Umfassender Datensatz der internationalen ODA-relevanten Aktivitäten aller Bundesministerien (mit Ausnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigem Amts) sowie des Deutschen Bundestags und der Deutschen Welle zwischen Januar 2021 und März 2023. AA und BMZ veröffentlichen eigene Datensätze, u.a. auf gov.data. Die maschinenlesbaren, unter Nennung der Datenquelle frei nutzbaren Daten, wurden auf Basis des Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI) erhoben. Der IATI-Standard entspricht den Anforderungen an offene Daten (Open Data) des Bundes nach §12a EGovG. Es handelt sich um die erste Datensammlung dieser Art und ermöglicht - in der Zusammenschau mit den separaten Datensätzen von BMZ und AA - erstmals eine umfassende Einschätzung aller Aktivitäten der Bundesregierung im Ausland pro Land oder Sektor. Mittelfristig sollen die Daten aller Ressorts im Transparenzportal ( HYPERLINK "http://www.transparenzportal.bund.de" www.transparenzportal.bund.de) nutzerfreundlich veröffentlicht werden. Aktuell sind dort nur die offenen Daten des BMZ enthalten.
<p><p>&lt;p&gt;Der Datensatz enthält die georeferenziert Ergebnisse des Sperber-Monitorings, d.h. die georeferenziert Sichtungen von Sperbern in Köln.&lt;/p&gt;<br /><br /> &lt;p&gt;Mithilfe des Sperber-Monitorings möchten die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit den Bürger:innen Kölns, Hinweise über den Sperber und seine Bruterfolge ermitteln, um bei negativen Entwicklungen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Die Größe und die Zusammensetzung der Sperber-Bestände können Hinweise über den Zustand der in Köln lebenden Vögel geben.&lt;/p&gt;<br /><br /> &lt;p&gt;Mehr zur Sperberkartierung, gibt es unter &lt;a href=&quot;<a href="<a href="https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/sperberkartierung/index.html&quot;&gt;https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/sperberkartierung...&lt;/a&gt;&lt;br">https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/sperberkartierung...</a>">https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/sperberkartierung...</a> /&gt;<br /><br /> Zur Anwendung, zwecks aktiver Teilnahme am Sperber-Monitoring geht es hier: &lt;a href=&quot;<a href="<a href="https://cpoint.stadt-koeln.de/mapapps/resources/apps/sperberkartierung/index.html?lang=de&quot;&gt;https://cpoint.stadt-koeln.de/mapapps/resources/apps/sperberkartierung/i...&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;">https://cpoint.stadt-koeln.de/mapapps/resources/apps/sperberkartierung/i...</a></p>">https://cpoint.stadt-koeln.de/mapapps/resources/apps/sperberkartierung/i...</a></p>
Kurzbeschreibung Konferenz im Auftrag des BMUB und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (DG ENV) mit ca. 200 Teilnehmern, Vorbereitung gemeinsam mit den Regionalen Meeresschutzübereinkommen (HELCOM, OSPAR, MEDPOL und BSC) mit dem Ziel, auf Basis eines gemeinsamen Verständnisses der relevanten Eintragsquellen und –pfade und der ökologischen Auswirkungen die Entwicklung Regionaler Aktionspläne gegen Meeresmüll (RAPs ML) für den Nordostatlantik, die Ostsee und das Schwarze Meer zu unterstützen. Ergebnisse Issue Paper, Outcome Paper, in Folge Verabschiedung Regionaler Aktionspläne gegen Meeresmüll (MEDPOL 2013, OSPAR 2014, HELCOM 2015), Link siehe Website
Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Haselbach Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 14.06.2006, zur Zeit laufenden Teilfortschreibung Inhalt: * Zur Entwicklung des länderübergreifenden Sanierungsgebietes entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen eine gemeinsame raumordnungsplanerische Grundlage, deren Verbindlichkeit im Zuge der jeweils geltenden Landesgesetze (Freistaat Sachsen - Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan, Freistaat Thüringen - Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes) hergestellt wurde. * Nach dem Abschluss der bergbaulichen Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Außenverkippung mit Massen aus dem Tagebau Schleenhain) im März 1995 bildeten der Abbruch der Tagesanlagen einschließlich Rekultivierung und Aufforstung der Flächen, Böschungssanierungen und die Herstellung einer regelbaren Vorflutanbindung an die Schnauder verbliebene Handlungsschwerpunkte. Ohne Beeinträchtigungen der Wiedernutzbarmachung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes sollen in den nächsten ca. 25 Jahren die südöstlich des Haselbacher Sees auf Thüringer Gebiet aufgehaldeten Tone abtransportiert werden. * Bereits 1974 erfolgte die Ausweisung des Restloches Haselbach III als künftiges Naherholungsgebiet (weitentwickelten Kippenforstbeständen). Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrierten sich u.a. auf die Besandung von Strandbereichen. Künftige Schwerpunkte bilden die zu renaturierenden Fliegewässerabschnitte der Schnauder westlich des Haselbacher Sees und des Saalgrabens einschließlich wiederherzustellender Teiche im Kammerforst (Thüringen). Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden kontaminierte Flächen im Gelände der ehemaligen Tagesanlagen Haselbach, die Haus-Industriemüll- bzw. Bauschuttdeponie Restloch -Haselbach I (Thüringen) sowie die Altablagerungen Restloch Regis IV und Brücke Heuersdorf. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (Tagebau Vereinigtes Schleenhain) entstand der 3,3 km² große Haselbacher See (Flutung 1993...2000; Ausgleich von Abström- und Verdunstungsverlusten infolge des benachbarten aktiven Tagebaues Vereinigtes Schleenhain weiter erforderlich). Die Vorflutgestaltung erfolgte durch eine regelbare Anbindung an die Schnauder. * Schwerpunkt der in den Kippenbereichen etablierten Forstwirtschaft besteht mittelfristig im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände. Durch Sukzession entstandene Waldzellen insbesondere in den Böschungssystemen des Haselbacher Sees (Nord-, Ostböschung) sollen erhalten und der weiteren natürlichen Entwicklung überlassen werden. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (südöstliche Randzone des Haselbacher Sees, ehemalige Ausfahrt des Tagebaues am Kammerforst [Thüringen]) sowie länderübergreifende Vernetzungen durch Landschaftsverbünde ein (Integration von Kippenflächen des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain; Flächen der Tonhalde Haselbach nach abgeschlossener Rohstoffrückgewinnung; Restloch Haselbach I nach Sanierung). * Freizeit- und Erholungsnutzungen werden sich auf das Nordwest-, Nord-, und Ost- (Sachsen) sowie das Südwestufer mit Badestränden einschließlich angrenzender Liegewiesen und zweckentsprechender Infrastruktur konzentrieren (landschaftsverträgliche wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzungen (Baden, Kanu, Rudern, Segeln [kleine Bootsklassen], Angeln und Tauchen). Der aktuelle Erschließungsschwerpunkt auf sächsischer Seite biegt beim Nordwestufer (' Zuwegungen, Parkmöglichkeiten, Strand). Im Hinterland des Ostufers bestehen Möglichkeiten zur baulichen Einordnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen auf 12 ha Fläche. * Das Verkehrsnetz wird mit dem Neubau der K 7932 Regis-Breitingen - B 93 und der K 7931 Neukieritzsch - Deutzen (Fertigstellung 2002/03) schrittweise ausgebaut (zugleich Erschließung der Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz) sowie die Anlage von Parkmöglichkeiten.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner , die Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey , und die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ute Bonde , haben heute gemeinsam mit Christopher Schriner , Bezirksstadtrat Bezirk-Mitte, und Christoph Schmidt , Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, den Gendarmenmarkt nach rund zweijähriger Bauzeit wiedereröffnet. Im geplanten Zeit- und Kostenrahmen wurden 14.000 Quadratmeter des über 300 Jahre alten Platzes und der angrenzenden Charlottenstraße zukunftsgerichtet saniert und weiterentwickelt. Berlinerinnen und Berliner sowie Touristinnen und Touristen können nun wieder über den rundum erneuerten Gendarmenmarkt flanieren – und das komplett barrierefrei. Die störenden oberirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen gehören dank neuer Strom-, Trink- und Abwasserleitungen unter der Platzfläche endlich der Vergangenheit an. Von den infrastrukturellen Maßnahmen profitieren auch die Anrainer wie das Konzerthaus Berlin, der Deutsche Dom, der Französische Dom und die Gastronomie sowie die weit über die Stadt hinaus beliebten Großveranstaltungen und Konzerte wie das Classic Open Air und der Weihnachtsmarkt. Unter dem Gendarmenmarkt steckt aber noch mehr neue Technik: Mit einem wirtschaftlich effizienten und innovativen Regenwassermanagement ist Berlins weltberühmter Platz zukünftig auch ein Vorreiter für die klimaangepasste Schwammstadt. Parallel dazu wurden die Baumaßnahmen der Fernwärmeleitungen der Berliner Energie und Wärme sowie des Tunnels unter der Charlottenstraße in die Gesamtbaumaßnahme integriert und von Grün Berlin mit koordiniert. Die erfolgreiche Umsetzung des Projektes erfolgte in enger Abstimmung unter anderem mit dem Konzerthaus Berlin und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Der Gendarmenmarkt, einer der schönsten Plätze Berlins, ja einer der schönsten Plätze Europas, erstrahlt in neuem Glanz. Die umfangreiche Sanierung ist ein hervorragendes Beispiel für nachhaltige Stadtgestaltung und für die Entwicklung Berlins zu einer klimagerechten Stadt. Der Gendarmenmarkt ist außerdem nun barrierefrei zugänglich und auch optisch aufgewertet worden. