Referenzwert Als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon dient gemäß Strahlenschutzgesetz ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert , der nicht überschritten werden darf. Die Definition von "Referenzwert" ist international unterschiedlich. Allen Definitionen gemein ist, dass nicht erst bei Überschreitung des Referenzwertes gehandelt werden soll – Schutzmaßnahmen sind auch vorher sinnvoll. Um Radon -Konzentrationen bewerten und vergleichen zu können, wird der so genannte Referenzwert verwendet. Er ist im deutschen Strahlenschutzgesetz auf 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft festgelegt. Was ist ein Referenzwert? In der öffentlichen Debatte wird der Referenzwert oftmals mit einem Grenzwert oder einem Richtwert verwechselt. Dabei gibt es deutliche Unterschiede: Ein Grenzwert ist ein Wert, der nicht überschritten werden darf. Ein Richtwert ist ein Wert, nach dem man sich richten sollte. Er sollte eingehalten werden, um nicht unter Umständen fahrlässig oder grob fahrlässig zu handeln. Im Strahlenschutz gelten Richtwerte häufig für Teilbereiche einer Situation, in der Menschen Strahlung ausgesetzt sind. Richtwerte sollen sicherstellen, dass ein Grenzwert nicht überschritten wird, wenn viele voneinander unabhängige Strahlungsquellen auf eine Person einwirken. Ein Referenzwert dient gemäß Strahlenschutzgesetz lediglich "als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen". "Ein Referenzwert ist kein Grenzwert ", so das Strahlenschutzgesetz. Ein "Maßstab für die Prüfung", wie es im Strahlenschutzgesetz heißt, bedeutet insbesondere nicht, dass dieser Maßstab und die Prüfung erst bei dem Referenzwert beginnen. Warum ein Referenzwert und kein Grenzwert für Radon? Ein Grenzwert ist immer dann sinnvoll, wenn das Ausmaß, in dem Menschen Strahlung ausgesetzt sind, jederzeit kontrollierbar ist – zum Beispiel, wenn bei einem geplanten Umgang mit künstlichen radioaktiven Quellen die Menge des radioaktiven Stoffes angepasst werden kann, die Umgangszeit mit dem radioaktiven Stoff minimiert werden kann, Abschirmmaßnahmen oder andere Schutzmaßnahmen (Atemschutz, besondere Kleidung) ergriffen werden können. Der Umgang mit Radon ist nicht vergleichbar, da Radon natürlichen Ursprungs ist, die Quelle der Strahlung somit nicht entfernbar und jeder Mensch ihr unvermeidbar ausgesetzt ist und bereits bei normaler Konzentration ein Risiko nachweisbar ist. Gäbe es einen Grenzwert für Radon -Konzentrationen in Gebäuden, wären dort zwingend Maßnahmen durchzuführen. Dies würde zum Beispiel Nutzungseinschränkungen vorschreiben oder zwingende Sanierungsmaßnahmen in privaten Gebäuden bedeuten. Internationale Strahlenschutz -Experten sehen die durch einen Grenzwert erforderlichen Maßnahmen nicht als angemessen an und haben sich deswegen darauf geeinigt, dass für Radon ein Referenzwert und kein Grenzwert gelten soll. Wie werden Referenzwerte international definiert? International existieren unterschiedliche Definitionen des Begriffes "Referenzwert". Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht den Referenzwert als maximal akzeptierte Radon -Konzentration in Wohnungen. Für die Internationale Strahlenschutzkommission ICRP und die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA ist der Referenzwert ein Risikoniveau, dessen geplantes Auftreten als unangemessen angesehen wird und unterhalb dessen Optimierungsmaßnahmen geplant werden sollen. Die Europäische Atomgemeinschaft EURATOM versteht den Referenzwert als Konzentration, oberhalb derer Expositionen als unangemessen betrachtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Grenzwert handelt, der nicht überschritten werden darf. Im deutschen Strahlenschutzgesetz ist der Referenzwert ein festgelegter Wert, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient. Das Gesetz ergänzt erläuternd: Ein Referenzwert ist kein Grenzwert . Allen Definitionen gemein ist, dass nicht erst gehandelt werden soll, wenn der Referenzwert überschritten wurde. Auch unterhalb des Referenzwertes können Maßnahmen sinnvoll sein. Gleichzeitig müssen in Ausnahmefällen Konzentrationen oberhalb des Referenzwertes akzeptiert werden, wenn Maßnahmen zur Reduzierung unangemessen sind, weil sie beispielsweise mit anderen Vorschriften kollidieren oder ihr Aufwand deutlich zu hoch wäre. Beispielsweise könnten Radon -Schutzmaßnahmen mit Denkmalschutz-Auflagen, wie etwa in alten Burgen und Schlössern, oder besonderen Hygiene-Vorschriften, zum Beispiel in Wasserwerken, kollidieren und so nur mit massiven Anstrengungen umzusetzen sein. Der Radon-Referenzwert beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft Warum 300 Becquerel pro Kubikmeter? Der Gesetzgeber hat im Strahlenschutzgesetz den Referenzwert in Deutschland sowohl in Gebäuden allgemein als auch an Arbeitsplätzen auf 300 Becquerel pro Kubikmeter festgesetzt. Bund und Länder berücksichtigten bei dieser Entscheidung unter anderem einerseits die Erkenntnisse aus medizinischen Untersuchungen, die eine messbare Erhöhung des Lungenkrebsrisikos ab einer Konzentration von 100-200 Becquerel pro Kubikmeter nachgewiesen haben und andererseits die Tatsache, dass in Deutschland die Radon-Konzentration ungleichmäßig verteilt ist. Das bedeutet, dass es Regionen gibt, die besonders durch Radon betroffen sind, weil dort hohe Radon -Konzentrationen im Boden vorkommen, die nicht verhindert werden können. Das Strahlenschutzgesetz fordert, dass das Bundesumweltministerium nach 10 Jahren einen Bericht über die Wirkung des Referenzwertes zum Schutz vor Radon vorlegt. Stand: 25.11.2024 Ionisierende Strahlung Häufige Fragen Was ist Radon? Wie breitet sich Radon aus und wie gelangt es in Häuser? Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Alle Fragen
