Das Projekt "Überarbeitung und Weiterentwicklung des klimaschutzbezogenen Blauen Engels: Expertisen zur Überarbeitung bestehender Umweltzeichenvergabegrundlagen und zur Fortschreibung des TOP100 -Projekts für klimarelevante Produkte" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Der Blaue Engel ist seit 2008/2009 Teil der Klimaschutzkampagne des BMU. Für die Kennzeichnung umwelt- und insbesondere klimafreundlicher Waren und Dienstleistungen hat das BMU den klimaschutzbezogenen Blauen Engel eingeführt. Die Stärkung des 'Klimaengels' als Instrument und Orientierungszeichen zur Förderung klimafreundlicher Produkte und eines nachhaltigen Konsum setzt die Wahrnehmung und Akzeptanz bei Anbitetern und Verbrauchern voraus. Um die interessierten Kreise für den Blauen Engel mit dem Themenschwerpunkt Klimaschutz anzusprechen, bedarf es der Entwicklung neuer Vergabegrundlagen und der kontinuierlichen Fortentwicklung der bestehenden Kriteriendokumente. Derzeit bestehen 40 aktive Vergabegrundlagen für klimarelavante Produkte, weitere sind im Rahmen des TOP 100-Projekts bis Ende 2012 in Planung. Im Rahmen des Vorhabens sollen bestehende Vergabegrundlagen für klimaschutzbezogene Produkte als Abrufdienstleistung überarbeitet und fortentwickelt werden. Eine kontinuierliche Fortschreibung des 'Klimaengels' ist insbesondere in den innovationsorientierten Produktgruppen wie ITK, Unterhaltungselektronik u. a. wegen der kurzen Innovationszyklen erforderlich. Ein weiterer Schwerpunkt ist sowohl die Revision als auch die Fortentwicklung der bestehenden ' Klimaengel ' für energie- und ressoucenverbrauchende Produkte (z. B. Weiße Ware, Dienstleistungen, Verkehrsbereich). Dabei sollen die Durchführungsmaßnahmen der EuP-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen wie das Carbonfootprint-Labelling berücksichtigt werden, um die Orientierungsfunktion des Blauen Engel bei Anbietern und Verbrauchern zu stärken. BMU/UBA sehen es als erforderlich an, die Kooperation des Blauen Engels mit anderen Umweltzeichenprogrammen zu stärken. Ziel des Vorhabens ist es, etwa 10 bis 12 bestehende Umweltzeichen kontinuierlich zu überarbeiten oder mit Hilfe von Expertisen im Rahmen Klimaschutzinitiative fortzuentwickeln.
Am 7. Juli haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand“ von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Nach Beteiligung des EU-Parlaments werden die neuen Vorgaben für Elektrogeräte ab 2010 gültig. Die EU-Verordnung wird unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Nach der geplanten Regelung dürfen Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die Grenzwerte auf die Hälfte. Die Verordnung ist die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie).
Das Projekt "Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel: Expertisen zur Entwicklung neuer Umweltzeichen und Weiterentwicklung bestehender Umweltzeichen in innovationsorientierten Produktgruppen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Problemstellung: Die Stärkung des Blauen Engels als Instrument und Orientierungszeichen zur Förderung nachhaltiger Produkte/nachhaltiger Konsum setzt die Wahrnehmung und Akzeptanz bei Anbietern und Verbrauchern voraus. Um die beteiligten Kreise für das Umweltzeichen anzusprechen, bedarf es der kurzfristigen Entwicklung neuer Vergabegrundlagen für den Blauen Engel und einer kontinuierlichen Fortentwicklung bestehender Grundlagen in innovationsorientierten Produktgruppen nach 2009/2010. Ziel der Positionierungsstrategie ist es den Blauen Engel als 'Klimaengel' zu verankern. Handlungsbedarf und Ziele: Im Rahmen des Vorhabens sollen neue Umweltzeichen in innovationsorientierten Produktgruppen in den Bereichen Ressourcenschutz, neue Technologien (z. B. Nanotechnik), ITK, u.a. als Abrufdienstleistungen erarbeitet werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die kontinuierliche Revision der bestehenden Vergabegrundlagen. Dabei sowohl die Clusterung von Produktfamilien angestrebt werden als auch die Durchführungsmaßnahmen der EuP-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen wie das Carbonfootprint-Labelling berücksichtigt werden, um die Orientierungsfunktion des Blauen Engel bei Anbietern und Verbrauchern zu stärken ('KLimaengel'). BMU/UBA sehen es als erforderlich an, die bi- und multilaterale Kooperation der Umweltzeichenprogramme zu stärken. Ziel des Vorhabens ist es, etwa 5 bis 7 neue Umweltzeichenprojekte zu bearbeiten oder etwa 10 bis 12 bestehende Umweltzeichen mit Hilfe von Expertisen zu überarbeiten und so innerhalb von kurzer Zeit Angebote für die Produktkennzeichnung zu umweltpolischen Schwerpunktthemen vorzulegen.
