Dieser WebMapService (WMS) stellt Milieugebiete auf der Grundlage des Milieuschutzberichts vom 08.08.1985 dar. Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen. Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Daten werden nach dem Standard XPlanung erstellt und bei Bedarf fortgeführt. Soziale Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden als Datensatz vom Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung herausgegeben.
Dieser WebFeatureService (WFS) stellt Milieugebiete auf der Grundlage des Milieuschutzberichts vom 08.08.1985 zum Download bereit. Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen. Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>
Milieugebiete auf der Grundlage des Milieuschutzberichts vom 08.08.1985 . Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen. Der Datenbestand wurde einmalig erfasst. Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitale Informationssystems Planrecht (DIP).
Der WebMapService (WMS) stellt Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der WebFeatureService (WFS) stellt Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebMapService (WMS) stellt Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO dar. Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Die festgestellten Gestaltungsverordnungen werden im aktuellen Datenbestand berücksichtigt. Eine kontinuierliche Fortführung des Datenbestandes erfolgt vierteljährlich. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebFeatureService (WFS) stellt Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO zum Download bereit. Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Die festgestellten Gestaltungsverordnungen werden im aktuellen Datenbestand berücksichtigt. Eine kontinuierliche Fortführung des Datenbestandes erfolgt vierteljährlich. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WMS (WebMapService) stellt die Gebiete mit bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnungen oder Erhaltungsbereiche in Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.