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Biolebensmittel

Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei Wie Sie beim Kauf von Biolebensmitteln richtig handeln Kaufen Sie Lebensmittel aus ökologischer Produktion (Bio-Siegel). Achten Sie auf eine ausgewogene, gesunde und pflanzenbasierte Ernährung. Gewusst wie Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei, indem sie die mit der konventionellen Landwirtschaft verknüpften Umweltbelastungen reduzieren. Anbau und Herstellung von Biolebensmitteln sind in der EG-Öko-Basisverordnung geregelt. Wichtigste Merkmale sind der Verzicht auf chemisch-synthetische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ und auf leicht lösliche mineralische Düngemittel sowie eine möglichst artgerechte Tierhaltung. Kauf von Biolebensmitteln: Biolebensmittel erhält man in (fast) jedem Lebensmittelgeschäft. Während Naturkostläden, Biosupermärkte und Lieferdienste Vollsortimente haben, findet man auch in konventionellen Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder Wochenmärkten eine immer größere Auswahl an Produkten in Bio-Qualität. Alle Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, sind an dem gesetzlich vorgeschriebenen EU-Bio-Logo (siehe Abbildung) erkennbar. Das sechseckige deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Orientierung im Label-Dschungel: Bioprodukte erkennt man am EU-Bio-Logo. Hat ein Produkt kein EU-Bio-Logo, ist es auch kein Bioprodukt. Daneben gibt es noch viele weitere Bio-Kennzeichnungen auf Lebensmitteln: Label ökologischer Anbauverbände: Die meisten Verbände wie z.B. Bioland, Naturland oder Demeter existierten in Deutschland schon vor der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1993. Die Verbandsrichtlinien sind in einigen Punkten strenger als der EU-Bio-Standard. Handelsmarken: Viele große Handelsketten haben eigene Bio-Marken gegründet, um Bioprodukte besser vermarkten zu können. Die Umweltanforderungen entsprechen dabei dem EU-Bio-Logo. Auf dem Informationsportal label-online.de finden Sie unter der Kategorie "Ernährung" alle Siegel der Anbauverbände und der Bio-Handelsmarken. Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission Bio-Siegel (Deutschland) Quelle: BMEL Geschützte Begriffe : Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Erzeugung und Verarbeitung so gekennzeichneter Lebensmittel sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Auch folgende Begriffe auf Lebensmitteln dürfen nur für Bioprodukte verwendet werden: biologisch oder ökologisch kontrolliert biologisch bzw. kontrolliert ökologisch biologischer bzw. ökologischer Landbau. Andere Begriffe hingegen wie z.B. "integrierter Landbau", "natürlich" oder "kontrolliert" stehen nicht für Bioprodukte. Lebensmittel wertschätzen: Eine artgerechte Tierhaltung, umweltschonende Anbaumethoden und Betriebskontrollen sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Aus diesem Grund sind Biolebensmittel meist teurer gegenüber vergleichbaren konventionellen Lebensmitteln. Trotzdem können Sie auch beim Einkauf von Biolebensmitteln Geld sparen: Weniger Fleischprodukte im Warenkorb und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen helfen zum Beispiel dabei. Bedenken Sie: Konventionelle Lebensmittel sind auch deshalb so günstig, weil die Kosten für die damit verbundenen Umweltschäden (sogenannte externe Kosten) an die Allgemeinheit und zukünftige Generationen weitergegeben werden. Auf ausgewogene Ernährung achten: Längst gibt es alle Lebens- und Genussmittel auch in Bio-Qualität: Von der Tiefkühlpizza über Süßigkeiten bis hin zu Hochprozentigem. Das ist im Vergleich zu konventionell hergestellten Produkten besser für die Umwelt, aber nicht automatisch auch gut für die Gesundheit. Die allgemeinen Ernährungsregeln haben deshalb auch für Biolebensmittel ihre Gültigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat zum Beispiel auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die DGE-Empfehlungen "Gut essen und trinken" formuliert, die Ihnen helfen, genussvoll und gesund erhaltend zu essen. Was Sie noch tun können: Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch- und anderen tierischen Produkten (z.B. Margarine statt Butter) und beachten Sie unsere Tipps zur klima- und umweltfreundlichen Ernährung . Beachten Sie unsere Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen . Kaufen Sie – wenn möglich – Produkte aus fairem Handel. Ca. 70 Prozent der Fairtrade-Produkte sind bio-zertifiziert. Kaufen sie Gemüse wie Kohlrabi, Möhren oder Radieschen ohne Blätter, wann immer möglich. Ohne die Blätter bleibt das Gemüse vom Feld zum Laden länger frisch. Außerdem werden für die schönen Blätter häufig zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt. Lassen Sie sich beim Kauf von Obst und Gemüse nicht von äußerlichen Makeln leiten. Wählen Sie gezielt Obst und Gemüse ohne Klassenangaben oder der Klasse II. Kaufen Sie Obst und Gemüse nach ihrem persönlichen Mengenbedarf, auch wenn größere Mengen rabattiert sind. Achten Sie bei Obst und Gemüse auf Saisonalität. Auf Wochenmärkten gibt es eine große Auswahl an saisonalen Produkten. Vermeiden Sie das Anfassen und Drücken von losem Obst und Gemüse. Wählen Sie beim Einkauf nicht immer das aller neueste und frischeste Obst oder Gemüse. Verzichten sie gezielt auf eingepacktes Obst und Gemüse und nutzen Sie Obst- und Gemüsenetze für den Transport. Ökolandbau fördert die Artenvielfalt. Quelle: Umweltbundesamt Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mit dem Bio-Siegel erkennen Sie schnell und einfach Lebensmittel aus ökologischem Anbau. Quelle: EU-Kommission Hintergrund Umweltsituation: Etwa die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend groß und vielseitig sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die intensive Landwirtschaft ist verantwortlich für hohe Nährstoffeinträge in Flüsse, Seen und Grundwasser, für ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen, für Bodenerosion und -verdichtung sowie für den Biodiversitätsverlust durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und große Ackerschläge. Rund drei Viertel der Stickstoffeinträge und die Hälfte der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer erfolgen beispielsweise aus der Landwirtschaft. Aufgrund hoher Nitratbelastungen sind derzeit 22 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland in einem schlechten chemischen Zustand, das heißt, die Nitratkonzentrationen liegen in diesen Grundwasserkörpern über 50 Milligramm pro Liter. In Oberflächengewässern liegen die Nitratbelastungen auch noch viel zu hoch, sind aber wesentlich geringer als im Grundwasser. Aufgrund der zu hohen Nitratbelastung sind unsere Küstengewässer eutrophiert und in einem schlechten ökologischen Zustand. Im Jahr 2023 war die deutsche Landwirtschaft für die ⁠Emission⁠ von rund 52,2 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten verantwortlich. Das sind 7,7 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen dieses Jahres. Vor allem Methanemissionen (CH 4 ) aus der Tierhaltung und dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie Lachgasemissionen (N 2 O) aus landwirtschaftlich genutzten Böden, als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch), sind dafür verantwortlich. So stammten 75,7 Prozent der CH 4 -Emissionen und 74,5 Prozent der N 2 O-Emissionen aus der Landwirtschaft. Eine ökologische Landwirtschaft entlastet Gewässer und Böden. Der ökologische Landbau hatte in Deutschland 2023 einen Anteil an der Agrarfläche von 11,8 Prozent, 1999 waren es nur 2,9 Prozent. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern. Wesentliche Merkmale des ökologischen Landbaus sind: Fruchtfolgen: Wechselnder Anbau verschiedener Kulturen, die sich gegenseitig ergänzen. Mit dieser Methode wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Außerdem haben Krankheiten und Schädlinge dadurch weniger Chancen, sich zu verbreiten. Humuswirtschaft: Dazu gehören Bodenlockerung und Gründüngung. Ansonsten bildet das aus dem eigenen Betrieb stammende organische Material (Mist und Kompost) die Grundlage für die weitere Anreicherung mit Humus. Stärkung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte: Grundprinzip ist die Vorbeugung gegen Krankheiten. Dabei hilft das Wissen über günstige Pflanzen-Nachbarschaften, richtige Saatzeitpunkte, Standort- und Sortenwahl etc. Keine gentechnisch veränderte Organismen (⁠ GVO ⁠) Unkrautregulierung ohne Chemie: Gelingt durch Fruchtfolge und Bodenbedeckung (z.B. mit Stroh) oder auch durch mechanische Bearbeitung. Artgerechtere Tierhaltung: Mehr Auslauf- und Bewegungsmöglichkeit im Freien, eine längere Mastzeit und geringerer Antibiotikaeinsatz gewähren mehr Tierwohl. Gesetzeslage: Nur Produkte, die nach den Regeln der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, tragen das "Bio"-Siegel: Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten bestehen, müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau kommen. Die übrigen 5 Prozent dürfen nur dann aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, wenn sie in ökologischer Qualität am Markt nicht verfügbar sind. Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter der Bezeichnung "Bio" oder "Öko" zu vertreiben. Zur Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Marktbeobachtung: Im Jahr 2023 wurde mit Biolebensmitteln ein Umsatz von gut 16 Mrd. Euro erzielt (siehe Marktdaten: Ernährung ). Trotzdem liegt der Marktanteil von Biolebensmitteln am gesamten Lebensmittelmarkt lediglich bei 7 Prozent (⁠ BÖLW ⁠-Branchenreport 2023). Es gibt sowohl Handlungsbedarf als auch Potenzial für ein stärkeres Marktwachstum: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Jahr 2030 vom Ökolandbau belegt werden soll. Überträgt man dies auf die Nachfrage nach Biolebensmittel, muss sich der heutige Marktanteil mehr als vervierfachen. Andere Länder lagen bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Bioprodukte deutlich vor Deutschland mit 184 Euro pro Person und Jahr: 437 Euro sind es in der Schweiz, 365 Euro in Dänemark und 274 Euro in Österreich. Auch beim Marktanteil wird Deutschland unter anderem von Dänemark mit 12 Prozent, von Österreich mit 11,5 Prozent und der Schweiz mit 11,2 Prozent deutlich geschlagen und belegt den 6. Platz (in Europa). Das Marktwachstum korrespondiert mit einer höheren Kaufbereitschaft für Bioprodukte. Während 2014 nur 20 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten angaben, immer oder häufig Bioprodukte zu kaufen, waren es 2022 rund 36 Prozent der Befragten. Insgesamt gaben 85 Prozent der Befragten an, zumindest gelegentlich Bio-Lebensmittel zu kaufen. 3 Prozent der Befragten gaben an, dies "ausschließlich", 33 Prozent "häufig" und weitere 49 Prozent "gelegentlich" zu tun (⁠BMEL⁠ 2023). Als die wichtigsten Gründe für den Kauf von Biolebensmitteln wurden artgerechte Tierhaltung, Naturbelassenheit, Regionalität sowie Sozialstandards bzw. faires Erzeugereinkommen genannt. Das deutsche Bio-Siegel, das für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft steht, kennen 95 Prozent der deutschen Konsumenten. Es ist deutlich bekannter als sein europäisches Pendant, das nur gut einem Viertel der Bevölkerung ein Begriff ist. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: Boden (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Landwirtschaft (UBA-Themenseite) Ökologischer Landbau (UBA-Themenseite) Marktbeobachtung: Ernährung (Daten zur Umwelt) Landwirtschaft (Daten zur Umwelt) Quellen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠BMEL⁠): Ökobarometer 2022 – Umfrage zum Konsum von Bio-Lebensmitteln. Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (2023): Branchen Report 2023 - Ökologische Lebensmittelwirtschaft.

Umweltgerechtigkeit Berlin 2013

Die Auswertung der Daten ist in einem umfangreichen Kartenwerk zusammengestellt und in seinen wesentlichen Aussagen im Geoportal als Themenkarten veröffentlicht. Dabei handelt es sich zum einen um die Bearbeitung des fünfteiligen Kernindikatorensatzes, zum anderen um die darauf aufbauenden aggregierenden Mehrfachbelastungskarten, die die unterschiedlichen Themen quantitativ und qualitativ miteinander verschneiden. Die vier integrierten Mehrfachbelastungskarten bilden den Kern des integrierten Berliner Umweltgerechtigkeitsmonitorings. Kernindikatoren Kernindikator 1: Lärmbelastung (Becker; U., Becker, T. 2015) Als Lärm werden Schallereignisse beschrieben, die durch ihre individuelle Ausprägung als störend und/oder belastend für Wohlbefinden und Gesundheit wahrgenommen werden. Lärm kann insbesondere im städtischen Raum als ein zentraler, die Gesundheit beeinträchtigender Faktor benannt werden. Lärmimmissionen können je nach Expositionsumfang, -zeitraum und -dauer direkte und indirekte gesundheitliche Wirkungen nach sich ziehen. Für eine genauere Betrachtung des Umweltfaktors „Umgebungs-“Lärm bedarf es einer Kategorisierung entsprechend seiner Ursprungsquellen, die sich im Wesentlichen in die Hauptkategorien Industrie- und Gewerbelärm, Verkehrslärm (Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm), Sport- und Freizeitlärm sowie nachbarschaftsbedingten Lärm untergliedern lassen (Niemann et al. 2005, EEA 2010). Verkehr (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) zählt im Stadtgebiet zu den Hauptverursachern von Lärm. Mit den Strategischen Lärmkarten Berlin liegen für den Stand 2012 aktuelle gesamtstädtische Berechnungen für die Hauptverursacher vor (SenStadtUm 2013b). Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade der Berliner Planungsräume wurden eine monetäre Bewertung der Lärmwirkung und die Verknüpfung der Ergebnisse mit der sozio-demografischen Struktur auf Ebene der Planungsräume gewählt. Die Monetarisierung des Lärms erfolgt auf Grundlage des Prinzips der externen Kosten, welches die durch Lärm entstehenden Nutzenverluste finanziell abbildet. Damit wurde der Umstand berücksichtigt, dass nicht die Verursacher des Lärms dessen negative Effekte tragen, sondern diese auf Dritte (oder der Gesellschaft als Ganzes) verlagert werden. Darüber hinaus werden mit der Monetarisierung der in Dezibel gemessenen Lärmbelastung (logarithmische Skala) Vergleiche aus räumlicher oder sozialer Perspektive deutlich vereinfacht und transparenter. Die verwendeten Kostensätze entsprechen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und geben den pro Person entstehenden Schaden durch die Belästigungswirkung und die Gesundheitsrisiken als Summe an. Berücksichtigt wurden dabei die Auswirkungen von Lärm unterschiedlicher Quellen (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) abhängig von deren Schallcharakteristika. Hierbei wurden die Lärmimmissionen für alle Lärmarten separat ermittelt, so dass auch die Kosten der unterschiedlichen Lärmarten getrennt ausgewiesen werden können. So verdeutlicht die mit den verwendeten