Der Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service (GPPS) ist einer von drei Servicebereichen des Satellitenpositionierungsdienstes (SAPOS®) der deutschen Landesvermessung. Angemeldete Nutzer können die Korrektur- und Beobachtungsdaten von den hessischen SAPOS®-Referenzstationen erwerben oder eine Onlineberechnung von amtlichen ETRS89-Positionen aus Roverbeobachtungen durchführen lassen. Für die nachträgliche Positionierungsverbesserung der Satellitenmessungen werden Korrekturdaten im Format RINEX 2.11 (Codekorrekturen) angeboten. Verfügbare Referenzsysteme sind: ETRS89 (geographic 3D) (EPSG:4937) und WGS84 (geographic 3D) (EPSG:4979). Bitte beachten Sie, dass zum 30.06.2017 das neue Höhenbezugssystem DHHN16 eingeführt wird.
Beim engen Zusammenleben von Mensch und Tier in der Großstadt bleibt es nicht aus, dass wir mit einigen Tieren so unsere Probleme haben. In den meisten Fällen ist es hierbei jedoch so, dass diese Probleme ein subjektives Empfinden widerspiegeln, und nicht die Tiere an sich ein Problem sind. So empfindet der eine einen nicht scheuen Fuchs als Bedrohung, der andere als Bereicherung. Vogelstimmen können als Lärm oder als schön empfunden werden. Hornissen können interessant oder auch gefährlich wirken – es kommt meistens auf das Auge des Betrachters an. Informationen zu den konfliktträchtigen Arten: Straßentaube Buntspecht Elster und Nebelkrähe Hornisse Biber Wolf Eine der Arten, die objektive Schäden verursachen, ist die Straßentaube (= verwilderte Haustaube). Hierbei geht es vor allem um Verschmutzung. Daneben treten vereinzelt Taubenzecken auf. Der Bestand der Straßentaube hat sich in den letzten Jahrzehnten in Berlin drastisch verringert. Da frühere Zählungen/Schätzungen sehr ungenau waren, lässt sich dies nach Bestandsangaben der “Berliner Ornithologischen Arbeitsgruppe” nur sehr grob beschreiben: 1970er/80er Jahre: grob geschätzt 75.000 – 150.000 Individuen, um das Jahr 2000: 40.000 – >100.000 Individuen, um das Jahr 2010: 10.000 Individuen; diese Schätzung ergibt sich aus einer Zählung im Winter 2009/2010 an den wichtigsten Plätzen/Bahnhöfen von 4.827 Individuen und der Hochrechnung auf das Berliner Gesamtgebiet. Ursachen der Bestandsabnahme sind vermutlich der Rückgang des Brutplatzangebotes (Sanierung der gesamten Bausubstanz, Abwehrmaßnahmen vor allem an Bahnhöfen) und die hohe Entnahme durch die Berliner Habichtpopulation. Eine Bekämpfung der Art ist somit nicht erforderlich. Bei Verschmutzungen vor Ort bleibt damit lediglich, bestimmte Objekte durch passive Abwehrmaßnahmen zu sichern. Bewährt haben sich hierbei vor allem Gitter und über Simsen angebrachte schräge Bleche, während Drähte und Spikes in einigen Fällen nur eine eingeschränkte Wirksamkeit haben. Bei letzteren ist darauf zu achten, dass keine geschützten Arten von ihren Quartieren ferngehalten werden (z.B. Mauersegler, Turmfalke), oder durch Überspannung von Höfen Fledermäuse quasi “gefangen” werden. Diese können bei horizontal gespannten Taubennetzen zwar von oben in den Hof gelangen, aber nicht von unten aus ihm heraus. Netze gegen Straßentauben dürfen daher aus Gründen des Fledermausschutzes nur vertikal oder bis maximal 45° geneigt angebracht werden. Die zweite Schäden an Bauwerken verursachende Vogelart ist der Buntspecht . Diese Vögel legen mitunter eine erstaunliche Bautätigkeit an Bauwerken an den Tag, wo sie vor allem Löcher in wärmeisolierten Wänden (Styropor, Mineralwolle usw.) unter Rauputz schlagen. Zum Teil gibt es hier sogar andere Vögel als “Nachnutzer” (Feldsperling, Star). Auffällig ist, dass solche Schäden oft an bestimmten Gebäudestellen auftreten, z.B. Putzbereiche mit Vorschädigung durch Gerüst, Hauskanten oder stark besonnte Flächen. Oft hören die Verursacher von selbst wieder auf, da die Spechte erkannt haben, dass die vermeintlichen Hohlräume keine Insektenlarven beinhalten. Das Grundproblem ist aber eine nicht spechtsichere Bauweise. Abhilfe könnte glatter Putz schaffen, an dem sich die Spechte nicht ausreichend festkrallen können. Oder aber der Putz müsste durchschlagsicher sein. Hilfsmittel für betroffene Hausbesitzer sind Stolperdrähte oder Flatterbänder an den jeweiligen Gebäudeteilen. Viele Berliner beklagen sich über die in der Stadt häufiger gewordenen Rabenvögel Elster und Nebelkrähe . Diese fressen Jungvögel und Eier (z.B. von der Amsel im Balkonkasten) und haben darüber hinaus “hässliche” Rufe. Und in der Tat haben wir es hier mit zwei Anpassungskünstlern zu tun, die vom ganzjährig guten Nahrungsangebot profitieren – unsere “Abfallgesellschaft” hat ihnen eine Bestandszunahme in der Stadt ermöglicht. Dem gegenüber stehen z.T. drastische Abnahme in der Agrarlandschaft, wo die Elster mittlerweile weitgehend fehlt. Ornithologen haben viele Untersuchungen durchgeführt, inwieweit andere Vogelarten durch die örtliche Zunahme der Rabenvögel gefährdet sein könnten. Ergebnis: kein Nachweis irgendwelcher Auswirkungen auf die Population der potenziellen Beutearten. Gerade in Berlin gehören Amsel und Grünfink nach wie vor zu den häufigsten und am weitest verbreitetsten Brutvogelarten, Tendenz steigend. Es ist somit ein völlig subjektives Problem, wenn das Amselnest vom Balkonkasten ausgeräubert wird. Die Amsel muss dann lernen, das Nest besser versteckt zu bauen, ein Nachgelege ist für sie unproblematisch. Als Sonderfall bei Nebelkrähen müssen noch vereinzelte Attacken auf Menschen angesprochen werden. Dies tritt im Land Berlin vielleicht in 1 bis 3 Fällen jährlich auf. Zum einen sind es einzelne Krähenbrutpaare , die ihr Nest mit den dann schon meist größeren Jungvögeln gegen Fußgänger verteidigen und dabei Schein- oder echte Angriffe fliegen. Dieses ist räumlich auf den Horstbereich begrenzt und endet mit dem Ausfliegen der Jungvögel, aller Erfahrung nach spätestens nach rund 2 Wochen. Notfalls kann von der Behörde ein Flatterband gespannt oder ein Warnhinweis gegeben werden, denn Schnabelhiebe auf den Kopf können sehr unangenehm sein. Daneben gibt es auffälligerweise Einzelvögel , die dann auch nur bestimmte Personen anfliegen, und das unabhängig von der Brutzeit. Hier können wir nur vermuten, dass es sich um von Hand aufgezogene und leicht fehlgeprägte Vögel handelt. Diese fliegen dann Menschen an, die sie an die frühere Pflegeperson erinnern, weil sie von ihnen etwas zu Essen erwarten. Von dem betroffenen Menschen wird dies natürlich als Angriff gewertet. Hier zeigt sich wie wichtig es ist, beim etwaigen Aufziehen