RadoNorm - Risikomanagement von Radon und NORM Koordination: Bundesamt für Strahlenschutz Projektbeginn: September 2020 Projektende: August 2025 Beteiligung: 57 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern Finanzierung: 18 Mio. Euro ( EU -Rahmenprogramm Horizont 2020) Hintergrund Die Richtlinie 2013/59/ EURATOM fordert die Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen (BSS) zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf gesetzlicher, exekutiver und operativer Ebene. Das multidisziplinäre Forschungsvorhaben RadoNorm " Towards effective radiation protection based on improved scientific evidence and social considerations – focus on radon on NORM " wurde konzipiert, um die Umsetzung der Richtlinie auf europäischer und nationaler Ebene zu unterstützen. Mit den Ergebnissen der Forschung sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, assoziierte Länder und die Europäische Kommission befähigt werden, grundlegende Sicherheitsstandards für den europäischen Strahlenschutz umzusetzen. Zielsetzung Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Basis in der Risikovorsorge von Radon und NORM (natürlich vorkommende radioaktive Stoffe - Naturally Occurring Radioactive Materials ) Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses Stärkung der Kommunikation mit Interessengruppen im Bereich Strahlenschutz Förderung der Bürgerwissenschaften ( Citizen Science ) Das RadoNorm-Projekt unterstützt die europäischen Staaten und die EU -Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/ EURATOM (Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen, BSS, zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf gesetzlicher, exekutiver und operativer Ebene). Projektziele von RadoNorm sind u.a. die Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Basis in der Risikovorsorge von Radon und NORM , die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Stärkung der Kommunikation mit Interessengruppen im Bereich Strahlenschutz, die Förderung der Bürgerwissenschaften, auch Citizen Science genannt, die wichtige Impulse für Forschungsfragen und Rückmeldungen zur Relevanz und Anwendbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen geben können. Im Ergebnis sollen am Ende offene Fragen im Zusammenhang mit der Radon- und NORM -Exposition von Mensch und Umwelt beantwortet sein sowie solide, praktikable und anwendbare Lösungen zur Reduzierung des Strahlenrisikos bereitgestellt sein. Die Ergebnisse von RadoNorm sollen direkt für die weitere Umsetzung in Empfehlungen und Gesetzgebung zur Verfügung stehen. Die Zusammensetzung des RadoNorm-Konsortiums garantiert hier die bestmögliche Verbreitung und Verwendung der Projektergebnisse, sowohl für Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden als auch für verschiedene Interessengruppen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Durchführung Um diese Ziele zu erreichen, ist das RadoNorm-Projekt in acht Arbeitspakete (WP) unterteilt: Koordination und Management des EU -Projektes einschließlich wissenschaftlicher und finanzieller Administration: Ulrike Kulka, Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Deutschland Detaillierte Charakterisierung der Radon- und NORM -Exposition: Laureline Février, Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire ( IRSN ), Frankreich Optimierung der Dosimetrie für spezifische Expositionsszenarien: Balázs Madas, Hungarian National Nuclear Research Programme (MTA-EK), Ungarn Bewertung der Auswirkungen und Risiken von Radon und NORM für Mensch und Umwelt: Sisko Salomaa, Radiation and Nuclear Safety Authority (STUK), Finnland (bis August 2022); Päivi Roivainen, University of Eastern Finland, Finnland (ab September 2022). Verbesserung der technischen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition: Aleš Froňka, Státní ústav radiační ochrany, v.v.i. (SÚRO), Tschechische Republik Einbeziehung sozialer und gesellschaftlicher Aspekte in wissenschaftliche Empfehlungen und Risikokommunikation: Tanja Perko, Studiecentrum voor Kernenergie - Centre d'Étude de l'énergie Nucléaire (SCK - CEN), Belgien Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Andrzej Wojcik, Stockholms universitet (SU), Schweden Verbreitung der Erkenntnisse unter Stakeholdern und Bevölkerung: Nadja Železnik, Elektroinštitut Milan Vidmar (EIMV), Slowenien Finanzierung RadoNorm wird mit insgesamt 18 Mio. EUR aus dem das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 ergänzenden Programm der Europäischen Atomgemeinschaft ( EURATOM ) für Forschung und Ausbildung (2019–2020) finanziert. Das Projekt begann Anfang September 2020 und hat eine Laufzeit bis August 2025. RadoNorm wird vom Bundesamt für Strahlenschutz koordiniert und umfasst 57 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit mit Gruppen in den USA und Kanada. Stand: 17.09.2024
Was sind NORM -Rückstände? Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen von Uran -238, Uran -235 und Thorium-232 sind in allen Gesteinen und Erzen in Spuren vorhanden. Werden Gesteine und Erze als Rohstoffe genutzt, werden daher grundsätzlich auch natürliche Radionuklide unbeabsichtigt in industrielle Prozesse eingeführt. Bei manchen Industriezweigen können sich natürliche Radionuklide in Teilstoffströmen anreichern. In der Fachliteratur werden diese Rückstände oft als "naturally occurring radioactive materials" (abgekürzt " NORM ") bezeichnet. Der Schutz von Beschäftigten und der Bevölkerung vor erhöhten Strahlenexpositionen durch natürliche radioaktive Stoffe in Deutschland ist im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung geregelt. Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen von Uran -238, Uran -235 und Thorium-232 sind in allen Gesteinen in Spuren vorhanden. Natürliche Radioaktivität Wenn die spezifische Aktivität innerhalb einer Zerfallsreihe für alle Radionuklide gleich ist, spricht man von einem "radioaktiven Gleichgewicht". Durch chemische Prozesse (zum Beispiel Lösungsvorgänge mit dem Wasser) und physikalische Prozesse (zum Beispiel Ausgasung des radioaktiven Gases Radon oder Transport von Radionukliden mit Wasser) kann es zu Umverteilungen von Radionukliden kommen. Diese Umverteilungsprozesse können das Gleichgewicht stören. Als Folge sind natürliche Radionuklide in allen Umweltbereichen (Luft, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere) vorhanden. Je nach mineralogischer Zusammensetzung der Gesteine - insbesondere bei Vererzungen - ist der Radionuklidgehalt jedoch unterschiedlich hoch. Als obere Grenze für den natürlichen Hintergrundgehalt von Uran und Thorium (beziehungsweise der Folgeprodukte) in Böden und Gesteinen gelten im Allgemeinen 0,2 Becquerel pro Gramm (entspricht 200 Becquerel pro Kilogramm), in Einzelfällen (zum Beispiel Granit) ist eine spezifische Aktivität bis 0,5 Becquerel pro Gramm dokumentiert. Spezielle thorium- und uranhaltige Minerale können auch Aktivitätsgehalte von mehreren Becquerel pro Gramm aufweisen. Die Radionuklide der Zerfallsreihen sind – mit Ausnahme des Gases Radon – durchweg Schwermetalle. Chemisch und physikalisch verhalten sie sich in der Umwelt und bei industriellen Prozessen vergleichbar zu anderen, nicht radioaktiven Schwermetallen. Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität aus industriellen Prozessen Öl-Pipeline Bei der Nutzung von Rohstoffen (zum Beispiel Erze) werden somit grundsätzlich natürliche Radionuklide in technologische Prozesse eingeführt. In bestimmten Industriezweigen können Beschäftigte oder die Bevölkerung infolge natürlicher Radioaktivität einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sein. Ursachen sind entweder die Verwendung von Rohstoffen mit erhöhtem Radionuklidgehalt oder Radionuklidanreicherungen in Rückständen aus bestimmten technologischen Prozessen. In der Fachliteratur werden diese Rückstände oft als "naturally occurring radioactive materials" (abgekürzt " NORM ") bezeichnet. Ein Beispiel sind die Ablagerungen in Förderrohren aus der Erdöl- und Erdgasindustrie, die - je nach Lagerstätte - hohe Gehalte des radioaktiven Elementes Radium aufweisen können. NORM -Rückstände können grundsätzlich verwertet werden, sofern bei der beabsichtigten Folgenutzung keine erhöhte Strahlenexposition für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwarten ist. Falls dies aus technologischer beziehungsweise wirtschaftlicher Sicht nicht zumutbar ist, müssen die Rückstände auf Deponien sicher beseitigt werden. Gesetzliche Regelungen für Rückstände Mit dem Teil 3 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) vom 20. Juli 2001 wurden erstmals in Deutschland Regelungen zum Schutz der Beschäftigten und der Bevölkerung vor erhöhten Strahlenexpositionen durch natürliche radioaktive Stoffe getroffen. Die betrachteten Materialien werden nicht wegen ihrer radioaktiven Eigenschaften oder ihrer Eignung als Kernbrennstoff genutzt; die erhöhten Radionuklidgehalte treten vielmehr als (unerwünschte) Begleiterscheinung einiger herkömmlicher industrieller Prozesse auf. Der Gesetzgeber hat es daher als vernünftig angesehen, die Regelungen auf solche Prozesse und Stoffe zu beschränken, bei denen sich aufgrund der heute üblichen Verwertungs- oder Beseitigungswege die Strahlenbelastung deutlich erhöhen kann. Eine erhöhte Strahlenbelastung für Einzelpersonen der Bevölkerung liegt vor, wenn der Richtwert von 1 Millisievert pro Jahr für die effektive Dosis überschritten wird. Dann sind Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Der Richtwert orientiert sich an der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition und ist auch in anderen Bereichen des Strahlenschutzes etabliert. Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit mit NORM -Rückständen umgehen, gelten dabei als Teil der allgemeinen Bevölkerung. Anfang 2014 veröffentlichte die Europäische Atomgemeinschaft ( EURATOM ) Grundnormen zum Strahlenschutz . Die EURATOM -Mitgliedsländer sind verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgte dies im Jahr 2017 mit dem Strahlenschutzgesetz . Ergänzend hierzu wurde die Strahlenschutzverordnung im Jahr 2018 grundlegend überarbeitet. Beide gesetzlichen Regelungen sind seit dem 31. Dezember 2018 in Kraft. Überwachungsgrenzen Mit Hilfe umfangreicher Untersuchungen in relevanten Industriezweigen wurde eine Anzahl von Rückständen festgelegt, bei deren Beseitigung oder Verwertung Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erforderlich sein können. Ein Bewertungsmaßstab hierfür sind die Überwachungsgrenzen in Anlage 5 der Strahlenschutzverordnung . Werden diese Überwachungsgrenzen überschritten, kann die zuständige Strahlenschutzbehörde des Bundeslandes die Rückstände auf Antrag aus der Überwachung entlassen. Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen, dass der Richtwert von 1 Millisievert pro Jahr für die Bevölkerung bei der beabsichtigten Verwertung oder Beseitigung eingehalten wird und die geplante Verwertung oder Beseitigung abfallrechtlich zulässig ist. Da beim Umgang mit derartigen Rückständen kein plötzliches Freisetzungs- oder Unfallpotenzial besteht, hat der Gesetzgeber auf den sonst im Strahlenschutz üblichen Genehmigungsvorbehalt verzichtet. Die betroffenen Betriebe setzen die Maßnahmen weitgehend eigenverantwortlich um. Sie müssen jedoch der zuständigen Landesbehörde die Ergebnisse ihrer Prüfungen mitteilen. Diese kann dann bei Bedarf weitere Auflagen erteilen oder Kontrollen vornehmen. Auswirkungen Die Erfahrungen beim Vollzug von Teil 3 der bisherigen Strahlenschutzverordnung aus dem Jahr 2001 zeigen, dass die Regelungen das Bewusstsein aller Beteiligten um mögliche Probleme und Gefahren beim Umgang mit Stoffen, die erhöhte natürliche Radioaktivität enthalten, gestärkt haben. Folglich reduzierte sich in einigen Bereichen die Strahlenbelastung, ohne dabei die betroffenen Industriezweige übermäßig zu belasten. Hilfestellung Das Bundesumweltministerium ( BMUV ) und das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) unterstützen die zuständigen Landesbehörden beim Vollzug der rechtlichen Regelungen zur natürlichen Radioaktivität unter anderem durch untergesetzliche Regelwerke und Empfehlungen. So hat beispielsweise die Strahlenschutzkommission ( SSK ) auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums eine Empfehlung zur repräsentativen Beprobung von Rückständen herausgegeben. Das BfS unterstützt die Umsetzung, indem es Leitfäden zur Ermittlung der Strahlenexposition sowie Messanleitungen erarbeitet. Außerdem prüft das BfS gegenwärtig, ob die Empfehlungen und Anleitungen zum Thema Bergbauliche Hinterlassenschaften auf Rückstände nach Anlage 1 des Strahlenschutzgesetzes übertragbar sind. Stand: 13.05.2024
Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung Rückstände von bestimmten Verfahren der Aufbereitung von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken können gegenüber dem natürlichen Hintergrund von Böden erhöhte Radionuklidgehalte aufweisen. Beim Umgang mit diesen Rückständen können unter ungünstigen Umständen Beschäftigte (innerhalb des Wasserwerks, aber auch im Zuge der Verwertung beziehungsweise Beseitigung) einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sein. Der Artikel beschreibt die Entstehung dieser Rückstände und zeigt auf, welche Expositionspfade zu einer erhöhten Strahlenexposition für Beschäftigte führen können. Natürliche Radionuklide im Rohwasser Rückstandsarten bei der Wasseraufbereitung Beseitigung oder Verwertung Rechtlicher Rahmen Expositionspfade und Expositionsszenarien Literatur Natürliche Radionuklide im Rohwasser Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen von Uran -238, Uran -235 und Thorium-232 sind in allen Gesteinen in Spuren anzutreffen. Wenn Rohwasser mit diesen Gesteinen in Kontakt kommt, lösen sich Radionuklide zu einem kleinen Teil aus dem Gestein heraus und gelangen in das Grundwasser. Die Aktivitätskonzentration hängt entscheidend von der Gesteinsart und deren chemischer Zusammensetzung ab. Die Studie Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) bestätigte dies. Die Tabelle zeigt einen Auszug der Ergebnisse: Medianwerte (Med) und Maximalwerte (Max) der Aktivitätskonzentrationen häufig vorkommender natürlicher Radionuklide im Rohwasser in Millibecquerel pro Liter, abhängig von der Gesteinsart der wasserführenden Grundwasserschicht ( Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland ) Gesteinsart U -238 Ra -226 Pb -210 Po -210 Ra -228 Med Max Med Max Med Max Med Max Med Max Basalt <0,74 5,7 1,0 2,8 1,9 20 0,99 5,6 <0,81 5,4 Gneis <0,74 15 2,2 7,0 7,8 29 1,8 8,3 4,3 7,8 Granit 1,2 53 12 98 9,5 70 2,0 19 11 29 Kalkstein 6,0 210 5,9 160 3,2 23 1,3 18 5,4 110 Sand 3,6 120 7,1 36 2,1 18 1,3 19 6,7 46 Schiefer 1,1 97 2,6 27 2,1 19 1,8 9,4 3,7 26 Sandstein 17 590 12 380 3,6 31 2,9 630 9,3 210 sonstiges Gestein 2,5 620 8,0 300 4,1 270 2,0 410 7,5 130 Die Aktivitätskonzentration der Radionuklide im Rohwasser ist zudem abhängig von dem Redox-Potential , dem pH-Wert im Rohwasser und der Löslichkeit der Radionuklide . nach oben Rückstandsarten bei der Wasseraufbereitung Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, müssen Rohwässer gegebenenfalls zu Trinkwasserqualität aufbereitet werden. Zur Entfernung von Störstoffen wendet man je nach chemischer Zusammensetzung des Wassers unterschiedliche Verfahren zur Wasseraufbereitung an. Die dabei anfallenden Rückstände sind nach einer Definition [1] des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hauptsächlich eisenhaltige Schlämme, kalkhaltige Schlämme, Flockungsschlämme, Aktivkohle und Siebgut. Weitere Rückstände können beim Austausch von Filtermaterial (zum Beispiel Filtersand/Filterkies) oder speziellen Absorberharzen sowie beim Anlagenrückbau (zum Beispiel Rohre mit Ablagerungen) anfallen. Bisher wurden bei der Trinkwasseraufbereitung Radionuklide normalerweise nicht gezielt entfernt. Trotzdem können sich diese in einem Teil der Rückstände über das natürliche Niveau von Böden und Gesteinen hinaus anreichern. Im Oberflächenwasser ist die Konzentration natürlicher Radionuklide geringer als im Grundwasser; deshalb sind vor allem bei der Aufbereitung von Grundwasser Rückstände mit erhöhten Radionuklidgehalten zu erwarten. Medianwerte (Med) und Maximalwerte (Max) der Aktivitätskonzentrationen häufig vorkommender natürlicher Radionuklide im Oberflächenwasser und im Grundwasser in Millibecquerel pro Liter ( Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland ) Wasserart U -238 Ra -226 Pb -210 Po-210 Ra -228 Med Max Med Max Med Max Med Max Med Max Grundwasser 5,4 620 8,4 380 2,7 82 1,6 630 7,8 210 Oberflächen-Wasser 1,3 39 4,3 32 2,2 29 1,6 19 4,2 42 Bisher sind bei Rückständen aus der Aufbereitung von Grundwasser zu Trinkwasser erhöhte Radionuklidgehalte in Eisenschlämmen und Kalkschlämmen aus der Entsäuerung sowie in Austauschharzen, Aktivkohle und Filterkiesen aus der Enteisenung/Entmanganung bekannt. Bei Thermalwasserquellen wurde zudem von radionuklidhaltigen Inkrustationen berichtet . In den vor allem bei der Aufbereitung von Oberflächenwasser anfallenden Flockungsschlämmen und im Siebgut sind keine erhöhten Radionuklidgehalte zu erwarten. Der DVGW hat mit dem Arbeitsblatt W256 [2] Hinweise und Hintergrundinformationen zu Vorkommen, Verwertung und Entsorgung von radionuklidhaltigen Rückständen in der Wasserversorgung veröffentlicht. nach oben Beseitigung oder Verwertung Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Verwertung gegenüber einer Beseitigung vorzuziehen. Allerdings entfällt bei einer Gefahr für Mensch und Umwelt der Vorrang zur Verwertung. Von den oben aufgeführten Rückständen können Eisenschlämme, Kalkschlämme aus der Entsäuerung und Filterkiese grundsätzlich wiederverwertet werden. Der DVGW empfiehlt in seinem Merkblatt W221-3 [1] für diese Rückstände verschiedene Verwertungsmöglichkeiten: Eisenschlämme werden in der Umwelttechnik verwendet, um den Gehalt an Schwefelwasserstoff und Phosphat zu senken. Außerdem kommen sie in der Ziegelindustrie und in der Zementindustrie sowie bei der Herstellung von Pflanzgranulat als Sekundärrohstoff zum Einsatz. In der Vergangenheit wurden etwa 35 Prozent der Eisenschlämme deponiert; aus abfallrechtlichen Gründen wird dieser Anteil in Zukunft voraussichtlich sinken. Kalkschlämme aus der Entsäuerung werden zur Verbesserung ("Melioration") des pH-Wertes im Boden in der Land- und Forstwirtschaft ausgebracht. Die Verwertung dieser Rückstände - etwa bei der Herstellung von Kalk und Zement oder zur Herstellung künstlicher Bodensubstrate – ist denkbar. Da Filterkiese aus der Enteisenung und Entmanganung über mehrere Jahre bis Jahrzehnte im Wasserwerk im Einsatz bleiben, fallen diese nur selten als Rückstand bei den Wasserversorgern an. Deshalb haben sich für diese Rückstände keine festen Entsorgungswege durchgesetzt. Von Einzelfällen ist bekannt, dass die Kiese zur Inbetriebnahme neuer Filteranlage in anderen Wasserwerken oder im Straßenbau eingesetzt werden. Zudem könnten sie im Landschafts- und Wegebau verwertet werden. Informationen zur Menge der verwerteten oder deponierten Rückstände sind nicht veröffentlicht und liegen auch dem DVGW nicht vor. Für Ablagerungen ist bisher keine Verwertungsoption bekannt, während Aktivkohle und Absorberharze aufgrund des hohen Kohlenstoffanteils