Die erweiterte Herstellerverantwortung (EHV) (finanzielle Beteiligung von Arzneimittel- und Kosmetikaherstellern an den Kosten einer 4. Reinigungsstufe) ist im KOM-Vorschlag zur Novelle der KomAbwRL verankert. Für die deutsche Umsetzung der Novelle sind Umsetzungsoptionen zu entwickeln, die eine Abwägung der Vor- und Nachteile sowohl praktischer, als auch ökonomischer und rechtlicher Natur beinhalten.
<p>Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes hat die Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes evaluiert und Vorschläge für deren Weiterentwicklung entwickelt. Ein Vergleich mit den Recyclingergebnissen gewerblicher Verpackungen zeigt ein vergleichbares Niveau bei Papier und Metallen, während bei Kunststoffen die haushaltsnahen Verpackungen höhere Recyclingzuführungsquoten erreichen.</p><p>Maßgebliches Ziel des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden und zu verringern sowie diese dem Recycling zuzuführen. Als zentrales Instrument nutzt das VerpackG Verwertungs- und Recyclingquoten für systembeteiligungspflichtige Verpackungen (§ 16 Abs. 2 und Abs. 4 VerpackG). Diese Verpackungen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an. Die Bundesregierung ist gemäß § 16 Abs. 7 VerpackG verpflichtet, diese Quoten zu evaluieren. Die vom Umweltbundesamt beauftragte Studie „Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonung“ liefert die wissenschaftliche Grundlagen hierfür.</p><p>Zudem bietet die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-fortentwicklung-der-verwertungsquoten-des">Studie</a> durch eine Länderanalyse einen umfassenden Überblick über Regelungen zur Erweiterten Herstellerverantwortung, Verwertungsquoten und Verwertungsergebnissen in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Österreich. Darüber hinaus werden Daten zu Anfallstellen, Anfallmengen und Recyclingquoten für nicht-systembeteiligungspflichtige Transportverpackungen sowie nicht-systembeteiligungspflichtige Verkaufs- und Umverpackungen ermittelt und Handlungsempfehlungen abgeleitet.</p><p>Aufbauend auf dem Status quo der Quotenermittlung und der Verwertungsergebnisse werden fünf mögliche Szenarien für Recyclingzuführungsquoten modelliert und Regelungsvorschläge zur Anpassung des VerpackG abgeleitet.<br>Es wird insbesondere vorgeschlagen, die bisherigen Quotenvorgaben für sonstige Verbundverpackungen und jene für Getränkekartonverpackungen abzulösen. Verbunde auf Eisenmetall-, Aluminium- und Kunststoffbasis sollen gemeinsam mit der jeweiligen Hauptmaterialart nachgewiesen werden. Eigene Quotenvorgaben sollen stattdessen für Flüssigkeitskartons und faserbasierte Verbunde (auf Papierbasis) eingeführt werden.</p><p>Die Studie empfiehlt außerdem für die Materialart Kunststoffe zwischen einer werkstofflichen Recyclingquote und einer neu einzuführenden allgemeinen Recyclingquote zu differenzieren, in welcher dann weitere Formen des Recyclings, wie das chemische Recycling, anrechenbar sind. Die Recyclingquote soll dabei die Verwertungsquote in § 16 Abs. 2 Satz 2 VerpackG ablösen, welche das Recycling und die energetische Verwertung umfasst. Die Empfehlungen für die Anpassung der Recyclingquoten (Zuführung zum Recycling) stellt die Tabelle zusammenfassend dar.</p><p>Während die jährliche Studie „Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen" stets Gesamtverwertungsergebnisse für Verpackungen liefert, bietet dieses Vorhaben erstmals eine detailliertere Aufbereitung der Anfallstellen und der Verwertungsergebnisse gewerblicher (nicht-systembeteiligungspflichtiger) Verpackungen.