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Found 137 results.

Entwicklung und Abstimmung von Standards für natur- und umweltbezogene Prüfungen beim Stromnetzausbau

Das Projekt "Entwicklung und Abstimmung von Standards für natur- und umweltbezogene Prüfungen beim Stromnetzausbau" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bosch & Partner GmbH.

Netzverstärkungstrassen zur Übertragung von Windenergie: Freileitung oder Erdkabel ?

Das Projekt "Netzverstärkungstrassen zur Übertragung von Windenergie: Freileitung oder Erdkabel ?" wird/wurde gefördert durch: Bundesverband WindEnergie e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesverband WindEnergie e.V..

Anlagenbezogener Gewaesserschutz bei einem 380-kV-Drehstrom-Kabelsystem

Das Projekt "Anlagenbezogener Gewaesserschutz bei einem 380-kV-Drehstrom-Kabelsystem" wird/wurde gefördert durch: Berliner Kraft- und Licht. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V..West-Berlin stellte seit dem 2. Weltkrieg auch von der Stromversorgung her eine Insel dar. Die BEWAG beabsichtigte deshalb 1990, die Stadt ueber ein 380-kV-Drehstrom-System an das westeuropaeische Verbundnetz anzuschliessen. Der Leitungsbau war noch mit der DDR-Regierung ausgehandelt worden. Ausserhalb der Stadtgrenze sollte das System als Freileitung gefuehrt, innerhalb der Stadt vom Teufelsbruch bis zum Kraftwerk Reuter dann auf Senatsbeschluss aus Gruenden der Sicherheit, des Umwelt- und des Landschaftsschutzes unterirdisch gelegt werden. Die BEWAG betrieb bereits eine aehnliche unterirdische Kabelanlage in der Stadt, die als Referenzobjekt dienen konnte. Unterirdische Stromkabel beduerfen einer elektrischen Isolierung. In der Regel besteht sie aus oelgetraenktem Papier (erst neueste Entwicklungen verwenden oelfreie Isolierungen aus Polyethylen). Im Inneren eines solchen Kabels befindet sich ein Kupferhohlleiter, in den sich freies Isolieroel, das nicht an das Papier gebunden ist, bewegen kann. Das Isolieroel ist eine wassergefaehrdende Fluessigkeit. Ein solches Kabel stellt also eine Anlage zum Verwenden wassergefaehrdender Stoffe im Sinne des Paragraphen 19g (1) Wasserhaushaltsgesetz dar. Im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung fuer Stadtentwicklung und Umweltschutz als zustaendiger Wasserbehoerde wurde das IWS von der BEWAG beauftragt, die Planungen der Anlage bezueglich des Boden- und Grundwasserschutzes zu untersuchen und festzustellen, ob von ihr keine Besorgnis einer Gewaessergefaehrdung ausginge.

Kabelisolierung aus Naturstoffen

Das Projekt "Kabelisolierung aus Naturstoffen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: ISO-ELEKTRA, Elektrochemische Fabrik GmbH.

Beurteilung des im Rahmen der Hochspannungs-Gleichstromuebertragung Daenemark-Deutschland eingesetzten 400-kV-Oelkabels im Rahmen einer Anzeige nach Paragraph 20 LWaG Mecklenburg-Vorpommern

Das Projekt "Beurteilung des im Rahmen der Hochspannungs-Gleichstromuebertragung Daenemark-Deutschland eingesetzten 400-kV-Oelkabels im Rahmen einer Anzeige nach Paragraph 20 LWaG Mecklenburg-Vorpommern" wird/wurde gefördert durch: Vereinigte Energiewerke AG (VEAG). Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V..Die VEAG plante in Zusammenarbeit mit ihrer daenischen Partnerfirma SEAS, ein im Prinzip einwandiges 400-kV-Oelkabel fuer die Hochspannungs-Gleichstromuebertragung zwischen Daenemark und Deutschland zu verlegen und zu betreiben. Von der insgesamt ca 170 km langen Trasse sollten ca 45 km durch die Ostsee verlaufen. Im Rahmen der Anzeige gemaess Paragraph 20 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Staatlichen Amt fuer Umwelt und Natur Rostock durch die VEAG sollte geprueft werden, ob durch das Kabel und die dazugehoerigen Einrichtungen eine nachteilige Verunreinigung der Kuestengewaesser zu besorgen war.

