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Rechtsvorschriften und Organisation Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach Einwegkunststofffondsgesetz Übersicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) Rechtsvorschriften zur Kreislaufwirtschaft Gemeinsam für ein sauberes Sachsen-Anhalt - Strafen für illegale Beseitigung von Abfällen

Zum 1. Januar 2024 ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten zur Finanzierung von Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen ihrer erweiterten Herstellerverantwortung . Das Umweltbundesamt erhebt die Sonderabgabe bei den verpflichteten Unternehmen und zahlt aus dem Fonds Mittel an öffentlich-rechtliche Anspruchsberechtigte aus, die entsprechende Leistungen erbracht haben. Für die Verwaltung und Abwicklung der Sonderabgabe hat das Umweltbundesamt einen Einwegkunststofffonds sowie die digitale Plattform DIVID für die Registrierung der pflichtigen Hersteller und der Anspruchsberechtigten eingerichtet. Nähere Informationen zum Registrierungsprozess und zum Einwegkunststofffonds finden Sie hier: https://www.einwegkunststofffonds.de/de Wer kann Mittel aus dem Fonds erhalten? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, denen aufgrund landesrechtlicher Regelungen Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen nach § 3 Nummer 12 bis 15 EWKFondsG obliegen, können eine Kostenerstattung geltend machen. Hierfür müssen sie sich beim Umweltbundesamt als Anspruchsberechtigte registrieren und fristgerecht melden, welche erstattungsfähigen Leistungen sie im Vorjahr erbracht haben. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, wenn keine Registrierung vorliegt! Zuständige Landesbehörde nach § 15 Abs. 4 EWKFondsG Zu den erforderlichen Registrierungsunterlagen gehört eine von der zuständigen Landesbehörde ausgestellte Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die Bestätigung der Anspruchsberechtigung erteilt für den Kommunalbereich das Landesverwaltungsamt. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten leiten sich aus der Fach-/Rechtsaufsicht der jeweiligen landesrechtlichen Anspruchsgrundlage ab. Sie können Ihre Anträge unter der folgenden Adresse einreichen: Funktionspostfach: EWKFondsG(at)LVwA.Sachsen-Anhalt.de . Nutzen Sie bitte für die Bestätigung das vom Umweltbundesamt bereitgestellte Formular . Was ist außerdem zu beachten? Dem Landesverwaltungsamt obliegt nur die Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ansprüche übernimmt das Umweltbundesamt. Für die Registrierung von Anspruchsberechtigten sieht das EWKFondsG keine Frist vor. Jedoch ist die Registrierung die Voraussetzung für die Leistungsmeldung (§ 17 Absatz 1 EWKFondsG). Nur registrierte Anspruchsberechtigte können auf der EWKFonds-Plattform DIVID ab 2025 bis zum 15. Mai eines jeden Jahres eine Leistungsmeldung abgeben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes . Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE) für die Entsorgung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenen Abfälle verantwortlich. Sie erheben für ihre Leistungen auf der Grundlage von Satzungen Gebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Magdeburg Halle Dessau-Roßlau Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Anhalt-Bitterfeld Landkreis Börde Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR Landkreis Jerichower Land Landkreis Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Landkreis Stendal Landkreis Wittenberg Rechtsgrundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. Es wird ergänzt durch das Abfallgesetz Sachsen-Anhalts. In der Regel sind die unteren Abfallbehörden für den Vollzug des Abfallrechts verantwortlich. In der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht sind die Zuständigkeiten separat genannt, die nicht der Regelzuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als unterer Abfallbehörde zuzuordnen sind. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung  erhoben. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung im Zusammenhang mit abfallrechtlichen Angelegenheiten richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung Sachsen-Anhalts. Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen nach § 18 KrWG sind in der Regel beim Landesverwaltungsamt anzuzeigen. Die Anzeige hat spätestens 3 Monate vor ihrem beabsichtigten Beginn zu erfolgen. Das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln nicht gefährlicher Abfälle nach § 53 KrWG ist dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt am Hauptsitz in Sachsen-Anhalt anzuzeigen. Bei gefährlichen Abfällen ist dort einen Erlaubnis nach § 54 KrWG zu beantragen. Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung regelt unter anderem die Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie Sach- und Fachkunde. Sie bestimmt auch die Anzeige- und Erlaubnisverfahren in Papierform und elektronisch sowie die Mitführungspflichten. Einzelheiten sind in der Vollzugshilfe Sachsen-Anhalts erläutert, die auf Anforderung zugesandt werden kann. Mit der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Entsorgungsfachbetriebeverordnung aktualisiert und für Entsorgungsfachbetriebe das freiwillige Zertifizierungssystem angepasst. Es wurden die Grundlagen für einen elektronischen Austausch von Zertifikaten und Überwachungsberichten geschaffen und ein einheitliches Entsorgungsfachbetrieberegister eingerichtet. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz ) zu erhalten. Für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und Zustimmung zu Überwachungsverträgen ist die von der LAGA entwickelte Vollzugshilfe M 36 anzuwenden. Außerdem wurde die Abfallbeauftragtenverordnung novelliert. Der Kreis der zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichteten Unternehmen wurde überarbeitet und erweitert. Das Landesverwaltungsamt hat Vollzugshinweise und ein Formular für Anträge bereitgestellt. Abfälle am Straßenrand und Plastikmüll auf den Wegen sind eine ernstzunehmende Umweltverschmutzung und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Der neue Bußgeldkatalog zur Ahndung der illegalen Beseitigung von Abfällen Sachsen-Anhalts ermöglicht einen landesweit einheitlichen Rahmen, um illegale Beseitigung zu sanktionieren. Zum Schutz unserer Umwelt und zur Schonung endlicher Ressourcen müssen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Verantwortung und die Pflicht trifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Weitere Informationen können dem Flyer (pdf 3 MB) entnommen werden.

