Das geplante Vorhaben ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau der 380-kV-Leitung zwischen Gü-tersloh und Wehrendorf auf ca. 70 km. Mit dem Beschluss vom 18.09.2024 wurde der vierte Ab-schnitt des Gesamtvorhabens planfestgestellt. Dieser Abschnitt umfasst den Neubau der 380-kV-Leitung Wehrendorf - Gütersloh, GA 4: Wehrendorf – Lüstringen (Bl.4211), einschließlich eines Erdkabels (Bl. 4252) und einer Kabelübergabestation (KÜS). Die 220-kV- Leitung (Bl. 2432) wird vollständig durch die neue 380-kV-Leitung ersetzt. Aufgrund der sich auf dem Gestänge der Bl. 2432 befindenden 110-kV-Leitung werden die Masten nicht komplett zurückgebaut, sondern teil-weise geändert. In dem Zusammenhang wird auch die 100/220-kV-Leitung (Bl. 2312) teilweise zurückgebaut und bleibt nur noch als reine 110-kV-Leitung ab dem Punkt Schledehausen in Richtung Osten bestehen. Die beiden 220-kV-Stromkreise werden durch die neue 380-kV-Leitung ersetzt. Ebenfalls wird die Bl. 0088 in teilen zurückgebaut und neu errichtet, da die neu zu errichtende Trasse teilweise im Trassenraum der Bl. 0088 verläuft. Die Planänderung betrifft lediglich die Querung der Mindener Straße durch das 380-kV-Erdkabel sowie einzelne Änderungen an der KÜS. Bei der Querung der Mindener Straße wird die Bauweise von Pilotrohrverfahren auf das HDD-Verfahren geändert. Hierdurch ent-fallen zwar die tiefen Baugruben und es ist folglich ein geringer Eingriff in das Schutzgut Bo-den erforderlich, jedoch ist ein größerer Abstand er Einzelleerrohre erforderlich und somit werden zusätzliche Eigentümerflächen in Anspruch genommen. Bei der KÜS ergibt sich auf-grund zu großer Höhensprünge zwischen den Anlagenteilen Anpassungsbedarf bei den Hö-hen der Fundamente. Dieses führt zu veränderten Geländehöhen, wodurch sich wiederum der Ab- und Auftrag des Geländes erhöht. Damit die Drosselstände den Standard entspre-chen, müssen die Bemaßungen innerhalb des Drosselstandes an sich und daraus resultie-rend die umgebenden Lärmschutzwände sowie die zugehörigen Flächen angepasst werden.
Die vorliegende Planung umfasst nachfolgende Änderungen: Im Verlauf des „Wingebergs Kirchweg“ (etwa auf Höhe der Muffe A5) wurde die Darstellung der temporären Arbeitsfläche korrigiert. In den Antragsunterlagen war fälschlicherweise auch ein Teil des „Wingebergs Kirchweg“ als temporäre Arbeitsfläche gekennzeichnet. In der Nähe der Kreuzung mit der „Alfhauser Straße“ L76 (etwa Höhe Muffe A4) wurde die Darstellung der Zufahrt zur temporären Arbeitsfläche der dortigen HDD Bohrung verdeutlicht. In den Antragsunterlagen war die genaue Zufahrt vom „Forstenauer Weg“ nicht erkennbar. Es wurde festgestellt, dass im Bereich von Bl. 4260 („Walsumer Straße“) eine geplante Zufahrt aus Sicht eines Anwohners ungünstig liegt und eine alternative Zufahrtsstelle zudem ohne die Herausnahme eines Gebüsches auskommen würde. Die Planunterlagen wurden entsprechend geändert und die Zufahrt zur BE-Fläche angepasst. Die Darstellung der Zuwegung der Baueinrichtungsfläche auf dem Flurstück Rüssel, Flur 1 470/1 wurde konkretisiert. Hier ist eine Rampe aus Richtung der Hermann-Kamp-Straße erforderlich. Im Rahmen der Ausbauplanungen hat sich ergeben, dass im Bereich „Wasserhausenweg“ die Zufahrt zum Muffenplatz Q1 verbessert werden muss. Am „Wasserhausenweg“ ist geplant, das Einbiegen zur BE-Fläche des Muffenplatzes Q1 durch Ausrunden der Straße zu verbessern. Hierdurch ergeben sich zwei neue privatrechtliche Betroffenheiten. Im gleichen Zuge ist die Ertüchtigung des Durchlasses der Olde unter dem „Wasserhausenweg“ geplant. Die Detailplanungen haben gezeigt, dass für die temporäre Arbeitsfläche im Bereich der Muffe Q5 „Piepenweg“ eine andere Zufahrt erforderlich wird. Weiterhin müssen Änderungen der Zufahrten zu den temporären Arbeitsflächen im Bereich „Vehser Straße“ bzw. „Mimmelager Hagen“ vorgenommen werden. Darüber hinaus wurde im Bereich der KÜS Bohlenbach die temporäre Arbeitsfläche für die Kabelbaustelle korrigiert. In den Antragsunterlagen überlappten sich die temporäre Arbeitsfläche mit der Fläche der KÜS Bohlenbach. Im Rahmen der Ausbauplanung hat sich ergeben, dass die Masten 1 bis 6 später errichtet werden sollen. Dadurch fehlt eine Datenanbindung zwischen der Umspann- und Schaltanlage Merzen (UA Merzen) und dem Leitungsverlauf ab Mast 7. Da die Inbetriebnahmeprüfungen, insbesondere der Kabelübergabestationen (KÜS), längere Zeit in Anspruch nehmen und daher frühzeitig starten sollen, ist eine provisorische Datenanbindung von der UA Merzen zum Mast 7 