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Wasserrahmenrichtlinie Daten zum 1. Bewirtschaftungszyklus Hamburg

Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) werden für alle berichtspflichtigen Gewässer Zustandsdaten erhoben und Maßnahmen umgesetzt um den Zustand der Gewässer (oder das Potenzial bei künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern) zu verbessern. Es werden die Daten, welche der Berichterstattung des 1. Bewirtschaftungsplans (2010-2015) zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Die folgenden bereitgestellten Fachdaten sind über diese Kartenanwendung zugänglich: WRRL Grundwasser: - Chemischer Zustand Grundwasser - Zustand Menge Grundwasser WRRL Oberflächengewässer: - Chemischer Zustand Oberflächengewässer - Ökologisches Potenzial Oberflächengewässer - Durchgängigkeit Oberflächengewässer WRRL Seen: - Chemischer Zustand Seen - Ökologisches Potenzial Seen WRRL Maßnahmenprogramm: - Umgesetzte Maßnahmen im 1. Bewirtschaftungszyklus Die Daten werden hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Messstellen Oberflächenwasser

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Messstelle Oberflächenwasser Beschaffenheit; Betrachtungsobjekt im GDZ, punkthafte Featureklasse (GDZ2010.wlowst); exportiert in Filegeodatabase; Außer zahlreichen Datenbank internen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: MSTNR = Messstelle Nummer MSTBEM = Messstelle Bemerkung MSTTPO = Typ der Messstelle operative Messstelle (ja/nein) MSTTPU = Überblicksmessstelle MSTTPV = Validierungsmesstelle (ja/nein) MSTTPW = erheblich veränderter Wasserkörper (ja/nein) MSTWRL = Meldung an WRRL (ja/nein) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Datensammlung 3. Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie Land Brandenburg - WMS

Dargestellt werden die Daten des 3. Bewirtschaftungszyklus der WRRL des Landes Brandenburg für die Oberflächenwasserkörper der Fließgewässer. Die angelegten Ebenen geben Auskunft zu den nachfolgenden Themen: - Übersicht über die Messstellen an den Fließgewässerwasserkörpern, den Seewasserkörpern und den Grundwasserkörpern.In einzelnen Layern werden - Lage und Grenzen, - Typisierung und Einstufung als natürlicher, künstlicher oder erheblich veränderte, - Risikoeinschätzung zur Erreichung eines guten Zustands, - Informationen zum derzeitige Zustand des Wasserkörpers und - Zeitraum bis zum Erreichen des Umweltziels anagezeigt.Die Erläuterungen zu den jeweiligen Spalteninhalten der Themen befinden sich unter den nachfolgende Links. Fließgewässerwasserkörper: https://mluk.brandenburg.de/w/Steckbriefe/WRRL2021/WMS/Doku_RW.pdf Sewasserkörper: https://mluk.brandenburg.de/w/Steckbriefe/WRRL2021/WMS/Doku_LW.pdf Grundwasserkörper: https://mluk.brandenburg.de/w/Steckbriefe/WRRL2021/WMS/Doku_GW.pdf Informationen zu den codierten Werten (Attrubutes values) werden hier: https://mluk.brandenburg.de/w/Steckbriefe/WRRL2021/WMS/Codeliste.pdf bereitgestellt Maßstab: 1:25000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Oberflächengewässer

Die Zustandsbestimmung 2021 der Oberflächenwasserkörper (OWK) basiert auf den Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (OGewV). Diese Vorgaben wurden durch Abstimmungen zwischen den Bundesländern in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und den Flussgebietsgemeinschaften (FGG) Weser und Elbe konkretisiert. Die EU unterscheidet bei den oberirdischen Gewässern zwischen natürlichen Wasserkörpern, erheblich veränderten Wasserkörpern und künstlichen Wasserkörpern . Welche Wasserkörper erheblich verändert oder künstlich sind, wird nach einer europaweit abgestimmten Methodik ermittelt. Als erheblich verändert kann ein Oberflächenwasserkörper dann eingestuft werden, wenn sich Verbesserungen an ihm signifikant negativ auf die Nutzung auswirken. Wichtige spezifische Nutzungen in Wasserkörpern, in deren Folge eine Ausweisung als erheblich verändertes oder künstliches Gewässer erfolgte, sind in Sachsen-Anhalt die Landbewässerung und Landentwässerung, der Hochwasserschutz, der Bergbau und die Schifffahrt. Die Verteilung von natürlichen, künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern sind im nebenstehenden Diagramm veranschaulicht. Für die natürlichen Oberflächenwasserkörper sind der ökologische und der chemische Zustand zu bestimmen. Für die künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper sind das ökologische Potenzial und der chemische Zustand zu ermitteln. Bei der Ermittlung des ökologischen Zustandes/ Potenzials stehen biologische Komponenten im Mittelpunkt. Dazu gehören u.a. am Gewässergrund lebende wirbellose Kleinlebewesen, Fische, Wasserpflanzen sowie Algen. Die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter, wie Sauerstoff-, Nährstoff- oder Salzgehalte gehen unterstützend in die Bewertung der biologischen Komponenten ein. Das gleiche gilt für die Bewertung der hydromorphologischen Komponenten, die den Wasserhaushalt, die Durchgängigkeit und die Struktur der Gewässer umfassen. Aber auch bestimmte Schadstoffe sind bei der Bewertung des ökologischen Zustandes heranzuziehen. Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgte nach Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Lediglich 3 Prozent der 334 Oberflächengewässerkörper Sachsen-Anhalts befinden sich zurzeit in einem guten ökologischen Zustand oder haben ein gutes ökologisches Potenzial. Defizite bestehen hier vor allem hinsichtlich des Lebensraums und der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen in den Gewässern (biologische Komponenten). Vielfach sind Verlauf und Struktur der Gewässer verändert oder die Durchgängigkeit unterbrochen worden. Auch beim Gehalt an Sauerstoff, Nährstoffen und Salz und bei spezifischen Schadstoffen sind noch Defizite zu verzeichnen. Eine Ursache dafür ist die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie die damit verbundene Belastung aus diffusen Quellen. Hinsichtlich des chemischen Zustandes weist kein Wasserkörper einen guten Zustand auf. Hauptgrund dafür ist die bundesweit flächendeckende Überschreitung der sehr niedrigen Umweltqualitätsnormen für Quecksilber und für bromierte Diphenylether (BDE) in Biota sowie für weitere ubiquitär verbreitete Stoffe im Wasser (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Tributylzinn, Perfluoroktansäure). Ohne Berücksichtigung von Quecksilber und BDE weisen 52 Prozent der Wasserkörper Sachsen-Anhalts einen guten chemischen Zustand auf. Die Defizite des chemischen Zustandes sind neben der ubiquitären Belastung vor allem auf historisch bedingte Altlasten und Altbergbau zurückzuführen. Zurück zu Bestandsaufnahme und Zustandsbestimmung

