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Monatsbericht über die Elektrizitätsversorgung

Erzeugung, Bezug und Abgabe, Ein- und Ausfuhr von Elektrizität; Leistung und Belastung der Anlagen zur Erzeugung; Bezug und Abgabe von Elektrizität und Wärme; Bezug, Verbrauch und Bestände von Brennstoffen zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme; Erzeugung und Bezug von erneuerbaren Energien

Stromnetzkosten der Energiewende fair verteilen

Stromnetzkosten der Energiewende fair verteilen Stromkunden in Regionen, die besonders stark zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beitragen, sollen nicht gleichzeitig durch hohe Kosten für den Verteilnetzausbau belastet werden. Mit einer Festlegung der Bundesnetzagentur wird bereits ein teilweiser Ausgleich erreicht; eine Kurzstudie im Auftrag des UBA schlägt darüber hinaus bundeseinheitliche Netzentgelte vor. Der Norden und Nordosten Deutschlands tragen durch die hohen Ausbaumengen insbesondere der Windenergie besonders dazu bei, dass Deutschland seinem Ziel näherkommt, die Stromerzeugung komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. Deren Ausbau führt zu einem hohen Ausbaubedarf des Stromnetzes in diesen Regionen. Stromkund*innen in diesen Regionen müssen somit besonders hohe Netzentgelte zahlen. Mit einer Festlegung der Bundesnetzagentur vom August 2024 wird ab dem Jahr 2025 ein teilweiser Ausgleich erreicht. Welche Entlastung bringt die Festlegung der Bundesnetzagentur vom August 2024? Der Haushaltsstrompreis besteht zu etwa einem Drittel aus Netzentgelten . Diese untergliedern sich weiter in Übertragungsnetzentgelte (vier Übertragungsnetzbetreiber, Kostenanteil ca. 30 %) und Verteilnetzentgelte (866 Verteilnetzbetreiber, Kostenanteil ca. 70 %). Während der Anteil der Übertragungsnetzentgelte seit 2023 bereits bundesweit einheitlich ist, führt die hohe Spannweite bei den Verteilnetzentgelten dort bislang tendenziell zu hohen Strombezugskosten, wo die Verteilnetzkosten, mitverursacht durch den Ausbau erneuerbarer Energien, hoch sind. Die Festlegung der Bundesnetzagentur ermöglicht einen teilweisen Ausgleich überdurchschnittlich hoher Netzkosten in einigen Verteilnetzgebieten. Diese Kosten werden in Form einer Umlage auf alle Stromkunden gewälzt. Für das erste Anwendungsjahr 2025 prognostizieren die Netzbetreiber einen Wälzungsbetrag von 2,4 Milliarden Euro. Für Haushaltskund*innen ( außerhalb der entlasteten Verteilnetzgebiete ) resultiert daraus eine Kostensteigerung um ca. 1,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh), was bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh rund 42 Euro/Jahr entspricht. Umgekehrt beträgt die Entlastung bei gleichem Jahresverbrauch in den entlasteten Verteilnetzgebieten circa 200 Euro/Jahr. Welche zusätzlichen Reformoptionen empfiehlt die Kurzstudie im Auftrag des ⁠ UBA ⁠? Die Festlegung der Bundesnetzagentur trägt zu einer sachgerechten Verteilung der Stromnetzkosten bei; eine umfassendere Netzentgeltreform sollte sich jedoch anschließen. Für eine solche Reform haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des UBA verschiedene Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur hinsichtlich ihrer Eignung und rechtlichen Umsetzbarkeit bewertet. Im Ergebnis der Kurzstudie steht die Empfehlung des Öko-Instituts, bundeseinheitliche Netzentgelte anzustreben. Diese beheben regionale Netzentgeltunterschiede und können dadurch die politische Diskussion um die ungerechte Lastenverteilung der Netzkosten entschärfen. Bestehende Gegenargumente werden analysiert und größtenteils entkräftet. Die Stiftung Umweltenergierecht erörtert darauf aufbauen, dass bundeseinheitliche Netzentgelte auch rechtlich umsetzbar sind. Angesichts der bereits einheitlichen Übertragungsnetzentgelte wäre die Übertragung auf die Verteilnetze ein nächster logischer Schritt. Besonders Verbraucher*innen in ländlichen Regionen mit hohen Netzentgelten, die einen großen Beitrag zur Energiewende leisten, würden dadurch entlastet. Darüber hinaus skizziert die Kurzstudie einen eigenen Reformvorschlag transformationsgekoppelter Netzentgelte. Dabei würden die Verteilnetzentgelte an den Beitrag von Regionen beziehungsweise von Verteilnetzgebieten zur Energiewende gekoppelt. Verteilnetzentgelte würden dort geringer ausfallen, wo mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. Regionen mit einem geringen Ausbau würden hingegen die netzbezogenen Kosten der Energiewende durch höhere Netzentgelte finanzieren. Dieser Ansatz ginge sowohl über die abfedernde Wirkung (aktuelle Festlegung der Bundesnetzagentur) als auch über eine bundeseinheitliche Angleichung der Netzentgelte hinaus. Angesichts des Ziels einer treibhausgasneutralen Stromversorgung könnte er als gerechtere Lastenteilung empfunden werden: In Regionen, die durch hohen Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) einen besonders hohen Beitrag leisten, sind die Netzentgelte und Strompreise für Verbraucher*innen besonders niedrig. Regionen mit wenig EE-Ausbau profitieren dennoch von dessen strompreissenkenden Effekten, tragen aber anteilig höhere Kosten für den Netzausbau. Die Forschenden stellen allerdings fest, dass die Umsetzung dieses Modells komplex und rechtlich schwer umsetzbar ist. Hintergrund ist vor allem die adäquate Ableitung beziehungsweise die Grundlage für den Transformationsbeitrag eines Netzgebietes. Die kostensenkende Wirkung einer zusätzlichen EE-Anlage bliebe für die Stromkund*innen unklar; zudem gibt es für eine finanzielle Beteiligung von Bürger*innen auch Instrumente außerhalb der Netzentgelte. Der Ansatz transformationsgekoppelter Netzentgelte trägt gleichwohl dazu bei, die Diskussion zu konkretisieren und einer nachhaltigen und gerechten Lösung näherzukommen.

