Der Klimawandel wirkt auf die wenigen noch wachsenden Moore ein, so dass die Frage besteht, inwieweit die Resilienz dieser autochthonen Ökosysteme in all ihrer Vielfalt gestützt werden kann. Zur Beantwortung werden Dauerbeobachtungsreihen von weitgehend ungestörten Mooren aus dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (Brandenburg) ausgewertet. Diese werden mit den Ergebnissen einer Erfolgskontrolle wiedervernässter Waldmoore in Kontext gesetzt. Zur Einschätzung der Moorzustände wird ein neu entwickeltes Indikatorensystem zur Bewertung moorspezifischer Biodiversität angewendet. Es wird zudem eine Abschätzung der Treibhausgasemissionen nach der Treibhaus-Gas-Emissions-Standort-Typen(GEST)-Methodik vorgenommen und die potenzielle Torfneubildung betrachtet. Die Analysen zeigen, dass das Puffervermögen wachsender Moore im Untersuchungsraum noch intakt ist und Störungen ohne Systemwechsel überwunden werden. Die Vernässungsmaßnahmen waren durchweg erfolgreich und haben zu einer messbaren Revitalisierung geführt. Es wird auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, heute alle noch weitestgehend naturnahen Moore in ihrem Wasserhaushalt bestmöglich zu stabilisieren, um sie als wichtige Glieder der autochthonen Biodiversität mit allen ihren positiven Landschaftsfunktionen zu erhalten.
Die Gewässerstruktur beschreibt das Gewässer, seine Ufer und das Gewässerumfeld. Abwechslungsreiche Strukturen sind als Grundlage für die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers und somit für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Lebensgemeinschaften wichtig. Sie ist Teil der hydromorphologischen Qualitätskomponenten der Wasserrahmenrichtlinie WRRL. Die Gewässerstrukturkartierung beschreibt anhand der Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil, Querprofil, Sohlenstruktur, Uferstruktur und Gewässerumfeld den Gewässerzustand vor Ort. Es wird betrachtet, ob für alle Lebewesen im und am Gewässer geeignete Lebensräume vorhanden sind. Ebenso wird festgehalten, ob sich im und entlang des Gewässers die natürlich vorkommende Pflanzenwelt befindet. Die Ergebnisse der Feinkartierung sind wichtige Grundlagen für verschiedene Aufgaben, z.B. für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne oder die Erfolgskontrolle von Strukturmaßnahmen. Das von der LAWA entwickelte Feinverfahren zur Gewässerstrukturkartierung wurde für Baden-Württemberg angepasst und ist im Handbuch "Gewässerstrukturkartierung in Baden-Württemberg - Feinverfahren" beschrieben. Als Produkt wird je nach Datenfortschritt in unregelmäßigen Abständen eine Karte als pdf veröffentlicht.
Umwelt-Kernindikatoren ab sofort aktualisiert im Internet Wie entwickelt sich der Umweltschutz in Deutschland? Das gerade aktualisierte Umwelt-Kernindikatorensystem (KIS) des Umweltbundesamtes (UBA) gibt Antwort darauf. Mehr als 50 Indikatoren beschreiben den Zustand der Umwelt und zeigen, wo die Umweltpolitik erfolgreich und wo noch mehr zu tun ist: Gute Noten erhält Deutschland für das Jahr 2008 beim Klimaschutz und beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Zudem ist die Energie- und Ressourcenproduktivität gestiegen. „Auf diesen Erfolgen dürfen wir uns aber nicht ausruhen”, sagt UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. So muss Deutschland - trotz der verbesserten Energie- und Rohstoffproduktivität - den absoluten Energie- und Rohstoffverbrauch weiter senken, der Verkehrssektor muss nachhaltiger werden und auch bei der Luftreinhaltung sind die Erfolge für das Erreichen eines hohen Niveaus zum Schutz der Gesundheit und zum Erhalt der biologischen Vielfalt noch mit weiteren großen Anstrengungen verbunden. Auch bei der Verringerung der Flächeninanspruchnahme und dem Ausbau des ökologischen Landbaus hat