Kostensätzen ermittelte Höhe der externen Kosten die Dimension des Problems Verkehrslärm. Zur Einordnung in Belastungskategorien wurden die PLR nach der Höhe der externen Lärmkosten je Einwohnerin und Einwohner sortiert und zunächst in 10 Dezile unterteilt. In Anlehnung an die sozialräumliche Einteilung beim Status-Index aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung (SenStadtUm 2013) werden die beiden niedrigsten Dezile (20% der PLR) als gering lärmbelastet eingestuft. Die beiden am höchsten belasteten Dezile werden der hohen Kategorie zugeordnet. Analog dazu werden die verbleibenden sechs mittleren Dezile zusammengefasst. Als Ergebnis liegen für alle bewohnten PLR eine Bewertung der gesamten durch Verkehr verursachten Lärmbelastungen in drei Belastungskategorien („hoch“, „mittel“ und „gering“) vor. Die durchschnittliche Lärmbelastung pro Einwohnerin bzw. Einwohner gibt Aufschluss darüber, wie stark die Belastung unabhängig von der Einwohnerdichte der Wohngebiete ist. Jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner Berlins sind mit durchschnittlichen externen Kosten durch Verkehrslärm von knapp 45 € je Jahr belastet. Zwischen den PLR ist die Variation der Lärmbelastung hoch. In der Belastungskategorie „gering“ betragen die externen Kosten bis zu 21 €, die Belastungskategorie „hoch“ beinhaltet die Spannweite von 40 € bis zu 103 € je Einwohnerin und Einwohner. Die räumliche Verteilung der Lärmbelastung zeigt einen tendenziellen Anstieg von Stadtrandlagen in Richtung Stadtzentrum. Niedrig belastete PLR befinden sich mit Ausnahme des S-Bahn-Ringes im gesamten Stadtgebiet, hohe und sehr hohe Belastungen treten vorrangig im erweiterten Stadtzentrum auf mit Spitzenwerten im Wirkungsbereich des Flughafens Berlin-Tegel. (Kindler, A., Franck, U. 2015) Insbesondere in urbanen Gebieten tragen Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeemissionen sowie Emissionen privater Haushalte zu einer erhöhten Schadstoffbelastung der Außen- und Innenraumluft bei (z.B. Feinstaub (PM 10 , PM 2,5 , Stickoxide (NO x ), Schwefeldioxid (SO 2 ) oder Ozon (O 3 )). Die Schadstoffe können, nach Kontakt mit den Schleimhäuten (als O 3 ) oder nach Aufnahme über den Respirationstrakt, Folgen für die menschliche Gesundheit haben; Erkrankungen der Atemwege, erhöhtes Lungenkrebsrisiko oder negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem sind hier zu nennen. Das Ziel der Untersuchungen bestand darin, in den 447 Planungsräumen die Luftbelastung mit Feinstaub (PM 2,5 ) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) zu ermitteln und zu bewerten. Zunächst sollten die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung je PLR bestimmt werden, um Aussagen über unterschiedliche Konzentrationen dieser Luftschadstoffe und deren räumliche Verteilung innerhalb des Landes Berlin treffen zu können. Mit Hilfe dieser Ergebnisse wurde anschließend die Luftbelastung je PLR bewertet. Zur Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs zwischen sozialer Situation der Bevölkerung und Exposition in den PLR wurden Informationen aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung mit der Luftbelastung kombiniert und analysiert. Im Kontext von räumlicher Verteilung und Umweltgerechtigkeit sollen damit Grundlagen für Handlungsoptionen zur Reduzierung der Luftbelastung und Minimierung gesundheitlicher Risiken sowie zur Erhöhung der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Bevölkerung bereitgestellt werden. Als Ergebnis liegt eine Bewertung der kombinierten Luftbelastung mit PM 2,5 und NO 2 aller Planungsräume in den drei Belastungsklassen „hoch“, „mittel“ und „gering” belastet vor. Sowohl die räumliche Verteilung von PM 2,5 als auch von NO 2 zeigen den vermuteten Konzentrationsanstieg von der Peripherie der Stadt zum Zentrum und der Umweltzone hin, wobei sich eine Tendenz zu etwas höheren Werten insbesondere bei NO 2 im Südwesten der Umweltzone zeigt. Der Anstieg der Belastung zum Zentrum wird ebenfalls deutlich, wenn die PLR nach ihrer Gesamtbelastung durch PM 2,5 und NO 2 beurteilt werden. Im Rahmen dieser umweltgerechtigkeitsorientierten Untersuchung erfolgte die Einordnung der Belastung nicht nach absoluten Werten, sondern relativ in Bezug auf die zur Zeit der Untersuchung in Berlin vorhanden Luftbelastungen (SenStadt 2011a). 2009 waren insgesamt 109 PLR (24 %) einer hohen, 259 PLR (58 %) einer mittleren, und 79 PLR (18 %) einer niedrigen Luftbelastung durch PM 2,5 und NO 2 ausgesetzt. (SRP Gesellschaft für Stadt- und Regionalplanung mbH 2015) Stadtgrün und innerstädtische Gewässer haben vielfältige Wirkungen zum Wohle des Menschen, ihre Leistungen erstrecken sich zum Beispiel auf die Bereiche Senkung des Temperaturniveaus bei gleichzeitiger Erhöhung der Luftfeuchte, Filterung der Luft von Stäuben, (eingeschränkt) Lärmminderung. Besonders aber leistet das Stadtgrün einen erheblichen Beitrag als proaktiv nutzbare Gesundheitsressource. So können die körperliche, geistige, soziale Gesundheit und das individuelle Wohlbefinden durch den Aufenthalt in der Natur durch Erholung, Naturerlebnisse und Bewegung gefördert werden. Öffentliches Stadtgrün bietet zudem Raum für soziale Begegnungen und kann z.B. im gemeinsamen Spiel von Kindern neben der Motorik, des Immunsystems, der allgemeinen körperlichen Entwicklung und Kreativität auch die Entwicklung des Sozialverhaltens und der Persönlichkeit fördern. Öffentliche Grünbereiche können eine große Bedeutung für die lokale Identität der Bevölkerung von Großstädten und überregionale Bekanntheit erlangen. Bei der Betrachtung der vorhandenen Situation in den Planungsräumen wurden wohnungsnahe (Einzugsbereich 500 m, ca. 5-10 min Gehweg) und siedlungsnahe Grünanlagen (Einzugsbereich 1.000- 1.500 m) unterschieden. Die Zuordnung zum jeweiligen Freiraumtyp erfolgte anhand der Flächengröße. Dem unmittelbar dem Wohnumfeld zugeordneten Freiraumtyp „wohnungsnah“ genügen in der Regel schon Grünanlagen geringer Flächengröße (ab 0,5 ha), zum Freiraumtyp siedlungsnah gehören alle Grünanlagen über 10 ha. Bei der Analyse der Versorgung der Bevölkerung mit Freiflächen werden in Berlin für den wohnungsnahen Freiraum 6 m 2 pro Einwohnerin bzw. Einwohner und für den siedlungsnahen Freiraum 7 m 2 /EW in den Einzugsbereichen zugrunde gelegt bzw. ein Einzugsbereich bezogener Versorgungsgrad ermittelt. Bei der Versorgungsanalyse bleibt die Ausstattungsqualität einer Grünanlage unberücksichtigt. Grundlage für die planungsraumbezogene Ermittlung der Grün- und Freiflächenversorgung ist das Fachverfahren „Versorgungsanalyse für die städtische Versorgung mit Grünflächen (VAG)“, mit vier blockbezogenen Versorgungsstufen (I, II, III, IV) sowie der Programmplan „Erholung“ im Landschaftsprogramm Berlin (SenStadtUm 2015f), der die Inhalte der Versorgungsanalyse in planerische Aussagen umsetzt. Eine ausführliche Beschreibung der hier genutzten komplexen Methode ist dem Begleittext zur Umweltatlas-Karte „Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen“ zu entnehmen (SenStadtUm 2013a). Die Ergebnisse der Analyseschritte wurden in drei PLR-Versorgungsstufen transformiert: gut, sehr gut mittel schlecht, sehr schlecht, nicht versorgt. Auf dieser Grundlage wurde für die planungsraumbezogene Auswertung ein auf den Einzugsbereich bezogener dreistufiger Versorgungsgrad bestimmt („schlecht/sehr schlecht“, „mittel“ und „gut/sehr gut“). Die Betrachtung der flächenhaften Verteilung zeigt, dass