EU führt Innovationen bei der Behandlung kommunalen Abwassers ein

Der Rat der Europäischen Union hat gestern die Neuausrichtung der Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen, die einen wesentlichen Baustein für die weitere Verbesserung der Gewässerqualität darstellt. Die Richtlinie tritt nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Sauberes Wasser ist unerlässlich für Mensch und Umwelt. Der Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen belastet unsere Flüsse. Eine Begrenzung schädlicher Stoffe durch kommunales Abwasser ist daher ein wichtiger Beitrag für den europaweiten Gewässerschutz. Deshalb wurde durch die endgültige Verabschiedung der Richtlinie heute eine wichtige Entscheidung für den Schutz der Gewässer in Europa getroffen." Wesentliche Bausteine der Richtlinie sind neben Regelungen zur Nährstoff- und Spurenstoffreduzierung die Einführung eines Abwassermonitorings zu Ermittlung von Krankheitserregern (COVID-19, Influenza, antimikrobielle Resistenzen) auch die Notwendigkeit integrierter Abwassermanagementpläne, die Überläufe aus der Kanalisation in die Gewässer bei Starkregen reduzieren sollen. Darüber hinaus wird als Beitrag zum Klimaschutz das Erreichen der Energieneutralität von kommunalen Kläranlagen sowie die Rückgewinnung wichtiger kritischer Rohstoffe wie Phosphor vorgesehen. Weiterhin wurde bei der Erarbeitung der Richtlinie sehr viel Wert auf eine verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger gelegt. Eine wesentliche Innovation stellt die Einführung der Reduzierung von Spurenstoffen im Abwasser durch Einführung einer vierten Reinigungsstufe dar. Hier sieht die Richtlinie deren obligatorische Einführung für Kläranlagen ab 150.000 Einwohnern vor. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wird dies jeweils auf Basis einer Risikoabschätzung erfolgen. Der größte Anteil an Mikroschadstoffen im Abwasser ist auf Arzneimittel und Kosmetika zurückzuführen. Daher werden deren Hersteller im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung zukünftig an den Kosten der Einführung der vierte Reinigungsstufe und damit an der Beseitigung dieser Stoffe zu mindestens 80 Prozent beteiligt werden. Die Richtlinie ist innerhalb von 30 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Für die notwendigen Investitionen werden ausreichende Übergangsfristen vorgesehen, die teilweise bis ins Jahr 2045 reichen. Quelle: BMUV Pressemitteilung Nr. 145/24 | Wasser und Binnengewässer

