Gegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenzkonzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA-Berichts in "data collection sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI-Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hin gearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voran bringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Quelle: Forschungsbericht
Gegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe und Stoffgruppen. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenzkonzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA Berichts in "data collection sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hingearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voranbringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU-LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Dieser Bericht ist Teil einer Reihe von Bewertungen für eine Anzahl weiterer Stoffe, die von denselben Autoren im Auftrag des Umweltbundesamtes in früheren Projekten durchgeführt wurden (siehe etwa Voss et al., 2021). Quelle: Forschungsbericht
Gegenstand des Berichts ist die Erstellung von Stoffberichten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für die im Titel genannten Stoffe. EU-LCI-Werte sind gesundheitsbasierte Referenz- konzentrationen für die inhalative Exposition der Allgemeinbevölkerung. Zur Ableitung wurden die toxikologischen Basisdaten für diese Stoffe recherchiert, zusammengestellt und bewertet und auf Basis der Vorgaben des ECA-Berichts Nr. 29 (EC, 2013) EU-LCI-Werte abgeleitet. Bereits bestehende Bewertungen und Richtwerte für diese Stoffe wurden gemäß den Vorgaben des ECA-Berichts in "data collection sheets" und die für die Ableitung der EU-LCI-Werte wesentlichen Daten in "fact sheets" zusammengestellt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe, einer Expertengruppe mit Fachleuten aus zehn europäischen Ländern, festgelegt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet aus den verschiedenen Bewertungsstofflisten von Emissionen aus Bauprodukten eine harmonisierte europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung dieser europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert (EC, 2013). Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI-Werte können sich alle Interessierten auf der Website "The EU-LCI Working Group" informieren (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en). Das Umweltbundesamt hat in den letzten Jahren darauf hingearbeitet, dass die Europäische Kommission diese Harmonisierungsinitiative weiter voranbringt. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU-LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ausgearbeiteten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Dieser Bericht ist Teil einer Reihe von Bewertungen für eine Anzahl weiterer Stoffe, die von denselben Autoren im Auftrag des Umweltbundesamtes in früheren Projekten durchgeführt wurden (Voss et al., 2017; 2018; 2020). Quelle: Forschungsbericht
Gegenstand dieser Studie war die Auswertung der toxikologischen Daten für fünf Substanzen als Grundlage für die Ableitung von EU-LCI Werten. EU-LCI Werte dienen der Charakterisierung der Toxizität leicht flüchtiger organischer Verbindungen, die aus Bauprodukten emittieren. Sie sind definiert als diejenige Konzentration, oberhalb derer im Innenraum Wirkungen auf die menschliche Gesundheit eintreten können und werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe beschlossen. Diese Gruppe hat auch ein harmonisiertes Vorgehen für die Ableitung der EU-LCI Werte aus toxikologischen Daten entwickelt. Bei den im Rahmen dieses Vorhabens abgeleiteten LCI-Werten handelt es sich um Vorschläge. Die endgültigen EU-LCI Werte werden von der EU-LCI Arbeitsgruppe festgelegt. Für folgende Substanzen wurden in dieser Studie toxikologische Evaluierungen durchgeführt und EU-LCI Werte abgeleitet: Neopentylglykol (CAS Nr. 126-30-7), EU-LCI: 8700 <mü>g/m3, basierend auf der höchsten nach wiederholter Verabreichung in Ratten getesteten Konzentration (es wurden keine adversen Effekte beobachtet); Bernsteinsäurediisobutylester (CAS Nr. 925-06-4), EU-LCI: 35 <mü>g/m3, abgeleitet durch Analogbetrachtung von Bernsteinsäuredimethylester, basierend auf der Schädigung der Nasenschleimhaut in Ratten; Glutarsäurediisobutylester (CAS Nr. 71195-64-7), EU-LCI: 35 <mü>g/m3, abgeleitet durch Analogbetrachtung von Glutarsäuredimethylester, basierend auf der Schädigung der Nasenschleimhaut in Ratten; 1,2-Dimethoxyethan (CAS Nr. 110-71-4), EU-LCI: 100 <mü>g/m3, basierend auf der Teratogenität in Ratten; 1,2-Diethoxyethan (CAS Nr. 629-14-1), EU-LCI: 150 <mü>g/m3, basierend auf der Teratogenität in Mäusen. Quelle: Forschungsbericht
Die vorliegende Dokumentation fasst die Vorträge und Diskussionen einer vom Umweltbundesamt im April 2021 organisierten internationalen Online-Konferenz zu Emissionsklassen für flüchtige organische Verbindungen (VOC) in Bauprodukten zusammen. Bauprodukte sind eine wichtige Quelle für VOC-Emissionen in die Innenraumluft. Im Rahmen der Bauproduktenverordnung wurde ein Kammertest genormt, damit die Ergebnisse von Messungen der VOC-Emissionen aus Bauprodukten harmonisierter erhoben und dokumentiert werden. Wenn Produktnormen Angaben über VOC-Emissionen fordern, müssen diese als Teil der Leistungserklärung angegeben werden. Um den Produktnutzer*innen verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, wurde von einigen Mitgliedstaaten ein Klassensystem vorgeschlagen, um die Leistung eines Produktes bzgl. der VOC-Emissionen in fünf Stufen zu unterteilen. Dem Vorschlag zufolge werden vier Leistungsmerkmale bewertet, um ein Produkt einer VOC-Emissionsklasse zuzuordnen. Die Resonanz auf diesen Vorschlag war insgesamt positiv. Quelle: Forschungsbericht
The subject of this project was the preparation of substance reports for five substances or substance groups relevant for building products emissions. For these substances, the toxicological data basis were compiled and evaluated, and EU-LCI values were proposed. The EU-LCI values allow the harmonisation of the health assessment of building products emissions throughout Europe. The EU-LCI Working Group is currently developing a European list of substances and their associated emission limits. The substance reports developed within this project support and accelerate this process. The project outcome is relevant for all stakeholder involved in the topic of building products emissions.