erforderlich, die entsprechend Teil der Änderung ist. Es soll eine provisorische LwL-Anbindung von Mast 1002 zum Mast 7 erfolgen. Das LwL-Kabel wird zunächst als Erdkabel vom Mast 1002 entlang des dortigen Grabens nach Osten geführt und schwenkt dann entlang des Grabens B nach Norden. Das Kabel folgt dem Graben B bis zum Mast 64 der 30 kV-Freileitung der Westnetz. Ab diesem Mast wird das Kabel dann als Freileitungsprovisorium bis zum Mast 59 der 30-kV-Freileitung mitgeführt um dann zum Mast 7 übergeben zu werden. Nach Fertigstellung der Maste 1 – 7 wird das provisorische LwL von den Masten der 30-kV Freileitung entfernt, das Erdkabel wird wieder gezogen und damit entfernt. Im Rahmen der Detaillierung der Bauplanungen haben sich Änderungserfordernisse für Fundamente ergeben. Die Änderungen betreffen die Maste 7, 8, 9, 11, 13, 14, 15, 16, 18, 20 und 22. In den meisten Fällen hat sich gezeigt, dass anstatt eines Zwillingsbohrpfahlfundamentes ein Einfachbohrpfahlfundament ausreichend sein wird. Bei den Masten 7 und 11 muss jedoch anstatt eines Zwillingsbohrpfahlfundament ein Plattenfundament eingesetzt werden. Bei Mast 22 muss von einem Zwillingsbohrpfahlfundament zu einem Vierfachbohrpfahlfundament gewechselt werden. Die Änderungen der Fundamente führen auch zu Änderungen bei der bauzeitlich erforderlichen Wasserhaltung. Daher wurde auch der wasserrechtliche Antrag für das Gewerk Freileitung angepasst. Für die bauzeitliche Wasserhaltung kommt es an 10 Mastbaustellen zu Änderungen. Bei den Masten 7 und 11 zu einer Erhöhung des Absenkziels um 0,5 m bzw. 0,7 m. In allen anderen Änderungsfällen reduzieren sich die Absenktiefen. Bis auf zwei Ausnahmen reduzieren sich auch die prognostizierten Absenkreichweiten. Insgesamt reduziert sich die Wasserfördermenge/30-Tage von 1.879.200 m³ auf 1.789.200m³ (max.-Wert). Die Detaillierung der statischen Planungen haben ergeben, dass die Mastkopfgeometrien der Maste 1 und 7 angepasst werden müssen. Bei den Masten 41 und 51 wird die Höhe der Maste von Mast 41 29,3 m zu 29 m und Mast 51 24,4 m zu 24,5 m. Die Querungen der Gräben 3. Ordnung - Graben B, Graben B2, Graben B3, Weeser Aa und Graben ohne Namen wurden ergänzt. Dadurch müssen neben dem Kreuzungsverzeichnis auch die Lagepläne geändert werden, um die Verweise in das Kreuzungsverzeichnis aufzunehmen. Dabei sind in drei Lageplänen Ungenauigkeiten aufgefallen. Hier wurden Flurstückbezeichnungen korrigiert, welche nicht unmittelbar von der Planung betroffen sind, sondern sich in dem Kartenschnitt befinden. Eine Ausnahme hiervon ist das Flurstück Gemarkung Lintern, Flur 1 Flurstück 12/2, welches in den ursprünglichen Planunterlagen als 12/1 dargestellt war. Das Flurstück gehört der Amprion GmbH. Es wird die Korrektur bzw. Änderungen der Angaben zu den Gewässerkreuzungen durch die Erdkabelabschnitte beantragt. Ergänzt wird der Antrag um die Kreuzung der Ableiter V3b, sowie V4 und V4a1. Für die Kreuzung des Ableiters U (Bohlenbach) wird die erforderliche Nennweite der temporären Verrohrung um 100 mm auf 500 mm reduziert. Im Rahmen der Planänderung wird die Aufnahme der erforderlichen Ersatzaufforstungsflächen beantragt. Die Flächen befinden sich in den Landkreisen Celle und Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen und werden durch die Forstbetriebsgemeinschaft Celler Land betrieben. In den ursprünglichen Planunterlagen waren ca. 36m² große Betriebsgebäude aus Betonfertigteilen beantragt. Die technischen Anlagen erfordern nun mehr Raum, so dass Änderungen der Gebäude beantragt werden. Die Betriebsdienstgebäude werden ca. 9m² größer und vor Ort gemauert. Diese Änderung betrifft die Betriebsgebäude der Kabelübergabestationen (KÜS) Krähenberg, Sitter und Quakenbrück. Bei der KÜS Bohlenbach hat die technische Detailplanung zu Änderungen der Position der Drosselstände geführt. Die Drosselstände werden wenige cm nach Norden verschoben. Die Position der Fundamente für die optionale Schallschutzwand verschieben sich zwischen 1 m und 1,4 m nach Norden. Auch wurden die Positionen für die Lager (G1 und G2) verschoben. Weiterhin wird beantragt, den Boden der KÜS Fläche insgesamt anzuheben und auch zu ebnen. Hierfür werden im westlichen Teil der Fläche ca. 4500m³ Boden aufgetragen und ca. 400m³ im östlichen Bereich abgetragen. Dazu wird neben der Verlagerung des Bodens primär der Aushub aus den Fundamentbaugruben verwandt. Die Wiedereinbaufähigkeit des Bodens wird mit der zuständigen Bodenschutzbehörde abgestimmt. Die Amprion GmbH plant die Errichtung einer