UBA und BfN für nachhaltige und gerechte Transformation Europas

UBA und BfN für nachhaltige und gerechte Transformation Europas Die neue Europäische Kommission sollte weiterhin eine ehrgeizige Politik verfolgen, die Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung reduziert, Biodiversität schützt und die Lasten gerecht verteilt. Das ist der Kern eines gemeinsamen Empfehlungspapiers des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) für die zukünftige Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik in Europa. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Schwung in der europäischen Gesetzgebung zu erhalten, der durch den „European Green Deal“ im Jahr 2019 eingeleitet wurde. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Bemühungen müssen jedoch fortgesetzt werden, um einen lebenswerten Planeten zu gewährleisten. Das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz haben in einem Scientific Opinion Paper Empfehlungen zusammengestellt, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten können. Grundprinzipien Um eine wirksame Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik zu ermöglichen, bedarf es eines integrierten Ansatzes. Dazu gehören die Verbesserung der nachhaltigen Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften zum Aufbau von Allianzen und zur Stärkung des Wandels, Investitionen in Forschung und Bildung, die Identifizierung von Rückschlägen bei gleichzeitiger Offenheit für Dialoge, die Stärkung der sozialen Dimension, die Integration von ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ und digitalem Wandel und schließlich die Berücksichtigung nachhaltigkeitsorientierter Wirtschaftspolitik und Innovationen. ⁠ Klimaschutz ⁠ und Energie Angesichts weiterhin steigender Temperaturen ist nach wie vor dringendes Handeln geboten, etwa die bessere gesetzliche Verankerung der Energieeffizienz, die Förderung innovativer Lösungen zur Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks der energieintensiven Produktion sowie die Förderung der Nutzung natürlicher und technischer Senken zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen, zum Beispiel in der Landwirtschaft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Emissionen bis zum Jahr 2040 um 95 Prozent zu senken. Zero Pollution Ambition Verschmutzungen, insbesondere durch Chemikalien, und Lärmbelastung, haben schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Gleichzeitig werden Chemikalien für einen grünen und digitalen Wandel benötigt. Dafür muss die Nachhaltigkeit im Chemiesektor gefördert und die Europäische Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ überarbeitet werden. Es braucht finanzielle Anreize für Landwirte zur Umstellung auf nachhaltige Produktionsmethoden und neue Regeln, um den Einsatz von Pestiziden zu verringern. Um die Lärmbelastung zu senken, müssen Vorschriften für Fahrzeug- und Reifenhersteller verschärft werden. ⁠ Biologische Vielfalt ⁠ und ⁠ Ökosystemleistungen ⁠ Natur, Landschaft und biologische Vielfalt sind inhärent wertvoll und müssen geschützt, erhalten und entwickelt werden. Darüber hinaus sind die biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme unerlässlich für das menschliche Wohlergehen, einschließlich der Ernährungssicherheit, des Klimaschutzes sowie der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠. Um dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, müssen Anreize für Projekte zur Wiederherstellung der Natur geschaffen werden. Es braucht Grenzen für die intensive Landwirtschaft in Gebieten mit empfindlichen Ökosystemen und eine Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Fischerei. Dieses Engagement muss auch auf die Bereiche Finanzen, Verkehr, Wasser und Energie ausgeweitet werden. Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssysteme Die Landwirtschaft ist von intakten Umwelt- und Klimabedingungen abhängig und erbringt wichtige gesellschaftliche Leistungen, vor allem im Bereich Nahrungsmittelproduktion, aber auch für die Energieerzeugung. Zugleich trägt sie jedoch selbst zu zahlreichen Krisen bei. Daher müssen nachhaltige und dennoch erschwingliche Ernährungssysteme gefördert werden, etwa durch Anreize für Landwirte, Produktionsmethoden anzuwenden, die die Gesundheit der Böden und die Wasserqualität verbessern. Wichtig ist aber auch eine wirksame Aufklärung der Landwirte und der breiten Öffentlichkeit über die Notwendigkeit einer guten Boden- und Gewässerqualität für die Erzeugung von bezahlbaren Futter- und Lebensmitteln. Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und nachhaltiger Konsum Das Konzept der Kreislaufwirtschaft zielt auf die Schonung von Ressourcen ab und ist ein wirtschaftliches Gesamtkonzept, das den gesamten Produktlebenszyklus und seine Materialien sowie die dringend erforderliche absolute Reduzierung der Endnachfrage berücksichtigt. Um den Fortschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, sind Maßnahmen wie die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und die Verbesserung der erweiterten Herstellerverantwortung sowie die Anpassung von Verordnungen wie der Bauprodukte-Verordnung an die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft unerlässlich. Darüber hinaus kann die Förderung einer kreislauforientierten und umweltgerechten Bioökonomie dazu beitragen, die Ziele des „European Green Deal“ zu erreichen. Klimaanpassung Die Anpassung an den Klimawandel ist von entscheidender Bedeutung, um die zunehmenden Risiken des Klimawandels, wie Hitzewellen und Wasserknappheit, zu bewältigen. Zu den Empfehlungen gehören die Stärkung und Finanzierung von Klimaanpassungsinstrumenten, die Förderung naturbasierter Lösungen für das ⁠ Klima ⁠ und die biologische Vielfalt, die Gewährleitung der „Wasser-Resilienz“ sowie die Stärkung unseres Wasserhaushalts. Auch muss die Widerstandsfähigkeit von Städten durch grün-blaue Infrastruktur gestärkt werden, das heißt, städtische Flächen für Grünflächen, Bäume und Gewässer ausgeweitet werden. Weitere Mechanismen Vier Schlüsselmechanismen sind für eine erfolgreiche integrierte Umsetzung der oben genannten Empfehlungen essenziell: ein nachhaltiges Finanzsystem, eine Integration von Digital- und Nachhaltigkeitspolitik, die konsequente Berücksichtigung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsparametern in der Kohäsionspolitik sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der EU-Forschungspolitik und im Programm „Horizon Europe“.