Land treibt Fließgewässerentwicklung an der Aller voran

Müden – Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt die Renaturierung der Alleraue im Landkreis Gifhorn fort. Nachdem 2017 ein erster Abschnitt des bis in das vergangene Jahrhundert stark veränderten Flusses in einen natürlicheren Zustand versetzt wurde, geht es ab Mitte August nahe Müden weiter. Dabei wird der strukturarme Fluss auf einem 800 Meter langen Teilstück naturnäher gestaltet. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt die Renaturierung der Alleraue im Landkreis Gifhorn fort. Nachdem 2017 ein erster Abschnitt des bis in das vergangene Jahrhundert stark veränderten Flusses in einen natürlicheren Zustand versetzt wurde, geht es ab Mitte August nahe Müden weiter. Dabei wird der strukturarme Fluss auf einem 800 Meter langen Teilstück naturnäher gestaltet. Als „Gewässer II. Ordnung“ gilt die Aller als Prioritätsgewässer gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Diese sieht vor, dass die Grund- und Oberflächengewässer der Mitgliedsstaaten verpflichtend in einen guten Zustand gebracht werden müssen. „Durch den strukturarmen Ausbau der Allersohle und der Ufer in den 1960er Jahren wurde das Gewässer in diesem Bereich als erheblich verändert eingestuft. Sie wird deshalb im Zuge des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften ökologisch aufgewertet“, erklärt Lena Kassens von der NLWKN-Betriebsstelle Süd in Braunschweig die Hintergründe der in Kürze startenden Arbeiten. Der Aller werden dabei durch den Einbau von Strömungslenkern aus Totholz, Raubäumen und Kies vielfältige und wertvolle Ufer- und Sohlenstrukturen zurückgegeben. Zugleich wird auf diese Weise die Vielfalt der in der Aller vorkommenden Fließgeschwindigkeiten bei mittleren Wasserständen – die sogenannte Strömungsdiversität – erhöht. Auf landeseigenen Naturschutzflächen erfolgt durch das Pflanzen von standorttypischen Gehölzen dabei auch die Einbeziehung der Aue in das Vorhaben. Gleichzeitig erhält die Aller vom Südufer her eine Beschattung. „Wir werden auf der Projektfläche ehemals häufige und auch für diese Region typische Auestrukturen in Form eines Neben- und eines Altarms entwickeln, die künftig als Ruhezone und Laichhabitat für Fische und andere aquatische Lebewesen dienen“, so Kassens. Solche Orte werden gerne von Libellen wie der Grünen Flussjungfer oder Fischen wie dem Steinbeißer genutzt. Stellenweise wird auch der Aufwuchs von Gehölzen der Aue zugelassen. Über die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinaus wird bei dem Projekt auch der Hochwasserschutz Berücksichtigung finden: Über die Rückverlegung der vorhandenen Verwallung am Allerufer wird Raum für Hochwasser geschaffen, welches schadlos abfließen kann, wenn der Wasserstand wieder gesunken ist. Die Arbeiten sollen bereits in der kommenden Woche beginnen. Die Planer gehen von einer rund sechswöchigen Bauzeit aus. Die Umsetzung des Vorhabens wird vollständig über das Programm zur Fließgewässerentwicklung (FGE) aus Landesmitteln finanziert.