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünsche den Berlinerinnen und Berlinern und auch allen Gästen in unserer Stadt eine gute Zeit auf ihrem Gendarmenmarkt.“ Bürgermeisterin Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Berlin hat sein schönstes Wohnzimmer zurück: der Gendarmenmarkt erscheint in neuem Glanz und ist zu einem der modernsten Stadtplätze Europas geworden. Mit drei Millionen Gästen im Jahr ist er ein absolutes touristisches Highlight und ein wichtiger Beitrag zu Förderung des Tourismusstandortes Berlin. Das ist zugleich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, denn jährlich kommen über 12 Millionen Gäste in unsere Stadt und bringen einen Umsatz von 17 Milliarden Euro. Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu 90 Prozent mit GRW-Förderung von der Senatswirtschaftsverwaltung finanziert wurden, erhöhen nun noch einmal deutlich die Aufenthaltsqualität. Dieses Projekt war eine Gemeinschaftsaufgabe über mehrere Senatsverwaltungen und Landesbetriebe hinweg. Vielen Dank an alle Beteiligten für dieses tolle Ergebnis.” Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Berlinerinnen und Berliner, aber auch die Besucherinnen und Besucher der Stadt, mussten zwei Jahre auf einen der schönsten Plätze Europas verzichten. Das Warten hat sich gelohnt, denn der Gendarmenmarkt ist tatsächlich noch schöner geworden. Hinzu kommen seine unterirdisch verborgenen Vorzüge wie das Regenwassermanagement, das den Platz an die neuen klimatischen Bedingungen anpasst und so zukunftssicher macht.“ Christopher Schriner, Bezirksstadtrat Bezirk Mitte: „Der neu gestaltete Gendarmenmarkt zeigt: Auch an historischen Orten sind Klimaanpassungsmaßnahmen im Gewand der steinernen Stadt möglich. Berlin kann Schwammstadt – überall! Ich freue mich, dass einer der wichtigsten Plätze des Bezirks jetzt wieder erlebbar ist!“ Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH: „Der neue Gendarmenmarkt ist ein Musterbeispiel für nachhaltige Stadtentwicklung: Denkmalschutz, Klimaanpassung, Tourismus- und Wirtschaftsförderung ergänzen sich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wir sind stolz, dieses Berliner Prestige-Projekt im Zeit- und Kostenrahmen mit unseren Partnern realisiert zu haben.“ Der Gendarmenmarkt profitiert nun von einer umfangreichen unterirdischen Infrastruktur mit Trink- und Abwasser sowie Strom. Das Versorgungsnetz erstreckt sich über fünf Kilometer und ist autark über Unterflurverteiler nutzbar, mit je rund 30 unterirdischen Schmutzwasser- und versenkbaren Trinkwasseranschlüssen sowie unterirdischen Stromanschlüssen. Veranstaltungen, wie das Classic Open Air und der Weihnachtsmarkt, können künftig unabhängig von der Infrastruktur des Konzerthauses durchgeführt werden und ohne, dass eine provisorische Verkabelung erforderlich ist. Dank eines innovativen Regenwassermanagement-Systems wird der Niederschlag gespeichert, über einen Substratfilter gereinigt und an den darunterliegenden Boden abgegeben. Das Fassungsvermögen von 480 Kubikmetern verbessert die Wasserbilanz Berlins und reduziert gleichzeitig die Folgekosten des Klimawandels. Auf 14.000 Quadratmetern des Gendarmenmarktes wurde erstmals eine barrierefreie Gestaltung mit Pflaster und Platten unter Beibehaltung des vorhandenen Pflasterrasters realisiert. Sorgfältig restauriert und saniert, ist die historische Ausstattung des Platzes, darunter Gilly-Bänke und -Leuchten, Kandelaber sowie Kühn-Bänke, an ihren ursprünglichen Standort zurückgekehrt. Zusätzlich verbessern Schinkelleuchten die Lichtverhältnisse in zuvor schlecht erschlossenen Arealen. Auch die angrenzende Charlottenstraße erfuhr im Zuge der Sanierung eine Aufwertung. Der Gehweg zwischen Mohrenstraße und Jägerstraße wurde von fünf auf acht Meter erweitert und schafft nun eine großzügige, einladende Promenade, die den Gendarmenmarkt ergänzt. Statt reiner Verkehrsfläche bietet die Charlottenstraße mit ihren Cafés und Restaurants nun Raum zum Flanieren und Verweilen. Die Maßnahmen steigern zudem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden – insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, ältere Menschen, Familien mit Kindern und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Alle Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt realisiert. Grundlage für die Weiterentwicklung war ein vorgelagertes umfassendes Beteiligungsverfahren. Der Gendarmenmarkt zählt zu den wichtigsten Touristen-Hotspots in Berlin und hat eine überragende Bedeutung für die Tourismuswirtschaft. Daher wurde das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 21 Millionen Euro zu 90 Prozent von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Förderprogramm zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), ergänzt durch Landesmittel.
