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Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts

Das Projekt "Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic stellt zeitnah rechtliche Analysen und praktische Optionen für die aktuellen Verhandlungen zur Umsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts zur Verfügung. Zudem werden auch Grundsatzfragen des Umweltvölkerrechts bearbeitet. Mit der Zunahme von Regelungsumfang und -dichte des Umweltvölkerrechts, erweist sich dessen Umsetzung und Durchsetzung als problematisch. Zur Sicherung und Erleichterung der Um- und Durchsetzung wurden in den letzten Jahrzehnten verschiedene Instrumente und Ansätze entwickelt. Dazu gehören die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Informationsrechte, Implementierungs- und Erfüllungsmechanismen sowie Streitvermeidungs- und -schlichtungsmechanismen. Die Instrumente weisen einerseits Gemeinsamkeiten auf, sind jedoch je nach völkerrechtlichem Regime und geregelter Sachmaterie unterschiedlich betreffend u.a. Zusammensetzung, Anrufungsmöglichkeiten, Aufgabenstellung und Arbeitsweise. Die genannten Instrumente werden in diesem Projekt fortentwickelt und den jeweiligen Besonderheiten neuer Übereinkommen und Regime angepasst.

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