Erarbeitung möglicher Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien

In der im März 2022 veröffentlichten EU-Textilstrategie ist aufgeführt, dass Hersteller zukünftig die Verantwortung für ihre Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrnehmen sollen. Vor diesem Hintergrund sollen EU-Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung bei Textilien harmonisiert und in der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie verankert werden. Im vorliegenden Forschungsvorhaben wurden vier mögliche Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR-Modelle) beziehungsweise Produktverantwortung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Deutschland entwickelt und bewertet sowie eine Definition für Textilien und der mögliche Anwendungsbereich erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 146/2023.

Spurenstoffzentrum des Bundes setzt den Spurenstoff-Dialog fort

Spurenstoffzentrum des Bundes setzt den Spurenstoff-Dialog fort Am 16. und 17. Oktober 2023 fand in Berlin die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ des Spurenstoffzentrums des Bundes (SZB) statt. Auf der Veranstaltung trafen sich rund 100 Personen aus verschiedenen Sektoren, um den Austausch und Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern voranzutreiben. Die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ brachte rund 100 Teilnehmende aus Industrie, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Umweltbehörden auf Bundes- und Landesebene, Politik und Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke hielt eine Rede zu Strategien im Gewässerschutz. Für das Umweltbundesamt sprach die Vizepräsidentin Dr. Lilian Busse. Sie ermutigte in ihrer Rede die Teilnehmer*innen, gemeinsam für den Gewässerschutz aktiv zu werden. Die Veranstaltung beinhaltete neben Vorträgen auch interaktive Gesprächsinseln, Podiumsdiskussionen und Begleitausstellungen. Die Teilnehmenden konnten somit die Veranstaltung sehr aktiv mitgestalten. Die Teilnehmenden diskutierten unter anderem Themen, wie den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kommunalabwasserrichtlinie und die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. Trotz kontroverser Diskussionen, signalisierten die ⁠ Stakeholder ⁠ ihre Bereitschaft, im Dialog zu bleiben, um gemeinsam Lösungen zu finden. Insgesamt war die Veranstaltung aus Sicht des Spurenstoffzentrums und nach ersten Rückmeldungen ein Erfolg. Sie hat gezeigt, wie wichtig der Dialog aller Beteiligten ist, um effektive und tragfähige Lösungen zur Reduzierung und Vermeidung von Spurenstoffen in unseren Gewässern zu finden.

Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Das Einwegkunststofffondsgesetz ist am 11. Mai 2023 verkündet worden und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz setzt Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 (EU-Einwegkunststoffrichtlinie) in deutsches Recht um. Hiernach ist für To-Go-Lebensmittelbehältnisse, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie kunststoffhaltige Tabakfilter(produkte) die erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen. Nach den europäischen Vorgaben sollen die Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte künftig bestimmte Kosten für die Entsorgung und Reinigung der aus ihren Produkten entstehenden Abfälle im öffentlichen Raum tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden. Das Gesetz sieht die Bildung und Verwaltung eines "Einwegkunststofffonds" beim Umweltbundesamt vor. In diesen Fonds zahlen die Hersteller abhängig von der Art und Masse der von ihnen in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte eine Abgabe ein. Die Einnahmen aus diesem Einwegkunststofffonds erhalten die anspruchsberechtigten juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Dazu zählen insbesondere Städte und Gemeinden soweit sie erstattungsfähige Leistungen erbringen. Die Abgabe haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die Anspruchsberechtigen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds erstmals Auszahlungen für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Die Höhe der Abgabesätze und die Auszahlungskriterien auf der Grundlage eines Punktesystems werden durch die Einwegkunststofffondsverordnung bestimmt. In Vorbereitung zu dieser Verordnung hat das Umweltbundesamt ein Forschungsvorhaben mit dem Titel "Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie" vergeben. Der Abschlussbericht des Forschungsvorhabens und die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) können unter der Rubrik "Weitere Informationen" eingesehen werden. Das Gesetz sieht zudem die Einrichtung einer Einwegkunststoffkommission vor. Diese hat sich am 28. September 2023 konstituiert. Aufgabe der Einwegkunststoffkommission ist es, sowohl bei der Bestimmung der Abgabesätze und der Auszahlungskriterien als auch bei der jährlichen Festlegung des Gesamtauszahlungsbetrages und bei allen Entscheidungen zur Einordnung als Einwegkunststoffprodukt zu beraten. Die Einwegkunststoffkommission setzt sich aus insgesamt zwölf Vertretern der betroffenen Wirtschaft, der Anspruchsberechtigten sowie der Entsorgungs-, Umwelt- und Verbraucherverbände zusammen. Das Umweltbundesamt übernimmt die Geschäftsstellenfunktion dieses Expertengremiums. Die Einwegkunststoffkommission sichert die EU-rechtlich gebotene Transparenz und Mitwirkung der Beteiligten. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das EWKFondsG.

Illegal Treatment of End-of-Life Vehicles

In Germany, the whereabouts of several 100,000 deregistered vehicles are unknown every year. There is some evidence, that a part of these end-of-life vehicles (ELVs) are illegally dismantled or exported. In this study, the environmental impacts and environmental costs were quantified as well as the economic impacts and market distortions caused by the illegal dismantlers. In addition, the cost situation of authorised treatment facilities (ATFs) for ELVs was analysed. The results justify effective measures to strengthen the extended producer responsibility (EPR) for ELVs as well as to prevent the illegal dismantling of ELVs, and can be used e.g. for the current revision of the European ELV Directive. Veröffentlicht in Texte | 130/2022.