Bis 2027 werden die ursprünglichen Flächen des Mauerparks und angrenzende Areale gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern saniert und weiterentwickelt. Ziel ist es, die stark beanspruchte Grünfläche klimaangepasst aufzuwerten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Dabei werden bestehende Nutzungen und die umgebenden Stadtkieze berücksichtigt. Für die Qualifizierung stehen rund 16 Mio. Euro aus dem Programm „Zukunft Stadtgrün“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bereit. Aktuelle Entwicklungen: Projekt-Ticker Kurzübersicht Bilder-Galerie Der Mauerpark ist eine lebendige und über Berlin hinaus bekannte Grünanlage. Kaum ein Park wird so mit dem Berliner Lebensgefühl verbunden wie der Mauerpark. An den Wochenenden im Sommer nutzen mehrere Zehntausend Menschen den Park. Durch seine besondere stadtkulturelle Identität und nicht zuletzt aufgrund des sonntäglichen Flohmarktes und der Straßenmusik ist der Park auch bei den Touristinnen und Touristen sehr beliebt. Durch die 2020 erfolgte Erweiterung des Mauerparks von 8 Hektar auf 15 Hektar Fläche hat die Attraktivität der Grünanlage deutlich zugenommen. Der Mauerpark erstreckt sich auf dem ehemaligen Grenzstreifen Ost-Berlins und einem ehemaligen Güterbahnhof. Im Süden wird er von der Bernauer bzw. der Eberswalder Straße und im Norden von der Gleimstraße bzw. den Gleisen der S-Bahn begrenzt. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der östliche Bereich des Mauerparks als Exerzierplatz genutzt. 1872 begann der Bau des Güterbahnhofs im westlichen Bereich. Nach dem Mauerbau 1961 verlief im östlichen Teil die Sektorengrenze zwischen Ost- und Westberlin, der westliche Teil wurde als Gewerbegebiet genutzt. Durch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Kieze, die sich für die Errichtung einer öffentlichen Grünanlage einsetzten, und mit finanzieller Unterstützung der Allianz Umweltstiftung sowie mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) konnte der Mauerpark in mehreren Bauabschnitten nach den Entwürfen des Landschaftsarchitekten Prof. Gustav Lange errichtet werden. 1994 wurde der östliche Teil des heutigen Mauerparks mit der großen Wiese, dem Sonnenhügel mit Amphitheater und Hinterlandmauer und dem Birkenwäldchen eingeweiht. Im Jahr 2005 wurde der Park erstmals nach Norden erweitert, wodurch der Senkgarten, die Jugendfarm Moritzhof und ein Spielplatz mit Kletterfelsen entstanden. Über zwei Jahrzehnte wurde dann darüber diskutiert, inwieweit der Mauerpark auch nach Westen wachsen kann, wobei die Idee eines verbindenden Parks zwischen Ost und West in starker Konkurrenz zum Bedarf an innerstädtischem Wohnraum stand. 2012 wurde schließlich ein Kompromiss gefunden, der die Gleimstraße als Grenze zwischen einer südlichen Grünanlagenerweiterung und einem neuen Wohnquartier im Norden festlegte. Mit dem Grundstückseigentümer wurde eine Vereinbarung geschlossen, welche die Grundlage für die Erweiterung des Mauerparks um 7 Hektar auf insgesamt 15 Hektar war. Es folgte zusammen mit dem Landschaftsarchitekten Prof. Gustav Lange und der Bürgerwerkstatt „Mauerpark fertig stellen“ eine intensive Planungsphase. Im Jahr 2013 konnte eine erste Teilfläche provisorisch eröffnet werden, die den direkten Zugang aus dem Wedding in den Park ermöglichte. Im Juni 2020 wurde die Erweiterungsfläche eingeweiht, wodurch sich die Fläche des ursprünglichen Mauerparks, die sich um die große Wiese und den Sonnenhügel erstreckte, verdoppelte. Der Park umfasst nun insgesamt etwa 15 Hektar. Diese Erweiterung entstand in enger Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern und wurde mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” GRW realisiert. Der „neue“ Mauerpark bietet unter anderem Raum für ruhigere Aktivitäten, neue Rasen- und Wiesenflächen, einen großen Spielplatz, Platz für Gärtnerinnen aus der Nachbarschaft, zusätzliche Wege- und Querverbindungen sowie einen großen Steinkreis als zentralen Punkt. Weitläufige, baumbestandene Promenaden umrahmen das neue Naherholungsgebiet zwischen der Bernauer- und der Gleimstraße. Der Mauerpark bietet auf der im Jahr 2020 eröffneten Erweiterungsfläche Angebote für alle Altersgruppen: eine schattige vierreihige Allee zum Promenieren und Verweilen, große Rasenflächen für Spiel und Sport und kleinteilige Flächen als Orte der Ruhe, einen kiefernbestandenen Platz, drei große Podeste (mit unterschiedlichen Oberflächen – Holz, wassergebundene Wegedecke und Charlottenburger Gehwegplatten) als Aufenthaltsfläche und Verbindung zwischen altem und neuen Mauerpark, einen Spielplatz und eine multifunktionale Bewegungsfläche, auf der sonntags der Flohmarkt stattfinden kann. Zwei Biergärten bereichern das Erholungsangebot. Die intensive Nutzung des 1994 fertiggestellten östlichen Teils des Mauerparks hat deutliche Spuren hinterlassen, sodass dieser nun Schritt für Schritt gesamthaft qualifiziert wird. Bis 2027 werden die ursprünglichen Flächen des Mauerparks sowie die angrenzenden Areale in vier Bauabschnitten saniert und behutsam weiterentwickelt. Mit Rücksicht auf die etablierten Nutzungen, die bestehenden Urheberrechte, die vielfältige Stadtnatur und die umliegenden Stadtquartiere wird die Grünanlage klimaangepasst entwickelt. Die Qualifizierung der Bestandsflächen sowie der umliegenden Areale mit dem Falkplatz erfolgt aus Mitteln der Städtebauförderung. Aktuelle Informationen zum Planungsstand und zum Beteiligungsverfahren auf der Seite der Grün Berlin GmbH: Mauerpark Grün Berlin GmbH: Mauerpark Jugendfarm Moritzhof Kletterfelsen “ParcView” des bdla Mauergarten
