Das Quartier der heutigen „Regenbogenfabrik“ im Bereich der Lausitzer Straße 22 in 10999 Berlin Kreuzberg entstand um ca. 1875. Dabei wurden innerstädtische Wohnbebauungen gemischt mit gewerblicher Nutzung errichtet. Die 5-geschossigen Wohngebäude mit Unterkellerung sind in den sandigen Schichten unterhalb eines Torfhorizontes gegründet. Des Weiteren entstanden Nebengebäude unterschiedlichster Art, die teils unterkellert und ebenfalls in den Sandschichten gegründet sind. Die historische Recherche ergab, dass bis ca. 1920 im Hofbereich des ca. 1.500 m² großen Grundstücks im Herzen von Berlin Kreuzberg ein Sägewerk betrieben wurde. Die Umgebung von Wohnbebauung blieb bestehen. In der Zeit von 1928 bis 1978 wurde der Hof mit den angrenzenden Gebäuden als Chemische Fabrik mit angeschlossenem Chemikalienhandel genutzt. Im 2. Weltkrieg wurde der Hof und die angrenzenden Gebäude stark beschädigt. Dabei wurden gelagerte Fässer und Tanks undicht und die darin gelagerten Stoffe gelangten in den Untergrund. In den Nachkriegsjahren wurde das Gelände rekonstruiert und diverse Sanierungs-, Renovierungs- und Umbauarbeiten durchgeführt. Seit etwa der 80er Jahre dient es als Kulturzentrum „Regenbogenfabrik“ mit Kita, Begegnungsstätte, Hostel, Café und weiteren Einrichtungen. Untersuchungen des Bodens weisen im Bereich der Lausitzer Straße 22 unter einer ca. 2 m mächtigen anthropogenen Auffüllungsschicht eine ca. 1–1,3 m mächtige Schicht aus holozänen Faulschlämmen bzw. Torfen unterschiedlichen Zersetzungsgrades auf. Darunter schließen sich im Liegende bis ca. 15 m unter Geländeoberkante (GOK) Fein- und Mittelsande an. In ca. 100 m nordwestlicher Richtung im Bereich des Jugendzentrums CHIP (Reichenberger Straße 44/45 ) sind in einer Tiefe von 13 m stark schluffige Sande bzw. Schluffe unterschiedlicher Mächtigkeiten eingeschaltet, die den Aquifer in einen oberen und einen unteren Bereich trennen. Bis in die Tiefe von ca. 30 m ist anschließend mit Mittelsanden zu rechnen, welche wiederum von Sand-/Tonlagerungen im Bereich von 30–35 m unter Gelände unterlagert werden. Der Grundwasserflurabstand beträgt in Abhängigkeit von der Geländemorphologie ca. 2,5–3,0 m [ca. 32,10 m Normalhöhennull (NHN)]. Die Grundwasserfließrichtung ist nach Nordwest gerichtet und die Fließgeschwindigkeit sehr gering. Der Bereich der Regenbogenfabrik liegt außerhalb von Trinkwasserschutzzonen. In den 80er Jahren wurde ein LCKW-Schaden (LCKW = Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe) im Untergrund ermittelt. Zur Gefahrenabwehr wurde unverzüglich ein Bodenaustausch der wasserungesättigten Bodenzone mit einer Tiefe von ca. 1–2 m bis zum Erreichen des Torfhorizontes vorgenommen. Im Anschluss wurde das Gelände mit sauberem Sand aufgefüllt und Wege und Grünanlagen angelegt. Dadurch wurde zunächst der Gefährdungspfad Boden – Mensch unterbrochen. In späteren detaillierten Erkundungen von 1988 bis 1989 im Auftrag des Senats von Berlin stellte sich heraus, dass die unterhalb des ausgetauschten Bodens liegende Torfschicht mit LCKW-Bodenbelastungen zwischen 200–500 mg/kg kontaminiert ist. Die Torfschicht wirkt dabei als langjährige Quelle, die die einmal aufgenommenen LCKW sehr langsam über Rückdiffusion aus dem immobilen Porenraum an das Grundwasser abgibt. Unterhalb der Torfschicht lagern relativ geringbelastete Sande. Es wurden Grundwasserbelastungen mit bis zu 260 mg/l LCKW im Bereich des Grundstücks ermittelt. Aufgrund der vorgefundenen Belastungen wurde im Zeitraum von Dezember 1990 bis Juni 1992 ein Pilotprojekt zur in-situ-Grundwassersanierung im Hydro-Airlift-Verfahren (System „Züblin“) durchgeführt und anschließend abgebrochen, da die Maßnahme zur Sanierung des Standortes aus verschiedenen Gründen nicht zielführend war. Im Zeitraum 2003 bis 2004 konnte die Grundwasserbelastung weiterhin bestätigt und der Schaden eingegrenzt werden. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Schwerpunkt der Grundwasserbelastung unterhalb des Kellers der heutigen Regenbogenfabrik mit Konzentrationen von bis zu ca. 180.000 µg/l LCKW angetroffen. Nachrangig wurde eine Verunreinigung mit BTEX (leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe) ermittelt. Ausgehend von der LCKW-Quelle war aufgrund der guten Lösungseigenschaften der LCKW eine Kernfahne in Richtung Nordwest im Tiefenbereich von ca. 10–30 m unter GOK mit Konzentrationen von ca. 10.000 µg/l ausgebildet. Im weiteren Grundwasserabstrom nahmen die LCKW Konzentrationen auf < 3.000 µg/l ab. Insgesamt erstreckte sich der Schaden zu diesem Zeitpunkt horizontal über eine Luftlinienstrecke von bis zu 500 m. Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg als zuständige Ordnungsbehörde forderte weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Nach in-situ-Erkundungen im Jahr 2006 wurden 2007 weitere Grundwassermessstellen im Bereich der LCKW Fahne errichtet und auf die bekannten Schadstoffe zuzüglich der Milieuparameter hinsichtlich mikrobiologischer Abbauprozesse untersucht. Hierbei wurde festgestellt, dass ein Abbau der LCKW über die einzelnen Chlorierungsstufen bis zum unschädlichen Ethen stattfindet. Das vorhandene Mikroorganismen-Konsortium am Standort ließ die Durchführung eines mikrobiologischen Sanierungsverfahrens in Form einer reduktiven Dechlorierung durch Zugabe von Nährsubstraten (Zuckerrübenmelasse) als Vorzugsvariante bestehen. Diese Methode ist nicht nur sehr preiswert, sondern für diesen Standort auch äußerst effektiv. Zur Prüfung der großflächigen Umsetzbarkeit wurde ein Versuchsfeld für Substratinfiltrationen im Bereich des Jugendzentrums CHIP im Abstrom der Regenbogenfabrik geplant und von Oktober 2007 bis August 2008 ein 1. Feldversuch am Standort erfolgreich durchgeführt. Aufgrund der positiven Ergebnisse wurde die Maßnahme im full-scale Maßstab geplant. Es wurden 2011/2012 und 2013/2014 zusätzliche Infiltrationsgalerien errichtet, um Zuckerrübenmelasse verdünnt mit Standortwasser mittels eines Verteilersystems mit geringem Druck zu infiltrieren. Die Infiltrationsgalerien bestehen jeweils aus einer Reihe von Ober- und Unterpegeln. Der Reihenabstand der Infiltrationspunkte liegt abhängig von der baulichen Situation vor Ort zwischen ca. 3 bis 4 m. Im April 2023 wurden die bestehenden Infiltrationsgalerien um insgesamt 30 flache Infiltrationspegel erweitert. Trotz der bisherigen Sanierungserfolge wird aus der im Innenhof der Regenbogenfabrik oberflächennah vorhandenen, hoch belasteten und als Schadstoffdepot wirkenden Torfschicht weiterhin LCKW in das Grundwasser eingetragen. Aus diesem Grund wurde im Frühjahr 2023 ein Feldversuch zur Grundwasserzirkulation am Brunnen BR 13 durchgeführt mit dem Ziel, den Austrag der LCKW aus dem Torfkörper potentiell zu beschleunigen und den LCKW-Abbau somit perspektivisch zu verkürzen. Dabei wurde aus dem tiefer verfilterten Brunnen BR 13 b Grundwasser entnommen, mit Melasse versetzt und in den oberflächennah verfilterten Brunnen BR 13 a bzw. den Infiltrationspegel IP 31 reinfiltriert. Es zeigte sich im Laufe des Versuches zunächst eine signifikant höhere Mobilisation von LCKW aus der Torfschicht in das Grundwasser. Im weiteren Verlauf war eine deutliche Abnahme der LCKW-Konzentrationen und eine verstärkte Metabolisierung der höher chlorierten LCKW in Richtung der niedrig chlorierten LCKW bzw. dem harmlosen Zielabbaupodukt