von Jungtieren Fehlprägungen zu vermeiden ( Hilflose Wildtiere )! Lärm durch Vogel- oder Amphibienstimmen (vor allem Nebelkrähe, Elster, Nachtigall, Amsel, Teich- und Seefrosch) wird bisweilen als Belästigung empfunden. Es handelt sich aber um ganz natürliche Lautäußerungen der Tiere, die zudem nur zeitlich befristet zu hören sind. Sie sind hinzunehmen, und es gibt gerade in einer Stadt mit über 1,4 Mio. Kraftfahrzeugen wesentlich stärkere Lärmemittenten als Vögel oder Frösche … Sehr panisch reagieren manche Menschen auf Hornissen . Die Hornisse ist unsere größte Wespenart und naturschutzrechtlich geschützt, man darf also ihre Baue nicht beseitigen. Dabei überwiegt bei den Menschen die Angst vor Stichen, tatsächliche Probleme kann es auch mit herabtropfendem Kot von Hornissennestern geben, wenn diese z.B. in Jalousiekästen gebaut wurden. Sehr auffällig ist, dass die meisten Menschen gut mit Hornissen leben können, wenn sie etwas über die Lebensweise dieser Insekten erfahren. So werden Nester niemals ein zweites Mal genutzt: Mit dem Sterben der Arbeiterinnen und dem Auszug der Königin im Herbst ist an dieser Stelle die Ansiedlung beendet. Hornissen sind nur direkt an ihrem Bau aggressiv. Wenn man sich ganz langsam nähert kann man aber auch dort bis auf wenige Dezimeter herangehen. Hektische Bewegungen können aber einen Angriff provozieren. Ansonsten sind sie sehr gutmütig. Hornissen gehen nie an Lebensmittel wie Wurst, Saft, Honig oder dergleichen. Außer Pflanzensäfte (z.B. an Verwundungen bestimmter Baumarten) nehmen sie nur frisch erbeutete Kleintiere zu sich. Und hieraus folgern zwei wichtige Fakten: Erstens ist die Wahrscheinlichkeit von einer Hornisse gestochen zu werden extrem gering, viel geringer z.B. als von einer normalen Wespe. Denn diese sucht ja direkt unsere Nähe auf (Lebensmittel) und kann auch leicht unbemerkt in die Kleidung gelangen – so werden viele Stiche verursacht. Hornissen jagen Wespen, so hat jemand mit Hornissen im Garten wesentlich weniger oder gar keine Wespen in der Saison. Dies ist für Allergiker ein wichtiger Grund, sich über die Anwesenheit von Hornissen zu freuen! Unangenehm – aufgrund des lauten Fluggeräusches und der respektablen Körpergröße – können Hornissen in der Wohnung sein. Da sie auch nachts nach Insekten jagen und gerne auch Lampen aufsuchen, geraten sie leicht durch geöffnete Fenster in die Wohnung. Hier hilft aber ein handelsübliches Mückengitter. In den ganz wenigen Fällen, wo Hornissen zu Schäden am Bauwerk führen können, oder wo ihr Bau in unmittelbarer Nähe zu spielenden Kindern liegt, kommt auch eine Umsiedlung in Frage. Hierzu hat die Senatsverwaltung einen Hymenopterendienst eingerichtet. NABU Berlin – Hymenopterendienst Bei den anderen Wespenarten, die nicht naturschutzrechtlich geschützt sind, kann notfalls der Schädlingsbekämpfer gerufen werden. Biber ( Castor fiber ) sind die größten Nagetiere Europas. Sie gehören in lebendige Gewässerlandschaften, wo sie mehr als andere Tierarten in der Lage sind, Landschaft zu gestalten. Durch ihre Nagetätigkeit können verdunkelte Uferbereiche aufgehellt werden. Vor allem aber können sie durch das Aufstauen von Gewässern gestalterisch wirken, indem sie kleine Feuchtgebiete anlegen. Diese Biotope sind nicht nur in der Regel eine Bereicherung der Biologischen Vielfalt, sondern helfen auch, Wasser länger in der Landschaft zu halten. Gerade in Jahren mit wenig Niederschlägen ist dieser Aspekt nicht zu unterschätzen. In naturnahen Landschaften wie dem Tegeler Fließ und anderen unverbauten Gewässern von Dahme, Müggelsee und Havel ist der Biber eine wichtige Zielart des Naturschutzes. Biber wurden vor über 200 Jahren durch intensive Verfolgung wegen ihres Felles und als Fastenspeise im Berliner Raum ausgerottet. Es haben kleine Populationen in Ostdeutschland überlebt, die sich im vergangenen Jahrhundert allmählich wieder ausbreiten konnten. Berlin wurde Mitte der 1990er Jahre von Hennigsdorf aus entlang der Oberhavel von Bibern wiederbesiedelt. Die ersten Ansiedlungen fanden sich dort und im Tegeler See. Normalerweise haben Biber jedes Jahr 2–3 Jungtiere. Diese wandern in der Regel im 2. oder 3. Lebensjahr ab und suchen sich ein eigenes Revier. Ab Ende der 1990er Jahre wanderten dann die ersten Biber in die Unterhavel ein und die Kanäle entlang Richtung Innenstadt. Kurze Zeit später kamen die ersten Biber über den Oder-Spree-Kanal im Südosten Berlins an. Das Stadtgebiet wurde somit aus mehreren Richtungen besiedelt. Heute können wir von einer flächendeckenden Besiedlung Berlins mit geschätzt über 50 Ansiedlungen ausgehen. Erstaunlich ist die Anpassungsfähigkeit des Bibers, der sich nicht nur in einigen Parkanlagen der Berliner Innenstadt angesiedelt, sondern auch an Kanälen wie dem Teltowkanal seine Nischen gefunden hat. Siedelt sich der Biber an, errichtet er einen Bau mit Zugangsmöglichkeit unter Wasser, der bei Flachufern nach oben mit Astwerk und Erdreich abgedichtet ist. Dies kann eine erkennbare “Biberburg” ergeben. In Steilufern ist der Bau meist nicht zu erkennen. Insbesondere in der Nähe der Baue ist naturgemäß mit einem stärkeren Fraßdruck durch den Biber zu rechnen, doch schwimmen die Tiere – gerade in weniger günstigen Lebensräumen – zur Nahrungssuche auch bis zu einem Kilometer oder mehr das Ufer entlang. Gemessen an diesem Potenzial und den Problemen, die manche Menschen in der freien Landschaft mit dem Biber sehen, sind die Konflikte in der Großstadt Berlin überschaubar. Bisher sind drei Problemfelder aufgetreten: Im Winterhalbjahr gibt es keine frischen krautigen Pflanzen, und Biber ernähren sich dann von Gehölzknospen und Rinde, insbesondere von jungen Zweigen. Hierzu werden Bäume gefällt. Biber bevorzugen Weiden und Zitterpappeln, doch werden auch andere Gehölze genommen. Hin und wieder werden auch Nadelbäume gefällt. Insgesamt nutzt der Biber bei uns über 45 Gehölzarten, dazu gehören auch Ziersträucher und Obstbäume. Zwar werden in erster Linie Bäume ausgewählt, die ufernah wachsen, aber es werden auch bis zu 50 m entfernt stehende Bäume gefällt. Es ist sinnvoll, gefällte Bäume vor Ort zu belassen, damit der Biber Knospen und Zweige nutzen kann. Ansonsten wird er sich dem nächsten Baum zuwenden. Gehölze, die man unbedingt schützen möchte, müssen mechanisch gesichert werden. Dies geht mit einem stabilen Geflecht (z.B. Estrichmatten), das um den Baum gelegt und stabil befestigt wird. Alternativ gibt es eine Verbissschutzpaste, die auf