Das Projekt "Erhaltung und Nachzucht seltener Baum- und Straucharten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Ziel des Projektes ist die langfristige Sicherung und Erhaltung von Vorkommen seltener Baumarten, sowie die Etablierung neuer/verjüngter Vorkommen an geeigneten Standorten. Zunächst erfolgt die Evaluierung, Auswahl und Beerntung erhaltungswürdiger Bäume aus südwest-deutschen Wald- und Feldvorkommen (insbes. Elsbeere, Speierling, Wildapfel, Wildbirne, Schwarzpappel, Ulme, Walnuss und Eibe; außerdem Straucharten) mit entsprechender Dokumentation. Anschließend erfolgt eine vegetative und generative Weitervermehrung zum Aufbau von Erhaltungs-Klonsammlungen bzw. zum Aufbau von Erhaltungs-Samenplantagen, (ex-situ Generhaltung). Parallel dazu werden o.g. seltene Baumarten vegetativ und generativ mit 1- bis 3-jähriger Kulturzeit nachgezogen und an interessierte bzw. am Evaluierungsprozess beteiligte Forstämter abgegeben (in-situ Generhaltung) und dort langfristig weiterbeobachtet.
Das Projekt "Forstvermehrungsgutgesetz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Die Einführung des neuen Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) zum 1. Januar 2003 in Baden-Württemberg erfordert die Neufassung von gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften (VV) sowie von Verfahrensregelungen. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ist in Abstimmung mit dem Ministerium Ländlicher Raum (MLR) und in enger Zusammenarbeit mit den Forstdirektionen und der Staatsklenge Nagold bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Die FVA bearbeitet folgende Aufgaben bzw. sorgt für eine fallweise Zuarbeitung: 1.) Verfahrensregelungen. 2.) Auswahl von Beständen: Auswahl von potenziellen Saatguterntebeständen für die Baumarten Hainbuche, Birke und Robinie als Ergänzung zu den im UFO-Projekt 55-2000.0188 E ausgewählten Beständen sowie - Vorbereitung der Neuzulassung aller Samenplantagen als Kategorie qualifiziert. 3.) Schulung/Information: -) Hilfestellung und Beratung zum FoVG als Dienstleistung für Forstämter u. Saatguterntefirmen. -) Verfahrensschulung FOKUS.