Das Thema zeigt die Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten entsprechend dem derzeitigen geologischen Kenntnisstand. Erdöl- bzw. Erdgaslagerstätten sind wirtschaftlich verwertbare, natürliche Akkumulationen von Erdöl bzw. Erdgas und ggf. weiteren Kohlenwasserstoffen in Speichergesteinen. Die im Datensatz dargestellten Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten repräsentieren Grenzen, die vielfältiger Natur sein können: In einem einfachen Fall handelt es sich um die Grenzfläche zwischen der Öl- bzw. Gasakkumulation und dem umgebenden Randwasser (sog. Öl- bzw. Gas-Wasser-Kontakt). In anderen geologischen Situationen können die Grenzen insgesamt oder teilweise auch durch die sich räumlich ändernden Gesteinseigenschaften oder tektonische Strukturen, wie z. B. Verwerfungen oder Diskordanzen, gebildet werden. Weiterhin ist die geologische Struktur einer Lagerstätte aus verschiedenen Gründen nicht immer ausreichend bekannt, um ihre Grenzen zweifelsfrei und präzise festzulegen. In diesen Fällen wurden für den vorliegenden Datensatz die betroffenen Grenzen nach bestem Wissen abgeschätzt, indem z. B. bekannte Gas- oder Öl-Down-to(s) oder Abschätzungen der durch die Förderung dränierten Bereiche der Lagerstätten herangezogen worden sind. Die Grenzen der Lagerstätten unterliegen ferner einer zeitlichen Variabilität, die mit der Aufnahme der Förderung und der damit verbundenen Entnahme des Erdöls oder Erdgases einsetzt. Im vorliegenden Datensatz sind, bis auf wenige Ausnahmen, die initialen Umrisse der Lagerstätten, also die Umrisse, die zu Beginn der Förderung vorgefunden wurden, wiedergegeben. Neben geologischen Grenzen können im Datensatz auch Grenzen auftreten, die einen administrativen Hintergrund haben, z. B. um Lagerstättenbereiche unterschiedlicher Betreiberfirmen voneinander abzugrenzen. Die Grundlage für den Datensatz bilden geologische Strukturkarten von den Lagerstätten, die dem LBEG von den jeweiligen Betreiberfirmen im Rahmen ihrer Berichterstattung über ihre bergbaulichen Aktivitäten regelmäßig übermittelt werden. Der Maßstab dieser Strukturkarten richtet sich nach der Größe der jeweiligen Lagerstätte und liegt im Regelfall zwischen 1:10.000 und 1:50.000. Für Anwendungen in größeren Maßstäben ist der vorliegende Datensatz daher nicht geeignet. Da dem LBEG für einige wenige kleine, bereits aufgegebene Lagerstätten keine Strukturkarten vorliegen, wurden in diesen Fällen die Umrisse der Lagerstätte über einen Schlagkreis abgeschätzt, der um die entsprechende(n) Förderbohrung(en) gelegt wurde. Die kumulativen Produktionsdaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12. des Vorjahres und werden jeweils im 3. oder 4. Kalendermonat eines Jahres aktualisiert. Werden die kumulativen Produktionsdaten zu Gesamtsummen für Bundesländer addiert, weichen die Summen geringfügig von den im Jahresbericht „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des LBEG veröffentlichten Summen ab, da im Jahresbericht zusätzlich Testfördermengen berücksichtigt werden, die aus einzelnen Bohrungen stammen und nicht zu einer Feldesentwicklung führten. Weiterhin wird im Jahresbericht die Produktionsmenge der länderübergreifenden Erdöllagerstätte Sinstorf nach einem bestimmten Verhältnis zwischen den Ländern Niedersachen und Hamburg aufgeteilt
Fehlerhafte Zertifikate in Höhe von rund 215.000 Tonnen CO₂ gelangen nicht in den Markt Die intensive und komplexe Aufklärungsarbeit des Umweltbundesamtes (UBA) in Sachen „Upstream Emission Reductions“ (UER) zeigt weitere Erfolge: „Bei acht UER-Projekten in China, bei denen bis zum 31. August 2024 über die Freischaltung entschieden werden musste, werden wir aufgrund von uns ermittelter Unregelmäßigkeiten die beantragten Freischaltungen nicht durchführen. Es werden aus diesen Projekten also keine neuen UER-Zertifikate in den Markt gelangen. Das ist eine gute Nachricht“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Sein weiteres Fazit ist, dass die reine Begutachtung von UER-Projekten aus der Ferne auf Basis von Satellitenbildern oder die Papier-Prüfung der von Projektträgern eingereichten Berichte oftmals nicht ausreiche, um den Missbrauch des UER-Systems aufzudecken und nachzuweisen. Das UBA hat sich daher zusätzlich zu seinen eigenen Ermittlungen durch eine internationale Anwaltskanzlei unterstützen lassen. Diese hat Projekte in China vor Ort im Auftrag des UBA untersucht. Insgesamt