Ethen festzustellen. Der Feldversuch hat somit deutlich gezeigt, dass die Grundwasserzirkulation den cometaoblischen reduktiven LCKW-Abbau am Standort beschleunigen kann. Das Wirkprinzip basiert darauf, dass anaerobe Bakterien organische Substrate für ihr Wachstum benötigen. Die Energie für den Stoffwechsel unter sauerstoffarmen Bedingungen erhalten die Bakterien durch Übertragung von Reduktionsäquivalenten (H+ und e-) von Elektronenspendern auf Elektronenempfänger. Unter verschiedenen Redoxbedingungen werden durch die Bakterien die Stoffe Nitrat, Mangan, Eisen, Sulfat und Kohlendioxid als Elektronenempfänger benutzt. Dieser Prozess ist als anaerobe Atmung bekannt und wird durch die entsprechenden Bakterien auch bei der reduktiven Dechlorierung von LCKW bis hin zum unschädlichen Ethen angewandt. Hierbei sind die LCKW die Elektronenempfänger. Das Wirkprinzip des anaeroben reduktiven LCKW-Abbaus kann in den direkten und indirekten (cometabolitischen) LCKW-Abbau unterschieden werden. Es ist davon auszugehen, dass an kontaminierten Standorten jeweils beide Prozesse parallel ablaufen. Direkt anaerober Abbau von LCKW: Beim direkten anaeroben Abbau nutzen die Bakterien die LCKW als Elektronenempfänger und Wasserstoffatome als Elektronenspender. Durch den Austausch von Chloratomen mit Wasserstoffatomen gewinnen die Bakterien direkt Energie. Dieser Prozess wird als Halorespiration oder Chloratmung bezeichnet. Der für diesen Prozess benötigte Wasserstoff wird durch die Fermentierung (Gärung) von organischem Material bereitgestellt. Indirekt cometabolitischer Abbau von LCKW: Zusätzlich im Aquifer vorhandenes organisches Substrat dient abbauaktiven Bakterien als Energie- und Kohlenstofflieferant. Für den Aufschluss und Abbau des organischen Substrates produzieren die entsprechenden Bakterien Enzyme. Mit diesen Enzymen können unter anderem auch die LCKW abgebaut werden. Dieser Abbaumechanismus wird als cometabolischer Abbau von LCKW bezeichnet und steht in Konkurrenz zu anderen Elektronenempfängern wie z.B. Sulfat und Nitrat. Allgemein sind die natürlich ablaufenden Abbauprozesse stark an die jeweiligen Milieubedingungen (Redox-Verhältnisse, Verfügbarkeit von O 2 , pH-Wert) im Aquifer gebunden. Um den natürlichen am Standort stattfindenden Abbau von LCKW zu beschleunigen, wird organisches Substrat in Form von Melasse dem Grundwasser zugeführt. Häufig sind verschiedene Bakterienarten am schrittweisen mikrobiellen Abbau von LCKW beteiligt. Das Bakterium Dehalococcoides ethenogenes ist das derzeit einzig bekannte Bakterium, dass LCKW komplett vom PCE (PCE = Tetrachlorethen, auch Perchlorethen) bis zum Ethen aufspalten kann Seit Beginn der Durchführung der Melasseinfiltrationen im full-scale-Maßstab im Jahr 2011 sind bereits erste deutlich positive Entwicklungen im Bereich der einzelnen Infilltrationsgalerien zu erkennen. Im folgenden Beispiel wird hierbei die Überwachungsmessstelle MMS 5 OP der Infiltrationsgalerie 1.1 dargestellt, an der die Entwicklungen aufgezeigt werden können. Es ist deutlich zu erkennen, dass durch die Stimulation des mikrobiologischen Abbaus die Bildung von Ethen (in den Abbildungen Rosa) und ein Rückgang von VC (Vinylchlorid) und Cis 1,2 DCE (Cis-1,2-Dichlorethen) stattfindet. An anderen Messstellen im Untersuchungsgebiet, wo zum Teil noch vor der Infiltration große Mengen an hochchlorierten LCKW vorlagen, wurden diese durch die mikrobiologische Dechlorierung bereits zu niedrigchlorierten LCKW, auf dem Weg zum unschädlichen Ethen, abgebaut. Es sind zum Teil auch deutliche Reduzierungen in den Summenkonzentrationen der LCKW zu erkennen. Die seit ca. 2018 anfallenden jährlichen Kosten für die mikrobiologische Sanierung durch Zugabe von Melasse, das begleitende Grundwassermonitoring, Installation der Sanierungsinfrastruktur und ingenieurtechnische Begleitung belaufen sich auf ca. 85.000 € brutto pro Jahr.
Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären. Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als Stoff , der bei andauernder Exposition möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend. Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von E 605 ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als Umweltqualitätsnorm für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen. Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt? Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m 3 etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden. Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE. Und wenn es brennt? Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen. Die Gefahrstoffschnellauskunft Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Bioökonomie in der Bioabfallwirtschaft: Mit neuen Verfahren Bioabfälle effizient verwerten und Wertstoffe erzeugen – unter diesem Titel veranstaltete das Kompetenzzentrum Bioabfall der LUBW gemeinsam mit der Umwelttechnik BW GmbH Ende September 2023 ein After-Work-Event in Backnang. Mit über 40 Teilnehmenden aus den Bereichen Industrie, kommunale Abfallwirtschaft und Wissenschaft war die Veranstaltung bestens besucht. Zu Beginn des Events hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit die Bioraffinerie BW2PRO zu besichtigen. Das bioökonomische Verfahren befindet sich aktuell im Test. Das Besondere an diesem Versuchsvorhaben ist, dass jeder einzelne Stoffstrom innerhalb der Bioabfallverwertung einer möglichst hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt wird. Unter hohem Druck und hohen Temperaturen wird der vorbehandelte Bioabfall aufgetrennt. Mit den so hergestellten Fraktionen können beispielsweise faserbasierte Pflanztöpfe oder das Enzym Cellulase gewonnen werden. Cellulase findet unter anderem in der Nahrungs- und Waschmittelindustrie Anwendung. Im Anschluss an die Besichtigung gab es im Rahmen der Abendveranstaltung in gemütlicher Atmosphäre spannende Vorträge zu den Themen bioökonomische Verfahren, den Herausforderungen der kleinen Novelle der Bioabfallverordnung sowie der Produktion von Wasserstoff aus Obsttrester mit Purpurbakterien. Bild zeigt: Spannende Vorträge zu verschiedenen Themen rund um Bioabfall, Bildnachweis: LUBW
Informationen zu Chemikalien in Verbraucherprodukten Sportartikel können Stoffe enthalten, die besonders schädlich für Umwelt oder Gesundheit sind Quelle: photophonie / Fotolia.com So sind Stoffe und Gemische gekennzeichnet, die schädlich oder giftig für die Umwelt sind Quelle: Markus Marb / Fotolia.com Vermeiden Sie Biozide wenn irgend möglich Quelle: Gerhard Seybert / Fotolia.com Erste Wahl sind frische, regionale, unverarbeitete Lebensmittel aus biologischem Anbau Quelle: Bernard Bailly / Fotolia Nutzen und Risiken sind abzuwägen, bevor Arzneimittel oder Medizinprodukte angewendet werden Quelle: Zsolt Bota Finna / Fotolia.com Verbraucherprodukte können feste Gegenstände, Flüssigkeiten, Pasten oder Pulver sein und zu unterschiedlichen Produktgruppen gehören. Wo finden Sie Informationen über Chemikalien in allen diesen Produkten? Gebrauchsgegenstände Grundsätzlich finden Sie für alle Non-Food-Produkte im Schnellwarnsystem „Safety Gate“ Informationen über gefährliche Produkte, die die nationalen Überwachungsbehörden entdeckt und für die sie Maßnahmen getroffen haben. Definition : Gemäß Europäischer Chemikalienverordnung REACH ist ein Gebrauchsgegenstand