Änderung der 380-kV-Leitung Wehrendorf – Gütersloh, GA 4: Wehrendorf – Lüstringen, 1. Planänderung nach Beschluss

Das geplante Vorhaben ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau der 380-kV-Leitung zwischen Gü-tersloh und Wehrendorf auf ca. 70 km. Mit dem Beschluss vom 18.09.2024 wurde der vierte Ab-schnitt des Gesamtvorhabens planfestgestellt. Dieser Abschnitt umfasst den Neubau der 380-kV-Leitung Wehrendorf - Gütersloh, GA 4: Wehrendorf – Lüstringen (Bl.4211), einschließlich eines Erdkabels (Bl. 4252) und einer Kabelübergabestation (KÜS). Die 220-kV- Leitung (Bl. 2432) wird vollständig durch die neue 380-kV-Leitung ersetzt. Aufgrund der sich auf dem Gestänge der Bl. 2432 befindenden 110-kV-Leitung werden die Masten nicht komplett zurückgebaut, sondern teil-weise geändert. In dem Zusammenhang wird auch die 100/220-kV-Leitung (Bl. 2312) teilweise zurückgebaut und bleibt nur noch als reine 110-kV-Leitung ab dem Punkt Schledehausen in Richtung Osten bestehen. Die beiden 220-kV-Stromkreise werden durch die neue 380-kV-Leitung ersetzt. Ebenfalls wird die Bl. 0088 in teilen zurückgebaut und neu errichtet, da die neu zu errichtende Trasse teilweise im Trassenraum der Bl. 0088 verläuft. Die Planänderung betrifft lediglich die Querung der Mindener Straße durch das 380-kV-Erdkabel sowie einzelne Änderungen an der KÜS. Bei der Querung der Mindener Straße wird die Bauweise von Pilotrohrverfahren auf das HDD-Verfahren geändert. Hierdurch ent-fallen zwar die tiefen Baugruben und es ist folglich ein geringer Eingriff in das Schutzgut Bo-den erforderlich, jedoch ist ein größerer Abstand er Einzelleerrohre erforderlich und somit werden zusätzliche Eigentümerflächen in Anspruch genommen. Bei der KÜS ergibt sich auf-grund zu großer Höhensprünge zwischen den Anlagenteilen Anpassungsbedarf bei den Hö-hen der Fundamente. Dieses führt zu veränderten Geländehöhen, wodurch sich wiederum der Ab- und Auftrag des Geländes erhöht. Damit die Drosselstände den Standard entspre-chen, müssen die Bemaßungen innerhalb des Drosselstandes an sich und daraus resultie-rend die umgebenden Lärmschutzwände sowie die zugehörigen Flächen angepasst werden.

Felduntersuchung zum Einfluss von HoCHspAnnungsgleichstRomübertraGungs (HGÜ)-Erdkabel auf Böden und landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (CHARGE)^Teil 2, Teil 1

Das Projekt "Felduntersuchung zum Einfluss von HoCHspAnnungsgleichstRomübertraGungs (HGÜ)-Erdkabel auf Böden und landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (CHARGE)^Teil 2, Teil 1" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Kulturpflanzenwissenschaften (340), Fachgebiet Allgemeiner Pflanzenbau (340a).Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht seit Oktober 2010 einen Energiemix bei der Stromerzeugung für 2050 vor, bei dem der Anteil erneuerbarer Energien auf 80 % gesteigert wird. Bislang sind die deutschen Stromnetze nicht flächendeckend auf den Transport des Stroms aus erneuerbaren Energien ausgelegt. Demzufolge sind große Infrastrukturmaßnahmen geplant, die mit erheblichen Einwirkungen auf das Schutzgut Boden durch die Verlegung der Kabel verbunden sein werden. Neben Veränderungen in der Bodenstruktur führen Erdkabel auch zu einer erheblichen Wärmeabgabe an den umliegenden Boden. Die Zusammenhänge und Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum, die Ertragsfähigkeit des Standortes durch alternative bodenschonende Baumaßnahmen sowie mögliche thermische Verluste der Erdkabel sind nur unzulänglich erforscht. Ziel des Projektes ist, statistisch abgesicherte Daten zum Einfluss von Erdkabeltrassen auf landwirtschaftliche Böden und Nutzpflanzen zu erheben und zu evaluieren. Die übergeordneten Ziele fügen sich in die wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und leisten einen wesentlichen Erkenntnisgewinn, der durch die angewandten Methoden auf andere Standorte übertragbar ist.

