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Bergbauberechtigungen

Grenzen von beantragten und von erteilten Bergbauberechtigungen (Berechtsamskarte gemäß § 75 Abs. 1 Bundesberggesetz vom 13. August 1980 - BBergG) Grundsätzlich gilt: Zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze ist eine Erlaubnis, zu deren Gewinnung eine Bewilligung oder Bergwerkseigentum erforderlich. (vgl. § 6 S. 1 BBergG). Die Daten werden ständig laufend gehalten. Die Einsichtnahme in die Berechtsamsdaten (Berechtsamkarte, Berechtsamusunterlagen) ist gemäß § 76 BBergG jedem gestatte, der ein berechtigtes Interesse darlegt

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Wasserbuch Sachsen - WMS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

Berechtsamskarte

Der Kartendienst enthält die Geoinformationen von Grenzen zu beantragten und erteilten Bergbauberechtigungen, die zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen erforderlich sind.

Wasserbuch Sachsen - REST (ESRI ArcGIS FeatureAccess)

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

Anwendungsgrundsätze für Geringfügigkeitsschwellen zum Schutz des Grundwassers (GFS-Werte) am Beispiel der Niederschlagswasserversickerung

a) Im Zusammenhang mit einer zunehmenden Versickerung von Niederschlagswasser ist unklar, ob mit der aktuellen Anwendungspraxis ein angemessener Grundwasserschutz erreicht wird. Anhand geeigneter Modellrechnungen und Fallbeispiele soll überprüft werden unter welchen Randbedingungen bei der Niederschlagswasserversickerung die Geringfügigkeitsschwellenwerte am Ort der Beurteilung einzuhalten sind. b) Für den wasserrechtlichen Vollzug sollen praxistaugliche Anwendungsgrundsätze entwickelt werden. Denkbar erscheint die Anwendung der GfS Werte im wasserrechtlichen Vollzug mittels Frachtbetrachtung in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt wäre eine Frachtenbetrachtung anhand lokaler aber einfach zu ermittelnder Daten vorzunehmen. Sofern diese einfachen Fälle nicht zu einer Erlaubnis führen, sind weitere Erkenntnisse und Randbedingungen in einem zweiten Schritt einzubeziehen, wie zum Beispiel (Frachtreduzierung durch Vorreinigung, Berücksichtigung der Bodeneigenschaften als Filter u.a.).

Wissenschaftliche und technische Grundlagen für ein strukturgeologisches und hydrogeologisches Modell zur Nutzung des geothermischen Potentials im Großraum München, Wissenschaftliche und technische Grundlagen für ein strukturgeologisches und hydrogeologisches Modell zur Nutzung des geothermischen Potentials im Großraum München

Ziel des Vorhabens ist es, wissenschaftliche Grundlagen als Basis für die Erstellung hydrogeologischer und numerischer Modelle sowie technische Empfehlungen für die Planung von Projekten zur Erschließung tiefer geothermischer Ressourcen zu erarbeiten. Die Ergebnisse dienen der Abgrenzung von Erlaubnis- und Bewilligungsfeldern und der Reduzierung des Fündigkeitsrisikos. Berücksichtigung finden strukturgeologische Untersuchungsmethoden, Untersuchungen zur Hydraulik karbonatischer Grundwasserleiter sowie die Analyse der Wasserführung tektonischer Elemente. Weiterhin wird mit Hilfe eines Monitorings ausgewählter Bohrungen die physikalische und chemische Beschaffenheit des Grundwassers untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bewertung der Gasführung (insbesondere Schwefelwasserstoff).

Wasserbuch Sachsen - WFS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

Landschaftspflege mit Rindern - das Problem mangelnder Nährstoffe

Das Naturschutzgebiet Daschfeld (Nähe Bohmte) wurde unter Schutz gestellt um Wiesenbrütern eine Entwicklungsperspektive zu ermöglichen. Hierfür ist es nötig, dass die Fläche nicht zuwächst. Mit Hilfe einer Rinderherde werden die Flächen termingebunden nach Brut und Aufzucht beweidet und zusätzlich nach Bedarf gemäht. Da für das Naturschutzgebiet Düngeverbot herrscht, hagert der Boden aus so dass die Qualität des Aufwuchses sowie die Erträge sinken. Die Flächen werden folglich für eine landwirtschaftliche Nutzung immer uninteressanter und entsprechend müsste der Landwirt für die Pflegemaßnahmen entlohnt werden. Aufgrund der Bodenuntersuchungen wurde ein erheblicher Kaliummangel im Boden festgestellt. Um die Folgen einer Kaliumdüngung zu prüfen, wurden Versuchsparzellen angelegt. Diese wurden mit einer Düngermenge, die 100 bzw. 200kg Kalium/ha entspricht, gedüngt. Zum Vergleich wurde eine repräsentative ungedüngte Parzelle vermessen. Auf diesen drei Flächen wurde die Pflanzensoziologie, der Ertrag und die Futterqualität bestimmt. Es zeigte sich, dass die Pflanzensoziologie eher durch die Jahreseffekt als durch die Düngung beeinflusst wird, jedoch der Ertrag sowie die Futterqualität deutlich auf die Kaliumdüngung reagieren. Bei Erlaubnis der Kaliumdüngung wäre der Aufwuchs in der Rinderfütterung einsetzbar, ohne Düngung ist die Gewinnung und Verfütterung dieses Aufwuchses unwirtschaftlich.

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