Am 11. August 2005 tritt die EU-Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) in der Europäischen Union in Kraft. Mit der Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie, EbP-RL, Ökodesign-Richtlinie oder abgeleitet von Energy using Products auch EbP-RL) hat die Europäische Kommission erstmals die Anforderungen des Ökodesigns in einer Richtlinie explizit verankert. Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) setzt die Richtlinie in deutsches Recht um.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 11 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Umwälzpumpen gibt es beinahe in jedem Haus. Doch kaum jemand kennt ihren Stromverbrauch. Dabei ist eine Umwälzpumpe leicht einer der größten Stromverbraucher im Haushalt. Der Einsatz besonders effizienter Umwälzpumpen spart Energie und CO2, und die Verbraucherinnen und Verbraucher können Geld sparen. Deshalb hat die EU-Kommission am 22. Juli 2009 Mindesteffizienzanforderungen an Umwälzpumpen beschlossen: Ab 2013 sollen ineffiziente Umwälzpumpen in zwei Stufen vom Markt verschwinden. Dadurch wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 23 Terawattstunden pro Jahr (TWh/a) sinken. Rund 11 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so vermeiden. Für Deutschland führt die Regelung bis 2020 zu einer anteiligen Stromeinsparung von etwa 4 TWh/a. Beim deutschen Strommix entspricht diese Stromeinsparung etwa 2,4 Mio. t CO 2 /a. Das UBA bewertet die EU-Verordnung zur Begrenzung des Energieverbrauchs von Umwälzpumpen als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Sie wird einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Von diesen Regelungen sind hauptsächlich Heizungsumwälzpumpen, Solarpumpen sowie Sole-Umwälzpumpen von Wärmepumpen betroffen. Ab dem 1.1.2013 müssen außerhalb von Heizungsanlagen installierte („externe”) Umwälzpumpen bestimmte Anforderungen erfüllen. Ab dem 1.8.2015 sind auch Umwälzpumpen betroffen, die in Heizungsanlagen integriert sind. Die vorgeschlagenen Anforderungen sind so anspruchsvoll, dass bei Heizungsumwälzpumpen ein Technologiesprung stattfinden wird: besonders effiziente Motoren (elektronisch kommutierte Permanentmagnetmotoren - EC-Motoren) und Drehzahlregelung, d.h. die selbsttätige Anpassung der Leistungsaufnahme, werden damit zum Standard und ermöglichen große Stromeinsparungen. Weil diese besonders effizienten Umwälzpumpen (Kriterium ist der „Energy-Efficiency- Index” EEI) nicht in allen alten Heizungsanlagen eingesetzt werden können, sind integrierte Umwälzpumpen, die Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern ersetzen sollen, bis zum 1.1.2020 von der Regelung ausgenommen. Diese Ausnahme vermeidet, dass eine defekte Umwälzpumpe den Austausch des ganzen Wärmeerzeugers erfordert. Weil die Lebensdauer einer heute gekauften Heizung bis etwa 2025 oder 2030 reicht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher schon heute beim Kauf von Heizungen und Solaranlagen besonders auf drehzahlgeregelte Umwälzpumpen mit EC-Motor achten. Der Umstieg von einer konventionellen, ungeregelten Heizungsumwälzpumpe auf eine elektronisch geregelte Umwälzpumpe mit EC-Motor wird einen typischen Haushalt jährlich um etwa 54 Euro entlasten - das entspricht durchschnittlich etwa 75 Prozent niedrigeren Betriebskosten. Über die Einsparungen an Stromkosten amortisieren sich hocheffiziente Umwälzpumpen in kurzer Zeit, trotz des höheren Kaufpreises. Werden besonders effiziente Umwälzpumpen eingesetzt, ist stets ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage sinnvoll. Der ermöglicht noch weitere Einsparungen an Brennstoffen, Energiekosten und zusätzliche Emissionsminderungen. Wird bei einem Wärmeerzeuger mit integrierter Umwälzpumpe die alte, ungeregelte Pumpe gegen eine hocheffiziente Umwälzpumpe getauscht, verliert der Wärmeerzeuger in der Regel die Sicherheitszulassung. Für etwaige Schäden müsste der Handwerker haften. Die Hersteller von Wärmeerzeugern, Hersteller von Umwälzpumpen und das Fachhandwerk sollten daher zusammen in den nächsten Jahren günstige Standardlösungen entwickeln, die einen sicheren und Strom sparenden Heizbetrieb gewährleisten und gleichzeitig für das Fachhandwerk kein potenzielles Haftungsrisiko darstellen. Die neue EU-Verordnung zu Umwälzpumpen wird im Rahmen der Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) erlassen. Sie gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig. Sie finden weitere Informationen:
Das Projekt "Beiträge zur Steigerung der Ressourceneffizienz mit Hilfe von Produktinnovationen: Verankerung anspruchsvoller Effizienzstandards im Prinzip eines EU-Top-Runner-Ansatzes in den Durchführungsmaßnahmen der Ökodesign-Richtlinie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Die Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und ihre Durchführungsmaßnahmen (DM) tragen wesentlich zur Minderung der von energiebetriebenen Produkten verursachten Umweltbelastungen bei. Sie wirken außerdem als Innovationsmotor, indem die DM neben den verbindlichen Mindesteffizienzstandards auch die Standards der besten verfügbaren Technik in Form von benchmarks verankern und die Vorstudien darüber hinaus auch die beste noch nicht verfügbare Technik identifizieren. Da die Erstellung der Vorstudien und der Erlass von Durchführungsmaßnahmen auf einer umfangreichen Einbindung von Stakeholdern aus Mitgliedstaaten, Industrie, Umwelt- und Verbraucherschutz basieren, erfolgt dabei auch eine akteursübergreifende Verständigung über Innovationsziele. Während 2008-2010 der Erlass der Durchführungsmaßnahmen des ersten Arbeitspaketes (20 Produktgruppen) erfolgt, stehen ca. 25 weitere Produktgruppen auf der Agenda des Arbeitsplanes 2009-2011. Um zu gewährleisten, dass in den Vorstudien und Durchführungsmaßnahmen des Arbeitsplanes 2009-2011 Ökodesignaspekte umfassend berücksichtigt und hohe ökologische Standards im Prinzip eines EU-Top-Runner Ansatzes in den Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden, ist eine engagierte und wissenschaftlich fundierte Beteiligung am Prozess erforderlich. Dabei sollen neben der Energieeffizienz weitere Umweltwirkungen und vor allem Aspekte der Materialeffizienz eine stärkere Berücksichtigung finden. Hierzu dienen produktgruppenspezifische Kurzexpertisen zu den Produktgruppen des Arbeitsplanes 2009-2011 sowie Fachgespräche.
Maßnahmen gegen stromfressende Büro- und Haushaltsgeräte beschlossen Am 7. Juli haben Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand” von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Nach Beteiligung des EU-Parlaments werden die neuen Vorgaben für Elektrogeräte ab 2010 gültig. Die EU-Verordnung wird unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Mithilfe der geplanten Maßnahmen ist EU-weit eine Minderung unnützer Stromverluste um 35 Milliarden Kilowattstunden (kWh) pro Jahr bis zum Jahr 2020 zu erwarten. Dies entspricht einer Einsparung von 14 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) und etwa 9 Großkraftwerken mit 800 Megawatt Leistung. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) sagte: „Der Entwurf der EU-Verordnung zur Begrenzung der Leerlaufverluste bei Elektrogeräten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Seine Umsetzung kann einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten.” Nach der geplanten Regelung dürfen Computer, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und weitere Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die Grenzwerte auf die Hälfte. „Damit ist ein langjähriges Ziel deutscher Umweltpolitik – maximal ein Watt Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand – erfüllt und wird später sogar noch unterschritten”, so Holzmann. In Deutschland sind Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros für einen Stromverbrauch in Höhe von mindestens 22 Milliarden kWh pro Jahr verantwortlich. Das verursacht jährlich Kosten von mindestens vier Milliarden Euro. Die neuen EU-Regelungen würden für Deutschland eine Minderung des Stromverbrauchs von mehr als sechs Milliarden kWh pro Jahr bewirken – das entspricht knapp vier Millionen Tonnen CO2 . So ließe sich mindestens ein Großkraftwerk mit 800 Megawatt Leistung einsparen. Die Gerätenutzerinnen und -nutzer sparen zudem jährlich Stromkosten in Höhe von gut 1,2 Milliarden Euro. Da die Verordnung nur einen bestimmten Teil der Leerlaufverluste regelt, sind weitere nennenswerte Einsparungen in EDV-Netzen (sogenannter Netzwerk-Standby) sowie über Null-Watt-Schaltungen möglich: Deutschland sowie die Umweltschutz- und Verbraucherverbände hatten sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass in Zukunft nur noch Geräte auf den Markt kommen, die sich vollständig abschalten lassen. Nachdem es gelungen ist, dieses Ziel in den Vorbemerkungen der Verordnung zu verankern, ist bei künftigen produktgruppenspezifischen