Das Tempelhofer Feld in Berlin ist in seiner Dimension, Geschichte und Vielfalt ein einzigartiger Ort für Menschen und Natur. Das Feld ist keine geplante und gestalte Grünfläche wie ein Stadtpark im üblichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um eine in ständiger Umnutzung befindlichen Fläche, die viele Merkmale der alten Funktion als Flughafen – Größe, Weite, Offenheit, unverstellter Blick, viel Platz für verschiedene Aktivitäten – beibehält, die normalerweise mehr im ländlichen Umland zu finden sind. Das Tempelhofer Feld ist damit ein seltenes Beispiel für die Transformation des „ländlichen Außens“ in das „urbane Innere“ und dürfte damit nur mit wenigen innerstädtischen Flächen weltweit vergleichbar sein. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren was Neues aus, erleben Natur hautnah, erfahren Geschichte an Originalschauplätzen. Das Feld bietet als urbaner Naturraum eine Kombination verschiedener ökologischer Leistungen der Biodiversität, der Klima- und Luftverbesserung und der Lärmminderung. Das Feld ist gleichzeitig ein städtischer Freiraum mit vielfältigen Möglichkeiten für Sport-, Freizeit, Bildung, Kultur und Kreativität. Es ist ein Raum der sozialen Begegnungen und demokratischen Aushandlungen, gerade auch für Menschen, die dazu sonst wenig Gelegenheit haben. Die Covid-19-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig solche inklusiven öffentlichen Räume ohne Konsumzwang und mit einer vielseitigen Aufenthaltsqualität sind. Gerade aus dem Zusammenwirken dieser verschiedenen Eigenschaften entsteht der ganz eigene Charakter des Tempelhofer Feldes, der ihm seine besondere Bedeutung – nicht nur für die ringsum wohnenden Berlinerinnen und Berliner – verleiht. Das Areal des ehemaligen Zentralflughafens Tempelhof befindet sich mitten in Berlin, innerhalb des S-Bahn- und Stadtautobahnrings. Es hat eine Fläche von 355 ha, wobei das Tempelhofer Feld mit den Start- und Landebahnen und dem sogenannten Taxiway rund 300 ha und das versiegelte Flugvorfeld rund 55 ha einnehmen. Im Nordwesten wird das Feld von dem Flughafengebäude mit dem markanten Radarturm begrenzt, das mit einer Länge von 1,23 km und einer Bruttogeschossfläche von 300.000 m 2 mal das zweitgrößte Gebäude der Welt war und heute noch das größtes Baudenkmal Europas ist. Umgeben wird das Feld von zehn Wohnquartieren in den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg, die mit mehr als 700 Einwohnerinnen und Einwohner je ha zu den am engsten besiedelten Quartiere Berlins gehören. Das Tempelhofer Feld ist ein geschichtsträchtiger Ort mit einer wechselvollen und dramatischen Historie, die 1351 mit der ersten urkundlichen Erwähnung begann und viele sehr unterschiedliche Nutzungen erfuhr – sei es 1830 als Pferderennbahn, als Exerzier- und Arrestplatz des Preußischen Militärs, als Trainingsplatz des ältesten noch bestehenden Fußballvereins BFC 1888 Germania. Ab 1883 hielt die Luftfahrt mit ersten Flugexperimenten Einzug. 1923 wurde auf dem Feld der erste Deutsche Verkehrsflughafen Feld eröffnet und 1926 hier die Deutsche Lufthansa gegründet. Während der Nazi-Diktatur war Tempelhof ein Standort von Zwangsarbeiter- und Konzentrationslagern jüdischer Bürger*innen und Kriegsgefangener für die Rüstungsindustrie. Nach dem Ende des Zweiten. Weltkriegs versorgten während der Blockade 1948/49 die Alliierten den Westteil der Stadt mit einer Luftbrücke über den Flughafen Tempelhof und machten ihn so zu einem international bekannten Symbol für die Verteidigung der Freiheit. Nach der Einstellung des Flughafenbetriebs im Jahr 2008 wurde das ehemalige Flugfeld ab dem Jahr 2010 für die Erholungs- und Freizeitnutzung für die Bevölkerung geöffnet. Am 25. Mai 2014 haben die Berliner*innen über die zukünftige Entwicklung des Feldes im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Nach der amtlichen Zählung sprachen sich 739.124 Berlinerinnen und Berliner für den Erhalt des gesamten Feldes als Freizeit- und Erholungsfläche aus, was im Tempelhofgesetz Bln ThFG festgeschrieben wurde, das am 25. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Das Tempelhofer Feld erfährt durch seine frühere Nutzung als Flughafen eine typische Strukturierung durch die in West-Ost-Richtung verlaufenden zwei Landebahnen und dem ebenfalls asphaltierten Taxiway (ehemaliger Rollweg der Flugzeuge), der das Feld umrundet und die Abgrenzung zwischen dem inneren und äußeren Wiesenring bildet. Im inneren Wiesenring (202 ha) befinden sich großflächige Magerrasengemeinschaften, die aufgrund ihrer Seltenheit und artenreichen Zusammensetzung als schutzwürdiges Biotop eingestuft sind. Ihre große Ausdehnung ist Grundvoraussetzung für die Artenvielfalt der Vogel-, Insekten- und Amphibienwelt. Stellvertretend genannt sind hier die Feldlerche, 75 Wildbienenarten und die wachsende Population von Zauneidechsen. Das Feld ist eine der Kernflächen im Berliner Biotopverbund. Die zwei Start- bzw. Landebahnen bieten Platz für vielfältige sportliche Aktivitäten, wie