grundsätzlich thermisch verwertbar sind. nach oben Rechtlicher Rahmen Anfang 2014 veröffentlichte die Europäische Atomgemeinschaft ( EURATOM ) europäische Grundnormen zum Strahlenschutz . Darin werden Rückstände aus Grundwasserfilteranlagen als ein relevanter Industriezweig eingestuft. Die EURATOM -Mitgliedsländer sind verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung In Deutschland erfolgte dies im Jahr 2017 mit dem Strahlenschutzgesetz . Ergänzend hierzu wurde die Strahlenschutzverordnung im Jahr 2018 überarbeitet. Beide gesetzlichen Regelungen sind seit dem 31.12.2018 in Kraft. In der Anlage 1 zum Strahlenschutzgesetz werden Filterkiese, Filtersande und Kornaktivkohle erstmals in der Liste der zu berücksichtigenden Rückstände mit aufgeführt und unterliegen somit den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes. Weitere Vorgaben Sofern Rückstände aus Wasserwerken in Bauprodukten wiederverwertet werden, sind zudem die Vorgaben der europäischen Empfehlung zur natürlichen Radioaktivität in Baumaterialien einzuhalten, nach der von handelsüblichen Baustoffen keine erhöhte Strahlenexposition für die Bevölkerung ausgehen sollte. Im Strahlenschutzgesetz sind auch Regelungen für Bauprodukte niedergelegt, die ebenfalls zum 31.12.2018 in Kraft traten. Weiterhin ist zu prüfen, ob die geplante Verwertung oder Beseitigung abfallrechtlich zulässig sind. Insbesondere bei einer Verwertung im Landschaftsbau oder im Straßenbau sind die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zum Auslaugverhalten von mineralischen Reststoffen zu berücksichtigen. Für den Transport von Materialien muss das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) eingehalten werden. nach oben Expositionspfade und Expositionsszenarien Je nach Menge, Radionuklidgehalt im Rückstand und Entsorgungsvariante können Beschäftigte - in Wasserwerken oder bei Entsorgungs- beziehungsweise Verwertungsfirmen - beim Umgang mit Rückständen aus Wasserwerken einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt sein. Ob tatsächlich eine erheblich erhöhte Strahlenexposition (mehr als einem Millisievert pro Jahr zusätzlich zur natürlichen Umweltradioaktivität) für Beschäftigte zu befürchten ist, lässt sich anhand einer Dosisabschätzung ermitteln. Bei einer Dosisabschätzung sollten die Situationen Aufenthalt der Beschäftigten in Räumen, in denen Rückstände lagern, Umgang mit den Rückständen bei Lagerung, Verwertung, Transport oder Beseitigung und Wartung beziehungsweise Reinigung von Betriebsanlagen betrachtet werden. Aus Sicht des Strahlenschutzes sind dabei die Expositionspfade äußere Gammastrahlung , Inhalation von Staub und Inhalation von Radon und Radonzerfallsprodukten zu berücksichtigen. Weiterhin können bei einer Deponierung oder einer Verwertung im Straßenbau und vor allem im Landschaftsbau Radionuklide aus den Rückständen mit dem Sickerwasser freigesetzt und ins Grundwasser eingetragen werden. Für die Allgemeinbevölkerung ergibt sich bei einer Nutzung dieses Grundwassers unter Umständen ein zusätzlicher Expositionspfad. Die Verwendung beeinträchtigten Grundwassers aus einem Privatbrunnen zu Trinkwasserzwecken oder zur Beregnung ist daher bei einer Dosisabschätzung zwingend zu berücksichtigen. Abschätzung der Strahlenexposition für Beschäftige in Wasserwerken, bei Entsorgungsbetrieben und bei Verwertern In verschiedenen Studien wurde für den Umgang mit Eisen-, Mangan- und Kalkschlämmen die Strahlenexposition für Beschäftige in Wasserwerken, bei Entsorgungsbetrieben und bei Verwertern abgeschätzt ("Ermittlung von Arbeitsfeldern mit erhöhter Exposition durch natürliche Radionuklide und überwachungsbedürftige Rückstände – Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung, Teil I und Teil II "). Im Ergebnis ist selbst unter ungünstigen Annahmen eine Überschreitung des Dosisrichtwerts für die Bevölkerung von einem Millisievert pro Jahr nicht zu befürchten. Aus den bisher veröffentlichten Aktivitätsgehalten zu Aktivkohle und Inkrustation aus Wasserwerken ist ebenfalls keine erhöhte Strahlenexposition für die Bevölkerung abzuleiten. Bei der Entsorgung oder Verwertung von Filterkiesen aus der Manganentferung/Eisenentfernung sowie von hochbeladenen Austauschharzen, die bei der gezielten Entfernung von Uran entstehen, kann eine Überschreitung des Dosisrichtwertes nach bisherigem Kenntnisstand unter ungünstigen Umständen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird eine Einzelfallbetrachtung empfohlen. Sollte nach dieser Prüfung der Dosisrichtwert tatsächlich überschritten sein, ist in diesen Fällen zu klären, welche Maßnahmen zur Dosisminderung mit vertretbarem Aufwand eingeführt werden können. Hierzu zählen beispielsweise das Tragen persönlicher Schutzausrüstung oder die Suche nach alternativen Entsorgungswegen. Berechnungsvorschriften Das BfS erstellt aktuell Berechnungsvorschriften, mit denen sich die effektive Dosis für Beschäftigte und Personen der Bevölkerung aufgrund einer Exposition durch NORM -Stoffe abschätzen lässt (Berechnungsgrundlagen NORM ). Bis zur Fertigstellung dieser Berechnungsvorschrift bietet das BfS Empfehlungen für eine vereinfachte Abschätzung der Strahlenexposition für Beschäftigte und Personen der Bevölkerung an. nach oben Literatur [1] DVGW (2000): Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen; Teil 3: Vermeidung, Verwertung und Beseitigung. DVGW -Arbeitsblatt W221-3 [2] DVGW (2020): Radionuklidhaltige Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwasser – Bewertung und Entsorgung. DVGW -Arbeitsblatt W256 Stand: 17.04.2024
