Das Gesamtvorhaben umfasst den Neubau einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung zwischen Voerde und Rheinberg (Pkt. Budberg inkl. Rheinquerung) im Kreis Wesel einschließlich eines Freileitungsprovisoriums und Erdkabelpiloten und ist Teil des im Bedarfsplan Nr. 14 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) festgestellten „Neubaus Höchstspannungsleitung Niederrhein – Utfort – Osterath, Nennspannung 380 kV“. Hierfür soll in dem Abschnitt zwischen UA Niederrhein und Pkt. St. Tönis eine entsprechende 110-/380-kV-Verbindung aus mehreren Leitungsabschnitten errichtet bzw. bestehende Leitungen geändert werden. Gegenstand des insgesamt beantragten Planfeststellungsverfahrens ist der Planungsbereich Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg inkl. Rheinquerung), Provisorium und Erdkabelpilot. Der 1. Teil-Planfeststellungsbeschluss für das Freileitungsprovisorium erging am 11.12.2024 durch die Planfeststellungsbehörde unter dem Aktenzeichen 25.05.01.01-05/22. Das hier beantragte Erdkabel (Einreichzeitpunkt 2 und Gegenstand des 2. Teil-Planfeststellungsbeschlusses) wird letztendlich den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ darstellen. Neben dem Erdkabelpiloten sind alle hiermit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen, die zur Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der Leitungen dienen (z.B. Sicherung von Zuwegungen, Bauflächen sowie Änderung angrenzender Leitungen), Gegenstand des hier beantragten Planfeststellungsverfahrens. In diesem Gesamtvorhaben soll die seit 1926 betriebene 110-/220-kV-Freileitung Osterath – Wesel/Niederrhein, Bl. 2339 Wesel – Utfort im Abschnitt Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung) dauerhaft als 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung (größtenteils als Erdkabelpilot) ausgebaut sowie je eine Kabelübergabestation in Voerde und Budberg errichtet werden. Im circa 11,5 km langen Abschnitt im Bereich der Rheinquerung, der im Norden und Süden an die geplante Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214 anschließt, soll eine 380-kV-Höchstspannungsverbindung der Vorhabenträgerin als auch eine 110-kV-Höchstspannungsverbindung der Westnetz GmbH errichtet werden. Zum Teil soll diese als Freileitung (Bl. 4214) und zum Großteil als Erdkabel (10,3 km) (Bl. 4237 bzw. Bl. 1521) inklusive der Kabelübergabestationen (KÜS) (nur für 380-kV-Anlage erforderlich) sowie Tunnelbauwerke errichtet werden. Die 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel –Utfort, Bl. 4214 führt zwei 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH und zwei 380-kV-Stromkreise der Vorhabenträgerin. Die 380-kV-Stromkreise werden vom Punkt Voerde bis zur KÜS Friedrichsfeld als Freileitung (Bl. 4214), von der KÜS Friedrichsfeld bis zur KÜS Budberg als Erdverkabelung (Bl. 4237) sowie von der KÜS Budberg bis zum Punkt Budberg als Freileitung (Bl. 4214) ausgeführt. Die beiden 110-kV-Stromkreise verlaufen vom Punkt Voerde nördlich der Bundesstraße B 8 (Hindenburgstraße) bis zum Punkt Friedrichsfeld als Freileitung (Bl. 4214), vom Punkt Friedrichsfeld bis zum Punkt Eversael-West als Erdverkabelung (Bl. 1521). Dort werden die beiden 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH an die Bl. 2435 mittels eines Kabelaufführungsmastes angebunden. Die östlich des Anbindepunktes befindlichen Masten der Bl. 2435 bis zum Punkt Eversael werden nach Inbetriebnahme des Erdkabels zurückgebaut. Der dort in Betrieb befindliche 220-kV-Höchstspannungsfreileitungsstromkreis Wesel-Ost wird auf 110 kV umgestellt. Im Rahmen hat 5. Planänderung hat die Vorhabenträgerin hierzu noch Änderungen in das Verfahren eingebracht. So wurde die Vorhabenträgerschaft