Erarbeitung möglicher Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien

In der im März 2022 veröffentlichten EU-Textilstrategie ist aufgeführt, dass Hersteller zukünftig die Verantwortung für ihre Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrnehmen sollen. Vor diesem Hintergrund sollen EU-Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung bei Textilien harmonisiert und in der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie verankert werden. Im vorliegenden Forschungsvorhaben wurden mögliche Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR-Modelle) beziehungsweise Produktverantwortung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Deutschland entwickelt und bewertet. Das Vorhaben umfasst insgesamt: - Analyse der Grundlagen in Deutschland im Hinblick auf die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, - Definition "Textilien" sowie der Anwendungsbereiche für Textilien aus privaten Haushaltungen und aus sonstigen Herkunftsbereichen, - Analyse der Ziele, der Grundlagen und der relevanten Rahmenbedingungen für eine erweiterte Herstellerverantwortung, - Erarbeitung und Analyse unterschiedlicher EPR-Modelle sowie die Ausarbeitung von Kriterien für die Bewertung der Modelle, - Bewertung der verschiedenen erarbeiteten Modelle zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien anhand der vorher festgelegten Kriterien sowie Ableitung von Handlungsempfehlungen. Quelle: Forschungsbericht

Ökologische Finanzreform: Produktbezogene Anreize als Treiber umweltfreundlicher Produktions- und Konsumweisen

In diesem Bericht werden Vorschläge für Verbrauchsteuern entwickelt, die das Ziel haben, den Konsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Die folgenden Instrumente werden vorgeschlagen und auf ihre Wirkungen hin analysiert: eine Verbrauchsteuer auf Zement, gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer, eine Steuer auf Einkaufstragetaschen, die Bepreisung von Flugfracht, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung und ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Veröffentlicht in Texte | 100/2022.

