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Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Anwendungsgrundsätze für Geringfügigkeitsschwellen zum Schutz des Grundwassers (GFS-Werte) am Beispiel der Niederschlagswasserversickerung

Das Projekt "Anwendungsgrundsätze für Geringfügigkeitsschwellen zum Schutz des Grundwassers (GFS-Werte) am Beispiel der Niederschlagswasserversickerung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften (FIB) e.V..a) Im Zusammenhang mit einer zunehmenden Versickerung von Niederschlagswasser ist unklar, ob mit der aktuellen Anwendungspraxis ein angemessener Grundwasserschutz erreicht wird. Anhand geeigneter Modellrechnungen und Fallbeispiele soll überprüft werden unter welchen Randbedingungen bei der Niederschlagswasserversickerung die Geringfügigkeitsschwellenwerte am Ort der Beurteilung einzuhalten sind. b) Für den wasserrechtlichen Vollzug sollen praxistaugliche Anwendungsgrundsätze entwickelt werden. Denkbar erscheint die Anwendung der GfS Werte im wasserrechtlichen Vollzug mittels Frachtbetrachtung in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt wäre eine Frachtenbetrachtung anhand lokaler aber einfach zu ermittelnder Daten vorzunehmen. Sofern diese einfachen Fälle nicht zu einer Erlaubnis führen, sind weitere Erkenntnisse und Randbedingungen in einem zweiten Schritt einzubeziehen, wie zum Beispiel (Frachtreduzierung durch Vorreinigung, Berücksichtigung der Bodeneigenschaften als Filter u.a.).

Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen fuer den Erlass von Verordnungen nach dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik

Das Projekt "Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen fuer den Erlass von Verordnungen nach dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesministerium für Gesundheit.Zur Erarbeitung fachlicher Grundlagen und ihrer Umsetzung in Rechtsbegriffe im Rahmen der rechtlichen Regelung der Gentechnologie ist die Bildung interdisziplinaerer Arbeitsgruppen erforderlich. Aufgaben dieser Arbeitsgruppen soll es sein, insbesondere die naturwissenschaftlichen und technischen Grundlagen, soweit sie zur rechtlichen Regelung im Rahmen des Gentechnikgesetzes notwendig sind, zusammenzutragen und aufzubereiten sowie Entwuerfe, insbesondere der fuer den Vollzug des Gentechnikgesetzes notwendigen Verordnungen auszuarbeiten. Dies sind im wesentlichen: - Sicherheitsstufen und biologische und physikalische Sicherheitsmassnahmen/ - Arbeitsschutzmassnahmen/ - Verfahren der ZKBS/ - Anforderungen und Verfahren bei der Anmeldung oder Genehmigung von gentechnischen Arbeiten zu Forschungszwecken/ - Anforderungen und Verfahren bei der Anmeldung oder Genehmigung von gentechnischen Arbeiten zu Forschungszwecken/ Anforderungen und Verfahren bei der Anmeldung, Erlaubniserteilung oder Genehmigung von gentechnischen Arbeiten zu gewerblichen Zwecken/ - Anforderungen und Verfahren fuer die Freisetzung und Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Organismen.

Landschaftspflege mit Rindern - das Problem mangelnder Nährstoffe

Das Projekt "Landschaftspflege mit Rindern - das Problem mangelnder Nährstoffe" wird/wurde gefördert durch: Landkreis Osnabrück. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Osnabrück, Fachbereich Agrarwissenschaften.Das Naturschutzgebiet Daschfeld (Nähe Bohmte) wurde unter Schutz gestellt um Wiesenbrütern eine Entwicklungsperspektive zu ermöglichen. Hierfür ist es nötig, dass die Fläche nicht zuwächst. Mit Hilfe einer Rinderherde werden die Flächen termingebunden nach Brut und Aufzucht beweidet und zusätzlich nach Bedarf gemäht. Da für das Naturschutzgebiet Düngeverbot herrscht, hagert der Boden aus so dass die Qualität des Aufwuchses sowie die Erträge sinken. Die Flächen werden folglich für eine landwirtschaftliche Nutzung immer uninteressanter und entsprechend müsste der Landwirt für die Pflegemaßnahmen entlohnt werden. Aufgrund der Bodenuntersuchungen wurde ein erheblicher Kaliummangel im Boden festgestellt. Um die Folgen einer Kaliumdüngung zu prüfen, wurden Versuchsparzellen angelegt. Diese wurden mit einer Düngermenge, die 100 bzw. 200kg Kalium/ha entspricht, gedüngt. Zum Vergleich wurde eine repräsentative ungedüngte Parzelle vermessen. Auf diesen drei Flächen wurde die Pflanzensoziologie, der Ertrag und die Futterqualität bestimmt. Es zeigte sich, dass die Pflanzensoziologie eher durch die Jahreseffekt als durch die Düngung beeinflusst wird, jedoch der Ertrag sowie die Futterqualität deutlich auf die Kaliumdüngung reagieren. Bei Erlaubnis der Kaliumdüngung wäre der Aufwuchs in der Rinderfütterung einsetzbar, ohne Düngung ist die Gewinnung und Verfütterung dieses Aufwuchses unwirtschaftlich.