</p><p>Die Ergebnisse zeigen, dass nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Jahr 2021 für die Materialfraktionen Papier, Pappe, Karton (PPK) und Metalle Quoten für die Zuführung zum Recycling von über 90 % erreichten, womit die für systembeteiligungspflichtige Verpackungen gültigen Quoten erfüllt wären. Glas spielt in diesem Bereich keine Rolle. Nicht-systembeteiligungspflichtige Kunststoffverpackungen (entspr. § 15 VerpackG) erreichten eine Recyclingzuführungsquote von 59,3 %. Diese Recyclingzuführungsquote setzt sich zusammen aus Kunststofftransportverpackungen (71,7 %), Kunststoffverpackungen im Gewerbe (51,7 %) und Mehrwegverpackungen (90 %). Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind in dieser Quote nicht eingerechnet. Eine Stoffstromübersicht nicht-systembeteiligungspflichtiger Kunststoffverpackungen findet sich in der Abbildung 25 der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/44_2025_texte.pdf">Studie auf Seite 224</a>. Systembeteiligungspflichtige Kunststoffe erreichten hingegen 2021 bereits eine Recyclingzuführungsquote von 65,5 %. Dies verdeutlicht, dass bei gewerblichen Kunststoffverpackungen ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Recycling besteht, zumal diese Verpackungen im Gewerbe meist homogener und weniger verschmutzt anfallen. Daher schlägt die Studie die Einführung gewerblicher Erfassungssysteme für alle gewerblich anfallenden Kunststoffverpackungen vor.</p><p>Auch bei Holzverpackungen besteht mit einer Recyclingquote von 32,8 % Verbesserungspotential. Da der Rest energetisch verwertet und auch Frischholz in großem Umfang energetisch genutzt wird, werden für Holz jedoch keine Maßnahmen vorgeschlagen.</p>
Die Richtlinie (EU) 2019/904 vom 5.6.2019 (ABl. L 155 vom 12.6.2019, S. 1) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie, EWKRL) enthält unterschiedliche Maßnahmen zur Verringerung des Kunststoffeintrags in die Umwelt durch Einwegkunststoffprodukte und Fischfanggeräte. Hierzu zählt in Bezug auf Fischfanggeräte nach Artikel 8 Absatz 8 EWKRL die Einrichtung eines Regimes der erweiterten Herstellerverantwortung und die Festlegung einer nationalen jährlichen Mindestsammelquote für Fanggeräte-Abfall. Das Regime der erweiterten Herstellerverantwortung hat nach Artikel 8 Absatz 9 EWKRL insbesondere sicherzustellen, dass die Hersteller von kunststoffhaltigen Fanggeräten folgende Kosten tragen: die Kosten der getrennten Sammlung von Fanggeräte-Abfall in Hafenauffangeinrichtungen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/883, die Kosten der anschließenden Beförderung und Entsorgung des Fanggeräte-Abfalls sowie die Kosten der Sensibilisierungsmaßnahmen nach Artikel 10 EWKRL für kunststoffhaltige Fanggeräte.Die Richtlinie beinhaltet regelmäßige Berichtspflichten. Die Berichtspflichten umfassen entsprechend Art. 8 Abs. 8 i.V.m. Art. 13 u.a. die Menge der in Verkehr gebrachten Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, sowie den gesammelten Fanggeräte-Abfall, der Kunststoff enthält. Für Berichterstattung und Festlegung des Sammelziels sind im Rahmen des Vorhabens praxisnahe Konzepte zu entwickeln und exemplarisch erste Daten zu erheben. Dazu wird der Fischereisektor einbezogen und z.B. durch Befragung beteiligt.
