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IS GDUEZ DS - Informationssystem Karte der Erdbebenzonen in Nordrhein-Westfalen - Datensatz

Der Datensatz zur „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland: Nordrhein Westfalen 1:350.000“ gibt in Bezug auf die DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“ den Grad der Erdbebengefährdung bis auf die Grenzen der Gemarkungen genau an. Die Karte stellt die Zuordnung zur betreffenden Erdbebenzone (0 bis 3) und zur geologischen Untergrundklasse (R: felsartig, S: tief-sedimentär, T: Übergangsgebiete) dar.

Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland: Nordrhein-Westfalen 1:350.000 - analog

Zur 2005 neu gefassten DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten" hat der Geologische Dienst NRW im Juni 2006 die "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland" für NRW in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Auch in einigen Regionen NRWs besteht eine Gefährdung durch Erdbeben. Die Karte stellt die Zuordnung zur betreffenden Erdbebenzone (0 bis 3) und zur geologischen Untergrundklasse (R: felsartig, S: tief-sedimentär, T: Übergangsgebiete) dar.

Fukushima und die Folgen: BfS -Bericht über Unfallablauf und -ursachen

Fukushima und die Folgen: BfS -Bericht über Unfallablauf und -ursachen Im März 2012 veröffentlichte das BfS einen Bericht über den Ablauf und Ursachen Reaktorkatastrophe von Fukushima. Im Bericht legen die BfS -Experten wesentliche Faktoren dar, die zum schlimmsten Unfall seit Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) führten. Bericht vom 8. März 2012: "Die Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima nach dem Seebeben vom 11. März 2011: Beschreibung und Bewertung von Ablauf und Ursachen" Ein Jahr nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima veröffentlichte das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) einen Bericht über Ablauf und Ursachen des Unfalls. Die Grundzüge des Unfallablaufs sind bekannt. Bei den Details der Vorgänge innerhalb der Reaktoren selbst waren die Fachleute bei der Erstellung des Berichtes auf Beobachtung von außen, Erfahrungswissen und Rekonstruktion aus anderweitig gewonnenen Daten angewiesen. Im Bericht legen die BfS -Experten wesentliche Faktoren dar, die zum schlimmsten Unfall seit Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) führten. Faktoren, die den Unfallablauf beeinflusst haben Das Erdbebenrisiko und entsprechend auch das Tsunami- Risiko wurden unterschätzt. Mit einem so starken Erdbeben hatten Seismologen trotz einer systematischen seismographischen Überwachung und sehr gut dokumentierter, mehr als tausendjähriger Erdbebengeschichte nicht gerechnet. Deshalb hielt man auch einen Tsunami dieser Höhe für unmöglich. Anders lautende Hinweise von Tsunamiforschern wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Offenbar waren die Reaktoren nicht ausreichend gegen übergreifende Einwirkungen dieser Größenordnung wie Erdbeben und Tsunamis oder andere Überflutungen ausgelegt. Die technische Auslegung der Anlage, wie eine in allen Notfallsituationen einsetzbare und betriebsbereite Notstromversorgung, wies mehrere Schwachpunkte auf. Die Blöcke 1 bis 4 des Kraftwerks waren nur unzureichend gegen Überflutung geschützt. Insbesondere lagen die Notstromdieselaggregate und andere wesentliche Teile der Notstromversorgung so tief, dass sie überflutet wurden und sofort ausfielen. Sowohl die Kühlsysteme für die Reaktoren als auch die Kühlung der Notstromdieselaggregate waren an dasselbe System von Meerwasserpumpen angeschlossen. Die Zerstörung dieser Pumpen durch den Tsunami führte somit sowohl zum Ausfall der Kühlung der Reaktoren als auch zum Ausfall der Kühlung der Notstromdiesel. Der Kernkraftwerksbetreiber war auf Notfälle offenbar nur unzureichend vorbereitet. Bauliche und systemtechnische Nachrüstungen waren bei den – teilweise kurz vor dem Ende ihrer Laufzeit stehenden – Reaktoren offensichtlich nicht konsequent genug durchgeführt und Notfallmaßnahmen nicht ausreichend geprobt worden. Es fehlten klare Anweisungen für das Vorgehen im Notfall . Für abschließende Bewertungen zum Unfallablauf und insbesondere zu seinen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit war es im März 2012 indes zu früh. Daher zeigten sich bei der Bewertung des Zustands der Reaktoren zum Zeitpunkt der Berichtserstellung die Grenzen des Erkennbaren. Stand: 09.01.2025