Neuer Schwung für die Entwicklung Niedersächsischer Gewässerlandschaften

Braunschweig/Lüneburg/Meppen - Geschwungene Bäche und Flüsse, Artenvielfalt und ausgedehnte Auen – so sollten die Niedersächsischen Gewässerlandschaften (NGL) idealerweise sein. Das sind sie aber – noch – nicht. Lediglich drei Prozent der Fließgewässer in Niedersachsen befinden sich in einem guten ökologischen Zustand. Gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bereits vor Jahren das Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften ins Leben gerufen. Um dieses schneller voranzubringen, hat der NLWKN vier neue, sogenannte Netzwerkerinnen-Stellen geschaffen. Ziel ist es, die Umsetzung neuer Maßnahmen im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) zu initiieren und aktiv zu unterstützen. Geschwungene Bäche und Flüsse, Artenvielfalt und ausgedehnte Auen – so sollten die Niedersächsischen Gewässerlandschaften (NGL) idealerweise sein. Das sind sie aber – noch – nicht. Lediglich drei Prozent der Fließgewässer in Niedersachsen befinden sich in einem guten ökologischen Zustand. Gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bereits vor Jahren das Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften ins Leben gerufen. Um dieses schneller voranzubringen, hat der NLWKN vier neue, sogenannte Netzwerkerinnen-Stellen geschaffen. Ziel ist es, die Umsetzung neuer Maßnahmen im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) zu initiieren und aktiv zu unterstützen. Natürliche Gewässer in einen guten ökologischen Zustand und künstliche beziehungsweise erheblich veränderte Gewässer zu einem guten ökologischen Potential zu entwickeln, steht im Fokus der EG-WRRL. Aufgabe der NGL-Netzwerkerinnen ist es, die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen an Fließgewässern und ihren Auen proaktiv voranzutreiben, zu koordinieren, fachlich zu begleiten und dadurch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren zu stärken. „Die Netzwerkerinnen-Stellen sind vorerst in drei NLWKN-Betriebsstellen (Braunschweig, Lüneburg, Meppen) verortet, sollen aber möglichst auf alle Betriebsstellen ausgeweitet werden“, erklärt Martin Gottwald, im NLWKN verantwortlich für den Geschäftsbereich Wasserwirtschaft und Strahlenschutz. Denn um vielfältige und naturnahe Fließgewässer zu entwickeln, die nicht nur den menschlichen Ansprüchen genügen, sondern auch Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten bieten und gemäß FFH-RL zu erhalten sind, muss noch viel passieren. So soll auch der Anbindung und Wiedervernässung von (ursprünglichen) Auenflächen eine große Bedeutung zukommen. Dies erfolgt nicht nur aus Naturschutzgründen, sondern auch, um den Wasserrückhalt in der Fläche bei Hochwasser zu erhöhen, was wiederum die Anreicherung des Grundwassers fördert. Davon profitiert dann in Dürrezeiten nicht nur die Natur, sondern auch die Landnutzung. In einem nächsten Schritt werden auf Initiative der NGL-Netzwerkerinnen regionale Aktionsteams mit externen Partnern aufgestellt, die die Vorhaben zur naturnahen Fließgewässer- und Auenentwicklung gemeinsam konkretisieren und voranbringen. Sie stellen interdisziplinär ausgerichtete, kooperative und umsetzungsorientierte Einheiten dar, die die vorhandenen Strukturen von Wasserwirtschafts- und Naturschutzverwaltung, Ämtern für regionale Landesentwicklung, verschiedenen Fachbehörden und Unterhaltungsverbänden effizient nutzen. Daraus entstehen dann wiederum Projektteams vor Ort, die zusammen mit weiteren betroffenen Akteuren wie zum Beispiel Anliegern und Umweltverbänden konkrete Projekte entwickeln und umsetzen. Der Zeitpunkt ist günstig, denn mit der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen zur „Naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer“ (NEOG) besteht seit 2023, passend zu der vom Land beabsichtigten verstärkten Maßnahmenumsetzung, ein geeignetes Förderprogramm. Dies ermöglicht Maßnahmenträger eine Anteils- bis Vollfinanzierung von Vorhaben zur Fließgewässer- und Auenentwicklung durch Landes- und EU-Fördermittel.

Gewässerunterhaltung Inhalt und Ziele bei der Gewässerunterhaltung Historie Rechtliche Anforderungen Praktische Unterhaltung Gewässer 1. Ordnung Gewässer 2. Ordnung Anlagen zur Wasserabführung Deiche Schleusen