rund die Hälfte der Berliner Bevölkerung (47 %) „gut/sehr gut“ versorgt, ein Viertel (25 %) “mittelmäßig” und ein Viertel (28 %) „schlecht/sehr schlecht“ oder „nicht versorgt“ ist. Nur 5 % der „gut/sehr gut“ versorgten Einwohnerinnen und Einwohner wohnen innerhalb, jedoch 95 % außerhalb des S-Bahn-Ringes. Die schlecht, sehr schlecht oder nicht versorgte Bevölkerung wohnt zwar zum größeren Teil innerhalb des S-Bahn-Ringes (55 %), jedoch auch zu einem erheblichen Teil außerhalb (45 %), wobei sich diese Planungsräume hinsichtlich der Baustruktur der Innenstadt (gründerzeitliche Blockstrukturen) zurechnen lassen. Es gibt einen Zusammenhang zwischen der PLR-Versorgungskategorie und der durchschnittlichen blockbezogenen Einwohnerdichte. Sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken fällt die Versorgungsqualität mit steigender Einwohnerdichte. D.h., dass eine dichte Bebauung tendenziell das Grünflächenangebot reduziert. Hierbei ist zu beachten, dass auch Planungsräume mit höheren Einwohnerdichten teilweise eine gute Grünflächenversorgung haben. So haben 18 Planungsräume in der Innenstadt die „gute“ Versorgungskategorie 1 bei einer Einwohnerdichte von 146 EW/ha, während in den Außenbezirken 48 Planungsräume, deren Einwohnerdichte mit 163 EW/ha nur 12 % höher ist, die „schlechte“ Kategorie 3 besitzen. Die quantitative Auswertung für einen niedrigen Sozialstrukturindex bei gleichzeitig schlechter Grünversorgung zeigt folgendes Bild: Insgesamt 27 Planungsräume mit rund 269.000 Einwohner und Einwohnerinnen befinden sich in dieser Kategorie. Sie liegen überwiegend im Innenstadtbereich, wobei sich Konzentrationen in den Ortsteilen Wedding bzw. Gesundbrunnen und in Nord-Neukölln zeigen. Weiter außerhalb sind einzelne Planungsräume wie die Thermometersiedlung (Lichterfelde Süd), die Marzahner Promenade sowie die Scharnweberstraße und die Klixstraße (Reinickendorf) betroffen. Vielfach handelt es sich um Planungsräume, die weitere Belastungen (3-, 4- und 5-fach Belastung) aufweisen. (Katzschner, L., Burghardt, R. 2015) Der Wärmehaushalt des menschlichen Organismus ist eng mit der atmosphärischen Umwelt verknüpft. Neben der Lufttemperatur spielen auch die Windgeschwindigkeit, der Wasserdampfdruck und die mittlere Strahlungstemperatur eine Rolle. Neben Kleinkindern, die eine noch instabile Thermoregulation aufweisen, sind besonders häufig Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie Herz-Kreislaufschwächen oder Atemwegserkrankungen, sowie ältere Menschen gesundheitlich von Hitzeperioden betroffen. Ältere Menschen weisen teilweise multimorbide Krankheitsbilder auf, die ihre Anpassungsfähigkeit an Hitzewellen zusätzlich erschweren. Starkniederschläge, Hochwasser und Stürme stellen ein Potenzial für akute Verletzungen und psychische Beeinträchtigungen (Traumatisierung) dar. Darüber hinaus haben Temperaturanstieg und Extremwetterereignisse auch indirekte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit – durch erhöhtes Risiko der (Wieder)Verkeimung des Trinkwassers, den Anstieg von allergenen Pollen- und Infektionskrankheiten. Die klimatische Situation in Berlin ist durch den Einfluss eines kontinentalen Klimas mit einem in den Sommermonaten erhöhten Potenzial starker Wärmebelastung geprägt, das zusätzlich durch den urbanen Wärmeinseleffekt verstärkt wird. Hinzu kommt in Zeiten sommerlicher Hochdruckwetterlagen, dass die im Jahresmittel recht hohen Windgeschwindigkeitswerte eine deutliche Ventilationsschwäche erfahren, so dass auch dieser Effekt die Aufheizung und mangelnde Abkühlung der Stadt verstärken. Bei der Entwicklung des Stadtentwicklungsplans Klima (StEP Klima, SenStadtUm 2011) wurde zur Bewertung der bioklimatischen Situation der dimensionslose Bewertungsindex „PMV” zugrunde gelegt. Dabei wurde methodisch zur Bewertung der Tag- und Nachtsituation unterschiedlich vorgegangen. Für die Ermittlung der bioklimatischen Belastung im Sinne des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde zusätzlich ein abweichender Bewertungsindex, der PET, („Physiologisch Äquivalente Temperatur“; engl.: Physiological Equivalent Temperatur;, Angaben in °C) herangezogen. Die Begründung liegt vor allem in der Ausrichtung dieses Bewertungsansatzes, da hier stärker die umweltmedizinische Komponente in die Berechnungen eingeht. (vgl. Tabelle 2). Bestimmende Grundlage zur Bewertung waren die Werte zur nächtlichen Abkühlung. Darüber hinaus wurde jedoch auch das Potenzial an Wärmestress während des Tages mitberücksichtigt, indem Häufigkeitsauszählungen von wärmebelastenden Sommertagen durchgeführt wurden. Diese wurden definiert als Tage mit einem PMV-Wert von mindestens 1,8 bei gleichzeitig fehlender nächtlicher Abkühlung. Grundlage der Ermittlung waren Flächennutzungsinformationen wie die blockweise Bebauungsdichte. Aus diesen Eingangsdaten wurden die zusammenfassenden PET-Werte bestimmt, auf deren Basis die Zuordnung der Planungsräume zu den drei Stufen der bioklimatischen Belastung stattfand. Um den Faktor Bioklima entsprechend dem Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz bewerten zu können, war eine Aggregation der ermittelten PET-Werte auf eine dreistufige Skala notwendig. Auf der Basis der in Tabelle 2 dargestellten linearen Zuordnung von PMV-Werten zu PET-Werten wurde in einem weiteren Schritt eine dreistufige Einteilung entwickelt, bei der eine Vulnerabilitätsbewertung der betroffenen Bevölkerung im Vordergrund stand. Dazu wurden die Belastungsstufen nach den genannten Kriterien Potenzial für nächtliche Abkühlung sowie möglicher Hitzestress am Tag ermittelt und integriert. Die Analyse zeigt, dass alle Stadtstrukturen mit dichter Bebauung Wärmebelastungen aufweisen, die auch nachts nicht ausreichend kompensiert werden können. Die Hälfte der Planungsräume ist von einer hohen bioklimatischen Belastung betroffen. 170 Planungsräume sind mittel belastet und nur 49 sind unbelastet. Berlinweit weisen insgesamt 65 Planungsräume eine hohe bioklimatische Belastung und gleichzeitig eine hohe soziale Problemdichte auf. Hiervon sind insgesamt rund 612.000 Einwohnerinnen und Einwohner betroffen. Planungsräume, die gleichzeitig sowohl eine schlechte Sozialstruktur bzw. hohe Problemdichte wie auch eine hohe bioklimatische Belastung aufweisen liegen vor allem in folgenden Ortsteilen: Wedding/Gesundbrunnen, Moabit, Kreuzberg Nord (Askanischer Platz, Mehringplatz, Moritzplatz), Nord-Neukölln (z.B. Rollberge, Schillerkiez, Körnerpark, Rixdorf), Spandau (z.B. Paul-Hertz-Siedlung, Darbystraße, Germersheimer Platz, Kurstraße, Carl-Schurz-Straße), Marzahn-Hellersdorf (z.B. Marzahner Promenade, Wuhletal, Helle Mitte), Hohenschönhausen Nord (z.B. Falkenberg Ost und West), Reinickendorf (z.B. Letteplatz, Klixstraße, Scharnweberstraße, Märkisches Zentrum). Schwerpunkte sind mithin die dichte, überwiegend durch Blockstrukturen geprägte erweiterte Innenstadt und die Großsiedlungen in beiden früheren Stadthälften. (Gabriel, K. et al. 2015) Zählbare Ereignisse wie Sterblichkeit und Krankheitsanfälligkeit sind stark schichtabhängig. Darauf weisen Studien im Bereich der Gesundheitssoziologie und Public-Health-Forschung immer wieder hin. So ist statistisch belegt, dass je geringer das Einkommen von Personen, umso vorzeitiger ist deren Sterblichkeit. Gleichzeitig gilt, je niedriger die soziale Schicht, umso größer ist die Krankheitsanfälligkeit. Soziale Problemlagen weisen demnach auf ein höheres Krankheitsrisiko hin und korrelieren negativ mit einem gesunden Lebensstil – Sozialstress, Fehlernährung, mangelnde Erholungsmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko beschreiben einige der möglichen Folgen. Und dennoch bedürfen die kausalen Zusammenhänge, die dahinter liegen und den klaren Richtungszusammenhang aufzeigen, noch der weitergehenden Erforschung. Es ist im Rahmen der Umweltgerechtigkeitskonzeption daher notwendig, die sozialen Unterschiede zwischen den einzelnen Quartieren bzw. Planungsräumen so genau wie möglich einzubinden. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) 2013 liefert kleinräumige Aussagen zur Veränderung der sozialstrukturellen und sozialräumlichen Entwicklung in den 447 Planungsräumen. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2013 stützt sich auf ein Set von sechs Status- und sechs Dynamikindikatoren aus dem Bereich der Sozialberichterstattung, die zur Bildung zusammengefasster Indexwerte herangezogen werden, weil sie die methodische Anforderung (hohe Interkorrelation) erfüllen und gleichzeitig den Sachverhalt „Soziale Ungleichheit“ beschreiben. Die Indexindikatoren werden als „Status-“ und als „Dynamikindikatoren“ abgebildet, wobei die Dynamikindikatoren jeweils die Veränderung eines Statusindikators im Verlauf von zwei Jahren aufzeigen. In Abstimmung mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) wurden zur Erstellung der kleinräumigen Umweltgerechtigkeitsanalysen (Kern- und Ergänzungsindikatoren) sowie für die Mehrfachbelastungskarte – Berliner Umweltgerechtigkeitskarte – nur die Aussagen zum Status-Index aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2013 verwandt. Mit Blick auf den methodischen Ansatz der Umweltgerechtigkeitsanalyse wurde darüber hinaus – wie bei den anderen Themenfeldern – die im Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2013 verwendete 4er- Klassifikation (hoch, mittel, niedrig, sehr niedrig) zu einer 3-stufigen Klassifikation zusammengefasst, wobei die Kategorien „niedrig“ und „sehr niedrig“ zu einer Klassifikation zusammengeführt wurden. Die 3er-Klassifikation des Status-Index im Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz wird wie folgt ordinal beschrieben: „hohe/sehr hohe Problemdichte“, „mittlere Problemdichte“ und „niedrige/sehr niedrige Problemdichte“. Die Auswertung zeigt deutliche räumliche Schwerpunkte mit Planungsräumen mit niedrigem/sehr niedrigem Sozialindex. Vor allem sind dies gründerzeitlich geprägte Ortsteile im früheren Westteil der Stadt. Besonders heben sich Kreuzberg, Wedding und Nord-Neukölln sowie die Altbauquartiere im Zentrum Spandaus hervor. Ein anderer Schwerpunkt sind Großsiedlungen des sozialen bzw. des industriellen Wohnungsbaus in beiden Stadthälften. Zu nennen sind hier vor allem Märkisches Viertel und Falkenhagener Feld im Westen und Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf im Osten der Stadt. Auch „kleinere“ Großsiedlungen wie Lichtenrade Ost oder Lichterfelde Süd bilden sich in der Auswertung ab. Ergänzungsindikator 1: Sozialräumliche Verteilung der Baustruktur (Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015) Die Berücksichtigung „gesunder Lebens- und Arbeitsverhältnisse“ ist ein Grundsatz des allgemeinen Städtebaurechts (§1 (6) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB 2014). Doch nicht erst mit dem Baugesetzbuch stellt die Erhaltung bzw. Schaffung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen ein wichtiges Leitmotiv städtebaulicher und architektonischer Planung dar. Der Reformwohnungsbau des früheren 20. Jahrhunderts und die Forderung nach „Licht, Luft und Sonne“ bei der Bebauung stehen stellvertretend für die (Einforderung der) Beachtung gesundheitlicher Aspekte im Städtebau. Hinsichtlich städtebaulicher Leitbilder und Ziele und ihrer Auswirkung auf Gesundheit und allgemeine Lebensqualität hat es im Prozess der Großstadtwerdung Berlins und des rasanten baulichen Wachstums jedoch unterschiedliche Einschätzungen gegeben. Beispielhaft dafür ist die sich dramatisch ändernde kulturelle Wertung der gründerzeitlichen Blockstruktur, oft als “Mietskaserne” bezeichnet. Eine Ursache dieses Bewertungswandels sind u.a. sich verändernde Umweltbedingungen. Massive Reduktion im Bereich des Hausbrandes und der industriellen Luftverschmutzung durch verbesserte Technologien und veränderte Brennstoffe einerseits, eine erhebliche Zunahme von Schallemissionen, insbesondere durch den Kfz-Verkehr, andererseits haben die Problemlagen bei den Umweltbelastungen in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Dabei erfuhr die städtebauliche Situation eine sich verändernde Bewertung, da die unterschiedlichen Bautypologien die verschiedenen Belastungen in unterschiedlichem Maß dämpfen oder verstärken können. In die Beurteilung der Themenfelder der gesundheitsbeeinträchtigenden Umweltbelastungen und ihre planungsraumbezogenen Bewertungen sind die Baustrukturen deshalb mit aufzunehmen. Für die Berücksichtigung der Baustruktur kann auf vorliegende umfangreiche Ausarbeitungen im Rahmen des Umweltatlas (vgl. 06.07 Stadtstruktur, SenStadtUm 2011c, und 06.08 Stadtstruktur differenziert, SenStadtUm 2011d) zurückgegriffen werden. Für die Flächentypen mit überwiegender Wohnnutzung wird dort eine Differenzierung der Flächentypen nach Nutzung, Entstehung sowie Bau- und Freiraumstruktur vorgenommen. Die dort vorgenommene Differenzierung sowohl räumlich wie strukturtypologisch hier wird auf wenige prägnante Strukturtypen reduziert, die jeweils städtebaulich ähnliche Ausprägungen aufweisen (vgl. Abb. 2): Blockrandbebauung : In dieser Kategorie lassen sich Strukturen der Gründerzeit mit denen der Zwischenkriegszeit zusammenfassen. Zeilenbebauung : In dieser Kategorie werden Bauformen der Zwischenkriegs- und Nachkriegszeit (Geschosswohnungsbau in Zeile und mit offenem Blockrand) dargestellt. Großsiedlungen : In Ost und West entstanden in den 1960er bis 1980er Jahren Großsiedlungen des Geschosswohnungsbaus, die an die Traditionen der 1920er und 1930er Jahre anknüpften und durch differenzierte Großstrukturen (Zeile, Block, Punkt) großzügige Freiflächenangebote und geeignete Gebäudestellung den Anspruch formulierten, die Umsetzung des Zieles „Licht, Luft und Sonne“ in noch größerem Maße umzusetzen. Hinweis: Die soziale Ausdifferenzierung, eine teilweise einseitige Belegung und veränderte Wohnansprüche haben diesen Bautyp z.T. zur sozialen Herausforderung werden lassen. In der Bewertung der sozialen Situation schlägt sich dieses nieder. Offene Bebauung : In dieser Kategorie werden unterschiedliche Bauformen der Siedlungs- und Einfamilienhausbebauung zusammengefasst. Baustrukturelle Merkmale haben deutlichen Einfluss auf die Belastungssituation in verschiedenen Stadträumen, allerdings teilweise mit zueinander gegenläufigen Ent- oder Belastungswirkungen (Übersicht vgl. Tabelle 4). 1 vor allem die gründerzeitliche Blockstruktur 2 Zeilenbauweise, komplexer Wohnungsbau, Reihen- und Einfamilienhausgebiete Aufgabe dieser Darstellung und Einbeziehung in die Fragestellungen der Umweltgerechtigkeit ist nicht die Korrektur der vorgenommenen Betrachtung der Themenfelder der Umweltbelastungen; bei deren Bearbeitung ist die Baustruktur bereits berücksichtigt. Die Zuordnungen können vielmehr dazu dienen, einen raschen Abgleich zwischen Umweltsituation und -bewertung mit der vorherrschenden Baustruktur zu ermöglichen und Hinweise auf städtebaulich/planerische Interventionsmöglichkeiten und Prioritätensetzungen zu geben. Da der Bautyp „Block“ hinsichtlich der Faktoren der Gesundheitsgefährdung als eher verstärkend zu bewerten ist, bedarf der Raum der besonderen Beachtung hinsichtlich der Wechselwirkungen städtebaulicher Strukturen und gesundheitlicher Risiken und der Einschätzung, welche Handlungsoption hier zur Beeinflussung der Situation bestehen. 