Kabelübergabestation (KÜS) auf einem zuvor landwirtschaftlich genutzten Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca 7.500 m2. Das Grundstück für das Bauvorhaben Kabelübergabestation Osnabrück liegt in 49637 Menslage, Gemarkung Borg, Flur 7, Flurstücke 103/1, 106/1 (tlw.). Zur Durchführung der Baumaßnahme sind zur Herstellung einer trockenen Baugrubensohle Grundwasserhaltungsmaßnahmen in Form einer Grundwasserabsenkung erforderlich. Die Grundwasserabsenkung wird hierbei im Rahmen einer Wasserhaltung durch das Einbringen von gefrästen Drainagen am Baugrubenrand erzielt. Zur Baugrundverbesserung wird das Controlled Modulus Column (CMC) Verfahren eingesetzt, bei der vollverdrängende Betonsäulen (auch als “rigid inclusions” bekannt) in den Boden eingebracht werden. Das Bauvorhaben ist in sechs Bauabschnitte mit variierender Dauer der Absenkung definierter Bereiche unterteilt. Die insgesamte Dauer der Grundwasserabsenkung beträgt für das Bauvorhaben 25 Wochen. Dies wird ebenfalls im Rahmen dieser Planänderung in das Verfahren eingebracht.
Gegenüber dem planfestgestellten Sachstand aus der 8. Planänderung ergibt sich Änderungs- bzw. Definitionsbedarf, welcher mit der 11. Planänderung nach Planfeststellungsbeschluss durch die TenneT TSO GmbH beantragt wird. Dadurch, dass die KÜ Erzhausen in einer sog. Stich-Verbindung elektrotechnisch betrachtet eingebaut ist, ergibt sich aus elektrotechnischer Sicht die Notwendigkeit, diese Stichverbindung vom Rest des Netzes abtrennen zu können, um für den Fall von z.B. Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten an der KÜA selbst bzw. an den Erdkabeln die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Dies kann ausschließlich innerhalb der KÜA nur durch einen Trenn- und Erdungsschalter inkl. sämtlicher zugehöriger Technik realisiert werden. Diese zusätzlichen Geräte bedeuten zusätzliche Fundamente und somit den Bedarf einer größeren Stellfläche, auf dem bereits erworbenen Grundstück. Der Betriebsweg auf dem KÜA-Gelände wird dementsprechend länger. Gleichwohl hat die Vergrößerung der Stellfläche für die Kabelübergangsanlage zur Folge, dass das KÜA Portal als definierter Endpunkt der Freileitungsanbindung zwischen dem Abzweigmast B027N und der KÜA in seinem Standort verschoben werden muss. Auf den durch das Anlagenlayout definierten Anlagenachsen wird das KÜA-Portal um ca. 6m in südöstliche Richtung verschoben. Der Mast 001 ist bereits errichtet und ändert sich nicht. Aufgrund dieser Standortänderung des KÜA-Portals verschwenkt sich die Leitungsachse und das Spannfeld zwischen Mast 001 und KÜA-Portal verkürzt sich. Die geänderte Leitungsgeometrie erfordert eine geänderte Befestigungsgeometrie der Leiterseile am Portalriegel des KÜA-Portals. Dadurch, dass die Trennschalter elektrisch betrieben und gesteuert sind, wird ein Betriebsgebäude zur Unterbringung der Automatisierungstechnik zwingend erforderlich, was aus dem planfestgestellten KÜ eine aktive KÜA macht. Aus den insgesamt größeren Flächen der KÜA resultieren geringfügig höhere zu versickernde bzw. abzuleitende Niederschlagsmengen. Um die planfestgestellte Trommelfläche, östlich der KÜA in direkter Nähe der Landesstraße L487, herstellen zu können und eine schädliche Verdichtung von Oberboden in diesem Bereich zu verhindern, ist der Abtrag von Oberboden zwingend notwendig. Die Lagerung der Oberbodenmieten ist in direkter örtlicher Nähe zur Trommelfläche, außerhalb von Überschwemmungsflächen, vorgesehen, um weite Transportwege zu vermeiden. Auf Grund der starken Steigung der dauerhaften Zuwegung zur KÜA, welche auch als Baustraße genutzt werden muss, ist es baustellenlogistisch zwingend erforderlich, Baumaterialien, die in großen Transporteinheiten nach Erzhausen geliefert werden, abzuladen, kurzfristig zwischenzulagern und auf kleinere Baustellenfahrzeuge umzuladen. Für diese Vorgänge ist die planfestgestellte Trommelfläche östlich der KÜA in direkter Nähe zur Landesstraße L487 vorgesehen. Dementsprechend wird eine Nutzungserweiterung der Trommelfläche als Umladefläche für Bau- und Bodenmaterialien beantragt. Um, ohne auf die L487 einzubiegen, direkt von der Baustraße-/Zuwegung KÜA auf die Trommel-/Umladefläche zu gelangen, wird eine zusätzliche Zufahrt zu dieser Fläche beantragt. Da sich zwischen Landesstraße und der Trommel-/Umladefläche ein Grünstreifen und ein Graben befindet, dessen temporäre Überbauung mit insgesamt zwei asphaltierten Zufahrten und der erforderlichen Verrohrung des vorhandenen Straßenbegleitgrabens im Bereich dieser