Karte der geologischen Untergrundklassen nach DIN (WMS)

Basierend auf Daten aus geologischen 3D-Modellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden Schichtmächtigkeiten für quartäre und tertiäre Sedimente ermittelt. Anhand dieser Mächtigkeitsdaten wurden die geologischen Untergrundklassen „R“ (Fels), „T“ (flache Sedimentbecken) und „S“ (tiefe Sedimentbecken) nach DIN (Nationaler Anhang Eurocode 8 - DIN EN 1998-1/Na2023-11: National festgelegte Parameter - Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten) ausgewiesen. Bei der Ausweisung wurde der Baugrund, die Gesteine bis in eine Tiefe von 30 m, nicht berücksichtigt. Die geologischen Untergrundklassen wurden auf einem Raster mit einer Zellengröße von 1 km x 1 km dargestellt. Im Vergleich zur bisherigen Ausweisung der geologischen Untergrundklassen wurde eine deutlich höhere räumliche Auflösung erreicht. Genauere Informationen zur Erstellung dieser Karte entnehmen Sie dem hier beigefügten Bericht.

Karte der geologischen Untergrundklassen nach DIN

Basierend auf Daten aus geologischen 3D-Modellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden Schichtmächtigkeiten für quartäre und tertiäre Sedimente ermittelt. Anhand dieser Mächtigkeitsdaten wurden die geologischen Untergrundklassen „R“ (Fels), „T“ (flache Sedimentbecken) und „S“ (tiefe Sedimentbecken) nach DIN (Nationaler Anhang Eurocode 8 - DIN EN 1998-1/Na2023-11: National festgelegte Parameter - Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten) ausgewiesen. Bei der Ausweisung wurde der Baugrund, die Gesteine bis in eine Tiefe von 30 m, nicht berücksichtigt. Die geologischen Untergrundklassen wurden auf einem Raster mit einer Zellengröße von 1 km x 1 km dargestellt. Im Vergleich zur bisherigen Ausweisung der geologischen Untergrundklassen wurde eine deutlich höhere räumliche Auflösung erreicht. Genauere Informationen zur Erstellung dieser Karte entnehmen Sie dem hier beigefügten Bericht.