Deutschland seine Ziele noch nicht erreicht. Hier einige konkrete Ergebnisse für eine erfreuliche Entwicklung des Umweltschutzes: Besondere Anstrengungen sind weiterhin in diesen Bereichen erforderlich: Umweltindikatoren sind ein wichtiges Instrument für eine Erfolgskontrolle der Umweltpolitik. Bei der Sammlung der Daten arbeitet das UBA eng mit anderen Bundesbehörden zusammen - etwa dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesamt für Strahlenschutz sowie dem Statistischen Bundesamt. Mit der Aktualisierung des Indikatorensystems gestaltete das UBA gleichzeitig auch den Internetauftritt der „Daten zur Umwelt - Umweltzustand in Deutschland” übersichtlicher und nutzerfreundlicher. Neue Funktionen ermöglichen den Nutzerinnen und Nutzern, Querverweise zu Hintergrundinformationen, zu verwandten Umweltthemen sowie zu weiterführenden Links und Literaturhinweisen zu erhalten. 29.05.2009
Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt legen neuen Gewässerbericht vor Hendricks: Sandoz-Katastrophe hat Umdenken in Politik und Wirtschaft bewirkt Der Zustand der deutschen Flüsse hat sich weiter verbessert. Im Rhein und vielen weiteren Flüssen lassen sich deutlich mehr Fischarten als vor 30 Jahren beobachten. Lachse, die zwischenzeitlich fast ausgestorben waren, fühlen sich in deutschen Gewässern wieder heimisch. Die Donau weist in Teilen des Flusslaufes einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand auf und schneidet unter allen deutschen Flüssen am besten ab. Bei Weser und Ems gibt es nach wie vor Handlungsbedarf, hier wie auch in anderen Flussgebieten kommt es dauerhaft zu hohen Nitrateinträgen in das Grundwasser. Vielfach belasten Quecksilber-Altlasten die Gewässerqualität. Alle Details zum Zustand der deutschen Flussgebiete enthält der neue Gewässerbericht zur Wasserrahmenrichtlinie, den Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt heute veröffentlicht haben. Laut dieser Richtlinie sollen alle Flüsse und Seen, Küstengewässer und das Grundwasser bis spätestens zum Jahr 2027 in einem „guten Zustand“ sein. Bundesumweltministerin Hendricks: „Grundwasser, Seen, Flüsse sind unsere Lebensadern. Ihr Schutz hat oberste Priorität. Es gibt erste Erfolge: Wir haben heute viel mehr Kläranlagen. Hunderte Uferkilometer sind wieder naturnah und es gibt weniger Hindernisse für wandernde Fischarten. Am Ziel sind wir aber noch lange nicht. Jahrhundertelange Belastungen können wir nicht in kurzen Zeiträumen beseitigen. In den kommenden Jahren werden daher weitere Maßnahmen folgen müssen, zum Beispiel strengere Regeln für die Düngung.“ Die Ergebnisse zum chemischen Zustand der Flüsse sind zweigeteilt: 86 Prozent der Oberflächenwasserkörper (Flüsse und Seen) erreichen einen allgemein guten chemischen Zustand. Das bedeutet: die Flüsse weisen derzeit keine neuen Schadstoffbelastungen auf. Bezieht man jedoch Stoffe ein, die seit sehr langer Zeit die Umwelt belasten und quasi allgegenwärtig sind - z. B. Quecksilber aus der jahrhundertelangen Verbrennung von Kohle oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus Weichmachern von Kunststoffen - fällt die Bewertung deutlich schlechter aus. Wegen dieser andauernden Belastungen ist kein „Oberflächenwasserkörper“, womit Seen, Flüsse, Flussmündungen und Küstengewässer gemeint sind, in einem guten chemischen Zustand. Die selbe Problematik trifft auch für viele Gewässer in anderen EU-Mitgliedsstaaten zu. Beim Grundwasser erreichen 96 Prozent der Grundwasserkörper einen „guten mengenmäßigen Zustand“ und 64 Prozent einen „guten chemischen Zustand“. Dort, wo der der chemische Zustand als „schlecht“ bewertet wird, gibt es meistens zu hohe Nitratkonzentrationen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Die zu hohen Nitrateinträge, die unser Grundwasser belasten, stammen überwiegend aus der Landwirtschaft. Diese muss ihrer Verantwortung für sauberes Wasser gerecht werden. Wir brauchen daher dringend bessere rechtliche Vorgaben zur Düngung, um unser Grundwasser wirksam zu schützen.