[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023
© LUA
Nicht nur Geflügelpest:
Seuchen bei Vögeln im Mittelpunkt
Die düstere Prognose hat sich leider bewahrhei-
tet: Die seit mehreren Jahren weltweit grassie-
rende Geflügelpest-Epidemie trat 2023 auch in
Rheinland-Pfalz wieder auf und wurde sowohl in
Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln fest-
gestellt. Zudem wurde das die Seuche auslösen-
de hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom
Subtyp H5N1 erstmalig bei einem Fuchs nachge-
wiesen. Besonders bemerkenswert sind auch das
vermehrte Auftreten der Atypischen Geflügelpest
bei Tauben und der erstmalige Nachweis des West
Nil-Fiebers bei einer Schnee-Eule. Ein Staupe-Mo-
nitoring bei wildlebenden Fleischfressern und in-
teressante Fälle aus der allgemeinen Diagnostik
runden die Bilanz der Tierseuchenüberwachung
für das Jahr 2023 ab.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zent-
rale Einrichtung für die Diagnostik der nach dem
Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen und/
oder der nach dem Tiergesundheitsgesetz anzei-
gepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen
Tierkrankheiten sowie von Zoonosen und sons-
tigen Erkrankungen. Hier werden die (differenzi-
al-)diagnostischen Untersuchungen an Proben er-
krankter oder verendeter Tiere zur Feststellung
oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen
durchgeführt. Sie werden ergänzt durch Untersu-
chungen im Rahmen von Sa-
nierungs- und staatlichen
Monitoring-Program-
men sowie durch so-
genannte Handelsun-
tersuchungen, durch
die sichergestellt wird,
dass der Seuchenstatus der
Bestände überwacht wird
und nur gesunde Tiere
in andere Betriebe ver-
bracht werden. Die
Untersuchungen er-
möglichen einen ste-
ten Überblick über
den Gesundheitsstatus
der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so-
mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch
und Tier zu gewährleisten.
Im LUA Ist auch die Fachaufsicht in den Berei-
chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie-
rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel-
le zwischen dem Ministerium und den Kommunen
angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass
die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt
und umgesetzt werden.
Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der
Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im
Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2023
insgesamt 215.759 Proben untersucht. Da vie-
le Proben auf verschiedene Parameter und mit
unterschiedlichen Methoden untersucht werden
müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ-
ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be-
sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der
nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier-
seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und
gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit
staatlich bekämpft oder überwacht werden.
Geflügelpest in Geflügelhaltungen
und bei Wildvögeln
Wie in den beiden Jahren zuvor wurden hochpa-
thogene Aviäre Influenzaviren vom Subtyp H5N1
in Rheinland-Pfalz auch 2023 in Geflügelhal-
tungen und darüber hinaus auch bei verschiede-
nen Wildvogelarten nachgewiesen. Von Januar bis
März wurde die Geflügelpest in drei Geflügelbe-
ständen im Westerwaldkreis sowie in den Land-
kreisen Kusel und Cochem-Zell festgestellt. In den
Beständen waren vermehrt plötzliche Todesfälle
ohne vorherige Krankheitsanzeichen aufgetreten
– der Verdacht auf das Vorliegen der Seuche be-
stätigte sich dann bei den diagnostischen Unter-
suchungen im LUA. Mehr als 350 Hühner und En-
ten mussten getötet werden, um die Ausbreitung
der Seuche zu verhindern. Als Eintragsquelle der
Erreger in die Bestände wurden Wildvögel vermu-
tet. Bei diesen wurden hochpathogene Aviäre In-
Gehört zur Routine: Geflügelpest-Diagnostik in den Laboren des LUA. © LUA
fluenzaviren vom Subtyp H5N1 in den Monaten
Februar bis Mai in den Landkreisen Mainz-Bingen,
Germersheim, Alzey-Worms und Altenkirchen
festgestellt. Betroffen waren neben neun Möwen
auch eine Wildgans und ein Wanderfalke. Die Tie-
re waren verendet aufgefunden und zur Untersu-
chung auf Aviäre Influenza im Rahmen des laufen-
den Wildvogel-Monitorings eingesandt worden.
samt 270 der im Rahmen des Tollwut-Monitorings
zur Untersuchung eingesandten Wildkarnivoren
wie beispielsweise Fuchs, Waschbär, Dachs und
Marder auch molekularbiologisch auf eine Infekti-
on mit Aviären Influenzaviren untersucht.