Rollerskaten, Kitesurfen, Fahrradfahren. Im äußeren Wiesenring (101 ha) sind verschiedene Abschnitte für bestimmte Nutzungen ausgewiesen. Hier finden sich u.a. Picknickwiesen, Grillplätze, Gemeinschaftsgärten, Sportplätze, Gastronomie etc. sowie sanitäre Anlagen, Verleihstationen für Sportgeräte sowie die durch zivilgesellschaftlich initiierte Projekte. Das Tempelhofgesetz ThFG Das heutige Erscheinungsbild des Tempelhofer Felds wird maßgeblich durch ThFG gesichert. Dort heißt es: „Das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit ist wegen seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, der Eigenart und Schönheit seiner Landschaft, seines Nutzens für die Erholung, seiner kulturhistorischen Bedeutung und als Ort der Berliner Geschichte, der Flugfahrt und des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus von einmaligem Wert. Es hat diesen Wert unabhängig von öffentlichen oder privaten Investitionen.“ Diese geht mit einem sehr weitreichendem Bebauungs- und Veränderungsverbot einher und verpflichtet den Berliner Senat gemäß Anlage 3 des ThFG für die zukünftige Nutzung und die Weiterentwicklung der Freifläche einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) unter Einbeziehung der Bevölkerung aufzustellen. Gleichzeitig werden gemäß ThFG § 2, Anlage 1 verbindliche Definitionen von räumlichen Strukturen des Feldes und Begriffsfestsetzung vorgenommen. Der Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) und die Beteiligung der Bürger*innen Der EPP ist in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit den Bürger*innen, der zuständigen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (ehemals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) sowie der Grün Berlin GmbH entstanden. Der EPP definiert den Rahmen und die Leitlinien für die weitere Entwicklung des ehemaligen Flugfeldes. Schwerpunkte sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der wertvollen Wiesenlandschaft, die Erlebbarkeit der Geschichte und die qualifizierte Entwicklung von Erholung, Freizeit und Sport an den Rändern des Tempelhofer Feldes. Darüber hinaus regelt er die künftige Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik bei der weiteren Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes in einem transparenten Beteiligungsmodell. Weitere Informationen der Grün Berlin GmbH unter: Tempelhofer Feld Der bis heute anhaltende Beteiligungsprozess ist auf der Beteiligungsplattform nachvollziehbar und fordert in vielfältiger Form die Bürger*innen zum Mitmachen auf dem Feld auf. Fester Bestandteil dieser Bürgerbeteiligung sind die ehrenamtlichen und frei gewählten Feldkoordinatoren, die kontinuierlich die Entwicklung des Tempelhofer Felds begleiten und aktiv gestalten. Bild: Anne Wessner Studie Gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Felds Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Weitere Informationen Bild: Lichtschwärmer - Christo Libuda Infobriefe Tempelhofer Feld Die Verfahrenskoordination Tempelhofer Feld informiert regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen und Fortschritte im Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess zur "Erstellung eines Entwicklungs- und Pflegeplans zum Tempelhofer Feld". Weitere Informationen Anmeldung zum Infobrief Feldkoordination Hier finden Sie den Kontakt zur Geschäftsstelle und die Liste der Mitglieder zur Feldkoordination. Weitere Informationen Beteiligungsplattform Tempelhofer Feld Die Entwicklung des Tempelhofer Feldes erfolgt partizipativ. Termine, Veranstaltungen und weitere Informationen
Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft viele Politikfelder. Doch wie viel der Bund für Anpassungsaktivitäten vorsieht, war bisher unbekannt. Mit einer neuen Methodik des Umweltbundesamts lassen sich die Ausgaben schätzen. Eine erste Auswertung zum Bundeshaushaltsplan 2022 zeigt: In 255 Haushaltstiteln waren zwischen 2,1 Mrd. Euro und 3,4 Mrd. Euro für die Anpassung eingestellt. Die Anpassung an den Klimawandel wird für Deutschland immer wichtiger – und sie kostet Geld. Wie viel der Bund als einer der wesentlichen Akteure in Deutschland für Klimawandelanpassung ausgibt, war bisher allerdings nicht bekannt. Lediglich die Höhe der finanziellen Mittel, die der Bund als internationale Zahlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Aktivitäten zur Klimaanpassung aufwendet, ist bekannt. Inländische Ausgaben wurden bislang nicht betrachtet und es gab keine Schätzungen zu den Gesamtausgaben. Doch der Bedarf danach nimmt zu – insbesondere durch Anforderungen seitens der Europäischen Union sowie durch die laufenden Debatte zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern. Auch das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz sowie die neue vorsorgende Anpassungsstrategie des Bundes vom Dezember 2024 verpflichten die Bundesregierung, zukünftig regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes für Klimaanpassung zu erheben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Um diese Informationslücke zu schließen, hat das Umweltbundesamt im Projekt „Adaptation Framework“ eine Methodik zur Erfassung der Anpassungsausgaben entwickelt und mit Haushaltsexperten abgestimmt. Exemplarisch liegt für den Bundeshaushaltsplan 2022 nun erstmals eine Bestandsaufnahme