Die einzige kerntechnische Anlage in Berlin gemäß § 7 Atomgesetz ist der Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB). Die staatliche Aufsicht überwacht kerntechnische Anlagen kontinuierlich während ihrer gesamten Lebensdauer, einschließlich der Errichtung, Stilllegung und Sicherung. Forschungsreaktor BER II Aufgaben der Atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Der Betrieb des Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) wurde im Dezember 2019 eingestellt. Der BER II diente zur Bereitstellung von Neutronen für die Forschung. Neutronenstrahlung wird von der Wissenschaft, neben Röntgen- und elektromagnetische Strahlung (Gammastrahlung), zur Erforschung der Eigenschaften von Materialien genutzt. Der Zweck des BER II war nicht die Herstellung von Energie, sondern die Bereitstellung von Neutronen. Er war nicht mit einem Kernkraftwerk vergleichbar, da er in einer Umgebung ohne hohe Drücke bei geringen Temperaturen und bei einer Wärmeleistung von gerade einmal 10 MW arbeitete. Andere kerntechnische Anlagen, wie z.B. Kernkraftwerke oder Brennelement-Fabriken, gibt es in Berlin nicht. Es gibt allerdings eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, die radioaktive Stoffe in der Medizin, in der Forschung oder zu wirtschaftlichen Zwecken einsetzen bzw. handhaben. Soweit es sich bei diesen radioaktiven Stoffen nicht um Kernbrennstoffe handelt, sind diese Einrichtungen nicht Gegenstand der Atomaufsicht, sondern der für Strahlenschutz zuständigen Behörden. Am Abend des 26. Juni 2017 erfolgte der letzte Abtransport von bestrahlten Brennelementen aus dem BER II in die USA. Pressemitteilung vom 28.06.2017 Die sogenannte kurze Wannsee-Flugroute für den neuen Flughafen BER führt östlich an dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Berlin vorbei, auf dem sich der Forschungsreaktor BER II befindet. Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Informationen zur Stilllegung des BER II FAQ-Liste des HZB zur Sicherheit BER II Forschungsreaktor BER II beim HZB Höchstmögliche Sicherheitsanforderungen Die Atomaufsicht sorgt mit den hinzugezogenen Sachverständigen nach § 20 AtG , im Zusammenwirken mit der Betreiberin des BER II dafür, dass die kerntechnische Anlage BER II den höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Hierzu gehört eine fortlaufende Anpassung bzw. Verbesserung der sicherheitstechnischen Maßnahmen. Dabei werden neue Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung ebenso berücksichtigt wie Erfahrungen aus dem Betrieb des BER II und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen im In- und Ausland. Kerntechnisches Regelwerk Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Nebenbestimmungen, die in atomrechtlichen Genehmigungen festgelegt sind. Weiterhin überwacht sie die Erfüllung von Anordnungen oder Verfügungen nach dem kerntechnischen Regelwerk durch die Genehmigungsinhaber. Sie bearbeitet zustimmungspflichtige Vorhaben und überprüft die Einhaltung der Betriebsvorschriften, die Anforderungen an wiederkehrend zu prüfende sicherheitsrelevante Anlagenteile sowie die betriebsinternen Strahlenschutzmaßnahmen. Umgebungsüberwachung Für die Umgebungsüberwachung des BER II hat die Atomaufsicht jederzeit Zugriff auf ein Fernüberwachungssystem, welches wichtige Anlagenparameter, Emissionsdaten, Wetterparameter und Radioaktivitätsmesswerte erfasst. Erlass von Anordnungen bei Gefahr Darüber hinaus haben die Aufsichtsbehörde und ihre Sachverständigen jederzeit Zutritt zum BER II, falls dies erforderlich sein sollte. Im Bedarfsfall können Anordnungen erlassen, Genehmigungen widerrufen oder die Einstellung des Betriebs angeordnet werden. Dies würde in der Regel der Fall sein, wenn Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen bzw. Genehmigungsauflagen festgestellt würden, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachgüter darstellen können. Rechtsgrundlagen Atomgesetz (AtG) Strahlenschutzgesetz (StrSchG) Grundgesetz (GG) Sollte es beim BER II zu einem für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignis kommen, wird dieses von der Betreiberin an die Atomaufsicht gemeldet. Grundlage für dieses Meldeverfahren ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus der kerntechnischen Anlagen zu überwachen und ihn mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen des Aufsichtsverfahrens immer noch weiter zu verbessern. Gemeldet werden müssen auch Ereignisse, die nicht auf eine Sicherheitsgefährdung hindeuten, deren Auswertung aber einen Erkenntnisgewinn verspricht. Für den BER II werden die Meldekriterien für Ereignisse in Forschungsreaktoren in der Anlage 3 der AtSMV angewandt. Ergänzend zu dem gesetzlichen vorgeschriebenen deutschen Meldeverfahren werden meldepflichtige Ereignisse auch nach der internationalen Bewertungsskala INES der IAEA eingestuft, um die Bedeutung des Ereignisses für die Sicherheit der Anlage und dessen radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umgebung transparent darzustellen. Alle bisherigen Ereignisse beim BER II wurden mit der INES-Stufe 0, d.h.“keine oder sehr geringe unmittelbare sicherheitstechnische bzw. keine radiologische Bedeutung”, gemeldet. Insbesondere traten aufgrund keiner Ereignisse Ableitungen radioaktiver Stoffe oberhalb genehmigter Werte für Fortluft und Abwasser auf. Jedes meldepflichtige Ereignis beim BER II ist in den Monats- und Jahresberichten der Störfallmeldestelle des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit aufgeführt. Zu den routinemäßigen und anlassbezogenen Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören die technische Kontrolle und Überwachung des BER II, das Führen von regelmäßigen Aufsichts- und Fachgesprächen mit der Betreiberin und den hinzugezogenen Sachverständigen, die Abnahme von fachlichen Prüfungen am Reaktor zur Bestätigung der erforderlichen Fachkunde die Prüfung und Begleitung von eingereichten Änderungs- und Instandhaltungsanträgen; die Auswertung und Prüfung der Betreiberberichte wie etwa der technischen Monats- und Jahresberichte, die Auswertung und Prüfung der dazugehörenden Stellungnahmen der Sachverständigen. Gemäß Auflage 3.4.3 der Betriebsgenehmigung (dritte Teilgenehmigung zur Änderung des Forschungsreaktors BER II in Berlin Wannsee) ist die Betreiberin verpflichtet, der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde schriftlich über den bestimmungsgemäßen Betrieb zu berichten. Dabei wird dargestellt, wie der Betrieb seit der letzten Berichterstattung verlaufen ist, z.B. wann der Reaktor in Betrieb war und welche Störungen auftraten. Ferner enthält der Bericht auch eine Übersicht, welche Arbeiten durchgeführt worden sind. Weiterhin muss jede Bewegung von Kernbrennstoff angezeigt werden. Im Rahmen des Berichtes wird auch darüber informiert, welche Themen innerhalb des Fachkundeerhalts behandelt worden sind. Gemäß Auflage 3.4.4 ist die Betreiberin auch verpflichtet, die nach den Artikel 78 und 79 