Felduntersuchung zum Einfluss von HoCHspAnnungsgleichstRomübertraGungs (HGÜ)-Erdkabel auf Böden und landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (CHARGE), Teil 2

Das Projekt "Felduntersuchung zum Einfluss von HoCHspAnnungsgleichstRomübertraGungs (HGÜ)-Erdkabel auf Böden und landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (CHARGE), Teil 2" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Bodenkunde und Standortslehre, Fachgebiet Biogeophysik.Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht seit Oktober 2010 einen Energiemix bei der Stromerzeugung für 2050 vor, bei dem der Anteil erneuerbarer Energien auf 80 % gesteigert wird. Bislang sind die deutschen Stromnetze nicht flächendeckend auf den Transport des Stroms aus erneuerbaren Energien ausgelegt. Demzufolge sind große Infrastrukturmaßnahmen geplant, die mit erheblichen Einwirkungen auf das Schutzgut Boden durch die Verlegung der Kabel verbunden sein werden. Neben Veränderungen in der Bodenstruktur führen Erdkabel auch zu einer erheblichen Wärmeabgabe an den umliegenden Boden. Die Zusammenhänge und Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum, die Ertragsfähigkeit des Standortes durch alternative bodenschonende Baumaßnahmen sowie mögliche thermische Verluste der Erdkabel sind nur unzulänglich erforscht. Ziel des Projektes ist, statistisch abgesicherte Daten zum Einfluss von Erdkabeltrassen auf landwirtschaftliche Böden und Nutzpflanzen zu erheben und zu evaluieren. Die übergeordneten Ziele fügen sich in die wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und leisten einen wesentlichen Erkenntnisgewinn, der durch die angewandten Methoden auf andere Standorte übertragbar ist.

Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Landkreis Cloppenburg–Merzen/Neuenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 5: Landkreisgrenze Cloppenburg/Osnabrück bis Merzen/Neuenkirchen; 1. Planänderung

