Greenpeace legte am 9. Juni 2015 Beschwerde bei der Europäischen Kommisson gegen den Transport von hochradioaktivem Müll aus dem AKW Jülich in die USA ein. Die EU-Beschwerde richtet sich gegen das Verhalten der beteiligten Bundesministerien, Bundesämter sowie gegen das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalens. Nach Auffassung der Umweltorganisation stellt die geplante Verbringung von 152 Castorbehältern mit Brennelementekugeln aus dem Zwischenlager des FJZ zur Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site und – nach deren Aufbereitung – der Verbleib der Abfälle in den USA, eine Verletzung von Art. 4 (4) der Richtlinie 2011/70/EURATOM dar. Denn EURATOM genehmigt nur den Export von Atommüll aus der Forschung. Der AVR-Reaktor in Jülich speiste jedoch als Prototyp von 1967 bis 1988 rund 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom ins öffentliche Netz ein und könne aus diesem Grund nicht als Forschungsreaktor bezeichnet werden. AVR steht für Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich – ein Zusammenschluss vor allem kommunaler Stromversorger.
Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die aus der zivilen Nutzung stammen, verabschiedet. Die EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis zum 23. August 2015 eine Bestandsaufnahme der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle zu erheben und ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) vorzulegen. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 1. April 2015 das Nationale Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle und einen dazugehörigen Umweltbericht mit möglichen Umweltauswirkungen des Programms beteiligt die Öffentlichkeit an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden haben bis zum 31. Mai 2015 Gelegenheit, zum Entwurf des Programms Stellung zu nehmen.
Ziel des Strahlenschutzes ist es, Schäden an Patienten, Personal sowie der Umwelt durch den Einsatz ionisierender Strahlung zu minimieren. Bei jeder Art von Tätigkeiten kommt es dabei ganz natürlich zu unerwünschten Ereignissen, welche zu einer erhöhten Exposition führen bzw. führen können. Diese werden als Vorkommnisse bezeichnet. Die Richtlinie 2013/59/Euratom fordert eine konkrete Beschäftigung mit Vorkommnissen sowie Maßnahmen zu deren Erkennung und Vermeidung. Die Forderung wurde in Deutschland in das Strahlenschutzgesetz aufgenommen und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) weiter konkretisiert. In Deutschland bestand zum Start dieses Vorhabens allerdings noch kein etabliertes System, welches die Forderung der Euratom in die Praxis übertragen konnte. Weder bestanden konkrete Festlegungen dazu, was als ein Vorkommnis anzusehen ist, noch Strukturen, um ein zugehöriges Meldesystem in der Praxis abzubilden. Mit dem Ziel praxistaugliche Kriterien für Vorkommnisse zu spezifizieren sowie ein System zur Erfassung und Bearbeitung von Vorkommnissen in nuklearmedizinischen Einrichtungen in Deutschland zu entwickeln und im Rahmen einer Anwendungsstudie zu testen, wurde das vorliegende Vorhaben vom Bundesamt für Strahlenschutz initiiert. Ein Blick auf international verfügbare Literatur sowie Empfehlungen internationaler Gremien zeigte, dass Ansätze aus dem Bereich des Risikomanagements für die vorliegende Fragestellung anwendbar sind. Weiterhin zeigte es sich, dass im Laufe der Jahre international eine Reihe von Vorhaben zum Aufbau von Meldesystemen für Vorkommnisse durchgeführt wurden. Tatsächlich etablierte Systeme wurden allerdings nur in wenigen Ländern beobachtet. Auf Basis der innerhalb der Studien verwendeten Kriterien, eigener Überlegungen sowie in Abstimmung mit den klinischen Einrichtungen, welche an der Anwendungsstudie