Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und regelt, welche chemischen Stoffe vermarktet werden dürfen. Sie enthält Anforderungen an die Herstellung, den Import, das in Verkehr bringen sowie die Verwendung für Stoffe an sich, sowie für Stoffe in Gemischen oder in Erzeugnissen. In der REACH-Verordnung sind Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen festgelegt. Hersteller und Importeure müssen chemische Stoffe ab einer Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr in einer zentralen Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Im Registrierungsdossier müssen Unternehmen umfangreiche Informationen zum Stoff und dessen Verwendung übermitteln. Gefahren und mögliche Risiken sind zu beurteilen sowie Maßnahmen für eine sichere Handhabung sind zu beschreiben. Dabei gilt: „Ohne Daten - kein Markt“ . Die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – substances of very high concern), unterliegt nach REACH einer Zulassungspflicht, da deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt schwerwiegend sein können und häufig unumkehrbar sind. Der Zulassungsprozess ist ein mehrstufiges Verfahren indem SVHC-Stoffe zunächst identifiziert und in die Kandidatenliste (Liste der für eine Zulassungspflicht in Frage kommenden Stoffe) aufgenommen werden. Die ECHA veröffentlicht und aktualisiert die SVHC-Kandidatenliste . Im Anschluss werden die SVHC-Stoffe schrittweise in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Nach Aufnahme in diesen Anhang unterliegen sie der Zulassungspflicht, d.h. diese Stoffe dürfen nur dann zur Verwendung in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für die jeweilige Verwendung zugelassen wurden. Einen Antrag auf Zulassung können sowohl nachgeschaltete Anwender als auch Hersteller und Importeure stellen. Bereits mit Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste ergeben sich Informations- und Meldepflichten nicht nur bezüglich der aufgeführten Stoffe als solche oder in Gemischen, sondern auch auf ihr Vorkommen in Erzeugnissen. Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren: Zulassungsverfahren für chemische Stoffe Neben dem Zulassungsverfahren besteht auch die Möglichkeit, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen zu beschränken, wenn sich die Anwendung eines Stoffes als aus Gesundheits- oder Umweltgründen unvertretbar erweist. Das bedeutet, o. g. Tätigkeiten können an bestimmte Bedingungen gebunden oder ganz untersagt werden. In Anhang XVII der REACH-Verordnung sind alle Stoffe/Stoffgruppen mit den jeweiligen Verwendungen aufgelistet, die Beschränkungen unterliegen. Laufend werden weitere Stoffe/Stoffgruppen in diesen Anhang aufgenommen bzw. bestehende Beschränkungseinträge aktualisiert. Eine besondere Stellung haben Erzeugnisse unter REACH. Die Erzeugnisse selbst müssen nicht registriert werden. Es gibt aber unter bestimmten Bedingungen Registrierungspflichten für Stoffe in Erzeugnissen, wenn diese freigesetzt werden sollen, oder Mitteilungspflichten für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften: Stoffe, die in einer Menge von mehr als 1 Tonne pro Jahr und Hersteller oder Importeur in Erzeugnissen enthalten sind und bestimmungsgemäß freigesetzt werden sollen, müssen registriert werden (Artikel 7 Abs. 1). Stoffe, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden und die in einer Konzentration von mehr als 0,1% und über 1 Tonne pro Jahr in den Erzeugnissen enthalten sind, sind der Agentur zu melden (Artikel 7 Abs. 2). Lieferanten von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von über 0,1% (w/w) enthalten, müssen ihren Kunden oder auf Aufforderung einem Verbraucher innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung die ihnen zur Verfügung stehenden sachdienlichen Angaben für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses und mindestens den Namen des Stoffes übermitteln (Artikel 33). Gleichzeitig müssen Hersteller und Importeure von Erzeugnissen beachten, dass die Verwendung von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Anhang XVII eingeschränkt oder verboten sein kann. Lieferanten, Produzenten, Importeure und Händler von Erzeugnissen, die SVHC in einer Konzentration von über 0,1 % Massenanteil (w/w) enthalten, sind seit dem 5. Januar 2021 verpflichtet, Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1 der REACH-Verordnung zu den betreffenden Erzeugnissen an die ECHA zu übermitteln. Dafür wurde von der ECHA die SCIP-Datenbank ( S ubstances of C oncern I n P roducts) eingerichtet, die der Umsetzung der Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie umsetzt. Die SCIP-Datenbank ergänzt die nach der REACH-Verordnung bestehenden Mitteilungs- und Anmeldepflichten für Stoffe auf der Kandidatenliste. Eine weitere Komponente der REACH-Verordnung ist die Kommunikation in der gesamten Lieferkette als Prozess in zwei Richtungen - vom Lieferanten zum Abnehmer und umgekehrt. Für die Übermittlung geeigneter sicherheitsbezogener Informationen ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB) das wichtigste Instrument, um alle notwendigen Informationen zur Beurteilung des Stoffes und zur Ergreifung erforderlicher Schutzmaßnahmen weiterzugeben. Form, Inhalt und für welche Stoffe/Gemische ein SDB zu erstellen ist, wird durch REACH geregelt. Das SDB wird in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates vorgelegt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Es kann sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form, in jedem Fall kostenfrei, zur Verfügung gestellt werden. Sind neue Erkenntnisse oder Daten bezüglich der Gefahren und der daraus abgeleiteten Risikomanagementmaßnahmen verfügbar, ist das SDB zu aktualisieren. Innerhalb der Lieferkette haben nicht nur die Hersteller und Importeure, sondern auch die nachgeschalteten Anwender Informationspflichten, beispielsweise bezüglich neuer Erkenntnisse über gefährliche Eigenschaften der von ihnen verwendeten Stoffe oder Gemische sowie zur Eignung der empfohlenen und von ihnen anzuwendenden Risikomanagementmaßnahmen. Gleichzeitig haben sie das Recht, ihre Verwendungen und die entsprechenden Verwendungsbedingungen dem Lieferanten mitzuteilen. Diese dienen u. a. der Ausarbeitung von Expositionsszenarien und gewährleisten dadurch die Fortführung der Verwendung als identifizierte Verwendung. Ansprechpartner für Unternehmen in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Sachgebiet Chemikaliensicherheit. Zusätzliche Informationen und Hilfestellungen bietet das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt über die REACH-CLP-Biozid-Auskunftsstelle an. Ausführliche Informationen und Unterstützungsangebote stehen darüber hinaus auf den Internetseiten der ECHA (beispielweise " REACH verstehen ") und dem nationalen REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA zur Verfügung. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