Indikator: Umweltschutzgüter

Indikator: Umweltschutzgüter Die wichtigsten Fakten Gut 6 % der Industrieproduktion in Deutschland wird für Umweltschutzzwecke eingesetzt, etwa zur Lärmbekämpfung oder zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland potenzielle Umweltschutzgüter im Wert von 90,6 Milliarden Euro produziert. Der größte Anteil entfällt mit 43 Milliarden auf den Klimaschutz. Welche Bedeutung hat der Indikator? Umweltschutz hat sich in Deutschland als wichtiger Wirtschaftsfaktor etabliert. Zur Umweltwirtschaft zählen Bereiche wie Abfallwirtschaft, Abwasserbehandlung, Luftreinhaltung, Lärmminderung, Güter zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR). Weltweit wächst der Bedarf an Umwelt- und Klimaschutztechnologien sowie an Produkten, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind. Die ökonomische Bedeutung des Umweltschutzes wird dadurch auch in Zukunft zunehmen. Deutsche Unternehmen sind bei der Produktion von Umweltschutzgütern traditionell auch auf dem Weltmarkt gut positioniert, aber der Konkurrenzdruck nimmt zu. Die Produktion potenzieller Umweltschutzgüter ist einer der Indikatoren zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Umweltschutzwirtschaft und zur Bedeutung des Umweltschutzes für die Gesamtwirtschaft. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Unternehmen produzierten im Jahr 2021 Güter im Wert von 90,6 Milliarden Euro, die für Umweltschutzzwecke eingesetzt werden können. Das entspricht etwa 6,2 % der gesamten deutschen Industrieproduktion. Der größte Teil entfällt mit 47,5 % auf Klimaschutzgüter. Zu ihnen gehören Anlagen und Komponenten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz. Danach folgen die Bereiche Abwasser, Lärm und Luft. In den Jahren 2019 zu 2020 sank das Produktionsvolumen um 2,2 %. Im Krisenjahr 2020 sank demgegenüber die gesamte Industrieproduktion um 9,6 %. Damit haben sich potenzielle Umweltschutzgüter deutlich günstiger entwickelt als die Industrieproduktion insgesamt. Die Erholung im Jahr 2021 fiel etwas günstiger für die Umweltschutzgüter (+10,0 %) aus als in der gesamten deutschen Industrieproduktion (+9,7 %). Weitere Informationen finden Sie in Gulden et al. 2024 . Wie wird der Indikator berechnet? Das Konzept der potenziellen Umweltschutzgüter wurde in den neunziger Jahren von mehreren Forschungsinstituten erarbeitet und zusammen mit dem Statistischen Bundesamt weiterentwickelt. Grundlage ist eine Liste von Gütern, die dem Umweltschutz dienen können. Durch den Rückgriff auf international einheitliche Güterklassifikationen eignet sich dieses Konzept gut für internationale Vergleiche der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Die letzte Aktualisierung des Ansatzes wurde durch die neue Fassung der Produktionsstatistik des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2019 notwendig. Weitere Informationen finden sich bei Gehrke et al. 2023 . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Umweltwirtschaft und grüne Zukunftsmärkte“