Die vorliegende Planung umfasst nachfolgende Änderungen: Im Verlauf des „Wingebergs Kirchweg“ (etwa auf Höhe der Muffe A5) wurde die Darstellung der temporären Arbeitsfläche korrigiert. In den Antragsunterlagen war fälschlicherweise auch ein Teil des „Wingebergs Kirchweg“ als temporäre Arbeitsfläche gekennzeichnet. In der Nähe der Kreuzung mit der „Alfhauser Straße“ L76 (etwa Höhe Muffe A4) wurde die Darstellung der Zufahrt zur temporären Arbeitsfläche der dortigen HDD Bohrung verdeutlicht. In den Antragsunterlagen war die genaue Zufahrt vom „Forstenauer Weg“ nicht erkennbar. Es wurde festgestellt, dass im Bereich von Bl. 4260 („Walsumer Straße“) eine geplante Zufahrt aus Sicht eines Anwohners ungünstig liegt und eine alternative Zufahrtsstelle zudem ohne die Herausnahme eines Gebüsches auskommen würde. Die Planunterlagen wurden entsprechend geändert und die Zufahrt zur BE-Fläche angepasst. Die Darstellung der Zuwegung der Baueinrichtungsfläche auf dem Flurstück Rüssel, Flur 1 470/1 wurde konkretisiert. Hier ist eine Rampe aus Richtung der Hermann-Kamp-Straße erforderlich. Im Rahmen der Ausbauplanungen hat sich ergeben, dass im Bereich „Wasserhausenweg“ die Zufahrt zum Muffenplatz Q1 verbessert werden muss. Am „Wasserhausenweg“ ist geplant, das Einbiegen zur BE-Fläche des Muffenplatzes Q1 durch Ausrunden der Straße zu verbessern. Hierdurch ergeben sich zwei neue privatrechtliche Betroffenheiten. Im gleichen Zuge ist die Ertüchtigung des Durchlasses der Olde unter dem „Wasserhausenweg“ geplant. Die Detailplanungen haben gezeigt, dass für die temporäre Arbeitsfläche im Bereich der Muffe Q5 „Piepenweg“ eine andere Zufahrt erforderlich wird. Weiterhin müssen Änderungen der Zufahrten zu den temporären Arbeitsflächen im Bereich „Vehser Straße“ bzw. „Mimmelager Hagen“ vorgenommen werden. Darüber hinaus wurde im Bereich der KÜS Bohlenbach die temporäre Arbeitsfläche für die Kabelbaustelle korrigiert. In den Antragsunterlagen überlappten sich die temporäre Arbeitsfläche mit der Fläche der KÜS Bohlenbach. Im Rahmen der Ausbauplanung hat sich ergeben, dass die Masten 1 bis 6 später errichtet werden sollen. Dadurch fehlt eine Datenanbindung zwischen der Umspann- und Schaltanlage Merzen (UA Merzen) und dem Leitungsverlauf ab Mast 7. Da die Inbetriebnahmeprüfungen, insbesondere der Kabelübergabestationen (KÜS), längere Zeit in Anspruch nehmen und daher frühzeitig starten sollen, ist eine provisorische Datenanbindung von der UA Merzen zum Mast 7 erforderlich, die entsprechend Teil der Änderung ist. Es soll eine provisorische LwL-Anbindung von Mast 1002 zum Mast 7 erfolgen. Das LwL-Kabel wird zunächst als Erdkabel vom Mast 1002 entlang des dortigen Grabens nach Osten geführt und schwenkt dann entlang des Grabens B nach Norden. Das Kabel folgt dem Graben B bis zum Mast 64 der 30 kV-Freileitung der Westnetz. Ab diesem Mast wird das Kabel dann als Freileitungsprovisorium bis zum Mast 59 der 30-kV-Freileitung mitgeführt um dann zum Mast 7 übergeben zu werden. Nach Fertigstellung der Maste 1 – 7 wird das provisorische LwL von den Masten der 30-kV Freileitung entfernt, das Erdkabel wird wieder gezogen und damit entfernt. Im Rahmen der Detaillierung der Bauplanungen haben sich Änderungserfordernisse für Fundamente ergeben. Die Änderungen betreffen die Maste 7, 8, 9, 11, 13, 14, 15, 16, 18, 20 und 22. In den meisten Fällen hat sich gezeigt, dass anstatt eines Zwillingsbohrpfahlfundamentes ein Einfachbohrpfahlfundament ausreichend sein wird. Bei den Masten 7 und 11 muss jedoch anstatt eines Zwillingsbohrpfahlfundament ein Plattenfundament eingesetzt werden. Bei Mast 22 muss von einem Zwillingsbohrpfahlfundament zu einem Vierfachbohrpfahlfundament gewechselt werden. Die Änderungen der Fundamente führen auch zu Änderungen bei der bauzeitlich erforderlichen Wasserhaltung. Daher wurde auch der wasserrechtliche Antrag für das Gewerk Freileitung angepasst. Für die bauzeitliche Wasserhaltung kommt es an 10 Mastbaustellen zu Änderungen. Bei den Masten 7 und 11 zu einer Erhöhung des Absenkziels um 0,5 m bzw. 0,7 m. In allen anderen Änderungsfällen reduzieren sich die Absenktiefen. Bis auf zwei Ausnahmen reduzieren sich auch die prognostizierten Absenkreichweiten. Insgesamt reduziert sich die Wasserfördermenge/30-Tage von 1.879.200 m³ auf 1.789.200m³ (max.