ein „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“. Einen Schweißdraht, eine Kerze oder eine Knickleuchte zählt REACH zu den Gemischen. Kugelschreiber und Drucker-/Tonerkartuschen sind „Gemische in einem Behälter“, ein Nassreinigungstuch ein „Gemisch auf einem Trägermaterial“. Relevante EU Gesetzgebung : Das REACH Auskunftsrecht erlaubt Ihnen, vom Produktanbieter Informationen über “besonders besorgniserregende Chemikalien” (SVHCs) in den meisten Gebrauchsgegenständen zu erhalten (wenn deren Konzentration 0,1 Gewichtsprozent (pro Stoff ) übersteigt). Zu diesen Gegenständen zählen zum Beispiel Haushaltsgegenstände, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerartikel, Spielzeug, Elektrogeräte, Autos, Fahrräder oder Verpackungen. Ausgenommen von diesem Auskunftsrecht sind Gemische wie flüssige, pastenartige oder pulverförmige Produkte (zum Beispiel Farben und Lacke) oder bestimmte separat regulierte Produkte wie Kosmetika, Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmittel), Medizinprodukte, Arzneimittel, Nahrungs- und Futtermittel. Unter REACH hat ein Gemisch keine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. Empfehlungen : Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht! Das geht schnell und einfach mit der Smartphone-App Scan4Chem oder der Scan4Chem Web-App . Damit machen Sie deutlich, dass Sie Produkte, die SVHCs enthalten, nicht kaufen wollen. Achten Sie beim Kauf auf Gütesiegel für umwelt- und verbraucherfreundliche Produkte, zum Beispiel das Umweltzeichen „ Blauer Engel “. Lesen Sie regelmäßig Umwelt- und Verbrauchermagazine – auch online. Darin finden Sie viele Informationen zur Sicherheit von Produkten und Chemikalien und Testberichte. Besuchen Sie das UBA -Konsumportal „ Umweltbewusst leben: Der Verbraucher-Ratgeber “. Den größten Gefallen erweisen Sie der Umwelt, wenn Sie möglichst langlebige Produkte kaufen, beziehungsweise wenig kaufen und verbrauchen. Dann werden weniger Rohstoffe benötigt, weniger Chemikalien gelangen in Umwelt und Nahrung und es entsteht weniger Abfall. Verlängern Sie die Nutzungszeit von Produkten, zum Beispiel indem Sie sie reparieren (lassen) anstatt gleich neue zu kaufen. Chemische Stoffe und Chemikaliengemische Definitionen : Ein chemischer Stoff ist ein chemisches Element (zum Beispiel Natrium) oder eine chemische Verbindung (zum Beispiel Natriumchlorid) in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von produktionsbedingten Lösungsmitteln. Ein Gemisch besteht aus zwei oder mehr chemischen Stoffen. In manchen Fällen werden chemische Stoffe an Verbraucher*innen verkauft, zum Beispiel Zitronensäure, die als Entkalker verwendet wird. Chemikaliengemische, die an Verbraucher*innen verkauft werden sind zum Beispiel Waschpulver, Rostentferner oder Farben und Lacke. Relevante EU Gesetzgebung : Haben solche Produkte Eigenschaften, die zu ihrer Einstufung als “gefährlich” gemäß der Europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ( CLP Verordnung ) führen, müssen sie mit entsprechenden Piktogrammen und Informationen zum sicheren Umgang versehen werden. Eine Erklärung der Piktogramme finden Sie hier . Darüber hinaus verbietet es Anhang XVII der Europäischen Chemikalienverordnung ( REACH ) bestimmte chemische Stoffe zu verwenden oder zu vermarkten. So dürfen zum Beispiel Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurden (CMR-Stoffe) und Gemische, die solche Stoffe enthalten, in der Regel nicht an die breite Öffentlichkeit verkauft werden. Empfehlung : Studieren Sie die Verpackung, den Beipackzettel bzw. alle verfügbaren Informationen und Gebrauchsanweisungen, bevor Sie chemische Stoffe oder Gemische kaufen oder verwenden. Vermeiden Sie Produkte mit gefährlichen Stoffen so weit wie möglich. Detergenzien Definition : Ein Detergens ist ein Stoff oder ein Gemisch , welcher/welches Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist. Detergenzien können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.) und für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke vertrieben oder verwendet werden. Relevante EU Gesetzgebung : Detergenzien müssen gemäß CLP Verordnung (siehe 2) und Detergenzienverordnung gekennzeichnet werden. Gemäß Detergenzienverordnung müssen Detergenzien, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden, folgende Bestimmungen für die Kennzeichnung auf der Verpackung erfüllen: 1. Die folgenden Kategorien gegebenenfalls beigefügter Bestandteile sind unabhängig von ihrer Konzentration anzugeben: Enzyme, Desinfektionsmittel, optische Aufheller, Duftstoffe. 2. Allergene Duftstoffe (aus der Liste in Anhang III der Europäischen Kosmetikverordnung, siehe 4) sind anzugeben, wenn sie in einer Konzentration von mehr als 0,01 Gewichtsprozent beigefügt werden. 3. Die folgenden Bestandteile und die Bereiche ihrer Gewichtsanteile müssen angegeben werden, wenn sie in Konzentrationen über 0,2 Gewichtsprozent zugefügt sind: Phosphate, Phosphonate, anionische Tenside, kationische Tenside, amphotere Tenside, nichtionische Tenside, Bleichmittel auf Sauerstoffbasis, Bleichmittel auf Chlorbasis, EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure) und deren Salze, NTA (Nitrilotriessigsäure) und deren Salze, Phenole und Halogenphenole, Paradichlorbenzol, aromatische Kohlenwasserstoffe, aliphatische Kohlenwasserstoffe, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Seife, Zeolithe, Polycarboxylate. Für solche Bestandteile müssen die Gewichtsanteile als Prozentbereich wie folgt angegeben werden: unter 5 Prozent, 5 Prozent und darüber, jedoch weniger als 15 Prozent, 15 Prozent und darüber, jedoch weniger als 30 Prozent, 30 Prozent und darüber. Darüber hinaus müssen die Hersteller auf einer Website alle in einem Waschmittel verwendeten Inhaltsstoffe in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angeben. Die Adresse der Website muss auf der Verpackung angegeben werden. Der Zugang zur Website darf keinen Einschränkungen oder Bedingungen unterliegen, und der Inhalt der Website muss auf dem neuesten Stand gehalten werden. Empfehlung : Informationen über umweltbewusstes Waschen und Reinigen finden Sie hier auf der Website des Umweltbundesamtes. Kosmetika Definition : Kosmetikprodukte sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen (zum Beispiel Mundspülung), und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Relevante EU Gesetzgebung : Gemäß Europäischer Kosmetikverordnung müssen Kosmetikprodukte, die in der EU vermarktet werden, bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein. Potenzielle Umweltauswirkungen werden von der Kosmetikverordnung nicht erfasst. Sie werden im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH berücksichtigt, allerdings ohne entsprechende Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika. Kosmetikprodukte sind von der CLP -Verordnung (siehe 2) ausgenommen. In Anhang II der Kosmetikverordnung werden mehr als 1600 Stoffe gelistet, die wegen ihrer potenziellen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit in Kosmetikprodukten nicht verwendet werden dürfen. Anhang III umfasst mehr als 320 Stoffe, die in gewissem Umfang in Kosmetikprodukten beschränkt sind. Darüber hinaus müssen Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter, einschließlich solcher, die Nanomaterialien sind, vor ihrer Verwendung in Kosmetikprodukten