Errichtung und Betrieb einer 30 MW Elektrolyseanlage zur Erzeugung von Wasserstoff aus Windstrom am Standort Teutschenthal

Der Antragsteller, die Uniper Hydrogen GmbH (UHG), und die Konsortialpartner VNG Gasspeicher GmbH (VGS), ONTRAS Gastransport GmbH, DBI Gastechnologisches Institut gGmbH Freiberg sowie Terrawatt Planungsgesellschaft mbH entwickeln im mitteldeutschen Chemiedreieck einen Realpark Energiepark Bad Lauchstädt. Die hier beantragte Elektrolyseanlage ist Teil des Gesamtvorhabens Reallabor „Energiepark Bad Lauchstädt“. Die Elektrolyseanlage ist eine verfahrenstechnische Anlage zur Erzeugung von grünen Wasserstoff mittels Wasser und erneuerbarer Energie von eigens für das Gesamtprojekt errichteten Windenergieanlagen der Firma Terrawatt Planungsgesellschaft mbH. Der erneuerbare Strom aus dem in Planung befindlichen nahe gelegenen Windpark mit acht Windkraftanlagen und einer Erzeugung von 40 Megawatt (südlich der Elektrolyseanlage Richtung der Goethestadt Bad Lauchstädt) wird über ein Erdkabel an die Elektrolyseanlage angebunden. Die Elektrolyseanlage mit einer Kapazität von bis zu 30 Megawatt wandelt Trinkwasser und Windstrom in grünen Wasserstoff um. Die Gesamtleistung der Elektrolyseanlage wird maximal 30 MW betragen und mit dieser Leistung ca. 6.000 Nm3/h Wasserstoff herstellen. Zur Elektrolyseanlage zählen: - die neu zu errichtende Umspannanlage mit 110 kV, - Erdkabelanbindung 33 kV für den Windstrom in die Umspannanlage, - Erdkabel von der Umspannanlage in die Elektrolyseanlage, - Erdkabel von der Umspannanlage in das Umspannwerk der MitNetz (110kV), - Rohrleitungen zur Ableitung des Wasserstoffs in die ONTRAS Leitung und zur Ableitung des Wasserstoffs in die Kaverne der VGS.

15. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" in Magdeburg

ENERGIEWENDE IST MEHR(WERT)! Unter diesem Motto drehte sich auf dem 15. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" am 16. November 2021 in Magdeburg alles um die kommunale Partizipation an Energieprojekten. Welche finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten sind nach der EEG-Novelle möglich? Wie kann die Gemeinde partizipieren und regionale Wertschöpfung generieren? Welche Möglichkeiten haben Kommunen selbst aktiv zu werden? Wie schafft man Akzeptanz für das Thema? Rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Unternehmen im kommunalen Umfeld sowie der öffentlichen Verwaltung haben diese und viele weitere Fragen mit den fachkundigen Referentinnen und Referenten diskutiert. Nach der Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch den Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Thomas Wünsch, betonte Sebastian Händler vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt in seinem Vortrag zum Thema "PV & Denkmalschutz", dass der Nutzung von Erneuerbaren Energien nicht um jeden Preis Vorzug gegenüber dem Erhalt von Baudenkmälern gegeben werden sollte. Genehmigungen wären immer im Einzelfall zu prüfen und entsprechend abzuwägen. Dennoch können Kommunen laut Händler bereits jetzt einigen Gestaltungsspielraum - z.B. in ihren Satzungen - nutzen. Für die Zukunft wünscht er sich eine Intensivierung der Forschung an denkmalkonformen Lösungen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Die Firma ampere.cloud und die Stadtwerke Zeitz stellten im Anschluss ein gemeinsam umgesetztes Mieterstromprojekt in Zeitz vor und berichteten von ihren Erfahrungen. So bietet ampere.cloud eine Komplettlösung für die Betriebsführung von EE-Anlagen an, die mittels eines vollständig automatisierten Betriebsmanagements eine hohe Effizienz sowie eine massive Zeitersparnis bei der Anlagensteuerung verspricht. Gemeinsam mit den Stadtwerken Zeitz wird dieses System nun in einem Pilotprojekt eingesetzt. Dr. Bernd Wust von der Kanzlei Kapellmann und Partner informierte die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die finanziellen Möglichkeiten und Beteiligungsansprüche für Kommunen nach neuem EEG sowohl an Photovoltaik- als auch an Windkraftanlagen. Auf die brennende Frage, welche Zahlungen denn nach den neuen Regelungen jährlich in der Gemeinde bleiben würden, beziffert Wust pro Windkraftanlage ca. 20.000 bis 26.000 Euro und pro Megawatt PV-Leistung ca. 2.000 Euro. Torsten Schwarz vom Netzwerk Energiewende jetzt e.V. hielt in seinem Vortrag zum Thema Photovoltaik-Freiflächen ein Plädoyer für die verstärkte Nutzung kommunaler Flächen zur Energiegewinnung. Er sieht Kommunen in der Pflicht, einen Beitrag zu leisten und skizziert gleichzeitig die Möglichkeit, einen Großteil der Wertschöpfung in der Kommune zu belassen, sofern die Kommune ihre vorhandenen "Werkzeuge" richtig einsetzt. Zwar seien die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, aber durch die transparente Darstellung der Vorteile lässt sich laut Schwarz eine hohe Akzeptanz und ein "WIR-Gefühl" in der Gemeinde schaffen. Zum Abschluss des 15. Treffens des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann die Preisträger des diesjährigen kommunalen Klimaschutzwettbewerbs "KlimaContest Kommunal" ausgezeichnet. Mehr zur Preisverleihung erfahren Die Präsentationen der Referenten bieten wir hier zum Download an.

