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Nachwachsende Rohstoffe

Der Aufgabenschwerpunkt "Nachwachsende Rohstoffe" umfasst die Erarbeitung von Empfehlungen zur Rohstoffbereitstellung für die Energiegewinnung und technische Produktherstellung (z.B. Dämmstoffe, Biokraftstoff, Biogas) sowie die Umsetzung und Begleitung der Forschungsförderung. Zu den nachwachsenden Rohstoffe gehören z.B. schnellwachsende Hölzer, Chinaschilf, Getreide, Roggen, Hanf, Faserpflanzen, Energiepflanzen, Winterraps, halm- und holzartige Biomasse. Unter dem Begriff nachwachsende Rohstoffe werden Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft zusammengefasst, die im Nicht-Nahrungs- und Nicht-Futtermittelsektor verwertet werden. Nachwachsende Rohstoffe umfassen - Nebenprodukte der Land- und Forstwirtschaft (z. B. Stroh, Holz aus Waldpflege, Biomasse aus der Landschaftspflege), - Pflanzen aus dem landwirtschaftlichen Anbau (z. B. öl- und stärkehaltige Pflanzen, ein- und mehrjährige Gräser, Faserpflanzen, Heil-, Gewürz- und Aromapflanzen) sowie - unbehandelte Abfallstoffe der Biomasseverarbeitung (Bau- und Industrierestholz, Hobel- und Sägespäne etc.). Zunehmende Bedeutung erlangen sie vor allem vor dem Hintergrund des steigenden Energiebedarfs, der Endlichkeit fossiler Rohstoffe und der CO2-Anreicherung der Atmosphäre.

Errichtung eines Schutzdeichs zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage im faktischen Überschwemmungsgebiet des Fürgenbachs, FlNr. 1178 Gmkg./Gde. Ruderatshofen

Der Antragsteller hat für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage zur energetischen Nutzung von Wirtschaftsdüngern und nachwachsenden Rohstoffen die wasserrechtliche Plangenehmigung eines Schutzdeichs im faktischen Überschwemmungsgebiet des Fürgenbachs bei Immenhofen beantragt. Die Ausdeichung der Biogasanlage schützt diese einerseits bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis und andererseits das Gewässer vor möglicherweise auslaufendem Substrat.

Neugenehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung einer Biogasanlage zur Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen und Gülle zur Erzeugung von Energie aus Biogas in BHKWs inkl. weiterer Nebenanlagen

Es ist geplant eine Biogasanlage (nach Nr. 8.6.3.2 des Anhang. 1 zur 4. BImSchV) mit einer Durchsatzkapazität von 33,84 t/d, 12.350 t/a, einer Rohgasmenge von 2,3 Mio. Nm³/a und einer Feuerungswärmeleistung von 4.780 kW zu errichten. Hierfür sollen als Inputstoffe 6.000 t/a Ganzpflanzensilage (GPS), 4.500 t/a Grassilage und1.500 t/a Rinderfestmist genutzt werden.