Der Rat der Europäischen Union hat gestern die Neuausrichtung der Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen, die einen wesentlichen Baustein für die weitere Verbesserung der Gewässerqualität darstellt. Die Richtlinie tritt nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Sauberes Wasser ist unerlässlich für Mensch und Umwelt. Der Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen belastet unsere Flüsse. Eine Begrenzung schädlicher Stoffe durch kommunales Abwasser ist daher ein wichtiger Beitrag für den europaweiten Gewässerschutz. Deshalb wurde durch die endgültige Verabschiedung der Richtlinie heute eine wichtige Entscheidung für den Schutz der Gewässer in Europa getroffen." Wesentliche Bausteine der Richtlinie sind neben Regelungen zur Nährstoff- und Spurenstoffreduzierung die Einführung eines Abwassermonitorings zu Ermittlung von Krankheitserregern (COVID-19, Influenza, antimikrobielle Resistenzen) auch die Notwendigkeit integrierter Abwassermanagementpläne, die Überläufe aus der Kanalisation in die Gewässer bei Starkregen reduzieren sollen. Darüber hinaus wird als Beitrag zum Klimaschutz das Erreichen der Energieneutralität von kommunalen Kläranlagen sowie die Rückgewinnung wichtiger kritischer Rohstoffe wie Phosphor vorgesehen. Weiterhin wurde bei der Erarbeitung der Richtlinie sehr viel Wert auf eine verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger gelegt. Eine wesentliche Innovation stellt die Einführung der Reduzierung von Spurenstoffen im Abwasser durch Einführung einer vierten Reinigungsstufe dar. Hier sieht die Richtlinie deren obligatorische Einführung für Kläranlagen ab 150.000 Einwohnern vor. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wird dies jeweils auf Basis einer Risikoabschätzung erfolgen. Der größte Anteil an Mikroschadstoffen im Abwasser ist auf Arzneimittel und Kosmetika zurückzuführen. Daher werden deren Hersteller im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung zukünftig an den Kosten der Einführung der vierte Reinigungsstufe und damit an der Beseitigung dieser Stoffe zu mindestens 80 Prozent beteiligt werden. Die Richtlinie ist innerhalb von 30 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Für die notwendigen Investitionen werden ausreichende Übergangsfristen vorgesehen, die teilweise bis ins Jahr 2045 reichen. Quelle: BMUV Pressemitteilung Nr. 145/24 | Wasser und Binnengewässer
<p>Die neue Europäische Kommission sollte weiterhin eine ehrgeizige Politik verfolgen, die Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung reduziert, Biodiversität schützt und die Lasten gerecht verteilt. Das ist der Kern eines gemeinsamen Empfehlungspapiers des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) für die zukünftige Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik in Europa.</p><p>Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Schwung in der europäischen Gesetzgebung zu erhalten, der durch den „European Green Deal“ im Jahr 2019 eingeleitet wurde. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Bemühungen müssen jedoch fortgesetzt werden, um einen lebenswerten Planeten zu gewährleisten. Das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz haben in einem Scientific Opinion Paper Empfehlungen zusammengestellt, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten können.</p><p>Grundprinzipien</p><p>Um eine wirksame Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik zu ermöglichen, bedarf es eines integrierten Ansatzes. Dazu gehören die Verbesserung der nachhaltigen Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften zum Aufbau von Allianzen und zur Stärkung des Wandels, Investitionen in Forschung und Bildung, die Identifizierung von Rückschlägen bei gleichzeitiger Offenheit für Dialoge, die Stärkung der sozialen Dimension, die Integration von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> und digitalem Wandel und schließlich die Berücksichtigung nachhaltigkeitsorientierter Wirtschaftspolitik und Innovationen.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> und Energie</p><p>Angesichts weiterhin steigender Temperaturen ist nach wie vor dringendes Handeln geboten, etwa die bessere gesetzliche Verankerung der Energieeffizienz, die Förderung innovativer Lösungen zur Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks der energieintensiven Produktion sowie die Förderung der Nutzung natürlicher und technischer Senken zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen, zum Beispiel in der Landwirtschaft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Emissionen bis zum Jahr 2040 um 95 Prozent zu senken.