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Die Schutzwirkungen des Bundesinventares der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN)

Das Projekt "Die Schutzwirkungen des Bundesinventares der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hintermann und Weber AG - Ökologische Beratung, Planung und Forschung durchgeführt. 15 Jahre nach Inkraftsetzen der Bundesverordnung stellt sich die Frage, ob und wie stark die Entwicklung der durch das BLN geschuetzten Landschaften durch dieses Instrument in der beabsichtigten Richtung beeinflusst werden konnte. Die Frage wird in folgenden Schritten beantwortet: 1. Definition der spezifischen Schutzziele fuer 40 ausgewaehlte Objekte in messbaren Groessen (Indikatoren). 2. Erfassen von Veraenderungen dieser Groessen fuer die Zeit 1977-92 und Vergleich mit nicht geschuetzten Landschaften. 3. Typisieren und Werten der Ergebnisse der 40 Fallstudien zu einem gesamtschweizerischen Bild. 4. Formulieren der Gruende unerwuenschter Entwicklungen als Hypothesen im Hinblick auf eine Verbesserung des Instrumentes BLN.

Energiesparmassnahmen im Bauwesen im Rahmen des LRV-Massnahmeplans 'Feuerungen und Energie' beider Basel

Das Projekt "Energiesparmassnahmen im Bauwesen im Rahmen des LRV-Massnahmeplans 'Feuerungen und Energie' beider Basel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Brunner durchgeführt. Im Rahmen des LRV-Massnahmeplans der Kantone BS und BL sollen Energie- und Emissionsminderungs-Potentiale im Bauwesen ermittelt werden. Es werden Massnahmen im Bereich der Energieversorgung, der Bauhuelle und der Haustechnik sowie des Vollzugs und der Umsetzung beruecksichtigt.

Entwicklung der Schadstoffbelastung der Klaerschlaemme im Laufe der Zeit sowie Auswirkungen ausgewaehlter Umweltschutzmassnahmen auf den Schadstoffgehalt der Schlaemme

Das Projekt "Entwicklung der Schadstoffbelastung der Klaerschlaemme im Laufe der Zeit sowie Auswirkungen ausgewaehlter Umweltschutzmassnahmen auf den Schadstoffgehalt der Schlaemme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene durchgeführt. Langfristig kann die landwirtschaftliche Verwertung von Klaerschlamm nur verantwortet werden, wenn die Qualitaet der Schlaemme laufend besser wird. Die Qualitaetsanforderungen der Klaerschlammverordnung genuegen nicht. Deshalb sollen folgende Problemkreise bearbeitet werden: - Wie haben sich die Schwermetallgehalte der Schlaemme im Laufe der Zeit entwickelt? Es interessiert vor allem, ob die vielfaeltigen Anstrengungen aller Betroffenen zu einer nachweisbaren Verbesserung der Schwermetallbelastung gefuehrt haben, ob Unterschiede zwischen ARA-Groessenklassen oder -Regionen vorhanden sind, und wie sich die Gesamtmetallfracht im Klaerschlamm im Laufe der Zeit entwickelt hat. - Wie haben sich ausgewaehlte Umweltschutzmassnahmen auf den Gehalt der Schlaemme ausgewirkt? Wie stark hat sich die Reduktion des Pb-Gehaltes im Benzin (ab 1981 Superbenzin 0,15 g Pb/l) und die verminderte Cd-Einfuhr in die Schweiz (ab 1984) auf die entsprechenden Schwermetallgehalte sowie das Phosphatverbot in Waschmitteln (1986) auf den Phosphorgehalt im Klaerschlamm ausgewirkt?

Kommentar zum Umweltschutzgesetz

Das Projekt "Kommentar zum Umweltschutzgesetz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Arbeitsgruppe USG-Kommentar durchgeführt. Mit dem Kommentar zum Umweltschutzgesetz soll das Gesetz aus dem Jahr 1983 samt den zahlreichen Verordnungen, die es ausfuehren, fuer die Praxis erschlossen und wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Dieses Unterfangen wurde 1984 begonnen und soll im ersten Quartal 1993 in erster Auflage (mit insgesamt acht, ungefaehr jaehrlichen Lieferungen) abgeschlossen werden. Ergaenzungen und Ueberarbeitungen werden anschliessend das Werk aktuell halten. In der Erhebungszeit sind die Teile Abfaelle, Bodenschutz, Katastrophenschutz und Strafbestimmungen des Gesetzes erlaeutert worden. Im Kommentar werden die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes begrifflich und systematisch erlaeutert sowie Handlungsanweisungen und Handlungsoptionen aufgezeigt, die durch die Gesetzgebung vorgezeichnet werden. Waehrend das Hauptgewicht auf der Auseinandersetzung mit den rechtlichen Aspekten liegt, so spielen doch auch naturwissenschaftliche, technische, politische und soziologische Faktoren bei den Erlaeuterungen eine wichtige Rolle.

Agglomerationsprobleme und vertikale Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Staedten

Das Projekt "Agglomerationsprobleme und vertikale Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Staedten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Zürich, Institut für Politikwissenschaft durchgeführt. Im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms 'Stadt und Verkehr' (NFP 25, Projekt 42) werden am Beispiel von zwei Grossagglomerationen (Lausanne und Zuerich) Veraenderungen der Handlungsspielraeume in Kernstadt und ausgewaehlten Agglomerationsgemeinden fuer den Zeitraum von 1970-1990 untersucht. Anhand der beiden Politikbereiche Umweltschutz und oeffentlicher Verkehr werden rechtliche, finanzielle und organisatorische Bedingungen kommunaler Handlungsspielraeume analysiert. Ueber die subjektive Einschaetzung des Handlungsbedarfs und ueber Zusammenarbeitsformen sollen Expertenbefragungen in den Staedten Aufschluss geben. Daraus werden Aenderungsvorschlaege zu foederalistischen Strukturen und Verfahren, welche die umweltrelevante Problemloesungsfaehigkeit der Agglomeration erhoehen, abgeleitet und geprueft.

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