Sicherheit auf beiden Seiten des Rheins

Zentral bei jeder Diskussion um nukleare Entsorgung ist eine gute Informationslage aller Beteiligten. Grund genug für das Bundesamt BASE , am 9. Dezember eine öffentliche Informationsveranstaltung in Waldshut auszurichten – mit großer Resonanz. Rund 250 Interessierte kamen in die Stadthalle, um Fragen zum aktuellen Stand der Schweizer Suche nach einem Endlagerstandort zu stellen, u.a. zum Schutz des Grundwassers, möglichen Erdbebengefahren und auch Abgeltungen. Erst vor Kurzem hatte die Schweizer Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) ihre Festlegung auf den gewählten Standort Nördlich Lägern in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze auf rund 30.000 Seiten, dem sogenannten Rahmenbewilligungsgesuch, offiziell beim Schweizer Bundesamt für Energie eingereicht. Diese Unterlagen werden nun sowohl von Schweizer als auch deutscher Seite intensiv gelesen und studiert – „safety first“, das gilt auf beiden Seiten des Rheines für das Tiefenlager sowie die entsprechende Verpackungsanlage für die Abfälle der Schweizer Kernenergienutzung. Christian Kühn, Präsident des BASE und Gastgeber des Abends in Waldshut, betonte denn auch: „In der Entsorgung nuklearer Abfälle hat Sicherheit überragende Bedeutung für Mensch und Umwelt – das gilt dies- und jenseits des Rheines. Bei der Standortauswahl in der Schweiz wird das BASE die deutschen Interessen in einem partnerschaftlichen Austausch mit den Nachbarn vertreten.“ Weitere Gäste auf dem Podium, im Publikum und als Gesprächspartner:innen waren auf deutscher Seite Thekla Walker, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg, der Landrat des Landkreises Waldshut, der Bürgermeister der Gemeinde Hohentengen, der Regierungspräsident aus Freiburg, der deutsche Botschafter in der Schweiz, eine Vertreterin der Escht (Expertengruppe Schweizer Tiefenlager) sowie aus der Schweiz der Regierungsrat des Kantons Aargau, Vertreter der Nagra, des Bundesamtes für Energie ( BFE ) und der Regionalkonferenz Nördlich Lägern. Die Schweiz geht mit ihrer etwaigen Festlegung eines Endlagerstandortes buchstäblich „an ihre Grenze“ – Das Ziel lautet daher: eine gutnachbarschaftliche Zusammenarbeit auch bei dieser Herausforderung eines Endlagers in Grenznähe. Die deutsche Seite hat dabei gesetzlich verbriefte Möglichkeiten der Mitsprache, die deutlich über bisher gewohnte internationale Standards hinausgehen. So werden deutsche Kommunen und Behörden etwa bei der Prüfung der Genehmigungsunterlagen wie Schweizer Kantone behandelt. Auch deutsche Bürger:innen sind aufgerufen, sich durch Stellungnahmen und Hinweise zu beteiligen und einzubringen. Ein entsprechendes grenzüberschreitendes Stellungnahmeverfahren wird es voraussichtlich 2028 geben. Klar ist aber auch: Eine tatsächliche politische Entscheidung auf Schweizer Seite dauert noch. Das Schweizer Parlament, so eine Einschätzung der Nagra, könnte im Jahr 2030 entscheiden, eine Volksabstimmung sich möglicherweise anschließen. 11.12.2024 Weiterführende Informationen zur Endlagersuche in der Schweiz Endlagersuche in der Schweiz

