Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Am 30. November 2021 fand eine Pflanzung mit Team50+ Greenpeace Berlin am Mandrellaplatz, in Treptow-Köpenick, statt. Greenpeace hat für eine Baumpflanzung der Stadtbaumkampagne gespendet und für weitere Baumpflanzungen am Mandrellaplatz erfolgreich Spender geworben. Einige Aktivisten vom Team50+ Greenpeace Berlin waren trotz des kalten regnerischen Wetters dabei und haben für ein Zeltdach, heiße Getränke, Kuchen und Kekse gesorgt. Auch Kinder der KiTa Rabenkinder und der Hauptmann-von-Köpenick Schule hatten Spaß an der Aktion. 26. November 2021: Gestartet wurden die Pflanzungen im Eisenhutweg in Adlershof im Bezirk Treptow-Köpenick unter Beteiligung des Stromversorgungsunternehmens BTB Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin, die für insgesamt 30 Bäume gespendet hat. Bezirksbürgermeister Oliver Igel, Roland Sillmann – Geschäftsführer der WISTA Management GmbH und David Weiblein – Geschäftsführer der BTB GmbH haben tatkräftig geholfen. Pressemitteilung vom 26.11.2021 Die „D Jugend“ der „VfB Einheit zu Pankow 1893 e.V.“ wirbt auf ihren neuen Trikots für die Berliner Stadtbaumkampagne. Auch für diese 2008er und 2009er Jahrgänge gab es – bedingt durch die Corona-Pandemie – leider schon seit Monaten keine Turniere. Ab August 2021 darf nun endlich wieder gespielt werden. Mit diesen neuen Trikots wird die Saison sicher ein Erfolg. Das Team der Stadtbaumkampagne drückt die Daumen für viele Siege!!! 25. April 2021: Die Stadtbaumkampagne pflanzt zum „Tag des Baumes“ mit Staatssekretär Tidow, der „Baum des Jahres Stiftung“ und dem Deutschen Baumkönig. Am Tag des Baumes wurde im Rahmen der Stadtbaumkampagne in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedbergstraße 8, ein Straßenbaum mit Staatssekretär Stefan Tidow, der „Dr. Silvius Wodarz Stiftung und Verein e.V. Baum des Jahres“ – vertreten durch den Präsidenten, Stefan Meier – und dem Deutschen Baumkönig des Jahres 2021 – Nikolaus Fröhlich – gepflanzt. Der internationale „Tag des Baumes“ geht auf Aktivitäten eines amerikanischen Politikers im Jahre 1872 zurück. 1951 wurde der „Tag des Baumes“ von den Vereinten Nationen beschlossen und in Deutschland erstmals 1952 begangen. Mittlerweile werden weltweit am 25. April Bäume gepflanzt, um die Bedeutung von Bäumen und des Waldes für den Menschen hervorzuheben. Die gemeinnützige Stiftung „Baum des Jahres – Dr. Silvius Wodarz Stiftung (Baum des Jahres Stiftung) wurde 2008 gegründet. Die Schirmherrin ist Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft. Das Ziel der Stiftung ist es, Menschen an Bäume heranzuführen, insbesondere auch die Kinder. Das „Kuratorium Baum des Jahres“ benennt den jeweiligen Baum des Jahres. In der Friedbergstraße wurde ein Echter Rotdorn gepflanzt. Baum des Jahres ist allerdings die Stechpalme ( Ilex aquifolium ), die allerdings nicht für den innerstädtischen Straßenbaumstandort geeignet ist. Pressemitteilung vom 25.04.2021 22. April 2021: Für die Frühjahrspflanzung 2021 der Stadtbaumkampagne hat die Vattenfall Wärme AG wiederholt gespendet – dieses Mal 50.000 Euro für 100 Bäume! Aus diesem Anlass fand am 22. April 2021 eine Pflanzung mit der Vattenfall Wärme Berlin AG und Staatssekretär Stefan Tidow statt. Vattenfall wurde vertreten von der Vorstandsvorsitzenden Dr. Tanja Wielgoß und Caroline Vogel. Gepflanzt wurde eine Purpur-Erle ( Alnus spaethii ) in der Karl-Stieler-Straße in Steglitz-Zehlendorf. Für die Pflanzung im Frühjahr 2020 betrug die Spende bereits 65.000 Euro. Zum ersten Mal hat das Unternehmen die Stadtbaumkampagne im Jahr 2013 mit 65.000 Euro unterstützt. Damit ist Vattenfall eine der treuesten Unterstützerinnen der Stadtbaumkampagne. Vielen Dank dafür!
