Ziel des im Rahmen des Forschungsprogramms Zukunft Bau geförderten Projektes 'Cost Optimal-Level - Modellrechnungen' war es, das deutsche kostenoptimale Niveau- von Neubau und Bestandsgebäuden zu bestimmen und mit dem gültigen Mindeststandard (EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG) zu vergleichen. Dies beinhaltete neben einer Betrachtung der makro- und mikroökonomischen Perspektive auch eine Sensitivitätsanalyse, um den Einfluss wesentlicher Parameter zu bestimmen. Das von Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) finanzierte Grundlagenforschungsprojekt ermöglicht einen sehr tiefen Einblick in die aktuellen und künftigen EnEV-Anforderungen, sowie den Einfluss der unterschiedlichen Parameter und Berechnungsarten. Mit der seitens der EU geforderten wirtschaftlichen Überprüfung der nationalen Umsetzungen der Gebäuderichtlinie sollen die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Anforderungsniveaus gestellt werden.
Ecofys hat in Zusammenarbeit mit Fraunhofer ISI, IZES gGmbH, Öko Institut e.V. und Prof. Dr. Jur. Klinski das 2009 neu in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) über einen Zeitraum von drei Jahren evaluiert. Die wesentlichen Projekterkenntnisse sind: - Aufgrund der Beschränkung des EEWärmeG auf Neubauten hat das Gesetz keine Auswirkung auf Bestandsgebäude, in denen die wesentlichen Wärmeverbräuche anfallen. - Die Erfüllung des EEWärmeG erfolgt hauptsächlich über Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Unterschreitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 15 Prozent. - Durch den Einsatz erneuerbarer Energien werden durch jeden Neubau-Jahrgang jährlich derzeit rund 90 Mio. m Erdgas und 40 Mio. Liter Heizöl eingespart. In den Neubauten seit 2009 wurden in 2011 insgesamt rund 102 Mio. l Heizöl und rund 264 Mio. m Erdgas eingespart. - Im Neubau 2011 ergeben sich durch das EEWärmeG jährliche Einsparungen an CO2 - Äquivalenten in Höhe von rund 217.000 t (in 2009 und 2010 zwischen 205.000 und 225.000 t), wobei die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien mit rund 38 Prozent dazu beiträgt. In 2011 wurden somit durch den Neubau seit 2009 insgesamt Emissionen von 646.000 t CO2 - Äquivalenten eingespart.
Thüringen hat das Ziel, den Anteil zukunftssicherer, erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 30 Prozent zu steigern. Um eine Doppelstrategie aus mehr erneuerbare Wärme und weniger Wärmebedarf umzusetzen, sollten landesrechtliche Regelungen und Fördermaßnahmen erarbeitet werden, die auf eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung der Bestandsgebäude im Freistaat Thüringen und eine Steigerung der Energieeffizienz abzielen. Als Grundlage dafür erarbeitete Ecofys eine Gebäudestudie, die folgende Informationen umfasst: - Energetischer Ist-Zustand der bestehenden Gebäude (Energieeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energien), diesbezügliche Entwicklungen seit 1990 sowie deren Zusammenhang mit den jeweiligen Wärmeschutzvorschriften. - Auswirkung des EEWärmeG des Bundes auf Energieeffizienz und Anteil erneuerbarer Wärme an Neubauten. - Handlungsempfehlungen zur Steigerung des Anteils erneuerbar erzeugter Wärme. Die Handlungsempfehlungen wurden gemeinsam von Ecofys und dem Hamburg Institut erarbeitet.
Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.
Mit dem am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengefasst: Mit dem GEG wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Damit besteht für Gebäude ein abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Eine für Sie wesentliche Neuerung des GEG betrifft den Vollzug. Mit § 92 GEG wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt, mit der die Einhaltung aller das jeweilige Vorhaben betreffenden Anforderungen des GEG zu bestätigen ist. Zur Umsetzung in Landesrecht befindet sich derzeit eine Durchführungsverordnung zum GEG in der Erarbeitung. In diesem Zusammenhang wird auf die Übergangsregelungen im Teil 9 des GEG und hier insbesondere auf § 111 „Allgemeine Übergangsvorschriften“ verwiesen.