RadoNorm - Risikomanagement von Radon und NORM Koordination: Bundesamt für Strahlenschutz Projektbeginn: September 2020 Projektende: August 2025 Beteiligung: 57 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern Finanzierung: 18 Mio. Euro ( EU -Rahmenprogramm Horizont 2020) Hintergrund Die Richtlinie 2013/59/ EURATOM fordert die Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen (BSS) zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf gesetzlicher, exekutiver und operativer Ebene. Das multidisziplinäre Forschungsvorhaben RadoNorm " Towards effective radiation protection based on improved scientific evidence and social considerations – focus on radon on NORM " wurde konzipiert, um die Umsetzung der Richtlinie auf europäischer und nationaler Ebene zu unterstützen. Mit den Ergebnissen der Forschung sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, assoziierte Länder und die Europäische Kommission befähigt werden, grundlegende Sicherheitsstandards für den europäischen Strahlenschutz umzusetzen. Zielsetzung Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Basis in der Risikovorsorge von Radon und NORM (natürlich vorkommende radioaktive Stoffe - Naturally Occurring Radioactive Materials ) Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses Stärkung der Kommunikation mit Interessengruppen im Bereich Strahlenschutz Förderung der Bürgerwissenschaften ( Citizen Science ) Das RadoNorm-Projekt unterstützt die europäischen Staaten und die EU -Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/ EURATOM (Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen, BSS, zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf gesetzlicher, exekutiver und operativer Ebene). Projektziele von RadoNorm sind u.a. die Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Basis in der Risikovorsorge von Radon und NORM , die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Stärkung der Kommunikation mit Interessengruppen im Bereich Strahlenschutz, die Förderung der Bürgerwissenschaften, auch Citizen Science genannt, die wichtige Impulse für Forschungsfragen und Rückmeldungen zur Relevanz und Anwendbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen geben können. Im Ergebnis sollen am Ende offene Fragen im Zusammenhang mit der Radon- und NORM -Exposition von Mensch und Umwelt beantwortet sein sowie solide, praktikable und anwendbare Lösungen zur Reduzierung des Strahlenrisikos bereitgestellt sein. Die Ergebnisse von RadoNorm sollen direkt für die weitere Umsetzung in Empfehlungen und Gesetzgebung zur Verfügung stehen. Die Zusammensetzung des RadoNorm-Konsortiums garantiert hier die bestmögliche Verbreitung und Verwendung der Projektergebnisse, sowohl für Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden als auch für verschiedene Interessengruppen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Durchführung Um diese Ziele zu erreichen, ist das RadoNorm-Projekt in acht Arbeitspakete (WP) unterteilt: Koordination und Management des EU -Projektes einschließlich wissenschaftlicher und finanzieller Administration: Ulrike Kulka, Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Deutschland Detaillierte Charakterisierung der Radon- und NORM -Exposition: Laureline Février, Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire ( IRSN ), Frankreich Optimierung der Dosimetrie für spezifische Expositionsszenarien: Balázs Madas, Hungarian National Nuclear Research Programme (MTA-EK), Ungarn Bewertung der Auswirkungen und Risiken von Radon und NORM für Mensch und Umwelt: Sisko Salomaa, Radiation and Nuclear Safety Authority (STUK), Finnland (bis August 2022); Päivi Roivainen, University of Eastern Finland, Finnland (ab September 2022). Verbesserung der technischen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition: Aleš Froňka, Státní ústav radiační ochrany, v.v.i. (SÚRO), Tschechische Republik Einbeziehung sozialer und gesellschaftlicher Aspekte in wissenschaftliche Empfehlungen und Risikokommunikation: Tanja Perko, Studiecentrum voor Kernenergie - Centre d'Étude de l'énergie Nucléaire (SCK - CEN), Belgien Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Andrzej Wojcik, Stockholms universitet (SU), Schweden Verbreitung der Erkenntnisse unter Stakeholdern und Bevölkerung: Nadja Železnik, Elektroinštitut Milan Vidmar (EIMV), Slowenien Finanzierung RadoNorm wird mit insgesamt 18 Mio. EUR aus dem das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 ergänzenden Programm der Europäischen Atomgemeinschaft ( EURATOM ) für Forschung und Ausbildung (2019–2020) finanziert. Das Projekt begann Anfang September 2020 und hat eine Laufzeit bis August 2025. RadoNorm wird vom Bundesamt für Strahlenschutz koordiniert und umfasst 57 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit mit Gruppen in den USA und Kanada. Stand: 17.09.2024
Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung Rückstände von bestimmten Verfahren der Aufbereitung von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken können gegenüber dem natürlichen Hintergrund von Böden erhöhte Radionuklidgehalte aufweisen. Beim Umgang mit diesen Rückständen können unter ungünstigen Umständen Beschäftigte (innerhalb des Wasserwerks, aber auch im Zuge der Verwertung beziehungsweise Beseitigung) einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sein. Der Artikel beschreibt die Entstehung dieser Rückstände und zeigt auf, welche Expositionspfade zu einer erhöhten Strahlenexposition für Beschäftigte führen können. Natürliche Radionuklide im Rohwasser Rückstandsarten bei der Wasseraufbereitung Beseitigung oder Verwertung Rechtlicher Rahmen Expositionspfade und Expositionsszenarien Literatur Natürliche Radionuklide im Rohwasser Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen von Uran -238, Uran -235 und Thorium-232 sind in allen Gesteinen in Spuren anzutreffen. Wenn Rohwasser mit diesen Gesteinen in Kontakt kommt, lösen sich Radionuklide zu einem kleinen Teil aus dem Gestein heraus und gelangen in das Grundwasser. Die Aktivitätskonzentration hängt entscheidend von der Gesteinsart und deren chemischer Zusammensetzung ab. Die Studie Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) bestätigte dies. Die Tabelle zeigt einen Auszug der Ergebnisse: Medianwerte (Med) und Maximalwerte (Max) der Aktivitätskonzentrationen häufig vorkommender natürlicher Radionuklide im Rohwasser in Millibecquerel pro Liter, abhängig von der Gesteinsart der wasserführenden Grundwasserschicht ( Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland ) Gesteinsart U -238 Ra -226 Pb -210 Po -210 Ra -228 Med Max Med Max Med Max Med Max Med Max Basalt <0,74 5,7 1,0 2,8 1,9 20 0,99 5,6 <0,81 5,4 Gneis <0,74 15 2,2 7,0 7,8 29 1,8 8,3 4,3 7,8 Granit 1,2 53 12 98 9,5 70 2,0 19 11 29 Kalkstein 6,0 210 5,9 160 3,2 23 1,3 18 5,4 110 Sand 3,6 120 7,1 36 2,1 18 1,3 19 6,7 46 Schiefer 1,1 97 2,6 27 2,1 19 1,8 9,4 3,7 26 Sandstein 17 590 12 380 3,6 31 2,9 630 9,3 210 sonstiges Gestein 2,5 620 8,0 300 4,1 270 2,0 410 7,5 130 Die Aktivitätskonzentration der Radionuklide im Rohwasser ist zudem abhängig von dem Redox-Potential , dem pH-Wert im Rohwasser und der Löslichkeit der Radionuklide . nach oben Rückstandsarten bei der Wasseraufbereitung Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, müssen Rohwässer gegebenenfalls zu Trinkwasserqualität aufbereitet werden. Zur Entfernung von Störstoffen wendet man je nach chemischer Zusammensetzung des Wassers unterschiedliche Verfahren zur Wasseraufbereitung an. Die dabei anfallenden Rückstände sind nach einer Definition [1] des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hauptsächlich eisenhaltige Schlämme, kalkhaltige Schlämme, Flockungsschlämme, Aktivkohle und Siebgut. Weitere Rückstände können beim Austausch von Filtermaterial (zum Beispiel Filtersand/Filterkies) oder speziellen Absorberharzen sowie beim Anlagenrückbau (zum Beispiel Rohre mit Ablagerungen) anfallen. Bisher wurden bei der Trinkwasseraufbereitung Radionuklide normalerweise nicht gezielt entfernt. Trotzdem können sich diese in einem Teil der Rückstände über das natürliche Niveau von Böden und Gesteinen hinaus anreichern. Im Oberflächenwasser ist die Konzentration natürlicher Radionuklide geringer als im Grundwasser; deshalb sind vor allem bei der Aufbereitung von Grundwasser Rückstände mit erhöhten Radionuklidgehalten zu erwarten. Medianwerte (Med) und Maximalwerte (Max) der Aktivitätskonzentrationen häufig vorkommender natürlicher Radionuklide im Oberflächenwasser und im Grundwasser in Millibecquerel pro Liter ( Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland ) Wasserart