mitwirkten, wurde ein Kriterienkatalog für Vorkommnisse entwickelt und im Rahmen eines Zeitraums von zwölf Monaten in dreizehn Einrichtungen unterschiedlicher Größe sowie unter Einbeziehung der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung getestet und weiterentwickelt. Zur Dokumentation und möglichst niederschwelligen Bearbeitung von Vorkommnissen wurde eine Softwarelösung entwickelt und in den Einrichtungen implementiert. Zu zwei Zeitpunkten innerhalb der Anwendungsstudie sowie zum Abschluss wurden die in dem davor liegenden Zeitraum beobachteten Vorkommnisse ausgewertet. Insgesamt wurden innerhalb der Anwendungsstudie 66 Vorkommnisse sowie Beinahe-Vorkommnisse beobachtet. Drei der Vorkommnisse waren entsprechend der Definitionen innerhalb der StrlSchV als „bedeutsam“ und damit meldepflichtig anzusehen. Die Ursachen der beobachteten Vorkommnisse waren vielfältig. Neben durch Patienten sowie das Personal der nuklearmedizinischen Einrichtungen verursachte Vorkommnisse wurden auch solche beobachtet, die auf die eingesetzte Technik oder Infrastruktur zurückzuführen sind sowie andere, die sich aus dem Zusammenspiel mit weiteren klinischen Disziplinen ergeben. In einem Fragebogen zum Abschluss der Erhebungsphase wurden weitere, im Hinblick auf das Vorhaben relevante Aspekte von den Teilnehmern der Anwendungsstudie erhoben und ausgewertet. Ergänzend zu den konkreten Arbeiten erfolgten zwei kritische Auseinandersetzungen mit der Materie. Die eine beschäftigt sich mit der Möglichkeit der zuständigen Behörden einen rechtskonformen Umgang mit Vorkommnissen zu prüfen. Es zeigte sich hier, dass es aufgrund der spezifischen Arbeitsweisen innerhalb der Nuklearmedizin als eher problematisch anzusehen ist, eine suffiziente Prüfung durchzuführen. Weiterhin wurden die innerhalb der StrlSchV enthaltenen Kriterien für bedeutsame Vorkommnisse vor dem Hintergrund der internationalen Literatur sowie der Erfahrungen der Anwendungsstudie kritisch reflektiert.
Die Strahlenempfindlichkeit von Organen und Geweben kann unter anderem durch epidemiologische Studien beurteilt und bestimmt werden. Neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge wurde die Strahlenempfindlichkeit für die Augenlinse bislang unterschätzt. Das Risiko eine Katarakt infolge einer Strahlenexposition zu erleiden, ist bereits bei einer niedrigeren Dosis höher, als bisher angenommen wurde. Aufgrund dieser Erkenntnisse sprach die International Commission on Radiological Protection (ICRP) die Empfehlung aus, den bisherigen Grenzwert für die Schutzgröße der Augenlinse für beruflich strahlenexponiertes Personal von 150 mSv im Jahr auf 20 mSv im Jahr zu senken [ICRP 2012]. Dieser Empfehlung wurde in der Richtlinie 2013/59 EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 [RL 2013] nachgekommen. Die Richtlinie ist eine Rechtsakte ohne Gesetzescharakter und ist von den europäischen Mitgliedsstaaten bis zum 6. Februar 2018 durch innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen. Zum Schutz von beruflich strahlenexponiertem Personal und um adäquat auf die beabsichtigte Absenkung des Grenzwertes für die Schutzgröße der Augenlinse reagieren zu können, ist es notwendig, über genügend Kenntnisse und fundierte Daten über die Höhe der Strahlenexposition der Augenlinse zu verfügen. Derzeit liegen dem BMU/BfS nur vereinzelte Daten über die Strahlenexposition der Augenlinse von medizinischen Berufsgruppen bei unterschiedlichen Expositionsbedingungen vor. Im Rahmen dieser Untersuchung soll eine verbesserte Datenlage geschaffen werden sowie untersucht werden, für welche Berufsgruppen und welche Tätigkeiten eine höhere Strahlenexposition der Augenlinse auftreten kann und in welcher Größenordnung diese liegt.