Programm der Forumstage 2024

3. Forum Endlagersuche 2024 Die Forumstage, 14. bis 25.10.2024, digital Montag, 14.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wo stehen wir bei der Endlagersuche und was kommt als Nächstes? Auftaktveranstaltung zu den Forumstagen Die Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll nachvollziehbar und transparent bleiben. Daher plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände sollen im November 2024 veröffentlicht werden. Sie sind vorläufiger Natur, sollen jedoch einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Vor Veröffentlichung dieser Arbeitsstände werden Präsident Kühn und die Abteilungen Aufsicht und Beteiligung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit dieser Informationsveranstaltung für alle Interessierten eine Übersicht zum Stand des Verfahrens bieten, die Veröffentlichung der Arbeitsstände und die Beteiligung in der aktuellen Phase im Gesamtkontext des Verfahrens erläutern. Nach den Beiträgen der Referent:innen besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussion. Die Informationsveranstaltung stellt den Auftakt der Forumstage dar, zu denen Präsident Kühn und das Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) begrüßen. Das PFE stellt das Programm der Forumstage und des im November stattfindenden Forum Endlagersuche vor. Dienstag, 15.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics Deutschland benötigt ein Endlager für seine hochradioaktiven Abfälle. Doch, wie soll der künftige Standort gefunden werden? Und wie kann sich die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligen? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie in unserer digitalen Infoveranstaltung. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürger:innen. Sie ermöglicht einen Einstieg in das Thema „Endlagersuche“ und einen Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens. Mittwoch, 16.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Gesetzliche Beteiligungsformate bei der Endlagersuche: Information, Austausch und Ausblick auf die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen Ende 2027 wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Standortregionen für eine übertägige Erkundung vorschlagen. Die erste Aufgabe der Regionalkonferenzen wird sein, diese Vorschläge zu überprüfen. Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist es, die Regionalkonferenzen einzurichten. In der Veranstaltung werden die beiden gesetzlichen Beteiligungsformate vorgestellt und Fragen diskutiert. Wie können sich Regionalkonferenzen und Rat der Regionen organisieren? Welche Rolle können die Regionalkonferenzen im Endlagersuchverfahren einnehmen? Welche Einflussmöglichkeiten haben sie? Wie können Kommunen, Bürgerinnen und Bürger für wirksame Beteiligung sorgen? Welche Aufgaben hat die Fachkonferenz Rat der Regionen? Wie können die gesetzlichen Formate gut vorbereitet werden? Donnerstag, 17.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie erreichen wir Transparenz in der Forschungslandschaft? Wie kann die Öffentlichkeit Einfluss nehmen? Im wissenschaftsbasierten Standortauswahlverfahren spielt Forschung eine zentrale Rolle. Die Forschungsthemen in der Endlagersuche sind vielfältig: von naturwissenschaftlich-technisch bis sozialwissenschaftlich, von Grundlagenforschung zu angewandten Fragestellungen. Wie ist die Forschungslandschaft aktuell aufgestellt? Wie und vom wem werden Entscheidungen getroffen und nach welchen Kriterien? Wie wird die inter- und transdisziplinäre Forschung sichergestellt? Das Standortauswahlgesetz fordert neben der Wissenschaftlichkeit Transparenz und Partizipation im Verfahren. Wie könnte in Zukunft Transparenz und Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit in Bezug auf die Forschung gewährleistet werden? Wie könnten vertrauensbildende Maßnahmen aussehen, die diese Anforderungen des Gesetzes erfüllen? Freitag, 18.10.2024, 16:00 - 17:30 Uhr Umgang mit dem Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) möchte den Umgang mit dem Ausschlusskriterium Seismische Aktivität in Schritt 2 der Phase I vorstellen. Hintergrund ist die Neufassung des Nationalen Anhangs der DIN EN 1998-1 aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts bei der Einschätzung der Erdbebengefährdung in Deutschland und das Sachstandspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von Mai 2022. Freitag, 18.