U -238 Ra -226 Pb -210 Po-210 Ra -228 Med Max Med Max Med Max Med Max Med Max Grundwasser 5,4 620 8,4 380 2,7 82 1,6 630 7,8 210 Oberflächen-Wasser 1,3 39 4,3 32 2,2 29 1,6 19 4,2 42 Bisher sind bei Rückständen aus der Aufbereitung von Grundwasser zu Trinkwasser erhöhte Radionuklidgehalte in Eisenschlämmen und Kalkschlämmen aus der Entsäuerung sowie in Austauschharzen, Aktivkohle und Filterkiesen aus der Enteisenung/Entmanganung bekannt. Bei Thermalwasserquellen wurde zudem von radionuklidhaltigen Inkrustationen berichtet . In den vor allem bei der Aufbereitung von Oberflächenwasser anfallenden Flockungsschlämmen und im Siebgut sind keine erhöhten Radionuklidgehalte zu erwarten. Der DVGW hat mit dem Arbeitsblatt W256 [2] Hinweise und Hintergrundinformationen zu Vorkommen, Verwertung und Entsorgung von radionuklidhaltigen Rückständen in der Wasserversorgung veröffentlicht. nach oben Beseitigung oder Verwertung Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Verwertung gegenüber einer Beseitigung vorzuziehen. Allerdings entfällt bei einer Gefahr für Mensch und Umwelt der Vorrang zur Verwertung. Von den oben aufgeführten Rückständen können Eisenschlämme, Kalkschlämme aus der Entsäuerung und Filterkiese grundsätzlich wiederverwertet werden. Der DVGW empfiehlt in seinem Merkblatt W221-3 [1] für diese Rückstände verschiedene Verwertungsmöglichkeiten: Eisenschlämme werden in der Umwelttechnik verwendet, um den Gehalt an Schwefelwasserstoff und Phosphat zu senken. Außerdem kommen sie in der Ziegelindustrie und in der Zementindustrie sowie bei der Herstellung von Pflanzgranulat als Sekundärrohstoff zum Einsatz. In der Vergangenheit wurden etwa 35 Prozent der Eisenschlämme deponiert; aus abfallrechtlichen Gründen wird dieser Anteil in Zukunft voraussichtlich sinken. Kalkschlämme aus der Entsäuerung werden zur Verbesserung ("Melioration") des pH-Wertes im Boden in der Land- und Forstwirtschaft ausgebracht. Die Verwertung dieser Rückstände - etwa bei der Herstellung von Kalk und Zement oder zur Herstellung künstlicher Bodensubstrate – ist denkbar. Da Filterkiese aus der Enteisenung und Entmanganung über mehrere Jahre bis Jahrzehnte im Wasserwerk im Einsatz bleiben, fallen diese nur selten als Rückstand bei den Wasserversorgern an. Deshalb haben sich für diese Rückstände keine festen Entsorgungswege durchgesetzt. Von Einzelfällen ist bekannt, dass die Kiese zur Inbetriebnahme neuer Filteranlage in anderen Wasserwerken oder im Straßenbau eingesetzt werden. Zudem könnten sie im Landschafts- und Wegebau verwertet werden. Informationen zur Menge der verwerteten oder deponierten Rückstände sind nicht veröffentlicht und liegen auch dem DVGW nicht vor. Für Ablagerungen ist bisher keine Verwertungsoption bekannt, während Aktivkohle und Absorberharze aufgrund des hohen Kohlenstoffanteils grundsätzlich thermisch verwertbar sind. nach oben Rechtlicher Rahmen Anfang 2014 veröffentlichte die Europäische Atomgemeinschaft ( EURATOM ) europäische Grundnormen zum Strahlenschutz . Darin werden Rückstände aus Grundwasserfilteranlagen als ein relevanter Industriezweig eingestuft. Die EURATOM -Mitgliedsländer sind verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung In Deutschland erfolgte dies im Jahr 2017 mit dem Strahlenschutzgesetz . Ergänzend hierzu wurde die Strahlenschutzverordnung im Jahr 2018 überarbeitet. Beide gesetzlichen Regelungen sind seit dem 31.12.2018 in Kraft. In der Anlage 1 zum Strahlenschutzgesetz werden Filterkiese, Filtersande und Kornaktivkohle erstmals in der Liste der zu berücksichtigenden Rückstände mit aufgeführt und unterliegen somit den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes. Weitere Vorgaben Sofern Rückstände aus Wasserwerken in Bauprodukten wiederverwertet werden, sind zudem die Vorgaben der europäischen Empfehlung zur natürlichen Radioaktivität in Baumaterialien einzuhalten, nach der von handelsüblichen Baustoffen keine erhöhte Strahlenexposition für die Bevölkerung ausgehen sollte. Im Strahlenschutzgesetz sind auch Regelungen für Bauprodukte niedergelegt, die ebenfalls zum 31.12.2018 in Kraft traten. Weiterhin ist zu prüfen, ob die geplante Verwertung oder Beseitigung abfallrechtlich zulässig sind. Insbesondere bei einer Verwertung im Landschaftsbau oder im Straßenbau sind die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zum Auslaugverhalten von mineralischen Reststoffen zu berücksichtigen. Für den Transport von Materialien muss das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) eingehalten werden. nach oben Expositionspfade und Expositionsszenarien Je nach Menge, Radionuklidgehalt im Rückstand und Entsorgungsvariante können Beschäftigte - in Wasserwerken oder bei Entsorgungs- beziehungsweise Verwertungsfirmen - beim Umgang mit Rückständen aus Wasserwerken einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt sein. Ob tatsächlich eine erheblich erhöhte Strahlenexposition (mehr als einem Millisievert pro Jahr zusätzlich zur natürlichen Umweltradioaktivität) für Beschäftigte zu befürchten ist, lässt sich anhand einer Dosisabschätzung ermitteln. Bei einer Dosisabschätzung sollten die Situationen Aufenthalt der Beschäftigten in Räumen, in denen Rückstände lagern, Umgang mit den Rückständen bei Lagerung, Verwertung, Transport oder Beseitigung und Wartung beziehungsweise Reinigung von Betriebsanlagen betrachtet werden. Aus Sicht des Strahlenschutzes sind dabei die Expositionspfade äußere Gammastrahlung , Inhalation von Staub und Inhalation von Radon und Radonzerfallsprodukten zu berücksichtigen. Weiterhin können bei einer Deponierung oder einer Verwertung im Straßenbau und vor allem im Landschaftsbau Radionuklide aus den Rückständen mit dem Sickerwasser freigesetzt und ins Grundwasser eingetragen werden. Für die Allgemeinbevölkerung ergibt sich bei einer Nutzung dieses Grundwassers unter Umständen ein zusätzlicher Expositionspfad. Die Verwendung beeinträchtigten Grundwassers aus einem Privatbrunnen zu Trinkwasserzwecken oder zur Beregnung ist daher bei einer Dosisabschätzung zwingend zu berücksichtigen. Abschätzung der Strahlenexposition für Beschäftige in Wasserwerken, bei Entsorgungsbetrieben und bei Verwertern In verschiedenen Studien wurde für den Umgang mit Eisen-, Mangan- und Kalkschlämmen die Strahlenexposition für Beschäftige in Wasserwerken, bei Entsorgungsbetrieben und bei Verwertern abgeschätzt ("Ermittlung von Arbeitsfeldern mit erhöhter Exposition durch natürliche Radionuklide und überwachungsbedürftige Rückstände – Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung, Teil I und Teil II "). Im Ergebnis ist selbst unter ungünstigen Annahmen eine Überschreitung des Dosisrichtwerts für die Bevölkerung von einem Millisievert pro Jahr nicht zu befürchten. Aus den bisher veröffentlichten Aktivitätsgehalten zu Aktivkohle und Inkrustation aus Wasserwerken ist ebenfalls keine erhöhte Strahlenexposition für die Bevölkerung abzuleiten. Bei der Entsorgung oder Verwertung von Filterkiesen aus der Manganentferung/Eisenentfernung sowie von hochbeladenen Austauschharzen, die bei der gezielten Entfernung von Uran entstehen, kann eine Überschreitung des Dosisrichtwertes nach bisherigem Kenntnisstand unter ungünstigen Umständen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird eine Einzelfallbetrachtung empfohlen. Sollte nach dieser Prüfung der Dosisrichtwert tatsächlich überschritten sein, ist in diesen Fällen zu klären, welche Maßnahmen zur Dosisminderung mit vertretbarem Aufwand eingeführt werden können. Hierzu zählen beispielsweise das Tragen persönlicher Schutzausrüstung oder die Suche nach alternativen Entsorgungswegen. Berechnungsvorschriften Das BfS erstellt aktuell Berechnungsvorschriften, mit denen sich die effektive Dosis für Beschäftigte und Personen der Bevölkerung aufgrund einer Exposition durch NORM -Stoffe abschätzen lässt (Berechnungsgrundlagen NORM ). Bis zur Fertigstellung dieser Berechnungsvorschrift bietet das BfS Empfehlungen für eine vereinfachte Abschätzung der Strahlenexposition für Beschäftigte und Personen der Bevölkerung an. nach oben Literatur [1] DVGW (2000): Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen; Teil 3: Vermeidung, Verwertung und Beseitigung. DVGW -Arbeitsblatt W221-3 [2] DVGW (2020): Radionuklidhaltige Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwasser – Bewertung und Entsorgung. DVGW -Arbeitsblatt W256 Stand: 17.04.2024