Das Abflussverhalten natürlicher Gewässer mit wechselnden  Abflüssen  befindet sich in einem Fließgleichgewicht. Solche Gewässer haben einen sehr geringen Unterhaltungsaufwand. Im Laufe der Jahrhunderte wurden unsere Gewässer für eine  bessere wirtschaftliche Nutzbarkeit des Wassers und der natürlichen Überschwemmungsflächen in ihrem Verlauf und Profil teilweise erheblich verändert.  Damit  das Wasser in ihnen immer möglichst schadlos abfließen kann, bedarf dieser ausgebaute Gewässerzustand einer dauerhaften Erhaltung. Neben der Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses dient die Gewässerunterhaltung heute auch der ökologischen Entwicklung der Gewässer als Lebensraum für Flora und Fauna. Die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung spielt für einen reibungslosen Wasserabfluss eine bedeutende Rolle. Dazu gehört ebenso die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Sie muss sich dabei an den Bewirtschaftungszielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie ausrichten und darf diese nicht gefährden. Sie ist Bestandteil der Flussgebietsbewirtschaftung und in deren Kontext zu verstehen und wahrzunehmen. Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen, Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Gewässerunterhaltung ist heute nicht mehr nur „klassischer“ Wasserbau, sondern ein sehr komplexes Aufgabengebiet. Der Unterhaltungspflichtige befindet sich in einem ständigen Spannungsfeld unterschiedlichster Anforderungen. Hierzu gehören Forderungen anliegender Nutzer nach Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses, um angrenzende Flächen vor Vernässungen zu schützen und Abflüsse aus Entwässerungsanlagen zu sichern sowie die gesetzlichen Vorgaben des Gewässer- und Naturschutzes, deren Erfüllung eine möglichst schonende, ökologisch ausgerichtete Gewässerunterhaltung verlangt. Dies erfordert von den Unterhaltungspflichtigen eine sorgfältige Entscheidung darüber, welche Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind und welche Methoden bei der Unterhaltung angewendet werden. In der Vergangenheit wurde durch die oft einseitige Zweckbestimmung der Fließgewässer, die auf bestimmte Nutzungsarten gerichtet war, ein hoher Ausbaugrad erreicht, ohne dass die Gestaltung des Landschaftsbildes und die Sicherung der Artenvielfalt in Flora und Fauna genügend Berücksichtigung fanden. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass nach der Erfassung des ökomorphologischen Zustands 75 Prozent der Gewässer in Sachsen- Anhalt den Strukturklassen 3 bis 5 (mäßig bis stark verändert) zugeordnet werden mussten. Bereits vor der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, Wassergesetz für das Land Sachsen- Anhalt) waren die Gewässer im Rahmen der Unterhaltung als Bestandteil der natürlichen Umwelt, insbesondere als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen waren zu bewahren und zu verbessern. Durch Unterhaltungsmaßnahmen, die dem jeweiligen naturräumlichen Charakter entsprechen, wurde bereits eine Verbesserung des Zustandes an ausgewählten Gewässern erreicht. Diese Entwicklung wird konsequent weitergeführt. Die gesetzlichen Regelungen zur Gewässerunterhaltung in Deutschland sind  im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes sowie in den Landeswassergesetzen enthalten. In Sachsen-Anhalt besteht eine eigene Regelung zur Gewässerunterhaltung, die von der bundesrechtlichen Regel in Paragraf 39 WHG abweicht. Paragraf 52 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) schreibt vier einzelne Inhalte der Gewässerunterhaltung fest: den ordnungsgemäßen Abfluss die Erhaltung der Schiffbarkeit an schiffbaren Gewässern, die Pflege und die Entwicklung der Gewässer. Damit wurde durch den Gesetzgeber der Erhaltung des Wasserabflusses mindestens die gleiche Priorität eingeräumt, wie der Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Alle Inhalte haben sich an den Bewirtschaftungszielen des Paragraf 102 WG LSA in Verbindung mit den Paragrafen 27 fortfolgend WHG (entsprechend den Qualitätszielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie) auszurichten und dürfen die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Zur Gewässerunterhaltung gehören Maßnahmen insbesondere zur: Reinigung und Räumung, zur Freihaltung und zum Schutz des Gewässerbetts einschließlich der Ufer Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze und die Erneuerung des Baumbestandes Unterhaltung und zum Betrieb der Anlagen, die der ordnungsgemäßen Abführung des Wassers dienen (zum Beispiel Schöpfwerke, Wehre) Diese Maßnahmen sind durch den Unterhaltungspflichtigen so durchzuführen, dass sowohl der Wasserabfluss gewährleistet, aber auch die Rolle der Gewässer als Lebensraum mit verschiedenen umweltgesetzlichen Anforderungen zu beachten ist. Die Unterhaltungspflichtigen stellen jährliche  Gewässerunterhaltungspläne auf, die die an einem Gewässer oder Gewässerabschnitt durchzuführenden Maßnahmen beinhalten. An Gewässern oder Gewässerabschnitten, wo zwischen der Nutzung angrenzender Flächen und ökologischen Anforderungen nahezu unvereinbare Gegensätze bestehen, ist es zweckmäßig, einen