gibt es weltweit 75 UER-Projekte, zumeist in China – das UBA wird neben den acht Projekten auch weitere kritische UER-Projekte untersuchen. UER-Projekte sind Maßnahmen zu Minderung von CO 2 -Emissionen bei Kraftstoffen im „Upstream“-Bereich, d.h. vor der Verarbeitung des Rohöls in der Raffinerie. Ein typisches Beispiel ist das Abstellen von so genannten Fackelungen auf Ölbohrtürmen, die üblicherweise Begleitgase bei der Förderung von Erdöl vor Ort verbrennen, da sich der Umbau der Anlage zur Sammlung und Speicherung der Gase nicht rentiert. Bei der Fackelung entstehen jedoch CO 2 -Emissionen, die sich durch erfolgreiche UER-Projekte vermeiden lassen. UER-Projekte sind attraktiv für die Mineralölwirtschaft, die damit eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit hat, ihre Treibhausgasminderungsquote nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu erfüllen. Bei sieben der acht Projekte – die von großen, internationalen Unternehmen durchgeführt werden – wurden die Anträge auf Freischaltung von UER-Zertifikaten für 2023 zurückgezogen, nachdem das UBA die Projektträger mit gravierenden rechtlichen und technischen Ungereimtheiten bei ihren Projekten konfrontiert und eine Vor-Ort-Überprüfung angedroht hatte. Das UBA hat so sichergestellt, dass für diese Projekte keine UER-Nachweise für 2023 mehr ausgestellt werden können. Insgesamt hat das UBA auf diese Weise verhindert, dass unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 159.574 Tonnen CO 2 -Äquivalente in den Markt gelangt sind. Bei einem weiteren Projekt in China hat das UBA die Ausstellung von UER-Zertifikaten untersagt, weil das Projekt, wie umfassende Satellitenbild- und vertiefte technische Analysen durch UBA-Experten ergaben, vorzeitig begonnen wurde. Ein solcher vorzeitiger Beginn ist nach der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) nicht zulässig. Hier hat das UBA durch die Versagung der Freischaltung verhindert, dass allein aus diesem Projekt unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 55.225 Tonnen CO 2 -Äquivalenten in den Markt gelangten. Den nächsten Aufklärungsschwerpunkt setzt das UBA zusätzlich zu den acht Projekten mit Freischaltungsanträgen für das Jahr 2023 auf weitere 13 Projekte. In allen diesen 21 Projekten wurden die Projektträger um Autorisierung von Kontrollbesuchen vor Ort gebeten. In nur fünf dieser 21 Projekte hat das UBA diese Autorisierungen uneingeschränkt bekommen; zwei der Besuche fanden schon statt, drei weitere stehen aus. „Für uns ist die Verweigerung der Vor-Ort-Kontrollen ein sehr starkes Indiz, dass die Projektträger nicht bereit sind, ihre Verpflichtungen unter der UERV zu erfüllen, oder – wie in der UERV gefordert – die erforderliche Kontrolle über die Projekte haben. Wir nehmen das unter anderem zum Anlass, die Aufhebung unserer Zustimmung zu diesen Projekten zu prüfen. Und wir werden sicherstellen, dass nur noch rechtmäßige UER-Zertifikate neuer Projekte in den Markt kommen“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Neben den acht nun nicht freigeschalteten Projekten wird das UBA weitere kritische UER-Projekte weltweit überprüfen, bis alle Vorwürfe ausgeräumt sind. „In den nächsten Wochen und Monaten wird das UBA seine Aufklärungstätigkeit, auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Erkenntnisse aus China, mit Hochdruck fortsetzen. Dafür setze ich mich persönlich mit einem ganz erheblichen Teil meiner Arbeitszeit ein“, sagte Messner. Die vielen Kolleginnen und Kollegen im UBA, die intensiv mit der Aufklärung des UER-Komplexes befasst sind, werden dabei von einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei mit deren Partnerkanzlei in China unterstützt. Die Kanzlei fungiert als „Augen und Ohren“ des UBA vor Ort. Parallel ermittelt – laut Pressemitteilung – die Staatsanwaltschaft Berlin gegen 17 Personen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges. Bei den Beschuldigten handelt es sich um die Geschäftsführer bzw. Mitarbeitende von Prüfstellen, die an der Verifizierung UER-Projekten beteiligt gewesen sein sollen. Gegen die Beschuldigten bestehe der Anfangsverdacht, die zuständigen Mitarbeitenden des UBA hinsichtlich der Existenz und/oder jedenfalls der Antragsberechtigung verschiedener Klimaschutzprojekte getäuscht zu haben, weshalb zwischenzeitig gewährte Sicherheiten der Projektträger nicht zugunsten der Staatskasse vereinnahmt werden konnten.
