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1,8 Millionen Aale werden in Berliner Gewässer eingesetzt

In Berliner Gewässern tummeln sich schon bald 1,8 Millionen neue junge Aale: Am 19. März 2025 verteilt das Fischereiamt gemeinsam mit der Köpenicker Fischervereinigung e.V. und der Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf insgesamt 541 kg Glasaale (Stückgewicht: rund 0,3 g) im Bereich Oberhavel, Unterhavel, Spree und Dahme. Die Glasaale wurden vor wenigen Tagen in französischen Flussmündungen zum Atlantik gefangen und von dort direkt nach Berlin transportiert. Der Fang, die vorübergehende Aufbewahrung und der Transport der Glasaale sind nachhaltig erfolgt und entsprechend zertifiziert. Die Maßnahme dient der Bestandserhaltung: Seit mehr als 30 Jahren sind die Fänge des Europäischen Aals in ganz Europa stark rückläufig. Berliner Fluss- und Seenfischereibetriebe verzeichnen inzwischen einen Fangrückgang von 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 1994. Die Ursachen dafür sind auch auf Umwelteinflüsse zurückzuführen. Finanziert wird die Maßnahme durch Mittel der Europäischen Union (Europäischer Meeres-, Fischerei-, und Aquakulturfonds – EMFAF 2021–2027) und der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. In diesem Jahr fallen dafür 130.250 Euro an. Etwa die Hälfte davon übernimmt die Europäische Union, den übrigen Betrag teilen sich das Land Berlin und die Fischereiberechtigten auf. Die Zuführung von jungen Aalen in hiesige Gewässer wird seit 20 Jahren durchgeführt. Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis 2024 rund 17 Millionen junge Aale in die Berliner Gewässer eingesetzt.

Fischereiaufsicht

Die Fischereiaufsicht im Berliner Raum kann auf eine mehr als 600-jährige Geschichte zurückblicken. Neben ordnungsrechtlichen Aufgaben aus der Fischereigesetzgebung bildet auch die Überwachung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische ein wesentliches Element der Fischereiaufsicht. Im Land Berlin wird die Fischereiaufsicht durch rund 70 ehrenamtliche Fischereiaufseher, die Wasserschutzpolizei, das Fischereiamt Berlin und den privaten Fischereirechtsinhabern ausgeübt. Oberstes Ziel ist es, die Berliner Gewässer als Lebensraum regionaltypischer Fische auf Dauer zu erhalten, die Biodiversität zu fördern und eine nachhaltige Berufs- und Angelfischerei zu gewährleisten. Bild: SenStadtWohn Geschichte der Fischereiaufsicht 600 Jahre Fischereiaufsicht und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Aalbesatz – Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe Das Projekt “Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” hat das Ziel, jährlich Aale in die Berliner Gewässer zu besetzen, um die Rückwanderrate laichreifer Aale zu erhöhen und somit dem Bestandsrückgang des Aals entgegenzuwirken. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Verwendung der Fischereiabgabe im Land Berlin In Verbindung mit der Erteilung von Fischereischeinen wird kalenderjährlich eine Fischereiabgabe erhoben, die zur Förderung der Fischbestände zu verwenden ist. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Fischsterben bitte melden Hier finden Sie die Kontakte. Weitere Informationen

285.000 Aale für Spree, Havel und Dahme

Am 24. September 2024 setzt das Fischereiamt Berlin gemeinsam mit der Köpenicker Fischervereinigung e.V. und der Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf etwa 285.000 Aale mit einem Durchschnittsgewicht von sieben Gramm in den Uferzonen von Havel, Spree und Dahme aus. Die Aale wurden Ende des vorigen Jahres in französischen Flussmündungen zum Atlantik schonend gefangen und anschließend in einer Aquakulturanlage auf ihr Aussetzgewicht gebracht. Die eingesetzte Fördersumme für diese Maßnahme im Jahr 2024 beläuft sich auf 96.300 Euro. Davon sind 42.000 Euro Fördermittel der Europäischen Union, 18.000 Euro Landesmittel und 36.300 Euro Eigenmittel der Fischereiberechtigten. Seit über drei Jahrzehnten ist der Aalbestand in Europa stark rückläufig, was sich auch in einem Rückgang der Fänge des Europäischen Aals durch die Berliner Fluss- und Seenfischereibetriebe um 50 Prozent widerspiegelt. Die Ursachen für den Rückgang liegen vermutlich sowohl an veränderten Umweltbedingungen als auch an fehlenden Wandermöglichkeiten. Die Maßnahme ist langfristig angelegt und dient der Bestandserhaltung. Um die Auswirkungen der Besatzmaßnahmen zu bewerten und ein nachhaltiges Aalbestandsmanagement zu betreiben, erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts. Ein positiver Effekt für die Aalbestandsentwicklung wird auch durch die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erwartet. Deren vorrangiges Umweltziel besteht darin, Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ zu überführen. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern und die Strukturverbesserung der Berliner Gewässer werden wesentlich dazu beitragen, dass sich ein stabiler und nachhaltiger Aalbestand entwickeln kann.