die Rinde aufgetragen werden kann. Je nach Baumgröße und Rindenstruktur kann diese Paste den Bibern für ca. 2–10 Jahre das Nagen verleiden. Die Paste findet man im Internet unter dem Stichwort “Biber Verbissschutz”. Eine gute Anleitung zum Verbissschutz befindet sich in der Anleitung Baumschutz gegen Biberverbiss des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen. Biber nagen bisweilen über mehrere Nächte verschiedene Bäume an. Diese sind dann oft nicht mehr standsicher und können so zu einer Gefahrenquelle für Wege, Straßen, Gewässerufer oder bewohnte Grundstücke werden. Sollten sie aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden, ist dringend zu empfehlen, die Äste und Zweige vor Ort als Nahrung zu belassen. Ansonsten muss der Biber neue Bäume fällen. Unterminierung von Wegen Die Erdbaue können sich über etliche Meter vom Ufer erstrecken. Vereinzelt kommt es zum Einbrechen von Wegen, wenn der Biber zu oberflächennah baut. Hier müssen im Einzelfall Lösungen gesucht werden. Aufstau von Gewässern Seit durch die vergangenen extrem trockenen Jahre die Wasserstände an einigen Fließgewässern deutlich gesunken sind, haben Biber auch in Berlin vermehrt Dämme gebaut. Diese haben grundsätzlich zwei Funktionen: Zum einen werden flache Fließgewässer aufgestaut, damit der Eingang zum Bau unter der Wasseroberfläche bleibt. Hierzu nutzt der Biber vor allem Äste und Zweige, um einen stabilen Damm zu errichten, der mit Erdreich abgedichtet wird. Zum zweiten werden bisweilen Dämme angelegt, um ein Fließgewässer ausufern zu lassen, damit der Biber auf dem Wasserwege an seine Nahrung kommen kann. Im ersten Fall ist der Damm integraler Bestandteil des Baues, also der “Fortpflanzungs- oder Ruhestätte” und damit durch § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Lösungen müssen im Einzelfall gesucht werden, aber grundsätzlich müssen wir uns daran gewöhnen, dass Biber in unseren Gewässern leben. Wegfang oder Abschuss der Biber – eine zumindest theoretische Problemlösung – kommt dann nicht infrage, wenn eine Zuwanderung weiterer Biber erfolgen könnte, das Gebiet also nicht “bibersicher” einzuzäunen ist – diese Option darf keine Daueraufgabe sein. In der Regel wird man sich mit dem Biber arrangieren müssen. Daneben können auch Biber in Berlin Probleme haben: Abwandernde Jungtiere auf der Suche nach einem eigenen Revier landen in ungeeigneten Gewässern (kleine Parkteiche, Gartenteiche) oder wandern weite Wege fernab von Gewässern. Eine zunehmende Zahl fällt dem Straßenverkehr zum Opfer, aber es gibt auch vermehrt an Gewässern verstorbene Tiere. Grundsätzliche Ansprechpartner in Biberfragen sind die jeweiligen Naturschutzbehörden, die in der Regel mit Biberexpertinnen und -experten zusammenarbeiten. Frisch verendete Tiere können zur Untersuchung zum Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Alfred-Kowalke-Straße 17, 10315 Berlin-Friedrichsfelde) gebracht werden – dort werden sie kostenlos obduziert (bitte vorher per E-Mail anmelden, wibbelt@izw-berlin.de , oder unter Tel. (030) 5168-211). Für weitere Informationen zum Biber und dem Umgang mit ihm gibt es mittlerweile hervorragende Broschüren, die als pdf-Dateien kostenlos heruntergeladen werden können. Empfehlenswerte aktuelle Beispiele kommen aus Bayern, Österreich, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Biber in Bayern, Biologie und Management Wölfe in Berlin? Gibt es Wölfe in der Umgebung Berlins? Ja. Nachdem der Wolf vor mehr als 150 Jahren in Deutschland ausgerottet wurde, ging eine Wiederbesiedlung der mittlerweile geschützten Tierart ab 1996 von Polen aus. Im Jahr 2000 wurden in Deutschland erstmals wieder Wolfswelpen in Freiheit geboren. Die Art hat sich von Sachsen aus über Brandenburg vorwiegend Richtung Nordwestdeutschland ausgebreitet, doch gibt es mittlerweile in den meisten Flächenländern Wolfsvorkommen. Insbesondere Sachsen und der Süden des Landes Brandenburg sind flächendeckend von Wölfen besiedelt und einige Territorien reichen bis an die Grenzen des Berliner Raumes. Eine Verbreitungskarte des Wolfes in Deutschland ist hier einsehbar und wird jährlich aktualisiert. Karte der Wolfsterritorien Kommen Wölfe auch nach Berlin? Wölfe sind eher scheu und meiden den menschlichen Siedlungsraum. Allerdings kann es durch das Abwandern von Jungwölfen aus ihren Rudeln vorkommen, dass einzelne Tiere auf der Suche nach Territorien durch Siedlungen laufen oder sich sogar in eine Stadt verirren. In der Regel versuchen sie dann, diese so schnell wie möglich wieder zu verlassen. Bisher sind in Berlin nur sehr vereinzelt Wölfe sicher nachgewiesen worden, die nach kurzer Zeit wieder abgewandert sind. Es kann aber grundsätzlich in den Randbereichen Berlins mit einzelnen durchziehenden Jungwölfen gerechnet werden. Eine Ansiedlung (Territorium) ist eher nicht zu erwarten. Sind Wölfe gefährlich für Menschen? Generell geht für Menschen von Wölfen keine Gefahr aus. Allerdings sind es wehrhafte Tiere und man sollte ihnen mit Respekt begegnen. Auf keinen Fall sollten sie in die Enge getrieben oder mit Futter angelockt werden. So können – wie bei Wildschweinen auch – Konflikte vermieden werden. Was für Probleme können Wölfe verursachen? Das wesentliche Konfliktfeld zwischen Menschen und Wölfen besteht in der Weidetierhaltung. Gerade Schafe und Ziegen, aber auch Kälber und vereinzelt Fohlen fallen in das Beuteschema von Wölfen. Zudem sind Schafe und Ziegen potenziell einfacher zu erbeuten als Rehe, Hirsche oder Wildschweine und auch weniger wehrhaft. Wenn der Weidetierschutz nicht ausreichend ist, oder einzelne Wölfe es lernen, diesen zu umgehen, kann es zu Rissen bei Weidetieren kommen. Für die Schafhaltung ist das ein ernstes Problem, mit dem umgegangen werden muss (siehe unten). Manche Naturfreunde sind der Auffassung, dass es bei Anwesenheit von Wölfen zu einer Abnahme von Rehen, Hirschen und Wildschweinen kommt. Obgleich die bundesweiten Jagdstrecken dies nicht belegen, kann es regional durchaus Bestandsabnahmen geben. Allerdings gewöhnen sich Wildtiere schnell an die Heimkehrer und passen ihr Verhalten entsprechend an. Wie groß ist ein Wolfsrudel? Ein Wolfsrudel besteht aus einem Wolfspaar und ihren aktuellen Nachkommen, die ab Mai jeden Jahres zur Welt kommen. Daher kann die Rudelgröße sehr unterschiedlich sein, sie liegt häufig im Bereich von 5 bis 10 Tieren. Die Jungtiere wandern im zweiten Lebensjahr ab, um ein eigenes Territorium zu gründen. Dabei können sie hunderte