angepasst, da alle Vorhabenbestandteile inkl. der 110-kV-Kabel im Eigentum der Vorhabenträgerin werden und die Nutzung (Netzführung) der 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH nur als Pächterin obliegt. Weiter werden aufgrund einer höheren Kapazitätsanfrage an das 110-kV-Netz der Westnetz GmbH die von der Westnetz GmbH betriebenen 110-kV-Stromkreise zwischen der UA Niederrhein und der UA Ossenberg nicht, wie bisher geplant, als Einfachseil pro Phase, sondern als Zweierbündel pro Phase aufgelegt. Die beiden 110-kV-Stromkreise zwischen Pkt. Eversael-West (Mast 1012/Bl. 2435) und dem Pkt. Budberg entfallen ersatzlos. Schließlich wird im Leitungsbereich bis zur KÜS Friedrichsfeld eine zusätzliche Lichtwellenleiterverbindung ergänzt. Der Standort der KÜS Friedrichsfeld befindet sich unmittelbar südlich des Bestandsmastes 214 der Bl. 2339 zwischen der Ortslage Voerde-Holthausen im Norden und der Landesstraße L 463 (Hammweg) im Süden. Diese KÜS bildet den Übergang von der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214, die vom Pkt. Voerde im Norden zur KÜS Friedrichsfeld führt, zum 380-kV-Erdkabel Bl. 4237, welches ab der KÜS Friedrichsfeld in südlicher Richtung in die KÜS Budberg verläuft. Der Standort der KÜS Budberg liegt nordöstlich der Ortslage Rheinberg-Budberg, unmittelbar nördlich des Benderweges zwischen den Bestandsmasten 176 und 177 der Bl. 2339. In der KÜS Budberg erfolgt der Übergang vom 380-kV-Erdkabel Bl. 4237, das aus nordöstlicher Richtung von der KÜS Friedrichsfeld in die KÜS Budberg einbindet, zur 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214, die in südlicher Richtung bis zum Pkt. Budberg weiterführt. Im Zuge der Trassenführung und der Erdverkabelung werden u.a. geschlossene Querungen an der Mommbach-Niederung und am Rhein mittels Rohrvortrieb erforderlich, dessen Übergangs- und Tunnelbauwerke mit Gegenstand des Antrags sind. Die Bauwerke werden sowohl für die Westnetz- als auch die Amprion-Stromkreise verwendet. Die Errichtung und der Betrieb der Bauwerke sind Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rheinquerung als Teilerdverkabelung (Erdkabelpilot), inklusive Planung, Genehmigung und Bau ist bis 2030 geplant. Netztechnische Berechnungen ergaben jedoch, dass für die kommenden Jahre auf den bestehenden Stromkreisen zwischen Niederrhein und Utfort im (n-1)-Fall Engpässe bestehen, durch die ein erhöhtes Risiko nicht hinnehmbarer Überlastungen entsteht und so die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Kabelpiloten aus netztechnischer Sicht nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird für die Übergangszeit bis zur endgültigen Inbetriebnahme des Erdkabels ein Freileitungsprovisorium benötigt, das im Wege eines 1. Teil-Planfeststellungsbeschlusses am 11.12.2024 genehmigt wurde. Kurze dauerhafte Freileitungsanteile werden benötigt, um die Kabelübergabestationen (Übergang von der Freileitung zur Teilerdverkabelung) mit dem Genehmigungsabschnittsanfang und -ende (GA Binnenland) zu verbinden. Um die Strukturen optimal zu nutzen, den Eingriff zu minimieren und eine zeitnahe Inbetriebnahme des Kabelpiloten nach dessen baulicher Fertigstellung gewährleisten zu können, wurden die Masten am Genehmigungsabschnittsanfang und -ende (Masten Nr. 12 und 38, Bl. 4214) bereits im Rahmen des 1. Teilfeststellungsbeschlusses nicht als Mastprovisorien, sondern als dauerhafte Stahlgittermasten genehmigt, welche in der Lage sind, die für den Endzustand benötigten Stromkreise aufzunehmen. Die Genehmigung der weiteren Nutzung der Masten nach Fertigstellung des Kabelpiloten mit 2 x 380-kV sowie 2 x 110-kV soll in der finalen Ausbaustufe durch diesen 2. Teil-Planfeststellungsbeschluss (EZ 2) erfolgen.