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Wie Sicherheit sicherstellen? Verantwortung und Beteiligung im lernenden Verfahren Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für informierte, glaubwürdige, wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung zur Standortauswahl. Wie werden Entscheidungsalternativen in der interessierten Öffentlichkeit offengelegt? Wie weit reichen Rechtsaufsicht und Fachaufsicht? Welche Anforderungen, welche Erwartungen stellen sich für ein begleitendes Prüfungsverfahren? Mittwoch, 23.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Welche Rolle spielt „Human Intrusion“ im deutschen Endlagersuchverfahren? „Human Intrusion“ bzw. menschliche Aktivitäten (beispielsweise Rohstoffgewinnung) könnten einen großen Einfluss auf den sicheren Einschluss von Radionukliden in einem Endlager haben. Die hochradioaktiven Abfälle sollen in einem Endlager für 1 Millionen Jahre sicher gelagert sein. Doch was passiert in dieser Zeit, wenn Lage oder Existenz eines Endlagers in Vergessenheit geraten? Wie vermeidet man, dass Menschen versehentlich bei der Nutzung von tiefengeologischen Schichten auf das Endlager stoßen? Was ist „Human Intrusion“ genau bzw. was könnte passieren? Wie geht Deutschland mit der Thematik um und was ist der internationale Stand der Forschung? Donnerstag, 24.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen: Beteiligungskonzept des BASE Welche Beteiligungsmaßnahmen sind erforderlich, um die Öffentlichkeit gut für die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen vorzubereiten? Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veröffentlicht dazu Ende September ein Konzept (Konsultationsfassung). In dieser Veranstaltung gibt das BASE einen Überblick über die vorgeschlagenen Maßnahmen und erste Hinweise aus der Konsultation. Im Sinne des Partizipationsanspruchs wird das Konzept in der Öffentlichkeit diskutiert und weiterentwickelt. Im Rahmen des Forums wird es dazu ergänzend einen Beteiligungsworkshop geben. Freitag, 25.10.2024, 18:00 - 20:00 Uhr Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle (SMA) und die Darstellung im Nationalen Entsorgungsprogramm (NAPRO) Mit dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie und dem seither voranschreitenden Rückbau der kerntechnischen Anlagen haben sich die prognostizierten Mengen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen auf etwa 360.000 Kubikmeter erhöht. Das für 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigte Endlager Konrad wird somit nicht für alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau ausreichen. Hinzu kommen noch die Abfälle aus der Urananreicherung und die rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das derzeit in Evaluierung befindliche nationale Entsorgungsprogramm für diese Abfälle vorstellen. Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Iris Graffunder wird die derzeitige Situation der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland vorstellen. Wie geht es weiter? Das 3. Forum Endlagersuche findet am 22. bis 23.11.2024 im VCC Würzburg und digital statt. Zur Veranstaltung können Sie sich hier anmelden. Weitere Informationen finden Sie auf endlagersuche- infoplattform.de. Am Vorabend, dem 21.11.2024, lädt die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder die Teilnehmenden zu einem Empfang ein. Dort findet ein informelles Kennenlernen der Teilnehmenden und des Planungsteams Forum Endlagersuche zum Austauschen und Vernetzen in Würzburg statt. Die Veranstaltung zur Antragsberatung des 3. Forum Endlagersuche findet am 05.12.2024, 17:30 bis 20:00 Uhr, digital statt.

