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12/64 "Drei Eichen"

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

GTS Bulletin: WVKN31 HKJK - Warnings (details are described in the abstract)

The WVKN31 TTAAii Data Designators decode as: T1 (W): Warnings T1T2 (WV): Volcanic ash clouds (SIGMET) A1A2 (KN): Kenya (Remarks from Volume-C: NilReason)

Oekologische Verwertung von Alt- und Restholz bei der Asphaltherstellung als regenerativen Energietraeger

Das Projekt "Oekologische Verwertung von Alt- und Restholz bei der Asphaltherstellung als regenerativen Energietraeger" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Fachgebiet Abfalltechnik.Eine Verbesserung der Erfassungs- und Verwertungsquoten fuer Alt- und Restholz sowie eine Minimierung des Transportaufwandes soll durch den Einsatz in dezentralen Verbrennungsanlagen ermoeglicht werden. Zur Asphaltherstellung werden enorme Mengen an Energie benoetigt, fuer die momentan die fossilen Energietraeger Oel und Gas eingesetzt werden. Diese Energie liesse sich aber prinzipiell mit dem nachwachsenden CO2-neutralen Energietraeger Holz abdecken. Die in der BRD flaechendeckend verbreiteten ca. 850 Asphaltmischanlagen stellen somit ein potential an dezentralen Alt- bzw. Restholzverbrennungsanlagen dar. Des weiteren besteht durch eine ergaenzende Verwertung der Holzasche als Fuellmaterial in der Asphaltproduktion die Moeglichkeit zur Schliessung des Verwertungskreislaufs. In diesem Projekt soll dieser bislang nicht beschrittene Verwertungsweg durch gezielte Zusammenstellung und Aufarbeitung vorhandenen Wissens und durch unterstuetzende Untersuchungen verifiziert werden.

Gutachten & Sonstiges (StALU MS Neubrandenburg)

- Immissionskataster des Stadtgebietes Neubrandenburg, Ermittlungsjahr 1994 - Analytische Daten zu eingesetzten Holzbrennstoffen und deren Aschen aus im Amtsbereich nur mit Holz betriebenen Heizkraftwerken

Entwicklung naturnaher Eichenwälder für die Laubholz-Säbelschrecke (Barbitistes serricauda) und andere gefährdete Insektenarten (ELSA)

Das Projekt "Entwicklung naturnaher Eichenwälder für die Laubholz-Säbelschrecke (Barbitistes serricauda) und andere gefährdete Insektenarten (ELSA)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Trier, Fachbereich VI - Raum und Umweltwissenschaften - Biogeographie, Trier Centre for Biodiversity Conservation.

Raumerfahrung und Raumnutzung im Mittelalter; Historische Landesforschung: 'Wald und Umwelt im Mittelalter'

Das Projekt "Raumerfahrung und Raumnutzung im Mittelalter; Historische Landesforschung: 'Wald und Umwelt im Mittelalter'" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft / Universität Göttingen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Institut für Zoologie und Anthropologie, Abteilung für historische Anthropologie und Humanökologie.Auf drei Wegen ist es möglich, die von den Quellen her begrenzten Untersuchungsmethoden zu einer Umweltgeschichte des Waldes zu erweitern. Erstens muss die Zusammenarbeit mit den Naturwissenschaften gesucht werden, wofür das Graduiertenkolleg die besten Voraussetzungen bietet. Damit soll aber nicht die Illusion geweckt werden, als könne man im gleichen Waldgebiet naturwissenschaftliche und historische Ergebnisse kombinieren; denn nicht jeder Forst, nicht jeder Wald eignet sich von der Quellenüberlieferung her gleichermaßen für eine umweltgeschichtliche Untersuchung. Das hängt mit dem zweiten Weg zusammen, der die Quellenbegrenzung überwinden kann: die von der Agrargeschichte entwickelte rückschreitende Methode, mit der die reicheren früh-neuzeitlichen Quellen für die mittelalterliche Waldgeschichte herangezogen werden können. Die Risiken der rückschreitenden Methode sind zwar in der Zwischenzeit hinreichend bekannt, aber in der Bestandsgeschichte der Wälder zeigt sich doch eine größere Stabilität und Kontinuität als in der agrarischen Kulturlandschaft. Zudem sind die aufschlussreichen Flurnamen in den Wäldern nahezu ausschließlich in den frühneuzeitlichen Quellen enthalten, obwohl sie sprachgeschichtlich gesehen eindeutig mittelalterlichen Ursprungs sind. Die Waldkarten schließlich, sofern sie überhaupt angelegt worden sind, stammen allesamt aus der frühen Neuzeit. Drittens besteht die Möglichkeit, die Bestandsgeschichte von Wäldern über spezifische Siedlungs- bzw. Produktionsformen zu erschließen. Dieses methodisch schwierige Verfahren sei an zwei Beispielen illustriert. Töpfersiedlungen sind nicht nur in ihrer Standortwahl vom Lehm, sondern stärker noch wegen ihres Brennholzbedarfes von den Buchenwäldern abhängig. Sodann gibt es im Mittelalter durchaus den Typus der Stadt ohne Wald, die Ausnahme von dem Regelfall, dass zur urbanen Siedlung auch der Stadtwald gehört. Am Beispiel Bremens lässt sich über die Rechnungen etwa des städtischen Bauhofs zeigen, welche Hölzer aus welchen Gebieten herangeflößt wurden. Bekannt ist das Beispiel der Eichen aus dem Kaufunger Wald, die für die berühmte Bremer Hansekogge die Weser hinab geflößt wurden. Die Flößereigeschichte ist gerade für den erwähnten dritten Weg von großer Bedeutung. Da die einschlägigen Nachrichten aber erst aus dem 15. Jahrhundert stammen, zeigt sich auch hier, dass die Beschreitung des erwähnten zweiten Weges, die Einbeziehung der frühneuzeitlichen Quellen unerlässlich ist.