Regelungen, die technische Machbarkeit und Angemessenheit eines Null-Watt-Modus zu prüfen. Nach Schätzung des UBA ließen sich damit die Stromverluste EU-weit um weitere 7 Milliarden kWh und in Deutschland um etwa 1 Milliarde kWh mindern. Die Verordnung wäre die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie). Durchführungsmaßnahmen für weitere Produktgruppen sind in Vorbereitung und sollen in den nächsten Monaten folgen Quelle: Umweltbundesamt, Presseinformation Nr. 54/2008 EU Deutschland Leerlaufverluste in Büros und Haushalten insgesamt (2004) Keine Angabe 22 Milliarden kWh Leerlaufverluste, die von der Verordnung betroffen sind, 2020 im Zustand ohne Verordnung (business as usual) 49 Milliarden kWh Knapp 9 Milliarden kWh Einsparpotentiale (im Jahr 2020) 35 Milliarden kWh Über 6 Milliarden kWh Eingespartes CO 2 14 Millionen Tonnen Knapp 4 Millionen Tonnen
Das Projekt "Analyse der Auswirkung von Effizienz-Standards auf EU-Treibhausgasemissionen (EuP-Richtlinie)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Das Projekt unterstützt die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission im Prozess zur Umsetzung der Energie betriebene Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) in der EU. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen von Vorgaben für Energie betriebene Produkte. Das Wuppertal Institut ist Werkvertragsnehmer in einem von der Ökopol GmbH geleiteten Konsortium und arbeitet an den Schwerpunkten des Projekts mit. Dies sind a) die Analyse und Bewertung von Wirkungen, die sich aus der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie auf die Treibhausgasemissionen in der EU bis zum Jahr 2020 ergeben, b) die kontinuierliche Beratung der Generaldirektion Umwelt in Bezug auf anstehende Entscheidungen und Meinungen von Interessengruppen zur Festlegung von Vorgaben für das Inverkehrbringen Energie betriebener Produkte in der EU und c) die Analyse und Entwicklung von Optionen für eine Dynamisierung der Festlegung von Produktvorgaben (Standards, Kennzeichnungen, etc.).
Das Projekt "Klimaschutz durch Reduzierung des Energiebedarfs für Gebäudeklimatisierung: Stand der konventionellen Klimatechnik sowie Stand, Potenziale und Strategien zur Unterstützung von vorbeugenden Maßnahmen und anlagentechnischen, umweltfreundlichen Kühltech" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Guidehouse Germany GmbH.A) Problemstellung: Die Klimatisierung von Wohngebäuden wie von Nichtwohngebäuden wird für immer selbstverständlicher hingenommen und angesichts des drohenden Klimawandels sogar für notwendig gehalten. Ein höherer Energieverbrauch durch umfangreichere konventionelle Klimatisierung führt aber zu höheren Emissionen von Treibhausgasen, die wiederum den Klimawandel beschleunigen. Es ist notwendig, diesem Trend frühzeitig entgegenzuwirken: Zahlreiche Techniken, sowohl baulicher, als auch anlagentechnischer Natur, sind geeignet, den Energiebedarf für die Klimatisierung eines Gebäudes von vornherein zu reduzieren, und ermöglichen, auf aktive Klimatisierung weitestgehend verzichten zu können. Diese Techniken sind in der Praxis erst ansatzweise etabliert. Eine Übersicht, die diese Techniken miteinander verknüpft sowie Synergien, Einsatzmöglichkeiten und Potenziale darstellt, und Strategien zur Unterstützung dieser Techniken existieren bislang nicht. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Bundesregierung hat anspruchsvolle Ziele im Klimaschutz beschlossen, um die Emission von Treibhausgasen deutlich zu reduzieren (Regierungserklärung im April 2007, Meseberger Beschlüsse im August 2007 und deren Konkretisierung im Dezember 2007). Ein steigender Energieverbrauch erschwert, dass diese Ziele erreicht werden. Der Energiebedarf für Gebäudeklimatisierung wird in den Beschlüssen nicht adressiert. Auch im Rahmen der Umsetzung der EuP-Richtlinie wird die Reduzierung des Kühlenergiebedarfs nicht berücksichtigt. Es sind deshalb Strategien zu entwickeln, um den Stand vorbeugender, umweltfreundlicher Kühltechniken zu erfassen und deren Marktdiffusion zu unterstützen. C) Ziel des Vorhabens: Das Vorhaben soll den Status quo der konventionellen Klimatisierungstechnik sowie Stand, Potenziale und Strategien zur Unterstützung vorbeugender Maßnahmen und anlagentechnischer, umweltfreundlicher Kühltechniken dokumentieren. Darauf aufbauend sind Strategien zu entwickeln, um usw.
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