Aalbesatz – Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe

Das vom Fischereiamt Berlin zusammen mit privaten Fischereiberechtigten im Jahr 2005 begonnene Projekt “Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” hat das Ziel, jährlich Aale in die Berliner Gewässer zu besetzen, um die Rückwanderrate laichreifer Aale zu erhöhen und somit dem Bestandsrückgang des Aals entgegenzuwirken. Das Projekt wurde seit 2005 durch die jeweiligen Fischereifonds der Europäischen Union gefördert und mit Landesmitteln kofinanziert: 2005 – 2007: Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) 2008 – 2015: Europäischer Fischereifonds (EFF) 2016 – 2023: Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Seit 2024: Europäischer Meeres-Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF) Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis 2024 rund 17 Mio. junge Aale mit Hilfe von Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes Berlin mit einem Gesamtwert von 2,78 Mio. € in die Berliner Gewässer gesetzt. Pressemitteilung vom 20.09.2024: 285.000 Aale für Spree, Havel und Dahme Es erfolgte neben Aalbesatzmaßnahmen eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts mit dem Ziel, die Effekte und Auswirkungen hinsichtlich einer Stärkung der Laicherpopulation zu optimieren und zu dokumentieren. Der Umfang der getätigten Aalbesatzmaßnahmen des Landes Berlin entspricht den vereinbarten Zielen der von der Europäischen Kommission genehmigten Aalbewirtschaftungspläne der deutschen Länder zur Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.