Vereinfachte Dosisabschätzung Beim Umgang mit NORM -Stoffen können Beschäftigte innerhalb des Betriebs, bei dem diese Rückstände entstehen, aber auch außerhalb - bei Verwertungs- oder Entsorgungsunternehmen - einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt sein. Auch bei der Allgemeinbevölkerung kann es durch die Verwertung oder Beseitigung zu erhöhten Strahlenexpositionen kommen. Wie lässt sich diese Strahlenexposition vereinfacht abschätzen, und wie kann sie gegebenenfalls verringert werden? Um die Strahlenexposition durch bergbaubedingte Umweltradioaktivität bewerten zu können, hat das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) 2010 " Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition infolge bergbaubedingter Umweltradioaktivität (Berechnungsgrundlagen - Bergbau " [1] zur Verfügung gestellt. Für das Themenfeld "Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität " ("Naturally Occurring Radioactive Materials", abgekürzt " NORM ") werden derzeit vergleichbare Berechnungsverfahren erarbeitet. Die im Folgenden aufgeführten Empfehlungen zur vereinfachten Dosisabschätzung ersetzen nicht die geplanten Berechnungsgrundlagen NORM . Die hier aufgeführten Rechenvorschriften sind vielmehr aus bisher veröffentlichten Werken zur Abschätzung der Strahlenexposition [1] , [2] zusammengestellt. Mit dem Strahlenschutzgesetz und der überarbeiteten Strahlenschutzverordnung wurde der Strahlenschutz in Deutschland zum 31.12.2018 neu geregelt. In Anlage 3 des Strahlenschutzgesetzes des Strahlenschutzgesetzes sind Arbeitsfelder aufgeführt, bei denen für Beschäftigte eine Strahlenexpositionen durch natürliche Radionuklide oberhalb von einem Millisievert pro Jahr auftreten können. Für dort genannte Arbeitsplätze ist eine Dosisabschätzung verpflichtend. Für Arbeitsfelder mit einer erhöhten Exposition durch eine Inhalation von Radon wurden separate Regelungen getroffen. Diese Arbeitsplätze sind in Anlage 8 des Strahlenschutzgesetzes aufgeführt. Darüber hinaus können Beschäftigte anderer Arbeitsgebiete beim Umgang mit NORM -Stoffen (zum Beispiel Rückstände nach Anlage 1 des Strahlenschutzgesetzes einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt sein. Falls Beschäftige an mehreren Arbeitsplätzen mit NORM -Stoffen in Kontakt kommen, ist die effektive Dosis an allen exponierten Arbeitsplätzen einzeln zu ermitteln. Für die Gesamtbewertung ist die Summe der Effektivdosen entscheidend. Betriebliche Strahlenexposition Strahlenexposition der Bevölkerung Betriebliche Strahlenexposition Abschätzung der Strahlenexposition aus der spezifischen Aktivität Die Strahlenexposition für Beschäftigte kann prinzipiell anhand von Modellen aus der spezifischen Aktivität von Rückständen bestimmt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat hierfür eine vereinfachte Berechnungsvorschrift zur Ermittlung der effektiven Jahresdosis veröffentlicht [2] . Das Modell berücksichtigt die äußere Strahlenexposition infolge des Aufenthaltes unmittelbar neben einer großen aufgeschütteten Materialmenge, die Inhalation von Staub bei einer Staubkonzentration von 10 Milligramm pro Kubikmeter und die unbeabsichtigte Ingestion von 6 Milligramm Staub pro Arbeitsstunde. Gleichung 1 Zudem wird angenommen, dass Uran - 238 und Uran -235 im natürlichen Isotopenverhältnis vorkommen und diese Radionuklide sowie das Thorium-232 im radioaktiven Gleichgewicht mit ihren Zerfallsprodukten stehen. Wenn bei Rückständen das radioaktive Gleichgewicht gestört ist, wird für eine konservative Dosisabschätzung die höchste spezifischen Aktivität innerhalb der Uran -238- und Thorium-232-Zerfallskette verwendet. Die effektive Jahresdosis E in Millisievert lässt sich nach [2] mit Gleichung 1 berechnen: Ist im Ergebnis der Wert für E größer als 1 Millisievert , ergibt sich nicht zwingend eine erhöhte Strahlenexposition für Beschäftigte. Vielmehr ist eine ausführliche Expositionsabschätzung über alle Expositionspfade mit realistischen Parametern (zum Beispiel Nuklidverhältnisse, Staubkonzentration in der Luft, Aufenthaltszeiten) durchzuführen. Abschätzung der Strahlenexposition durch äußere Gammastrahlung Gleichung 2 Die Strahlenexposition durch äußere Gammaexposition kann anhand sogenannter Personendosimeter direkt bestimmt werden. Geeignete Messstellen bieten diese Geräte an und werten die Ergebnisse der Messungen aus. Eine andere Möglichkeit, die Strahlenexposition durch äußere Gammastrahlung zu bestimmen, ist die Messung der Umgebungsäquivalentdosisleistung Ḣ*(10) (hier: Ortsdosisleistung pro Zeiteinheit) mit geeigneten Messgeräten sowie die Ermittlung der tatsächlichen Aufenthaltszeit am exponierten Arbeitsplatz. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ( PTB ) veröffentlicht die Bezeichnungen aller Geräte mit einer Bauartzulassung (Voraussetzung für die Eichfähigkeit) auf ihrer Internetseite . Aus der gemessenen Umgebungsäquivalentdosisleistung ergibt sich die jährliche effektive Dosis E in Millisievert nach [1] aus der Gleichung 2. Abschätzung der Strahlenexposition durch Inhalation von Staub Der Expositionspfad "Inhalation von Staub" ist nur beim Umgang mit oder beim Arbeiten in der Nähe von trockenen Rückständen zu berücksichtigen. Bei feuchten Rückständen ist die Möglichkeit für eine Staubbildung vernachlässigbar. Gleichung 3 Bei manchen Rückständen sind die Radionuklide nicht gleichmäßig im Rückstand verteilt. So ist zum Beispiel in Filterkiesen aus der Wasseraufbereitung der Radionuklidgehalt in den aufgewachsenen Krusten um ein Mehrfaches größer als im Gesamtrückstand. In solchen Fällen muss der Radionuklidgehalt im Staub gesondert ermittelt werden. Eine Expositionsabschätzung zur radiologischen Bewertung von NORM -Stoffen ist grundsätzlich nuklidspezifisch durchzuführen. Die jährliche effektive Dosis wird dann mithilfe der Gleichung 3 abgeschätzt: Die Aktivitätskonzentration in der Atemluft (in Becquerel pro Kubikmeter) kann aus der Staubkonzentration (in Gramm pro Kubikmeter) und dem Radionuklidgehalt des Materials (in Becquerel pro Gramm) in guter Näherung bestimmt werden. Für die Ermittlung der Staubkonzentration empfehlen Institutionen wie das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit verschiedene geeignete Messmethoden. Abschätzung der Strahlenexposition durch Inhalation von Radon und dessen Zerfallsprodukten Gleichungen 4 und 5 Vor allem an wenig belüfteten Arbeitsplätzen in Gebäuden sind Beschäftigte häufig einer Strahlenexposition durch die Inhalation von Radon-222 und dessen kurzlebigen Zerfallsprodukten ausgesetzt. Die für die Dosis entscheidende Größe ist die potenzielle Alpha-Energie- Exposition (Zeitintegral der potenziellen Alpha-Energie-Konzentration). Ersatzweise lässt sich die effektive Dosis auch aus Werten der Radon-222 -Konzentration, des Gleichgewichtsfaktors und der Aufenthaltszeit abschätzen (vergleiche [2] für eine Auflistung geeigneter Verfahren). Die jährliche effektive Dosis kann nach [1] sowohl auf der Grundlage der potenziellen Alpha-Energie- Exposition kurzlebiger Radon-222 -Zerfallsprodukte (Gleichung 4) als auch der Radon-222 - Exposition und des