Gewässerunterhaltungsrahmenplan aufzustellen. Der Gewässerunterhaltungsrahmenplan stellt eine wesentliche Grundlage für den Abwägungsprozess zwischen der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und der maßgeblichen Berücksichtigung der Bedeutung der Gewässer für den Naturhaushalt dar. Bei der Aufstellung des Plans sollen Konflikte zwischen den Interessen der Nutzer der Anliegergrundstücke, den für den Gewässer- und Naturschutz verantwortlichen Behörden und Verbänden aufgezeigt und einer Lösung zugeführt werden. Er enthält im Ergebnis der Abstimmung mit den Beteiligten konkrete Vorgaben für die regelmäßig durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten. Mit dem Inkrafttreten der Landesverordnung zur Umsetzung von NATURA 2000 in Sachsen-Anhalt wird das Vorliegen von schutzzweckkonformen Gewässerunterhaltungsrahmenplänen an Bedeutung gewinnen. Soweit für diese Pläne die Zustimmung der Naturschutzbehörde vorliegt, wird die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung in NATURA 2000 Gebieten freigestellt. Gewässerschauen Zur Kontrolle des Unterhaltungszustandes eines Gewässers oder eines Gewässerabschnittes  sind die Gewässer 1. und 2. Ordnung durch die Wasserbehörden regelmäßig zu schauen. Die Wasserbehörden können mit deren Einverständnis den Unterhaltungsverbänden diese Aufgabe übertragen. Davon wird in der Regel Gebrauch gemacht. Gewässerschauen werden regelmäßig mindestens einmal jährlich durchgeführt. Insbesondere folgende Punkte werden begutachtet und soweit notwendig entsprechende  Festlegungen getroffen Zustand des Gewässerprofils insbesondere für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss Begutachtung des Bewuchses im Gewässer und auf den Uferböschungen Sedimentablagerungen, die den Abfluss behindern Notwendigkeit zur Uferstabilisierung Funktionstüchtigkeit von Anlagen, die dem Wasserabfluss dienen, wie zum Beispiel Schöpfwerke Anlagen am und im Gewässer Gewässerpflegearbeiten. Der Schautermin wird in den Gemeinden öffentlich bekannt gegeben. Neben Vertreterinnen und Vertretern der unteren Naturschutz- und Forstbehörden, den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sowie den anerkannten Naturschutzvereinigungen und landwirtschaftlichen Berufsverbänden können auch andere Interessierte an den Schauterminen teilnehmen. Die Ergebnisse werden protokollarisch festgehalten und bei der künftigen Unterhaltung berücksichtigt. Leitfaden Für Sachsen-Anhalt wurde durch den Wasserverbandstag e. V. (WVT) gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt ein fachlicher Leitfaden "Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt - Teil A: Rechtlich-fachlicher Rahmen" heraus gegeben. Dieser Leitfaden berücksichtigt neben den aktuellen Regelungen des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt die historische Entwicklung des Gewässerausbaus, gibt unter anderem Klarstellungen zum Behördenbegriff für Entscheidungen zum Rückschnitt von Röhricht und umfangreiche Hinweise zu Handlungsspielräumen für die Unterhaltung einschließlich Empfehlungen für den Zeitpunkt der Durchführung einzelner Maßnahmen. Leitfaden Im Land Sachsen-Anhalt befinden sich 26.811 Kilometer Fließgewässer. 2.653 Kilometer davon wurden wegen ihrer erheblichen wasserwirtschaftlichen Bedeutung als Gewässer erster Ordnung eingestuft. Sie werden unterhalten: vom Land, vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW). Weitere Informationen darüber, welche Gewässer und Anlagen von den 7 Flussbereichen des LHW unterhalten werden, können auf den Internetseiten des LHW eingesehen werden. von der Wasserstraßenverwaltung des Bundes , sofern sie Bundeswasserstraßen sind (Elbe, untere Saale und Havel) In diesen Gewässern kommt der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses eine besonders hohe Bedeutung zu.  Die Unterhaltungsaufwendungen für diese Gewässer zur Freihaltung des Hochwasserprofils sind besonders hoch. Die meisten wiederkehrend hochwasserführenden Gewässer wurden aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung für den Hochwasserschutz als Gewässer 1. Ordnung eingestuft  und werden vom Land oder im Fall der Bundeswasserstraßen vom Bund unterhalten. Für diese Gewässer wird ein Hochwassermeldedienst durchgeführt. Aktuelle Informationen zum Hochwassergeschehen können über die Seite der Hochwasservorhersagezentrale oder über das Länderübergreifende Hochwasser Portal abgerufen werden. Seit dem 1. Januar 2015 werden auch die Flächen zur Beitragspflicht herangezogen, die in die Gewässer 1. Ordnung entwässern. Ausgenommen davon sind Flächen, die in Bundeswasserstraßen entwässern. Die Regelung zielt auf eine Gleichbehandlung zu den bereits beitragspflichtigen Grundstücken ab, die in Gewässer 2. Ordnung entwässern. Die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung werden dabei auf die im jeweiligen Unterhaltungsverband gültige Beitragshöhe begrenzt. Die Unterhaltungsverbände erheben diese Beiträge und erstatten sie dann dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft als dem dafür Unterhaltungspflichtigen. Auch diese Beiträge können von den Mitgliedsgemeinden auf die Flächeneigentümer umgelegt werden. Die Gewässer