Neubewilligungsverfahren für die Odertalsperre

Von Arndt Schulz Die Odertalsperre bei Bad Lauterberg im Südharz verfügt über ein Stauvolumen von rund 30 Millionen Kubikmeter. Im Zusammenwirken mit dem Unterwasserbecken sowie den Beileitungen aus den Gewässern Sperrlutter und Breitenbeek dient die Talsperre als Multifunktionsspeicher dem Hochwasserschutz, der Niedrigwasseraufhöhung sowie der regenerativen Energiegewinnung aus Wasserkraft. Diese Systemdienstleistungen liegen allesamt im öffentlichen Interesse, erfordern jedoch zum Teil unterschiedliche Anforderungen an die Speicherbewirtschaftung. Jetzt wurde die Odertalsperre neu bewilligt. Die Odertalsperre bei Bad Lauterberg im Südharz verfügt über ein Stauvolumen von rund 30 Millionen Kubikmeter. Im Zusammenwirken mit dem Unterwasserbecken sowie den Beileitungen aus den Gewässern Sperrlutter und Breitenbeek dient die Talsperre als Multifunktionsspeicher dem Hochwasserschutz, der Niedrigwasseraufhöhung sowie der regenerativen Energiegewinnung aus Wasserkraft. Diese Systemdienstleistungen liegen allesamt im öffentlichen Interesse, erfordern jedoch zum Teil unterschiedliche Anforderungen an die Speicherbewirtschaftung. Jetzt wurde die Odertalsperre neu bewilligt. Um klimawandelbedingte Anpassungserfordernisse im Hinblick auf das Wassermengenmanagement frühzeitig berücksichtigen zu können, wurde die Bewilligung für 25 Jahre erteilt und damit dem Antrag, eine Bewilligung für 30 Jahre zu erwirken, nicht entsprochen. Somit wird der Klimawandel als Rechtfertigung von Maßnahmen der Daseinsvorsorge durch den Landesbetrieb gewichtet. Die Wasserkraftnutzung der Odertalsperre bildet zudem die wirtschaftliche Grundlage für den Betreiber der Talsperre, die Harzwasserwerke GmbH. So wurden für die erst vor wenigen Jahren abgeschlossene Generalüberholung der Anlage mehr als 23 Millionen Euro investiert. Die Odertalsperre kann als klimasensitive Anlage selbst von den Auswirkungen des Klimawandels durch die Änderung klimatischer Größen betroffen sein. Sie bietet aber zugleich die Möglichkeit, Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt und auf die Wasserwirtschaft zu kompensieren. Voraussetzung ist eine intelligente Speicherbewirtschaftung auf Basis diverser Kriterien und Bedingungen. Die konkreten Anpassungsoptionen an den Klimawandel hängen insbesondere von der Bewertung der Systemdienstleistungen und ihrer Priorisierung ab. Mit der im Dezember 2020 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung wurde den Anforderungen unter Berücksichtigung aktueller Klimawandelprojektionen - wie etwa aus dem KliBiW-Projekt - und einem von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) entwickelten und für diesen Anwendungsfall präzisierten Klimawandel-Check Rechnung getragen. Viel mehr noch: Es galt auch, die für die Speicherbewirtschaftung herangezogenen Gewässer vor dem Hintergrund ökologischer Fragestellungen zu bewerten und hierbei ein sich veränderndes Wasserdargebot, gegebenenfalls auch in der zeitlichen Verteilung, zu integrieren. Die Bewirtschaftung der Odertalsperre wirkt auf fünf Oberflächenwasserkörper gemäß EG-WasserRahmenRichtLinie (EG-WRRL) , teilweise mit Nebengewässern, sowie auf zwei Natura 2000-Gebiete. Die Aspekte Fließgewässer – und Stauseeökologie, Erhaltungszustände eines einheimischen Fischbestands oder einer Weichholzaue sowie die speziellen Bedingungen eines Karstgebietes mit der Versickerungsstrecke der Oder im Pöhlder Becken wurden insbesondere im Hinblick auf das Verschlechterungsgebot, das Verbesserungsgebot und die Erhaltungsziele im Bewilligungsverfahren im Rahmen der Abwägung gewürdigt. Auch die genannten Aspekte stellen – wie die Zweckbestimmungen der Talsperre – unterschiedliche Anforderungen an die Speicherbewirtschaftung. Es hat sich gezeigt, dass in diesem Fall die Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes unmittelbar mit den Bewirtschaftungszielen für Oberflächenwasserkörper konkurrieren; auch konkurrieren Wasserkörper gegeneinander und gegen eine oder mehrere Systemdienstleistungen. Auch dies wurde in einem komplexen Abwägungsprozess im Zuge des Bewilligungsverfahrens nachvollzogen. Mit der neuen Bewilligung wurde ein überarbeiteter Betriebsplan genehmigt, mit dem neben einem vergrößerten Hochwasserrückhalteraum auch eine Flexi-Lamelle und eine dynamische Unterwasserabgabe installiert wurden. An den Nebenanlagen, wie den Wehranlagen der Beileitungen von Sperrlutter und Breitenbeek sowie den dortigen Pegeln werden konstruktive Maßnahmen in Verbindung mit der Anhebung der bisherigen Mindestwasserabflüsse die ökologische Durchgängigkeit verbessern. Eine weitere bisherige Beileitung wird künftig aus fließgewässerökologischen Gründen nicht mehr genutzt und vollständig zurückgebaut. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das System Odertalsperre für die nahe Zukunft als robust eingestuft wird. Im Zuge einer vertieften Sicherheitsüberprüfung ist nach 15 Jahren ein erneuter Klimawandel-Check unter Einbindung der zu diesem Zeitpunkt vorliegender Erkenntnisse zu Klimawandelprojektionen und der Ergebnisse fließgewässerökologischer Untersuchungen durchzuführen.