Gleichgewichtsfaktors (Gleichung 5) abgeschätzt werden: Gleichung 6 Abschätzung der Strahlenexposition durch Direktingestion von NORM-Stoffen Der Expositionspfad "Direktingestion" berücksichtigt die unbeabsichtigte Ingestion von Staub aus NORM -Stoffen während der Arbeitszeit. Dabei ist die Expositionsabschätzung grundsätzlich nuklidspezifisch durchzuführen. Die Berechnung der jährlichen effektiven Dosis erfolgt dann nach [1] mit Hilfe von Gleichung 6. Strahlenexposition der Bevölkerung Bei der Verwertung von NORM -Rückständen können auch Personen der allgemeinen Bevölkerung einer zusätzlichen Strahlenbelastung ausgesetzt sein. Die für die berufliche Exposition aufgeführten Expositionspfade Inhalation von Staub, Inhalation von Radon , unbeabsichtigte Direktingestion von NORM -Stoffen und äußere Exposition durch Gammastrahlung sind auch bei der Abschätzung der Strahlenexposition für die Bevölkerung zu berücksichtigen. Für einige Expositionspfade sind jedoch altersabhängige Parameter zu verwenden (siehe dazu die "Berechnungsgrundlagen Bergbau" [1] ). Zusätzlich kann für die Bevölkerung auch der sogenannte Wasserpfad von Bedeutung sein. Dieser ist bei der Verwertung oder Deponierung immer dann zu berücksichtigen, wenn mit dem Regenwasser Radionuklide aus dem Rückstand herausgelöst werden und mit dem Sickerwasser ins Grundwasser gelangen. Ein Beispiel hierfür ist die Verwertung im Landschaftsbau. Wird aus einem (Privat-)Brunnen des beeinträchtigten Grundwasserleiters Wasser - zu Trinkwasserzwecken oder auch zur Bewässerung lokal erzeugter Lebensmittel (Gemüse, Obst oder auch Weideflächen) - genutzt, können sich unter ungünstigen Umständen für die Allgemeinbevölkerung größere Expositionen als bei den Beschäftigten ergeben. Abschätzung der Strahlenexposition durch Ingestion von lokal erzeugten Lebensmitteln Beim Expositionsszenario "Ingestion von lokal erzeugten Lebensmitteln" geht man davon aus, dass das gesamte benötigte Trinkwasser aus einem häuslichen Brunnen kommt, der 20 Meter von einer NORM -Ablagerung entfernt ist. Zudem werden Pflanzen und Tiere für den Eigenbedarf mit diesem Wasser versorgt. Weiterhin setzt dieses Modell voraus, dass die Hälfte aller verzehrten Lebensmittel vor Ort erzeugt wird. Die "Berechnungsgrundlagen Bergbau" [1] beschreiben ausführlich, wie die Strahlenexposition durch lokal erzeugte Lebensmittel berechnet wird. Die Gleichung 7 zeigt, welche Lebensmittel zur Gesamtdosis beitragen können: Gleichung 7 Für eine Erstbewertung, ob über den Wasserpfad eine relevante Strahlenexposition zu befürchten ist, kann anhand von Laborversuchen die Freisetzbarkeit von Radionukliden aus NORM -Stoffen mit Wasser ermittelt werden. In Anlehnung an die aktuellen Entwicklungen im Bodenschutzrecht ist hierfür ein normiertes Prüfverfahren (zum Beispiel DIN 19529) anzuwenden [3] . Das Wasser-zu-Feststoff-Verhältnis sollte dabei möglichst 2:1 betragen. Da die ungünstigste Einwirkungsstelle im Strahlenschutz der Brunnen zur Grundwasserentnahme aus einem nutzbaren Grundwasserleiter ist, wird beim Eintrag von Radionukliden durch das Sickerwasser eine Verdünnung im Grundwasser berücksichtigt. Die in der wässrigen Lösung aus dem Laborversuch ermittelte Aktivitätskonzentration kann somit für eine Erstbewertung als oberer Wert der Brunnenwasserkonzentration eingesetzt werden. Strahlenschutzmaßnahmen Betrieblicher Strahlenschutz Nach dem " ALARA-Prinzip " ist die Strahlenexposition für Beschäftigte unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit so gering wie möglich zu halten. Bei Arbeiten mit NORM -Stoffen kann - unter Beachtung gängiger Vorschriften zum Arbeitsschutz - die Strahlenexposition über die Inhalation von Staub und die unbeabsichtigte Aufnahme von kontaminiertem Material nahezu vollständig vermieden werden. Die Gleichungen (1) bis (6) zeigen, dass die jährliche effektive Dosis linear von den relevanten Größen, wie der spezifischen Aktivität im Rückstand, der Staubkonzentration oder der Aufenthaltszeit am exponierten Arbeitsplatz abhängt. Die Strahlenexposition für Beschäftigte lässt sich daher durch folgende Maßnahmen verringern: Verwertung von Rückständen mit möglichst geringer spezifischen Aktivität , Identifizierung der Hauptquellen für eine Staubentwicklung, Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung von Staubfreisetzungen, Überprüfung und Optimierung der Arbeitszeiten an den exponierten Arbeitsplätzen, Verwendung individueller Schutzausrüstung. Inwieweit die einzelnen Maßnahmen umsetzbar sind, hängt natürlich von der jeweiligen betrieblichen Situation ab. Bewertung der Strahlenexposition der Bevölkerung Ist in der Summe aller Expositionspfade inklusive des Wasserpfades eine Überschreitung des Dosisrichtwertes von 1 Millisievert pro Jahr nicht zu befürchten, kann die Verwertung beziehungsweise Deponierung auf dem geplanten Weg erfolgen. Liegt im Ergebnis der vereinfachten Dosisabschätzung eine Überschreitung des Dosisrichtwertes vor, ist nicht zwingend eine erhöhte Exposition gegeben. Vielmehr ist das Ergebnis anhand einer standortspezifischen Expositionsabschätzung zu präzisieren. Beispielsweise empfiehlt sich für den Wasserpfad eine detaillierte Untersuchung zum Radionuklidtransport in Sicker- und Grundwasser. Ein Hilfsmittel dazu ist der " Leitfaden des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten ". Falls das Ergebnis der standortspezifischen Expositionsabschätzung den Dosisrichtwert von 1 Millisievert pro Jahr als Summe aller Expositionspfade weiterhin überschreitet, ist eine Verwertung auf dem geplanten Weg nicht möglich. In diesem Fall müssen andere Verwertungs- oder Entsorgungsmöglichkeiten geprüft werden. Literatur: [1] BfS (2010): Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Strahlenexposition infolge bergbaubedingter Umweltradioaktivität (Berechnungsgrundlagen - Bergbau) [2] Beck, T., Ettenhuber, E. (2006): Überwachung von Strahlenexpositionen bei Arbeiten Leitfaden für die Umsetzung der Regelungen nach Teil 3 Kapitel 1 und 2 der StrlSchV , BfS -SW-03/06, ISSN 1611-8723 [3] DIN 19529:2009-01:Titel: Elution von Feststoffen - Schüttelverfahren zur Untersuchung des Elutionsverhaltens von anorganischen Stoffen mit einem Wasser/Feststoff-Verhältnis von 2 l/kg. Beuth-Verlag, Berlin Stand: 11.04.2024
Smart Cities : Abschätzung der Gesamtexposition des Menschen durch zusätzliche 5G Mobilfunktechnologien anhand modellierter Zukunftsszenarien Es ist davon auszugehen, dass sich zukünftig in den Städten und Gebäuden eine erhöhte Anzahl von Sendeanlagen mit kleinen Sendeleistungen vergleichsweise nah an der exponierten Allgemeinbevölkerung befinden wird ( Smart Cells, IoT , SmartMeters etc. ). Primärziel des Vorhabens ist die realistische Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Gesamtexposition der Allgemeinbevölkerung mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, die sich voraussichtlich durch die Einführung der fünften Mobilfunkgeneration in Deutschland ergeben wird. Worum geht es? Die Exposition der Bevölkerung gegenüber den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks unterliegt durch den technologischen Fortschritt einem ständigen Wandel. Die bisherigen Mobilfunknetze und drahtlosen Netzzugangstechnologien werden in Zukunft durch Technologien der fünften Mobilfunkgeneration ergänzt, bzw. teilweise ersetzt werden. Mit Einführung der fünften Mobilfunkgeneration werden langfristig technische Neuerungen im Bereich der Sende- und Empfangstechnik sowie neue Anwendungsfelder und damit veränderte Expositionsszenarien erwartet. Wie ist die Ausgangssituation? Es ist davon auszugehen, dass sich zukünftig in den Städten und Gebäuden eine erhöhte Anzahl von Sendeanlagen mit kleinen Sendeleistungen vergleichsweise nah an der exponierten Allgemeinbevölkerung befinden wird ( Smart Cells, IoT , SmartMeters etc. ). Zusätzlich werden neue Antennentechnologien zum Einsatz kommen, die sich durch variable Antennendiagramme auszeichnen. Da die neue Mobilfunkgeneration noch nicht vollständig eingeführt worden ist, können messtechnisch erfasste Immissionsdaten naturgemäß nicht vorliegen. Aus Strahlenschutzsicht kann es jedoch hilfreich sein, frühzeitig Veränderungen von Expositionsmustern zu erkennen oder vorauszusagen. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Primärziel des Vorhabens ist die realistische Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Gesamtexposition der Allgemeinbevölkerung mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, die sich voraussichtlich durch die Einführung der fünften Mobilfunkgeneration in Deutschland ergeben wird. Hierzu soll ein interdisziplinärer Ansatz aus Zukunftsforschung, 3D-Modellierung und Computersimulationen zum Einsatz kommen. Stand: 07.12.2023