Solaranlagen 2023

Abgeordnetenhaus Berlin 2016: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 – Umsetzungszeitraum 2016 – 2020, Vorlage – zur Beschlussfassung -, Drucksache 17/2987, 07.06.2016. Internet: www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2987.pdf (Zugriff am 11.07.2023) Agentur für erneuerbare Energien 2023: Online-Auftritt: „Bundesländer-Übersicht zu Erneuerbaren Energien” Internet: https://www.foederal-erneuerbar.de/uebersicht/bundeslaender/kategorie/solar/auswahl/351-photovoltaik_install (Zugriff am 11.07.2023) Amt für Statistik (AfS) Berlin-Brandenburg 2016: Regionales Bezugssystem RBS. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/regionales/rbs/berlinklein.asp?Kat=4002\ (Zugriff am 11.07.2023) Amt für Statistik (AfS) Berlin-Brandenburg 2021: Energie- und CO 2 -Daten im Land Berlin 2020, Potsdam. Internet: download.statistik-berlin-brandenburg.de/cba6353763ccd5d2/f1c40867da86/SB_E04-05-00_2020j01_BE.xlsx (Zugriff am 11.07.2023) Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) vom 22. März 2016. In der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes vom 26.10.2017, GVBl. S. 548 ff. Internet: www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2017/ausgabe-nr-29-vom-7-11-2017-s-541-556.pdf (Zugriff am 11.07.2023) Business Location Center Berlin (BLC) 2011: Solarpotenzialanalyse Berlin – Datendokumentation. Internet: energieatlas.berlin.de/Energieatlas_Be/Docs/Datendokumentation-Solarkataster_BLN.pdf (Zugriff am 11.07.2023) Berliner Morgenpost 2022: Solaranlagen: Berlin bräuchte sechsmal das Tempelhofer Feld. Internet: www.morgenpost.de/berlin/article237170005/Solaranlagen-Berlin-braeuchte-sechsmal-das-Tempelhofer-Feld.html (Zugriff am 20.07.2023) Bundesnetzagentur (BNA) 2020: EEG in Zahlen. 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I 2022 S. 2294) Internet: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-12-20-JStG-2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Zugriff am 16.08.2023) IP SYSCON 2016: Solaranlagenkataster Berlin 2015, Ergebnisbericht Januar 2016, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin, unveröffentlicht. Reusswig, F./ Hirschl, B./ Lass, W./ Becker, C./ Bölling, L./ Clausen, W./ Haag, L./ Hahmann, H./ Heiduk, P./ Hendzlik, M./ Henze, A./ Hollandt, F./ Hunsicker, F./ Lange, C./ Meyer-Ohlendorf, L./ Neumann, A./ Rupp, J./ Schiefelbein, S./ Schwarz, U./ Weyer, G./ Wieler, U. 2014: Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2014. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/bek-2030-umsetzung-2017-bis-2021/machbarkeitsstudie-klimaneutrales-berlin-2050/ (Zugriff am 11.07.2023) SenK (Senatskanzlei Berlin) 2021: Senat beschließt Solargesetz Berlin,Pressemitteilung vom 02.03.2021. Internet: www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1058907.php (Zugriff am 11.07.2023) SenUMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität und Verbraucher- und Klimaschutz Berlin) 2022: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/bek-2030-umsetzung-2022-bis-2026/ (Zugriff am 11.07.2023) SenWEB (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin) 2013: Solaratlas Berlin , erstellt durch Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Offline. SenWEB (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe) 2021: Energieatlas Berlin , Stand September 2022. Internet: energieatlas.berlin.de/ (Zugriff am 11.07.2023) SenWEB (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin) 2019: Masterplan Solarcity. Internet: www.berlin.de/sen/energie/energiepolitik/masterplan-solarcity/expertenempfehlung_masterplan_solarcity_berlin.pdf (Zugriff am 13.07.2023) SenWEB (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin) 2023: Monitoring Masterplan Solarcity, jeweils aktueller Stand. Internet: www.berlin.de/sen/energie/erneuerbare-energien/masterplan-solarcity/ (Zugriff am 20.07.2023) Umsatzsteuergesetz (UStG): Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 194) geändert worden ist. Internet: www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/UStG.pdf (Zugriff am 16.08.2023) Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung – AnlRegV2017: Die Anlagenregisterverordnung vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1320), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106) geändert worden ist, ist gemäß Artikel 2 der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRVEV) am 1. September 2017 außer Kraft getreten. SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2020: Digitale farbige TrueOrthophotos 2020 (TrueDOP20RGB) – Sommerbefliegung Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=k_luftbild2020_true_rgb@senstadt (Zugriff am 11.07.2023) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2021: Digitale farbige Orthophotos 2021 (DOP20RGBI) Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=k_luftbild2021_rgb@senstadt (Zugriff am 11.07.2023)

Erneuerbare Energien und Wasserstoff: Landesenergieagentur

LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 5. Januar 2023 Erneuerbare Energien und Wasserstoff: Landesenergieagentur richtet zentrale Anlaufstellen für Sachsen-Anhalt ein Um die herausfordernden gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Energiewende zu begleiten und den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft gleichermaßen zu unterstützen, wurden bei der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) eine „Landeskoordinierungsstelle Wasserstoff“ sowie eine „Servicestelle Erneuerbare Energien“ eingerichtet. Beide Anlaufstellen haben im Herbst des vergangenen Jahres ihre Arbeit bei der LENA aufgenommen. Landeskoordinierungsstelle Wasserstoff Das Erreichen der Klimaziele erfordert die Gestaltung einer erfolgreichen Energiewende in allen Bereichen. Als vielseitiger Energieträger übernimmt insbesondere grüner Wasserstoff eine Schlüsselfunktion zu deren Gelingen. Mit der Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle Wasserstoff wird ein zentraler Punkt der Wasserstoffstrategie Sachsen-Anhalt umgesetzt, die im Mai 2021 vom Landeskabinett verabschiedet wurde. Die Koordinierungsstelle bündelt und koordiniert die Aktivitäten bestehender Netzwerke, Initiativen und Akteure, um so Synergien zu heben. Durch die Begleitung von Forschungsprojekten und die Informationsbereitstellung zu Fördermöglichkeiten wird die Entwicklung und Etablierung innovativer Lösungen unterstützt und einem großen Kreis von Stakeholdern zugänglich gemacht. Zudem forciert die Landeskoordinierungsstelle eine enge Abstimmung mit den anderen, insbesondere unmittelbar angrenzenden, Bundesländern und möchte Ansprechpartner für die am Auf- und Ausbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft beteiligten Akteure sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskoordinierungsstelle Wasserstoff sind per Mail an lkw@lena-lsa.de oder telefonisch unter 0391 5067-40-51 /-52 /-53 zu erreichen. Servicestelle Erneuerbare Energien Ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien ist Voraussetzung für das Erreichen der ehrgeizigen Klimaziele in Sachsen-Anhalt. Daher hat die Landesenergieagentur mit der Service- stelle Erneuerbare Energien eine zentrale Anlaufstelle für alle am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligten Akteure geschaffen, damit das Land in Zukunft nicht nur mit grünem Strom, sondern auch mit grüner Wärme gut versorgt ist. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Die Ansprechpartnerinnen der Servicestelle Erneuerbare Energien informieren und beraten Kommunen, Unternehmen sowie private Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Planung und Umsetzung von Windenergie- und Photovoltaikprojekten sowie bei der kommunalen Wärme- planung. Die Servicestelle setzt sich dafür ein, dass die Energiewende vor Ort gelingt. Sie unterstützt Projekte, bei denen die lokale Bevölkerung am Ausbau der Erneuerbaren Energien partizipiert, um die Akzeptanz für die EE-Anlagen zu erhöhen, die regionale Wertschöpfung zu steigern und Transparenz bei der Planung und Errichtung zu schaffen. Darüber hinaus möchte sie Kommunen in die Lage versetzen, die mit dem Ausbau der Erneuer- baren Energien verbundenen Planungs- und Genehmigungsschritte proaktiv zu steuern. Kommunen werden zudem dabei unterstützt, ihre Energie- und Wärmeversorgung ganzheitlich zu denken. Die Mitarbeiterinnen der Servicestelle Erneuerbare Energien sind per Mail an see@lena-lsa.de oder telefonisch unter 0391-506740-46 /-47 zu erreichen.