Der Gebäudebereich ist zentral für die Erreichung der klimaschutzpolitischen Verpflichtungen Deutschlands. Um diese Verpflichtungen einzuhalten, sind eine Erhöhung der Energieeffizienz i.V.m. der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich dringend erforderlich. Die erheblichen CO2-Minderungspotenziale im Gebäudebereich werden allerdings aufgrund verschiedener Hemmnisse und vor allem auch wegen Problemen beim Vollzug des Klimaschutzrechtes im Gebäudesektor (insbesondere EnEV, EEWärmeG) nicht ausreichend realisiert. Wenn bei Baumaßnahmen die energetischen Anforderungen mangelhaft umgesetzt werden, gehen Minderungspotentiale langfristig verloren. Dieses Projekt soll dazu beitragen, neue Ansätze für den Vollzug des Klimaschutzrechtes im Gebäudebereich zu entwickeln und den Vollzug so zu stärken. Da die Verbesserung des Vollzugs durch die Bundesländer unter anderem wegen Budgetrestriktionen und Personalknappheit in den zuständigen Landesbehörden nicht kurzfristig und umfassend zu erwarten ist, soll das Vorhaben alternative Vollzugskonzepte durch die Einbeziehung privater Dritter (Monitoring/Verifizierung) entwickeln und auf ihre Eignung zur Verbesserung des Vollzugs des Klimaschutzrechts im Gebäudebereich prüfen. Dafür sind in anderen Regelungsbereichen bewährte Konzepte wie beispielsweise im EU-Emissionshandel, aus dem Produktebereich oder bei der Überprüfung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (TÜV) sowie weitere in Wissenschaft und Politik (national und europäisch) diskutierte Modelle auf ihre Übertragbarkeit für den Gebäudebereich rechtlich und funktional zu prüfen, zu bewerten und zu priorisieren. Daraus sind Lösungskonzepte für die Beseitigung bzw. Verringerung der Vollzugshemmnisse im Gebäudebereich zu entwickeln. Hierfür sind die bestehenden für den Gebäudebestand wie für Neubauten relevanten Rechtsvorschriften umfassend und systematisch auf ihre Durchsetzbarkeit im Vollzug zu untersuchen und weiterzuentwickeln.
Mit der Entwicklung eines Zertifizierungskonzeptes auf Basis von in-situ - Messungen für Großkollektoren sollen neue Marktbereiche für solare Großanlagen für Prozesswärme, solare Nahwärme, Mehrfamilienhäuser und Quartier) erschlossen werden, die dem sinkenden Absatz entgegen wirken; Durch das neue Zertifizierungskonzept sollen insbesondere die Prüfkosten reduziert werden bei gleichzeitigem Aufbau von Vertrauen durch eine Zertifizierung auf Basis in-situ erhobener Messdaten und damit Erschließung des Fördertatbestands des Marktanreizprogramms (MAP), sowie Erfüllung des EEWärmeG. Abbau von Markteintrittsbarrieren durch Konzepte zur Qualitäts- und Ertragssicherung, bzw. ihren Mehrwert transparent machen zu können. Es dient der Schaffung der methodischen Grundlagen für ertragsbezogene Förderung, sowie für rechtliche Fragen der Leistungsgarantie bei Contracting. Die Methode steht damit auch zur vergleichbaren Auswertung von Anlagenerträgen in unterschiedlichen Projekten zur Verfügung. Der Arbeitsplan besteht aus 8 Arbeitspunkten (AP). Es werden 5 Großanlagen mit unterschiedliche Systemkonzepten vermessen, um daraus die Prüfbedingungen und das Zertifizierungskonzept abzuleiten: AP 1 Definition der Rahmenbedingungen AP 2 Funktionstest AP 3 Zertifizierungspfade AP 4 Leistungserhebung AP 5 Technische Umsetzung AP 6 Vermessung von Industrieprodukten AP 7 Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit AP 8 Projektorganisation.