-Wert). Die Detaillierung der statischen Planungen haben ergeben, dass die Mastkopfgeometrien der Maste 1 und 7 angepasst werden müssen. Bei den Masten 41 und 51 wird die Höhe der Maste von Mast 41 29,3 m zu 29 m und Mast 51 24,4 m zu 24,5 m. Die Querungen der Gräben 3. Ordnung - Graben B, Graben B2, Graben B3, Weeser Aa und Graben ohne Namen wurden ergänzt. Dadurch müssen neben dem Kreuzungsverzeichnis auch die Lagepläne geändert werden, um die Verweise in das Kreuzungsverzeichnis aufzunehmen. Dabei sind in drei Lageplänen Ungenauigkeiten aufgefallen. Hier wurden Flurstückbezeichnungen korrigiert, welche nicht unmittelbar von der Planung betroffen sind, sondern sich in dem Kartenschnitt befinden. Eine Ausnahme hiervon ist das Flurstück Gemarkung Lintern, Flur 1 Flurstück 12/2, welches in den ursprünglichen Planunterlagen als 12/1 dargestellt war. Das Flurstück gehört der Amprion GmbH. Es wird die Korrektur bzw. Änderungen der Angaben zu den Gewässerkreuzungen durch die Erdkabelabschnitte beantragt. Ergänzt wird der Antrag um die Kreuzung der Ableiter V3b, sowie V4 und V4a1. Für die Kreuzung des Ableiters U (Bohlenbach) wird die erforderliche Nennweite der temporären Verrohrung um 100 mm auf 500 mm reduziert. Im Rahmen der Planänderung wird die Aufnahme der erforderlichen Ersatzaufforstungsflächen beantragt. Die Flächen befinden sich in den Landkreisen Celle und Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen und werden durch die Forstbetriebsgemeinschaft Celler Land betrieben. In den ursprünglichen Planunterlagen waren ca. 36m² große Betriebsgebäude aus Betonfertigteilen beantragt. Die technischen Anlagen erfordern nun mehr Raum, so dass Änderungen der Gebäude beantragt werden. Die Betriebsdienstgebäude werden ca. 9m² größer und vor Ort gemauert. Diese Änderung betrifft die Betriebsgebäude der Kabelübergabestationen (KÜS) Krähenberg, Sitter und Quakenbrück. Bei der KÜS Bohlenbach hat die technische Detailplanung zu Änderungen der Position der Drosselstände geführt. Die Drosselstände werden wenige cm nach Norden verschoben. Die Position der Fundamente für die optionale Schallschutzwand verschieben sich zwischen 1 m und 1,4 m nach Norden. Auch wurden die Positionen für die Lager (G1 und G2) verschoben. Weiterhin wird beantragt, den Boden der KÜS Fläche insgesamt anzuheben und auch zu ebnen. Hierfür werden im westlichen Teil der Fläche ca. 4500m³ Boden aufgetragen und ca. 400m³ im östlichen Bereich abgetragen. Dazu wird neben der Verlagerung des Bodens primär der Aushub aus den Fundamentbaugruben verwandt. Die Wiedereinbaufähigkeit des Bodens wird mit der zuständigen Bodenschutzbehörde abgestimmt. Die Amprion GmbH plant die Errichtung einer Kabelübergabestation (KÜS) auf einem zuvor landwirtschaftlich genutzten Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca 7.500 m2. Das Grundstück für das Bauvorhaben Kabelübergabestation Osnabrück liegt in 49637 Menslage, Gemarkung Borg, Flur 7, Flurstücke 103/1, 106/1 (tlw.). Zur Durchführung der Baumaßnahme sind zur Herstellung einer trockenen Baugrubensohle Grundwasserhaltungsmaßnahmen in Form einer Grundwasserabsenkung erforderlich. Die Grundwasserabsenkung wird hierbei im Rahmen einer Wasserhaltung durch das Einbringen von gefrästen Drainagen am Baugrubenrand erzielt. Zur Baugrundverbesserung wird das Controlled Modulus Column (CMC) Verfahren eingesetzt, bei der vollverdrängende Betonsäulen (auch als “rigid inclusions” bekannt) in den Boden eingebracht werden. Das Bauvorhaben ist in sechs Bauabschnitte mit variierender Dauer der Absenkung definierter Bereiche unterteilt. Die insgesamte Dauer der Grundwasserabsenkung beträgt für das Bauvorhaben 25 Wochen. Dies wird ebenfalls im Rahmen dieser Planänderung in das Verfahren eingebracht.