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) zu führenden Aufstellungen über Kernmaterial betreffende Betriebsvorgänge der Atomaufsicht zuzuleiten. Mit der Auflage 3.4.5 ist die Betreiberin weiterhin verpflichtet, vierteljährlich über die Messergebnisse der Umgebungsüberwachung schriftlich zu berichten. Die Atomaufsicht hat über ein entsprechendes Computerprogramm jederzeit Zugriff auf die Daten des Reaktorfernüberwachungssystems (RFÜ) . Das RFÜ ist ein komplexes Mess- und Informationssystem, welches rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission) vollautomatisch erfasst und überwacht. Meteorologische Daten zum Standort des BER II in Wannsee und Messwerte aus dem integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS) des BfS werden ebenfalls in das RFÜ übernommen. Das RFÜ bietet zahlreiche Möglichkeiten, die gemessenen Werte auszuwerten, darzustellen und auf die Einhaltung von Grenzwerten und Schutzzielen hin zu überprüfen, und dient somit als Instrument der atomrechtlichen Aufsicht. Die wichtigsten Betriebsparameter des BER II, wie z.B. Reaktorleistung, Temperatur und Füllstand im Reaktorbecken und Dosisleistung in verschiedenen Bereichen sowie Radioaktivität in Fortluft und Abwasser werden im RFÜ online überwacht. Die wichtigsten Daten werden regelmäßig durch die Atomaufsicht kontrolliert und bei Auffälligkeiten erfolgt sofort eine Ursachenermittlung. Damit relevante Vorfälle nicht unbemerkt bleiben, erfolgt bei Erreichen von im System eingestellten Schwellwerten eine automatische Alarmierung der Aufsichtsbehörde. Bezüglich der nuklearen Sicherheit steht die Aufsichtsbehörde im ständigen Austausch zu allen relevanten Aufsichtsthemen mit anderen Bundesländern und dem Bund. Hierfür sorgen die seit Jahrzehnten etablierten Bund-Länder-Gremien des Länderausschusses für Atomkernenergie. In diesen Bund-Länder-Gremien arbeitet sie mit an der Weiterentwicklung und Überarbeitung des kerntechnischen Regelwerks . Darüber hinaus arbeitet die Aufsicht auch mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union z.B. beim Erfahrungsaustausch im Rahmen themenbezogenen technischen Selbstbewertungen (gemäß AtG § 24b [1] Selbstbewertung und internationale Prüfung) zusammen. Weiterführende Informationen zum Länderausschuss für Atomkernenergie
BfS koordiniert europäisches Radon-Forschungsprojekt Projekt RadoNorm soll Schutz von Arbeitnehmer*innen und Bevölkerung verbessern Ausgabejahr 2020 Datum 12.03.2020 Unter der Federführung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) werden in den kommenden fünf Jahren 56 europäische Institutionen zusammenarbeiten, um den Schutz von Arbeitnehmer*innen und Bevölkerung vor dem radioaktiven Gas Radon und vor Rückständen aus industriellen Prozessen mit erhöhter natürlicher Radioaktivität ( NORM ) zu verbessern: Die Europäische Union ( EU ) hat angekündigt, ein vom BfS initiiertes und geleitetes Forschungskonsortium mit insgesamt 18 Millionen Euro zu fördern. Wichtiges Signal für den Strahlenschutz BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini "Die Förderzusage der EU ist ein großer Erfolg für das BfS und seine Partner" , betonte BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Sie ist ein wichtiges Signal, das den Stellenwert des Strahlenschutzes und der Strahlenschutz-Forschung in der EU unterstreicht." "Das Projekt RadoNorm bietet die einzigartige Chance, Verbesserungen des Strahlenschutzes in den Bereichen Radon und NORM ganzheitlich anzugehen: Die Vielzahl der beteiligten Partner ermöglicht es, Kompetenzen, Erfahrungen und Infrastrukturen aus verschiedenen Disziplinen, Nationalitäten und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zusammenzubringen und gemeinsam zu nutzen" , sagte Paulini. Radon und NORM Wege des Radons aus dem Boden an die Oberfläche Etwa die Hälfte der durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland wird durch das radioaktive Gas Radon verursacht. Radon entsteht im Boden. Von dort kann es in Gebäude gelangen und sich in der Raumluft anreichern. Erhöhte Radon -Konzentrationen in der Atemluft erhöhen das Lungenkrebsrisiko . Die Abkürzung NORM steht für " naturally occurring radioactive materials " – Rückstände aus industriellen Prozessen mit erhöhter natürlicher Radioaktivität . Ein Beispiel sind Ablagerungen in Förderrohren aus der Erdöl- und Erdgasindustrie. Je nach Lagerstätte können die Ablagerungen verhältnismäßig hohe Gehalte des radioaktiven Elementes Radium aufweisen. Strahlenschutz für Alltagssituationen Das multidisziplinäre Forschungsvorhaben RadoNorm soll das Wissen über die Wirkungen niedriger natürlicher Strahlendosen sowie über Alltags- und Arbeitssituationen verbessern, in denen sie vorkommen. Darauf aufbauend wollen die beteiligten Institutionen wirksame Schutzmaßnahmen und wissenschaftsbasierte Empfehlungen für Regulierungsmaßnahmen entwickeln. Neben naturwissenschaftlichen Ansätzen liegt ein Forschungsschwerpunkt auf der gesellschaftlichen Akzeptanz und Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Einen hohen Stellenwert für eine erfolgreiche Verbesserung des Strahlenschutzes hat darüber hinaus die Verbreitung der Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben unter Stakeholdern und in der Bevölkerung. Dies soll auch die Akzeptanz von Maßnahmen zur Minderung der Strahlenexposition , zum Beispiel in Wohngebäuden, erhöhen. Die Untersuchungen der Strahlenwirkungen berücksichtigen beruflich exponierte Personen und Personen aus der Bevölkerung einschließlich strahlenempfindlicherer Gruppen wie Frauen, Kinder und Schwangere. Mit Doktoranden- und Post-Doc-Programmen ist eine gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vorgesehen, um die Kompetenzen im Strahlenschutz in Europa langfristig zu erhalten und, wo nötig, auszubauen. RadoNorm im Detail An dem multidisziplinären Forschungsvorhaben RadoNorm " Towards effective radiation protection based on improved scientific evidence and social considerations – focus on radon on NORM " beteiligen sich 56 Strahlenschutz -Institutionen, Forschungszentren und Universitäten aus 22 EU -Staaten sowie aus assoziierten Staaten. Darüber hinaus soll mit Partnern in den USA und Kanada zusammengearbeitet werden. Die Laufzeit des Projektes beträgt fünf Jahre. RadoNorm wird