Hochpathogene Aviäre
Influenzaviren bei einem FuchsIm April 2023 wurde ein Fuchs aus dem Donners-
bergkreis zur Untersuchung ins LUA gebracht. Das
ausgewachsene weibliche Tier war erlegt worden,
nachdem es teilnahmslos auf der Straße sitzend
vorgefunden worden war und keine Fluchtreakti-
on zeigte. Durch die molekularbiologische Unter-
suchung wurde Aviäres Influenzavirus vom Subtyp
H5N1 nachgewiesen. Dass es sich hierbei um die
derzeit unter Wildvögeln und Nutzgeflügel gras-
sierende, hochpathogene Form des Erregers der
Geflügelpest handelte, wurde vom Nationalen
Referenzlabor für Aviäre Influenza am FLI auf der
Insel Riems bestätigt.
Zu Beginn des Jahres 2023 berichtete das Fried-
rich-Loeffler-Institut (FLI) über Nachweise von
hochpathogenen Aviären Influenzaviren bei wild-
lebenden Fleischfressern (Wildkarnivoren). Seit
Februar dieses Jahres wurden im LUA daher insge-Bei weiterführenden Untersuchungen des Tieres
wurden eine hochgradige Abmagerung sowie eine
eitrige Gebärmutterentzündung und ein Spul-
wurmbefall festgestellt. Darüber hinaus wies der
Fuchs eine auf eine Virusinfektion hindeutende
Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Meldungen
über Nachweise der Geflügelpest bei Hausgeflü-
gel und Wildvögeln weltweit zurückgegangen. Ob
sich dieser erfreuliche Trend im Verlauf des Jahres
fortsetzt und die Epidemie zum Erliegen kommt,
bleibt abzuwarten.
© M tylor / Fotolia
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Hirnhaut- und Gehirnentzündung auf, die in Ver-
bindung mit den übrigen Veränderungen als Ur-
sache für die Krankheitserscheinungen angesehen
werden kann. Die virologische Untersuchung auf
Tollwut hatte ein negatives Ergebnis.
Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den
ersten Nachweis von hochpathogenen Aviären In-
fluenzaviren vom Subtyp H5N1 bei einem Fuchs
in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung des FLI
kommen die Nachweise bei Wildkarnivoren nicht
unerwartet: Da die Erreger derzeit in der Wildvo-
gelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von
Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit
weiteren Übertragungen zu rechnen.
Verendet gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwä-
ne, Enten und Möwen aber auch Greifvögel gel-
ten als Indikatortiere für Aviäre Influenzaviren.
Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauf-
fällige Wildtiere nicht angefasst werden sollten,
da sie mit verschiedenen Erregern wie Viren, Bak-
terien oder Parasiten infiziert sein können. Auch
der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden
und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren
sollte möglichst verhindert werden. Die Tiere soll-
ten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Ve-
terinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann
informiert werden und dann eine Laboruntersu-
chung auf Geflügelpest veranlassen.
Trotz des Erregernachweises bei Wildkarnivoren
stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügel-
haltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter
müssen durch konsequente Biosicherheitsmaß-
nahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Be-
stände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur
durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, son-
dern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Ma-
terialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk,
Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen.
Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Ri-
siko einer Übertragung der Aviären Influenzaviren
von Tieren auf Menschen als sehr gering angese-
hen werden kann. In Deutschland sind bislang kei-
ne diesbezüglichen Erkrankungen aufgetreten.
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Atypische Geflügelpest
bei Tauben
Die Newcastle Disease (ND, Newcastle Krank-
heit)) ist eine virusbedingte, weltweit verbreite-
te Seuche, die in erster Linie Hühner und Trut-
hühner befällt, aber auch bei zahlreichen weiteren
Vogelarten vorkommt. Das Krankheitsbild ähnelt
grundsätzlich dem der klassischen Geflügelpest
(Aviäre Influenza), weshalb die Erkrankung auch
als Atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Die
Erkrankung geht mit hohen wirtschaftlichen Ver-
lusten einher und unterliegt der staatlichen Tier-
seuchenbekämpfung.