Neubau der 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar, Abschnitt B: UW Lamspringe – UW Hardegsen und Anbindungsleitung Pumpspeicherwerk Erzhausen; 11. Planänderung

Gegenüber dem planfestgestellten Sachstand aus der 8. Planänderung ergibt sich Änderungs- bzw. Definitionsbedarf, welcher mit der 11. Planänderung nach Planfeststellungsbeschluss durch die TenneT TSO GmbH beantragt wird. Dadurch, dass die KÜ Erzhausen in einer sog. Stich-Verbindung elektrotechnisch betrachtet eingebaut ist, ergibt sich aus elektrotechnischer Sicht die Notwendigkeit, diese Stichverbindung vom Rest des Netzes abtrennen zu können, um für den Fall von z.B. Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten an der KÜA selbst bzw. an den Erdkabeln die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Dies kann ausschließlich innerhalb der KÜA nur durch einen Trenn- und Erdungsschalter inkl. sämtlicher zugehöriger Technik realisiert werden. Diese zusätzlichen Geräte bedeuten zusätzliche Fundamente und somit den Bedarf einer größeren Stellfläche, auf dem bereits erworbenen Grundstück. Der Betriebsweg auf dem KÜA-Gelände wird dementsprechend länger. Gleichwohl hat die Vergrößerung der Stellfläche für die Kabelübergangsanlage zur Folge, dass das KÜA Portal als definierter Endpunkt der Freileitungsanbindung zwischen dem Abzweigmast B027N und der KÜA in seinem Standort verschoben werden muss. Auf den durch das Anlagenlayout definierten Anlagenachsen wird das KÜA-Portal um ca. 6m in südöstliche Richtung verschoben. Der Mast 001 ist bereits errichtet und ändert sich nicht. Aufgrund dieser Standortänderung des KÜA-Portals verschwenkt sich die Leitungsachse und das Spannfeld zwischen Mast 001 und KÜA-Portal verkürzt sich. Die geänderte Leitungsgeometrie erfordert eine geänderte Befestigungsgeometrie der Leiterseile am Portalriegel des KÜA-Portals. Dadurch, dass die Trennschalter elektrisch betrieben und gesteuert sind, wird ein Betriebsgebäude zur Unterbringung der Automatisierungstechnik zwingend erforderlich, was aus dem planfestgestellten KÜ eine aktive KÜA macht. Aus den insgesamt größeren Flächen der KÜA resultieren geringfügig höhere zu versickernde bzw. abzuleitende Niederschlagsmengen. Um die planfestgestellte Trommelfläche, östlich der KÜA in direkter Nähe der Landesstraße L487, herstellen zu können und eine schädliche Verdichtung von Oberboden in diesem Bereich zu verhindern, ist der Abtrag von Oberboden zwingend notwendig. Die Lagerung der Oberbodenmieten ist in direkter örtlicher Nähe zur Trommelfläche, außerhalb von Überschwemmungsflächen, vorgesehen, um weite Transportwege zu vermeiden. Auf Grund der starken Steigung der dauerhaften Zuwegung zur KÜA, welche auch als Baustraße genutzt werden muss, ist es baustellenlogistisch zwingend erforderlich, Baumaterialien, die in großen Transporteinheiten nach Erzhausen geliefert werden, abzuladen, kurzfristig zwischenzulagern und auf kleinere Baustellenfahrzeuge umzuladen. Für diese Vorgänge ist die planfestgestellte Trommelfläche östlich der KÜA in direkter Nähe zur Landesstraße L487 vorgesehen. Dementsprechend wird eine Nutzungserweiterung der Trommelfläche als Umladefläche für Bau- und Bodenmaterialien beantragt. Um, ohne auf die L487 einzubiegen, direkt von der Baustraße-/Zuwegung KÜA auf die Trommel-/Umladefläche zu gelangen, wird eine zusätzliche Zufahrt zu dieser Fläche beantragt. Da sich zwischen Landesstraße und der Trommel-/Umladefläche ein Grünstreifen und ein Graben befindet, dessen temporäre Überbauung mit insgesamt zwei asphaltierten Zufahrten und der erforderlichen Verrohrung des vorhandenen Straßenbegleitgrabens im Bereich dieser Zufahrten der in der 8. Planänderung nicht berücksichtigt wurde, diese aber zwingend als Zu- und Abfahrt von Transport- und Trommelfahrzeugen benötigt werden, wird dies mit der vorliegenden Planänderung nach Planfeststellung nachträglich beantragt. Zusammenfassend ergibt sich somit folgender Änderungs- bzw. Definitionsbedarf: Änderung des passiven Kabelübergangs (KÜ) zur aktiven Kabelübergangsanlage (KÜA) auf Grund der zwingend erforderlichen Hinzunahme einer Trenn- und Erdungsschalterebene; zwei zusätzlich erforderliche Blitzableiter sowie eine zwingend erforderliche Umhausung für Steuerzellen (Betriebsgebäude). Dadurch bedingt ist die Veränderung des Portalstandortes, was wiederum eine Veränderung des Schutzbereichs der durch die Leiterseile überspannten Fläche zur Folge hat. Anpassung des rechnerischen Nachweises der schadfreien Entwässerung des KÜA-Geländes, Feinplanung der Zuwegungsfläche vor der Toranlage der KÜA, Zusätzliche, temporär genutzte Flächen zur Lagerung von Oberbodenmieten im Bereich östlich KÜA in Nähe der L487, Erweiterung der Nutzung der temporären Arbeitsfläche (Trommelfläche) im Bereich L487/Einfahrt Zuwegung KÜA als Umlade-/Baustelleinrichtungsfläche, Temporäre Grabenverrohrungen für die Schaffung einer Zufahrt von der L487 auf die temporär hergestellte und genutzte Arbeits-/Umlade-/Trommelfläche und dementsprechend Nutzung des Straßenseitenraums der L487.

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