PARC – EU Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien

PARC – EU Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien Die „Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“ (PARC) wurde mit dem übergeordneten Ziel entwickelt, das Wissen um chemische Substanzen zu verbessern, um so die Gesundheit der Menschen und die Umwelt besser zu schützen. Umgesetzt werden soll dieses Ziel innerhalb von sieben Jahren und mit 200 Organisationen aus Europa. Ziele Ein Ziel der Partnerschaft PARC besteht darin, Innovationen in der Risikobewertung von Chemikalien voranzutreiben. Dadurch sollen die nachhaltige Nutzung und das Management von Chemikalien ermöglicht und gleichzeitig die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschützt werden. Erreicht werden sollen diese Ziele durch die Stärkung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Risikobewertung chemischer Stoffe in der EU, durch die Schließung von Datenlücken und Erarbeitung neuer Methoden und Konzepte und indem Risikobewerter gemeinsam mit Wissenschaftlern die notwendigen Daten und Erkenntnisse zusammentragen und somit den Risikomanagern wesentliche Grundlagen für Entscheidungsprozesse liefern. Ein weiteres vorrangiges Ziel ist die Fortführung des europaweiten Human-Biomonitoring und die Entwicklung eines nachhaltigen und langfristigen Human-Biomonitoring-Systems in Europa, das an HBM4EU anknüpft. Außerdem sollen - gestützt von neuen Konzepten und Daten zur ⁠ Exposition ⁠ - die Grundlagen für eine zunehmend auf „New Approach Methodologies“ (NAMs)-basierte Risikobewertung ( Bajard et al 2023 ) 1 erarbeitet und Vorschläge zur Umsetzung erstellt werden. Politische Entscheidungsträger auf der ganzen Welt haben sich dem Ziel eines hohen gesundheitlichen Verbraucher- und Umweltschutzes sowie dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Da Chemikalien einen großen Einfluss auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung haben können, ist diese europäische Partnerschaft (PARC) für die Entwicklung der Bewertung der Risiken von Chemikalien im europäischen Kontext von zentraler Bedeutung. 1 Application of AOPs to assist regulatory assessment of chemical risks – Case studies, needs and recommendations Vorstellung der Partnerschaft Struktureller Rahmen der Partnerschaft: Im Mai 2022 ist die Partnerschaft „Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“ (European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) gestartet. Dabei handelt es sich um ein EU Horizont Europa Projekt . PARC soll als europaweite Partnerschaft der Unterstützung europäischer und nationaler Risikobewertungs- und Risikomanagementbehörden im Bereich der Chemikalienbewertung dienen. Die Partnerschaft hat eine Laufzeit von sieben Jahren (Mai 2022 bis April 2029) und verfügt über ein Gesamtbudget von 400 Mio. Euro. Die Partnerschaft wird mit einer Eigenbeteiligung von 50 Prozent durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten beziehungsweise deren nationale Verbundpartner mitgetragen. 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien und die Schweiz sind mit unterschiedlichem finanziellem Rahmen in der Partnerschaft beteiligt, wobei Deutschland und Frankreich finanziell am stärksten beitragen. Frankreich hat mit der französischen Agentur für Lebensmittel, Umwelt und Arbeitsschutz (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, ANSES ) die Koordination der Partnerschaft PARC übernommen. Jedes Land wird durch entsprechende vertragszeichnende Behörden vertreten, in Deutschland übernehmen diese Aufgabe das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Den vertragszeichnenden Behörden sind wiederum weitere Verbundpartner angegliedert, die sogenannten „Affiliated entities“ (AE). Dem UBA sind sechs Verbundpartner und dem BfR zehn Verbundpartner zugeordnet (siehe Abschnitt „PARC – National Hub -> Verbundpartner“). Darüber hinaus nehmen auch die Europäische Umweltagentur ( EEA ), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA ) und die Europäische Chemikalienagentur ( ECHA ) teil. Außerdem übernehmen fünf Europäische Generaldirektionen ( DGs ) der Europäischen Kommission die fachliche Begleitung der Partnerschaft: : Generaldirektion Forschung und Innovation (DG R&I); Generaldirektion Umwelt (DG ENV); Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE); Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum (DG GROW); und die gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Center, JRC). Organisatorischer Rahmen der Partnerschaft: PARC baut auf die Arbeiten des European Joint Programme HBM4EU , welches vom Fachgebiet „Toxikologie, gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung“ des UBA koordiniert und geleitet wurde ( Kolossa-Gehring et al. 2023 ) 2 auf und führt die in HBM4EU begonnene Arbeit, insbesondere an einem EU-weiten Human-Biomonitoring-System, fort. Um dem Forschungs- und Innovationsbedarf zu entsprechen und die gesteckten Ziele zu erreichen, ist die Partnerschaft PARC inhaltlich in neun Arbeitspakete unterteilt (Work Packages, WP). Die Arbeitspakete decken inhaltlich ein breites Themenspektrum zu Forschung und Methoden unter Aspekten der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠, Innovation und Integration ab und werden durch Arbeitspakte mit koordinierenden und steuernden Aufgaben ergänzt. Zur Steuerung von PARC sind verschiedene Entscheidungsgremien vorgesehen, an denen unter anderem Vertreter*innen der verantwortlichen Ministerien der Mitgliedstaaten beteiligt sind. In Deutschland nehmen Vertreter*innen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) an diesen Gremien teil. Inhaltlicher Rahmen der Partnerschaft: Das UBA ist insgesamt in acht von neun Arbeitspaketen (WP) mit insgesamt 36 Mitarbeitenden vertreten. Zusätzlich hat das UBA die Leitung des WP 4 („Monitoring und Exposition“) übernommen und das BfR als zweite vertragszeichnende Institution in Deutschland u.a. die Leitung des WP 5 („Hazard Assessment“). In dem WP 4 sollen die ⁠ Exposition ⁠ des Menschen und der Umwelt gegenüber Chemikalien gemeinsam betrachtet werden. ( Liebmann et al, 2024 ) 4 Die Untersuchungen stehen unter dem Fokus des „one-substance-one-assessment approach“ ( van Dijk et al, 2021 ) 3 mit dem Ziel die Verknüpfung der Daten zwischen Gesundheit und Umwelt zu stärken und eine integrierte Bewertung zu ermöglichen. Außerdem werden in PARC neue Methoden entwickelt und getestet, die unter anderem darauf abzielen, eine verbesserte Expositionsabschätzung von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Schwerpunkt der WP 4 Methodenentwicklung sind sogenannte „Screening-Methoden“, die es ermöglichen sollen, für eine große Anzahl an Chemikalien gleichzeitig deren Präsenz in der Umwelt und im Menschen zu bestimmen. Dazu sollen bestehende Monitoringprogramme weiterentwickelt werden und die Monitoringergebnisse in Zukunft systematisch in der Zulassung gefährlicher Stoffe verwendet werden. 2 HBM4EU from the Coordinator's perspective: lessons learnt from managing a large-scale EU project 3 Towards ‘one substance – one assessment’: An analysis of EU chemical registration and aquatic risk assessment frameworks 4 Europäische Partnerschaft zur Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC) – Deutschlands Beitrag im Überblick Priorisierung von Substanzen bzw. Substanzgruppen Chemikalien werden in Europa nach ihrem Verwendungszweck in unterschiedlichen Rechtsrahmen registriert, bewertet und zum Teil auch extra zugelassen. Während es für den Bereich Umwelt bereits etablierte Rechtsrahmen für die Risikobewertung gibt, werden im Bereich menschliche Gesundheit häufig nicht alle Expositionsquellen berücksichtigt, und ein umfassender rechtlicher Rahmen fehlt. Priorisierungen im Rahmen von PARC bauen für den Bereich HBM (WP4) auf den in HBM4EU begonnenen Arbeiten und der Priorisierung von gefährlichen Substanzen im Bereich der menschlichen Gesundheit auf. Dabei wird die Priorisierung mit dem Bereich Umwelt abgestimmt, welcher bereits über eine Jahrzehntelange Erfahrung in dem Bereich verfügt. Die Kriterien, nach denen Substanzen in PARC priorisiert werden, beziehen sich dabei auf die gefährlichen Eigenschaften des Stoffs/der Stoffgruppe, sowie die ⁠ Exposition ⁠ und/oder die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und auf ihre regulatorische Relevanz. Eine der größten Herausforderungen von PARC ist es, Datenlücken für die prioritären Stoffe zu schließen, die sich auf jeden Schritt im Risikobewertungsprozess beziehen können: Gefahr, Exposition (für Mensch oder Umwelt) und Risikobewertung. Einige Stoffe sind bereits gut untersucht (z.B. ⁠ Pestizide ⁠ und Biozide), da die in den spezifischen Rechtsvorschriften geforderten Toxizitätsdaten bereits recht umfangreich sind, für andere Stoffgruppen liegen fast keine Daten vor. Je nachdem, welche Daten verfügbar sind, legen die verschiedenen Bereiche in PARC (WPs) ihren Fokus auf verschiedene Stoffe/Gruppen. Tabelle 1 zeigt die Stoffe/Stoffgruppen, die derzeit für Studien im Rahmen der einzelnen Arbeitspakete ausgewählt wurden. die in den einzelnen Arbeitspaketen behandelt werden und für die Fortschritte bei der Risikobewertung erwartet werden. Wie aus der Tabelle hervorgeht, befassen sich alle drei Arbeitspakete (Arbeitspaket 4 „Monitoring und Exposition“, Arbeitspaket 5 „Hazard Assessment“ und Arbeitspaket 6 „Innovation in regulatory risk assessment“) teilweise mit denselben Stoffen und/oder Stoffgruppen (Biozide, Bisphenole, ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠, endokrine Disruptoren und chemische Gemische). Im Gegensatz dazu werden einige andere Stoffe in einem einzigen Arbeitspaket untersucht (z. B. werden Quecksilber und Arsen ausschließlich in Arbeitspaket 4 und Flammschutzmittel nur in Arbeitspaket 6 untersucht). Das bedeutet, dass nicht alle Stoffe, die in der fortlaufenden Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda von PARC enthalten sind, in allen Arbeitspaketen behandelt werden müssen, da die im Rahmen von PARC durchgeführten Aktivitäten auf spezifische Wissensbedürfnisse oder Datenlücken eingehen sollten. Deutscher National Hub Auf nationaler Ebene sind in den teilnehmenden Mitgliedstaaten sogenannte National Hubs (NHs) entstanden, die neben den Verbundpartnern zusätzliche, wissenschaftliche Expertise im Bereich der Forschung und der Risikobewertung von Chemikalien einbringen. Darüber hinaus sollen im National Hub die deutschen ⁠ Stakeholder ⁠ und Entscheidungsträger aus den verschiedenen Forschungsgemeinschaften vernetzt werden, um die Ergebnisse aus PARC zu diskutieren und Ihr Wissen und Ihre Expertisen, sowie gegebenenfalls Forschungsbedarfe, in die Partnerschaft einzubringen. Ein weiteres zentrales Ziel der NH-Arbeit ist es, die (Fach-) Öffentlichkeit über die PARC-Ergebnisse zu informieren und diese zielgruppengerecht aufzuarbeiten. Das ⁠ UBA ⁠ und das ⁠ BfR ⁠ koordinieren und begleiten im Rahmen der Beteiligung an der europäischen Partnerschaft PARC gemeinsam den deutschen National Hub (NH). Auf EU-Ebene werden die NHs in PARC dazu beitragen, eine sinnvolle Zusammenarbeit im Bereich der Risikobewertung und dem Risikomanagement im Austausch mit und zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Jedes an PARC teilnehmende Land benennt dazu eine nationale Kontaktperson für PARC (National Hub Contact Point, NHCP). In Deutschland wird diese Position durch je eine Vertreterin der beiden Vertragszeichner UBA und BfR ausgefüllt, die die nationale Zusammenarbeit in PARC koordiniert. Finanziert wird die Position der deutschen NHCP durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF, FKZ: 01DT21043A). Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der NHCP-Funktion durch das BfR und das UBA schafft eine „Brücke“ zwischen den Forschungsgemeinschaften aus den Bereichen Human- und Umwelttoxikologie. Diese Synergie wird den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt weiter verbessern. Der deutsche National Hub setzt sich neben dem UBA und dem BfR als Vertragszeichner und den Vertretungen der Ministerien ⁠ BMUV ⁠ und ⁠ BMEL ⁠, aus den Vertreter*innen der deutschen Verbundpartner (Forschungseinrichtungen und Behörden), sowie ausgewählten Expert*innen, die ansonsten nicht in PARC involviert sind, zusammen. Um den Bedürfnissen der unterschiedlichen thematischen Bereiche gerecht zu werden, gibt es eine zusätzliche Untergliederung in den BfR und den UBA assoziierten Sub-Hub mit dem Fokus „Human-Tox“ (BfR) und „Human-Biomonitoring/ Umwelt“ (UBA). Deutsche Verbundpartner des UBA in PARC mit der/dem jeweiligen Vertreter*in im National Hub: Bundesanstalt für Gewässerkunde ( BfG ) – Vertreterin im NH: Martina Fenske Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial und Umweltmedizin, Klinikum der Universität München ( KUM ) – Vertreter im NH: Stefan Rakete Helmholtz Zentrum für Umweltforschung ( UFZ ) – Vertreter im NH: Werner Brack Universität Duisburg-Essen ( UDE ) – Vertreter im NH: Ralf Schäfer Universität Osnabrück – Vertreter im NH: Andreas Focks Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik ( IBMT ) – Vertreterin im NH: Sylvia Wagner Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie ( IME ) – Vertreter im NH: Bernd Göckener Externe Expert*innen im Sub Hub „Human-Biomonitoring/ Umwelt“ des PARC National Hubs ohne Involvierung des Arbeitgebers in PARC: Peter Kujath – Arbeitgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Holger Koch – Arbeitgeber: Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – Institut der Ruhr Universität Bochum (IPA DGUV) Jörg Oehlmann – Arbeitgeber: Goethe-Universität Frankfurt am Main Thomas Schettgen – Arbeitgeber: RWTH Universitätsklinikum Aachen Rita Triebskorn – Arbeitgeber: Eberhard Karls Universität Tübingen Martina Roß-Nickoll – Arbeitgeber: RWTH Universität Aachen Nathalie Costa Pinheiro – Arbeitgeber: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt ( NLGA ) Stakeholder des deutschen PARC National Hubs: Die Mitglieder des National Hubs treffen sich zwei Mal im Jahr, einmal virtuell und einmal in hybriden Format. Bei der Veranstaltung in hybridem Format, handelt es sich um zwei Meeting-Tage, wovon sich ein Tag an deutsche Stakeholder richtet. Dafür werden über verschiedene Verteiler und Webseiten Stakeholder aus unterschiedlichen Bereichen (Industrie, Behörden, Verbänden, ⁠ NGO ⁠, Landesämter), die die Kernthemen menschliche Gesundheit und Umwelt thematisch abdecken, informiert. Einige deutsche Stakeholder sind bereits Teil des Stakeholder-Forums der PARC Partnerschaft, während die Mehrheit der deutschen Stakeholder selbst nicht in PARC involviert ist. Veranstaltungen Im Rahmen von Konferenzen, Tagungen und anderen Veranstaltungen werden die Partnerschaft PARC, die Arbeiten und deren Ergebnisse von verschiedenen deutschen Partnern vorgestellt. Im Folgenden werden Informationen zu dem Termin, Veranstaltungstitel, Themenbereich und dem für den Vortrag verantwortlichen deutschen Verbundpartner gelistet. Events: 2. deutscher PARC ⁠ Stakeholder ⁠-Dialog: "Die Risikobewertung von Chemikaliengemischen" in Berlin, 27.11.2024 - 12:00-17:30 PARC und Stakeholder im Gespräch – Chemikaliengemische im Fokus Zum 2. Deutschen PARC-Stakeholder-Dialog luden das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠) und das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) Fachleute aus den Bereichen Human- und Umwelttoxikologie sowie Verbraucher- und Umweltschutz ein, um die Auswirkungen chemischer Mischungen auf Mensch und Umwelt zu diskutieren. Auch die interessierte Öffentlichkeit nahm an der Veranstaltung teil. Im Fokus standen die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Chemikaliengemischen sowie die regulatorischen Herausforderungen. Die Teilnehmenden tauschten sich über bestehende Rahmenbedingungen und mögliche Lösungsansätze aus, um den Umgang mit chemischen Belastungen zu verbessern. Die Vorträge der Veranstaltung sind auf der Veranstaltungsseite des BfR verfügbar. PARC Work Package 4 "⁠ Monitoring ⁠ und Exposure" jährliches hybrides Treffen der PartnerInnen in Berlin am 08.-09. Oktober 2024 - Die PARC HBM aligned studies schreiten voran, wobei konstruktive Diskussionen über die Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen geführt werden. - Es sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um ein nachhaltiges Human-Biomonitoring (HBM) in Europa zu gewährleisten und einen soliden Rechtsrahmen zu schaffen. - Koordinierte Überwachungskampagnen verbessern unser Wissen über schädliche Chemikalien und die Expositionspfade des Menschen. - Innovative Methoden treiben die Expositionsbewertung voran und ermitteln wichtige Chemikalien für die künftige Überwachung. 20. November 2023 – 1. ⁠ Stakeholder ⁠-Dialog des deutschen National Hubs (hybrid) im Stellwerk Nordbahnhof in Berlin Auf dem Foto sind Vertreter und Vertreterinnen des UBA, des BfR, des BMUV, des NH und der eingeladenen Stakeholder. Weitere Vertreter und Vertreterinnen haben virtuell teilgenommen.

