Das Projekt "Teil 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) durchgeführt. Um das Interesse und die Nachfrage für Brennstoffzellen zur Wärme- und Stromversorgung auf Seiten der Hauseigentümer zu steigern, plant der Antragsteller gemeinsam mit dem Antragsteller 'co2online gGmbH' eine Informations- und Akzeptanzkampagne 'Baden-Württembergs Brennstoffzellen-Heizungen im Praxistest: Die Vorteile der Brennstoffzellentechnologie greifbar machen.' Primäres Ziel des Projektes ist die Steigerung der Nachfrage nach dem KfW-Förderprogramm 433 in Baden-Württemberg (BW) und somit eine stärkere Verbreitung der Brennstoffzellentechnologie (BZ) in BW. Hierdurch wird eine Steigerung der Sanierungsrate in BW angestrebt (Klimaschutzgesetz und EWärmeG), wobei die BZ gleichzeitig als Anknüpfungspunkt für eine qualifizierte Energieberatung dienen soll. Hierfür zielt das Projekt auf eine Steigerung der Bekanntheit und der Beratungszahlen regionaler Energie- und Klimaschutzagenturen sowie weiterer Experten vor Ort in BW ab. Durch diese Nachfragesteigerung sowie eine gezielte Ansprache und Motivation von Energieberatern, Planern und Handwerkern sollen zudem die Angebotsseite in BW gestärkt und somit weitere Umsätze angestoßen werden. So mündet das durch die Kampagne geweckte Interesse in einer entsprechend verstärkten Beratung und Umsetzung vor Ort. Der Praxistest dient dabei als roter Faden und inhaltliche Basis für landesweite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Website des Projektes und regionale Veranstaltungen.
Das Projekt "Teil 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH durchgeführt. Um das Interesse und die Nachfrage für Brennstoffzellen zur Wärme- und Stromversorgung auf Seiten der Hauseigentümer zu steigern, plant der Antragsteller gemeinsam mit dem Antragsteller 'co2online gGmbH' eine Informations- und Akzeptanzkampagne 'Baden-Württembergs Brennstoffzellen-Heizungen im Praxistest: Die Vorteile der Brennstoffzellentechnologie greifbar machen.' Primäres Ziel des Projektes ist die Steigerung der Nachfrage nach dem KfW-Förderprogramm 433 in Baden-Württemberg (BW) und somit eine stärkere Verbreitung der Brennstoffzellentechnologie (BZ) in BW. Hierdurch wird eine Steigerung der Sanierungsrate in BW angestrebt (Klimaschutzgesetz und EWärmeG), wobei die BZ gleichzeitig als Anknüpfungspunkt für eine qualifizierte Energieberatung dienen soll. Hierfür zielt das Projekt auf eine Steigerung der Bekanntheit und der Beratungszahlen regionaler Energie- und Klimaschutzagenturen sowie weiterer Experten vor Ort in BW ab. Durch diese Nachfragesteigerung sowie eine gezielte Ansprache und Motivation von Energieberatern, Planern und Handwerkern sollen zudem die Angebotsseite in BW gestärkt und somit weitere Umsätze angestoßen werden. So mündet das durch die Kampagne geweckte Interesse in einer entsprechend verstärkten Beratung und Umsetzung vor Ort. Der Praxistest dient dabei als roter Faden und inhaltliche Basis für landesweite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Website des Projektes und regionale Veranstaltungen.
Das Projekt "Evaluation des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EwärmeG) Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Beiträge zur Novellierung des EWärmeG Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Institut für Technische Thermodynamik, Abteilung Systemanalyse und Technikbewertung durchgeführt. Auf Initiative der neuen Regierung Baden-Württembergs wird eine Novellierung des seit Anfang 2008 geltenden Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) erwogen. Etwaige Änderungen können sich auf eine Ausweitung des derzeit auf Wohngebäude beschränkten Anwendungsbereichs auch auf Nichtwohngebäude, auf höhere Mindestanforderung für die Pflichterfüllung oder auf ein Auslaufen der Sonderrolle der Solarthermie als Ankertechnologie beziehen. Der Schwerpunkt der Arbeiten des DLR liegt bei einer Bewertung einer möglichen Erhöhung des solaren Mindest-Deckungsanteils von derzeit 10% auf 15%. Die beratende Tätigkeit erstreckt sich aber auch auf alle anderen Teile des EWärmeG, wobei die Erfahrungen, die vom DLR schon bei der Erstellung der noch geltenden Fassung des EWärmeG sowie bei der Konzeption des Bundesgesetzes EEWärmeG gesammelt wurden, in das Projekt eingebracht werden.