</p><p>Zero Pollution Ambition</p><p>Verschmutzungen, insbesondere durch Chemikalien, und Lärmbelastung, haben schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Gleichzeitig werden Chemikalien für einen grünen und digitalen Wandel benötigt. Dafür muss die Nachhaltigkeit im Chemiesektor gefördert und die Europäische Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> überarbeitet werden. Es braucht finanzielle Anreize für Landwirte zur Umstellung auf nachhaltige Produktionsmethoden und neue Regeln, um den Einsatz von Pestiziden zu verringern. Um die Lärmbelastung zu senken, müssen Vorschriften für Fahrzeug- und Reifenhersteller verschärft werden.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biologische_Vielfalt#alphabar">Biologische Vielfalt</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystemleistungen#alphabar">Ökosystemleistungen</a></p><p>Natur, Landschaft und biologische Vielfalt sind inhärent wertvoll und müssen geschützt, erhalten und entwickelt werden. Darüber hinaus sind die biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme unerlässlich für das menschliche Wohlergehen, einschließlich der Ernährungssicherheit, des Klimaschutzes sowie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>. Um dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, müssen Anreize für Projekte zur Wiederherstellung der Natur geschaffen werden. Es braucht Grenzen für die intensive Landwirtschaft in Gebieten mit empfindlichen Ökosystemen und eine Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Fischerei. Dieses Engagement muss auch auf die Bereiche Finanzen, Verkehr, Wasser und Energie ausgeweitet werden.</p><p>Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssysteme</p><p>Die Landwirtschaft ist von intakten Umwelt- und Klimabedingungen abhängig und erbringt wichtige gesellschaftliche Leistungen, vor allem im Bereich Nahrungsmittelproduktion, aber auch für die Energieerzeugung. Zugleich trägt sie jedoch selbst zu zahlreichen Krisen bei. Daher müssen nachhaltige und dennoch erschwingliche Ernährungssysteme gefördert werden, etwa durch Anreize für Landwirte, Produktionsmethoden anzuwenden, die die Gesundheit der Böden und die Wasserqualität verbessern. Wichtig ist aber auch eine wirksame Aufklärung der Landwirte und der breiten Öffentlichkeit über die Notwendigkeit einer guten Boden- und Gewässerqualität für die Erzeugung von bezahlbaren Futter- und Lebensmitteln.</p><p>Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und nachhaltiger Konsum</p><p>Das Konzept der Kreislaufwirtschaft zielt auf die Schonung von Ressourcen ab und ist ein wirtschaftliches Gesamtkonzept, das den gesamten Produktlebenszyklus und seine Materialien sowie die dringend erforderliche absolute Reduzierung der Endnachfrage berücksichtigt. Um den Fortschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, sind Maßnahmen wie die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und die Verbesserung der erweiterten Herstellerverantwortung sowie die Anpassung von Verordnungen wie der Bauprodukte-Verordnung an die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft unerlässlich. Darüber hinaus kann die Förderung einer kreislauforientierten und umweltgerechten Bioökonomie dazu beitragen, die Ziele des „European Green Deal“ zu erreichen.</p><p>Klimaanpassung</p><p>Die Anpassung an den Klimawandel ist von entscheidender Bedeutung, um die zunehmenden Risiken des Klimawandels, wie Hitzewellen und Wasserknappheit, zu bewältigen. Zu den Empfehlungen gehören die Stärkung und Finanzierung von Klimaanpassungsinstrumenten, die Förderung naturbasierter Lösungen für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und die biologische Vielfalt, die Gewährleitung der „Wasser-Resilienz“ sowie die Stärkung unseres Wasserhaushalts. Auch muss die Widerstandsfähigkeit von Städten durch grün-blaue Infrastruktur gestärkt werden, das heißt, städtische Flächen für Grünflächen, Bäume und Gewässer ausgeweitet werden.</p><p>Weitere Mechanismen</p><p>Vier Schlüsselmechanismen sind für eine erfolgreiche integrierte Umsetzung der oben genannten Empfehlungen essenziell: ein nachhaltiges Finanzsystem, eine Integration von Digital- und Nachhaltigkeitspolitik, die konsequente Berücksichtigung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsparametern in der Kohäsionspolitik sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der EU-Forschungspolitik und im Programm „Horizon Europe“.</p>