Charakteristisch für die ND ist eine mit Störungen
des Allgemeinbefindens einhergehende erhöh-
te Sterberate, die in manchen Herden bis zu 100
Prozent betragen kann. Weitere Symptome sind
hohes Fieber verbunden mit einem plötzlichen,
starken Rückgang der Legeleistung, dünnschali-
ge Eier, schleimiger Augenausfluss, Atemnot mit
Blauverfärbung des Kamms, Durchfall und nervö-
se Störungen. Allerdings ist auch ein klinisch nicht
in Erscheinung tretender Verlauf möglich. Bei
Menschen, die mit an ND erkranktem Geflügel ar-
beiten, kann in seltenen Fällen eine Lidbindehaut-
entzündung auftreten.
Die Besitzer von Hühnern und Truthühnern, auch
von Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind gesetzlich
verpflichtet, alle ihre Tiere vorsorglich gegen die
ND impfen zu lassen. Da die Impfstoffe nur eine
begrenzte Wirksamkeitsdauer haben, sind sie ent-
sprechend der Herstellerangaben wiederholt zu
verabreichen. Die Impfung bietet Schutz gegen
die klinische Erkrankung, verhindert die Virusaus-
scheidung bei einer Infektion aber nicht vollstän-
dig. Daher werden in Beständen, die vom ND-Vi-
rus betroffen sind, alle Tiere gekeult.
Eine besondere Form der ND tritt bei Tauben auf.
Die Infektion mit einer an diese Tierart angepass-
ten Variante des ND-Virus nimmt häufig einen
schweren Verlauf mit einer hohen Todesrate, wo-
bei die Tiere vermehrt flüssige Ausscheidungen
und zentralnervöse Störungen zeigen. Der Erre-
Ist da etwas im Anflug? Das LUA stellte 2023 eine ungewöhnliche Häufung von Todesfällen bei Tauben fest, ausge-
löst durch eine Infektion mit dem Virus der Newcastle Disease. © Maciej Olszewski / AdobeStock
ger ist auch auf Hühner übertragbar, jedoch zei-
gen diese meist nur einen vorübergehenden Abfall
der Legeleistung.
Im LUA wurde im Jahr 2023 eine ungewöhnli-
che Häufung von Todesfällen bei Tauben festge-
stellt, die auf eine Infektion mit dem ND-Virus
zurückzuführen war. Bei 19 von insgesamt 27 un-
tersuchten Wildtauben und einer Haustaube wur-
de das Aviäre Orthoavulavirus Typ 1 vom Tauben-
typ durch molekularbiologische Untersuchungen
nachgewiesen. Weiterführende genetische Unter-
suchungen am FLI haben gezeigt, dass im Norden
des Landes ein anderer Virusstamm zirkuliert als
im Süden. Die genaue Herkunft der beiden Virus-
stämme und welche Konsequenzen sich hieraus
für die Diagnostik und gegebenenfalls zu ergrei-
fende Maßnahmen ergeben, ist noch unklar.
Der Ausbruch der atypischen ND bei wildleben-
den Tauben führt derzeit grundsätzlich zu keinen
tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Gehalte-
ne Tauben können von der Tötung ausgenommen
werden. Das vermehrte Auftreten von Todesfäl-
len bei Tauben sollte dennoch diagnostisch abge-
klärt werden, um weitere Informationen über die
Verbreitung der Erkrankung und das Erregerspekt-
rum zu erhalten. Ein Übergreifen der Infektion auf
Nutzgeflügelbestände muss durch Hygienemaß-
nahmen verhindert werden.
West Nil-Fieber
bei einer Schnee-Eule
Bei einer verendeten Schnee-Eule aus einem Vo-
gelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West
Nil-Virus nachgewiesen worden. Der tropische
Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt
und wurde 2018 erstmals bei Tieren in Deutsch-
land festgestellt, im darauffolgenden Jahr auch
bei Menschen. Bei dem vorliegenden Fall handelt
es sich um den ersten Nachweis des West Nil-Fie-
bers bei einem Tier in Rheinland-Pfalz.
Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken
übertragen und zirkuliert in der Natur in einem
Vogel-Stechmücken-Vogel-Kreislauf. Während die
Infektion bei den meisten Vogelarten symptomlos
verläuft, kann es besonders bei Eulen-, Greif- und
Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurolo-
gischen Erscheinungen, Blutungen und gehäuften
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Todesfällen kommen. Da das Virus in Deutsch-
land mittlerweile überwintert und die Mückensai-
son durch den Klimawandel immer länger dauert,
breitet sich der bislang vorwiegend in Ostdeutsch-
land nachgewiesene Erreger weiter aus. Die Infek-
tion unterliegt der staatlichen Tierseuchenüber-
wachung, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind
bislang aber nicht vorgeschrieben.