Berlins Moore haben sich nach der letzten Eiszeit gebildet. Sie sind Lebensraum hoch spezialisierter Tier- und Pflanzenarten, von denen viele gefährdet sind. Die Torfböden von Mooren speichern viel CO 2 . Das macht Moore zu wichtigen Kohlenstoffsenken für den Klimaschutz. Alle Moorstandorte in Berlin sind gesetzlich geschützt. Trotzdem sind viele durch menschliche Einflüsse gefährdet – sei es durch Grundwasserabsenkung, Nährstoffeintrag oder die Folgen des Klimawandels. Moore zu renaturieren oder wiederzuvernässen, ist wichtig für Berlin. Landesregierung, Senatsverwaltungen und nachstehende Behörden kompensieren deshalb Dienstflüge, die sich nicht vermeiden lassen, durch eine Abgabe. Sie fließt an die Stiftung Naturschutz Berlin, die damit bislang vier Berliner Moore renaturiert hat. Die Abgabe kommt so dem Klimaschutz ebenso zugute wie dem Erhalt der Artenvielfalt. Im Kesselmoor Kleine Pelzlaake in Berlin-Köpenick war die Moorbildung gestört. Moortypische Pflanzenarten wurden seltener. Um den Wasserstand zu stabilisieren und den Pflanzen mehr Licht zu verschaffen, wurden Bäume und Sträucher entfernt und das dominante Pfeifengras ausgedünnt. Seggen, Wollgräser, Binsen, Torfmoose und andere Arten, die für Moore typisch sind und neuen Torf bilden, haben die offenen und wassergesättigten Flächen wiederbesiedelt. Dabei kompensiert diese Renaturierung rund 45 Tonnen CO 2 pro Jahr. Ebenfalls in Köpenick liegt die Krumme Laake mit Verlandungsmooren in vier Armen. Drei dieser Moorarme sind bereits renaturiert. Kiefern, Birken, Erlen und andere Gehölze hatten sich hier angesiedelt. In ihrem Schatten konnten Torfmoose kaum noch gedeihen. Außerdem entzogen die Bäume und Sträucher dem Moor große Mengen Wasser. Deshalb wurden sie gerodet. Auf den Lichtungen, die entstanden sind, haben sich längst wieder moortypische Pflanzen etabliert – selbst der vom Aussterben bedrohte Mittlere Sonnentau ( Drosera intermedia ). Gleichzeitig hat sich der Wasserstand in den Mooren stabilisiert, sodass sie wieder als Kohlenstoffsenken ihre Funktion für den Klimaschutz entfalten können. Wer zu Erhalt und Entwicklung weiterer Berliner Moore beitragen möchte, kann die Renaturierungen mit einer Spende an die Stiftung Naturschutz Berlin unterstützen. Stiftung Naturschutz: Moorrenaturierung Klimaschutzabgabe Übersicht zu Berliner Mooren
Die Messstelle Transekt 5 (Messstellen-Nr: 130340) befindet sich im Gewässer Barmsee. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands.
Die Messstelle 200m uh. Wegbr. bei Lauf (Messstellen-Nr: 8075) befindet sich im Gewässer Forellenbach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands.
Die Messstelle oh Mdg. uh Zirndorf (Messstellen-Nr: 17120) befindet sich im Gewässer Bibert. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Die Messstelle oh Emdg. Harbach (Messstellen-Nr: 21712) befindet sich im Gewässer Steinach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Die Messstelle Bruecke PA7 _ PA14, zw. Hirschenauer Muehle und Hartlmuehle (Messstellen-Nr: 103452) befindet sich im Gewässer Vornbacher Bach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Die Messstelle oh Mdg. (Messstellen-Nr: 3754) befindet sich im Gewässer Wurmbach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Die Messstelle oh Ritzing (Messstellen-Nr: 11772) befindet sich im Gewässer Gaißa. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Origin | Count |
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