer tragen maßgeblich die historische Verantwortung für globale Umweltprobleme, aber zunehmend tragen auch Schwellen- und Entwicklungsländern zu deren Verschärfung bei. Die übergreifende Fragestellung dieses Berichts ist, welche Diskurse und Strategien die Transformation hin zu nachhaltigen Entwicklungspfaden in Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländern adressieren und wie dabei bisher vernachlässigte, ungelöste oder neu auftretende Umweltprobleme angesprochen werden. In einem zweiten Schritt werden exemplarische Strategien nachhaltiger Entwicklung in Ecuador, Vietnam und Kenia hinsichtlich ihrer Genese, ihrer Operationalisierung und Umsetzungsvoraussetzungen analysiert. Dabei zeigt sich einerseits, dass der Nachhaltigkeitsbegriff unterschiedlichen Interpretationen unterliegt. Anderseits wird deutlich, dass die empirisch beobachtbaren Wohlfahrtsmodelle sehr ähnlich bleiben. Sie entsprechen in der Regel einem wachstumsorientierten, auf Ressourcenverbrauch basierenden Wirtschaftsmodell, wie es auch für die wohlhabenden Nationen des globalen Nordens prägend ist.

Leitlinien_Entwicklungszusammenarbeit_Sachsen-Anhalt.pdf

Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt 2 Inhalt I. Vorbemerkungen II. Grundprinzipien III. Schwerpunkte 1. Entwicklungsbezogen tätige Nichtregierungsorganisationen fördern 2. Entwicklungsbezogene Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 3. Potential von Wissenschaft und Forschung nutzen 4. Migration und Entwicklung verknüpfen 5. Fairen Handel und nachhaltigen Konsum stärken 6. Unternehmen für die Entwicklungszusammenarbeit sensibilisieren/Kompetenzen der Wirtschaft integrieren 7. Partnerschaften stärken und vorhandene Kompetenzen nutzen 8. Humanitäre Hilfe IV. Wirksamkeit und Fortschreibung V. Redaktion 3 I. Vorbemerkungen Gegenstand der Entwicklungszusammenarbeit ist das Bemühen, die weltweiten Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung und in den Lebensbedingungen dauerhaft abzubauen. Ausdruck dessen sind die Ziele für nachhaltige Entwicklung der internationalen Staatengemeinschaft von 2015 (Sustainable Development Goals - SDG’s) – die so genannte Agenda 2030. Die dadurch erfolgte Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit fragt nicht nach dem Entwicklungsstand und macht nicht an nationalen Grenzen halt. Alle Staaten werden gleichermaßen in die Pflicht genommen. Die Bundesländer leisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten wichtige Beiträge zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit (EZ) der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage der EZ des Landes Sachsen-Anhalt sind die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK). Mit dem umfassenden Beschluss der MPK vom 22. bis 24. Oktober 2008 haben sich die Länder auf eine Reihe von Kernkompetenzen und Handlungsfelder für eine Entwicklungspolitik in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen geeinigt. Mit dem Beschluss der MPK vom 12. Juni 2014 bekannten sich die Länder im Vorfeld der Verabschiedung der SDG‘s zu einem eigenen Beitrag. Am 17. März 2016 bekräftigte die MPK auf Grundlage des Fortschrittsberichts zur Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes 2016 ihre Mitverantwortung bei der Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele. Am 1. Juni 2017 hat die MPK der Bundeskanzlerin zugesichert, angesichts neuartiger Herausforderung neue Dimensionen der Zusammenarbeit von Afrika und Europa zu entwickeln und das vielfältige Engagement der Länder in Afrika fortzusetzen. Entsprechend diesen Beschlüssen sieht die Landesregierung Entwicklungszusammenarbeit als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe an und verpflichtet sich, Grundsätze ihrer Verantwortung für die EINEWELT in allen Politikfeldern anzuwenden. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern hat sich Sachsen-Anhalt dazu bereit erklärt, seinen Beitrag zur Lösung aktueller Probleme des Nord-Süd-Verhältnisses zu leisten. Die Länder erkennen an, dass die Weiterentwicklung hin zu globalen Zielen nachhaltiger Entwicklung durch die Agenda 2030 einen Paradigmenwechsel in Richtung einer tiefgreifenden Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft im Norden wie im Süden darstellt, um in gemeinsamer Verantwortung die Welt zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Die internationale Gemeinschaft hat mit der Agenda 2030 neue Maßstäbe bei der Bewältigung globaler Herausforderungen gesetzt. Diese Herausforderungen können nur gemeistert werden, wenn der erforderliche Kurswechsel die aktive Unterstützung der Menschen erhält. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verträglichkeit und soziale