von Kilometern zurücklegen. Die Größe eines Wolfsterritoriums umfasst in Deutschland je nach Nahrungsangebot 100 bis 350 Quadratkilometer. Woran erkenne ich einen Wolf? Wölfe sind vorwiegend grau, haben einen Sattelfleck auf dem Rücken und einen weißen Bereich um die Schnauze. Als Lauftiere sind sie recht langbeinig. Zahlreiche Wolfsfotos finden sich auf der Webseite der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) In Berlin gibt es zahlreiche Hunde, die sehr wolfsähnlich aussehen, z.B. der „Tschechische Wolfshund“ oder der „Saarlooswolfshund“ . Leider bewegen sich manchmal auch Hunde derartiger Rassen allein und ohne Halsband durch die Stadt. Fotofallen und direkte Sichtungen führen dann immer wieder zu Unsicherheiten, Irritationen und Fehlbestimmungen; eine sichere Bestimmung ist nicht immer möglich. Für eine eindeutige Wolfsbestimmung ist ein gutes und deutliches Foto (z.B. durch eine „Wildkamera“), aber auch Losung (Kot) oder ein paar gesammelte Haare erforderlich, die beispielsweise an einem Zaun hängen geblieben sind. Was sollte ich tun, wenn ich einem Wolf begegne? Die Wahrscheinlichkeit, einem Wolf in freier Wildbahn zu begegnen, ist nicht sehr hoch. Sollte dies dennoch geschehen, können Sie auf sich aufmerksam machen (klatschen, rufen). Normalerweise ziehen sich Wölfe dann schnell zurück. Jungtiere können allerdings neugieriger sein. Wenn Ihnen das unangenehm ist, weichen Sie langsam aus. Wegrennen sollte in jedem Fall unterlassen werden. Alternativ können Sie langsam auf das Tier zugehen und laut rufen. Hilfreich für die spätere Dokumentation sind Fotos oder Videos vom Tier. In Berlin können eher Begegnungen mit Hunden problematisch sein, da diese sich unvorhersehbar verhalten können – je nach ihrer Erfahrung mit Menschen. Wie kann ich Weidetiere vor Wölfen schützen? Wölfe lassen sich normalerweise von Elektrozäunen abhalten. Diese müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, die in einer vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Fachpublikation ausführlich beschrieben sind. Empfehlungen zum Schutz von Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf In Berlin müssen schon jetzt alle Weidetiere vor Übergriffen durch Hunde geschützt werden. Diese Maßnahmen helfen grundsätzlich auch gegen Wölfe. Es ist geplant, dass landwirtschaftliche Betriebe Zuschüsse für die notwendigen Präventionsmaßnahmen und den Weidetierschutz speziell gegenüber Wölfen erhalten sollen. Die Abstimmungen innerhalb Berlins, aber auch mit dem Land Brandenburg sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Sobald eine finale Klärung erfolgt ist, wird an dieser Stelle eine entsprechende Kontaktadresse genannt/verlinkt werden. Was ist nach einem Riss von Weidetieren zu tun? Um sicher zu sein, ob ein Wolf für den Riss verantwortlich ist, muss umgehend die unten angegebene Notfallnummer angerufen werden. Der Fachexperte wird erst eine telefonische Befragung durchführen und dann ggf. vor Ort kommen. Das getötete Weidetier ist mit einer Plane gegen nachnutzende Tiere zu sichern (beispielsweise Füchse oder Krähen), damit noch die Möglichkeit der Entnahme einer unverfälschten Gewebeprobe an der Bissstelle besteht. Damit hat man bei frischen Rissen die Chance, den Urheber des Bisses mittels genetischer Bestimmung eindeutig zu ermitteln. Gleichzeitig wird der Experte die Weidefläche und die Umzäunung sowie die Umgebung untersuchen, um weitere Indizien zu sammeln. Sollte der Weidetierschutz den fachlichen Anforderungen genügen und trotzdem der Wolf als Verursacher ermittelt werden, erfolgt ein Schadensausgleich durch die Naturschutzbehörde. Wo kann ich eine mögliche Wolfsbeobachtung in Berlin melden? In Berlin werden nachts vor allem wolfsähnliche Hunde beobachtet. Trotzdem ist eine Wolfsbeobachtung nicht ausgeschlossen, vor allem am Stadtrand. Beobachtungen können unter Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit und den Beobachtungsumständen per E-Mail an die unten angegebene Adresse gemeldet werden. Wenn immer möglich sollte ein Foto beigefügt und/oder genau beschrieben werden, was gesehen wurde. Gerade auch Verhaltensbeobachtungen sind hierbei hilfreich. E-Mail-Adresse für Wolfsmeldungen in Berlin: Berlin@wolfsmanagement.eu Notfallnummer für Risse von Weidetieren in Berlin: (03375) 251960 DBBW, die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf: Umfassende Information über Wölfe in Deutschland Zu Wölfen im Land Brandenburg informieren: Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Nach dem Verursacherprinzip tragen Hersteller und diejenigen, die Produkte in den Verkehr bringen oder importieren, die umfassende Entsorgungsverantwortung für deren umweltgerechte Verwertung und Beseitigung. Jährlich fallen über 18 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle in Deutschland an und der Verbrauch steigt weiterhin. Um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken und Abfälle von Einwegverpackungen zu vermeiden, ist das Angebot von Mehrwegverpackungen essentiell. Dies soll durch die Mehrwegsangebotspflicht unterstützt werden. Elektroschrott stellt einen der am schnellsten wachsenden Abfallströme dar. Die immer stärkere Verbreitung und die schnelle Modellfolge im Elektronikbereich beanspruchen die natürlichen Ressourcen der Erde in hohem Maße. Die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe belasten die Umwelt. Aus Umwelt- und Ressourcensicht ist somit eine lange Nutzungsdauer anzustreben, an deren Ende eine möglichst vollständige Erfassung und hochwertige Behandlung der Elektroaltgeräte stehen sollte. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektroschrott für die Bürgerinnen und Bürger sind beispielsweise im Faltblatt des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zu finden. Jede Aktion zur Förderung der Sammlung, der Reparatur, der Wiederverwendung oder Wiederverwertung von Elektroschrott ist im Rahmen des Internationalen Elektroschrott-Tages am 14. Oktober jeden Jahres willkommen! Für weitere Informationen zum Aktionstag besuchen Sie den entsprechenden Bereich der Website des WEEE-Forums . Hier können Sie auch eine eigene Aktion registrieren. Die abfallrechtlichen Grundlagen sind im dritten Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes formuliert. Ziel ist es Produkte so zu gestalten, dass Ressourcen geschont, das Entstehen von Abfällen vermindert, eine Wiederverwertung ermöglicht und schließlich eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der zu Abfall gewordenen Produkte sicher gestellt werden. Die wesentlichen Instrumente der Produktverantwortung sind Rücknahmepflichten der Hersteller für ihre zu Abfall gewordenen Produkte sowie die Festlegung von Sammel- und Verwertungsanforderungen. Aber auch konkrete Anforderungen an die Produktgestaltung sind festgelegt. Ansatzpunkt hierbei ist die Annahme, dass die Hersteller die Zusammensetzung, die Inhaltsstoffe und die Auswirkungen ihrer Produkte am besten kennen. Sie sind somit am ehesten in der Lage, diese nach der Nutzungsphase in Wert- und Schadstoffe zu trennen und einer Wiederverwendung oder einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Die Produktverantwortung wurde in Deutschland insbesondere für Verpackungen, Altöl, Batterien, Altfahrzeuge sowie Elektroaltgeräte eingeführt. Regelungen sind beispielsweise in den folgenden abfallrechtlichen Vorschriften zu finden: ElektroG - Elektrogesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Das Elektrogesetz regelt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und umweltverträglich entsorgt werden. Zum untergesetzliches Regelwerk des ElektroG gehört die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung , welche insbesondere die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Außerdem gilt die Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten . Sie enthält weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten einschließlich der Verwertung und des Recyclings. Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten Informationen des BMUV zum ElektroG Website der Stiftung elektro-altgeräte register (ear) BattG - Batteriegesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren Am 1.1.2021 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren in Kraft getreten. Wesentliche Elemente der Gesetzesänderung sind auf den Seiten des Bundesumweltministeriums veröffentlicht. Derzeit gibt es folgende Rücknahmesysteme am Markt: Herstellereigenes Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien CCR REBAT Öcorecell DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH Das Verzeichnis der genehmigten Eigenrücknahmesysteme ist auf den Seiten der Stiftung Elekroaltgeräte-Register ear hier zu finden. VerpackG - Verpackungsgesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen Das mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes eingeführte Verbot des Inverkehrbringens von leichten Kunststoff-Tragetaschen gilt ab dem 01.01.2022. Weitere Änderungen des Verpackungsgesetzes enthält das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz. Dessen überwiegender Teil ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. Es enthält wesentliche Neuerungen: eine verpflichtende Mindestrezyklat-Einsatzquote für bestimmte Einwegkunststoff-Getränkeflaschen (ab 2025), eine Pflicht zum Angebot von alternativen Mehrwegverpackungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen und von Einweg-Getränkebechern (ab 2023), eine Pflicht zur Getrenntsammlung von bestimmten Einwegkunststoff-Getränkeflaschen, die v.a. über eine Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu alle Einwegkunststoff-Getränkeflaschen sowie auf alle Getränkedosen 2022 erreicht werden soll (ab 2022, für mit Milch oder Milcherzeugnissen befüllte Flaschen erst ab 2024) und eine Prüfpflicht für Betreiber von Online-Marktplätzen, ob die bei ihrer Plattform gelistete Hersteller im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich bei einem dualen System beteiligt haben. - Informationen zur Entsorgung von Verpackungsabfällen EWKVerbotsV - Einwegkunststoff-Verbotsverordnung für das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff Künftig sollen bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Produkte wie Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor) sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Die Verordnung setzt die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie um und ist am 3.7.2021 in Kraft getreten. EWKKennzV – Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten Die EWKKennzV setzt weitere Teilaspekte der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. So dürfen ab dem 03.07.2024 Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Daneben wird geregelt, dass ab dem 03.07.2021 bestimmte Einwegkunststoffprodukte auf ihrer Verpackung (Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren, Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern) oder auf dem Produkt (Getränkebecher) eine Kennzeichnung tragen. Die Kennzeichnung soll auf zu vermeidende Entsorgungsmethoden hinweisen. Ebenso soll deutlich werden, dass das Produkt Kunststoff enthält und welche negativen Auswirkungen eine unsachgemäße Entsorgung für die Umwelt hat. Die EWKKennzV ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. AltfahrzeugV - Altfahrzeugverordnung für die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums . Ebenfalls in diesen abfallrechtliche Vorschriften geregelt sind produktbezogene Anforderungen zur Marktüberwachung. Mit der Marktüberwachungsverordnung der EU 2019/1020 wurden die Vorschriften zur Marktüberwachung modernisiert, insbesondere mit Blick auf die digitalen Märkte. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat Informationen zur Marktüberwachung hier veröffentlicht, unter anderem das Marktüberwachungskonzept in der Fassung vom Mai 2022. Vollzugshilfe zur Marktüberwachung in Sachsen-Anhalt (Handbuch und Leitfäden in den Anhängen 1 bis 5 (auf der Seite des LAU, rechte Rubrik) Länderübergreifende Servicestelle Marktüberwachung www.batterie-zurueck.de ElektroG Wie.Was. Wo.Warum Kampagne Plan E Weniger ist mehr - zur Vermeidung von Plastikmüll