<p>Am 16. und 17. Oktober 2023 fand in Berlin die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ des Spurenstoffzentrums des Bundes (SZB) statt. Auf der Veranstaltung trafen sich rund 100 Personen aus verschiedenen Sektoren, um den Austausch und Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern voranzutreiben.</p><p>Die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ brachte rund 100 Teilnehmende aus Industrie, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Umweltbehörden auf Bundes- und Landesebene, Politik und Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke hielt eine Rede zu Strategien im Gewässerschutz. Für das Umweltbundesamt sprach die Vizepräsidentin Dr. Lilian Busse. Sie ermutigte in ihrer Rede die Teilnehmer*innen, gemeinsam für den Gewässerschutz aktiv zu werden.</p><p>Die Veranstaltung beinhaltete neben Vorträgen auch interaktive Gesprächsinseln, Podiumsdiskussionen und Begleitausstellungen. Die Teilnehmenden konnten somit die Veranstaltung sehr aktiv mitgestalten. Die Teilnehmenden diskutierten unter anderem Themen, wie den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kommunalabwasserrichtlinie und die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. Trotz kontroverser Diskussionen, signalisierten die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a> ihre Bereitschaft, im Dialog zu bleiben, um gemeinsam Lösungen zu finden.</p><p>Insgesamt war die Veranstaltung aus Sicht des Spurenstoffzentrums und nach ersten Rückmeldungen ein Erfolg. Sie hat gezeigt, wie wichtig der Dialog aller Beteiligten ist, um effektive und tragfähige Lösungen zur Reduzierung und Vermeidung von Spurenstoffen in unseren Gewässern zu finden.</p>
In Deutschland besteht ein potenzielles Sammelaufkommen an Alttextilien von circa 1,56 Millionen Tonnen pro Jahr; davon werden rund 1,01 Millionen Tonnen zur Verwertung erfasst. Dies ergibt eine Sammelquote von 64 %. In den Begriff Alttextilien fallen dabei Bekleidung, Haustextilien, Schuhe und Accessoires. Von den bisher anfallenden Sammelmengen werden 62 % als Secondhandtextilien verwendet (Vorbereitung zur Wiederverwendung), 14 % werden u. a. zu Putzlappen verarbeitet, 12 % landen in der Reißspinnstoffindustrie (Verwertung/Recycling), 8 % werden als Ersatzbrennstoffe energetisch verwertet und 4 % müssen beseitigt werden. Neben der Erfassung in kommunaler Verantwortung als gemischte Abfälle aus Haushaltungen, werden Alttextilien derzeit auch über gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen und die freiwillige Rücknahme im Rahmen der Produktverantwortung gesammelt. Steigende Mengen an Alttextilien in Kombination mit einer abnehmenden Qualität stellen den Markt vor große Herausforderungen. Besonders bei Bekleidungstextilien führen schnelllebige Modetrends (Fast Fashion) zur Massenherstellung von Produkten. Um die hochwertige Erfassung und Verwertung von Alttextilien zukünftig sicherzustellen, zeigte sich bei dem Vorhaben 'Evaluation der Erfassung und Verwertung ausgewählter Abfallströme zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft', dass eine erweiterte Herstellerverantwortung als zielführende und weiter zu verfolgende Maßnahme zu werten ist. Um die mögliche Einführung einer Herstellerverantwortung für Textilien vorzubereiten, bedarf es einer Untersuchung, die gezielt Optionen verschiedener Herstellerverantwortungsmodelle durchspielt und die Herausforderungen für die Sammlung und Behandlung von Alttextilien analysiert.
Ein Blick in die Biotonne eines Mietshauses (C) Veronika Jorch Einwegkunstofffondsgesetz Zählungen jahrelanger Spülsaumsammlungen zeigen, dass Kunststoffe zwischen 80 - 85 Prozent der Abfälle an europäischen Stränden ausmachen; 50 Prozent davon sind Einwegkunststoffprodukte. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkte) und andere Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung – das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz. In den Einwegkunststofffonds zahlen betroffenen Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll Abfall einen Preis verleihen, damit die Hürde des achtlosen Wegwerfens höher wird und weniger Abfall unbehandelt in der Landschaft landet. Quelle: UBA Mehrwegsystem versus Einwegkunststoff für Kaltgetränkebecher Das Verbundvorhaben ReGIOcycle setzt an gleicher Stelle an, aber mit einer anderen Strategie. Ergänzend zum gesetzlichen und monetären Druck, die Landschaft abfallfrei zu gestalten, setzt das Projekt mit dem „Augsburger Becher“ auf den Ersatz von Einwegkunststoff durch ein Mehrwegsystem. Insbesondere bei sommerlichen Großveranstaltungen sind durchsichtige Plastikbecher für Kaltgetränke und Cocktails häufig gefragt. Die bisherigen Mehrwegsysteme umfassen meist undurchsichtige Plastikbehältnisse, die in unterschiedlichen Kaffees, Restaurants und Geschäften befüllt gekauft und, auch in einem anderen Geschäft, wieder abgegeben werden können. Der Augsburger Becher ist ein durchsichtiger großer Becher, für