von der Europäischen Kommission ausdrücklich zugelassen werden. Die Verwendung von als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoffen (CMR-Stoffen) in Kosmetikprodukten ist in Ausnahmefällen nach einer Bewertung durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) zulässig (Neubewertung alle fünf Jahre). In diesen Fällen ist für eine besondere Kennzeichnung Sorge zu tragen, um den Missbrauch des Kosmetikproduktes zu verhindern, und zwar unter Berücksichtigung möglicher Risiken im Zusammenhang mit der Anwesenheit gefährlicher Stoffe und der Expositionswege. Kosmetikprodukte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn auf der Verpackung eine Liste der Bestandteile angegeben wird. Ein Bestandteil ist jeder Stoff oder jedes Gemisch , der bzw. das absichtlich im Herstellungsprozess des Kosmetikproduktes verwendet wird. Wenn sie aus praktischen Gründen nicht auf der Verpackung angegeben werden kann, kann die Liste der Bestandteile auch auf einem dem Kosmetikprodukt beigepackten oder an ihm befestigten Zettel, Etikett, Papierstreifen, Anhänger oder Kärtchen aufgeführt werden. Bei sehr kleinen Kosmetikprodukten können die betreffenden Angaben auch auf einem Schild in unmittelbarer Nähe des Behältnisses, in dem das Kosmetikprodukt zum Verkauf angeboten wird, angebracht werden. Die Bestandteile werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Zugabe zum kosmetischen Mittel aufgeführt. Bestandteile mit einer Konzentration von weniger als 1 Prozent können in beliebiger Reihenfolge nach den Bestandteilen mit einer Konzentration von mehr als 1 Prozent aufgeführt werden. Riech- und Aromastoffe und ihre Ausgangsstoffe werden als „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben. Außerdem muss das Vorhandensein bestimmter beschränkter Stoffe (Anhang III der Kosmetikverordnung) in der Liste der Bestandteile zusätzlich zu den Begriffen „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben werden. Alle Bestandteile in der Form von Nanomaterialien müssen eindeutig in der Liste der Bestandteile aufgeführt werden. Die Namen dieser Bestandteile müssen in der Liste mit “(nano)” gekennzeichnet werden. Weitere Informationen über Nanomaterialien in Kosmetika finden Sie bei der Beobachtungsstelle der Europäischen Union für Nanomaterialien (EUON) . Farbstoffe außer solchen, die zum Färben von Haar bestimmt sind, können in beliebiger Reihenfolge nach den anderen kosmetischen Bestandteilen aufgeführt werden. Bei dekorativen Kosmetika, die in einer Palette von Farbnuancen vermarktet werden, können alle in der Palette verwendeten Farbstoffe außer solchen, die zum Färben von Haar bestimmt sind, aufgeführt werden, sofern die Worte „kann … enthalten“ oder das Symbol „+/-“ hinzugefügt werden. Verunreinigungen von verwendeten Rohstoffen müssen nicht aufgelistet werden. Die unbeabsichtigte Anwesenheit kleiner Mengen eines verbotenen Stoffes, die sich aus Verunreinigungen natürlicher oder synthetischer Bestandteile, dem Herstellungsprozess, der Lagerung oder der Migration aus der Verpackung ergibt und die bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden ist, ist erlaubt. Voraussetzung dabei ist, dass das Produkt bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung weiterhin sicher ist und den Bestimmungen der Kosmetikverordnung entspricht. Die quantitative Zusammensetzung des Kosmetikprodukts und bei Riech- und Aromastoffen die Bezeichnung und die Code-Nummer dieser Zusammensetzung sowie vorhandene Daten über unerwünschte Wirkungen und schwere unerwünschte Wirkungen , die durch das Kosmetikprodukt bei seiner Anwendung hervorgerufen werden, sind der Öffentlichkeit auf Anfrage zugänglich zu machen. Die zugänglich zu machenden quantitativen Angaben über die Zusammensetzung des Kosmetikproduktes beschränken sich jedoch auf Stoffe, die gemäß der CLP-Verordnung (siehe 2) als gefährlich eingestuft sind. Empfehlung : Vermeiden Sie unnötige Kosmetikprodukte. Beschränken Sie sich auf die Verwendung weniger Produkte und prüfen Sie deren Zusammensetzung bevor Sie sie kaufen. Dabei können Ihnen auch bestimmte Smartphone-Apps helfen, die zum Beispiel angeben welche Inhaltsstoffe auf das Hormonsystem wirken oder ob Mikroplastik in dem Produkt enthalten ist. In der App COSMILE geben die Unternehmen selbst Auskunft über die Inhaltsstoffe ihrer kosmetischen Produkte. Dennoch sollte gerade bei bekannten Unverträglichkeiten immer auf die rechtsverbindlichen Angaben auf den Produkten selbst geachtet werden. Bitte melden Sie schwerwiegende und unerwünschte Wirkungen von Kosmetika entweder selbst (siehe BVL-Flyer , " Checkliste " bzw. Formular ) oder über Ihren Arzt. Biozide Definition : Biozidprodukte sind Stoffe oder Gemische, die dem Zweck dienen, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Eine mit Biozidprodukten behandelte Ware kann ebenfalls unter diese Definition fallen, sofern dem Artikel eine primäre Biozidfunktion zuzuschreiben ist. Hierunter ist eine beabsichtige externe biozide Funktion beim Verwender zu verstehen. Der biozide Wirkstoff wird von der Ware nach außen abgegeben, um außerhalb Schadorganismen zu bekämpfen. Oft zitiertes Beispiel ist ein mit einem Insektenschutzmittel behandeltes Moskitonetz. Biozidprodukte können als Desinfektionsmittel (für Menschen, Tiere, Materialien, Lebensmittel, Trinkwasser usw.), als Konservierungsmittel, die die Entwicklung von Mikroben und Algen verhindern (zum Beispiel in Oberflächenbeschichtungen für Holz oder andere Materialien), als Produkte zur Schädlingsbekämpfung (zum Beispiel von Nagetieren, Weichtieren oder Insekten), als Antifouling-Produkte oder als Flüssigkeiten für Einbalsamierer und Präparatoren verwendet werden. Relevante EU Gesetzgebung : Biozidprodukte dürfen nicht in der EU vermarktet oder verwendet werden, wenn sie nicht gemäß Biozidprodukteverordnung (BPR) zugelassen wurden. Das Zulassungsverfahren folgt einem schrittweisen Ansatz. Zuerst müssen die in Biozidprodukten verwendeten Wirkstoffe in der Europäischen Union (EU) zugelassen sein. Dann müssen die Biozidprodukte, die diese Wirkstoffe enthalten, in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat zugelassen werden. Die Liste der Wirkstoffe und den Status ihrer Zulassung können Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur ( ECHA ) einsehen. Biozidprodukte müssen gemäß CLP Verordnung (siehe 2) eingestuft und gekennzeichnet werden. Zusätzlich müssen die folgenden Informationen auf dem Etikett oder dem Beipackzettel angegeben werden: Name und Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs, Information über enthaltene Nanomaterialien, gekennzeichnet als „(nano)”, Verwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist, Gebrauchsanweisung, Details möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, gegebenenfalls die Kategorien von Verwendern, auf die das Biozidprodukt beschränkt ist, Informationen zu spezifischen Gefahren für die Umwelt, insbesondere zum Schutz von Nichtzielorganismen (zum Beispiel Bienen) und zur Vermeidung der Kontamination von Umweltkompartimenten. Die Biozidprodukteverordnung enthält auch Bestimmungen zu ‘ behandelten Waren ’, d.h. zu allen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, die mit einem oder mehreren Biozidprodukten behandelt wurden oder die ein oder mehrere Biozidprodukte absichtlich