Pferde und Menschen gelten als sogenannte Fehl-
wirte, die zwar mit dem Virus infiziert werden
können, von denen es aber nicht weiter übertra-
gen werden kann. Bei infizierten Pferden erkran-
ken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheits-
verlauf geht mit einer Sterblichkeit von bis zu
50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- und
Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralner-
vösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allge-
meine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen
bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde
zeigen häufig bleibende Schäden.
Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel
existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor
schweren klinischen Symptomen kann mit ei-
ner Impfung erreicht werden. Daher gilt die Emp-
fehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die
Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der
rheinland-pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer
Beihilfe finanziell unterstützt.
Die Infektionen verlaufen beim Menschen über-
wiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der
Infizierten entwickeln aber eine grippeähnliche Er-
krankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt, mit
Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmer-
zen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwel-
lungen. In sehr seltenen Fällen entwickelt sich
eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf
nehmen kann.
Personen, die aufgrund ihres hohen Alters oder
einer Immunschwäche ein erhöhtes Risiko ha-
ben, durch eine Infektion mit dem West Nil-Vi-
rus schwer zu erkranken, können das Risiko durch
Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu ge-
hört an Orten mit bekannter Mückenbelastung
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das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen
und langen Hosen, der Aufenthalt in geschlosse-
nen Räumen am Abend, die Anwendung von Re-
pellentien und Insektiziden sowie der Gebrauch
von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohn-
umfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst be-
seitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bis-
lang nicht verfügbar.
Schlauer Fuchs?
Diagnostik leichtgemacht
Einen Service der besonderen Art bot ein im Au-
gust zur Untersuchung auf Tollwut eingesandter
Fuchs, der in einem Wohngebiet verendet aufge-
funden worden war. Im Magen des Tieres fanden
sich neben Resten von Mäusen ein pinkfarbenes
pastöses Material. Dieses allein hätte bereits den
Verdacht auf die Aufnahme eines Giftköders auf-
kommen lassen. Zusätzlich erleichtert wurde die
Aufklärung des Falles dadurch, dass sich im Magen
Papierfetzen mit der Aufschrift „Pastenköder“ und
„Alpha-Chloralose“ fanden.
Bei der Alpha-Chloralose handelt es sich um ein
Kondensationsprodukt aus dem Narkosemit-
tel Chloralhydrat und Glukose, das in Form pas-
tenförmiger Köder als Bekämpfungsmittel ge-
gen Nager und Vögel eingesetzt wird. Derzeit sind
in Deutschland verschiedene Präparate mit dem
Wirkstoff frei erhältlich. Wie der Fuchs an den Kö-
der gelangt ist, konnte nicht geklärt werden.
Katzen, Hunde, aber auch wildlebende Fleisch-
fresser wie Füchse und Greifvögel können durch
verendete Beutetiere, die den Giftstoff aufgenom-
men haben und somit eine leichte Beute darstel-
len, aber auch durch direkte Aufnahme der Köder
vergiftet werden. Symptome einer Vergiftung sind
Teilnahmslosigkeit bis hin zu komatösen Zustän-
den, aber auch Übererregbarkeit und Krämpfe,
Speichelfluss und Atemnot. Im weiteren Verlauf
kommt es zu einer Beeinträchtigung der Regulie-
rung der Körpertemperatur und infolgedessen zu
einem starken Abfall der Körpertemperatur, der
letztendlich zum Tod führt.
Nach Herstellerangaben sollen die Köder zur Be-
kämpfung von Schadnagern nur während der kal-
ten Jahreszeit ausgelegt und in geschlossenen
Räumen verwendet werden. Entweichen die ver-
gifteten, aber noch lebenden Nagetiere jedoch
oder werden die Köder in der Außenwelt ausge-
legt, stellen sie eine Gefahrenquelle für andere
Tiere dar. Die Nutzer sind aufgerufen, verantwor-
tungsbewusst mit den Ködern umzugehen, um
Hunde und Katzen sowie wildbebende Karnivoren
nicht zu gefährden.