der Ausgaben für Klimaanpassung auf Bundesebene vor. Die Methodik soll zukünftig weiterentwickelt und regelmäßig angewendet werden, um ein kontinuierliches Monitoring der Anpassungsausgaben zu gewährleisten. Um die Methodik zu entwickeln, führte das Forschungsteam eine umfangreiche Literaturanalyse durch und interviewte internationale Expert*innen. Ein erster Entwurf wurde in Workshops mit Vertreter*innen der Bundesressorts sowie internationalen Fachleuten diskutiert und anschließend überarbeitet. Die Methodik kombiniert eine Top-Down- mit einer Bottom-Up-Analyse. Der Top-Down-Ansatz bewertet den Bundeshaushaltsplan als Ganzes, er unterscheidet Ausgaben nach der Relevanz für die Klimaanpassung und unterteilt sie in verschiedene Anpassungskoeffizienten. Um die Ausgaben zu erfassen, müssen alle Haushaltstitel nach Klimaanpassungsanteilen klassifiziert werden. Da wenige Ausgaben allein der Anpassung dienen, wurden vier Kategorien von Anpassungsanteilen mit prozentualen Spannbreiten definiert, um Anpassungsausgaben grob zu schätzen: hoch, mittel, niedrig, marginal. Sind genauere Schätzungen innerhalb der jeweiligen Kategorie nicht möglich, wird jeweils ein Default-Koeffizient eingesetzt (siehe Abbildung 1). Der Bottom-Up-Ansatz ergänzt dies, indem er spezifische Maßnahmen aus Anpassungsstrategien und deren Umsetzungskosten betrachtet. In der Analyse wurde untersucht, welche Bereiche des Bundeshaushaltsplan 2022 Ausgaben für Klimaanpassung beinhalten und daher genauer zu analysieren sind. Insgesamt wurden 255 Titel identifiziert. Die Summe dieser Haushaltstitel beträgt 45,6 Mrd. Euro – das entspricht 9,2 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushalts. Für diese anpassungsrelevanten Ausgaben wurde in der Studie der jeweilige Anteil der Anpassungsausgaben eingeschätzt. Auf diese Weise wurde ermittelt, dass der Bund im Jahr 2022 zwischen 2,07 Mrd. Euro und 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels auszugeben plante. Dies entspricht etwa 0,42 Prozent bis 0,69 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushaltsplans. Diese Spannbreite ergibt sich aus der methodischen Herangehensweise – überall dort, wo keine Festlegung eines einzelnen Koeffizienten für Anpassungsausgaben möglich war, wurde der Default-Koeffizient um einen "oberen" und "unteren" Default-Koeffizienten ergänzt, um eine realistische Spannbreite des Anpassungsanteils abzubilden. Auf diese Weise wurde vermieden, eine Genauigkeit zu suggerieren, die die vorhandenen Daten nicht hergaben. Die große Mehrheit der relevanten Ausgabenposten in der Analyse beinhaltet nur geringe Anteile für Klimaanpassung: In 122 der identifizierten Haushaltstitel, also fast der Hälfte, hat die Anpassung an den Klimawandel einen marginalen Anteil, in 88 Titeln ist der Anteil niedrig. Lediglich in neun Titeln liegt ein hoher Anpassungsanteil vor (Abbildung 2). Dies zeigt, dass die wenigsten Ausgabenposten direkt und primär auf den Zweck der Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet sind. Bei einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Cluster der Deutschen Anpassungsstrategie wurde deutlich, dass die meisten Ausgaben in den Clustern Land und Infrastruktur sowie im übergreifenden Cluster getätigt wurden. Das übergreifende Cluster umfasste dabei die größte Summe von Anpassungsausgaben in Höhe von 861 Mio. Euro bis 1.325 Mio. Euro. Diese Höhe ergibt sich unter anderem durch die Zuordnung von Ausgaben für Grundlagenforschung sowie die Subsummierung von Titeln ohne spezifischen Zuordnungsbereich. Im Cluster Infrastruktur beliefen sich die Ausgaben auf 399,57 Mio. Euro bis 725,13 Mio. Euro, welche überwiegend im Bereich der investiven Ausgaben erbracht wurden. Die hohe Summe ergibt sich hier vor allem durch große Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Verkehr. Auch die Ausgaben im Cluster Land in Höhe von 442,72 Mio. Euro bis 619,23 Mio. Euro wurden vor allem im investiven Bereich getätigt. Wichtige Schwerpunkte der Klimaanpassungsausgaben in diesem Cluster sind etwa der Waldklimafonds sowie verschiedene Bereiche der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Wichtig bei dieser Analyse ist zu beachten, dass sich diese Ergebnisse nicht direkt einzelnen Ressorts zuordnen lassen und somit keine Rückschlüsse auf hohe oder niedrige Anpassungsausgaben eines bestimmten Ressorts möglich sind. Die Analyse hat eine erste Annäherung an die Höhe und Anteile der Klimaanpassungsausgaben im deutschen Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2022 vorgelegt. Es ist jedoch zu betonen, dass die Ergebnisse als Einschätzung und nicht als exakte Zahlen zu verstehen sind. Der Top-Down-Ansatz zur Analyse des Bundeshaushalts erwies sich als effektiv, während der Bottom-Up-Ansatz sich nur beschränkt als ergänzende Informationsquelle eignete. Eine regelmäßige Anwendung des Top-Down-Ansatzes wird empfohlen, um die weitere Entwicklung der Anpassungsausgaben zu verfolgen. Die Ergebnisse dieses Vorhabens bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. So kann die Methodik genutzt werden, um regelmäßig die Daten zu den Ausgaben des Bundes im Sinne der neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie und des Klimaanpassungsgesetzes zu erheben. Die Methodik ermöglicht außerdem ein fortlaufendes