Sachsen-Anhalts Wissenschaftsministerium stärkt einen Zukunftsbereich der universitären Forschung im Land: Minister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am heutigen Montag einen Förderbescheid über knapp 10,9 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln an die Otto-von-Guericke-Universität überreicht. Finanziert wird damit die Weiterentwicklung des Forschungszentrums Dynamische Systeme (CDS), das vor allem in den Bereichen Biomedizin und Bioprozesstechnik, Chemie sowie Energieumwandlung forscht und Nukleus des Exzellenzcluster-Antrags „SmartProSys“ der Universität Magdeburg ist, der vom Wissenschaftsministerium umfangreich unterstützt wird. Mithilfe der Förderung von EU und Land wollen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des CDS erforschen, wie sich in Sachsen-Anhalt langfristig eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft durch erneuerbare Kohlenstoffquellen als Alternative zu fossilem Öl und Gas etablieren lässt. Dazu werden Forschende aus sechs Fakultäten der Universität Magdeburg und vom Max-Planck-Institut für Komplexe Dynamische Systeme eng und fachübergreifend kooperieren. Sie vereinen Ingenieurwissenschaften, Systemtheorie, Mathematik, Medizin und Biologie. Willingmann erklärte: „Sachsen-Anhalt zählt mit dem mitteldeutschen Chemiedreieck zu den europaweit wichtigsten Standorten der chemischen Industrie. Mit seinen Forschungsarbeiten leistet das Forschungszentrum CDS einen wertvollen Beitrag, die klimaneutrale Transformation der Branche in den kommenden Jahren voranzutreiben, Arbeitsplätze und Wertschöpfung zu sichern. Als Land fördern wir hier einmal mehr die wichtige Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft und sorgen zugleich für exzellente Forschungsbedingungen.“ Im CDS arbeiten rund 100 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, um ein grundlegendes Verständnis komplexer dynamischer Systeme zu gewinnen, zu denen auch der bisher fossile Kohlenstoffkreislauf zählt. Mit Analyse, Synthese und gezielter Beeinflussung dieses Systems wollen die Forschenden umweltschonende chemische Prozesse auf Basis nachwachsender Rohstoffe entwickeln. Das Forschungszentrum CDS bildet auch die Kernstruktur des Exzellenzcluster-Antrags der Universität Magdeburg „SmartProSys“, über den nach einer erfolgreichen ersten Antragstellung Ende Mai 2025 final entschieden wird. Ziel des geplanten Forschungsclusters ist es, fossile Rohstoffe in der chemischen Produktion durch erneuerbare Kohlenstoffquellen zu ersetzen und so durch eine nachhaltige, vollständig geschlossene Kreislaufwirtschaft zu einer klimaneutralen Gesellschaft beizutragen. Langfristig angestrebt wird eine transformierte chemische Industrie, die auf biogenen Rest- und Abfallstoffen sowie recycelten Kunststoffen basiert und deren Prozesse ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. "Um eine klimaneutrale und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreiche Chemieindustrie in den nächsten 20 Jahren zu erreichen, müssen wir deren Transformation intelligent gestalten“, so Cluster-Sprecher Prof. Dr. Kai Sundmacher. „Dazu gehören neben innovativer Verfahrenstechnik und Chemie auch die Digitalisierung. Mit Hilfe von Methoden der Mathematik und Informatik entwickelt wir Digitale Zwillinge, also mathematische Abbilder realer Prozesse, mit deren Hilfe diese Prozesse flexibel auf neue Anforderungen reagieren können. Aber auch die besten technisch-mathematischen Lösungen sind am Ende wertlos, wenn sie zu teuer sind oder von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Daher wollen wir in unserem Exzellenzcluster SmartProSys auch den Einfluss der ökonomischen, sozialen und politischen Rahmen-bedingungen auf die Transformation der Chemieindustrie untersuchen" Weitere Informationen zum Forschungszentrum CDS gibt es unter https://cds.ovgu.de/. Details zum Exzellenzcluster-Antrag finden sich hier: https://www.smartprosys.ovgu.de/. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant das Abteufen der Produktionsbohrung Vorhop 65 innerhalb des Erdölfeldes Vorhop. Die geplante Bohrung wird von dem bestehenden Bohrplatz der Vorhop 14 und Vorhop 63 abgeteuft. Die vertikale Endteufe der Bohrung soll bei ca. 1500 – 1550 m liegen. Es ist eine Fördermenge von ca. 15 bis 25 Tonnen Erdöl pro Tag zu erwarten. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wahrenholz im Landkreis Gifhorn. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500.000 Kubikmetern Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die VERMILION Energy Germany GmbH & Co. KG plant das Abteufen der Produktionsbohrung Vorhop 66 innerhalb des Erdölfeldes Vorhop im Landkreis Gifhorn. Die Bohrung Vorhop 66 wird vom selben Platz wie die bereits bestehende Einpressbohrung Vorhop 25 und die bestehende Produktionsbohrung Vorhop 64 erstellt. Zu diesem Vorhaben gehört die Erweiterung des bestehenden Platzes, das Abteufen der Bohrung mit einer Entdteufe von ca. 1.350 m (tvd) und die anschließende Förderung von Erdöl aus der Vorhop 66 (erwartet werden ca. 25 t/d). Für die Herstellung des Bohrplatzes, des Bohrlochkellers und der Leitungsgräben wird eine temporäre Grundwasserhaltung erforderlich. Über einen Zeitraum von ca. 42 Tagen ist insgesamt mit einer maximalen Fördermenge von ca. 60.000 m³ zu rechnen. Für das Vorhaben Vorhop 66 wird eine Fläche von 5.280 m² für einen Zeitraum von 10 – 11 Monaten und eine Fläche von 2.110 m² für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren beansprucht. Nach Abschluss der Förderung wird die Fläche vollständig entsiegelt und rekultiviert. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wahrenholz im Landkreis Gifhorn. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer Umweltverträglichkeits-Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.
Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH plant im Erdgasfeld Adorf-Karbon das Abteufen einer Förderbohrung mit einer vertikalen Teufe von ca. 3.560 m. Für den Förderplatz inklusive der Zuwegung und der sonstigen Flächen wird eine Fläche 2,75 ha benötigt. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Georgsdorf im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500.000 Kubikmetern Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Firma BEB Erdgas und Erdöl GmbH plant die Errichtung einer Fackel im diskontinuierlichen Betrieb auf dem Betriebsplatz Osterwald. Das im Rahmen der Erdölförderung im Erdölfeld Georgsdorf kontinuierlich anfallende Erdölbegleitgas wird auf dem zentralen Betriebsplatz Osterwald energetisch genutzt. Durch die Fackel soll das Erdölbegleitgas bei ungeplanten Betriebsereignissen oder geplanten Instandhaltungsmaßnahmen kontrolliert verbrannt werden. Die Normaldurchsatzleistung der Fackel beträgt 25 m³/h (Vn). Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Osterwald im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß Nr. 8.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant die Ertüchtigung des Bohrplatzes Wisselshorst Z1a, das Abteufen der Ablenkbohrung Wisselshorst Z1a, den Bau einer Feldleitung vom Bohrplatz zur Fernleitung der Gasunie Deutschland und die Errichtung einer Gastrocknungsanlage. Es wird von einer Erdgasförderung über einen Zeitraum von mehr als 25 Jahren ausgegangen. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bomlitz im Landkreis Heidekreis. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500.000 Kubikmetern Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für die Grundwasserhaltung während der Bauzeit, die eine Grundwasserentnahme von weniger als 100.000 m³ zur Folge hat, ist nach Anlage 1 Nr. 13.3.3 des UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese wird im Rahmen der vorliegenden allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG mit durchgeführt. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im untenstehenden Prüfvermerk eingesehen werden.