Fischfauna 2022

01 Quappe – Lota lota (Linnaeus, 1758) 02 Karausche – Carassius carassius (Linnaeus, 1758) 03 Schlammpeitzger – Misgurnus fossilis (Linnaeus, 1758) 04 Hasel – Leuciscus leuciscus (Linnaeus, 1758) 05 Forelle – Salmo trutta (LINNAEUS, 1758) 06 Bitterling – Rhodeus amarus (Bloch, 1782) 07 Döbel – Leuciscus cephalus (Linnaeus, 1758) 08 Gründling – Gobio gobio (Linnaeus, 1758) 09 Nase – Chondrostoma nasus (LINNAEUS, 1758) 10 Güster – Abramis bjoerkna (Linnaeus, 1758) 11 Steinbeißer – Cobitis taenia (Linnaeus, 1758) 12 Stint – Osmerus eperlanus (Linnaeus, 1758) 13 Zwergstichling – Pungitius pungitius (Linnaeus, 1758) 14 Aland – Leuciscus idus (Linnaeus, 1758) 15 Barsch – Perca fluviatilis (Linnaeus, 1758) 16 Blei – Abramis brama (Linnaeus, 1758) 17 Dreistachliger Stichling – Gasterosteus aculeatus (Linnaeus, 1758) 18 Hecht – Esox lucius (Linnaeus, 1758) 19 Karpfen – Cyprinus carpio (Linnaeus, 1758) 20 Kaulbarsch – Gymnocephalus cernuus (Linnaeus, 1758) 21 Moderlieschen – Leucaspius delineatus (Heckel, 1843) 22 Plötze – Rutilus rutilus (Linnaeus, 1758) 23 Rapfen – Aspius aspius (Linnaeus, 1758) 24 Rotfeder – Scardinius erythrophthalmus (Linnaeus, 1758) 25 Schleie – Tinca tinca (Linnaeus, 1758) 26 Ukelei – Alburnus alburnus (Linnaeus, 1758) 27 Wels – Silurus glanis (Linnaeus, 1758) 28 Zander – Sander lucioperca (Linnaeus, 1758) 29 Aal – Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) 30 Blaubandbärbling – Pseudorasbora parva (Temminck & Schlegel, 1846) 31 Giebel – Carassius gibelio (Bloch, 1782) 32 Goldfisch – Carassius auratus (Linnaeus, 1758) 33 Graskarpfen – Ctenopharyngodon idella (Valenciennes, 1844) 34 Marmorkarpfen – Hypophthalmichthys nobilis (Richardson, 1845) 35 Silberkarpfen – Hypophthalmichthys molitrix (Valenciennes, 1844) 36 Sonnenbarsch – Lepomis gibbosus (Linnaeus, 1758) 37 Zwergwels – Ameiurus nebulosus (LeSueur, 1819) 38 Marmorgrundel – Proterorhinus semilunaris (HECKEL, 1837) 39 Schwarzmundgrundel – Neogobius melanostomus (PALLAS, 1814) 40 Sibirischer Stör – Acipenser baerii (BRANDT, 1869)