Wasserbuch Sachsen - WFS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Freistaat Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

Wasserbuch Sachsen - WMS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Freistaat Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

Wissenschaftliche und technische Grundlagen für ein strukturgeologisches und hydrogeologisches Modell zur Nutzung des geothermischen Potentials im Großraum München, Wissenschaftliche und technische Grundlagen für ein strukturgeologisches und hydrogeologisches Modell zur Nutzung des geothermischen Potentials im Großraum München

Das Projekt "Wissenschaftliche und technische Grundlagen für ein strukturgeologisches und hydrogeologisches Modell zur Nutzung des geothermischen Potentials im Großraum München, Wissenschaftliche und technische Grundlagen für ein strukturgeologisches und hydrogeologisches Modell zur Nutzung des geothermischen Potentials im Großraum München" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Erdwerk GmbH.Ziel des Vorhabens ist es, wissenschaftliche Grundlagen als Basis für die Erstellung hydrogeologischer und numerischer Modelle sowie technische Empfehlungen für die Planung von Projekten zur Erschließung tiefer geothermischer Ressourcen zu erarbeiten. Die Ergebnisse dienen der Abgrenzung von Erlaubnis- und Bewilligungsfeldern und der Reduzierung des Fündigkeitsrisikos. Berücksichtigung finden strukturgeologische Untersuchungsmethoden, Untersuchungen zur Hydraulik karbonatischer Grundwasserleiter sowie die Analyse der Wasserführung tektonischer Elemente. Weiterhin wird mit Hilfe eines Monitorings ausgewählter Bohrungen die physikalische und chemische Beschaffenheit des Grundwassers untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bewertung der Gasführung (insbesondere Schwefelwasserstoff).

Wasserbuch Sachsen - REST (ESRI ArcGIS FeatureAccess)

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Freistaat Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

FP1-DECOM 2C, Automated measuring system for waste from dismantling of the KKN plant, to be released

Das Projekt "FP1-DECOM 2C, Automated measuring system for waste from dismantling of the KKN plant, to be released" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: NIS Ingenieurgesellschaft mbH.Objective: an important task in the decommissioning of nuclear installations is the proof of the very low radioactivity levels, allowing for free release of the generated waste. This proof involves long measuring times on a great number of representative samples out of important masses of metal structures and concrete, and considerable radiation exposure of the measuring staff. The main objective of the present research is the development, construction and large-scale testing of a prototype for an automatic measuring system, appropriate to treat important masses of waste, with low-level activities and different nuclide compositions and shapes. It is expected to minimise human errors by automatic operation. The measuring system will be designed as a mobile unit, with a modular structure allowing for a general purpose application to lwr typical waste arising, at different decommissioning sites. The practical testing will be done a total mass of 1000 mg in the framework of the kkn decommissioning. The study will be completed by a conclusive assessment of the merits of the developed measuring system for large-scale operation. General information: b.1.conceptual studies for the definition of the requirements for a measuring system, including assessment of existing low-level activity measuring techniques, definition of the types of waste to be treated, and health physics protection considerations. B.2. Preparation of a design of the complete measuring system, including detectors, control and transport system, general purpose software for measuring data processing, followed by a call for tenders and the choice of manufactures. B.3. Preparation of a licensing dossier for experimental operation of the measuring system programme. In the framework of the decommissioning of kkn. B.4. Execution of a large-scale test programme. B.5.conclusive assessment of the appropriateness of the developed measuring system, considering technical and economic aspects. Achievements: the dismantling of nuclear facilities requires proof that the radioactivity levels of materials to be released from restricted areas remain below low limiting values. Up till now, decisive measurements have been almost impossible on parts and material with complex geometries. In order to keep measurement costs low, a device has been developed which uses a fast automatic procedure to examine large amounts of dismantled and potentially contaminating components. The device measures the gross gamma-radiation which has a higher penetrating capacity into the material than beta radiation. The measuring tunnel is 1.2 m broad and 1.2 m high. Parts to be measured can be up to 4 m long and weigh 1 tonne. Analysis of measurements has shown that the specified minimal detectable activity level of 1000 bq cobalt-60 can be achieved, even with steel shielding of 2 cm thickness.

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