aus dem EU -Rahmenprogramm Horizont 2020 finanziert. Die entsprechenden Förderverträge werden in den kommenden Wochen geschlossen. Arbeitspakete und deren Leitung Die Steuerung von RadoNorm liegt beim BfS . Mitarbeiter*innen des BfS sind darüber hinaus an allen weiteren Arbeitspaketen beteiligt. Insgesamt umfasst RadoNorm acht Arbeitspakete: Koordination und Management des EU -Projektes einschließlich wissenschaftlicher und finanzieller Administration: Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Deutschland Detaillierte Charakterisierung der Radon - und NORM - Exposition : Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire ( IRSN ), Frankreich Optimierung der Dosimetrie für spezifische Expositionsszenarien: Hungarian National Nuclear Research Programme ( MTA-EK ), Ungarn Bewertung der Auswirkungen und Risiken von Radon und NORM für Mensch und Umwelt: Radiation and Nuclear Safety Authority ( STUK ), Finnland Verbesserung der technischen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition : Státní ústav radiační ochrany, v.v.i. ( SÚRO ), Tschechische Republik Einbeziehung sozialer und gesellschaftlicher Aspekte in wissenschaftliche Empfehlungen und Risikokommunikation : Studiecentrum voor Kernenergie - Centre d'Étude de l'énergie Nucléaire ( SCK - CEN ), Belgien Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Stockholms universitet ( SU ), Schweden Verbreitung der Erkenntnisse unter Stakeholdern und Bevölkerung: Elektroinštitut Milan Vidmar ( EIMV ), Slowenien Horizont 2020 Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Als Förderprogramm zielt es darauf ab, EU -weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen. Die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung wird durch gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie durch Bereitstellung geeigneter Infrastrukturen gewährleistet. RadoNorm wird unter Horizont 2020 im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft – Euratom gefördert. Stand: 12.03.2020
Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die aus der zivilen Nutzung stammen, verabschiedet. Die EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis zum 23. August 2015 eine Bestandsaufnahme der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle zu erheben und ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) vorzulegen. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 1. April 2015 das Nationale Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle und einen dazugehörigen Umweltbericht mit möglichen Umweltauswirkungen des Programms beteiligt die Öffentlichkeit an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden haben bis zum 31. Mai 2015 Gelegenheit, zum Entwurf des Programms Stellung zu nehmen.
Neue Euratom-Verordnung zur Festlegung von Grenzwerten für radioaktiv kontaminierte Lebens- und Futtermittel verabschiedet Der Rat der Europäischen Union hat am 15. Januar 2016 eine neue Euratom-Verordnung zur Festlegung von Höchstwerten für Lebens- und Futtermittel, die nach einem nuklearen Unfall oder einem anderem radiologischen Notfall mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sein können, verabschiedet. Diese Basisverordnung ermächtigt die Kommission, nach einem radiologischen Notfall unter Beteiligung der Mitgliedstaaten kurzfristig in einer Durchführungsverordnung verbindliche Grenzwerte festzulegen. Lebens- und Futtermittel, die diese verbindlichen Höchstwerte überschreiten, dürfen dann in der EU nicht mehr verkauft werden. Die einheitlichen Regelungen ermöglichen im europäischen Binnenmarkt einen effektiven Schutz der Bevölkerung vor radioaktiv kontaminierten Lebensmitteln und begrenzen zu diesem Zweck auch die Verwendung kontaminierter Futtermittel. Sie ersetzen die bisher gültigen Euratom-Verordnungen Nummer 3954/87, Nummer 944/89 und Nummer 770/90. Bei den Beratungen des Verordnungsentwurfs im Rat hat sich die Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, in der neuen Euratom-Höchstwerteverordnung stärker die Erfahrungen nach dem Reaktorunfall in Fukushima zu berücksichtigen. Die Neufassung ermöglicht es, in Zukunft schnell und flexibel an die Umstände des jeweiligen Notfalls angepasste Grenzwerte für die Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln festsetzen zu können, die jedoch die in den Anhängen der Verordnung festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten dürfen. Durch die Möglichkeit, auch niedrigere Grenzwerte festzulegen, soll der Strahlenschutz optimiert und die radioaktive Belastung der Bevölkerung so niedrig gehalten werden, wie dies beim jeweiligen Notfall vernünftigerweise erreichbar ist. Wie von der Bundesregierung gefordert, sind die speziellen Strahlenschutzregelungen der neuen Euratom-Verordnung zugleich stärker mit den allgemeinen EU-Anforderungen und Verfahren zur Lebensmittelsicherheit verzahnt und harmonisiert. Die neue Verordnung ist daher eine wichtige Vorkehrung zur künftigen Verbesserung des Strahlenschutzes und der Lebensmittelsicherheit bei radiologischen Notfällen, die sich innerhalb oder außerhalb der EU ereignen können. Diese Verordnung trat am 9. Februar 2016 in Kraft. Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das (Euratom) 2016/52.
Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergieorganisation Dokument aus dem Handbuch für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 219KB, nicht barrierefrei
Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Arbeitsorganisation Dokument aus dem Handbuch für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 363KB, nicht barrierefrei
Origin | Count |
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Bund | 41 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 29 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 2 |
unbekannt | 9 |
License | Count |
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geschlossen | 11 |
offen | 31 |
Language | Count |
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Deutsch | 36 |
Englisch | 9 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 2 |
Keine | 23 |
Webseite | 17 |
Topic | Count |
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Boden | 17 |
Lebewesen & Lebensräume | 19 |
Luft | 17 |
Mensch & Umwelt | 42 |
Wasser | 14 |
Weitere | 38 |