zweiter Ordnung werden von 28 Unterhaltungsverbänden (UHV), die in der Anlage 4 des Wassergesetzes aufgeführt sind, flächendeckend in Sachsen-Anhalt unterhalten. Mitglieder der Verbände sind die Gemeinden im jeweiligen Niederschlagsgebiet. Die meisten Verbände sind im Wasserverbandstag e. V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt organisiert, der sie in fachlichen Fragen berät und vertritt. Die Rechtsaufsicht über die Unterhaltungsverbände obliegt den zuständigen unteren Wasserbehörden. Die Unterhaltungsverbände erheben für die Durchführung der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen von ihren Mitgliedern Beiträge auf der Grundlage einer Satzung. Die  Erhebung der Beiträge erfolgt seit 1. Januar 2010 gemäß Paragraf 55 WG LSA nach zwei Komponenten: nach dem Verhältnis der Fläche, mit dem die Mitglieder am Verbandsgebiet beteiligt sind (Flächenbeitrag), und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Gemeinden im Verbandsgebiet gemäß Paragraf 149 der Gemeindeordnung zur Gesamteinwohnerzahl als Maßstab für die Erschwerung der Gewässerunterhaltung durch versiegelte Flächen (Erschwernisbeitrag). Die Gemeinde, als Mitglied eines Unterhaltungsverbandes, kann soweit sie sich nicht für eine andere Art der Finanzierung entscheidet, die Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, vorrangig auf die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder ersatzweise auf die Nutzer der im Gemeindegebiet gelegenen, zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke umlegen. Von den Aufwendungen zur Gewässerunterhaltung sind vor der Erhebung der Beiträge die Mehrkosten abzusetzen. Diese sind ausschließlich von den Verursachern aufzubringen. Mehrkosten sind die Kosten, die die Aufwendungen für die Unterhaltung erhöhen, weil ein Grundstück besonders gesichert werden muss oder eine Anlage im oder am Gewässer die Unterhaltung erschwert. Mögliche zusätzliche Aufwendungen sind beispielsweise die zusätzliche Entfernung von erhöhter Sedimentansammlung vor Anlagen wie Brücken oder ein erhöhter Krautungsaufwand unterhalb von Abwassereinleitungen. Die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen, obliegt dem für das Gewässer Unterhaltungspflichtigen. Es handelt sich hierbei um solche Anlagen, die als festes Querbauwerk im Gewässer verbleiben und regelmäßig Wasserstände und Abflüsse im Gewässer gewährleisten ohne dabei einen einzelnen Nutzungszweck zu verfolgen. Hierzu zählen auch Anlagen, die als Bestandteil des Gewässers dessen Ausbauzustand bestimmen und sichern. Anlagen, die dem Unterhaltungsbegriff unterfallen, sind insbesondere  Sohlenbauwerke, Stützschwellen oder  Überfallwehre. Davon zu unterscheiden sind  Anlagen die bestimmten Benutzungszwecken dienen. Anlagen, die für bestimmte Zeiten oder Ereignisse durch Hemmen des Wasserabflusses den Wasserspiegel heben oder Wasser ansammeln, sind Stauanlagen im Sinne der Paragrafen 36 fortfolgend WG LSA. Stauanlagen, die einer Gewässerbenutzung dienen, sind grundsätzlich vom Inhaber der wasserrechtlichen Erlaubnis zu bedienen und zu unterhalten. Deiche sind technische Bauwerke entlang hochwassergefährdeter Flüsse, die dahinterliegende  besiedelte Flächen vor Überflutungen schützen. Der DIN-gerechte Neubau und die Anpassung des bestehenden Deichsystems an die geltenden technischen Vorschriften sind ein wichtiger Baustein der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. Die laufende Pflege und kontinuierliche Unterhaltung der Deichanlagen zum Schutz vor Hochwassergefahren sind von entscheidender Bedeutung für deren Standfestigkeit. Die Grasnarbe ist dauerhaft und dicht zu erhalten, zu pflegen und vor Beschädigungen zu schützen. Hierzu ist eine regelmäßige Mahd erforderlich. Eine wirtschaftliche und zugleich ökologisch sinnvolle Methode zur Pflege der Grasnarbe des Deiches stellt die Hutung durch Schafe dar. Neben der Kurzhaltung des Grases bewirken die Huftritte auch eine Verdichtung des Bodens bei  Beschädigungen durch Wühltiere und tragen so zur Erhaltung der Standfestigkeit des Deiches bei. Der Aufwuchs von größeren Gehölzen mit ihren Wurzeln stellt wegen der Bildung von Hohlräumen eine Gefahr für die Standfestigkeit von Deichen dar. Darüber hinaus kann die Zugänglichkeit für Maßnahmen der Hochwasserabwehr beeinträchtigt sein. Gehölzbewuchs auf und an Deichen kann deshalb nur sehr restriktiv zugelassen werden und ist durch geeignete Pflegemaßnahmen  zu regulieren. Durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft werden aktuell rund 1300 Kilometer Hochwasserschutzdeiche unterhalten. Diese Zahl unterliegt aufgrund der geplanten und laufenden baulichen Maßnahmen der Veränderung. Schleusen sind Ingenieurbauwerke, die es Wasserfahrzeugen ermöglicht, Wasserstandsunterschiede zwischen einzelnen Abschnitten einer Wasserstraße zu überwinden. Die Schleusen an den Bundeswasserstraßen Elbe, Saale unterhalb Bad Dürrenberg und der Unteren Havel-Wasserstraße unterstehen der Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsämter des Bundes . Die Schleusen an der oberen Saale und der Unstrut werden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhalten und betrieben.