Zufahrten der in der 8. Planänderung nicht berücksichtigt wurde, diese aber zwingend als Zu- und Abfahrt von Transport- und Trommelfahrzeugen benötigt werden, wird dies mit der vorliegenden Planänderung nach Planfeststellung nachträglich beantragt. Zusammenfassend ergibt sich somit folgender Änderungs- bzw. Definitionsbedarf: Änderung des passiven Kabelübergangs (KÜ) zur aktiven Kabelübergangsanlage (KÜA) auf Grund der zwingend erforderlichen Hinzunahme einer Trenn- und Erdungsschalterebene; zwei zusätzlich erforderliche Blitzableiter sowie eine zwingend erforderliche Umhausung für Steuerzellen (Betriebsgebäude). Dadurch bedingt ist die Veränderung des Portalstandortes, was wiederum eine Veränderung des Schutzbereichs der durch die Leiterseile überspannten Fläche zur Folge hat. Anpassung des rechnerischen Nachweises der schadfreien Entwässerung des KÜA-Geländes, Feinplanung der Zuwegungsfläche vor der Toranlage der KÜA, Zusätzliche, temporär genutzte Flächen zur Lagerung von Oberbodenmieten im Bereich östlich KÜA in Nähe der L487, Erweiterung der Nutzung der temporären Arbeitsfläche (Trommelfläche) im Bereich L487/Einfahrt Zuwegung KÜA als Umlade-/Baustelleinrichtungsfläche, Temporäre Grabenverrohrungen für die Schaffung einer Zufahrt von der L487 auf die temporär hergestellte und genutzte Arbeits-/Umlade-/Trommelfläche und dementsprechend Nutzung des Straßenseitenraums der L487.
Was sind Hochspannungsleitungen? Der Stromtransport mit Hochspannung ist effizienter als mit niedriger Spannung, da weniger Energie verloren geht. Bis zu 380.000 Volt (380 kV ) tragen die Überlandleitungen für den Stromtransport von den Kraftwerken zu den Städten und Ballungsgebieten. Die Festlegung der Spannungshöhe einer Leitung erfolgt anhand der Länge der Übertragungsstrecke und der benötigten Leistung bei den Stromempfängern. In der Steckdose zu Hause kommt der Strom mit einer Spannung von 230 Volt (230 V ) an. Für den Transport dorthin werden jedoch weit höhere Spannungen verwendet. Bis zu 380.000 Volt (380 kV ) tragen die Überlandleitungen für den Stromtransport von den Kraftwerken zu den Städten und Ballungsgebieten. Video: Stromleitungen und Strahlenschutz Transport Der Stromtransport mit Hochspannung ist effizienter als mit niedriger Spannung, da weniger Energie verloren geht. Trotzdem kann die Spannung nicht unbegrenzt erhöht werden. Die Festlegung der Spannungshöhe einer Leitung erfolgt anhand der Länge der Übertragungsstrecke und der benötigten Leistung bei den Stromempfängern. Wechselstromspannungen und ihre Verwendung Bezeichnung Spannung Beispiel / Anwendung Niederspannung bis 1.000 Volt 230/400 Volt; Haus- und Gewerbeanschlüsse Hochspannung Mittelspannung über 1.000 Volt 10 Kilovolt, 20 Kilovolt, 30 Kilovolt; örtliche/überörtliche Verteilnetze, Versorgung von Ortschaften und Industrie Hochspannung über 30.000 Volt 110 Kilovolt; Anschluss kleinerer Kraftwerke, regionale Transportnetze, Versorgung von Städten und Großindustrie Höchstspannung über 150.000 Volt 220 Kilovolt und 380 Kilovolt; Anschluss von Großkraftwerken, überregionale Transportnetze, Stromhandel Gleich- und Wechselstrom Am Anfang des 20. Jahrhunderts gab es Hochspannungsnetze nur mit Wechselstrom. Anders als Gleichstrom wechselt dieser in Westeuropa 100 Mal pro Sekunde die Richtung. Das ergibt eine Frequenz von 50 Hertz (50 Hz ). Heute ist es möglich, Hochspannungsnetze auch mit Gleichstrom zu betreiben. Dabei wird der Energieverlust vermieden, der bei Wechselstrom entsteht. Somit ist für lange Transportstrecken die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ) eine gute Alternative. In Westeuropa wird sie vor allem bei der Stromübertragung mit Seekabeln eingesetzt. Freileitung und Erdkabel 380 kV Freileitungs-Trasse Für den Stromtransport über Land werden überwiegend Freileitungen, aber auch Erdkabel verwendet. Bei Freileitungen dienen die an den Masten geführten Leiterseile zum Stromtransport. Da die Leiterseile – anders als beim Kabel – nicht von einer isolierenden Schicht umgeben sind, hängen sie außerhalb der Reichweite von Personen. Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind in Deutschland überwiegend als Freileitungen ausgeführt. Der regionale Transport erfolgt oft noch über Niederspannungsfreileitungen, wobei die Häuser meist über Dachständer versorgt werden. Um zu erkennen, für welche Spannungshöhe eine Freileitung genutzt wird, kann als erster Anhaltspunkt die Mastkonstruktion dienen: Hoch- und Höchstspannungsleitungen werden üblicherweise an hohen Stahlgittermasten geführt, für Nieder- und Mittelspannungsleitungen werden eher kleinere Holz-, Beton- oder Stahlrohrmasten verwendet. Den zweiten Anhaltspunkt liefert die Eingrenzung der Spannungsebene durch einen genauen Blick auf die Leiterseile: Höchstspannungsleitungen: Bei 220 kV -Leitungen werden gebündelte Leiter oft aus zwei, bei 380 kV -Leitungen aus drei oder vier eng parallel zueinander geführten Einzelseilen verwendet. In regelmäßigen Abständen sind Abstandhalter zwischen den Einzelseilen angebracht (wie z. B. in dem Bild der 380 kV Freileitungs-Trasse zu erkennen ist). Hochspannungsleitungen: Für eine Spannung von 110 kV werden Bündelleitungen deutlich seltener verwendet. Erdkabel können einen oder mehrere Leiter enthalten, die jeweils einzeln durch eine Isolierung vor gegenseitiger Berührung geschützt sind. Dadurch liegen die Leiter in einem viel geringeren Abstand zueinander als bei Freileitungen. Erdkabel werden bei niedriger Spannung vor allem für Haus- und Gewerbeanschlüsse genutzt. Sie werden aber auch immer häufiger für den Stromtransport über große Entfernungen als Höchstspannungsleitungen verwendet. Anwendung finden auch gasisolierte Übertragungsleitungen ( GIL ), die in Deutschland bisher nur auf sehr kurzen Strecken eingesetzt werden, z. B. beider Ausleitung aus Innenräumen von Schaltanlagen. Gasisolierte Übertragungsleitungen bestehen aus einem inneren Aluminiumleiter, der in regelmäßigen Abständen auf Stütz- oder Scheibenisolatoren in einem Aluminiumrohr geführt wird. Zur Isolierung wird das Rohr mit einem Gas befüllt. Stand: 11.03.2025 Elektromagnetische Felder Häufige Fragen Warum wird das bestehende Stromnetz aus- und umgebaut? Sind durch die Überlagerung des Magnetfeldes eines Gleichstrom-Erdkabels mit dem Erdmagnetfeld gesundheitliche Wirkungen auf den Menschen zu erwarten? Wie kommt die große Diskrepanz zwischen den Grenzwerten für die magnetische Flussdichte bei statischen und niederfrequenten Feldern zustande? Welche Abstände zu Wohnhäusern müssen Stromleitungen einhalten? Wieso gibt es die unterschiedlichen Grenzwerte von 20 Millivolt pro Meter und 5 Kilovolt pro Meter für das elektrische Feld? Wo ist bei den beiden der Unterschied? Alle Fragen
Felder um Hochspannungsleitungen: Freileitungen und Erdkabel Ob im Haushalt, bei der Arbeit oder unterwegs – überall wo Elektrizität erzeugt, übertragen oder genutzt wird, können wir elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sein. Hoch- und Höchstspannungsleitungen , die zum Transport und zur Verteilung von Elektrizität dienen, tragen ihren Teil zur Exposition ( d.h. Ausgesetztsein gegenüber elektromagnetischen Feldern) bei. Das BfS hat 2009 in einer Studie untersucht, wie stark die Felder um Hochspannungs-Freileitungen und -Erdkabel sind. Die höchsten Magnetfeldstärken befanden sich direkt unter 380 kV -Freileitungen und über 380 kV -Erdkabeln. Lange Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland noch nicht gebaut. Deshalb gibt es noch keine Messergebnisse. In der Umgebung von Gleich- und Wechselstromleitungen treten elektrische und magnetische Felder auf. In der Regel machen aber elektrische Hausinstallationen und elektrische Geräte, die mit niedriger Spannung betrieben werden, den Hauptanteil der Feldbelastung aus. Wichtig ist: je weiter Hoch- oder Höchstspannungsleitungen, elektrische Geräte und Leitungen der Hausinstallation entfernt sind, desto geringer ist ihr Beitrag zur Gesamtexposition ( d.h. Ausgesetztsein gegenüber elektromagnetischen Feldern). Elektrische Felder Elektrische Felder werden vom Erdreich und von gewöhnlichen Baumaterialien gut abgeschirmt. Deshalb spielen sie bei Erdkabeln keine Rolle, treten aber im Freien in der Umgebung von Freileitungen auf. Die elektrische Feldstärke hängt vor allem von der Betriebsspannung einer Leitung ab. Unter 380 kV -Wechselstrom-Freileitungen (Höchstspannungsleitungen) können Feldstärken auftreten, die über dem Grenzwert für niederfrequente elektrische Felder liegen. Dieser gilt verbindlich nur für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, wie zum Beispiel Wohngrundstücke oder Schulhöfe. Maßgeblich ist, wie der Ort üblicherweise genutzt wird. Bei Hoch- und Mittelspannungsleitungen wird der Grenzwert in der Regel auch direkt unterhalb der Leitungen eingehalten. Für Niederspannungsleitungen gilt der Grenzwert nicht, die elektrischen Feldstärken sind wegen der niedrigen Spannung aber klein. Von Gleichstromleitungen gehen statische elektrische Felder aus. Anders als die von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder wechseln sie nicht fortlaufend ihre Richtung. Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor. Magnetische Felder Magnetische Felder treten bei Freileitungen und Erdkabeln auf. Sie werden durch das Erdreich oder durch Baumaterialien nicht abgeschirmt und dringen daher in Gebäude und auch in den menschlichen Körper ein. Magnetfelder entstehen, wenn Strom fließt. Weil die Magnetfeldstärke von der Stromstärke abhängt, schwanken die Feldstärken mit den Stromstärken in den Leitungen. Zu Tageszeiten, zu denen viel Strom genutzt oder weitergeleitet wird, ist deshalb auch das Magnetfeld um eine Leitung herum stärker. Die höchsten Feldstärken sind direkt unter Freileitungen und über Erdkabeln zu finden. Mit seitlichem Abstand zu einer Trasse nehmen sie deutlich ab. Bei Freileitungen hängt die Feldverteilung vor allem von der Masthöhe sowie vom Durchhang und der Anordnung der Leiterseile ab. Der Durchhang der Leiterseile wird unter anderem vom Abstand benachbarter Masten entlang der Trasse (Spannfeldlänge) und von der transportierten Strommenge bestimmt: Je mehr Strom fließt, desto wärmer werden die Seile. Dabei dehnen sie sich aus und hängen stärker durch. Der gleiche Effekt tritt im Sommer bei hohen Temperaturen auf. Im Winter kann Eis auf den Leitungen dazu führen, dass sie stärker durchhängen. Der geringere Abstand zum Boden kann dann einen Anstieg der Feldstärkewerte zur Folge haben. Bei Erdkabeln sind die Verlegetiefe, die Kabelanordnung und natürlich die Stromstärke entscheidend für die Magnetfeldstärken und deren Verteilung. Von Gleichstromleitungen gehen statische Magnetfelder aus. Anders als die von Wechselstrom erzeugten niederfrequenten Felder wechseln sie nicht fortlaufend ihre Richtung. Studie: Exposition durch magnetische Felder Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat in einer Studie zur Erfassung der niederfrequenten magnetischen Exposition der Bürger in Bayern festgestellt, dass Personen, die nach eigener Auskunft im Umkreis von 100 Metern um eine Hochspannungsleitung wohnten, nur geringfügig (etwa 10 Prozent) höheren Feldern ausgesetzt waren als die anderen Studienteilnehmer. Die Expositionen wurden dabei über 24 Stunden erfasst und gemittelt. Elektrische und magnetische Felder von Freileitungen und Erdkabeln im Vergleich In einer 2009 abgeschlossenen Studie hat das BfS die Feldstärken in der Umgebung von Wechselstrom-Freileitungen und -Erdkabeln der Hoch- und Höchstspannungsebene messen lassen. Die höchsten Magnetfeldstärken wurden unter 380 kV -Freileitungen und über 380 kV -Erdkabeln gemessen. Sie betrugen 1 Meter über dem Erdboden 4,8 (Freileitung) beziehungsweise 3,5 (Erdkabel) Mikrotesla ( µT ). Magnetfelder an 380 kV Hochspannungs-Freileitungen und Erdkabeln: Die Abbildung zeigt die höchsten Werte, die nur bei maximaler Auslastung erreicht werden können. Der zum Zeitpunkt der Messung fließende Strom wurde bei den Betreibern der Leitungen abgefragt und die gemessenen Feldstärken wurden zusätzlich auf den Zustand hochgerechnet, der bei maximaler Stromübertragungsmenge auftreten kann (siehe Grafik). Bei den untersuchten Anlagen wurde auch unter dieser Bedingung der Grenzwert von 100 Mikrotesla in einer Messhöhe von 1 Meter über dem Erdboden eingehalten. Im Vergleich zu Freileitungstrassen nehmen die Magnetfelder bei Erdkabeln mit zunehmendem Abstand von der Trassenmitte deutlich früher und schneller ab, wie die nebenstehende Abbildung zeigt. Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor. Mit baulichen und technischen Maßnahmen kann der Höchstwert von 40 Millitesla, den der Rat der Europäischen Union zum Schutz der Gesundheit empfiehlt, bei der geplanten Stromstärke deutlich unterschritten werden. Dies gilt für alle Bereiche, die für die Allgemeinbevölkerung zugänglich sind. Auch der Grenzwert von 500 Mikrotesla, der in Deutschland seit 2013 für Gleichstromanlagen gilt, wird voraussichtlich deutlich unterschritten. Die Grenzwerte für Gleichstromleitungen und Wechselstromleitungen weichen voneinander ab, weil die Wirkungen von statischen und niederfrequenten Feldern unterschiedlich sind. Stand: 28.02.2025