“ Wichtig wären beispielsweise die obligatorische Einführung einer betrieblichen Gesamtnährstoffbilanzierung und ein verbesserter Vollzug der zu novellierenden Düngeverordnung. Der chemische Zustand der Gewässer wird in Deutschland anhand von europaweit einheitlich geregelten Anforderungen bewertet. Sie umfassen Umweltqualitätsnormen für 33 prioritäre Stoffe, wie Atrazin oder Benzol sowie für bestimmte andere Schadstoffe, z. B. DDT sowie den Aktionswert für Nitrat nach der Nitratrichtlinie. Die Grundlage für die Anforderungen bildet die im Oktober 2000 in Kraft getretene europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie gilt als großer Meilenstein in der Wasserpolitik. Ihre Umsetzung trägt dazu bei, dass z. B. der Zustand des Rheins heute deutlich besser ist als beispielsweise zu Zeiten des Sandoz-Unglücks. Damals wurden 30 Tonnen Chemikalien freigesetzt. Nachdem es in der Nacht vom 31.10. auf den 01.11.1986 bei der Schweizer Chemiefirma Sandoz gebrannt hatte, gelangten etwa 10 Tonnen zum Teil hochgiftiger Pestizide über das Löschwasser in den Oberrhein. In dem rot gefärbten Fluss starben auf einer Strecke von etwa 400 Kilometern Fische und Kleinlebewesen. Sogar die Trinkwasserversorgung am Rhein war betroffen und musste in einigen Regionen zeitweilig umgestellt werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: “Die damalige Katastrophe bewirkte ein Umdenken in Politik und Industrie. Die schon im Dezember 1986 beschlossenen Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Rheinwasserqualität und zur Störfallvorsorge sowie das ein Jahr später verabschiedete Aktionsprogramm Rhein führten zu einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität. Der Rhein hat sich heute wieder sehr gut erholt.“ Weitere Informationen: Die Grundlage für die Bewertung der Gewässerzustände in Deutschland bilden heute umfangreiche Überwachungsprogramme. Die Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat zum Ziel, schlüssige Ergebnisse für die Bewertung des Gewässerzustands und einen Überblick über die Belastungen zu erhalten. Sie dient weiterhin als Grundlage für die Maßnahmenplanung und als Erfolgskontrolle, um zu sehen, ob die umgesetzten Maßnahmen auch die entsprechende Wirkung zeigen. Für die Überblicksüberwachung haben die Bundesländer in den Oberflächengewässern knapp 600 Messstellen festgelegt. Dazu kommen 14.000 Messstellen, die der operativen Überwachung der Oberflächengewässer dienen.
Preissteigerung bis zu 45 Prozent erwartet Trinkwasser könnte in etlichen Regionen Deutschlands in Zukunft spürbar teurer werden. Grund ist die hohe Belastung des Grundwassers mit Nitrat. Über 27 Prozent der Grundwasserkörper überschreiten derzeit den Grenzwert von 50 mg/l. Wenn die Nitrateinträge dort nicht bald sinken, müssen betroffene Wasserversorger zu teuren Aufbereitungsmethoden greifen, um das Rohwasser von Nitrat zu reinigen. Einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zufolge kann dies die Trinkwasserkosten um 55 bis 76 Cent pro Kubikmeter erhöhen. Das entspricht einer Preissteigerung von 32 bis 45 Prozent. Eine vierköpfige Familie müsste dann bis zu 134 € im Jahr mehr bezahlen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA : „Mit den Neuregelungen in der Düngeverordnung wurden lange überfällige Schritte eingeleitet, die hoffentlich die Belastungen so weit senken, dass den Trinkwasserkunden die teure Aufbereitung erspart bleibt. Wichtig sind jetzt eine konsequente Umsetzung und verstärkte Kontrollen in den betroffenen Regionen. Falls sich diese Belastungen nicht verringern, müssten weitere und strengere Auflagen für die Landwirtschaft erfolgen.