Mehr für weniger Plastikabfall im städtischen und ländlichen Raum

Ein Blick in die Biotonne eines Mietshauses (C) Veronika Jorch Einwegkunstofffondsgesetz Zählungen jahrelanger Spülsaumsammlungen zeigen, dass Kunststoffe zwischen 80 - 85 Prozent der Abfälle an europäischen Stränden ausmachen; 50 Prozent davon sind Einwegkunststoffprodukte. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkte) und andere Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung – das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz. In den Einwegkunststofffonds zahlen betroffenen Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das ⁠UBA⁠ melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll Abfall einen Preis verleihen, damit die Hürde des achtlosen Wegwerfens höher wird und weniger Abfall unbehandelt in der Landschaft landet. Quelle: UBA Mehrwegsystem versus Einwegkunststoff für Kaltgetränkebecher Das Verbundvorhaben ReGIOcycle setzt an gleicher Stelle an, aber mit einer anderen Strategie. Ergänzend zum gesetzlichen und monetären Druck, die Landschaft abfallfrei zu gestalten, setzt das Projekt mit dem „Augsburger Becher“ auf den Ersatz von Einwegkunststoff durch ein Mehrwegsystem. Insbesondere bei sommerlichen Großveranstaltungen sind durchsichtige Plastikbecher für Kaltgetränke und Cocktails häufig gefragt. Die bisherigen Mehrwegsysteme umfassen meist undurchsichtige Plastikbehältnisse, die in unterschiedlichen Kaffees, Restaurants und Geschäften befüllt gekauft und, auch in einem anderen Geschäft, wieder abgegeben werden können. Der Augsburger Becher ist ein durchsichtiger großer Becher, für den das gleiche Prinzip gilt. Der gesamte Kreislauf des Sammelns und Waschens der Becher ist dabei regional verankert. Das System wurde schon 2022 bei Kanuslalom-WM in Augsburg erfolgreich getestet. Jetzt werden noch Wege gesucht, den Becher auch regional produzieren zu lassen. Mehr Informationen zum Augsburger Becher finden Sie hier. Weniger Plastik im Bioabfall Die Tage zum Ende des Maies sind auch Aktionstage für weniger Plastik im Bioabfall. Den Höhepunkt bildet der 26. Mai als „Tag des Bioabfalls“. Falsch sortierte Materialien in Biotonnen sind eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Sogenannte Fehlwürfe, die in der Biomülltonne landen, also bspw. die Plastiktüte, in der der Biomüll in der Wohnung gesammelt wurde, können nur durch erheblichen Mehraufwand, oft gar nicht aus dem Bioabfall gesammelt werden. So landen diese Fehlwürfe in Großkompostanlagen oder in der Vergärung, zerteilen sich und enden als kleine Plastikschnipsel letzlich auf Äckern, die für die Lebensmittelproduktion genutzt werden. Auch Schadstoffe können über diesen Weg auf den Äckern freigesetzt werden. Nicht zuletzt werden diese kleinen Plastikteile durch Wind und Wasser in erheblichem Maße in Bäche und Flüsse eingetragen und gelangen so ins Meer und verteilen sich über den gesamten Globus. Ein breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Verbänden setzt sich nun für eine bessere Biomüll-Sammlung ein. Am 26. Mai wird zum ersten Mal der „Tag der Biotonne“ in Deutschland ausgerufen. Gleichzeitig startet die Aktion Biotonne Deutschland eine Challenge mit dem Ziel, gemeinsam die Biotonne besser zu machen. Ziel ist es, die Menge der getrennt gesammelten Bioabfälle zu steigern und die Fehlwürfe zu verringern. Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt sowie zahlreiche Naturschutz- und Wirtschaftsverbände, Städte, Landkreise und kommunale Unternehmen unterstützen die bundesweite Challenge. Die „Aktion Biotonne Deutschland“ findet zum ersten Mal für einen längeren Zeitraum statt und beginnt am – neu ausgerufenen – „Tag der Biotonne“ am 26. Mai 2023. Die Kampagne steht unter dem Motto „Deutschland sucht die Biotonnen-Bessermacher“ mit dem Ziel, dass die Bürgerinnen und Bürger der teilnehmenden Kommunen und Landkreise die Fremdstoffe in ihren Biotonnen messbar reduzieren. Dafür werden zum Beginn der Challenge die Fremdstoffanteile in den Biotonnen eines ausgewählten Sammelgebietes mithilfe der Chargenanalyse der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) ermittelt. Anschließend starten verschiedene Aktivitäten, durch die die Teilnehmenden viele Informationen rund um die getrennte Sammlung von Bioabfällen und deren Verwertung erhalten. Etwa ein Jahr nach der ersten Bestimmung erfolgt eine erneute Bestimmung des Fremdstoffanteils. Aufgrund der beiden Bestimmungen wird die Veränderung des Fremdstoffanteils im Bioabfall in Prozent ermittelt. Am Tag d er Biotonne in einem Jahr, am 26. Mai 2024, werden die Teilnehmer der Challenge in geeigneter Form für ihr Engagement gewürdigt. Quelle: UBA Ein Beispiel aus Aichach und Oberhausen (Augsburg) Das Vorgehen, Bürger:innen durch Aufklärung und Dialoge über die richtige Biomülltrennung zu sensibilisieren und zur Aktion zu bewegen, ist nicht neu und wurde z. B. auch vom Verbundvorhaben ReGIOcycle in Aichach und Oberhausen (Augsburg) schon erprobt. Hier wurden schon im Dezember 2022 und Januar 2023 Workshops und Befragungen von Bürger:innen durchgeführt zum Thema „sauberer Biomüll“. Dabei wurden auch Maßnahmen erarbeitet, wie weniger Plastik im Biomüll landen könnte, und z. B. angeregt, Informationen an Müllsammelstellen auch in englischer Sprache auszugeben oder in Schulen und Kitas zu sensibilisieren. An der Umsetzung von Maßnahmen soll gearbeitet werden. Außerdem wird von Februar 2023 bis Januar 2025 ausgewertet und überprüft werden, ob die Menge an Fremdstoffen im Biomüll in den Stadtteilen abgenommen hat. Mehr Informationen zu den Aktivitäten im Projekt ReGIOcycle finden Sie hier . Das Projekt ReGIOcycle macht dabei auch bei der  Biotonnen-Challenge 2023 mit. Informationen dazu finden Sie hier.

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