Evaluation des Marktanreizprogramms zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt im Förderzeitraum 2015 bis 2017. Das seit vielen Jahren etablierte Marktanreizprogramm (MAP) ist das zentrale Förderinstrument zum Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältebereich. Mit Hilfe der MAP-Förderung konnte die Wärme- und Kältebereitstellung aus erneuerbaren Energien auf 12,9 % (UBA 2018) ausgebaut werden. Im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das im Jahr 2009 in Kraft trat, wurde die MAP-Förderung zudem gesetzlich verankert. Das MAP umfasst zwei Förderteile, für die je nach Art und Größe der Investitionsmaßnahme folgende Stellen zuständig sind: - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): für die Förderung von überwiegend kleinen Anlagen bis 100 kW Leistung in den Bereichen Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen (Investitionszuschüsse) - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): für alle anderen und größeren Anlagen. Die Abwicklung erfolgt über das KfW-Programm 'Erneuerbare Energien, Premium' (Tilgungszuschüsse zu zinsgünstigen KfW-Darlehen). Der Ausbau erneuerbarer Energien wurde bereits in der Vergangenheit kontinuierlich gefördert und bedarf angesichts der Ziele der Bundesregierung auch in der Zukunft einer weiteren stetigen öffentlichen Förderung. Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind ein Investitionsmotor, denn die ausgelösten Investitionen schonen nicht nur das Klima, sondern schaffen Arbeitsplätze und tragen zu einem nachhaltigen Umbau des Wärmesektors bei. Durch die Förderung wird eine zusätzliche Nachfrage induziert, die mittelfristig erneuerbare Energien zu einer breitenwirksamen und konkurrenzfähigen Option für die Bereitstellung von Wärme entwickelt. Mit gezielt definierten Fördertatbeständen sollen die Energiegestehungskosten dieser erneuerbaren Technologien im Vergleich zu den fossilen Konkurrenztechnologien reduziert, d.h. die Differenzkosten gesenkt und Anreize für besonders effiziente Technologien geschaffen werden. Zukünftig werden diese Technologien so auch ohne Förderung zu wirtschaftlichen Alternativen. Die Fichtner GmbH & Co. KG führt mit Experten für erneuerbare Energietechnologien im Auftrag des BMWi die Evaluation des Marktanreizprogramms durch. Es werden die Wirkungen des Förderprogramms im Hinblick auf die umwelt- und energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung bewertet und abschließend Handlungsoptionen aus den Ergebnissen abgeleitet. Weiterhin wird bewertet, ob die Ziele der Förderung richtig gewählt wurden, ob die Ziele mit den eingesetzten Instrumenten erreicht wurden, wie effektiv der Einsatz der Instrumente war und welche Konsequenzen und Wechselwirkungen mit anderen (Förder-) Instrumenten sich daraus ergeben.