enthalten. So gelten beispielsweise Socken, die Silberfasern zur Geruchsverhinderung enthalten, oder Farben, die ein Konservierungsmittel enthalten, als behandelte Waren. Gemäß BPR dürfen Waren nur mit Biozidprodukten behandelt werden, die in der EU für die jeweilige Produktart und Verwendung zugelassene Wirkstoffe enthalten. Hersteller und Importeure von behandelten Waren müssen sicherstellen, dass diese sowohl gemäß der CLP-Verordnung (siehe 2) als auch gemäß den in der BPR festgelegten zusätzlichen Anforderungen gekennzeichnet sind. Die BPR verpflichtet Hersteller und Importeure von behandelten Waren diese zu kennzeichnen, wenn: behauptet wird, dass der behandelte Gegenstand biozide Eigenschaften hat, dies eine Zulassungsbedingung für den Wirkstoff ist, der in dem Biozidprodukt enthalten ist, das zur Behandlung der Waren verwendet wird. Sofern dies aufgrund der Größe oder der Funktion der behandelten Waren erforderlich ist, kann die Kennzeichnung auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder der Garantie aufgedruckt sein. Die Kennzeichnung muss für Verbraucher*innen leicht verständlich und sichtbar sein. Ungeachtet dieser Kennzeichnungsvorschriften muss der Lieferant einer behandelten Ware Verbraucher*innen auf deren Wunsch innerhalb von 45 Tagen kostenlos Informationen über die Biozid-Behandlung der behandelten Ware zur Verfügung stellen. Empfehlung : Biozidprodukte können auch dann ein Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen, wenn sie ordnungsgemäß angewendet werden, daher sollte ihre Verwendung so weit wie möglich minimiert werden. Informationen über vorbeugende Schutzmaßnahmen und nicht-chemische Alternativen zum Einsatz von Bioziden finden Sie zum Beispiel beim Biozidportal und auf der SCOTTY Website (nur Englisch) des Umweltbundesamtes. Pflanzenschutzmittel Definition : Pflanzenschutzmittelprodukte sind chemische oder biologische Produkte, die dazu dienen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schäden durch Tiere (zum Beispiel Insekten oder Nagetiere) oder Krankheiten wie zum Beispiel Pilzkrankheiten zu bewahren. Auch Produkte, die zur Beseitigung unerwünschter Wildkräuter auf dem Feld eingesetzt werden, zählen zu den Pflanzenschutzmitteln. Pflanzenschutzmittel enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe und andere Beistoffe (Stoffe, die sich positiv auf die Produktion, Lagerung oder Verwendung eines Produkts auswirken sollen). Relevante EU Gesetzgebung : Gemäß EU Pflanzenschutzmittelverordnung , müssen Pflanzenschutzmittel (PSM) zugelassen werden bevor sie in der EU vermarktet werden können. Das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, das durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entsteht, muss akzeptabel sein. Außerdem müssen sie eine ausreichende Wirksamkeit aufweisen. Diese Punkte werden im Zulassungsverfahren überprüft. Im Allgemeinen werden PSM immer für eine oder mehrere spezifische Anwendungen zugelassen, zum Beispiel für Apfelbäume oder für Tomaten, entweder nur im Gewächshaus oder auf dem Feld. Diese spezifische Verwendung bestimmt auch die maximale Aufwandmenge und den Zeitpunkt der Anwendung des PSM, je nach Wachstumsstadium der Kultur. Eine Zulassung kann Anwendungsbedingungen und Maßnahmen zur Risikominderung enthalten, zum Beispiel Abstände zu Oberflächengewässern oder zu Flächen außerhalb des Feldes, die obligatorische Verwendung von abdriftmindernden Düsen beim Spritzen, Wartezeiten vor der Ernte nach der Anwendung usw. Dies gilt als die erste Säule der EU-Rechtsvorschriften. Informationen über in Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittel finden Sie hier . Pflanzenschutzmittel müssen auch gemäß CLP Verordnung (siehe 2) eingestuft und gekennzeichnet werden. Es gibt jedoch einige gravierende Lücken in der Bewertung des Umweltrisikos, das durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verursacht wird. So ist zum Beispiel das Risiko, das durch die Kombination von Pflanzenschutzmitteln verursacht wird, die im Laufe einer Saison an einer Kulturpflanze eingesetzt werden, nach wie vor unklar, und die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die biologische Vielfalt durch Effekte in der Nahrungskette werden nicht bewertet. Daher ist die EU bestrebt, den Gesamt-Einsatz und das Gesamt-Risiko durch Pflanzenschutzmittel zu verringern. Im Jahr 2009 trat die EU-Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Kraft. Sie hat das Ziel, die Regeln des integrierten Pflanzenschutzes als Standardkonzept in der Landwirtschaft einzuführen und damit den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Dies wird als zweite Säule der EU-Gesetzgebung betrachtet. Die EU-Mitgliedsstaaten haben diese Vorgaben in nationale Aktionspläne umgesetzt. Den aktuellen deutschen Nationalen Aktionsplan finden Sie hier . 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre “Farm to Fork Strategy”. Eine 50-prozentige Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 ist eine ihrer zentralen Forderungen. Im Jahr 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Sie soll die EU-Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ersetzen und wird direkt in den Mitgliedstaaten gelten, d.h. eine nationale Umsetzung ist nicht notwendig. Ausführlichere Informationen über Pflanzenschutzmittel, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und ihre Regulierung finden Sie auf der UBA website . Empfehlung : In der Praxis werden Pflanzenschutzmittel hauptsächlich an Fachleute verkauft und von diesen verwendet. Aber auch Hobbygärtner können Pflanzenschutzmittel kaufen und verwenden, wenn diese ausdrücklich für den Einsatz in Gärten und Kleingärten zugelassen sind. Sie können aber auch ohne Pflanzenschutzmittel gesunde Pflanzen und Kulturen anbauen. Informationen, wie Sie Ihre Pflanzen auch ohne Pflanzenschutzmittel vor Schädlingen oder Pflanzenkrankheiten schützen können, finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes oder in dieser Broschüre des Umweltbundesamtes. Nahrungsmittel (Informationen von der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft , der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und der Website des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit , November 2023) Definition : Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser -, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Relevante EU Gesetzgebung : Wie Lebensmittel generell zu kennzeichnen sind und welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich in der Europäischen Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann von den Mitgliedsstaaten in bestimmten Punkten ergänzt oder präzisiert werden. Generell gilt, dass alle in einem vorverpackten Lebensmittel enthaltenen Zutaten im Zutatenverzeichnis auf der Verpackung aufgeführt sein müssen. Das Zutatenverzeichnis besteht aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels. In bestimmten Fällen muss der prozentuale Gewichtsanteil einer Zutat angegeben werden, zum Beispiel wenn eine Zutat in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt oder durch Bilder auf der Verpackung hervorgehoben wird. Das Zutatenverzeichnis muss alle verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen enthalten. Lebensmittelzusatzstoffe müssen in der Regel mit dem Namen ihrer Kategorie, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder E-Nummer, aufgeführt werden. Der Name der Kategorie verdeutlicht, welchen Zweck der Stoff im Lebensmittel erfüllt (zum Beispiel Farbe), und die chemische Bezeichnung oder E-Nummer gibt den genauen Stoff an (zum Beispiel Curcumin oder E 100). Das Vorhandensein der 14 wichtigsten Stoffe oder Produkte, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, wie zum Beispiel Nüsse oder Soja, muss in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Außerdem muss der Alkoholgehalt von alkoholischen Getränken über 1,2 Volumenprozent angegeben werden, ebenso wie die Verwendung von Lebensmittelimitaten, die Herkunft von raffinierten pflanzlichen Ölen und Fetten sowie Koffein oder Formfleisch und -fisch. Alle Zutaten, die in Form technisch hergestellter Nanomaterialien vorhanden sind, müssen im Zutatenverzeichnis eindeutig aufgeführt werden. Auf die Bezeichnung solcher Zutaten muss das in Klammern gesetzte Wort „Nano“ folgen. Vorverpackte Lebensmittel müssen grundsätzlich mit einer Nährwertdeklaration versehen sein. Diese muss in der Regel in Form einer Tabelle dargestellt werden. Um den Vergleich zu erleichtern, muss sich der Nährstoffgehalt immer auf 100 g oder 100 ml beziehen. So viel zu den Informationen, die auf der Verpackung der Lebensmittel angegeben werden müssen. Aber was ist mit Kontaminanten in Lebensmitteln? Kontaminanten sind Stoffe, die dem Lebensmittel nicht absichtlich zugesetzt werden, sondern infolge der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung, Lagerung oder infolge einer Umweltkontamination in ihm vorhanden sind. Die Konzentrationsgrenzen für solche Kontaminanten sind in der Europäischen Verordnung über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegt. In Deutschland sind für die Regelungen in diesem Bereich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie (für Umweltkontaminanten) das Bundesministerium für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zuständig. Das BMUV gibt auf seiner Website Verbrauchertipps . Die Überwachung der Lebensmittel erfolgt durch die zuständigen Länderbehörden. Die Überwachungsbehörden veröffentlichen Informationen über Lebensmittel, die von den Herstellern zurückgerufen oder von den Behörden zurückgewiesen wurden, in ihren nationalen Schnellwarnsystemen. Wenn diese Lebensmittel in mehr als einem europäischen Land vermarktet wurden, werden die Informationen auch im europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) veröffentlicht. In Deutschland werden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung gemeinsam von Bund und Ländern repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln sowie Bedarfsgegenständen erhoben (Quelle hier ). Bei den gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen handelt es sich zum Beispiel um Rückstände von Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Tierarzneimitteln sowie um Schwermetalle, Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) und verschiedene organische Stoffe oder Mikroorganismen. Im nationalen Portal lebensmittelwarnung.de finden Sie aktuelle Warnungen und Informationen zu Lebensmitteln, die in Deutschland zurückgerufen oder von den Behörden beanstandet wurden. Gemäß der Europäischen Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich über die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittelrückstände . Mehr Informationen zur Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft , des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz , des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstituts für Risikobewertung . Empfehlung : Wählen Sie eine gesunde, abwechslungsreiche Mischkost und bevorzugen Sie frische, regionale, möglichst unverarbeitete Lebensmittel, wenn möglich aus biologischem Anbau. Medizinprodukte, Arzneimittel Grundsätzlich müssen Nutzen und Risiken abgewogen werden, bevor Arzneimittel oder Medizinprodukte angewendet werden. Lesen Sie immer den Beipackzettel von Arzneimitteln und lassen Sie sich von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder Ihrem Apotheker/Ihrer Apothekerin beraten.
Im Zuge der industriellen Entwicklung hat die Einleitung von Schadstoffen in die Gewässer immens zugenommen. Neben ihrem Vorkommen im Wasser findet eine fortwährende Anreicherung der Gewässerböden mit Schadstoffen, wie z.B. Schwermetallen und Chlorierten Kohlenwasserstoffen, statt. Ablagerung im Sediment Im Stoffkreislauf eines Gewässers bilden die Sedimente ein natürliches Puffer- und Filtersystem, das durch Strömung, Stoffeintrag/-transport und Sedimentation starken Veränderungen unterliegt. Die im Ballungsraum Berlin vielfältigen Einleitungen, häusliche und industrielle Abwässer, Regenwasser u.a. fließen über die innerstädtischen Wasserwege letztlich vorwiegend in die Unterhavel. Die seenartig erweiterte Unterhavel mit ihrer niedrigen Fließgeschwindigkeit bietet ideale Voraussetzungen dafür, daß sich die im Wasser befindlichen Schwebstoffe hier auf dem Gewässergrund absetzen (sedimentieren). Für die Beurteilung der Qualität des gesamten Ökosystems eines Gewässers kommt daher zu den bereits seit Jahren analysierten Wasserproben immer stärker auch der Analyse der Sedimente besondere Bedeutung zu. Sedimentuntersuchungen spiegeln gegenüber Wasseruntersuchungen unabhängig von aktuellen Einträgen die langfristige Gütesituation wider und stellen damit eine wesentlich bessere Vergleichsgrundlage mit anderen Fließgewässern dar. Während bei Wasseruntersuchungen eine klare Abgrenzung zwischen dem echten Schwebstoffgehalt und einem zeitweiligen Auftreten von Schwebstoffen durch aufgewirbelte Sedimentanteile nicht möglich ist, bieten sich Sedimente als nicht oder nur gering durch unerwünschte Einflüsse beeinträchtigtes Untersuchungsmedium an. Die im Gewässer befindlichen Schweb- und Sinkstoffe mineralischer und organischer Art sind in der Lage, Schadstoffpartikel anzulagern (Adsorption). Die auf dem Grund eines Gewässers abgelagerten Schweb- und Sinkstoffe, die Sedimente, bilden somit das Reservoir für viele schwerlösliche und schwerabbaubare Schad- und Spurenstoffe. (Schad-)Stoffe werden im Sediment entsprechend ihrer chemischen Persistenz und den physikalisch-chemischen und biochemischen Eigenschaften der Substrate über lange Zeit konserviert. Die Analysen der Sedimentproben aus unterschiedlichen Schichttiefen liefern eine chronologische Aufzeichnung des Eintrages in Gewässer, die u. a. auch Rückschlüsse auf Kontaminationsquellen erlauben. Nach der Sedimentation kann ein Teil der fixierten Stoffe u. a. durch Desorption, Freisetzung nach Mineralisierung von organischem Material, Aufwirbelung, Verwitterung und schließlich durch physikalische und physiologische Aktivitäten benthischer (bodenorientierter) Organismen wieder remobilisiert und in den Stoffkreislauf eines Gewässers zurückgeführt werden. Schwermetalle Schwermetalle können auf natürlichem Weg, z. B. durch Erosion und Auswaschungsprozesse, in die Gewässer gelangen; durch die oben erwähnten Einleitungen wurde ihr Gehalt in den Gewässern ständig erhöht. Sie kommen in Gewässern nur in geringem Maße in gelöster Form vor, da Schwermetallverbindungen schwer löslich sind und daher ausfallen. Mineralische Schweb- und Sinkstoffe sind in der Lage, Schwermetallionen an der Grenzflächenschicht anzulagern. Sie können ferner in Wasserorganismen