(K)ein Tierschutzfall:
Brunftkampf endete tödlich
Ende September ging bei der Polizei im Hunsrück
die Meldung über einen mit blutig verschmier-
ten Fell verendet aufgefundenen Hirsch ein. Da-
bei wurde der Verdacht auf Wilderei oder Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz durch unsachgemä-
ßes jagdliches Erlegen und nicht erfolgte Nachsu-
che geäußert.
Bei der Sektion des circa sechs Jahre alten und 143
Kilogramm schweren Tieres fand sich eingetrock-
netes Blut an der linken Brustwand und Vorder-
gliedmaße sowie großflächige Blutungen in Un-
terhaut und Muskulatur beidseits seitlich an Hals,
Brust, Bauch und Gliedmaßen. Weiterhin fanden
sich frische Frakturen an mehreren Rippen und
mehrere schlitzförmige perforierende Verletzun-
gen der Brust- und Bauchwand. Neben einer Er-
öffnung des Pansens mit Austritt von Futter in die
Bauchhöhle lag eine Zerreißung des Zwerchfells
sowie des Herzbeutels und der linken Herzkam-
merwand vor, in deren Folge das Tier in die Brust-
höhle verblutet war. Hinweise auf ein Projektil
oder Geschossteile fanden sich nicht.
Derartige Veränderungen sind auf sogenann-
te Forkelverletzungen zurückzuführen. Das Wort
„forkeln“ leitet sich von Forkel oder Gabel ab und
bezieht sich auf die gabelförmigen Verästelungen
des Geweihs eines Hirsches. Mit diesem werden,
abgesehen von den spielerischen Kämpfen meist
jüngerer Rothirsche, auch handfeste Auseinander-
Entwarnung: Der Verdacht auf Wilderei bei einem
Hirsch bestätigte sich nach der Untersuchung im LUA
nicht. © Friedrich Hartl / AdobeStock
setzungen von älteren Tiere um die soziale Rang-
ordnung ausgetragen. Dies gilt insbesondere bei
der im September beginnenden Brunft. Dabei ha-
ben die Brunftkämpfe ganz charakteristische Ab-
läufe und Regularien und dienen nicht dazu, den
Gegner zu verletzen oder gar zu töten. Dennoch
kann es bei sehr heftigen Kämpfen zu massiven
Verletzungen kommen. Die im vorliegenden Fall
festgestellten Veränderungen waren demnach auf
das natürliche Verhalten der Hirsche zurückzu-
führen. Wilderei oder ein Verstoß gegen das Tier-
schutzgesetz lagen nicht vor.
Pseudotuberkulose: Beratungs-
angebot für Schaf- und Ziegenhalter
Der Untersuchungs- und Beratungsbedarf ist wei-
terhin da: Das seit 2017 im LUA bestehende Bera-
tungsangebot „Tiergesundheitsdienst kleine Wie-
derkäuer“ für Schaf- und Ziegenhalter konnte im
Jahr 2023 um weitere zwei Jahre bis Juni 2025
verlängert werden. Neben der allgemeinen Ge-
sundheits- und Hygieneberatung ist es das vor-
nehmliche Ziel, die Betriebe in Zusammenarbeit
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verursacht dadurch erheblichen wirtschaftlichen
Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerli-
chen Abszesse keine Symptome und stellen insbe-
sondere dann eine Gefahr für die Herdengesund-
heit dar, wenn die Abszesse aufgehen. Mit dem
Abszessmaterial werden massenhaft anstecken-
de Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde
über kleine Wunden, wie sie beispielsweise bei der
Schur entstehen, infizieren können. Pseudotuber-
kulose ist außerdem eine Zoonose. Das bedeutet,
dass Bakterium ist für den Menschen ansteckend,
und es kann zu Infektionen mit Lymphknoten-
entzündungen kommen, die dann einer antibioti-
schen und oft chirurgischen Behandlung bedürfen.
Unterstützung im Kampf gegen eine nicht heilbare Tierkrankheit: Ein Projekt hilft Schaf- und Ziegenhaltern im
Land, den Status als „Pseudotuberkulose-unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. © Bernd Kröger / Fotolia
mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegen-
halter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. dabei zu
unterstützen, den Status als „Pseudotuberkulose-
unverdächtiger Bestand“ zu erreichen.
Beim Beratungsangebot handelt es sich um ein
Projekt des rheinland-pfälzischen Entwicklungs-
programms namens „Umweltmaßnahmen, länd-
liche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“
(EULLE). Es dient der Weiterentwicklung des länd-
lichen Raumes im Rahmen des „Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes“ (ELER).