Die Netze BW GmbH plant den Neubau einer Hochspannungsleitung zwischen dem vorhandenen Umspannwerk in Kupferzell (Hohenlohekreis) und einem neu zu errichtenden Umspannwerk bei Rot am See (Landkreis Schwäbisch Hall). Diese neue Leitung soll dazu dienen, den überschüssigen Strom, der mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in der Umgebung von Rot am See einhergeht und nicht vor Ort verbraucht wird, in die Verbrauchsschwerpunkte z.B. nach Stuttgart oder Heilbronn transportieren zu können. Von der Vorhabenträgerin wurden acht Korridore (vier Freileitungskorridore, ein reiner Erdkabelkorridor und drei kombinierte Erdkabel-/Freileitungskorridore) in das Raumordnungsverfahren eingebracht. In dem Raumordnungsverfahren wird nunmehr geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist oder in Übereinstimmung gebracht werden kann. Konkrete Leitungstrassen und die jeweilige technische Ausführungstechnologie (Erdkabel, Freileitung oder Kombination aus beiden Technologien) sind erst Gegenstand des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens.
Die RWE Generation SE plant im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Sondergebiet Energieerzeugung – Gasturbinenkraftwerk“ der Gemeinde Gundremmingen vom 26. August 2016 die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsanbindung für den Anschluss der Energieanlagen Gundremmingen an die 380-kV-Bestandsleitung (Bl. 4149) der Amprion GmbH. Die Erweiterung der bestehenden 380-kV-Freileitung erfolgt durch eine ca. 890 Meter lange Hybridleitung, d. h. eine Kombination aus einer ca. 107 Meter langen 380-kV-Freileitung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 8211/1 und 8211 der Gemarkung Gundelfingen a. d. Donau und einem ca. 750 Meter langen 380-kV-Erdkabel auf dem Grundstück Fl.-Nr. 8211 der Gemarkung Gundelfingen a. d. Donau sowie auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2262/4, 2262, 2361/9 und 2236 der Gemarkung Gundremmingen. Teil der geplanten Anbindungsleitung ist zudem eine Kabelübergabestation auf dem Grundstück Fl.-Nr. 8211 der Gemarkung Gundelfingen a. d. Donau, die den Übergang zwischen Freileitungs- und Erdkabelabschnitt darstellt. Wesentliche essentielle Bestandteile der Übergangsstation sind das Ansprungportal, Kabelendverschlüsse und Überspannungsleiter. Vorhabenträgerin für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsanbindung zur Anbindung der Energieanlagen Gundremmingen an die 380-kV-Bestandsleitung der Amprion GmbH ist die RWE Generation SE. Die Bauzeit für das Vorhaben wird auf ca. 36 Wochen geschätzt. Für die Genehmigung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans und in dessen Umfeld geplanten weiteren Energieanlagen sowie deren infrastrukturelle Anbindung sind separate Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Diese sind nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 i.V.m. Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 und § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Amprion GmbH hat für das Erdkabel das Entfallen der allgemeinen Vorprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Ein UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Borg, Groß Mimmelage, Vehs, Langen, Talge, Druchhorn, Ahausen, Rüssel, Tütingen, Westerholte, Balkum, Ueffeln, Lintern und Südmerzen beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der • Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, • der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungs-ebene) mit dem Übertragungsnetz und • dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH und ca. 29 km auf die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin. Im Rahmen der Maßnahme M51a ist eine Netzverstärkung der bestehenden Leitung von Conneforde nach Cloppenburg erforderlich. Es handelt sich dabei um eine Spannungsumstellung von 220 kV auf 380 kV durch Neubau in bestehender Trasse (Netzverstärkung). Dieser Leitungsabschnitt wird von der TenneT TSO GmbH geplant und beantragt und ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsantrags. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 5. Die hier betrachtete Maßnahme M51b umfasst den Neubau der 380 kV Höchstspannungsleitung von der Landkreisgrenze Osnabrück (Portal der Kabelübergabestation [KÜS] Quakenbrück) bis Merzen/Neuenkirchen der Amprion GmbH. Im Abschnitt Seggewörste erfolgt dabei die Mitnahme der 110-kV-Leitung der Westnetz GmbH sowie der Rückbau der Maste 35 - 45 als Folgemaßnahme des beantragten Vorhabens, sowie die temporär erfoerderlichen Provisorien, um die 100-kV-Versorgung während des Umbaus sicher zu stellen. Des Weiteren umfasst der Antragsgegenstand den Neubau der KÜS Quakenbrück, Bohlenbach, Sitter und Krähenberg. Darüber hinaus umfasst der Antragsgegenstand die Teilerdverkabelungsabschnitte von der KÜS Quakenbrück bis zur KÜS Bohlenbach, sowie von der KÜS Sitter bis zur KÜS Krähenberg.