Physiologische Reaktionen von Bäumen auf den Klimawandel - Wallis

Das Projekt "Physiologische Reaktionen von Bäumen auf den Klimawandel - Wallis" wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft.Pflanzen im Allgemeinen und Bäume im Speziellen reagieren sehr sensibel auf klimatische Veränderungen. Der Kohlenstoff- und Wasserhaushalt wird unter Feldbedingungen gemessen und gibt so Aufschluss über physiologische Regelmechanismen (z.B. zwischen Wasserhaushalt und dem Öffnungsgrad der Stomata) oder das Baumwachstum. Mit Hilfe von systemischen Modellen interpretieren wir die ökophysiologischen Messungen und folgern daraus, wie weit sich einzelne Baumarten an veränderte klimatische Bedingungen anpassen können und ab wann artspezifische physiologische Grenzen erreicht werden. Im Wallis wachsen Waldföhren und Flaumeichen zumindest zeitweise am Rande ihrer physiologischen Möglichkeiten. Erste Resultate zeigen, warum die Flaumeiche (Quercus pubescens) unter den herrschenden klimatischen Bedingungen physiologische Vorteile gegenüber der Waldföhre (Pinus sylvestris) hat.

ABO Energy GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 9 Abs. 1a BImSchG für drei WEA in 37696 Marienmünster

Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragte am 07.02.2024 den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 -158 mit 161 m Nabenhöhe, 240 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,5 MW auf den folgenden Grund-stücken in 37696 Marienmünster: WEA 1: Gemarkung Bredenborn, Flur 3, Flurstück 29 WEA 2: Gemarkung Vörden, Flur 8, Flurstück 6 WEA 3: Gemarkung Bredenborn; Vörden, Flur 3; 8, Flurstück 47; 1 (Az.: 43.0080/23/1.6.2) Mit Vorbescheid vom 17.01.2025 wurde der ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Genehmi-gung für das o. g. Vorhaben erteilt. Entsprechende Auflagen wurden in dem Bescheid festge-halten. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungs-verfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Mit dem Vorbescheid wurde antragsgemäß entschieden, dass die Errichtung und der Betrieb der oben genannten Windenergieanlagen auf den festgelegten Standorten und bei den ent-sprechenden Anlagendaten • nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB privilegiert ist • mit den Zielen der gemeindlichen Bauleitplanung der Stadt Marienmünster vereinbar ist und öffentlich-rechtliche Belange des städtebaulichen Planungsrechts der Stadt Marienmünster im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB …bezogen auf… o § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechend darf; o § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raum-ordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; nicht entgegenstehen; • mit dem im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiet vereinbar ist und insbesondere das im Landschaftsschutzgebiet geltende Bauverbot nicht entgegensteht (vgl. § 26 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB) • mit den Belangen und Anforderungen der Betreiberpflichten des Immissionsschutzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BimSchG vereinbar ist und o und diese hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall, perio-dischem Schattenwurf und Turbulenzen (Nachlaufströmung) einhält • nicht die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen nach § 12 Abs. 1 S. 2 BauO NRW gefährdet. Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 28.02.2025 bis einschließlich zum 14.03.2025 auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergrei-fende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Der Vorbescheid mitsamt Begründung kann, auf Verlangen, beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, Zimmer 19 und dort an jedem behörd-lichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von War-tezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Marienmünster: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4448(Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Stefan Niemann, niemann@marienmuenster.de, 05276/9898-29 (Stadt Marien-münster) Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.03.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 27.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0080/23/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

ABO Energy GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 9 Abs. 1a BImSchG für zwei WEA in 37696 Marienmünster

Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragte mit Schreiben vom 12.03.2024, hier eingegangen am 12.04.2024, den immissionsschutzrechtli-chen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 -158 mit 120,90 m Nabenhöhe, 199,90 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,5 MW auf den folgenden Grundstücken in 37696 Marienmünster: WEA K1: Gemarkung Papenhöfen, Flur 2, Flurstück 9 WEA K2: Gemarkung Papenhöfen, Flur 2, Flurstück 32 (Az.: 43.0062/24/1.6.2) Mit Vorbescheid vom 07.02.2025 wurde der ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Genehmi-gung für das o. g. Vorhaben erteilt. Entsprechende Auflagen wurden in dem Bescheid festge-halten. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungs-verfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Mit dem Vorbescheid wurde antragsgemäß entschieden, dass die Errichtung und der Betrieb der oben genannten Windenergieanlagen auf den festgelegten Standorten und bei den ent-sprechenden Anlagendaten • nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB privilegiert ist • mit den Zielen der gemeindlichen Bauleitplanung der Stadt Marienmünster vereinbar ist und öffentlich-rechtliche Belange des städtebaulichen Planungsrechts der Stadt Marienmünster im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB …bezogen auf… o § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechend darf; o § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raum-ordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; nicht entgegenstehen; • mit dem im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiet vereinbar ist und insbesondere das im Landschaftsschutzgebiet geltende Bauverbot nicht entgegensteht (vgl. § 26 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB) • mit den Belangen und Anforderungen der Betreiberpflichten des Immissionsschutzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BimSchG vereinbar ist und o und diese hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall, perio-dischem Schattenwurf und Turbulenzen (Nachlaufströmung) einhält • nicht die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen nach § 12 Abs. 1 S. 2 BauO NRW gefährdet. Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 28.02.2025 bis einschließlich zum 14.03.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Die Entscheidung wird zudem über das län-derübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Der Vorbescheid mitsamt Begründung kann, auf Verlangen, beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, Zimmer 19 und dort an jedem behörd-lichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von War-tezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Marienmünster: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4448(Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Stefan Niemann, niemann@marienmuenster.de, 05276/9898-29 (Stadt Marien-münster) Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.03.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 27.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0062/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Zukunftsfähige Strategien des Phosphormanagements für Österreich (StraPhos)

Das Projekt "Zukunftsfähige Strategien des Phosphormanagements für Österreich (StraPhos)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich / Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus / Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Wien, Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft (E226).Die Forderungen nach einem nachhaltigen Phosphor (P) Management werden seit Jahren dringlicher, vorangetrieben insbesondere durch die Erkenntnis, dass einerseits versorgungsseitig eine große Importabhängigkeit besteht, und andererseits die beträchtliche Ineffizienz in der Nutzung dieses essentiellen Elements aufgezeigt wurde. Die größtenteils gute Datenlage zu P in Österreich ermöglichte es, diesen Stoff und seine Stoffflüsse in hohem Detail nachzuverfolgen und ungenützte Potentiale wie beispielweise in Klärschlamm und Tiermehl auf nationaler Ebene zu quantifizieren (Egle et al., 2014; Zoboli et al., 2016a, b). Zur Ausschöpfung des P-Potentials des Abwassers wurde eine Reihe von Verfahren entwickelt, die P aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammasche rückgewinnen können. Begleitet wurden diese Entwicklungen durch Studien über die technologische, ökonomische und ökologische Bewertung dieser Verfahren, die deren Leistungsfähigkeit in Bezug auf ein effizientes P-Recycling, deren Kosten und deren technische Entwicklung aufzeigten (Egle et al., 2014). Die vorhandenen Potentiale und Möglichkeiten zur P-Rückgewinnung sind daher bekannt, gleichzeitig hat sich jedoch gezeigt, dass eine P-Rückgewinnung derzeit wirtschaftlich nicht selbsttragend ist und die rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie Anreize für ein effizientes Recycling, erst geschaffen werden müssen. Dementsprechend wurden vom BMLFUW für den Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) 2017 (BMLFUW, 2017) die Strategien zur zukünftigen Klärschlammbewirtschaftung und die Vorgaben für eine P-Rückgewinnung ausgearbeitet, und in Entwurf-Fassung bereits bekannt gegeben. Hiernach soll konkret die landwirtschaftliche Ausbringung von Klärschlamm von Kläranlagen größer als 20.000 EW60 verboten und gleichzeitig eine verpflichtende P-Rückgewinnung auf jenen Kläranlagen eingeführt werden. Projektziele - Aus diesem Forschungsbedarf wurden für dieses Projekt folgende Ziele abgeleitet: - Bewertung der ökonomischen und ökologischen Effizienz von Szenarien der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm unter Einbeziehung der regionalen Strukturen des Klärschlammaufkommens, durch Darstellung von volkswirtschaftlichen Kosten und Investitionskosten, der zu schaffenden Strukturen, sowie von Umweltauswirkungen (Erhöhung des Treibhausgaspotentials, der Schwermetallbelastung der Landwirtschaft, ...) - Darstellung möglicher Folgen und Widersprüche von gesetzlichen Vorgaben für die Erreichung der Ziele für P-Recycling und allenfalls für andere Bereiche der Abwasser- und Abfallwirtschaft - Ableitung von geeigneten Ansätzen für die Festlegung von Steuerungselementen für ein optimiertes Phosphormanagement in Österreich. (Text gekürzt)

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