125 Planungsräume, d.h. etwa 30% aller Räume sind nach der vorgenommenen Klassifizierung dem Typ Blockstruktur zuzuordnen. Drei Viertel dieser Planungsräume liegen im Bereich innerhalb der Ringbahn bzw. Umweltzone. Dort ist die Blockstruktur – mit wenigen Ausnahmen (Friedrichstadt, Luisenstadt, Tempelhof, Gebiete östlich des Alexanderplatzes) – die dominierende Baustruktur. Zugleich ist hier die Einwohnerdichte besonders hoch, auch im Vergleich mit der Blockstruktur außerhalb der Ringbahn. Dies gibt einen Hinweis auf die Differenzierung innerhalb dieses Baustrukturtypus. (Planergemeinschaft Kohlbrenner eG 2015) Die unterschiedlichen Baustrukturen haben verschärfende oder abschwächende Einflüsse auf die gesundheitlichen Bedingungen, auf das Wohlbefinden und die Wohnzufriedenheit. Es spielt aber auch die konkrete Lage im Umfeld eine Rolle, denn Baustrukturen gleichartiger Ausprägung können sich in der Wohnqualität u.U. deutlich voneinander unterscheiden. Der “Berliner Mietspiegel” umfasst deshalb nicht nur wohnungs- und gebäudebezogene Aussage sondern bewertet mit der Wohnlage die Umgebung eines Wohnstandortes. In die Differenzierung gehen die folgenden Merkmale ein: umgebende Nutzung, Dichte, Versorgung, ÖPNV-Anbindung, Erreichbarkeit von Naherholungsgebieten, Nachfrage und Image, Innenstadt/Außenbereich. Als zusätzliches Attribut wird eine hohe Verkehrslärmbelastung (Straße, Schiene, Luft) ausgewiesen. Durch die Wohnlage wird eine komplexe Gebietsbeschreibung auf einer dreistufigen Skala abgebildet, die durch andere gebietsbeschreibende Merkmale ergänzt wird und so zu einer differenzierteren kleinräumigen Betrachtung beitragen kann. Der Berliner Mietspiegel unterscheidet zwischen einfacher, mittlerer und guter Wohnlage. Mit den Aussagen des Mietspiegels zur Wohnlage werden die fünf Kernindikatoren und die Baustruktur weiter ergänzt bzw. konkretisiert (vgl. Abb. 3 und 4). Ansätze für die Berücksichtigung gesundheitlich relevanter Faktoren können auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse des Berliner Modellvorhabens zur Umweltgerechtigkeit weiter ausgebaut und systematisiert werden. Wie beschrieben, weist die “einfache Wohnlage” viele gesundheitlich problematische Merkmale wie die starke Verdichtung, sehr wenig Grün- und Freiflächen, überwiegend ungepflegtes Straßenbild, vielfach schlechter Gebäudezustand und teilweise starker Beeinträchtigung durch Industrie und Gewerbe auf. Ihre Bedeutung als Ergänzungsindikator zeigt sich bei der Auswertung der Daten. Im Dezember 2010 lebten in Berlin 42 % der 3,37 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner unter Adressen mit einfacher, 41 % mit mittlerer und 17 % mit guter Wohnlage. Etwa 960.000 Personen (28 %) lebten Ende 2010 an einer verkehrslärmbelasteten Adresse, davon 46 % in einfacher, 37 % in mittlerer und 17 % in guter Wohnlage. (SenStadtUm 2015d) Immer mehr Menschen leiden an Gesundheitsstörungen, deren Ursache sie in der Umwelt sehen. Sie haben große Probleme, in einer komplexen und vernetzten Welt Risiken für Umwelt und Gesundheit in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung bzw. in den Quartieren zu bewerten. Die wissenschaftliche Bewertung und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse können auseinanderliegen, so dass die Auswirkungen und die Akzeptanz in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Bevölkerung teilweise sehr kontrovers diskutiert werden. Zudem sind die Kriterien, nach denen die Fachwelt und die Öffentlichkeit Gesundheitsrisiken beurteilen, vielfach sehr uneinheitlich. Grund hierfür ist die Fülle von unterschiedlich gearteten Risiko- bzw. Einflussfaktoren. Dies kann zur Verunsicherung in der Bevölkerung und zu Vertrauensverlust gegenüber den Behörden führen. Mit Blick auf den gesundheitsorientierten Umweltgerechtigkeitsansatz ist es wichtig, die Prozesse der Risikobewertung transparenter und effizienter zu gestalten. Vor allem in den Quartieren mit einer hohen Mehrfachbelastung sollen die Betroffenen in die Lage versetzt werden, den Sachverhalt des Risikos so weit nachzuvollziehen, dass Konsequenzen erkannt und (individuelle) Bewertungen vorgenommen werden können. Die Betroffenen sollen hierfür kein Expertenwissen benötigen, sie müssen vielmehr in die Lage versetzt werden, die Folgen zu überblicken, soweit sie bekannt sind. Vor dem Hintergrund, die besonderen Risiken rasch erkennbar zu machen, wurde aus den vorliegenden Daten die Karte des Ergänzungsindikators „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (vgl. Abb. 5) entwickelt. Um die Räume mit besonderen Gesundheits- und Umweltrisiken kenntlich zu machen, wurden die Planungsräume untersucht, in denen die beiden Kernindikatoren Lärmbelastung und Luftbelastung – abweichend von der verwandten 3-stufigenKlassifizierung (gut, mittel, schlecht) – eine deutlich über dieser Klassifizierung liegende Belastung aufweisen. In diesen Planungsräumen ist die Luft- sowie die Lärmbelastung besonders hoch; somit sind die Werte aus umweltmedizinischen Gesichtspunkten besonders bedeutsam. Als weiterer Risikoindikator wurde die „Einfache Wohnlage“ gemäß Mietspiegel (vgl. Abb. 4) gewählt. Dies sind vor allem Gebiete im stark verdichteten inneren Stadtbereich mit sehr wenigen Grün- und Freiflächen, mit überwiegend ungepflegtem Straßenbild, vielfach schlechtem Gebäudezustand und teilweise starker Beeinträchtigung durch industriell-gewerbliche Nutzungen. Als vierter Risikoindikator mit Bezug zur Luftbelastung wurde die „vorzeitige Sterblichkeit an Erkrankungen des Atmungssystems“ herangezogen (vgl. hierzu auch die Aussagen zum Ergänzungsindikator 4). Für die Gesamtstadt ergibt sich für die Auswertung einer starken Betroffenheit (hohe Mortalität bei gleichzeitig einfacher Wohnlage (mehr als 66 % der Wohnungen im PLR betroffen) in Kombination mit hoher Luft- und Lärmbelastung folgendes Bild: Von 447 PLR sind insgesamt 19 Planungsräume (PLR) betroffen. Von den insgesamt 19 Planungsräumen liegen 8 PLR im „erweiterten Innenstadtbereich” (Luftreinhaltezone nach FNP), 11 PLR außerhalb. Schwerpunkte im Innenstadtbereich sind: Mitte (Heidestraße, Soldiner Straße, Gesundbrunnen), Friedrichshain-Kreuzberg (Wassertorplatz, Viktoriapark), Tempelhof-Schöneberg (Schöneberger Insel, Germaniagarten) sowie Neukölln (Donaustraße). Ergänzungsindikator 4: Umweltbelastung, soziale Benachteiligung und kleinräumige Sterblichkeit im Land Berlin (AfS (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg), Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Gesundheit 2015)) Der Zusammenhang zwischen Umweltbelastungen, sozialer Benachteiligung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu erhöhter Mortalität (Sterblichkeit) ist bereits seit längerer Zeit ein wissenschaftlicher Untersuchungsgegenstand in Deutschland. Die Zusammenhänge für das Entstehen von Krankheit und Tod sind jedoch in der Regel wesentlich komplexer und individueller als das sie sich aus den mehr oder weniger großräumigen Messungen und Berechnungen der Umweltsituation ableiten lassen. Daher wird