Im FUNDAMENT-Projekt Smart Solar Geothermal Energy Grid Ruhr (GeoSmaGriR, 01/2017-12/2018) wird auf Basis der spezifischen infrastrukturellen Randbedingungen im Ruhrgebiet ein intelligentes System aus dezentralen Erzeugern von solarer und geothermischer Wärme, saisonalen Speichern in den Grubengebäuden des ehemaligen Steinkohlebergbaus und dem bestehenden Fernwärmeverbundnetz entwickelt. Dabei sind die besonderen Marktstrukturen im Bereich der Wärmeversorgung und auch aktuell begonnene Maßnahmen der Integration von Netzinfrastrukturen, wie der Zusammenschluss der Fernwärmeverbundsysteme des Rheinlandes mit denen des Ruhrgebietes (Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr) zu berücksichtigen. Während sich die Virtualisierung der Elektrizitätsversorgung und -nutzung in intelligenten Stromnetzen inzwischen in der Standardisierungsphase befindet, sind viele Wärmeverbraucher, -speicher und auch -erzeuger bisher entweder nicht elektronisch steuerbar oder nicht mit entsprechenden Komponenten (M2M) ausgestattet. Eine Verknüpfung im Sinne eines intelligenten Energienetzes und eine verteilte Planungs- und Optimierungsebene fehlt. Wie attraktiv die dezentrale Erzeugung und Netzeinspeisung dabei ist, hängt wesentlich auch vom politischen und regulatorischen Rahmen ab (insb. EEWärmeG, MAP, ENEV, KWKG). Neben der Erstellung des energetischen Gesamtkonzeptes für das GeoSmaGriR sollen dabei bedeutende Fortschritte bei der Auswahl geeigneter Grubenwärmespeicher unter Einbeziehung (hydro-)geologischer und thermophysikalischer Modelle erzielt werden. Aus der Modellierung und Simulation der zeitlichen Abläufe des Gesamtsystems sind geeignete Regelungsstrategien für die Prozessleitebene zu generieren. Zum Erfassen, Sammeln, Vorverarbeiten und Weiterleiten bzw. Verteilen von analogen und digitalen physikalischen Kenngrößen ist ein Smart Device Controller (SDC) zu entwickeln. Für diese FuEuI-Aufgaben bilden WEI und if(is) der Westfälischen Hochschule, IDiAL und IKT der FH Dortmund und das internationale Geothermiezentrum der Hochschule Bochum einen Verbund.
Experten des Greifswald Moor Centrums haben sich bereits seit einiger Zeit mit den Herausforderungen bei Anbau und Ernte von Paludikulturen auseinandergesetzt, jedoch erhielten die rechtlichen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen bislang nur geringe Aufmerksamkeit. Anreize zur Nutzung und Verwertung von Biomasse aus Paludikultur fehlen bisher gänzlich, politische Ambitionen zur Förderung von Paludikultur sind ebenfalls schwach ausgeprägt und der Rechtsrahmen ist bisher noch nicht auf Paludikultur eingestellt. Diese Aspekte sind Gegenstand des vom Bundesumweltministerium geförderten Projektes 'Deutscher Moorschutzdialog' für welches das Greifswald Moor Centrum auch auf Expertise des IKEM zurückgriff. Hierfür hat das IKEM die wichtigsten Hürden für die Verbreitung von Paludikultur identifiziert, Handlungsempfehlungen zu deren Beseitigung entwickelt und auf politische Implementierbarkeit überprüft. Ziel ist die Anreizsetzung zum verstärkten Einsatz von Paludikultur sowohl für die stoffliche als auch die energetische Verwertung der angebauten und geernteten Pflanzen. Paludikultur-Biomasse kann zum Beispiel in Biogasanlagen zu Biogas fermentiert und anschließend in Blockheizkraftwerken verstromt oder nach Veredelung ins Erdgasnetz eingespeist werden. Auch eine Beimischung des nachhaltigen Rohstoffs in die Verfeuerung bestehender Gas- oder Kohlekraftwerke erscheint möglich. Voraussetzung für eine wirtschaftliche Nutzung ist insbesondere die Förderfähigkeit bzw. Berücksichtigung nach dem jeweils geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Biomasseverordnung, dem EEWärmeG, der EnEV, dem KWKG und weiterer gesetzlicher Vorschriften. Die IKEM-Studie floss in die weitere Arbeit des Projekts ein und wurde außerdem Teil des Online-Portals Moorwissen.de. Neben zahlreichen weiteren, öffentlich zugänglichen Informationen zu Paludikultur wurden dort auch die Arbeitsergebnisse des IKEM als Positionspapiere veröffentlicht.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 42 |
| Land | 6 |
| Wissenschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 37 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 4 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 7 |
| Offen | 38 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 45 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 33 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 22 |
| Lebewesen und Lebensräume | 28 |
| Luft | 7 |
| Mensch und Umwelt | 46 |
| Wasser | 8 |
| Weitere | 46 |