Das Thema zeigt die Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten entsprechend dem derzeitigen geologischen Kenntnisstand. Erdöl- bzw. Erdgaslagerstätten sind wirtschaftlich verwertbare, natürliche Akkumulationen von Erdöl bzw. Erdgas und ggf. weiteren Kohlenwasserstoffen in Speichergesteinen. Die im Datensatz dargestellten Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten repräsentieren Grenzen, die vielfältiger Natur sein können: In einem einfachen Fall handelt es sich um die Grenzfläche zwischen der Öl- bzw. Gasakkumulation und dem umgebenden Randwasser (sog. Öl- bzw. Gas-Wasser-Kontakt). In anderen geologischen Situationen können die Grenzen insgesamt oder teilweise auch durch die sich räumlich ändernden Gesteinseigenschaften oder tektonische Strukturen, wie z. B. Verwerfungen oder Diskordanzen, gebildet werden. Weiterhin ist die geologische Struktur einer Lagerstätte aus verschiedenen Gründen nicht immer ausreichend bekannt, um ihre Grenzen zweifelsfrei und präzise festzulegen. In diesen Fällen wurden für den vorliegenden Datensatz die betroffenen Grenzen nach bestem Wissen abgeschätzt, indem z. B. bekannte Gas- oder Öl-Down-to(s) oder Abschätzungen der durch die Förderung dränierten Bereiche der Lagerstätten herangezogen worden sind. Die Grenzen der Lagerstätten unterliegen ferner einer zeitlichen Variabilität, die mit der Aufnahme der Förderung und der damit verbundenen Entnahme des Erdöls oder Erdgases einsetzt. Im vorliegenden Datensatz sind, bis auf wenige Ausnahmen, die initialen Umrisse der Lagerstätten, also die Umrisse, die zu Beginn der Förderung vorgefunden wurden, wiedergegeben. Neben geologischen Grenzen können im Datensatz auch Grenzen auftreten, die einen administrativen Hintergrund haben, z. B. um Lagerstättenbereiche unterschiedlicher Betreiberfirmen voneinander abzugrenzen. Die Grundlage für den Datensatz bilden geologische Strukturkarten von den Lagerstätten, die dem LBEG von den jeweiligen Betreiberfirmen im Rahmen ihrer Berichterstattung über ihre bergbaulichen Aktivitäten regelmäßig übermittelt werden. Der Maßstab dieser Strukturkarten richtet sich nach der Größe der jeweiligen Lagerstätte und liegt im Regelfall zwischen 1:10.000 und 1:50.000. Für Anwendungen in größeren Maßstäben ist der vorliegende Datensatz daher nicht geeignet. Da dem LBEG für einige wenige kleine, bereits aufgegebene Lagerstätten keine Strukturkarten vorliegen, wurden in diesen Fällen die Umrisse der Lagerstätte über einen Schlagkreis abgeschätzt, der um die entsprechende(n) Förderbohrung(en) gelegt wurde. Die kumulativen Produktionsdaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12. des Vorjahres und werden jeweils im 3. oder 4. Kalendermonat eines Jahres aktualisiert. Werden die kumulativen Produktionsdaten zu Gesamtsummen für Bundesländer addiert, weichen die Summen geringfügig von den im Jahresbericht „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des LBEG veröffentlichten Summen ab, da im Jahresbericht zusätzlich Testfördermengen berücksichtigt werden, die aus einzelnen Bohrungen stammen und nicht zu einer Feldesentwicklung führten. Weiterhin wird im Jahresbericht die Produktionsmenge der länderübergreifenden Erdöllagerstätte Sinstorf nach einem bestimmten Verhältnis zwischen den Ländern Niedersachen und Hamburg aufgeteilt
Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (ENORM) Die Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (Leitstelle ENORM) des BfS wurde im Jahr 2002 eingerichtet. Für methodisch-analytische Arbeiten stehen am Standort Berlin ein Probenaufbereitungszentrum, ein Gammaspektrometrielabor, ein akkreditiertes Radon -Kalibrierlabor sowie ein Service-Center Dosimetrie zur Verfügung. Natürliche Radionuklide kommen in der Umwelt überall vor. Ihr Ursprung geht auf die Entstehung der Erde zurück. Die geologischen Einheiten in Deutschland (küstennahes Tiefland, Mittelgebirge, Alpenvorland, Alpen) bedingen unterschiedliche Gehalte an natürlichen Radionukliden. Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen (Erze, Baustoffe, Erdöl, Erdgas etc. ) können zu einer Anreicherung natürlicher Radionuklide führen. Als Teil der bundesweiten Überwachung der Gehalte von natürlichen Radionukliden an Arbeitsplätzen und in Umweltmedien wurde deshalb seitens des Gesetzgebers im Jahr 2002 die Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (Leitstelle ENORM) am Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) eingerichtet. Für methodisch-analytische Arbeiten stehen mehrere Labore am Standort Berlin zur Verfügung. Probenaufbereitungszentrum Im Probenaufbereitungszentrum werden die eingehenden Proben zunächst in einer Datenbank erfasst. Aufbereitet werden unter anderem Böden und Sedimente, Lebensmittel und Futtermittel, Trinkwässer und Grundwässer, Oberflächenwässer, Sickerwässer und Abwässer, Schlämme, Ablagerungen, Stäube und ähnliches aus der Industrie sowie Baustoffe. Die Proben werden entsprechend den Anforderungen der nachfolgenden Messmethoden aufbereitet. Sie werden zum Beispiel getrocknet, gesiebt, zerkleinert, verascht und/oder portioniert (aliquotiert). Das Probenaufbereitungszentrum ist insbesondere für die Verarbeitung von Feststoffproben eingerichtet, die anschließend gammaspektrometrisch analysiert werden. Gammaspektrometrielabor Reinstgermanium-Detektor mit automatischem Probenwechsler Im Gammaspektrometrielabor wird die von den aufbereiteten Proben ausgehende Gamma- Strahlung mit hochauflösenden Reinstgermanium-Detektoren gemessen. Dabei ermöglicht die gammaspektrometrische Analyse, die in dem Probenmaterial vorhandenen Radionuklide eindeutig zu identifizieren. Die Einrichtung des Labors sowie die Messtechnik sind so ausgelegt, dass auch noch sehr geringe Gehalte natürlicher Radionuklide detektiert werden können (Low-Level-Messlabor). Radon-Kalibrierlabor Zur Qualitätssicherung von Radon - und Radon -Folgeprodukt-Messgeräten unterhält das BfS ein akkreditiertes Kalibrierlabor für die Messgrößen Radon -222 Aktivitätskonzentration in Luft und potentielle Alphaenergiekonzentration der kurzlebigen Radonfolgeprodukte. Die Kalibrierung der Messgeräte wird auf die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vorgehaltenen Standards, sogenannten nationale Primärnormale, rückgeführt. Die Akkreditierung erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungsstelle. Service-Center Dosimetrie Strahlenschutzmessgeräte, insbesondere zur Messung der Gamma-Ortsdosisleistung , werden zur Ermittlung der Strahlenexposition in den verschiedensten Lebensbereichen eingesetzt. Zuverlässige und belastbare Messdaten können nur gewährleistet werden, wenn die Überprüfung der Funktion und die Kalibrierung der Geräte regelmäßig vorgenommen werden. Diese Aufgaben werden unter anderem im Service-Center Dosimetrie am Standort Berlin durchgeführt. Die Überprüfungen dienen der internen Qualitätssicherung und ersetzen keine Eichung der Geräte nach dem Mess- und Eichgesetz. Die Eichung der Geräte, die im BfS zum Einsatz kommen, erfolgt regelmäßig und analog der Vorschriften für amtliche Messungen. Stand: 25.07.2024
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