“ Gerade in Gebieten mit landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen ist das Grundwasser häufig durch zu viel Stickstoff belastet. Grund sind die auf den Feldern aufgebrachten Gülle und Mist aus der intensiven Tierhaltung oder Mineraldünger für beispielsweise Obst- und Gemüseanbau. Wasserversorger versuchen bereits heute, das Wasser mit unterschiedlichen Maßnahmen zu schützen, indem sie die darüber liegenden Flächen selbst pachten, Brunnen verlagern oder belastetes mit unbelastetem Wasser mischen. Auch diese Kosten fließen bereits heute in den Trinkwasserpreis mit ein. Doch derartige Maßnahmen werden in Zukunft in hochbelasteten Regionen nicht ausreichen, um den Nitratwert im Trinkwasser niedrig zu halten. Die UBA-Studie hat dies mit Daten von und in Kooperation mit drei großen Wasserversorgern untersucht: OOWV (Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband), Rheinenergie und RWW (Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft). Ergebnis: In einigen Gebieten könnte bald der Fall eintreten, dass das Wasser zusätzlich gereinigt werden muss. Dazu gibt es unterschiedliche Verfahren: Elektrodialyse, Umkehrosmose, biologische Denitrifikation oder das CARIX-Verfahren. Welches Verfahren zur Anwendung kommen kann, wird durch lokale Faktoren wie der Wasserhärte oder der notwendigen Vor- oder Nachbehandlung des Wassers bestimmt. Die Gesamtkosten für die Reinigung hängen neben der Art des Verfahrens auch noch ab von der konkreten Belastungssituation vor Ort, dem zu erreichenden Nitratwert, bis zu dem die Verunreinigungen gemindert werden sollen (Zielwert), und der Menge des aufzubereitenden Wassers. In jedem Falle bedeuten die Verfahren mögliche berechnete Mehrkosten von bis zu 76 Cent pro Kubikmeter für die Wasserkunden: diese müssen also für die Überdüngung in ihrer Region bezahlen. Die Studie rechnet zudem aus, wieviel die Reinigung von mit Nitrat belastetem Grundwasser in Deutschland insgesamt kosten kann: zwischen 580 und 767 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung kosten laut Bundeslandwirtschaftsministerium die Landwirtschaft bis zu 111,7 Millionen Euro pro Jahr, also nur einen Bruchteil dessen, den die betroffenen Trinkwasserkunden zu bezahlen hätten. Dies zeigt erneut: Vorsorge ist billiger als Reparatur. Diese Maßnahmen helfen nicht nur, Nitrateinträge zu reduzieren und die Kosten für die Aufbereitung zu senken. Daneben haben sie sogar noch viele weitere positive Auswirkungen auf die Umwelt, wie den Erhalt der Artenvielfalt. Zur novellierten Düngegesetzgebung gehört neben dem Düngegesetz und die geplante Einführung einer Stoffstrombilanzverordnung auch die Düngeverordnung, die nach einem langjährigen Prozess umfangreich überarbeitet und im Frühjahr 2017 verabschiedet wurde.
Im Rahmen des F&E-Vorhabens „Informationsplattform Gewässerrenaturierung“ erfolgte eine umfangreiche Recherche und Auswertung von Renaturierungsprojekten. Es wurde analysiert, wie der Erfolg von Renaturierungen in der Praxis gemessen wird. Zahlreiche Aspekte zur Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle von Renaturierungsprojekten werden auf der im Projekt geschaffenen Internetplattform Gewässerrenaturierung erläutert. Die Plattform richtet sich unmittelbar an die Träger von Renaturierungsmaßnahmen. Die Informationsplattform „Renaturierung von Fließgewässern“ ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/fluesse/gewaesserrenaturierung-start Veröffentlicht in Texte | 88/2021.
Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die UBA -Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie Klimaschutz und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.
Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte bei der internationalen Chemikaliensicherheit Zwei Regierungskonferenzen in diesem Monat brachten deutliche Fortschritte für die internationale Chemikaliensicherheit: Die Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen und die zweite Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement fanden kurz hintereinander statt, um den dort gefassten Entscheidungen noch mehr Gewicht zu geben. Damit ist der Beschluss der Weltgemeinschaft in der Rio-Nachfolgekonferenz 2002, bis 2020 die schädlichen Effekte von Chemikalien für Mensch und Umwelt zu vermindern bzw. zu beseitigen, ein großes Stück näher gerückt. Anlässlich der Vertragsstaatenkonferenz in Genf erweitert das Stockholmer Übereinkommen, auch POP-Konvention genannt, die Liste des „dreckigen Dutzend” um neun weitere langlebige und in der Nahrungskette sich anreichernde Chemikalien - so genannte POPs (persistent organic pollutants). Das Übereinkommen trat im Mai 2004 in Kraft und regelte zunächst zwölf POPs - unter anderem PCB, DDT oder die polychlorierten Dioxine und Furane. Solche Substanzen finden sich in einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln und Industriechemikalien oder können als unerwünschte Nebenprodukte bei Produktions- und Verbrennungsprozessen entstehen. Die Liste umfasst nun 21 Chemikalien. „Die erweiterte Liste international geächteter Chemikalien ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg in eine Welt ohne besonders gefährliche Chemikalien. Eine stringente Erfolgskontrolle muss nun den Verhandlungserfolg in Genf sicherstellen”, so Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Entscheidung der vierten Vertragsstaatenkonferenz in Genf von Anfang Mai 2009 betrifft Stoffe, die auch in Europa zumindest bis vor kurzer Zeit verbreitet in Gebrauch waren: Etwa bromierte Flammschutzmittel (Penta- und Octabrom-diphenylether) und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ) mit vielfältigen Verwendungen etwa als Feuerlöschschaum oder in der Textilindustrie. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, dürfen solche Stoffe in Zukunft nicht mehr hergestellt und verwendet werden. Dort, wo Anwendungen noch unverzichtbar sind oder es noch keine verfügbaren Ersatzstoffe gibt, sollen Aktionspläne für eine zügige Beendigung der Anwendungen sorgen. Bereits 2002 beschloss die Weltgemeinschaft, die schädlichen Effekte von Chemikalien für Mensch und Umwelt bis 2020 zu vermindern. Auch das Insektizid DDT , das viele Länder noch zur Bekämpfung der Malaria nutzen, soll endgültig bis 2020 verschwinden. Ein umfangreiches Hilfsprogramm soll die Länder, die heute auf diese hochgiftige Chemikalie nicht verzichten können, beim Ausstieg unterstützen, ohne dass sich Malaria weiter ausbreitet. Die zweite Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM 2) beschloss unter anderem Aktionen, um auf freiwilliger Basis dringende Probleme für Umwelt und Gesundheit durch Chemikalien zu lösen: Gefährliche Chemikalien in unkontrolliert gehandelten Erzeugnissen und Elektroschrott sowie bleihaltige Farben in Konsumentenprodukten wie Spielzeug waren wichtige Themen, zu denen die Delegierten einen verbesserten Informationsaustausch und partnerschaftliche Aktionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern vereinbarten. Auch zu Nanomaterialien - mit vielfältigen Chancen und Risiken für Umwelt und Gesundheit - tauschten sich die internationalen Fachleute aus: Gemeinsam wollen die Staaten die Entwicklung von Nanomaterialien verantwortlich begleiten und nutzen. Mit den neuen Arbeitspaketen sind Industrie- und Entwicklungsländer gleichermaßen gefordert, den Weg zu einem sicheren internationalen Chemikalienmanagement konsequent fortzusetzen. „Gefährliche Chemikalien sind ein Risiko für Umwelt und Gesundheit. Sie breiten sich über die Luft und das Wasser rasch aus und werden weltweit gehandelt. Sicherheit von Chemikalien ist deshalb ein ebenso globales Thema wie der Handel mit ihnen”, so Holzmann. Dessau-Roßlau, 27.05.2009
Kein systematischer Abbau in Deutschland erkennbar Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) beliefen sich die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland auf über 52 Milliarden Euro im Jahr 2010. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sagte: „Es ist keine nachhaltige Politik, wenn umweltschädliche Produktions- und Konsumweisen erst mit Milliarden subventioniert werden und dann weitere Milliarden aus dem Haushalt bereitgestellt werden müssen, um Schäden an Umwelt und Gesundheit wieder halbwegs zu kompensieren. Unser Rat kann nur sein, umwelt-schädliche Subventionen systematisch abzubauen.