App "Meine Umwelt" Verson 3.1 - Karteninformationen (Projektpartner Sachsen-Anhalt)

Themenkarten und Layer: - Abfall: Entsorgungsanlagen - Boden: Bodendauerbeobachtungsflächen - Energie: Energieberater, Energieeffizienz, Erneuerbare Energieanlagen - Erleben: Naturerlebnisse, Geoerlebnisse, Geopfade, Lehrpfade, Radwege, Wanderwege, Harzer Wandernadel, Gartenträume (schönsten und bedeutsamsten Parkanlagen), Blaues Band (Wassertourismus ), Badegewässerqualität, Veranstaltungen - Hochwasser: Hochwassergefährdung HQ10 (zehnjähriges Hochwasser) , HQ100 (hundertjähriges Hochwasser) , HQ200 (zweihundertjähriges Hochwasser) - Landwirtschaft: Kulinarischer Stern, Marktplatz (Milch, Milchatlas, Milchprodukte, Obst und Gemüse, Obstatlas, Wildatlas, sonstige) - Nachhaltigkeit: Bildung Nachhaltige Entwicklung, Freiwilliges Ökologisches Jahr - Schutzgebiete: Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Nationalpark, Europäische Vogelschutzgebiete (Natura2000), Naturparke, Naturschutzgebiete, Feuchtgebiete (RAMSAR), Wasser- und Heilquellenschutzgebiete - Verkehr: Straßenlärm 24 Stunden, Straßenlärm Nacht, Umweltzonen - Wald: Fundorte Asiatischer Laubholzbockkäfer und Quarantänezonen, Forstrevier, Pilzsachverständige, forstliche Rettungspunkte - Wasser: Aufgabenträger Abwasserbeseitigung - Wirtschaft: Umweltallianz Karten Artenmeldungen: - Artenfunde: Bisam, Gottesabeterin, Hirschkäfer, Riesen Bärenklau, Weinbergschnecke Karten Umweltbeeinträchtigungen: - Umweltbeeinträchtigungen (letzte 24 Monate): Abfall, Abwasser, Boden, Gewässer, Lärm, Luft, Naturschutz Zu den jeweiligen Karten werden Kartenlegenden bereitgestellt.

Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung

Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen im bestehenden System der Stromkennzeichnung und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Das verbraucherseitige Interesse an regionalem Grünstrom wurde anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Umfrage ermittelt. Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Es wird deutlich, dass verbraucherseitig regionalem Grünstrom ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung sind eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Informationszugang. Veröffentlicht in Climate Change | 50/2021.

Regionaler Grünstrom – Interesse und Ansprüche von Verbraucher*innen

Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus EEG-geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Verbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Stromkennzeichnung soll dabei der Information dienen und sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2021.

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