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ WEINÜBERWACHUNG Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2023 © Eberhard / AdobeStock Schäden beim Menschen hätten auslösen können, im Jahr 2023 nicht festgestellt wurden. Schwierige Wetterbedingungen und neue rechtli- che Regelungen stellten Weinerzeuger und Wein- überwachung im vergangenen Jahr gleicherma- ßen vor Herausforderungen. Dennoch blieb die Zahl von Kontrollen, Untersuchungen und Bean- standungen durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) weitgehend konstant. Auch im Jahr 2023 verzeichneten die Fachleute der Weinüberwa- chung in Rheinland-Pfalz viele Kennzeichnungs- fehler, aber auch einige schwerwiegende Verstöße gegen das Weinrecht.Frühe Rebsorten faulten rasch Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treiben- de Bundesland, weshalb die Weinüberwachung hier eine besondere Bedeutung hat. Um die red- lich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, ha- ben die Fachleute des LUA im Jahr 2023 knapp 4.131 Kontrollen vor Ort durchgeführt und 3.734 Proben untersucht. Die weit überwiegende An- zahl der Beanstandungen bezog sich allerdings auf die Kennzeichnung: Häufige Mängel sind dabei ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutref- fende Geschmacksangaben (zum Beispiel trocken oder halbtrocken), unzutreffende Rebsortenan- gaben oder unzureichende Hinweise auf Allergie auslösende Stoffe. Nicht immer ist dabei von vor- sätzlichen Vergehen auszugehen: Die sich stän- dig ändernden und teils komplizierten Kennzeich- nungsvorschriften lassen auch gutwillige Winzer bisweilen den Überblick verlieren. Aber das LUA deckt auch immer wieder schwer- wiegende Täuschungen und echte Verfälschungen auf. Hier muss von vorsätzlichem Handeln ausge- gangen werden, das der gesamten Branche scha- det. 2023 fielen insgesamt 57 Proben (1,5 Pro- zent) in- und ausländischer Weinerzeugnisse auf wegen Grenzwertverstößen oder unzulässigen Weinbehandlungen wie etwa durch die verbo- tene Zugabe von künstlichen Aromastoffen. Der Gesetzgeber zieht hier aus gesundheitlichen und qualitativen Gründen klare Grenzen. Umso erfreu- licher ist es, dass Verstöße, die gesundheitliche 2 Die Weinernte im Jahr 2023 war von extremen Wetterbedingungen geprägt. Ein zu nasses Früh- jahr führte zu Mehltauinfektionen, dann kam ein sehr trockener und warmer, langer Sommer – auch Anfang September herrschten noch Tempe- raturen von 30 Grad. Dieses Wetter, kombiniert mit Regen kurz vor der Ernte, verursachte rasche Fäulnis bei früh reifenden Sorten wie Burgundern und Probleme durch die Kirschessigfliege bei den roten Rebsorten. Die Weinlese begann früher als erwartet und der Lesezeitraum war ungewöhnlich kurz. Dies bedeutete für die Weinkontrolleure ge- zieltes und schlagkräftiges Vorgehen bei den Kon- trollen. Für die Winzer hatte das Wetter negative Folgen: Partien wurden bereits im Herbst verwor- fen und nicht weiterverarbeitet. Alkoholfreier Wein ist im Trend Noch ist der Marktanteil gering, doch alkoholfreie Weine sind im Kommen. Immer mehr Winzer und Kellereien nehmen die alkoholfreien Alternativen in ihr Sortiment auf. Entalkoholisierte und teilwei- se entalkoholisierte Weine fallen auch unter die weinrechtlichen Vorschriften, die zum Jahresende 2021 durch die Änderung der EU-Agrarmarktord- nung in Kraft getreten sind. Zwischenzeitlich ist im nationalen Recht auch die Weinverordnung ge- ändert worden. Diese grundlegenden Neuerungen sind mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbun- den und haben das Arbeitsfeld von Weinkontrolle und Weinchemie deutlich erweitert. mit dem Smartphone gescannt werden und führt auf eine neutrale Seite, die keine Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken anzeigt und keine Nutzerdaten erhebt. Diese grundlegen- den Neuerungen verlangten von den Weinkontrol- leurinnen und Weinkontrolleuren des LUA einen hohen Bedarf an Fortbildung, um ihr Wissen über die Kennzeichnungsregeln auf den neusten Stand zu bringen. Die Folge ist ein erhöhter Zeitaufwand bei den Kontrollen vor Ort, um diese Neuerungen umzusetzen und mit dem nötigen Augenmaß zu begleiten. Vorsatz oder Verschleppung? Aroma in inländischen Bioweinen Bei einer sensorischen Prüfung fiel ein rheinhessi- scher Grauburgunder wegen einer starken wein- fremden Aromatisierung auf. Dieser Wein so- wie weitere Erzeugnisse des pfälzischen Betriebes wurden im LUA chemisch-analytisch untersucht. Ergebnis: Insgesamt wurden vier Weine wegen weinfremder Aromastoffe natürlicher Herkunft beanstandet. Der Herstellerbetrieb füllt neben Wein und Perl- wein auch aromatisierte weinhaltige Getränke ab - sowohl für den eigenen Betrieb als auch als Lohnabfüller. Die Ursache für die im Wein festge- stellten weinfremden Aromastoffe konnte nicht geklärt werden. Künftig muss der Betrieb jedoch den „Leitfaden der guten fachlichen Praxis zur Verhinderung von technisch vermeidbaren Aro- maverschleppungen bei Wein“ beachten und ver- änderte die Abläufe während der Abfüllung. So gibt es jetzt zum Beispiel separate Schläuche und eigene Tanks für aromatisierte Getränke. Wein braucht jetzt Nährwertdeklaration Es dürfte vielen Verbraucherinnen und Verbrau- chern noch gar nicht aufgefallen sein: Sämtliche Weinerzeugnisse, die nach dem 08.12.2023 her- gestellt wurden, brauchen nun eine Nährwertde- klaration und ein Zutatenverzeichnis auf dem Eti- kett. Weil der Platz dort begrenzt ist, befindet sich auf vielen Etiketten nun ein QR-Code. Der kann Nicht rechtens: Biowein mit Sorbinsäure konserviert Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung eines benachbarten Bundeslandes wurde ein in Rhein- land-Pfalz abgefüllter Wein durch Beprobung im Einzelhandel auffällig. Dieser biologisch erzeug- te argentinische Wein der Rebsorte Malbec, Jahr- gang 2021, war aufgrund seines Gehaltes an Sor- binsäure zu beanstanden. Auf dem Etikett wurde der Wein mit dem Fließtext „Dieser […] Malbec aus Argentinien wurde im Einklang mit der Natur nach streng ökologischen Richtlinien an- und aus- gebaut“ beworben, sowie mit dem Logo der EU für ökologische/biologische Produktion mitsamt Codenummer der Kontrollstelle ausgelobt. Seit 2012 gelten europaweite Mindeststandards für ökologische Produktionsmethoden von Bio- wein. Sie erlauben eine deutlich geringere Zahl an Hilfsstoffen und Verfahren als bei der konventio- nellen Kellerwirtschaft. So ist das Konservierungs- mittel Sorbinsäure (bzw. dessen Salz Kaliumsor- bat) für die Behandlung von ökologisch erzeugten Weinen nicht zugelassen, während für konventio- nellen Wein in der Europäischen Union im Ender- zeugnis Gehalte bis maximal 200 Milligramm pro Liter erlaubt sind. Sorbinsäure wirkt wachstums- hemmend auf Hefen, andere Pilze und verschie- dene Bakterien, aber nicht auf Milchsäure-Bakte- rien. Sie kommt daher insbesondere bei Weinen mit Restsüße zum Einsatz, um eine zweite Fer- mentierung zu vermeiden. Hierbei gilt es, durch besondere Sauberkeit und zusätzliche Schwefel- gaben den unerwünschten Weinfehler „Geranien- ton“ zu vermeiden. Die Inhaber der betroffenen Weinkellerei erklär- ten auf Nachfrage, dass sie diesen Stoff nicht ver- wendet, sondern den Wein lediglich vor der Ab- füllung ökologisch zulässig mit Schwefeldioxid und