Die LEW Verteilnetz GmbH (Vorhabenträgerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer modernisierten Hochspannungsleitung zwischen Schwabbruck und dem Umspannwerk Schongau. Die insgesamt 6,9 Kilometer lange Trasse soll als 110-kV-Doppelfreileitung zwischen Schwabbruck und Altenstadt verlaufen, das verbleibende Trassenstück von Altenstadt bis zum Umspannwerk Schongau ist als 110-kV-Erdkabelleitung geplant. Die Baumaßnahme soll dabei auch den Rückbau der seit 1956 existierenden Bestandsleitung beinhalten. Die Hochspannungsleitung leistet einen essentiellen Beitrag für die Versorgung des westlichen Teils der Region Bayerisches Oberland. Da die Stromversorgung auch dort in steigendem Maße auf erneuerbaren Energien beruht, soll der Leitungsneubau eine Kapazitätssteigerung ermöglichen und dadurch die Versorgungssicherheit in der Region langfristig gewährleisten. Wenn der Neubau der Trasse abgeschlossen ist, soll nach den Planungen die bestehende Freileitung einschließlich der aktuell 24 Masten zurückgebaut werden. Nachdem die neue Leitung im letzten Abschnitt zwischen Altenstadt und Schongau unterirdisch als Erdkabel verlaufen soll, müssen nur 17 Masten auf dem Teilstück zwischen Schwabbruck und Altenstadt neu errichtet werden. Die Regierung von Oberbayern hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 23. Oktober 2024 das Vorhaben genehmigt.
Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist: • Die Errichtung und der Betrieb eines 380-kV-Höchstspannungskabels (Bl. 4252) vom Punkt Stockumer Berg bis zur Kabelübergabestation (KÜS) Krevinghausen auf einer Länge von insgesamt 10,4 Kilometern. • Die Errichtung und den Betrieb der KÜS Krevinghausen (Stations-Nr. 01233). Die KÜS stellt den Übergangspunkt zwischen dem Erdkabel Bl. 4252 und der Freileitung Bl. 4211 dar und liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bissendorf. • Der Neubau und der Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4211 von der KÜS Krevinghausen bis zur Umspannanlage (UA) Wehrendorf auf einer Länge von 6,3 km. Die Freileitung besteht aus 20 Stahlgittermasten; diese tragen die Nummern 20 nach der KÜS Krevinghausen bis zur Nummer 1 an der UA Wehrendorf. • Der Teilrückbau der 110/220-kV-Freileitung Bl. 2312 auf einer Länge von ca. 12,2 km (Mast 3 bis Mast 49). Die beiden 220-kV-Stromkreise werden von den beiden 380-kV-Stromkreisen der Bl. 4211 und Bl. 4252 ersetzt, sodass die Bl. 2312 von Mast 3 bis Mast 49 redundant wird. Die Bl. 2312 bleibt jedoch ab dem Punkt Schledehausen in Richtung Osten als reine 110-kV-Leitung bestehen. • Teiländerung der 110- / 220-kV-Freileitung Bl. 2432. Die 220-kV-Leitung wird komplett durch die neu zu errichtende 380-kV-Leitung ersetzt, sodass dieser Stromkreis komplett zurückgebaut wird. Die Masten der Bl. 2432 bleiben jedoch aufgrund der sich hierauf befindenden zwei 110-kV-Stromkreisen bestehen. Lediglich von Mast 5 bis zum Mast 11 wird die Leitung zurückgebaut um den betrieblich notwenigen Abstand zur KÜS Krevinghausen herzustellen. Die demontierten Masten werden dann in leicht verschobener Trasse durch die Neubaumasten 1005 bis 1011 ersetzt. Um Trassenkreuzungen mit der Bl. 4211 zu vermeiden werden zudem die Masten 11 bis 15 und 19 bis 25/25A der Bl. 2432 zurückgebaut und durch die Neubaumasten 1011 bis 1015 sowie 1019 bis 1027 ersetzt. Die Bestandsmasten 16 bis 18 bleiben unverändert bestehen. • Teilrückbau und Teilneubau der Bl. 0088, da die neu zu errichtende Bl. 4211 zwischen dem Mast 45 und 60 die Trasse der Bl. 0088 nutzt. Die Maste 43 und 44 der Bl. 0088 entfallen, da sie aufgrund der Maststatik und Positionierung ungeeignet sind die beiden 110-kV-Stromkreise auf den Mast 1011 der Bl. 4232 anzuschließen. Die beiden Masten werden folglich durch die Neubaumasten 1043 und 1044 ersetzt.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 76 |
Land | 60 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 40 |
Text | 34 |
Umweltprüfung | 53 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 83 |
offen | 46 |
unbekannt | 7 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 135 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 17 |
Datei | 6 |
Dokument | 55 |
Keine | 55 |
Webseite | 43 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 65 |
Lebewesen & Lebensräume | 88 |
Luft | 44 |
Mensch & Umwelt | 136 |
Wasser | 53 |
Weitere | 130 |