STOA-Bericht " Health Impact of 5G" Die im STOA-Bericht genannten Studien sind dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) bekannt. Bei dem STOA-Bericht handelt es sich nicht um eine offizielle EU -Position. Bei der Bewertung der Qualität der berücksichtigten Studien sind anscheinend definierte wissenschaftliche Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Wofür steht STOA und was steht im Bericht " Health Impact of 5G "? Die Abkürzung STOA steht für Scientific Technology Options Assessment . Dabei handelt es sich um einen Ausschuss des Europäischen Parlaments, der sich mit der wissenschaftlichen Bewertung von Technologien und deren Folgen befasst. Der Ausschuss besteht aus 27 Mitgliedern des Europäischen Parlaments und beauftragt regelmäßig Projekte zur Technikfolgenabschätzung. Vorschläge für Berichte und Workshops können von Europaparlamentsausschüssen oder einzelnen Abgeordneten eingereicht werden. Anschließend werden sie von STOA diskutiert, gegebenenfalls angepasst und als STOA-Projekte genehmigt. Vor diesem Hintergrund entstand der STOA-Bericht Health Impact of 5G von Dr. Fiorella Belpoggi, der im Juli 2021 veröffentlicht wurde. Ziel des Berichts war es, den aktuellen Wissensstand zu nicht-thermischen Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, die von 5G genutzt werden, bezüglich der Endpunkte Krebs und Fortpflanzung/Entwicklung zusammenzufassen und zu bewerten. Die im STOA-Bericht genannten Studien sind dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) bekannt. Der Bericht interpretiert die berücksichtigten Studien dahingehend, dass die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks wahrscheinlich krebserregend für den Menschen seien, die männliche Fruchtbarkeit eindeutig und die weibliche Fruchtbarkeit möglicherweise beeinträchtigen würden und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Embryonen, Föten und Neugeborenen hätten. Weiterhin wird geschlussfolgert, dass für den perspektivisch im neuen 5G-Standard genutzten Frequenzbereich zwischen 24 und 100 GHz keine angemessenen Studien durchgeführt wurden. Warum der STOA-Bericht keine offizielle EU -Position ist Der Bericht " Health Impact of 5G " ist keine offizielle Stellungnahme des EU -Parlaments. Ebenso wenig ist er eine Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Komitees der Europäischen Kommission, wie es z.B. die Veröffentlichungen von SCHEER ( Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks ) sind. Im Disclaimer des Berichts wird ausdrücklich betont, dass allein die Autorin für den Inhalt des Dokuments verantwortlich ist und dass es sich nicht um eine offizielle Position der EU handelt: " This document is prepared for, and addressed to, the Members and staff of the European Parliament as background material to assist them in their parliamentary work. The content of the document is the sole responsibility of its author and any opinions expressed herein should not be taken to represent an official position by Parliament. " Alleinige Autorin des Berichts ist Dr. Fiorella Belpoggi, tätig am Ramazzini-Institut in Bologna, Italien. Zwei weitere benannte Mitarbeiter*innen des Ramazzini-Instituts führten laut Bericht die Literatursuche durch, waren aber sonst nicht an der Erstellung des Berichts beteiligt. Im Acknowledgement dankt die Autorin – wie bei Einzelpublikationen üblich – vier weiteren Expert*innen, die sie beim Review für ausgewählte Teilbereiche unterstützt haben (methodische Durchführung des Reviews , Ergebnisse zu fruchtbarkeitsschädigenden Wirkungen bei Menschen, Interpretation der Expositionsszenarien in den Veröffentlichungen). In den Großteil der Studienbewertung (insbesondere zu den Risiken für Krebs und die dahinterstehende Epidemiologie ) scheint nur die Autorin involviert gewesen zu sein. Es weist im Bericht nichts darauf hin, dass die Diskussion und Schlussfolgerungen extern begutachtet worden sind. Methodische und inhaltliche Schwächen Der Bericht fasst Studien zu den Endpunkten Krebs und Fruchtbarkeit/Entwicklung zusammen und gliedert diese nach zwei Frequenzbereichen. Frequenzbereich 1 (FR1) umfasst Studien mit Frequenzen im Bereich 450 MHz bis 6 GHz und der Frequenzbereich 2 (FR2) Studien mit Frequenzen im Bereich 24 GHz bis 100 GHz . Im Methodenteil des Berichts ist angegeben, dass für FR1 ein narratives Review , für FR2 ein Scoping Review erstellt wurde. Die Autorin gibt an, dass für das narrative Review die methodische Durchführung des Scoping Reviews übernommen wurde. Ein Scoping Review ist definitionsgemäß explorativ und kann verschiedene Ziele verfolgen, bspw. die Schlüsselkonzepte eines Forschungsbereichs abbilden, Arbeitsdefinitionen erstellen oder die inhaltlichen Grenzen eines Themas abstecken [ 1 ] . Üblicherweise wird bei dieser Art der Literatursondierung die Qualität der einzelnen Studien nicht berücksichtigt. Dies kann aber optional durchgeführt werden. Die Autorin gibt an, Qualitätskriterien bei der Auswahl und Bewertung der Studien berücksichtigt zu haben. Hier setzt der Hauptkritikpunkt des BfS an dem Bericht an. Die Durchsicht der von der Autorin in die Bewertung aufgenommenen Studien zeigt deutlich, dass definierte wissenschaftliche Kriterien bei der Bewertung der Qualität der Studien nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Vielfach weisen sowohl die berücksichtigten tierexperimentellen Studien als auch die epidemiologischen Studien Einschränkungen und Defizite bei der Durchführung auf ( z.B. fehlende Verblindung, keine adäquate Expositionsanlage mit kontrollierten Expositionsbedingungen, fehlende oder nicht ausreichende Berücksichtigung von Confoundern , d.h. Störvariablen). Diese Studien werden von der Autorin dennoch – ohne Einschränkung – als adäquat bewertet. Die mangelhafte Qualität und damit Aussagekraft dieser Studien wurde von der Autorin in der Bewertung und Schlussfolgerung nicht ausreichend beachtet. Weitere Kritikpunkte betreffen die teils nicht eingehaltenen Kriterien bei der Literaturauswahl (es werden Studien einbezogen, die nicht in den vordefinierten Frequenzbereichen liegen) und die Nichtbeachtung möglicher thermischer Effekte in tierexperimentellen Studien mit Expositionen deutlich über dem von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) für die Allgemeinbevölkerung empfohlenen Basisgrenzwert für Ganzkörperexpositionen ( Spezifische Absorptionsrate ( SAR ): 0,08 W/kg ). Wie im Standpunkt " Bewertung gesundheitsbezogener Risiken " dargestellt, beruht die Risikobewertung des BfS auf der Gesamtschau aller wissenschaftlichen Ergebnisse, wobei die Berücksichtigung der Qualität und damit die Aussagekraft der einzelnen Studien von grundlegender Bedeutung ist. Aus diesem Grund kommt das BfS hinsichtlich gesundheitlicher Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, inklusive 