“ Dies würde nicht nur Umwelt und Gesundheit entlasten, sondern auch neue Finanzierungsspielräume schaffen – etwa für den Klimaschutz, die Bildung, die Sanierung von Straßen oder den Ausbau des öffentlichen Bus- und Schienenverkehrs. Mit 24,2 Milliarden Euro entfällt ein Großteil der umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2010 auf den Verkehrssektor, dicht gefolgt von der Energiebereitstellung und -nutzung mit weiteren 21,6 Milliarden Euro. Das Bau- und Wohnungswesen schlägt mit 5,9 Milliarden Euro zu Buche, in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei konnte über eine halbe Milliarde Euro an umweltschädlichen Subventionen quantifiziert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei besonders schwierig ist – der wahre Umfang der umweltschädlichen Subventionen ist dort tatsächlich deutlich höher. Die neue UBA -Studie analysiert, welche Subventionen den Klimawandel fördern, die Wasser-, Boden- und Luftqualität beinträchtigen, zu Gesundheitsschäden führen oder die Flächeninanspruchnahme und den Rohstoffverbrauch erhöhen. Außerdem enthält die Studie konkrete Reformvorschläge, etwa für die Entfernungspauschale. Maria Krautzberger: „Die Entfernungspauschale fördert die Zersiedelung der Landschaft und das Verkehrswachstum. Dies belastet unsere Gesundheit durch Luftschadstoffe und Lärm. Eine Abschaffung der Entfernungspauschale muss allerdings sozial verträglich erfolgen.“ Das UBA schlägt daher vor, Fahrten zur Arbeit nur noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich anzuerkennen. Dadurch könnten Personen, die ansonsten unzumutbar belastet würden, ihre Fahrtkosten zur Arbeit weiter steuerlich absetzen. Das Geld, das der Staat durch eine solche Reform spart, könnte er für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs verwenden. Auch eine Senkung der Einkommensteuer wäre denkbar. Große Potentiale für einen Subventionsabbau gibt es auch bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Da die Ermäßigungen den Anreiz für die Unternehmen verringern, Energie sparsam zu nutzen, sollten die Begünstigungen reduziert und auf energieintensive Unternehmen beschränkt werden, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Die Subventionspolitik der vergangenen Jahre zeigt insgesamt eine uneinheitliche Entwicklung: Einige umweltschädliche Subventionen laufen in den nächsten Jahren aus oder wurden abgebaut, etwa die Eigenheimzulage oder die Steinkohleförderung. Zugleich wurden jedoch bestehende umweltschädliche Subventionen ausgeweitet oder neue umweltschädliche Subventionen eingeführt. Ein Beispiel ist die Steuervergütung für Agrardiesel, die dazu führt, dass Landwirte kaum Anreize haben, sparsam zu fahren oder sparsame Landmaschinen zu beschaffen. Ein weiteres Beispiel ist die neu eingeführte Strompreiskompensation für Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen, die ebenfalls die ökonomischen Anreize zum Energiesparen und zum Klimaschutz verringert. Um den Abbau umweltschädlicher Subventionen systematisch in die Wege zu leiten, empfiehlt das UBA ein umweltbezogenes Subventionscontrolling: „Wir brauchen einen ‚Umweltcheck‘ für Subventionen, der alle Subventionen auf negative Umweltwirkungen untersucht und sie regelmäßig einer Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterzieht. Er wäre auch ein wichtiger Baustein für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen“, so Maria Krautzberger. Die Studie berücksichtigt im Wesentlichen die Subventionen auf Bundesebene, während Subventionen auf Landesebene nur in Einzelfällen erfasst werden. Außerdem sind viele umweltschädliche Subventionen nicht genau quantifizierbar. „Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland liegen in Wirklichkeit noch deutlich höher als die 52 Milliarden Euro in unserer Studie. Dies unterstreicht zusätzlich den Handlungsbedarf“, sagte Krautzberger.
Eine einheitliche Erfassung von Strandmüll in der Arktis ist für die Bewertung des Umweltzustandes entscheidend und ermöglicht die Erfolgskontrolle von Maßnahmen gegen Kunststoffmüll zum Schutz der marinen Umwelt. In diesem Projekt wurden fernerkundliche Methoden - wie Satellitenbilder und Drohnenaufnahmen - genutzt, um Strände in der Arktis effizient zu untersuchen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Kombination aus Satellitenbildern, Drohnenaufnahmen und traditioneller Kartierung am effektivsten ist, und die Befliegung mit Drohnen großes Potential für ein langfristiges Monitoring von Strandmüll birgt. Zukünftige Studien sollten eine höhere Auflösung nutzen, um auch kleinere Müllansammlungen zu erfassen. Diese Erkenntnisse tragen dazu bei, die Umweltbelastung in der Arktis besser zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Veröffentlicht in Texte | 137/2023.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 1031 |
Land | 138 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 948 |
Text | 116 |
unbekannt | 91 |
License | Count |
---|---|
closed | 181 |
open | 946 |
unknown | 29 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 1150 |
Englisch | 165 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 10 |
Datei | 7 |
Dokument | 77 |
Keine | 732 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 377 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 784 |
Lebewesen & Lebensräume | 953 |
Luft | 577 |
Mensch & Umwelt | 1156 |
Wasser | 670 |
Weitere | 1120 |