Metaweinsäure behandelt hätten. Der Ein- trag von Sorbinsäure müsse bereits in Argenti- nien erfolgt sein. Der Wein war aber ausweislich des zugehörigen Begleitdokuments als „organico“ aus dem Drittland bezogen worden. Der Bestand von rund 87.000 Flaschen des Erzeugnisses war zum Zeitpunkt der Feststellung bereits aus- verkauft, der Artikel wird aber mittlerweile nicht mehr im Sor- timent der Kellerei geführt. © seen / Fotolia Bilanz der Weinüberwachung 2023: Schutz für Verbraucher und Branche 3 Alles im grünen Bereich: Schwermetalle und Allergenedas „Geheimversteck“ wurde dann bei einer Kont- rolle im Betrieb entdeckt. Das LUA hat im vergangenen Jahr 29 Weine, die überwiegend aus rheinland-pfälzischem Anbau stammten, auf Schwermetallgehalte untersucht. Die gute Nachricht: Für Aluminium, Arsen, Cad- mium, Blei, Kupfer und Zink gelten in der Wein- verordnung festgelegte Grenzwerte, die in al- len untersuchten Weinen eingehalten und sogar deutlich unterschritten wurden.Insgesamt handelte es sich um 6.667 Liter Wein, die unter Umgehung der Hektarhöchstertragsre- gelung in Verkehr gebracht werden sollten. Diese Regelung erlaubt Weinbaubetrieben nur eine be- stimmte Erntemenge, wodurch die Qualität des Produktes Wein sichergestellt werden soll. Konse- quenz für den Betrieb: Die Übermengen musste er zu Industriealkohol destillieren lassen. Positiv ist auch das Fazit bei der Untersuchung auf Allergene. Auf Weinetiketten ist seit 2012 eine Allergenkennzeichnung erforderlich, sofern die- se Weine mit allergenhaltigen Behandlungsmit- teln hergestellt wurden und die Parameter Case- in aus Milch oder Albumin und Lysozym aus Ei im Enderzeugnis noch nachweisbar sind. Casein- und albuminhaltige Behandlungsmittel reduzieren im Wein den Anteil an Gerbstoffen und tragen da- mit zur Geschmacksharmonisierung bei. Das En- zym Lysozym wird aufgrund seiner antibakteriel- len Eigenschaft eingesetzt und unterdrückt einen unerwünschten biologischen Säureabbau. Die drei Stoffe können in ausreichend großer Menge bei Milch- bzw. Ei-Allergikern allergische Reaktionen auslösen. 2023 wurden insgesamt 20 Weine im Labor auf Gehalte an Casein, Albumin und Lyso- zym überprüft. Das erfreuliche Ergebnis: Die Stof- fe wurden in keiner Probe nachgewiesen. Anonyme Anzeige führt Weinkontrolle auf die Spur von illegalen Übermengen Es mutet wie eine Szene aus einem Krimi an: Hinter einer mit Styropor verstellten Eingangs- tür fanden Weinkontrolleure des LUA in einem rheinland-pfälzischen Betrieb etikettierte Fla- schenweine vor, deren Herkunft in der Weinbuch- haltung nicht dokumentiert war. Bei vielen Partien wurde ein höherer Flaschenweinbestand gezählt als die im Antrag zur Erteilung der amtlichen Prüf- nummer angegebene Abfüllmenge. Auf die Spur dieser sogenannten Übermengen hatte die Wein- überwachung eine anonyme Anzeige gebracht, 4 Anforderungen nicht erfüllt: Weinhändler ist kein Weingut Auf seiner Homepage warb ein Weinhändler mit dem Slogan „Wir sind kein normales Weingut“. An die Verwendung des Begriffes Weingut sind allerdings hohe Ansprüche gesetzt, wie die Be- wirtschaftung eigener Rebflächen und der Aus- bau und die Abfüllung selbst erzeugter Weine. Der Weinhändler musste sich dann einen neuen Slo- gan überlegen, denn die strengen Kriterien eines Weingutes konnte er nicht einhalten. An dem Kriterium, dass ein Weingut alle verwen- deten Trauben selbst erzeugen muss, scheitern manchmal auch die „normalen“ Weingüter: Etwa im Fall eines Weingutes aus der Pfalz, das Trau- benmost zur Süßung seines fertigen Weins zuge- kauft hatte. In diesem Fall hätte der Wein nicht die Betriebsangabe Weingut tragen dürfen. Herabstufung von Qualitätswein zu Landwein Bei Wein darf der Alkoholgehalt unter anderem mit Saccharose, also Zucker erhöht werden. Hier- für gibt es, je nach Qualitätsstufe, aber unter- schiedliche Grenzwerte. Bei Deutschem Wein oder Landwein sind diese niedriger als bei Qua- litätswein. In einem Fall aus dem Jahr 2023 hat- te ein Wein die Hürde der Qualitätsweinprüfung nicht bestanden und wurde als Rheinischer Land- wein etikettiert und verkauft. Was das Winzerpaar übersehen hatte, war der überhöhte Gesamtalko- hol, der eine Abstufung zu Landwein nicht zulässt. Nicht nur Romantik: Wer Weine verkauft, muss viele Regelungen beachten. Auch die Verwendung der Bezeichnung „Steillage“ ist an Bedingungen geknüpft, die von der Weinüberwachung kontrolliert werden. © RalfenByte / Fotolia Wieder und wieder: Weine ohne amtliche Prüfungsnummer Qualitäts- und Prädikatsweine brauchen eine amtliche Prüfungsnummer (AP-Nummer) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, damit diese beiden Bezeichnungen verwendet werden dürfen. Erteilt wird diese Nummer bei der so ge- nannten Qualitätsweinprüfung, zu der neben ei- ner sensorischen Prüfung durch geschultes Perso- nal auch eine Laboranalyse der Weine gehört. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass sich einige wenige Betriebe die amtliche Prü- fungsnummer auf illegale Weise und ohne eine Qualitätsweinprüfung erschleichen wollen. Bei einer Routinekontrolle wurde beispielsweise in einem Betrieb an der Mosel festgestellt, dass ein Wein nicht zur amtlichen Qualitätsweinprüfung angestellt worden war. Hierbei handelte es sich um eine Menge von rund 2.400 Flaschen à 0,75 Liter, die unzulässigerweise ohne zugeteilte AP- Nummer in Verkehr gebracht worden ist. Hintergrund: Die 2.400 Flaschen enthielten eine Teilmenge eines Weines, der ursprünglich in ei- nem Zuge abgefüllt werden sollte. Wegen feh- lender Verschlüsse musste die Füllung dieser Teilmenge jedoch verschoben werden. Vor dem folgenden Abfülltermin wurde dem Wein aber noch ein Verschnittpartner hinzugefügt, so dass der Wein substantiell nicht mehr mit der ersten Füllung identisch war. Der Verkauf von Wein ohne AP-Nummer ist kein Kavaliersdelikt, in aller Regel gehen solche Fäl- le an die Staatsanwaltschaft. Den Winzern drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen in Form einer Gewinnabschöpfung. Zudem sind solche Be- triebe in den folgenden Jahren im besonderen Fo- kus der Weinüberwachung. An Bedingungen geknüpft: Wein mit der Bezeichnung „Steillage“ Bei einer Betriebskontrolle stellten Weinkontrol- leure des LUA fest, dass in zwei Fällen Fasswei- ne mit der Bezeichnung „Steillage“ in Verkehr ge- bracht wurden, obwohl nur ein kleiner Teil der gelieferten Weine tatsächlich aus einer Steillage stammte. Die Angabe „Steillage“ oder „Steillagen- wein“ darf aber nur verwendet werden, wenn der Wein ausschließlich aus Weintrauben hergestellt worden ist, die von einer Rebfläche stammen, de- ren Neigung mindestens 30 Prozent beträgt. Es handelte sich um eine Gesamtmenge von 15.650 Liter, die so nicht vermarktet werden durfte. 