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Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) Land Bremen

Dieser Datensatz enthält alle im Kompensationsverzeichnis von Bremen erfassten Flächen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus § 17 (6) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 (4) Bremisches Naturschutzgesetz. Nach § 8 (4) BremNatG sind auch Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im Sinne des § 18 Abs. 1 BNatschG (Ausgleich in der Bauleitplanung) zu erfassen. Die zuständige Behörde für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist in Bremen die oberste Naturschutzbehörde. In der Attributtabelle sind neben der Maßnahmenbezeichnung auch der Vorhabensträger und der Umsetzungsstatus dargestellt. Das Verzeichnis umfasst alle Maßnahmen aus Fachplänen/Genehmigungen, über die Kenntnisse vorliegen, sowie alle Maßnahmen aus Bebauungsplänen nach 01.05.1993. Es beinhaltet neben den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Vermeidungsmaßnahmen, kohäherenzsichernde Maßnahmen für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und Artenschutzmaßnahmen (CEF).

Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem des Landes Brandenburg (Geodaten)

Die Geodaten beschreiben ausschließlich Flächeninformationen zu den festgesetzten Kompensationsflächen. Zu den Eingriffen werden Punktinformationen beschrieben. Diese orientieren sich etwa an der Mitte der jeweiligen Vorhabensfläche.

Kompensationsflächen Kreis Kleve

Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt.

Gutachten: Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Umsetzung von Artikel 14 (Inspektion von Heizungsanlagen)

Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) sieht in Artikel 14 vor, dass Heizungsanlagen, deren Heizkessel eine Nennleistung von 20 Kilowatt übersteigen, einer regelmäßigen Inspektion zu unterziehen sind. Alternativ wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, auf die Umsetzung dieser Inspektionspflicht zu verzichten, wenn diese nationale Ersatzmaßnahmen eingeführt haben, die in ihrer Wirkung zu mindestens ebenso hohen Energieeinsparungen führen, wie sie durch die Heizungsanlageninspektionen zu erwarten wären. Dies ist durch entsprechende Gutachten nachzuweisen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstellte Ecofys das entsprechende Gutachten für Deutschland. Ecofys ermittelte darin Mengengerüste und führte Szenarienberechnungen für verschiedene quantifizierbare Ersatzmaßnahmen durch.

INSPIRE ST Bewirtschaftungsgebiete Straßenbauverwaltung

Dieser Datensatz enthält in das INSPIRE-Datenmodell für das Thema Bewirtschaftungsgebiete transformierte Daten aus dem Kompensationskataster der Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt. Das Kompensationskataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen von Bauvorhaben für Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Dargestellt werden durchgeführte Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers, jeweils mit Angabe des zugehörigen Straßenbauprojekts, der Bezeichnung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, des Zielbiotops einschl. Flächenumfang und dem Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung.

INSPIRE-WMS ST Bewirtschaftungsgebiete Straßenbauverwaltung

Dieser kostenfreie Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bewirtschaftungsgebiete aus den Daten der Straßenbauverwaltung (Kompensationskataster) umgesetzte Daten bereit. Das Kompensationskataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen von Bauvorhaben für Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Dargestellt werden durchgeführte Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers, jeweils mit Angabe des zugehörigen Straßenbauprojekts, der Bezeichnung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, des Zielbiotops einschl. Flächenumfang und dem Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung.

Kompensationskataster Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt

Das Kompensationskataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen von Bauvorhaben für Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Dargestellt werden durchgeführte Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers, jeweils mit Angabe des zugehörigen Straßenbauprojekts, der Bezeichnung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, des Zielbiotops einschl. Flächenumfang und dem Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung.

INSPIRE-ATOM ST Bewirtschaftungsgebiete Straßenbauverwaltung

Dieser Dienst stellt in das INSPIRE-Datenmodell Bewirtschaftungsgebiete transformierte Daten der Straßenbauverwaltung (Kompensationskataster) des Landes Sachsen-Anhalt bereit. Das Kompensationskataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen von Bauvorhaben für Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Dargestellt werden durchgeführte Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers, jeweils mit Angabe des zugehörigen Straßenbauprojekts, der Bezeichnung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, des Zielbiotops einschl. Flächenumfang und dem Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung.

Kompensationsflächen Kreis Viersen

Diese Daten beinhalten die Flächen des Kompensationsflächenverzeichnis § 34 LnatSchG mit den Unterteilungen CEF-Maßnahme, Ersatzaufforstung, Kohärenzmaßnahme, Kompensationsfläche, Ökokontofläche, Poolfläche und Schadensbegrenzungsmaßnahme. Die Daten sind tagesaktuell.

Kompensationskataster Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (WMS-Darstellungsdienst)

Das Kompensationskataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen von Bauvorhaben für Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Dargestellt werden durchgeführte Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers, jeweils mit Angabe des zugehörigen Straßenbauprojekts, der Bezeichnung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, des Zielbiotops einschl. Flächenumfang und dem Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung.

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