gebunden sein. Über die Nahrungskette werden die Schwermetalle dann von höheren Organismen aufgenommen oder sinken entsprechend der Fließgeschwindigkeit eines Gewässers als Ablagerung (Sediment) auf den Gewässergrund ab. Einige Schwermetalle sind in geringen Mengen (Spurenelemente wie z.B. Kupfer, Zink, Mangan) lebensnotwendig, können jedoch in höheren Konzentrationen ebenso wie die ausgesprochen toxischen Schwermetalle (z. B. Blei und Cadmium) Schadwirkungen bei Mensch, Tier und Pflanze hervorrufen. Die in den Berliner Gewässersedimenten am häufigsten erhöhte Meßwerte aufweisenden Schwermetalle werden nachstehend kurz beschrieben. Kupfer ist ein Halbedelmetall und wird u.a. häufig in der Elektroindustrie verwendet. Die toxische Wirkung der Kupferverbindungen wird in der Anwendung von Algiziden und Fungiziden genutzt. Kupfer ist für alle Wasserorganismen (Bakterien, Algen, Fischnährtiere, Fische) schon in geringen Konzentrationen toxisch und kann sich daher negativ auf die Besiedlung und Selbstreinigung eines Gewässers auswirken. Als wichtigstes Spurenelement ist Kupfer für den menschlichen Stoffwechsel von Bedeutung; es führt jedoch bei erhöhten Konzentrationen zu Schädigungen der Gesundheit, die in der Regel nur vorübergehend und nicht chronisch sind. Wie Kupfer ist Zink in geringen Mengen ein lebenswichtiges Element für den Menschen. Zink wird u.a. häufig zur Oberflächenbehandlung von Rohren und Blechen sowie zu deren Produktion verwendet. Ähnlich wie Kupfer haben erhöhte Zinkkonzentrationen toxische Wirkung auf Wasserorganismen; vor allem in Weichtieren (Schnecken, Muscheln) reichert sich Zink an. Blei gehört neben Cadmium und Quecksilber zu den stark toxischen Schwermetallen, die für den menschlichen Stoffwechsel nicht essentiell sind. Bleiverbindungen werden z. B. bei der Produktion von Farben und Rostschutzmitteln sowie Akkumulatoren eingesetzt. Teilweise befinden sich in Altbauten auch noch Wasserleitungen aus Blei. Der größte Bleiemittent ist – trotz starkem Rückgang des Verbrauchs von verbleitem Benzin – immer noch der Kraftfahrzeugverkehr. Die ständige Aufnahme von Blei kann zu schweren gesundheitlichen Schädigungen des Nervensystems und zur Inaktivierung verschiedener Enzyme führen. Cadmium wird bei der Produktion von Batterien, als Stabilisator bei der PVC-Herstellung, als Pigment für Kunststoffe und Lacke sowie in der Galvanotechnik verwendet. Die toxische Wirkung von Cadmium bei bereits geringen Konzentrationen ist bekannt, wobei das Metall vor allem von Leber, Niere, Milz und Schilddrüse aufgenommen wird und zu schweren Schädigungen dieser Organe führen kann. Pestzide, PCB und deren Aufnahme durch Aale Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) haben an ihrem Kohlenstoffgerüst Chlor gebunden. Innerhalb der Gruppe der halogenierten Kohlenwasserstoffe finden sie die bei weitem meiste Herstellung, Anwendung und Verbreitung. Chlorierte Kohlenwasserstoffe sind wegen ihrer vielfältigen Verbindungen sehr zahlreich. Viele organische Chlorverbindungen, wie z.B. DDT und insbesondere die polychlorierten Biphenyle (PCB), weisen eine hohe Persistenz auf. Viele Verbindungen der Chlorierten Kohlenwasserstoffe sind im Wasser löslich, andere, wie z. B. DDT und PCB, sind dagegen fettlöslich und reichern sich im Fettgewebe von Organismen an. Verschiedene Pestizide und PCB haben – vor allem mit abnehmender Wasserlöslichkeit – die Eigenschaft, sich adsorbtiv an Schwebstoffen oder auch an Pflanzenorganismen anzulagern. In strömungsarmen Bereichen des Gewässers sinken die Schwebstoffe ab und gelangen mit den Schadstoffen auch in das Sediment. Die hier lebenden Organismen sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für Fische. Vorwiegend die benthisch lebenden Fische vermögen daher hohe Schadstoffkonzentrationen im Fettgewebe aufzunehmen. Vor allem die fettreich werdenden Aale fressen Bodenorganismen und graben sich im Sediment ein. Diese Lebensweise führt dazu, Pestizide und PCB nicht nur über die Nahrung, sondern auch über die Haut aufzunehmen und im Körperfett zu speichern. DDT, Dichlor-Diphenyl-Trichlorethan, ist ein schwer abbaubarer Chlorierter Kohlenwasserstoff, der zu den bekanntesten Schädlingsbekämpfungsmitteln gehört und früher weltweit eingesetzt wurde. Aufgrund der fettlöslichen Eigenschaften und der äußerst hohen Persistenz wird DDT vornehmlich in den Körperfetten nahezu aller Organismen gespeichert. Die globale Anwendung von DDT hat so zu einer Belastung der gesamten Umwelt geführt. Inzwischen ist die DDT-Anwendung von fast allen Ländern gesetzlich verboten. DDT ist mutagen (erbschädigend) und steht in Verdacht, krebserregend zu sein. Lindan wird vor allem als Kontakt- und Fraßgift zur Schädlingsbekämpfung von Bodeninsekten und als Mittel zur Saatgutbehandlung verwendet. Lindan ist bei Temperaturen bis 30° C nicht flüchtig und weist eine geringe chronische Toxizität auf – ist dafür aber akut toxisch. Vergiftungserscheinungen können z. B. beim Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen Krampfanfällen, Atemlähmung bis hin zu Leber- und Nierenschäden führen. Zudem besitzt Lindan eine hohe Giftigkeit für Fische; es wird aber relativ schnell wieder ausgeschieden und abgebaut. PCB, polychlorierte Biphenyle, sind schwer abbaubare Chlorierte Kohlenwasserstoffe, die mit zu den stabilsten chemischen Verbindungen gehören. Wegen ihrer guten Isoliereigenschaften und der schlechten Brennbarkeit werden sie in Kondensatoren oder Hochspannungstransformatoren verwendet. Weitere Verwendung finden PCB bei Schmier-, Imprägnier- und Flammschutzmitteln. Verursacher des PCB-Eintrages in die Berliner Gewässer sind im wesentlichen der KFZ-Verkehr, die durch KFZ belastete Regenentwässerung sowie die KFZ- und Schrott-Entsorgung. In hohen Konzentrationen verursachen PCB Leber-, Milz- und Nierenschäden. Bei schweren Vergiftungen kommt es zu Organschäden und zu Krebs. Einige PCB-Vertreter unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen seit 1989 Einschränkungen bei der Herstellung bzw. Verwendung (PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung vom 18.7.89). Neben dem Nachweis erhöhter Werte im Wasser und in Sedimenten Berliner Gewässer wurden in den 80er Jahren bei Fischuntersuchungen lebensmittelrechtlich äußerst bedenkliche Konzentrationen von CKW, wie z. B. PCB und die Pestizide DDT und Lindan nachgewiesen. Dies führte im Westteil von Berlin nach Inkrafttreten der Schadstoff-Höchstmengenverordnung (SHmV vom 23. 3. 1988) zum Vermarktungsverbot für aus Berliner Gewässern gefangene Fische. Die seit dieser Zeit gefangenen Fische wurden der Sondermüllentsorgung zugeführt. Die Berufsfischerei führte im Auftrag des Fischereiamtes Berlin aufgrund eines Senatsbeschlusses Befischungsmaßnahmen durch, die durch gezielte Beeinflussung der Alterszusammensetzung eine Reduzierung der Schadstoffbelastung der Berliner Fischbestände bewirken sollten. Die intensive Befischung der Überständler hatte einen jüngeren, fett- und damit schadstoffärmeren Bestand zum Ziel; jüngere, fettärmere Fische enthalten weniger Anteile der lipophilen (fettliebenden) CKW, wie PCB, DDT, Lindan u.a. Infolge verschärfter Genehmigungsverfahren für potentielle Schadstoffeinleiter sowie insbesondere aufgrund des derzeitig verjüngten Fischbestandes konnte das Vermarktungsverbot im Mai 1992 aufgehoben werden.