Emissionen aus Betrieben der Metallindustrie

Emissionen aus Betrieben der Metallindustrie Deutschland verpflichtete sich mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls 2003 dazu, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich dem UBA über Schadstoffemissionen und die Verbringung von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese Daten dann in einer Datenbank für Bürgerinnen und Bürger auf. Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) in Deutschland Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) sammelt die von Industriebetrieben gemeldeten Daten in einer Datenbank: dem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister ⁠ PRTR ⁠ ( P ollutant R elease and T ransfer R egister). Das UBA leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter und macht sie im Internet unter der Adresse www.thru.de der Öffentlichkeit frei zugänglich. Es gibt drei Rechtsgrundlagen für die PRTR-Berichterstattung: das PRTR-Protokoll der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (⁠ UNECE ⁠) vom 21. Mai 2003, die Europäische Verordnung 166/2006/EG vom 18. Januar 2006 und das deutsche PRTR-Gesetz vom 6. Juni 2007, das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 geändert worden ist. Erfasst werden im PRTR industrielle Tätigkeiten in insgesamt neun Sektoren. Einer davon ist der Metallsektor. Die Aussagekraft des PRTR ist jedoch begrenzt. Zwei Beispiele: Unternehmen berichten nicht Schadstoffemissionen einer einzelnen Industrieanlage, sondern über die Gesamtheit aller Anlagen einer „Betriebseinrichtung“. Unter einer Betriebseinrichtung versteht man eine oder mehrere Anlagen am gleichen Standort, die von einer natürlichen oder juristischen Person betrieben werden. Zum Beispiel kann eine Betriebseinrichtung in der Stahlindustrie („integriertes Hüttenwerk“) eine Vielzahl unterschiedlichster Anlagen beinhalten (Kokerei, Sinteranlage, Hochofen, Oxygenstahlwerk, Walzwerk, Gichtgaskraftwerk), deren Emissionen dann der sogenannten „Haupttätigkeit“ der Betriebseinrichtung zugerechnet werden. Das PRTR gibt Auskunft über die Emissionsmengen der einzelnen Betriebsstandorte. Es macht aber keine Angaben zu den Kapazitäten, zur Effizienz oder zu Umweltstandards von Betrieben. Umweltbelastende Emissionen aus der Metallindustrie Industrieanlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen sind bedeutende Verursacher von umweltbelastenden Emissionen mit negativen Umweltauswirkungen entlang der Wertschöpfungskette. Zur Metallindustrie werden die Bereiche Eisen- und Stahlerzeugung, die Gewinnung von Nichteisenrohmetallen, die Gießerei-Industrie sowie die metallverarbeitende Industrie gezählt. Die deutsche Metallindustrie nimmt innerhalb der Europäischen Union eine bedeutende Rolle ein, da Deutschland hinsichtlich der Produktion von Stahl und Nichteisenmetallen führend ist. Industriebetriebe müssen jährlich dem Umweltbundesamt über ihre Emissionen in die Luft, in die Gewässer und in den Boden berichten, wie auch darüber, wie viele Schadstoffe sie in externe Abwasserbehandlungsanlagen weiterleiten und wie viele gefährliche Abfälle sie entsorgen. Die Betriebe müssen nicht über jeden Ausstoß und jede Entsorgung berichten, sondern nur dann, wenn der Schadstoffausstoß einen bestimmten Schwellenwert (vgl. Anhang II der europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister-Verordnung (E-PRTR-VO) ) oder der Abfall eine gewisse Mengenschwelle überschreitet. In diesem Artikel werden Industriebetriebe aus der Metallbranche, die eine Tätigkeit nach der europäischen PRTR-Verordnung ausüben und Emissionen in die Luft und in Gewässer freisetzen, die den gesetzlich vorgegebenen Schwellenwert überschreiten, betrachtet. Für das PRTR-Berichtsjahr 2022 haben insgesamt 93 berichtspflichtige PRTR-Betriebe der Metallindustrie Freisetzungen in Luft und in Gewässer berichtet. Die Karte „Betriebe der Metallindustrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die Verteilung aller Metallbetriebe mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR. Im Wesentlichen wurde die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft und in Gewässer aus folgenden Tätigkeitsbereichen der Metallbranchen berichtet: 30 Eisenmetallgießerei en mit einer Produktionskapazität > 20 Tonnen pro Tag (t/d) (PRTR-Tätigkeit Nr.2.d der E-PRTR-VO) 23 Industriebetrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung mit einer Kapazität > 2,5 Tonnen pro Stunde (t/Std.) (PRTR-Tätigkeit Nr.2.b der E-PRTR-VO) 13 Industriebetrieben zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen (PRTR-Tätigkeit 2.e.i der E-PRTR-VO) Daten zu Freisetzungen von Schadstoffen in die Luft und in die Gewässer aus Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz inklusive sulfidische Erze (PRTR-Tätigkeit 2.a) werden im PRTR nicht gesondert ausgewiesen, weil diese Anlagen Teil einer Betriebseinrichtung mit einer anderen „Haupttätigkeit“ (nämlich der Roheisen- und Stahlerzeugung mit einer Kapazität > 2,5 t/Std.) sind. Betriebe zum „Aufbringen von schmelzflüssigen, metallischen Schutzschichten (PRTR-Tätigkeit 2.c.iii)“ werden zwar unter dieser Haupttätigkeit im PRTR geführt, aber es sind dem PRTR keine Daten zu Freisetzungen von Schadstoffen in die Luft und in die Gewässer aus diesen Anlagen zu entnehmen, weil die ermittelten Schadstofffrachten die in der E-PRTR-VO festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten. Emissionen