Gegenstand der Prüfung ist die Grundwasserentnahme durch Bauwasserhaltung, welche für die Errichtung der Landtrasse der Erdkabelleitung LanWin3 erforderlich ist. Die 50Hertz Transmission GmbH plant den Landkabelabschnitt des Offshore-Netzanbindungssystems LanWin3 (NOR-11-1) vom Netzverknüpfungspunkt (NVP), dem Multiterminal-Hub Heide (HeideHub) in der Gemeinde Wöhrden, südwestlich von Heide bis zum Anlandungspunkt bei Büsum. Das Netzanbindungssystem weist bei einer Spannungsebene von ± 525 Kilovolt eine Übertragungskapazität von rund 2000 Megawatt auf. Die gesamte Trassenlänge beträgt ca. 236 km. Dabei wird die Seekabeltrasse auf einer Länge von ca. 220 km durch die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und das Küstenmeer der Nordsee bis zum Anlandepunkt nördlich von Büsum (Neuenkoog) geführt. Von dort verläuft eine ca. 16 km lange Trasse (sog. Landtrasse) als Erdkabel bis zum Netzverknüpfungspunkt, dem HeideHub. Das Gesamtvorhaben selbst fällt nicht unter den Anwendungsbereich des UVPG, da gem. Anlage 1 UVPG Nr. 19.11 ausschließlich Erdkabel, die im Bundesbedarfsplangesetz die Kennzeichnung E tragen, einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies trifft auf das vorliegende Vorhaben nicht zu. Gleichwohl ist das „Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser“ ist gemäß Anlage 1 Nr. 13.3. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) als Teilaspekt des Gesamtvorhabens auf eine UVP-Pflicht hin zu prüfen. Die dem betroffenen Grundwasserkörper „Miele-Marschen“ im Rahmen der Grundwasserhaltungsmaßnahmen insgesamt entnommene Menge an Grundwasser beträgt bis zum Abschluss der Bauarbeiten nach aktuellem Stand der Planung voraussichtlich rund 900.000 m³. Nach Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG ist somit die Entnahme von Grundwasser im Rahmen der Errichtung von LanWin3 (Landtrasse) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht zu unterziehen.
West-Berlin stellte seit dem 2. Weltkrieg auch von der Stromversorgung her eine Insel dar. Die BEWAG beabsichtigte deshalb 1990, die Stadt ueber ein 380-kV-Drehstrom-System an das westeuropaeische Verbundnetz anzuschliessen. Der Leitungsbau war noch mit der DDR-Regierung ausgehandelt worden. Ausserhalb der Stadtgrenze sollte das System als Freileitung gefuehrt, innerhalb der Stadt vom Teufelsbruch bis zum Kraftwerk Reuter dann auf Senatsbeschluss aus Gruenden der Sicherheit, des Umwelt- und des Landschaftsschutzes unterirdisch gelegt werden. Die BEWAG betrieb bereits eine aehnliche unterirdische Kabelanlage in der Stadt, die als Referenzobjekt dienen konnte. Unterirdische Stromkabel beduerfen einer elektrischen Isolierung. In der Regel besteht sie aus oelgetraenktem Papier (erst neueste Entwicklungen verwenden oelfreie Isolierungen aus Polyethylen). Im Inneren eines solchen Kabels befindet sich ein Kupferhohlleiter, in den sich freies Isolieroel, das nicht an das Papier gebunden ist, bewegen kann. Das Isolieroel ist eine wassergefaehrdende Fluessigkeit. Ein solches Kabel stellt also eine Anlage zum Verwenden wassergefaehrdender Stoffe im Sinne des Paragraphen 19g (1) Wasserhaushaltsgesetz dar. Im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung fuer Stadtentwicklung und Umweltschutz als zustaendiger Wasserbehoerde wurde das IWS von der BEWAG beauftragt, die Planungen der Anlage bezueglich des Boden- und Grundwasserschutzes zu untersuchen und festzustellen, ob von ihr keine Besorgnis einer Gewaessergefaehrdung ausginge.
Die VEAG plante in Zusammenarbeit mit ihrer daenischen Partnerfirma SEAS, ein im Prinzip einwandiges 400-kV-Oelkabel fuer die Hochspannungs-Gleichstromuebertragung zwischen Daenemark und Deutschland zu verlegen und zu betreiben. Von der insgesamt ca 170 km langen Trasse sollten ca 45 km durch die Ostsee verlaufen. Im Rahmen der Anzeige gemaess Paragraph 20 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Staatlichen Amt fuer Umwelt und Natur Rostock durch die VEAG sollte geprueft werden, ob durch das Kabel und die dazugehoerigen Einrichtungen eine nachteilige Verunreinigung der Kuestengewaesser zu besorgen war.