Within the European Joint Program on Human Biomonitoring HBM4EU, human biomonitoring guidance values (HBM-GVs) for the general population (HBM-GVGenPop) or for occupationally exposed adults (HBM-GVWorker) are derived for prioritized substances including dimethylformamide (DMF). The methodology to derive these values that was agreed upon within the HBM4EU project was applied. A large database on DMF exposure from studies conducted at workplaces provided dose-response relationships between biomarker concentrations and health effects. The hepatotoxicity of DMF has been identified as having the most sensitive effect, with increased liver enzyme concentrations serving as biomarkers of the effect. Out of the available biomarkers of DMF exposure studied in this paper, the following were selected to derive HBM-GVWorker: total N-methylformamide (tNMF) (sum of N-hydroxymethyl-N-methylformamide and NMF) and N-acetyl-S-(N-methylcarbamoyl)cysteine (AMCC) in urine. The proposed HBM-GVWorker is 10 mgL-1 or 10 mgg-1 creatinine for both biomarkers. Due to their different half-lives, tNMF (representative of the exposure of the day) and AMCC (representative of the preceding days' exposure) are complementary for the biological monitoring of workers exposed to DMF. The levels of confidence for these HBM-GVWorker are set to "high" for tNMF and "medium-low" for AMCC. Therefore, further investigations are required for the consolidation of the health-based HBM-GV for AMCC in urine. © 2022 by the authors
A literature review of bioaccumulation and biotransformation of organic chemicals in birds was undertaken, aiming to support scoping and prioritization of future research. The objectives were to characterize available bioaccumulation/biotransformation data, identify knowledge gaps, determine how extant data can be used, and explore the strategy and steps forward. An intermediate approach balanced between expediency and rigor was taken given the vastness of the literature. Following a critical review of [500 peer-reviewed studies, [25,000 data entries and 2 million information bytes were compiled on [700 organic compounds for * 320 wild species and 60 domestic breeds of birds. These data were organized into themed databases on bioaccumulation and biotransformation, field survey, microsomal enzyme activity, metabolic pathway, and bird taxonomy and diet. Significant data gaps were identified in all databases at multiple levels. Biotransformation characterization was largely fragmented over metabolite/pathway identification and characterization of enzyme activity or biotransformation kinetics. Limited biotransformation kinetic data constrained development of an avian biotransformation model. A substantial shortage of in vivo biotransformation kinetics has been observed as most reported rate constants were derived in vitro. No metric comprehensively captured all key contaminant classes or chemical groups to support broad-scope modeling of bioaccumulation or biotransformation. However, metrics such as biota-feed accumulation factor, maximum transfer factor, and total elimination rate constant were more readily usable for modeling or benchmarking than other reviewed parameters. Analysis demonstrated the lack of bioaccumulation/biotransformation characterization of shorebirds, seabirds, and raptors. In the study of bioaccumulation and biotransformation of organic chemicals in birds, this review revealed the need for greater chemical and avian species diversity, chemical measurements in environmental media, basic biometrics and exposure conditions, multiple tissues/matrices sampling, and further exploration on biotransformation. Limitations of classical bioaccumulation metrics and current research strategies used in bird studies were also discussed. Forward-looking research strategies were proposed: adopting a chemical roadmap for future investigations, integrating existing biomonitoring data, gap-filling with non-testing approaches, improving data reporting practices, expanding field sampling scopes, bridging existing models and theories, exploring biotransformation via avian genomics, and establishing an online data repository. The Author(s) 2022
Anlage 1 - Umfang der Seelotseignungsuntersuchung (zu § 2 Absatz 1 Nummer 2 und § 4 Absatz 2 Satz 2) Der Umfang der Seelotseignungsuntersuchung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: I. Grundsätzlicher Untersuchungsumfang (wie bei Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes) Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ -Ziffer Steigerungsfaktor Anamneseerhebung Ausführliche Anamneseerhebung einschließlich Fragebogen 1 3,5 Ganzkörperuntersuchung Körperliche Untersuchung einschließlich RR -, Herzfrequenz-, Körpergröße- und Körpergewichtsmessung, Bestimmung des Body-Mass-Index 8 2,3 Sehtest Überprüfung der Sehschärfe durch Bestimmung des Visus nach Snellen oder einem äquivalenten Verfahren; Überprüfung des Nahsehens durch Tafeln nach Nieden oder einem äquivalenten Verfahren 1200 2,3 Urinuntersuchung Untersuchung des Urins auf Glukose, Eiweiß und Blut 3511 1,15 Ergebnismitteilung Belehrung der untersuchten Person über den Inhalt des Zeugnisses in Nummer 1 enthalten entfällt Zeugnisausstellung Erfassung der Untersuchungsergebnisse im Seelotseignungsverzeichnis, Erteilung des Seelotseignungszeugnisses 75 2,3 Farbsinnprüfung Überprüfung des Farbsehvermögens durch Farbtafeln zweier anerkannter Systeme In Nummer 8 enthalten entfällt II. Seelotsbezogene zusätzliche Untersuchungen Ärztliche Leistung Inhalt GOÄ-Ziffer Steigerungsfaktor EKG Elektrokardiographische Untersuchung mit Belastung 652 2,3 Dämmerungssehen Untersuchung des Dämmerungssehens, ohne Blendung 1234 2,3 Dämmerungssehen Untersuchung des Dämmerungssehens, mit Blendung 1235 2,3 Blutentnahme Blutentnahme mittels Kanüle oder Katheder aus der Vene 250 1,8 Blutbild Kleines Blutbild 3550 1,15 Substrate, Metabolite, Enzyme Gamma-GT 3592.H1 1,15 Substrate, Metabolite, Enzyme GPT 3595.H1 1,15 Substrate, Metabolite, Enzyme GOT 3594.H1 1,15 Substrate, Metabolite, Enzyme HbA1 3651 1,15 Substrate, Metabolite, Enzyme Kreatinin 3585.H1 1,15 Laboruntersuchungen Zusätzliche Blutlaboruntersuchungen auf Anordnung des Seeärztlichen Dienstes Gemäß GOÄ-Ziffern Abschnitt Laboratoriumsuntersuchungen Stand: 28. Mai 2022
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Wasch- und Reinigungsmittel Wasch- und Reinigungsmittel werden täglich in allen Haushalten sowie in Gewerbe und Industrie eingesetzt. Auf Grund ihrer Allgegenwärtigkeit wird daher eine mögliche Gefährdung von Umwelt und Gesundheit durch ihre Verwendung häufig unterschätzt. Dabei belastet die Verwendung von Wasch- und Reinigungsmittel das Abwasser erheblich mit Chemikalien. Umweltbewusst waschen und reinigen - Umwelt weniger belasten Jährlich werden etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel an den privaten Endverbraucher verkauft. Diese teilen sich wie folgt auf: ca. 604.000 Tonnen Waschmittel ca. 251.000 Tonnen Weichspüler ca. 173.000 Tonnen Maschinengeschirrspülmittel ca. 139.000 Tonnen Handgeschirrspülmittel ca. 319.000 Tonnen Reinigungs- und Pflegemittel (z. B. Allzweck-, Sanitär-, Glas-, Küchenreiniger) ca. 60.000 Tonnen Waschaddittive (z. B. Fleckentferner, Wasserenthärter) Hinzu kommen unbekannte Mengen gewerblicher und industrieller Reinigungsmittel. Der aus Wasch- und Reinigungsmitteln von privaten Haushalten resultierende Chemikalieneintrag in das Abwasser beträgt ca. 564.554* Tonnen. Davon sind Tenside: 180.960 Tonnen Duftstoffe: 10.463 Tonnen Polycarboxylate: 10.037 Tonnen Phosphonate: 8.816 Tonnen Enzyme: 8.430 Tonnen Soil release Polymere: 3.834 Tonnen Phosphate: 2.471 Tonnen optische Aufheller: 551 Tonnen Silicone: 809 Tonnen Der Anteil nicht leicht abbaubarer Bestandteile ist dabei von 5,4% im Jahr 2007 auf 6,9% im Jahr 2017 gestiegen. * Bezugsjahr: 2017; Quelle: Industrieverband Körperpflege und Waschmittel (IKW, www.ikw.org ) „ Bericht in der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelbranche in Deutschland Nachhaltigkeit Ausgabe 2019 “ Aber auch für die Gesundheit spielen Wasch- und Reinigungsmittel eine wesentliche Rolle. Sie dienen zwar der notwendigen Hygiene, durch ihre Anwendung können jedoch auch gesundheitsschädliche Stoffe wie z. B. allergene Duft- und Konservierungsstoffe in die Innenräume eingebracht werden. Aus diesem Grund unterliegen Wasch- und Reinigungsmittel bestimmten gesetzlichen Regelungen . Wer die Waschprogramme und das Waschmittel optimal einsetzt, spart Energie. Dies entlastet die Umwelt und auch die Haushaltskasse, denn die Ausgaben für Strom lassen sich merklich senken. Häufig wird wärmer gewaschen als erforderlich. Der Stromverbrauch pro Waschgang sinkt bereits durch Verringerung der Waschtemperatur vom 40° C auf 30°C um über 35 Prozent. Nachhaltiges Handeln im Haushalt zahlt sich somit direkt aus.
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