Wasser in Sachsen-Anhalt Allgemein Abwasser Wasserversorgung Hochwasserschutz Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben Hochwasserschutz und Naturschutz: Selke-Dialog Gewässerschutz Wassergefährdende Stoffe Gewässerunterhaltung

Gemeinsam mit dem Bund und Nachbarbundesländern Thüringen und Sachsen hat sich das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) zielstrebig präventiven Maßnahmenpaketen zum Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt verschrieben, welche sich auf den gesetzlichen Grundlage des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gründen. Neben dem Ausbau und dem Erhalt komplexer Deichsysteme sowie der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) steht für das MWU eine qualitativ gute Trinkwasserversorgung sowie umweltgerechte Abwasser- und Schadstoffbeseitigung im Fokus. Der Ausbau bereits vorhandener Schleusennetze und Meldesysteme zur Hochwasserüberwachung bildet einen zusätzlichen Schwerpunkt. Weitere Themenbereiche sollen im Folgenden hier aufgelistet werden. Abwasser ist das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) weiterlesen... Die Wasserversorgung als Daseinsgrundlage Die öffentliche Wasserversorgung ist traditionell Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. In Paragraf 50 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist dies gesetzlich geregelt. Die Trinkwasserversorgung ist in Sachsen-Anhalt eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. weiterlesen... Hochwasserschutz als aktive Aufgabe Hochwasser sind ein Element des natürlichen Wasserkreislaufes und Teil einer vielseitigen Gewässerstruktur in Sachsen Anhalt. Hochwasser sind natürlichen Ursprungs und somit schwer kalkulierbar. Durch menschlichen Einfluss wurden Gewässer und die Flussauen verändert, auch infolge einer Zunahme der wirtschaftlichen Nutzung durch Schifffahrt oder Bebauung von Ufertrassen. Damit einhergehend steigt das Hochwasserrisiko und das Hochwasserschadenspotential nimmt zu. Moderner Hochwasserschutz basiert auf der Analyse des Hochwasserrisikos und des Hochwasserschadenpotentials und zielt auf die Minimierung der durch Hochwasser erfolgten Schäden und Gefahren. Es ist wichtig, dieses natürliche Risiko beim Thema Wasser zu berücksichtigen. weiterlesen Die Wasserwirtschaft Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorhaben von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. Die Antragsunterlagen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) sind hier zusammengestellt: Antragsunterlagen RZWas Hochwasserschutz ist auch Naturschutz Unter dem Titel „Selke-Dialog“ soll die Erarbeitung einer nachhaltigen Lösung nun im Rahmen eines Moderationsprozesses erfolgen, wie der Hochwasserschutz mit dem Naturschutz an der Selke vereinbar ist. Ziel des Prozesses ist es, aus den festgefahrenen Gleisen herauszukommen und einen Konsens zu erarbeiten, der von allen Interessengruppen gemeinsam getragen wird. Dieser Prozess gilt seit Juni 2018 als erfolgreich beendet. weiterlesen Intakte Gewässer Über 24.000 Kilometer Bäche und Flüsse durchziehen Sachsen-Anhalt. Unzählige neue Seen entstehen in den ehemaligen Tagebauen des Mitteldeutschen Reviers. Die Elbe prägt wie kein anderer Strom auf einer Länge von über 300 Kilometern das Land mit weitreichenden Auen als einzigartigem Rückzugsraum für seltene Tiere und Pflanzen. Für die Erhaltung und Verbesserung dieser wertvollen Kulturlandschaft bietet seit dem Dezember 2000 die Europäische Wasserrahmenrahmenrichtlinie einen europaweit einheitlichen Rahmen. Neben den Themen des Gewässerschutzes findet man hier ebenfalls weitergehende Informationen zur Gewässerbewirtschaftung. Dazu gehört auch der Umgang mit Vernässungen, die in einigen Regionen Sachsen-Anhalts auftreten. weiterlesen Gefährdungspotenzial für den Wasserhaushalt Technische Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe hergestellt, behandelt, verwendet, gelagert oder abgefüllt werden, sind so zu errichten und zu betreiben, dass eine Verunreinigung der Gewässer vermieden wird. Das dient der Prävention und ist Basis eines effektiven Schutzsystems vor den Gefahren der Verunreinigung des Grundwassers und somit auch des Trinkwassers. Zu diesen Anlagen zählen zum Beispiel Heizölverbraucheranlagen in Privathaushalten, Tankstellen und vor allem Industrieanlagen wie Erdölraffinerien und Chemiebetriebe. Zu den wassergefährdenden Substanzen zählen:  feste, flüssige und gasförmige Stoffe, Stoffgemische und –gruppen, die die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers dauerhaft verändern und schädlich beeinträchtigen können. Das sind u. a. Lösemittel, mineralölhaltige Rückstände, Pflanzenbehandlungsmittel, Schwermetalle, Phosphate sowie halogenierte Kohlenwasserstoffe, Säuren und Laugen. Der natürliche Wasserhaushalt ist somit allerlei Gefahren durch diese Stoffe ausgesetzt. Es müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die das Wohl der Menschen im Auge hat und den Gegebenheit Rechnung trägt. weiterlesen Bestandsschutz und aktiver Umweltschutz Gewässer mit einem natürlichen Fließgleichgewicht haben einen sehr geringen Unterhaltungsaufwand. Im Laufe der Jahrhunderte wurden unsere Gewässer für eine  bessere wirtschaftliche Nutzbarkeit des Wassers und der natürlichen Überschwemmungsflächen in ihrem Verlauf und Profil teilweise erheblich verändert. Das alles hat Einfluss auf das Hochwasserrisiko, dem Grundwasser und den wasserwirtschaftlichen Vorhaben. Planung und Sicherung des natürlichen Gewässerverlaufs dient auch dem Schutz einer natürlichen Flora und Fauna und ist Naturschutz par exellence. Damit das Wasser in den Flussläufen möglichst schadlos abfließen kann, bedarf dieser ausgebaute Gewässerzustand einer dauerhaften Erhaltung. Neben der Absicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses dient die Gewässerunterhaltung insbesondere der oben schon erwähnten ökologischen Entwicklung. Schließlich erfolgt der Erhalt der natürlichen Flussläufe den Prinzipien einer Kombination aus der Wahrung der ökologischen Vielfalt, dem Schutz der Menschen, der aktiven Vermeidung von Hochwasserrisiken. Somit laufen die oben erwähnten Punkte hier als Paradebeispiel für aktiven Umwelt- und Naturschutz im Sektor Wasser an dieser Stelle zusammen. weiterlesen