Das Projekt "Erarbeitung von DIN-Normen bez. baulicher Maßnahmen für den Radonschutz, Los 1 'Radon'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Joachim Kemski Sachverständigenbüro durchgeführt. Erhöhte Konzentrationen von Radon und Radonfolgeprodukten in Gebäuden verursachen Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung, denen durch bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten bzw. durch Sanierungsmaßnahmen an Altbauten begegnet werden kann. Es ist vorgesehen und durch die EURATOM-Grundnormenrichtlinie des Strahlenschutzes gefordert, dass ein baulicher Radonschutz gesetzlich vorgesehen wird. Im deutschen Institut für Normung e.V. wurde ein Ausschuss gegründet, der sich mit den bautechnischen Lösungen - unter Berücksichtigung sowohl der Dichtheit der Gebäudehülle als auch der Lüftung - beschäftigt. In einigen Ländern im europäischen Raum existieren bautechnische Maßnahmen für den Radonschutz. Diese sollen zusammengefasst und auf die deutschen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu sind ggf. externe Gutachter zu beauftragen. Diese bautechnischen Maßnahmen sollen in einem ersten Schritt als Vornorm zeitnah zum Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes veröffentlichen werden. Diese Maßnahmen sollen sowohl den Neubau als auch die Sanierung von Altbauten berücksichtigen, wobei die Maßnahmen im Neubau prioritär zu behandeln sein werden, da hier stringente gesetzliche Regelungen vorgesehen sind. Die Erarbeitung der Normen ist jedoch nur möglich, wenn die Finanzierung der Ausschussarbeit gesichert ist. In einem zweiten Schritt sollen diese Maßnahmen der Vornormen auf ihre Wirksamkeit und Praktikabilität evaluiert werden und schließlich die Vornorm zu einer Norm hochgestuft werden. Dadurch wird es ermöglicht, dass durch die Bauministerien der Länder diese Norm zu einer technischen Baubestimmung erklärt werden kann.
Das Projekt "Reliable Disclosure Systems for Europe, Phase II (RE-DISS II)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. 1. Vorhabensziel: Das Vorhaben RE-DISS II zielt darauf ab, zu einer verbesserten Funktionsweise und Zuverlässigkeit von Systemen zur Stromkennzeichnung und für Herkunftsnachweise für Strom (bzw. Trackingsysteme im Allgemeinen) in Europa beizutragen. Hierzu sollen generelle Empfehlungen zur nationalen Ausgestaltung von Stromkennzeichnungs- und Trackingsystemen erarbeitet werden. Basierend auf einer Analyse, der Trackingsysteme in den EU28+3-Ländern auf technischer und regulatorischer Ebene sollen dann gezielte Empfehlungen zur Verbesserung der nationalen Systeme formuliert werden. Weiterhin sollen Daten und Informationen gesammelt, aufbereitet und allgemein zur Verfügung gestellt werden, welche für den operativen Betrieb von Trackingsystemen notwendig sind. Dies umfasst insbesondere die Berechnung eines europäischen Residualmix. Zudem soll das Vorhaben als Diskussionsplattform für zuständige Stellen aus den europäischen Staaten diesen, um den Erfahrungsaustausch und die Abstimmung zwischen den jeweiligen nationalen Systemen zu verbessern. Letztendlich soll eine Governancestruktur etabliert werden, welche auf europäischer Ebene eine ausreichende langfristige Koordination der nationalen Stromkennzeichnungs- und Trackingsysteme sicherstellt. Es handelt sich um eine Kofinanzierung zu einer Zuwendung der EU-Kommission im Rahmen des Programms 'Intelligente Energie Europa'. 2. Arbeitsplanung: Das Vorhaben umfasst neben dem Projektmanagement folgende Arbeitspakete: Länderanalysen und Monitoring (AP2), Best-Practice-Empfehlungen und Starter-Kit für 'Basic Implementers' (AP3), Anerkennung von Herkunftsnachweisen (AP4), Umweltindikatoren (AP5), Praktische Richtlinien für Stromkennzeichnung (AP6), Residualmixberechnung (AP7), Zukünftige Governance (AP8), Projektkommunikation und Verbreitung der Ergebnisse (AP9+AP10).