Planspiel zur naturverträglichen räumlichen Verteilung der erneuerbaren Energieerzeugung in Beispielregionen (Planspiel EE)

Das Vorhaben beschäftigt sich mit Szenarien zum naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung auf Bundesebene. Die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Windenergienutzung wird vor dem Hintergrund der Ausbauziele zu einer zentralen Herausforderung der Energiewende. Es ist daher notwendig, die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege frühzeitig in die notwendigen Planungs- und Abwägungsprozesse einzubeziehen.

Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen Umweltbundesamt

Neue Umwelterklärung: UBA will Vorreiter für klimaverträgliche Verwaltung sein Bis 2030 möchte das Umweltbundesamt (UBA) die CO2-Emissionen seiner Gebäude um 70 Prozent reduzieren, die erneuerbare Energieerzeugung verdoppeln und die Emissionen seiner Dienstwagen auf null senken. „Wir wollen Vorreiter auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung sein und die konkreten Möglichkeiten dafür ausloten“, begründet UBA-Präsidentin Maria Krautzberger diese Initiative. Ob Bau von Plus-Energie-Gebäuden, Reduzierung von Dienst-Kfz, mehr E-Mobilität, weniger Fleisch in der Kantine oder die Beschaffung von Produkten mit dem Blauen Engel – das UBA will zeigen, was Verwaltungen ganz praktisch für den Klimaschutz tun können. „Klimaschutz darf sich nicht darauf beschränken, die technische Infrastruktur zu ersetzen. Vielmehr müssen wir klimaverträgliches Handeln als Teil unserer Arbeit etablieren, beispielsweise bei Dienstreisen oder der Beschaffung“, so Krautzberger. Elf Bundesländer sowie die Bundesregierung bekennen sich zu einer treibhausgasneutralen Verwaltung und haben zum Teil konkrete Ziele hierzu beschlossen. Die aktuelle Umwelterklärung des ⁠ UBA ⁠ enthält klare Anforderungen und Empfehlungen für den ⁠ Klimaschutz ⁠ in Verwaltungen. So geht es u.a. um Sitzungen via Videokonferenz, die Integration mobilen Arbeitens, elektronische Vorgangsbearbeitung sowie flexibles Büroflächenmanagement. Hemmnisse für mehr Klimaschutz können im wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen und nicht zuletzt im rechtlichen Bereich liegen. So sind beispielsweise die Zuständigkeiten für das Gebäudemanagement teilweise aus den Behörden ausgelagert – das verlängert die Entscheidungswege für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich. Auch das derzeitige Reisekostenrecht bietet keine ausreichende Grundlage, um das Bahnfahren gegenüber umweltschädlicheren Verkehrsmitteln automatisch zu bevorzugen. Darüber hinaus ist eine Anpassung des Haushaltsrechts sinnvoll, die es Behörden erlaubt, die ⁠ CO2 ⁠-Emissionen aus dem Gebäudebetrieb oder aus Veranstaltungen durch Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Damit das Umweltbundesamt die anspruchsvollen Ziele zur Treibhausgasneutralität tatsächlich erreicht, betreibt es ein Umweltmanagementsystem nach ⁠ EMAS ⁠, dem Umweltmanagement- und Auditsystem der EU. Dieses legt die weltweit anspruchsvollsten Anforderungen an ein Umweltmanagement sowie an die jährlich zu veröffentlichte Umwelterklärung fest. Ob diese Anforderungen eingehalten werden, wird jährlich durch einen zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter überprüft.