den das gleiche Prinzip gilt. Der gesamte Kreislauf des Sammelns und Waschens der Becher ist dabei regional verankert. Das System wurde schon 2022 bei Kanuslalom-WM in Augsburg erfolgreich getestet. Jetzt werden noch Wege gesucht, den Becher auch regional produzieren zu lassen. Mehr Informationen zum Augsburger Becher finden Sie hier. Weniger Plastik im Bioabfall Die Tage zum Ende des Maies sind auch Aktionstage für weniger Plastik im Bioabfall. Den Höhepunkt bildet der 26. Mai als „Tag des Bioabfalls“. Falsch sortierte Materialien in Biotonnen sind eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Sogenannte Fehlwürfe, die in der Biomülltonne landen, also bspw. die Plastiktüte, in der der Biomüll in der Wohnung gesammelt wurde, können nur durch erheblichen Mehraufwand, oft gar nicht aus dem Bioabfall gesammelt werden. So landen diese Fehlwürfe in Großkompostanlagen oder in der Vergärung, zerteilen sich und enden als kleine Plastikschnipsel letzlich auf Äckern, die für die Lebensmittelproduktion genutzt werden. Auch Schadstoffe können über diesen Weg auf den Äckern freigesetzt werden. Nicht zuletzt werden diese kleinen Plastikteile durch Wind und Wasser in erheblichem Maße in Bäche und Flüsse eingetragen und gelangen so ins Meer und verteilen sich über den gesamten Globus. Ein breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Verbänden setzt sich nun für eine bessere Biomüll-Sammlung ein. Am 26. Mai wird zum ersten Mal der „Tag der Biotonne“ in Deutschland ausgerufen. Gleichzeitig startet die Aktion Biotonne Deutschland eine Challenge mit dem Ziel, gemeinsam die Biotonne besser zu machen. Ziel ist es, die Menge der getrennt gesammelten Bioabfälle zu steigern und die Fehlwürfe zu verringern. Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt sowie zahlreiche Naturschutz- und Wirtschaftsverbände, Städte, Landkreise und kommunale Unternehmen unterstützen die bundesweite Challenge. Die „Aktion Biotonne Deutschland“ findet zum ersten Mal für einen längeren Zeitraum statt und beginnt am – neu ausgerufenen – „Tag der Biotonne“ am 26. Mai 2023. Die Kampagne steht unter dem Motto „Deutschland sucht die Biotonnen-Bessermacher“ mit dem Ziel, dass die Bürgerinnen und Bürger der teilnehmenden Kommunen und Landkreise die Fremdstoffe in ihren Biotonnen messbar reduzieren. Dafür werden zum Beginn der Challenge die Fremdstoffanteile in den Biotonnen eines ausgewählten Sammelgebietes mithilfe der Chargenanalyse der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) ermittelt. Anschließend starten verschiedene Aktivitäten, durch die die Teilnehmenden viele Informationen rund um die getrennte Sammlung von Bioabfällen und deren Verwertung erhalten. Etwa ein Jahr nach der ersten Bestimmung erfolgt eine erneute Bestimmung des Fremdstoffanteils. Aufgrund der beiden Bestimmungen wird die Veränderung des Fremdstoffanteils im Bioabfall in Prozent ermittelt. Am Tag d er Biotonne in einem Jahr, am 26. Mai 2024, werden die Teilnehmer der Challenge in geeigneter Form für ihr Engagement gewürdigt. Quelle: UBA Ein Beispiel aus Aichach und Oberhausen (Augsburg) Das Vorgehen, Bürger:innen durch Aufklärung und Dialoge über die richtige Biomülltrennung zu sensibilisieren und zur Aktion zu bewegen, ist nicht neu und wurde z. B. auch vom Verbundvorhaben ReGIOcycle in Aichach und Oberhausen (Augsburg) schon erprobt. Hier wurden schon im Dezember 2022 und Januar 2023 Workshops und Befragungen von Bürger:innen durchgeführt zum Thema „sauberer Biomüll“. Dabei wurden auch Maßnahmen erarbeitet, wie weniger Plastik im Biomüll landen könnte, und z. B. angeregt, Informationen an Müllsammelstellen auch in englischer Sprache auszugeben oder in Schulen und Kitas zu sensibilisieren. An der Umsetzung von Maßnahmen soll gearbeitet werden. Außerdem wird von Februar 2023 bis Januar 2025 ausgewertet und überprüft werden, ob die Menge an Fremdstoffen im Biomüll in den Stadtteilen abgenommen hat. Mehr Informationen zu den Aktivitäten im Projekt ReGIOcycle finden Sie hier . Das Projekt ReGIOcycle macht dabei auch bei der Biotonnen-Challenge 2023 mit. Informationen dazu finden Sie hier.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 25 |
| Land | 1 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 10 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 13 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 19 |
| Offen | 12 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 27 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 8 |
| Keine | 15 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 19 |
| Lebewesen und Lebensräume | 28 |
| Luft | 16 |
| Mensch und Umwelt | 31 |
| Wasser | 19 |
| Weitere | 31 |