5 Weinüberwachung in Zahlen Weine von nicht handelsüblicher Beschaffenheit 2023 Wein, Gesamtübersicht der untersuchten Proben, Beanstandungen nach Herkunft 2023 DeutschlandEU, ohne InlandDrittlanddavon Zollwein* 3734285459428621 378675199242131861475728454 26917960303 Gesamt Probenzahl überprüfte Menge [hl] Zahl der insgesamt beanstandeten Proben Anteil der insgesamt beanstandeten Proben in % 7,2 Zahl der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger 6,3 57 Behandlung beanstandeter Proben Anteil der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger Behandlung beanstandeten Proben in % insgesamt beanstandete Menge [hl] Anteil insgesamt beanstandeter Menge in % 10,1 10,5 45 14,3 12 1,51,6 2,0 254031978149951231244 6,79,90,410,814,7 *) Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine stichprobenartige Untersuchung entnommen wurde. Wein, unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren 2023 Über- und Unterschreitung von Grenzwerten 2023 Inland Ausland Gesamt Proben gesamt 2854 880 3734 Zusatz von Zucker zwecks Süßung bzw. Anreicherung von Prädikatsmosten und -weinen011 Aromazusatz314 Wasserzusatz13013 Rot-/Weißverschnitt202 Sonstiges112 Beanstandungen gesamt19322 (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) Verstöße gegen Bezeichnungsvorschriften 2023 InlandAuslandGesamt Proben gesamt28548803734 Beanstandungen351752 (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) Übersicht der Weinkontrollen im Jahr 2023 InlandAuslandGesamt 28548803734 Fehlende Identität, ohne A.P.-Nr. in Verkehr ge- bracht oder fingiert, Prä- mierung, Los193150 Alkoholgehaltsangabe281139 Herkunftsangabe819 Geschmacksangabe10313 Jahrgang022 Proben gesamt Gesamtzahl der Kontrollen4131davon Weinbaubetriebe, Genossenschaften3348davon Weinhandlungen, Weinkellereien, Großbetriebe532Qualitätsangabe202 davon Gastronomie3Weingutsangabe505 davon Schaumweinbetriebe72Verkehrsbezeichnung224 davon Weinkommission (Vermittler)14Allergenkennzeichnung347 davon Sonstige162Tätigkeiten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft12Unzulässige Verwendung oder Verwechslungsge- fahr bei geschützten Begriffen111324 Prüfberichte224Schriftgröße729 Bemängelungen, Abmahnungen, Auflagen erteilt241Weinbuchführung426 Menge vorläufig sichergestellter Weine (Verkaufsverbot, Verarbeitungsverbot) (hl)2142Los-Nummer178 Sonstige358 10383186 InlandAuslandGesamtProben gesamt28548803734davon Inland (hl)2142 Schwefeldioxid224davon Ausland (hl)0 Flüchtige Säure/ Ethylacetat628Zahl der entnommenen Proben (WC 33, 34)3018 Mindest- oder Höchstalkohol909davon Inland2607 davon Europäische Union275 Kohlendioxidüberdruck426davon Drittländer115 Citronensäure101Sensorische Gutachten2685 Sorbinsäure033Geschäftspapiere59592 Restzucker Höchstgehalt303davon Inland52853 Unzulässige Zusatzstoffe/Zutaten101davon Ausland6739 Beanstandungen gesamt26935 Beanstandungen gesamt (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) 6 7 Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de
Das Projekt "EnOB: Großtechnisch herstellbare Dämmsysteme aus nachwachsenden Rohstoffen mit kugelförmig-poröser Struktur und brandhemmender Lignin-Matrix, Teilvorhaben: Entwicklung eines Produktionsprozesses für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: JOMA Dämmstoffwerk GmbH.
Das Projekt "EnOB: Großtechnisch herstellbare Dämmsysteme aus nachwachsenden Rohstoffen mit kugelförmig-poröser Struktur und brandhemmender Lignin-Matrix, Teilvorhaben: Entwicklung eines Wärmedämmverbundsystems für großtechnisch herstellbare Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Baumit GmbH.
Das Projekt "EnOB: Großtechnisch herstellbare Dämmsysteme aus nachwachsenden Rohstoffen mit kugelförmig-poröser Struktur und brandhemmender Lignin-Matrix, Teilvorhaben: Dichtereduzierung biogener Rohstoffe für die großtechnische Herstellung nachhaltiger Dämmstoffe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit, Standort Schlossgartenstraße.
Das Projekt "EnOB: Großtechnisch herstellbare Dämmsysteme aus nachwachsenden Rohstoffen mit kugelförmig-poröser Struktur und brandhemmender Lignin-Matrix, Teilvorhaben: Entwicklung ligninbasierter Bindemittel für großtechnisch herstellbare Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: UPM Biochemicals GmbH.
Hier finden Sie eine Karte zu den Eichenprozessionsspinnern und den Bearbeitungsstand im Kreis Herford. Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter aus der Familie der Zahnspinner. Die Brennhaare der Raupe können beim Menschen eine Raupendermatitis auslösen. Die Saison geht meist von Mitte Mai bis Ende Juli.
Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2020 die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) beschlossen. Die Verordnung ist der erste Schritt zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie). Die Richtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, das achtlose Wegwerfen dieser Produkte in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource Kunststoff besser zu bewirtschaften. Mit der Verordnung werden die Artikel 5 und 14 der Richtlinie umgesetzt. Gemäß Artikel 5 haben die EU-Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen bestimmten in Teil B des Anhangs der Richtlinie aufgeführten Einwegkunststoffprodukten (Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie To-Go- Lebensmittelbehälter, Getränkebechern und -behältern aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor)) und generell von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff zu verbieten. Darüber hinaus haben die EU-Mitgliedstaaten nach Artikel 14 der Richtlinie Vorschriften zur Sanktionierung der Verbote zu erlassen. Die Verordnung setzt die Regelungen eins zu eins um. Im Anschluss an die Befassung des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates, ist die Verordnung am 3. Juli 2021 in Kraft getreten. FAQs zur Einwegkunststoffverbotsverordnung Referentenentwurf einer Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung) Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (PDF, 73 KB) (englisch) Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das EWKVerbotsV.
Origin | Count |
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