Das Projekt "Europaweite Ausschreibungspflichtigkeit städtebaulicher Verträge - Zur Anwendbarkeit von Paragraph 99 GWB im Städtebaurecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem privaten und öffentlichen Sektor birgt auch im Städtebaurecht Risiken in sich. Eine Vertragsfreiheit besteht in diesem Bereich jedenfalls nicht uneingeschränkt. Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof in diesem Zusammenhang sein Augenmerk auf einen Aspekt gelenkt, der bis dahin zumindest in Deutschland fast unbeachtet geblieben war: Die europaweite Ausschreibungspflichtigkeit der städtebaulichen Verträge aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften. In seiner Entscheidung hat der Europäischen Gerichtshof die Ausschreibungspflicht der Gemeinde bezüglich eines nach italienischem Städtebaurecht abgeschlossenen Erschließungsvertrags untersucht und festgestellt, dass diese Vertragsform die Voraussetzungen zur Anwendung der Baukoordinierungsrichtlinie (93/37/EWG v. 14. Juni 1993, ABl 199, S.54 ff) erfüllt. Italien wäre somit angehalten gewesen, die Richtlinie so umzusetzen, dass diese Vertragsform von einer Ausschreibungspflicht nach nationalem Recht erfasst wird (Urt. vom 12. Juli 2001 - C-399/98 -). Die Untersuchung soll aufzeigen, in welchem Umfang städtebauliche Verträge nach dem Baugesetzbuch in Deutschland vom Vergaberecht erfasst sein könnten. Dabei wird man vom nationalen Vergaberecht ausgehen müssen, ohne die Vorgaben der europäischen Vergaberichtlinien aus den Augen zu verlieren. Die Untersuchung soll Anfang 2004 abgeschlossen werden.