Monitoring der Klimaanpassungsausgaben, dessen genaue Ausgestaltung je nach Turnus flexibel angepasst werden kann. Durch eine regelmäßige Anwendung können Zeitreihen erstellt werden, die aufzeigen, wie sich die Anpassungsausgaben in den verschiedenen Bereichen der Klimaanpassung entwickeln. Die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über nationale Anpassungspläne und -strategien alle zwei Jahre fordert auch eine Auskunft zur Finanzierung. Mit der Methodik könnten diese Berichterstattungspflichten erfüllt werden. Somit eignen sich die Analyseergebnisse zusätzlich für die Berichterstattung Deutschlands im Rahmen der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz . Die Pilotanalyse des Bundeshaushaltsplans 2022 stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die Klimaanpassungsausgaben des Bundes künftig zu erfassen. Für das Jahr 2022 plante der Bund 2,07 Mrd. Euro bis 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland auszugeben. Laut einer Studie der Bundesregierung sind allein zwischen den Jahren 2000 und 2021 mindestens 145 Mrd. Euro klimawandelbezogene Schäden entstanden, insbesondere durch Überschwemmungen und Hochwasser. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Schadenssumme von 6,6 Mrd. Euro 1 . Angesichts dieser schon heute hohen und perspektivisch weiter steigenden Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Vor dem Hintergrund künftig zunehmender Klimarisiken resultiert die Notwendigkeit, neben dem Klimaschutz verstärkt in Anpassung und Klimaresilienz zu investieren. Für eine umfangreiche Finanzierung von Klimaanpassungsaktivitäten müssten nicht unbedingt neue Haushaltsposten für die Klimaanpassung etabliert werden. In vielen Fällen kann in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, die Anpassung an den Klimawandel stärker und expliziter als bisher verankert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bundeshaushalt nur einen Teil der notwendigen Ausgaben abbildet. Auch Bundesländer und Kommunen investieren zunehmend in Anpassungsmaßnahmen. Das Umweltbundesamt wird weiterhin daran arbeiten, die Methodik zu verfeinern und die Ergebnisse für die Klimaanpassungspolitik nutzbar zu machen. Autor*innen: Linda Hölscher (Adelphi), Anik Kohli (Infras) und Clemens Hasse ( UBA ) Den vollständigen Abschlussbericht des Projekts " Adaptation Framework" finden Sie hier . 1 BMWK (2023): Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung. Online abrufbar unter: Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung , letzter Zugriff 13.02.2025. Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 94 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
Landeswettbewerb 2025: „Natur pur – Bereit für die Zukunft“ Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt schreiben den 6. Landeswettbewerb aus. Der Wettbewerb richtet sich an alle Berliner Kleingartenvereine mit dem Ziel, innovative Lösungen, sowie Projekte für die Entwicklung, Gestaltung und Nutzung der Berliner Kleingärten und Kleingartenanlagen aufzuzeigen. Ihre Anmeldung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen des Vereines ist zunächst bei Ihrem Bezirksverband einzureichen. Der Bezirksverband wählt zwei Kandidaten aus und reicht deren Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30. April 2025 beim Landesverband ein. Weitere Informationen und Bewerbungsformular beim Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. Vorsicht, Falle! Eine Parzelle kann man nicht „kaufen” Mit einer Aufklärungskampagne will der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gegen unangemessenen hohe Abstandsforderungen von Kleingärtnerinnen und Kleingärtner vorgehen, die nach der Kündigung ihres Pachtvertrages einen Pächterwechsel anstreben. In den vergangen Monaten waren mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Kleingartenparzellen zum Verkauf angeboten worden waren. Mit der Kampagne soll auf die Unrechtmäßigkeit dieses Vorgehens hingewiesen werden. Gegen derartige Betrugsfälle will der Landesverband energisch vorgehen. Neben Deutsch sind diese auch in Englisch, Türkisch und Russisch verfasst. Weitere Informationen beim Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V.: Alles, was Recht ist Als Teil des Grünflächensystems erfüllen Kleingärten im Städtebau wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Daher ist die Förderung des Kleingartenwesens eine wichtige städtebauliche, gesundheits- und sozialpolitische Aufgabe des Landes Berlin. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zum Berliner Kleingartenwesen, zum Bestand und den rechtlichen Grundlagen. Bild: SenUMVK Kleingartenentwicklungsplan Die rund 71.000 Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine so große Zahl privat nutzbarer Gärten im Einzugsbereich der Innenstadt. Der aktuelle Plan beschreibt die Entwicklungsperspektive der knapp 880 Kleingartenanlagen Berlins. Weitere Informationen Bild: SenUVK Bewerbung um einen Kleingarten Bei Interesse an einem Kleingarten bewirbt man sich bei dem im gewünschten Bezirk ansässigen Bezirksverband der Kleingärtner. Weitere Informationen Rechtsvorschriften Erhalten Sie hier weitere Informationen zu Rechtsvorschriften. Weitere Informationen Kleingartenbestand Berlin
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