der zunächst plausible gedankliche Ansatz, das bei einer Untersuchung von kleinräumiger Mortalität die Sterblichkeit in den Planungsräumen am höchsten ist, die den stärksten Belastungen ausgesetzt sind, der Wirklichkeit nicht gerecht. Denn für die im Einzelfalle wichtigen weiteren Indikatoren wie genaue Wohnlage und Wohndauer, Arbeitsplatzsituation, Freizeitverhalten, individuelles (gesundheitsschädliches) Verhalten (z.B. durch Rauchen), fehlen in der Regel die notwendigen Informationen. Trotz dieser Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit notwendiger Zusatzinformationen kann davon ausgegangen werden, dass die Kriterien Alter, soziale Lage und die unterschiedlichen Umweltbelastungen einen maßgeblichen Einfluss auf die Verteilung der Sterbefälle haben und für eine planungsraumbezogene Ersteinschätzung herangezogen werden können. Um festzustellen, in welchem Ausmaß die unterschiedlichen Umweltbelastungen zur (zusätzlichen) Mortalität beitragen, muss in der Analyse vor allem der Einfluss der oben genannten „Störvariablen“ Alter und soziale Lage berücksichtigt werden. Eine diesbezügliche kleinräumliche Analyse der Mortalität im Land Berlin war möglich, weil Angaben zur Mortalität, zur Altersstruktur und zur sozialen Lage der Bevölkerung für die Planungsräume für die Jahre 2006 bis 2012 verfügbar sind. In Berlin verstarben im benannten Zeitraum jährlich zwischen ca. 31.000 und etwas mehr als 32.000 Personen. Ca. 70 % aller Sterbefälle gingen auf ein Grundleiden aus dem Bereich der Neubildungen (Krebsleiden) bzw. der Krankheiten des Kreislauf- oder des Atmungssystems zurück. Für die Auswertung in dieser Analyse war es nötig, eine Ursache der Mortalität zu finden, bei der sowohl eine ausreichend große Anzahl von Fällen als auch eine nachvollziehbare Verbindung mit Umweltbelastungen vorlagen. Hierfür wurden Atemwegserkrankungen (u.a. Bronchitis, Pneumonie, Asthma) ausgewählt. Es ist hinreichend belegt, dass eine Erkrankung an Neubildungen bzw. an Krankheiten des Kreislaufsystems sehr stark mit der sozialen Lage der Betroffenen korreliert. Hier spielen neben eventuellen Umweltbelastungen vor allem die Lebensbedingungen bzw. das gesundheitsrelevante Verhalten eine große Rolle bei der Sterblichkeit. Lungenkrebs z.B. kann sowohl durch Rauchen als auch durch langjährige Exposition zu Umweltbelastungen entstehen. Die Mortalität durch Atemwegserkrankungen korreliert ebenfalls deutlich mit dem Status-Index auf der PLR-Ebene, jedoch ist hierbei die mögliche Verbindung mit Umweltbelastungen offenkundiger als bei Kreislauferkrankungen und die eventuelle Verfälschung durch Störvariablen (Confounder) wie Lebensstilfaktoren (Rauchen) nicht ganz so stark wie bei Lungenkrebs. Die Analysen mittels Korrelationsberechnungen des Zusammenhangs zwischen der Standardisierten Mortalitätsrate für Atemwegserkrankungen und den Umweltgerechtigkeitsindikatoren weisen zumindest auf relativ starke lineare Zusammenhänge mit dem Status-Index (soziale Lage) in den Planungsräumen hin. Da viele Informationen auf der individuellen Ebene fehlen, ist es anhand der vorliegenden Daten jedoch nicht möglich festzustellen, inwieweit diese eher auf lebenstil- oder umweltbezogenen Faktoren beruhen. Für belastbare Aussagen sind weitere Untersuchungen zu diesem Sachverhalt nötig. (Gabriel, K. et al. 2015) Auch künstliches Licht ist ein potenzieller Belastungsfaktor. So stört künstliches Licht in der Nacht den circadianen Rhythmus („rings um den Tag“, bezieht sich auf den biologischen Rhythmus) des Menschen und führt zu einem Ungleichgewicht in der Produktion verschiedener Hormone, insbesondere des Melatonin, welches mit dem Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen verbunden ist. Auch kann die Störung dieses Rhythmus zu einem erhöhten Brust- und Darmkrebsrisiko führen, was besonders für Schichtarbeiter von Bedeutung ist. Dieser Umstand führte zur Einführung des Begriffs der Lichtverschmutzung, der sich auf die negativen Auswirkungen künstlichen Lichts bezieht. Auf der anderen Seite steht Licht als eine soziale Komponente. Die Ausleuchtung von Außenbereichen in der Nacht wird generell als positiv wahrgenommen, beleuchtete Bereiche gelten als freundlicher und sicherer. Diese doppelte Bedeutung des künstlichen Lichts in der Nacht führt zu der Frage, wie die nächtliche Beleuchtung Berlins verteilt ist. Um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten, war es notwendig einen zuverlässigen Überblick über die künstliche Beleuchtung bei Nacht zu ermitteln. Dabei wurde nicht, wie bei Untersuchungen zur Helligkeit von Städten üblich, auf Satellitenbilder zurückgegriffen, sondern ein anderer Ansatz gewählt. Aus einem Überflug der Stadt im Jahr 2010, die über zwei Drittel der Stadtfläche abdeckte, entstand ein georeferenziertes Mosaik mit einer Auflösung von 1 m 2 , welches eine flächendeckende Analyse der Stadt ermöglichte. Hierbei ist zu beachten, dass allein himmelwärts emittiertes Licht aufgenommen werden konnte. Seitlich abgestrahltes Licht, wie es aus den Fenstern von Häusern tritt, kann mit dieser Methode nicht erfasst werden. Mithilfe dieser Nachtaufnahme „Berlin bei Nacht“ war es möglich, die nächtliche Beleuchtung Berlins auf LOR-Ebene zu bringen. Um dies umsetzen zu können, wurde der „Brightness Factor“ (Helligkeitswert) ermittelt, welcher ursprünglich auf die Ermittlung der Helligkeit von einzelnen Landnutzungstypen angewendet wurde (Kuechly 2012). Hierbei wird der Mittelwert der Helligkeit eines Landnutzungstyps mit dem Gesamtmittelwert der Stadt verrechnet und der hieraus entstehende Helligkeitswert ergibt einen guten Durchschnittswert für die Beleuchtungssituation in einem Landnutzungstyp an. Es ergaben sich folgende Anteile an Licht für die Stadt: Das gleiche Prinzip wurde im Folgenden auch für die Ermittlung der Lichtverschmutzung in den Planungsräumen (PLR) genutzt. Der Tabelle 5 folgend wurden hierbei die Helligkeitswerte der Straßen für die Ermittlung der Helligkeit vor Ort verwendet, da diese den größten Anteil an der Beleuchtung der Stadt liefern und zudem einen gleichmäßigen, direkten Einfluss auf die Häuser und Umgebung der Menschen haben. Des Weiteren konnte so ein Maskierungseffekt vermieden werden, wie er bei einer Gesamtbetrachtung des PLR eingetreten wäre. Als anschauliches Beispiel hierfür dient der Planungsraum Waldidyll/Flughafensee, in welchem sich der Flughafen Tegel befindet. Auf einer Nachtaufnahme einer der deutlichsten Punkte, verschwindet der Einfluss des Flughafens bei einer Gesamtbetrachtung des PLR aufgrund des wesentlich größeren Anteils an Waldfläche. Die Verwendung der bei den übrigen Indikatoren genutzten 3-stufigen Bewertungsskala führte zu einer gleichförmig anmutenden Verteilung der Lichtbelastung innerhalb der Stadt. Mit Ausnahme des PLR „Unter den Linden Süd“ befinden sich alle anderen PLR im mittleren und niedrigen Belastungsniveau. Dabei ergibt sich eine generelle Tendenz der höheren Lichtverschmutzung zum Stadtzentrum hin. Eine Untersuchung auf einen Zusammenhang mit sozial problematischen Wohnräumen ergab kein eindeutiges Ergebnis. Die Belastung mit einem übermäßigen Anteil künstlichen Lichts bei Nacht kann daher nicht unmittelbar mit sozial schwächeren Schichten in Verbindung gebracht werden, sondern scheint eine Problematik darzustellen, die den gesamten Innenstadtbereich betrifft, in den Randbezirken Berlins jedoch eher von untergeordneter Bedeutung zu sein scheint.