Floating PV-Anlagen - Ein Untersuchungskonzept für die naturschutzfachlichen Auswirkungen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) sieht unter anderem die Förderung von schwimmenden PV-Anlagen auf künstlichen und erheblich veränderten Gewässern vor. Auf künstlichen Stillgewässern sind bereits erste Anlagen in Betrieb gegangen, obwohl die naturschutzfachlichen und gewässerökologischen Auswirkungen von Floating-PV-Anlagen bisher kaum erforscht wurden. Im Rahmen des F+E-Vorhabens wurde eine umfassende Literaturrecherche- und -analyse zu diesem Thema durchgeführt, sowie ein Untersuchungskonzept zur Ermittlung der Wirkungen von Floating-PV-Anlagen auf Arten, Lebensräume und Landschaftsbild entwickelt.

Die Richtlinie

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ (Erster Erwägungsgrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie) Wasser hat für die Menschen schon immer eine besondere Rolle gespielt. Es ist Existenzgrundlage, Quelle des Lebens. Es verbindet alle Ökosysteme und kennt weder staatliche noch politische Grenzen – deshalb haben alle Menschen die Verantwortung für die Bewahrung der Ressource Wasser als Lebensgrundlage für jetzige und kommende Generationen. Mit der im Dezember 2000 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stellen sich die Mitgliedsstaaten der EU dieser Aufgabe. Das Dokument steht hier Download zur Verfügung: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Die WRRL vereinheitlicht europaweit die Ziele für den Gewässerschutz auf einem hohen Niveau. Sie ordnet und vernetzt den Schutz aller Gewässer – vom Grundwasser, über die Seen und Fließgewässer bis zu den Küstengewässern. Der Schutz ist auf eine Zustandsverbesserung der ober- und unterirdischen Gewässer und deren nachhaltiger Nutzung ausgerichtet. Die Ziele sind ehrgeizig. Bis spätestens 2027 soll in allen europäischen Gewässern ein guter ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden. Für das Grundwasser wird ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand angestrebt. Ökologie, Wasserqualität und Wassermenge sind also die drei Säulen auf denen der Schutz des Wasservorkommens in Europa ruht. Die vernetzende Funktion des Wassers rückt in den Vordergrund. Bei den oberirdischen Gewässern orientiert sich die WRRL am Leitbild des natürlichen Zustandes. Als Vorbild dienen artenreiche, vom Menschen weitestgehend unbeeinflusste Gewässer. Der “Gute Zustand” ist erreicht, wenn ein Gewässer nur wenig vom natürlichen Zustand abweicht und alle EU-Wasserqualitätsnormen erfüllt. Bei künstlichen und erheblich veränderten Gewässern soll ein soll ein „gutes ökologisches Potenzial“ entwickelt werden. Gemessen wird die Zielerreichung an der entstehenden Artenvielfalt. Eine ausgewogene Bilanz zwischen der Trinkwasser-Entnahme und der natürlichen Grundwasserneubildung – also die Vermeidung einer Übernutzung – ist Ziel des “guten mengenmäßigen Zustandes” für das Grundwasser. Maßgeblich für die Beurteilung ist eine detaillierte Wasserbilanz über mehrere Jahre und die räumliche Modellierung der Grundwasserleiter. Der “gute chemische Zustand” gilt als erreicht, wenn im Grundwasser keine Anzeichen für einen durch den Menschen bedingten Zustrom von Salzwasser zu erkennen sind und die nachgewiesenen Stoffkonzentrationen die festgelegten Schwellenwerte eingehalten werden. Erhalt des derzeitigen Zustandes aller Wasservorkommen, also Schutz intakter Wasserlebensräume und bisher unbelasteter Grundwasservorräte (“Verschlechterungsverbot”) Renaturierung ausgebauter Gewässer Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen („Verbesserungsgebot“) Mit der WRRL wurden neue Qualitäten in die europäische Wasserpolitik eingeführt: Eine über die politischen Grenzen hinausreichende, auf das natürliche Flusseinzugsgebiet bezogene Bewirtschaftung der Gewässer Eine ganzheitlich-integrative Betrachtungsweise, die sowohl ökologische, biologische als auch hydrologische und morphologische Merkmale sowie chemisch-physikalische Eigenschaften im Fokus hat Wirtschaftliche Instrumente, die den sorgsamen Umgang mit Wasser fördern Eine offensive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmenprogramme Europaweit einheitliche, verbindliche und kurze Fristen für das Erreichen dieser Ziele Obwohl Wasser keine Grenzen kennt, waren Ströme, Flüsse und Bäche traditionell häufig Trennungslinien. Die WRRL kehrt diese Bedeutung der Fließgewässer um: Flüsse verbinden Gemeinden, Städte, Kreise, Bundesländer und Staaten europaweit. Damit leistet die Wasserrahmenrichtlinie einen wesentlichen Beitrag zur Förderung kooperativer Denk- und Handlungsmodelle. Die Wasserrahmenrichtlinie betrachtet die Gewässer ganzheitlich, d.h. inklusive der Auenbereiche und Einzugsgebiete sowie des Grundwassers und der Küstengewässer. Dieses gesamte komplexe Ökosystem wird als Flussgebietseinheit bezeichnet. Deutschland ist an zehn Flussgebietseinheiten beteiligt. Aufgrund der drängenden Notwendigkeit sieht die WRRL einen ambitionierten Zeitplan vor. Der gute Zustand der Gewässer soll in wenigen Jahren erreicht werden. Enge Fristen für verschiedenste Schritte sind auf diesem Weg vorgegeben. Die vier wichtigsten Schritte sind: die Bestandsaufnahme: erstmalig durchgeführt im Jahr 2004, Überprüfung und Aktualisierung im Jahr 2013 und danach weiterhin alle sechs Jahre die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungsplanung das Monitoringprogramm (installiert in 2006) die Maßnahmenumsetzung Bis 2015 ist der Nachweis der Zielerreichung gegenüber der EU zu erbringen. Sollten die Ziele bis zu diesem Zeitpunkt aus ökonomischen oder naturräumlichen Gegebenheiten nicht erreicht werden, ist die Möglichkeit einer Fristverlängerung bis 2027 vorgesehen. Der integrale Ansatz der WRRL beinhaltet, dass die ökologischen Zielvorstellungen mit den ökonomischen Möglichkeiten abgeglichen werden. Auf zahlreichen Gewässern lastet ein hoher Nutzungsdruck. Viele Nutzungen (wie die Stromerzeugung, Trinkwasserförderung, intensive Landwirtschaft usw.) erfordern Maßnahmen, die zwangsläufig die natürlichen Eigenschaften der Flüsse, Seen und auch des Grundwassers verändern. In diesem Spannungsfeld lässt die WRRL jedoch Freiräume verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen. Ein weiterer ökonomischer Aspekt ist die monetäre Bewertung der Nutzung von Wasserdienstleistungen (z.B. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung). Sie soll in Zukunft durch ein Preissystem reguliert werden, bei dem alle Nutzer entsprechend dem Verursacherprinzip einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung leisten. Dabei sind auch die ökologischen Kosten einzubeziehen. Ziel ist es, über einen kostendeckenden Wasserpreis den Wert der knappen Ressource Wasser bewusst zu machen. Die Einschätzung der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen konzentriert sich in erster Linie auf die Bereiche der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbehandlung. In Berlin ist der Wasserpreis bereits kostendeckend. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes im Juni 2002 und durch Anpassung der 16 Landeswassergesetze wurde die WRRL in nationales Recht umgesetzt. Das anlässlich der Umsetzung der WRRL novellierte Berliner Wassergesetz trat im Juni 2005 in Kraft. Weitere Informationen und Downloadangebote finden Sie im Bereich Wasserrecht. Der Öffentlichkeit kommt für die Zielerreichung – dem guten Zustand der europäischen Gewässer – eine wichtige Rolle zu. Das Potential des freiwilligen Engagement vieler Bürger, die professionellen Kenntnisse und Erfahrungen der verschiedensten Interessengruppen, Gewässernutzer und Verbände ist eine wesentliche Einflussgröße für den Prozess. Durch ihre Einbindung kann die Qualität der Maßnahmen gehoben werden. Gleichzeitig wird das Verständnis und die Akzeptanz für die Umsetzung der Richtlinie vergrößert. Die WRRL benennt drei Kommunikationswege: Information Anhörungen, die rechtlich vorgeschrieben sind Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit während der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Ihr Engagement ist willkommen, denn Ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Ihre Kreativität können den Prozess bereichern und die Entscheidungsfindung verbessern.

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