JAGUARS – Mining induced picoseismicity associated to gold mining

Abstract

Nr. 100.11: Anträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche

Beitrag im Rahmen der FKTG: Hiermit stelle ich den Sachantrag, dass die Daten, für die Entscheidung zur Erdbebengefährdung eines Gebietes, aus aktuellen Daten, nicht älter als 10 Jahre, übernommen werden müssen. Die Entscheidung, welche Gebiete günstige geologische Bedingungen für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen in Bezug auf Erdbebengefährdung müssen nochmal überarbeitet werden. Die Phase 1 Schritt 1 Ermittlung von Teilgebieten ist nicht abgeschlossen, siehe hierzu Zeilen 448 bis 450 im Zwischenbericht. Rücksprünge im laufenden Standortauswahlverfahren sind möglich. Der Antrag wird an die BGE mbH adressiert, da die BGE mbH entschieden hat, die auszuschließenden Bereiche direkt aus der „Karte der Erdbebenzonen“ zu vektorisieren. Dies wird im Zwischenbericht Teilgebiete gemäß §13 StandAG Stand 28.09.2020 in den Zeilen 1489 bis 1498 so erklärt. Die Daten aus der „Karte der Erdbebenzonen“ in DIN1998-1/NA:2011-01 für die Zuordnung von Orten zu den Erdbebenorten für die erdbebengerechte Baunorm sind aus dem folgenden Grund nicht zu akzeptieren: .„Die Berechnung der Erdbebengefährdung für die Erbebenzonenkarte stammt von 1995und wurde 1996 vom entsprechenden DIN-Normungsausschuss angenommen. Obwohl in einer nachfolgenden Erdbebengefährdungsanalyse von 1998 bestätigt, entspricht die Gefährdungsberechnung nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.“, heißt es auf Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ www.gfz-potsdam.de/din4149_erdbebenzonenabfrage vom 22.8.2023 Stellungnahme der BGE: Der Ausschluss von Gebieten aus dem Verfahren auf Grund von seismischer Aktivität ist in § 22 Abs. 2 Nr. 4 Standortauswahlgesetz geregelt. Demzufolge ist ein Gebiet nicht als Endlagerstandort geeignet, wenn die örtliche seismische Gefährdung größer als in Erdbebenzone 1 nach DIN EN 1998 1/NA 2011-01 ist. Mit ihrem Vorgehen folgt die BGE daher den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes. Die Verwendung dieser Norm und ihres Anhanges für das Ausschlusskriterium der seismischen Aktivität wurde verschiedentlich kritisiert. Der zentrale Kritikpunkt ist dabei, dass es sich bei dieser Norm um ein Regelwerk für das Bauwesen für oberirdische Gebäude handelt. Diese könne auf unterirdische Anlagen nicht einfach übertragen werden. Der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) hat sich allerdings bewusst für die Nutzung dieser Norm entschieden. In seinem Abschlussbericht kommt der Arbeitskreis zu der Feststellung, dass „die Auswirkungen von Erdbeben auf Untertagebauwerke […] dagegen im Allgemeinen als geringer eingeschätzt [werden]“, (Abschlussbericht , S. 89). Dem AkEnd ging es mit diesem Kriterium um eine grobe Abschätzung von Gebieten, die generell erdbebengeneigt sind und daher aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen werden sollen. Ein vergleichbares Regelwerk speziell für Bergwerke gibt es derzeit in Deutschland nicht. Auch die Endlagerkommission folgte im Jahr 2016 dieser Einschätzung in ihrem Abschlussbericht. Inzwischen hat sich der Stand der Wissenschaft in der Erdbebenforschung weiterentwickelt und die Industrienorm wurde zwischenzeitlich angepasst. In der aktuellen Version, der DIN EN 1998 1/NA 2021-07, werden keine Erbebenzonen mehr ausgewiesen. Die Angabe der seismischen Gefährdung erfolgt nun anhand einer neuen Kenngröße, der so genannten spektralen Antwortbeschleunigung. Dadurch hat sich die Risikobewertung in einzelnen Gebieten verändert. Eine allgemein anerkannte Umrechnungsvorschrift für die Risikobewertung enthält die Norm nicht. Das BMUV hat diesbezüglich im Mai 2022 ein Sachstandspapier veröffentlicht , da sich durch das Inkrafttreten von DIN EN 1998-1/NA:2023-11 die Notwendigkeit einer Klarstellung zur zukünftigen Anwendung des Ausschlusskriteriums ergibt. Dabei kommt das BMUV zu folgender Bewertung: „In Hinblick auf die Rechtssicherheit des Verfahrens soll nicht vom Wortlaut des § 22 Absatz 2 Nummer 4 StandAG abgewichen werden. Dies bedeutet, dass Gebiete, die auf Grund dieses Ausschlusskriteriums aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wurden, ausgeschlossen bleiben. Gleichzeitig soll der neue Erkenntnisstand berücksichtigt werden und es sollen zusätzlich Gebiete ausgeschlossen werden, die bei einer Berücksichtigung der aktualisierten Datenlage nicht mehr zu einem Teilgebiet gehören würden. Dieses Vorgehen lässt sich rechtlich unter den Wortlaut „die örtliche seismische Gefährdung ist größer als in Erdbebenzone 1 nach DIN EN 1998-1/NA 2011-01“ fassen, der offen für die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist, wenn auf Grund dieser Erkenntnisse zusätzliche Gebiete als erdbebengefährdet zu betrachten sind. Dabei sollen nur solche Gebiete ausgeschlossen werden, bei denen unter Berücksichtigung der Ungewissheiten bei der Umrechnung und bei der Wahl der Umrechnungsverfahren eindeutig ist, dass mindestens eine zu den Kriterien des § 22 Absatz 2 Nummer 4 StandAG vergleichbare seismische Gefährdung vorliegt.“ Die BGE folgt der Bewertung des BMUV und legt in dem Grundlagenbericht „Umgang mit dem Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ in Schritt 2 der Phase I. Berücksichtigung der Sachstandsdarstellung des BMUV“ dar, ob durch die Neufassung von DIN EN 1998-1/NA:2023-11 zusätzliche Gebiete ausgeschlossen werden müssen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine

Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine regelt das Standortauswahlgesetz ( StandAG) in § 7. Hier ermöglicht der Gesetzgeber der Bevölkerung, Bedenken, Einwände und Vorschläge in das Standortauswahlverfahren (StandAV) einzubringen. Die Stellungnahmen können sowohl von der breiten Öffentlichkeit ausgehen, also von allen Bürger:innen, als auch von Verbänden, Behörden, Institutionen oder anderen Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Sie müssen im weiteren Verfahrensablauf berücksichtigt werden. Was sind die Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine? Das erklärt das nachfolgende Kurzvideo. Was sind die Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine? Stellungnahmeverfahren Stellungnahmeverfahren behandeln insbesondere die jeweiligen Vorschläge der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE) zur Suche und Auswahl eines Endlagerstandortes für hochradioaktive Abfälle . Diese sind je nach Phase des Standortauswahlverfahrens: der Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen mit den dazugehörigen standortbezogenen Erkundungsprogrammen für die übertägige Erkundung, der Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte mit den dazugehörigen Erkundungsprogrammen und Prüfkriterien für die untertägige Erkundung, der Standortvorschlag. FAQ Wer kann an den Stellungnahmeverfahren teilnehmen? Wer kann an den Erörterungsterminen teilnehmen? Welche Aufgabe haben die Regionalkonferenzen? Wer kann sich an den Regionalkonferenzen beteiligen? Was ist die Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung? Wie können sich kommunale Gebietskörperschaften und gesellschaftliche Organisationen im Verfahren beteiligen? Wer kann an den Stellungnahmeverfahren teilnehmen? Gelegenheit zur Stellungnahme haben nach § 7 StandAG : die Öffentlichkeit Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben-bereich durch einen Vorschlag der Vorhabenträgerin ( BGE ) berührt wird die Regionalkonferenzen nach § 10 StandAG Wer kann an den Erörterungsterminen teilnehmen? An den Terminen können gemäß § 7 StandAG teilnehmen: die Öffentlichkeit, Träger:innen öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch einen Vorschlag der Vorhabenträgerin BGE berührt wird, die BGE , Vertreter:innen der Regionalkonferenzen , Vertreter:innen der Fachkonferenz Rat der Regionen , die jeweils zuständigen obersten Landesbehörden, die betroffenen Gebietskörperschaften. Welche Aufgabe haben die Regionalkonferenzen? Die Regionalkonferenzen werden vom BASE in jeder potenziellen Standortregion eingerichtet, die von der BGE mbH am Ende der ersten Phase zur übertägigen Erkundung vorgeschlagen wird. Die Regionalkonferenzen ermöglichen durch eine intensive und langfristige Begleitung des Standortauswahlverfahrens die umfassende Beteiligung der regional betroffenen Öffentlichkeit. So können sie am Ende jeder Phase des Verfahrens einmalig eine Nachprüfung einfordern, wenn sie die Untersuchungsergebnisse der BGE mbH anzweifeln. Sie erhalten zudem die Gelegenheit zur Stellungnahme, nehmen an Erörterungsterminen teil und informieren die Öffentlichkeit. Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf. Wer kann sich an den Regionalkonferenzen beteiligen? Jede Regionalkonferenz besteht aus einer Vollversammlung und einem Vertretungskreis, der die Aufgaben der Regionalkonferenz wahrnimmt. Der Vertretungskreis setzt sich zu je einem Drittel aus Bürger:innen, Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen zusammen. Mehr erfahren. Was ist die Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung? Der Gesetzgeber hat dem BASE bei der Endlagersuche zwei Aufgaben zugewiesen: Das BASE ist zum einen Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Suche nach einem Endlager . Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH und übermittelt den geprüften Vorschlag mitsamt seinen Empfehlungen für den Endlagerstandort an das BMUV . Es begleitet den Suchprozess und überwacht, dass die Suche so abläuft, wie sie im Gesetz festgelegt ist. Das BASE ist zum anderen Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und damit für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit verantwortlich. Es stellt die für die Standortauswahl wesentlichen Informationen frühzeitig, umfassend, systematisch und dauerhaft zur Verfügung. Es hat die Verpflichtung, die gesetzlich festgelegten Beteiligungsformate zu organisieren und evaluiert die Instrumente und Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung. Darüber hinaus können alle verantwortlichen Akteure im Standortauswahlverfahren weitere Formen der Beteiligung organisieren. Wie können sich kommunale Gebietskörperschaften und gesellschaftliche Organisationen im Verfahren beteiligen? Bereits zu Beginn des Beteiligungsprozesses sind die betroffenen Kommunen und gesellschaftliche Organisationen in der Fachkonferenz Teilgebiete bzw. in den Regionalkonferenzen vertreten. Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie von gesellschaftlichen Organisationen stellen je ein Drittel des Vertretungskreises jeder Regionalkonferenz. Die Mitglieder des Vertretungskreises werden jeweils von der Vollversammlung der Regionalkonferenz gewählt. Auch in die konzeptionellen und organisatorischen Vorbereitungen für die Fachkonferenz Teilgebiete waren Vertreter:innen von Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen seit August 2019 im Rahmen einer Beratungsgruppe zur Fachkonferenz Teilgebiete eingebunden. Kommunale Gebietskörperschaften in den Teilgebieten bzw. potenziellen Standortregionen und gesellschaftliche Organisationen wie Umweltverbände können sich außerdem über die Stellungnahmeverfahren in das Verfahren einbringen und an den Erörterungstermine teilnehmen , die in jeder Phase des Auswahlverfahrens in den betroffenen Regionen stattfinden. Darüber hinaus werden in einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen bei der Umsetzung der Vorschläge der BGE ermittelt, beschrieben und bewertet, mit dem Ziel, verschiedene Alternativen in einem methodischen Vergleich gegenüberzustellen. Jede der Alternativen muss gleichermaßen sicher sein. Dabei werden Schutzgüter wie menschliche Gesundheit, biologische Vielfalt, Klima, Landschaft und kulturelles Erbe betrachtet. Ein Umweltbericht gibt über die Prüfung Auskunft, zu dem man auch Stellung nehmen kann. Die SUP wird nicht gesondert durchgeführt, sondern als unselbständiges Element in das StandAV als Zulassungsverfahren integriert. Das BASE informiert die Öffentlichkeit und weitere zu beteiligende Stellen über den Beginn des Stellungnahmeverfahrens und veröffentlicht die Unterlagen nach § 7 StandAG im Dokumentenverzeichnis . Zur Vorbereitung der Erörterungstermine werden die Dokumente nach § 7 StandAG neben dem Dokumentenverzeichnis auch in Papierform in den jeweiligen Standortregionen bzw. an den vorgeschlagenen Standorten ausgelegt. Phasen des Standortauswahlverfahrens Phase 1 In der 1. Phase sammelt das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), geologische Daten der Länder und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Dazu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau. Des Weiteren untersucht die BGE , welche Gebiete aus ihrer Sicht die Mindestanforderungen erfüllen. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben. Damit Bürger:innen möglichst früh einen Einblick in den Stand der Arbeiten bekommen, stellte die BGE im Herbst 2020 einen Zwischenbericht zur Diskussion. Phase 2 In der 2. Phase finden die übertägigen Erkundungen vor Ort statt. Die BGE untersucht den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Es werden weitere Standorte ausgeschlossen, parallel dazu lösen sich die dazugehörigen Regionalkonferenzen auf. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag der BGE , welche Standorte untertägig erkundet werden sollen. Abschließend entscheidet der Gesetzgeber. Phase 3 In der 3. Phase erfolgt eine untertägige Erkundung von mindestens zwei Standorten durch die BGE . Geolog:innen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Auf Grundlage einer vergleichenden Bewertung der Erkundungsdaten legt die BGE einen Standortvorschlag vor. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und schlägt den bestmöglich sicheren Endlagerstandort vor. Über den Standort entscheidet abschließend der Bundestag per Gesetz. Ablauf der Suche Ablauf der Suche Erörterungstermine Nach dem bundesweiten Stellungnahmeverfahren werden in den betroffenen Regionen Erörterungstermine angesetzt. Sie dienen dazu, den Kenntnisstand und das Verständnis bei allen Beteiligten und mitwirkenden Akteur:innen zum Abschluss der jeweiligen Verfahrensphase zu verbessern. Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche Akteure und Aufgaben Weiterführende Informationen Gesetzliche Grundlagen zum Neustart der Endlagersuche Regionalkonferenzen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche Akteure und Aufgaben

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