5G, zu dem Schluss, dass es keine wissenschaftlich gesicherten Belege für negative Gesundheitseffekte unterhalb der bestehenden Grenzwerte gibt (siehe auch Standpunkt " 5G – die 5. Mobilfunkgeneration "). Diese Einschätzung wird auch von der Strahlenschutzkommission ( SSK ) geteilt, die bei ihrer im Dezember 2021 veröffentlichten Bewertung des FR1-Frequenzbereichs Studienqualität und Aussagekraft der Studien berücksichtigte. Zukünftige Risikobewertung Die Risikobewertung entwickelt sich parallel zur wissenschaftlichen Erkenntnis. Zur zukünftigen Risikobewertung tragen alle neuen Publikationen bei. Aufgrund der unterschiedlichen Qualität und Aussagekraft verschiedener Studien sind für die Gesamtschau insbesondere die von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) in Auftrag gegebenen systematischen Reviews von hoher Bedeutung. Systematische Reviews gelten in der Wissenschaft als besonders aussagekräftig, da alle veröffentlichten Originalartikel nach einem standardisierten, vorher festgelegten und publizierten Verfahren üblicherweise durch mehrere Wissenschaftler*innen unabhängig voneinander analysiert werden und die Qualität der Studien für deren Aussagekraft berücksichtigt wird. Die von der WHO in Auftrag gegebenen systematischen Reviews beschäftigen sich u.a. mit möglichen Zusammenhängen zwischen Mobilfunkstrahlung und Krebs, Fruchtbarkeit, kognitiven Effekten, allgemeinen Symptomen, oxidativem Stress und thermischen Effekten. Die Ergebnisse dieser Reviews sollen noch in 2023 publiziert werden. Quellen [1] von Elm, E., Schreiber, G., & Haupt, C. C. (2019) Methodische Anleitung für Scoping Reviews (JBI-Methodologie). Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen, 143, 1-7 Stand: 19.01.2023
Worin unterscheiden sich ProZES und IREP? Wie ProZES berechnet auch das US-amerikanische Programm IREP Verursachungswahrscheinlichkeiten für ausgewählte Erkrankungen. Beide Programme sind sich von der Methodik relativ ähnlich. Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass ProZES im Gegensatz zu IREP für die Bevölkerung in Deutschland ausgelegt ist. So werden deutsche Inzidenzdaten verwendet, um die Hintergrund-Erkrankungsrisiken zu bestimmen. Ein Überblick über die methodischen Unterschiede findet sich bei Ulanowski et al. (2020) . Analysen für ausgewählte Endpunkte liefert der Ressortforschungsbericht Quantitative Abschätzung des Strahlenrisikos unter Beachtung individueller Expositionsszenarien .
Übersichtsarbeit: Strahlung kann Immunsystem verändern Internationales Forscherteam wertet über 200 Studien aus Ausgabejahr 2021 Datum 15.03.2021 Körperzellen unter einem Mikroskop Quelle: adventtr/Stock/GettyImagesPlus Eine neue wissenschaftliche Übersichtsarbeit zeigt, dass bereits Strahlenbelastungen im Bereich von 20 - 100 Milligray Auswirkungen auf das Immunsystem haben können. Damit liegt die Schwelle unter den Werten, die etwa bei einer Strahlenbehandlung eingesetzt werden. Ein internationales Forscherteam, an dem auch das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beteiligt war, hat dazu mehr als 200 Studien bewertet. Ein besonderes Augenmerk lag auf der Analyse der Wirkung unterschiedlich hoher Strahlendosen. Hohe Strahlendosen von über einem Gray , wie sie bei Strahlentherapien eingesetzt werden können, haben bekanntermaßen eine starke Wirkung auf das Immunsystem und können negative gesundheitliche Langzeitfolgen nach sich ziehen. Jedoch reichen offenbar bereits Dosen von 20 – 100 Milligray aus, um geringfügige, aber dauerhafte immunologische Veränderungen auszulösen. Solche Werte können beispielsweise die Folge einer jahrelangen beruflichen Strahlenbelastung sein. Nach jetzigem Kenntnisstand haben diese keine direkten gesundheitlichen Auswirkungen. Ob daraus gesundheitlich negative Langzeitfolgen resultieren können, muss noch untersucht werden. Ionisierende Strahlung kann technisch erzeugt werden oder natürlich entstehen, wenn bestimmte Atomkerne radioaktiv zerfallen. Neben der natürlichen Strahlung können auf den Menschen Strahlenbelastungen etwa aus medizinischen und technischen Anwendungen einwirken. Auch sind bestimmte Berufsgruppen, wie etwa fliegendes oder medizinisches Personal, Strahlung ausgesetzt. Je geringer die Dosis, desto größer der Forschungsbedarf Die Studienauswertung des Forscherteams zeigt unterschiedliche Effekte, jeweils abhängig von der Strahlendosis: Eine einmalige Ganzkörperdosis unter 100 Milligray könnte die Leistungsfähigkeit des Immunsystems beeinträchtigen und die Alterung des Immunsystems beschleunigen. Aber auch für niedrigere Belastungen wurden länger anhaltende Veränderungen des Immunsystems beobachtet. Nach derzeitigem Kenntnisstand haben diese biologischen Veränderungen aber keinen direkten Einfluss auf die Gesundheit. Bei Dosen von weniger als 20 Milligray sind weder für akute noch für wiederholte Expositionen gesicherte Aussagen möglich. Im Gegensatz zu diesen Beobachtungen können Dosen zwischen 100 Milligray und 1 Gray eine entzündungshemmende und schmerzlindernde Wirkung bei lokaler Anwendung haben. Dies ist jedoch nur bei bereits aufgetretenen chronischen Entzündungen der Fall. Deshalb werden diese Dosen etwa bei lokalen Therapien von Gelenkentzündungen angewendet. Im Vergleich zu geringeren Dosen ist der Zusammenhang zwischen höheren Strahlendosen und dem Immunsystem gut erforscht. Hier wurden ausschließlich negative Auswirkungen beobachtet, beispielsweise eine zeitlich begrenzte Unterdrückung des Immunsystems oder entzündungsfördernde Prozesse. Diese Erkenntnisse beruhen weitgehend auf den Ergebnissen von Strahlentherapiepatienten und den Studien zu den japanischen Atombombenüberlebenden von Hiroshima und Nagasaki. Unterschiedliche Szenarien als Grundlage für die aktuelle Bewertung Personendosimeter zur Überwachung von Personen, die in ihrem Beruf Strahlung ausgesetzt sind. In die aktuelle Bewertung wurden Studien zu unterschiedlichen Expositionsszenarien einbezogen. Zum einen solche, bei denen einmalige aber hohe Strahlenbelastungen untersucht wurden, aber auch Studien zu Bevölkerungsgruppen, die erhöhter natürlicher Strahlung oder Kontaminationen ausgesetzt sind, auch im Beruf. Dabei wurden neben akuten Expositionen auch chronische Strahlenbelastungen berücksichtigt. Experimentelle Studien und klinische Beobachtungen bestätigen den Einfluss geringer, über einen längeren Zeitraum akkumulierter Strahlendosen auf das Immunsystem. Zur besseren Einordnung der Dosen sind typische Dosiswerte auf der Internetseite des BfS zusammengestellt. Dabei entspricht beispielsweise eine effektive Dosis von 100 Millisievert einer einmaligen Ganzkörperbestrahlung mit 100 Milligray Gamma- Strahlung . Offene Fragen zur chronischen Strahlenbelastung In ihrem Resümee bekräftigen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Bedarf an Forschungsprojekten zu den zugrundeliegenden Mechanismen und daraus resultierender möglicher Langzeiteffekte insbesondere von niedrigeren Strahlenexpositionen. Das würde zur Klärung der Frage beitragen, ob strahleninduzierte immunologische Veränderungen das Auftreten von Herz-Kreislauf- oder Krebserkrankungen begünstigen. Die Übersichtsarbeit " Low dose ionizing radiation effects on the immune system " wurde in der Zeitschrift " Environment International " veröffentlicht. Im Editorial , das federführend vom BfS verfasst wurde, wird in die Thematik eingeführt. Stand: 15.03.2021
