Das Projekt "Technisch/wissenschaftliche Unterstützung bei der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Workshop 'Lärmminderung'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung durchgeführt. a) Problemstellung: Die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm muss in nationales Recht umgesetzt werden. Dies soll durch ein Änderungsgesetz des BImSchG und zwei Verordnungen geschehen. Das Gesetz zu Änderung des BImSchG und eine Verordnung zur Lärmkartierung befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Eine weitere Verordnung zur Lärmminderungsminderungsplanung ist in Vorbereitung. Die Vorschriften der Richtlinie hinsichtlich der Lärmminderungsplanung sind genereller Art, die Verordnung muss die technischen Details für den Vollzug (z.B. Auslöseschwellen/Kriterien, Ziele/Zielwerte, Kosten/Nutzen-Aspekte) festlegen, um einen einheitlichen Vollzug in Deutschland zu gewährleisten. Hierzu gibt die Richtlinie nur aller erste Lösungsansätze. Da den Ländern der Vollzug der nationalen Umsetzung obliegt, müssen die Vorstellungen der Länder frühzeitig abgefragt, diskutiert und bei der Erarbeitung der Verordnung berücksichtigt werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass die Länder auch die Verordnung zur Lärmminderungsplanung im Bundesrat blockieren und die längst überfällige Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht weiter verzögern werden. Wichtig ist es deshalb, die Länder stärker ins Boot zu holen, um den letzten formalen Schritt zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie einfacher zu gestalten und zügig abschließen zu können. b) Handlungsbedarf: Im Rahmen der Umsetzung der EG-Richtlinie müssen eine frühzeitige Beteiligung der Länder und damit eine Lösung der Probleme erreicht werden, damit den Vorschriften der Richtlinie genüge getan werden kann. c) Ziel des Vorhabens insgesamt: Für die Umsetzung der Richtlinie sollen dem nationalen Gesetzgeber die notwendigen Grundlagen für die mit den Ländern abgestimmte Erarbeitung einer Verordnung zur Lärmminderungsplanung und Lösungen für die oben angesprochenen Probleme zur Verfügung gestellt werden.