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Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

WF 8200 Erholungswald mit Rechtsbindung nach §12 LWaldG

Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 Abs. 5 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald als geschütztes Waldgebiet erklärt werden.

Bebauungsplaene Saarlouis/Roden - Erholungsgebiet Ellbachtal

Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Roden:Bebauungsplan "Erholungsgebiet Ellbachtal" der Stadt Saarlouis, Stadtteil Roden

Bebauungsplan 24 Drochtersen

Krautsand - Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand 1. Änderung vom 19.01.1984; 2. Änderung vom 24.01.1985; 3. Änderung: Verfahren wurde nicht beendet; 4. Änderung vom 13.03.1997; 1. Änderung der 4. Änderung vom 08.07.1999; 5. Änderung vom 26.06.1997; 1. Änderung der 5. Änderung vom 29.10.1998; 6. Änderung vom 13.03.1997; 7. Änderung: Verfahren wurde nicht beendet; 8. Änderung vom 27.03.2003; 9. Änderung vom 02.08.2007; 10. Änderung vom 06.10.2016

1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4 "Wochenend- und Erholungsgebiet" der Gemeinde Geeste

Die Gemeinde Geeste liegt im Landkreis Emsland und umfasst die Ortsteile Bramhar, Dalum, Geeste, Groß Hesepe, Klein Hesepe, Osterbrock und Varloh.

Bebauungsplan Nr. 4 "Wochenend- und Erholungsgebiet" Gemeinde Geeste OT Klein Hesepe

Die Gemeinde Geeste liegt im Landkreis Emsland und umfasst die Ortsteile Bramhar, Dalum, Geeste, Groß Hesepe, Klein Hesepe, Osterbrock und Varloh.

Nr. 11 "Erholungsgebiet Schwimmbad" - Neuaufstellung

B-Plan Nr. 11 "Erholungsgebiet Schwimmbad" - Neuaufstellung vom 17.07.2006, Ortsteil Hänigsen

Nr.14.2 "Erholungsgebiet Uetze-Dahrenhorst", 2. Änderung

B-Plan Nr. 14.2 "Erholungsgebiet Uetze-Dahrenhorst", 2. Änderung vom 26.04.1995, Ortsteil Uetze

Nr.14.3 "Erholungsgebiet Uetze-Dahrenhorst", 3. Änderung

B-Plan Nr. 14.3 "Erholungsgebiet Uetze-Dahrenhorst", 3. Änderung vom 29.09.2005, Ortsteil Uetze

Nr.14.4 "Erholungsgebiet Uetze-Dahrenhorst", 4. Änderung

B-Plan Nr. 14.4 "Erholungsgebiet Uetze-Dahrenhorst", 4. Änderung vom 02.08.2007, Ortsteil Uetze

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