Bundesregierung legt ersten deutschen Bericht zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele vor

Am 19. Juli 2016 legte die Bundesregierung den ersten deutschen Bericht zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele vor. Präsentiert wurde der Bericht vor dem Nachhaltigkeitsforum der Vereinten Nationen in New York. Deutschland gehört damit zu den ersten Staaten, die Rechenschaft über die Umsetzung der 2015 beschlossenen Ziele ablegen. An der Erarbeitung des deutschen Umsetzungsberichts wirkten auch Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft mit. In New York präsentierte die Bundesregierung den Bericht darum gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Forum Umwelt und Entwicklung und VENRO (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe).

Green economy

The concept of a ”green economy” has been around for a few years, but has gained in recogni-tion and weight following the Rio+20 Conference in 2012, which recognised it as “one of the important tools available for achieving sustainable development”. While the Conference did not agree on a precise definition of the green economy concept, there is now an increasing body of experience from countries around the world that are implementing green economy initia-tives, strategies or policies. These efforts are loosely coordinated by ⁠UNEP⁠, which serves as an information hub to promote exchange on best practices. In this paper, we argue that trying to arrive at an exact and universal definition of the green economy might be useful in theory, but appears very unlikely in practice. Rather, what we see is a common understanding of the con-cept that emerges from its concrete implementation in countries around the world.

Europäisches Jahr für Entwicklung/ Robra: Neues Zusammenwirken in Entwicklungspolitik notwendig

?Sachsen-Anhalt, Europa und die Welt ? Globalen Herausforderungen lokal begegnen? unter diesem Motto stand eine Kickoff-Veranstaltung zum ?Europäischen Jahr für Entwicklung? in Magdeburg, die mit einem Grußwort von Europaminister Rainer Robra eröffnet wurde. Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Asylsuchenden und der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer forderte Robra ein Umdenken in der Flüchtlings- und Entwicklungspolitik. ?Wir brauchen ein neues Zusammenwirken von Außen- und Sicherheitspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und Migrationspolitik?, so der Europaminister. Robra verwies darauf, dass sich das Problem nicht allein durch eine verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen lösen lasse: ?Hilfe vor Ort ist letztlich wichtiger als jedes Flüchtlingskontingent. Daraus folgt aber die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit der EU und auch Deutschlands auf den Prüfstand zu stellen.? Sachsen-Anhalt hat sich schon vor Jahren entwicklungspolitische Leitlinien gegeben. Auf ihrer Grundlage werden u. a. Nichtregierungsorganisationen finanziell unterstützt. Gleichwohl müsse, so Robra, auch das entwicklungspolitische Engagement des Landes immer wieder neu durchdacht und aktuellen Erfordernissen und Möglichkeiten angepasst werden. Robra verwies auf beispielhafte Projekte des Landes wie z. B. das ?Weltmobil?. Dieses ist seit diesem Monat in Sachsen-Anhalt unterwegs und kann für den Unterricht oder Projekttage zur entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit genutzt werden. Ebenfalls in diesem Jahr habe das Eine-Welt-Netzwerk Sachsen-Anhalt das Bildungsprojekt ?Sachsen-Anhalt fair-ändern ? Faire Schule in der Fairen Kommune? durchgeführt. Auf Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Jahr 2015 zum ?Europäischen Jahr für Entwicklung? erklärt. Ziel ist es, über die Entwicklungspolitik der EU zu informieren und das Bewusstsein für globale Zusammenhänge zu schärfen. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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