Die Einwegkunststoffrichtlinie (EWK-RL) zielt auf die Minderung der Freisetzung von Einwegkunststoffprodukten in die Umwelt, die Abfallvermeidung und Stärkung der Kreislaufwirtschaft dieser Produkte. Das Vorhaben ist auf die Evaluierung der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland gerichtet, insbesondere das EWKFondsG, die EWKVerbotsV, die EWKKennzeichnungsV sowie die Maßnahmen zur Minderung (Art. 4 EWK-RL), Produktanforderungen (Art. 6 EWK-RL) und zur getrennten Sammlung (Art. 9 EWK-RL), welche im VerpackG umgesetzt wurden. Auf dieser Grundlage sollen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der nationalen Implementieurng und zur EWK-RL selbst abgeleitet werden.