Netzausbauprojekt Ultranet plant oberirdische Hochspannungs-Gleichstrom-Leitung zwischen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg; aktueller Verfahrensstand, Bewertung der Planung, Gesundheits- und Umweltaspekte, Mindestabstand zu Wohngebieten, Möglichkeit der Erdverkabelung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
In Deutschland besteht ein Bedarf, das Stromnetz an die Anforderungen der Energiewende zum Erreichen der Klimaschutzziele anzupassen. Im Rahmen der bundesweiten Netzentwicklungsplanung werden Entscheidungen über die einzusetzenden Leitungstechniken getroffen. Die möglichen ökologischen Folgen des Um- und Ausbaus des Stromnetzes wurden in Deutschland bisher nicht systematisch im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung der verschiedenen Neubautechniken untersucht. Diese Lücke wird mit diesem Vorhaben geschlossen. Politische Entscheidungsträger können damit die im Rahmen der Ökobilanzierung untersuchten Umweltwirkungen stärker in die Diskussion und Ausgestaltung des Netzausbaus einbringen.
In Deutschland besteht ein Bedarf, das Stromnetz an die Anforderungen der Energiewende zum Erreichen der Klimaschutzziele anzupassen. Im Rahmen der bundesweiten Netzentwicklungsplanung werden Entscheidungen über die einzusetzenden Leitungstechniken getroffen. Die möglichen ökologischen Folgen des Um- und Ausbaus des Stromnetzes wurden in Deutschland bisher nicht systematisch im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung der verschiedenen Neubautechniken untersucht. Diese Lücke wird mit diesem Vorhaben geschlossen. Politische Entscheidungsträger können damit die im Rahmen der Ökobilanzierung untersuchten Umweltwirkungen stärker in die Diskussion und Ausgestaltung des Netzausbaus einbringen.
Gegenstand der Prüfung ist die Grundwasserentnahme durch Bauwasserhaltung, welche für die Errichtung der Landtrasse der Erdkabelleitung LanWin2 erforderlich ist. Die TenneT Offshore GmbH plant den Landkabelabschnitt des Offshore-Netzanbindungssystems LanWin2 (NOR-12-2) vom Netzverknüpfungspunkt (NVP), dem Multiterminal-Hub Heide (HeideHub) in der Gemeinde Wöhrden, südwestlich von Heide bis zum Anlandungspunkt bei Büsum. Das Netzanbindungssystem weist bei einer Spannungsebene von ± 525 Kilovolt eine Übertragungskapazität von rund 2000 Megawatt auf. Die gesamte Trassenlänge beträgt ca. 270 km. Dabei wird die Seekabeltrasse auf einer Länge von ca. 255 km durch die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und das Küstenmeer der Nordsee bis zum Anlandepunkt nördlich von Büsum (Neuenkoog) geführt. Von dort verläuft eine ca. 16 km lange Trasse (sog. Landtrasse) als Erdkabel bis zum Netzverknüpfungspunkt, dem HeideHub. Das Gesamtvorhaben selbst fällt nicht unter den Anwendungsbereich des UVPG, da gem. Anlage 1 UVPG Nr. 19.11 ausschließlich Erdkabel, die im Bundesbedarfsplangesetz die Kennzeichnung E tragen, einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies trifft auf das vorliegende Vorhaben nicht zu. Gleichwohl ist das „Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser“ ist gemäß Anlage 1 Nr. 13.3. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) als Teilaspekt des Gesamtvorhabens auf eine UVP-Pflicht hin zu prüfen. Die dem betroffenen Grundwasserkörper „Miele-Marschen“ im Rahmen der Grundwasserhaltungsmaßnahmen insgesamt entnommene Menge an Grundwasser beträgt bis zum Abschluss der Bauarbeiten nach aktuellem Stand der Planung voraussichtlich rund 800.000 m³. Nach Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG ist somit die Entnahme von Grundwasser im Rahmen der Errichtung von LanWin2 (Landtrasse) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht zu unterziehen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 69 |
| Land | 59 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 14 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 43 |
| Text | 27 |
| Umweltprüfung | 56 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 81 |
| Offen | 49 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 134 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 17 |
| Bild | 1 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 64 |
| Keine | 44 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 43 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 59 |
| Lebewesen und Lebensräume | 110 |
| Luft | 38 |
| Mensch und Umwelt | 135 |
| Wasser | 54 |
| Weitere | 131 |