Im Verlauf des Jahres 2023 wurden insgesamt 82
Betriebsbesuche in 67 Betrieben durchgeführt
(2022 waren es 70 Betriebsbesuche in 61 Betrie-
ben), von denen 45 am Pseudotuberkulose-Sa-
nierungsprogramm teilnehmen. Im Rahmen des
Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramms wur-
den insgesamt 1.290 Tiere (861 Ziegen und 429
Schafe) durch den Tiergesundheitsdienst abgetas-
tet und auf spürbare Abszesse untersucht. Im letz-
ten Jahr starteten sechs Betriebe neu mit dem Sa-
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nierungsprogramm, und vier Betriebe haben den
Status „Pseudotuberkulose-unverdächtig“ erlangt.
Durch Artikel in der landwirtschaftlichen Presse
zu den Themen Pseudotuberkulose sowie „Zukauf
– Quarantäne - Biosicherheit“ machten die Fach-
leute des LUA auf das Problem aufmerksam. Auf
dem erstmalig durchgeführten Schaf- und Ziegen-
tag auf der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhal-
tung Hofgut Neumühle hielt eine Tierärztin des
LUA außerdem einen Vortrag zum Thema.
Nicht heilbare Infektionskrankheit
Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreite-
te, chronisch verlaufende und nicht heilbare In-
fektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei
Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das
Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis
verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach-
senen Tieren auf mit der Bildung von schweren
eitrigen Abszessen an typischen Stellen wie den
äußerlich abtastbaren Lymphknoten. Die Erkran-
kung führt unter anderem zu Milchrückgang, Leis-
tungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod, und sie
Bei den Besuchen im Rahmen des Projektes wer-
den Tiere regelmäßig kontrolliert und die Lymph-
knoten abgetastet, um frühzeitig diese Verände-
rungen zu erkennen. Es gibt jedoch auch nicht
abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inne-
ren Organe. Deswegen wird zusätzlich bei einer
per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Be-
standstierarzt eine Blutprobe entnommen und im
LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht.
Infizierte Tiere werden damit erkannt und müs-
sen aus der Herde entfernt werden, um die Krank-
heit im Bestand zu tilgen. Hat ein Betrieb in vier
aufeinanderfolgenden Untersuchungen (drei-
mal im Abstand von sechs Monaten und einmal
nach zwölf Monaten) ausschließlich negative Er-
gebnisse, erhält er den Status „Pseudotuberkulo-
se-unverdächtig“. Die Teilnahme an dem Sanie-
rungsprogramm ist freiwillig und kann von jedem
Mitglied des Landesverbandes durch Unterzeich-
nung einer Verpflichtungserklärung erfolgen.
Dem Vorteil einer Bestandssanierung, wie z.B. ge-
sunde und leistungsfähige Tiere, bessere Vermark-
tungsmöglichkeiten, Erzeugung nachhaltiger Le-
bensmittel, stehen anfallende Kosten entgegen,
wie z. B. Laborkosten, Verlust wertvoller Zuchttie-
re durch Ausmerzung, sowie die Kosten der Blut-
entnahme durch den Tierarzt. Die Sanierung er-
folgt, wenn sie für die Tierhalter wirtschaftlich
tragbar ist. Die Abtastuntersuchungen auf Pseu-
dotuberkulose werden durch den Tiergesund-
heitsdienst im Rahmen des ELER-EULLE Projektes
durchgeführt und verursachen derzeit keine Kos-
ten für die Tierhalter. Die Laborkosten durch die
serologischen Untersuchungen im LUA wird zu 50
Prozent von der Tierseuchenkasse bezuschusst.
Bei den Beratungsterminen ist neben Biosicher-
heit auch das Parasitenmanagement ein wichtiges
Thema: Die Problematik eines passenden Parasi-
tenmanagements wurde bei 71 der 82 Betriebsbe-
suche im Jahr 2023 angesprochen. Die vermehrt
auftretenden Resistenzen gegen die Entwur-
mungsmittel machen es zunehmend schwieriger,
eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das
noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekä-
re Situationen, denn die Magen-Darm-Rundwür-
mer sind unvermeidbare Begleiter von Schafen
und Ziegen und stellen ein wirtschaftliches- so-
wie auch tierschutzrelevantes Problem in den Be-
trieben dar.