Das Projekt "Pilot dismantling of the KRB-A BWR. Dismantling of contaminated components of the reactor building and to activated internals of the reactor pressure vessel - Development and application of concrete sawing and melt encapsulation (Onion packa)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kernkraftwerk RWE-Bayernwerk GmbH durchgeführt. Objective: The prototype Boiling Water Reactor Gundremmingen A (KRB-A BWR) of the Kernkraftwerk RWE-Bayernwerk GmbH (KRB) had a capacity of 250 MWe and was operated from 1966 to 1977. Dismantling work has been started for some time (especially the turbine hall has been dismantled), and complete removal of the power station is foreseen to be completed by 2000. The 2 foregoing EC programmes have been involved by 4 R and D contracts in the past dismantling work on KRB-A. KRB-A dismantling is a European undertaking according to the definition of the Euratom Treaty. Considering that the experience to be gained from the dismantling of the first representative nuclear installations in the Community should be made available to all Member States, the Commission selected KRB-A as a pilot dismantling project for the 1989-93 R and D programme on the decommissioning of nuclear installations. The Commission, through shared-cost participation in specific parts of the project, intends promoting the use of advanced techniques and the performance of collateral investigations, in order to enhance the generation of useful knowledge and experience to serve in subsequent decommissioning tasks. In particular, the generation of specific data on costs, working hours and job doses as well as on the amount of created secondary waste is considered as an important objective of this project. The assessment of techniques and procedures will be performed in collaboration with CEN/SCK Mol and VAK-GmbH, which are decommissioning the Pressurised Water Reactor BR-3 and the VAK BWR, respectively. The results and conclusions of the assessment work undertaken in contract FI2D0002 are taken into account for the implementation of work in this contract. As a BWR, KRB-A is representative for such reactors, existing elsewhere in the Community. The first phase of the contract involves the dismantling and segmenting of contaminated components of the reactor building in air (partly with subsequent decontamination), and of activated internals of the reactor pressure vessel (RPV) in remotely controlled underwater operation. Estimations of maximal values for specific contamination or activation are in the order of 10 superscript 4 and 10 superscript 6 Bq/square cm, respectively. The second phase contains the development of specific tools and the segmentation of further steel components and concrete structures as well as the development of procedures for the conditioning of molten steel (onion package) and of decontamination waste. General Information: WORK PROGRAMME. 1. Dismantling in air of contaminated and low-activated components of the reactor building, partly with subsequent decontaminating/melting. 1.1. Dismantling of a secondary steam generator with various tools (band saw, flame cutting). 1.2. Dismantling of a primary circulation pump by band saw. 1.3. Dismantling of a primary clean-up cooler with various tools (band saw, diamond-tipped wire saw). 1.4. Dismantling of a shutdown ...
Das Projekt "Aspekte der Nichtverbreitung von Kernwaffen in den 90er Jahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum Jülich GmbH, Programmgruppe Technologiefolgenforschung durchgeführt. Seit Anfang 1990 besteht die gemeinsame KFA/DGAP-Arbeitsgruppe 'nukelare Nichtverbreitungspolitik'. Sie wird von der DGAP und der KFA gemeinsam getragen und hat es sich zur Aufgabe gemacht, aktuelle und langfristige F+E-Probleme, die mit der nuklearen Nichtverbreitungspolitik im Zusammenhang stehen, im vertraulichen Dialog von Wissenschaft, Parlament, Verwaltung, Wirtschaft und Publizistik zu eroertern. Im Mittelpunkt stehen Fragen, die fuer die Politik der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Europaeischen Partner von besonderer Bedeutung sind. Dazu zaehlen u.a.: - Die Zukunft des NV Regimes nach 95 - Moeglichkeiten und Erfordernisse Europaeischer NV-Politik - Ueberpruefung der Rolle und zukuenftige Bedeutung von EURATOM - F+E-Unterstuetzung zu Problemen der NV Politik in Mittel- und Osteuropa - Verbesserung des Safeguardssystems - NV-Aspekte neuer Technologien.