Der Eintrag und das Verhalten von acht antikoagulanten Rodentizid-Wirkstoffen und zwei antikoagulanten Arzneimittel-Wirkstoffen wurde an zwei Standorten im Rahmen eines umfangreichen Kläranlagen- und Fließgewässer-Monitorings während der kommunalen Rattenbekämpfung mit Antikoagulanzien-haltigen Fraßködern in der Kanalisation untersucht. An 25 weiteren Standorten verschiedener kommunaler Kläranlagen wurden zudem Gewebeproben von Fischen aus Bioakkumulationsteichen, die ausschließlich mit gereinigtem Abwasser gespeist wurden, untersucht. Die Studienergebnisse zeigen, dass Antikoagulanzien bei der konventionellen Abwasserbehandlung nicht vollständig eliminiert werden und bestätigen die Hypothese einer Exposition von Wasserorganismen durch gereinigtes kommunales Abwasser. Die Ergebnisse verdeutlichen ebenfalls, dass sich antikoagulante Rodentizide der zweiten Generation unter realistischen Umweltbedingungen und Expositionsszenarien in der Leber von Fischen anreichern. Darüber hinaus konnte gezeigt werden, dass die gängige Praxis der Ausbringung von ungeschützten Fraßködern am Draht in Entwässerungssystemen zur Freisetzung von antikoagulanten Rodentiziden ins Abwasser und somit in die aquatische Umwelt beiträgt. Von 58 untersuchten Fischleberproben (unter anderem von Arten wie Flussbarsch, Zander, Bachforelle, Döbel und Gründling) aus 9 unterschiedlichen Fließgewässern enthielten 97 % der Proben Rückstände von mindestens einem antikoagulanten Rodentizid-Wirkstoff der zweiten Generation, hauptsächlich der Wirkstoffe Brodifacoum, Difenacoum und Bromadiolon. Quelle: Forschungsbericht
BfS koordiniert europäisches Radon-Forschungsprojekt Projekt RadoNorm soll Schutz von Arbeitnehmer*innen und Bevölkerung verbessern Ausgabejahr 2020 Datum 12.03.2020 Unter der Federführung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) werden in den kommenden fünf Jahren 56 europäische Institutionen zusammenarbeiten, um den Schutz von Arbeitnehmer*innen und Bevölkerung vor dem radioaktiven Gas Radon und vor Rückständen aus industriellen Prozessen mit erhöhter natürlicher Radioaktivität ( NORM ) zu verbessern: Die Europäische Union ( EU ) hat angekündigt, ein vom BfS initiiertes und geleitetes Forschungskonsortium mit insgesamt 18 Millionen Euro zu fördern. Wichtiges Signal für den Strahlenschutz BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini "Die Förderzusage der EU ist ein großer Erfolg für das BfS und seine Partner" , betonte BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Sie ist ein wichtiges Signal, das den Stellenwert des Strahlenschutzes und der Strahlenschutz-Forschung in der EU unterstreicht." "Das Projekt RadoNorm bietet die einzigartige Chance, Verbesserungen des Strahlenschutzes in den Bereichen Radon und NORM ganzheitlich anzugehen: Die Vielzahl der beteiligten Partner ermöglicht es, Kompetenzen, Erfahrungen und Infrastrukturen aus verschiedenen Disziplinen, Nationalitäten und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zusammenzubringen und gemeinsam zu nutzen" , sagte Paulini. Radon und NORM Wege des Radons aus dem Boden an die Oberfläche Etwa die Hälfte der durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland wird durch das radioaktive Gas Radon verursacht. Radon entsteht im Boden. Von dort kann es in Gebäude gelangen und sich in der Raumluft anreichern. Erhöhte Radon -Konzentrationen in der Atemluft erhöhen das Lungenkrebsrisiko . Die Abkürzung NORM steht für " naturally occurring radioactive materials " – Rückstände aus industriellen Prozessen mit erhöhter natürlicher Radioaktivität . Ein Beispiel sind Ablagerungen in Förderrohren aus der Erdöl- und Erdgasindustrie. Je nach Lagerstätte können die Ablagerungen verhältnismäßig hohe Gehalte des radioaktiven Elementes Radium aufweisen. Strahlenschutz für Alltagssituationen Das multidisziplinäre Forschungsvorhaben RadoNorm soll das Wissen über die Wirkungen niedriger natürlicher Strahlendosen sowie über Alltags- und Arbeitssituationen verbessern, in denen sie vorkommen. Darauf aufbauend wollen die beteiligten Institutionen wirksame Schutzmaßnahmen und wissenschaftsbasierte Empfehlungen für Regulierungsmaßnahmen entwickeln. Neben naturwissenschaftlichen Ansätzen liegt ein Forschungsschwerpunkt auf der gesellschaftlichen Akzeptanz und Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Einen hohen Stellenwert für eine erfolgreiche Verbesserung des Strahlenschutzes hat darüber hinaus die Verbreitung der Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben unter Stakeholdern und in der Bevölkerung. Dies soll auch die Akzeptanz von Maßnahmen zur Minderung der Strahlenexposition , zum Beispiel in Wohngebäuden, erhöhen. Die Untersuchungen der Strahlenwirkungen berücksichtigen beruflich exponierte Personen und Personen aus der Bevölkerung einschließlich strahlenempfindlicherer Gruppen wie Frauen, Kinder und Schwangere. Mit Doktoranden- und Post-Doc-Programmen ist eine gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vorgesehen, um die Kompetenzen im Strahlenschutz in Europa langfristig zu erhalten und, wo nötig, auszubauen. RadoNorm im Detail An dem multidisziplinären Forschungsvorhaben RadoNorm " Towards effective radiation protection based on improved scientific evidence and social considerations – focus on radon on NORM " beteiligen sich 56 Strahlenschutz -Institutionen, Forschungszentren und Universitäten aus 22 EU -Staaten sowie aus assoziierten Staaten. Darüber hinaus soll mit Partnern in den USA und Kanada zusammengearbeitet werden. Die Laufzeit des Projektes beträgt fünf Jahre. RadoNorm wird aus dem EU -Rahmenprogramm Horizont 2020 finanziert. Die entsprechenden Förderverträge werden in den kommenden Wochen geschlossen. Arbeitspakete und deren Leitung Die Steuerung von RadoNorm liegt beim BfS . Mitarbeiter*innen des BfS sind darüber hinaus an allen weiteren Arbeitspaketen beteiligt. Insgesamt umfasst RadoNorm acht Arbeitspakete: Koordination und Management des EU -Projektes einschließlich wissenschaftlicher und finanzieller Administration: Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Deutschland Detaillierte Charakterisierung der Radon - und NORM - Exposition : Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire ( IRSN ), Frankreich Optimierung der Dosimetrie für spezifische Expositionsszenarien: Hungarian National Nuclear Research Programme ( MTA-EK ), Ungarn Bewertung der Auswirkungen und Risiken von Radon und NORM für Mensch und Umwelt: Radiation and Nuclear Safety Authority ( STUK ), Finnland Verbesserung der technischen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition : Státní ústav radiační ochrany, v.v.i. ( SÚRO ), Tschechische Republik Einbeziehung sozialer und gesellschaftlicher Aspekte in wissenschaftliche Empfehlungen und Risikokommunikation : Studiecentrum voor Kernenergie - Centre d'Étude de l'énergie Nucléaire ( SCK - CEN ), Belgien Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Stockholms universitet ( SU ), Schweden Verbreitung der Erkenntnisse unter Stakeholdern und Bevölkerung: Elektroinštitut Milan Vidmar ( EIMV ), Slowenien Horizont 2020 Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Als Förderprogramm zielt es darauf ab, EU -weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen. Die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung wird durch gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie durch Bereitstellung geeigneter Infrastrukturen gewährleistet. RadoNorm wird unter Horizont 2020 im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft – Euratom gefördert. Stand: 12.03.2020
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Bund | 79 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 61 |
Text | 10 |
unbekannt | 11 |
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Deutsch | 78 |
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Webseite | 34 |
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Boden | 50 |
Lebewesen & Lebensräume | 60 |
Luft | 50 |
Mensch & Umwelt | 82 |
Wasser | 49 |
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