NLWKN bewilligt Harzwasserwerke Betrieb der Odertalsperre bis 2045

Zur ökologischeren Ausrichtung zählt zum Beispiel die Einführung der so genannten „Flexi-Lamelle“ im Betriebsplan. Diese soll eine optimierte Wasserabgabe unter Berücksichtigung der jeweiligen hydrologischen und meteorologischen Umstände gewährleisten. Hauptziel ist die Verbesserung der ökologischen Abflusssituation der Oder unterhalb der Talsperre. Talsperren können in technischer Hinsicht und für ihre Bewirtschaftung von Änderungen klimatischer Größen betroffen sein. Zugleich können sie aber helfen, Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt und auf die Wasserwirtschaft zu kompensieren. Deshalb flossen auch aktuelle Einschätzungen zum Klimawandel in das Bewilligungsverfahren ein. Die Experten schätzen den aktuellen Betriebsplan als robust genug ein, den Auswirkungen des Klimawandels für die nahe Zukunft bis 2045 zu begegnen. D ie klimatischen Herausforderungen für die ferne Zukunft werden Gegenstand des nächsten Neubewilligungsverfahrens sein. Dennoch wird nach etwa 15 Jahren des jetzt gestatteten Bewilligungszeitraums im Zuge einer vertieften Sicherheitsüberprüfung der Talsperre auch ein erneuter „Klimawandel-Check“ durchgeführt. „Daneben dient die Odertalsperre mit ihrem Gesamtstauraum von rund 30 Millionen Kubikmetern auch weiterhin der Niedrigwasseraufhöhung und der regenerativen Energiegewinnung aus Wasserkraft. Die Harztalsperren sind Multifunktionsspeicher“, ergänzte Arndt Schulz.

Implementation of Nationally Determined Contributions

The study analyses the country background, emissions trends, ongoing activities and barriers relating to the implementation of the Nationally Determined Contribution (NDC) of Colombia under the ⁠ UNFCCC ⁠. A special emphasis is laid on further mitigation potentials in the fields of renewable energy production from wind and solar PV, social housing, forest conservation in existing illicit crop substitution programmes and cattle. A chapter is dedicated to coal export and use. Veröffentlicht in Climate Change | 25/2018.

Aktualisierte EMAS-Umwelterklärung des Umweltbundesamtes 2016

Seit 2001 nimmt das Umweltbundesamt am freiwilligen europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem ⁠ EMAS ⁠ teil. In dieser aktualisierten Umwelterklärung fassen wir die wichtigsten Entwicklungen unseres Umweltmanagements seit Herbst 2015 zusammen. In einigen Feldern können wir auf Fortschritte verweisen, insbesondere in Bezug auf unsere erneuerbare Energieerzeugung. In anderen Feldern gibt es neue Herausforderungen, um auch künftig Vorreiter und Vorbild für andere Organisationen zu bleiben. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.

Implementation of Nationally Determined Contributions

The study analyses the country background, emissions trends, ongoing activities and barriers relating to the implementation of the Nationally Determined Contribution (NDC) of Colombia under the ⁠UNFCCC⁠. A special emphasis is laid on further mitigation potentials in the fields of renewable energy production from wind and solar PV, social housing, forest conservation in existing illicit crop substitution programmes and cattle. A chapter is dedicated to coal export and use.

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