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Waldfunktionen des Landes Brandenburg

Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete,Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald,Lärmschutzwald,Sichtschutzwald und Erholungswald).

Eckpunkte der Naturschutzgebiete der AWZ

Dieser Datensatz enthält die Eckpunkte der Naturschutzgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels mit ihren zugehörigen Koordinaten gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).

Fernerkundung TH

Das Mosaik ermöglicht den Bedarfsträgern aufbereitete Fernerkundungsinformationen aus dem Erdbeobachtungsprogramm Copernicus für das Gebiet Thüringen in bestehende Fachverfahren einzubinden. Die Bilddaten werden ab dem Jahr 2018 in jeweils drei Aufnahmezeiträumen (Frühjahr, Sommer und Herbst) zu einem Mosaik zusammengefügt, welches eine Bodenauflösung von 10m hat und als Komposit aus drei Bändern (R, G und B) angeboten wird. Die Daten stehen momentan als Web Map Service zur Verfügung. Verwendungsmöglichkeiten für das Mosaik sind: Visualisierungen für eigene Dienste und kartographische Anwendungen, Kartierungs- und Aktualisierungsunterstützung von Landbedeckungen, 3D-Flugsimulationen in Verbindung mit Höheninformationen (DGM, DOM).

Maßnahmen Naturschutzgebiete AWZ

Dieser Datensatz enthält die Maßnahmen in den Naturschutzgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).

Bundesamt für Naturschutz: Naturschutzgebietsverordnungen AWZ (WFS)

Downloaddienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.

Bundesamt für Naturschutz: Naturschutzgebietsverordnungen AWZ (WMS)

Darstellungsdienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.

Forstübersichtsdaten des Landes Brandenburg: Rettungspunkte

Der Datensatz enthält die Rettungspunkte der Landesforstverwaltung in Brandenburg.

Landkreis Eichsfeld - Betriebe nach Störfall-VO

Dieser Datenbestand stellt die Betriebe nach Störfall VO des Kreises dar

Badestellen des Landes Brandenburg

Die Daten geben einen Überblick über die Badestellen des Landes Brandenburg.

Bodenrichtwerte zum 1.1.1964

Lagetypische Bodenrichtwerte, die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz erarbeitet und vom Gutachterausschuss verabschiedet wurden. Bezugszeitpunkt ist der 1.1.1964. Entsprechende Auskünfte werden von der Geschäftsstelle erteilt.

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