Das Projekt "Unterstützung des BMU bei der Konzeptionierung eines gemeinsamen Internetportals von Bund und Ländern für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von wilhelm innovative medien GmbH durchgeführt. Um dem Informationsbedarf der Bevölkerung in geeigneter Weise nachzukommen, ist im BMU in Kooperation mit den zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder der Aufbau eines Internetportals geplant, in dem über die Arbeit der atomrechtlichen Behörden in Deutschland informiert werden soll. Das BMU wird dort u.a. Informationen über seine Aufgaben als Bundesaufsichtsbehörde über kerntechnische Anlagen ergänzend zum bereits bestehenden Angebot des BMU-Internetauftritts bereitstellen. Es sollen über dieses Internetportal alle Informationen veröffentlicht werden, die gemäß EU-Richtlinien 2009/71/Euratom und 2011/70/Euratom zur Information der Bevölkerung verfügbar sein müssen. Der Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA) hat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Konzepts eingerichtet. Das BMU und das Bundesamt für Strahlenschutz sowie die entsprechenden Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder werden in dieser Arbeitsgruppe vertreten sein. Die Aufgaben des Auftragnehmers sind: - Beratung des BMU zu technische Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe - Formulierung der Arbeitsergebnisse der Ad-hoc-Arbeitsgruppe des LAA als Konzept in Berichtsform.
Das Projekt "Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bezgl. der Freigrenzen von radioaktiven Stoffen zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Brenk Systemplanung GmbH durchgeführt. Auf Grund der im Dezember 2013 erfolgten Verabschiedung der neuen europäischen Grundnormen im Strahlenschutz (Euratom-Grundnormen) wird sich in Deutschland eine Neustrukturierung des Strahlenschutzrechts ergeben, welche auch die bisherigen Regelungen zu Freigrenzen und zur Freigabe radioaktiver Stoffe betreffen wird. In den Euratom-Grundnormen ist für die Freigrenzen und die Freigabewerte ein gemeinsamer Wertesatz (radionuklidspezifische, massenbezogene Aktivitätswerte) vorgesehen. Die Zahlenwerte basieren auf den Empfehlungen Safety Guide RS-G-1.7 und Safety Report 44 (SR 44) der IAEA.Für Radionuklide, für die in den Euratom-Grundnormen keine Freigrenzen bereitgestellt werden, sollen im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens (FV) solche in der gleichen Weise wie SR 44 der IAEA abgeleitet werden. Darüber hinaus ist bei einer Umsetzung der neuen Freigrenzen in deutsches Recht sicherzustellen, dass die Schnittstelle zur Freigabe fachlich und rechtlich widerspruchsfrei hergestellt wird.
Origin | Count |
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Bund | 88 |
Land | 5 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 44 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 3 |
unbekannt | 42 |
License | Count |
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closed | 43 |
open | 50 |
Language | Count |
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Deutsch | 90 |
Englisch | 6 |
unbekannt | 3 |
Resource type | Count |
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Datei | 2 |
Dokument | 22 |
Keine | 44 |
Webseite | 29 |
Topic | Count |
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Boden | 35 |
Lebewesen & Lebensräume | 36 |
Luft | 31 |
Mensch & Umwelt | 93 |
Wasser | 28 |
Weitere | 74 |