Auch Blauzungenkrankheit bedroht Herden
Aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit
vom Serotyp 3 in den Niederlanden im Herbst
2023 bestand bei den Tierhaltern ein erhöhter In-
formationsbedarf zum Krankheitsgeschehen. Da-
her wurde bei der Jahresversammlung des Schaf-
und Ziegenzuchtverbandes Rheinland-Pfalz zu
aktuellen Erkenntnissen über die Seuche infor-
miert und in einem vom Tiergesundheitsdienst or-
ganisierten Online-Webinar für die Schaf- und
Ziegenhalter referiert. Weitere Themen waren bei
diesem Webinar noch die unterschiedlichen Mine-
ralstoffversorgungsbedarfe als Vorbedingung für
eine stabile Immunität von Schafen und Ziegen.
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Südchina, insbes. die Provinz Guandong, ist eines der am dichtesten besiedelten Gebiete der Erde. Positive Konsequenz dieser Ballung ist eine äußerst dynamische Wirtschaftsentwicklung, aber gerade diese von subtropischem Monsunklima geprägte Region ist auch immer wieder Ausgangspunkt für sich schnell und zunehmend global ausbreitende epidemische Krankheiten wie zuletzt SARS. Mit der globalen Erwärmung einhergehende Klimaveränderungen könnten sich für diese Region insbesondere durch Veränderungen der Häufigkeit und Intensität tropischer Wirbelstürme, aber auch Änderungen der Niederschlagsmenge- und Intensität bemerkbar machen. Im Gegensatz zu den schon recht umfangreichen Datensätzen aus der Südchinesischen See (SCS) gibt es bisher jedoch nur sehr wenige terrestrische Paläoklimaarchive aus der Region, die Klimaveränderungen während des Holozäns, des Spätglazials oder Glazials hochauflösend dokumentieren. Wir haben deshalb einen an der nördlichen Küste der SCS gelegenen Maarsee ausgewählt, um über die Analyse von Proxydaten aus Seesedimenten solche Paläo-Klimavariationen zu untersuchen. Aus dem Sediment des Huguang-Maarsees wurden mittels Usinger-Präzisionsstechtechnik von einem Floss aus insgesamt 7 Sedimentsequenzen gewonnen, von denen die tiefste bis 57 m unter den Seeboden reicht. Die zeitliche Einstufung der Profile wurde mit Hilfe von 17 Radiokohlenstoff-Datierungen vorgenommen und ergab ein extrapoliertes Maximalalter von ca. 78.000 Jahren. Ein breites Spektrum aus sedimentologischen, geochemischen, paläo- und gesteinsmagnetischen sowie palynologischen Methoden kam sodann zum Einsatz, um die Paläo-Umweltbedingungen, die natürlich immer das entsprechende Klima widerspiegeln, während dieses Zeitraumes zu rekonstruieren. Überraschenderweise ergab sich ein von vielen bekannten Klimaprofilen der Nordhemisphäre (insbes. des Atlantikraumes, aber auch mariner Kerne aus dem Indik und Südostasien) abweichendes Muster. Im Gegensatz zu dem bekannten Grundmuster eines vergleichsweise stabilen Klimas während des Holozäns und stärkerer Schwankungen während des letzten Glazials weisen die Daten aus dem Huguang-Maarsee für das letzte Glazial im Zeitraum zwischen 15.000 und 40.000 Jahren auf relativ stabile Umweltbedingungen hin. Die älteren Bereiche zwischen 40.000 und ca. 78.000 Jahren haben durch Eintrag von umgelagertem Torf eine eher lokale Komponente und sind somit für den regionalen und globalen Vergleich ungeeignet. Das Holozän hingegen zeichnet sich durch hohe Schwankungsamplituden vieler Proxydaten (Karbonatgehalt, magnetische Suszeptibilität, organischer Kohlenstoff, Trockendichte, gesteinsmagnetische Parameter, Redox-Verhältnisse) aus, die auf ein recht variables Klima hinweisen. Besonders interessant ist die Übergangsphase vom Glazial zum Holozän, die bei etwa 15.000 Jahren vor heute in etwa zeitgleich mit dem beobachteten stärksten Meeresspiegelanstieg der Südchinesischen See einsetzt und eine abrupte Intensitätszunahme des Sommermonsuns anzeigt