aus Eisenmetallgießereien Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von mehr als 20 Tonnen pro Tag (t/d) stoßen vorwiegend die Schadstoffe Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan, Benzol und Naphthalin in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 9 Emissionen von Luftschadstoffen aus Eisenmetallgießereien 2022“). Im Jahr 2022 wurden zum Beispiel 175.000 t Kohlendioxid von berichtspflichtigen ⁠ PRTR ⁠-Betrieben der Eisenmetallgießerei in die Luft abgegeben. Dies entspricht jedoch nur einem Anteil von 0,05 % an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Aus Eisenmetallgießereien werden keine Schadstofffreisetzungen in Gewässer an das PRTR berichtet. Eine Liste von Eisenmetallgießereien im PRTR, die Emissionen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Eisenmetallgießereien mit Luftemissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Eisenmetallgießereien mit Luftemissionen im deutschen PRTR. Dargestellt sind alle 31 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft berichteten. Die meisten Eisenmetallgießereien liegen in dem Bundesland Bayern (BY). Tab: TOP 9 Emissionen von Luftschadstoffen aus Eisenmetallgießereien 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Eisenmetallgießerei mit Luftemissionen im deutschen PRTR 2022 Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR Emissionen aus PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 Tonnen pro Stunde (t/h) stoßen u.a. erhebliche Mengen an Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Feinstaub und Schwefeloxiden in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus ⁠ PRTR ⁠-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 23,5 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung in die Luft abgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 6,7 % an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Darüber hinaus werden Chloride, organischer Kohlenstoff (TOC), und Fluoride vor allem in Gewässer freigesetzt (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Wasserschadstoffen aus PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung im 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. Einleitungen von 3.510 t Chloriden von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung berichtet; gemessen an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Freisetzungen von Chloriden in die Gewässer, ist dies jedoch nur ein Anteil von etwa 0,08 %. Eine Liste von Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung im PRTR, die Emissionen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Betriebe der Roheisen- und Stahlerzeugung mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Roheisen- und Stahlerzeugungs-Betriebe mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022. Dargestellt sind alle 23 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft und in die Gewässer berichteten. Die meisten Eisen- und Stahlerzeugungs-Betriebe liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW). Tab: TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: TOP 10 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Roheisen- und Stahlerzeugung mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR... Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR Emissionen aus der Gewinnung von Nichteisenrohmetallen Anlagen zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren stoßen vorwiegend die Schadstoffe Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickoxide und anorganische Fluorverbindungen in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 1,03 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid von berichtspflichtigen Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie in die Luft abgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 0,3 % an der Gesamtmenge der im ⁠ PRTR ⁠ berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Außerdem werden von der Nichteisenmetall-Industrie Freisetzungen von sieben Wasserschadstoffen berichtet (siehe Tab. „TOP 7 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 120.380 Kilogramm Fluoride von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie in Gewässer abgegeben; gemessen an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Freisetzungen von Fluoriden in die Gewässer, machte der Anteil 10 % aus. Eine Liste von Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie im PRTR, die Freisetzungen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Betriebe der Nichteisenrohmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Nichteisenmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR. Dargestellt sind alle 13 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft und in die Gewässer berichteten. Die meisten dieser Betriebe liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW). Tab: TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: TOP 6 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Nichteisenrohmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR.. Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR

Betriebe mit Erzeugung in Aquakultur, Erzeugte Menge:Bundesländer, Jahre, Fischarten

Betriebe mit Erzeugung in Aquakultur, Erzeugte Menge:Deutschland, Jahre, Fischarten

Verkaufspreise für lebende oder frisch geschlachtete Fische:Deutschland, Jahre, Fischarten, Vermarktungswege

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