STOA-Bericht " Health Impact of 5G"

STOA-Bericht " Health Impact of 5G" Die im STOA-Bericht genannten Studien sind dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) bekannt. Bei dem STOA-Bericht handelt es sich nicht um eine offizielle EU -Position. Bei der Bewertung der Qualität der berücksichtigten Studien sind anscheinend definierte wissenschaftliche Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Wofür steht STOA und was steht im Bericht " Health Impact of 5G "? Die Abkürzung STOA steht für Scientific Technology Options Assessment . Dabei handelt es sich um einen Ausschuss des Europäischen Parlaments, der sich mit der wissenschaftlichen Bewertung von Technologien und deren Folgen befasst. Der Ausschuss besteht aus 27 Mitgliedern des Europäischen Parlaments und beauftragt regelmäßig Projekte zur Technikfolgenabschätzung. Vorschläge für Berichte und Workshops können von Europaparlamentsausschüssen oder einzelnen Abgeordneten eingereicht werden. Anschließend werden sie von STOA diskutiert, gegebenenfalls angepasst und als STOA-Projekte genehmigt. Vor diesem Hintergrund entstand der STOA-Bericht Health Impact of 5G von Dr. Fiorella Belpoggi, der im Juli 2021 veröffentlicht wurde. Ziel des Berichts war es, den aktuellen Wissensstand zu nicht-thermischen Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, die von 5G genutzt werden, bezüglich der Endpunkte Krebs und Fortpflanzung/Entwicklung zusammenzufassen und zu bewerten. Die im STOA-Bericht genannten Studien sind dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) bekannt. Der Bericht interpretiert die berücksichtigten Studien dahingehend, dass die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks wahrscheinlich krebserregend für den Menschen seien, die männliche Fruchtbarkeit eindeutig und die weibliche Fruchtbarkeit möglicherweise beeinträchtigen würden und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Embryonen, Föten und Neugeborenen hätten. Weiterhin wird geschlussfolgert, dass für den perspektivisch im neuen 5G-Standard genutzten Frequenzbereich zwischen 24 und 100 GHz keine angemessenen Studien durchgeführt wurden. Warum der STOA-Bericht keine offizielle EU -Position ist Der Bericht " Health Impact of 5G " ist keine offizielle Stellungnahme des EU -Parlaments. Ebenso wenig ist er eine Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Komitees der Europäischen Kommission, wie es z.B. die Veröffentlichungen von SCHEER ( Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks ) sind. Im Disclaimer des Berichts wird ausdrücklich betont, dass allein die Autorin für den Inhalt des Dokuments verantwortlich ist und dass es sich nicht um eine offizielle Position der EU handelt: " This document is prepared for, and addressed to, the Members and staff of the European Parliament as background material to assist them in their parliamentary work. The content of the document is the sole responsibility of its author and any opinions expressed herein should not be taken to represent an official position by Parliament. " Alleinige Autorin des Berichts ist Dr. Fiorella Belpoggi, tätig am Ramazzini-Institut in Bologna, Italien. Zwei weitere benannte Mitarbeiter*innen des Ramazzini-Instituts führten laut Bericht die Literatursuche durch, waren aber sonst nicht an der Erstellung des Berichts beteiligt. Im Acknowledgement dankt die Autorin – wie bei Einzelpublikationen üblich – vier weiteren Expert*innen, die sie beim Review für ausgewählte Teilbereiche unterstützt haben (methodische Durchführung des Reviews , Ergebnisse zu fruchtbarkeitsschädigenden Wirkungen bei Menschen, Interpretation der Expositionsszenarien in den Veröffentlichungen). In den Großteil der Studienbewertung (insbesondere zu den Risiken für Krebs und die dahinterstehende Epidemiologie ) scheint nur die Autorin involviert gewesen zu sein. Es weist im Bericht nichts darauf hin, dass die Diskussion und Schlussfolgerungen extern begutachtet worden sind. Methodische und inhaltliche Schwächen Der Bericht fasst Studien zu den Endpunkten Krebs und Fruchtbarkeit/Entwicklung zusammen und gliedert diese nach zwei Frequenzbereichen. Frequenzbereich 1 (FR1) umfasst Studien mit Frequenzen im Bereich 450 MHz bis 6 GHz und der Frequenzbereich 2 (FR2) Studien mit Frequenzen im Bereich 24 GHz bis 100 GHz . Im Methodenteil des Berichts ist angegeben, dass für FR1 ein narratives Review , für FR2 ein Scoping Review erstellt wurde. Die Autorin gibt an, dass für das narrative Review die methodische Durchführung des Scoping Reviews übernommen wurde. Ein Scoping Review ist definitionsgemäß explorativ und kann verschiedene Ziele verfolgen, bspw. die Schlüsselkonzepte eines Forschungsbereichs abbilden, Arbeitsdefinitionen erstellen oder die inhaltlichen Grenzen eines Themas abstecken [ 1 ] . Üblicherweise wird bei dieser Art der Literatursondierung die Qualität der einzelnen Studien nicht berücksichtigt. Dies kann aber optional durchgeführt werden. Die Autorin gibt an, Qualitätskriterien bei der Auswahl und Bewertung der Studien berücksichtigt zu haben. Hier setzt der Hauptkritikpunkt des BfS an dem Bericht an. Die Durchsicht der von der Autorin in die Bewertung aufgenommenen Studien zeigt deutlich, dass definierte wissenschaftliche Kriterien bei der Bewertung der Qualität der Studien nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Vielfach weisen sowohl die berücksichtigten tierexperimentellen Studien als auch die epidemiologischen Studien Einschränkungen und Defizite bei der Durchführung auf ( z.B. fehlende Verblindung, keine adäquate Expositionsanlage mit kontrollierten Expositionsbedingungen, fehlende oder nicht ausreichende Berücksichtigung von Confoundern , d.h. Störvariablen). Diese Studien werden von der Autorin dennoch – ohne Einschränkung – als adäquat bewertet. Die mangelhafte Qualität und damit Aussagekraft dieser Studien wurde von der Autorin in der Bewertung und Schlussfolgerung nicht ausreichend beachtet. Weitere Kritikpunkte betreffen die teils nicht eingehaltenen Kriterien bei der Literaturauswahl (es werden Studien einbezogen, die nicht in den vordefinierten Frequenzbereichen liegen) und die Nichtbeachtung möglicher thermischer Effekte in tierexperimentellen Studien mit Expositionen deutlich über dem von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) für die Allgemeinbevölkerung empfohlenen Basisgrenzwert für Ganzkörperexpositionen ( Spezifische Absorptionsrate ( SAR ): 0,08 W/kg ). Wie im Standpunkt " Bewertung gesundheitsbezogener Risiken " dargestellt, beruht die Risikobewertung des BfS auf der Gesamtschau aller wissenschaftlichen Ergebnisse, wobei die Berücksichtigung der Qualität und damit die Aussagekraft der einzelnen Studien von grundlegender Bedeutung ist. Aus diesem Grund kommt das BfS hinsichtlich gesundheitlicher Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, inklusive 5G, zu dem Schluss, dass es keine wissenschaftlich gesicherten Belege für negative Gesundheitseffekte unterhalb der bestehenden Grenzwerte gibt (siehe auch Standpunkt " 5G – die 5. Mobilfunkgeneration "). Diese Einschätzung wird auch von der Strahlenschutzkommission ( SSK ) geteilt, die bei ihrer im Dezember 2021 veröffentlichten Bewertung des FR1-Frequenzbereichs Studienqualität und Aussagekraft der Studien berücksichtigte. Zukünftige Risikobewertung Die Risikobewertung entwickelt sich parallel zur wissenschaftlichen Erkenntnis. Zur zukünftigen Risikobewertung tragen alle neuen Publikationen bei. Aufgrund der unterschiedlichen Qualität und Aussagekraft verschiedener Studien sind für die Gesamtschau insbesondere die von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) in Auftrag gegebenen systematischen Reviews von hoher Bedeutung. Systematische Reviews gelten in der Wissenschaft als besonders aussagekräftig, da alle veröffentlichten Originalartikel nach einem standardisierten, vorher festgelegten und publizierten Verfahren üblicherweise durch mehrere Wissenschaftler*innen unabhängig voneinander analysiert werden und die Qualität der Studien für deren Aussagekraft berücksichtigt wird. Die von der WHO in Auftrag gegebenen systematischen Reviews beschäftigen sich u.a. mit möglichen Zusammenhängen zwischen Mobilfunkstrahlung und Krebs, Fruchtbarkeit, kognitiven Effekten, allgemeinen Symptomen, oxidativem Stress und thermischen Effekten. Die Ergebnisse dieser Reviews sollen noch in 2023 publiziert werden. Quellen [1] von Elm, E., Schreiber, G., & Haupt, C. C. (2019) Methodische Anleitung für Scoping Reviews (JBI-Methodologie). Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen, 143, 1-7 Stand: 19.01.2023

Anlage 8 - Fortbildungsrahmenplan

Anlage 8 - Fortbildungsrahmenplan (zu § 21) Modul Eigenschutz im Seelotsdienst Handhabung und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung wie Rettungsweste, Personal Locator Beacon , Notlicht, Kälteschutz, Anforderungen und Funktionalität von Arbeitskleidung Sicherheitsvorkehrungen beim Versetzvorgang, Besonderheiten bei Versetzprozessen in den Revieren Verfahren für das Überleben im Seenotfall Erste Hilfe Maßnahmen, Unterkühlung, Infektionsschutz an Bord Zeitrichtwert: 5 Tage/5 Jahre Modul Schifffahrtskunde und Manövrieren Nautische Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung, insbesondere Radar, ECDIS , GNSS , AIS und UKW , automatische Steueranlagen, deren Handhabung, Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen Technische Wetterentwicklung in der maritimen Automation sowie der nautischen Brückenausrüstung Fehler und Grenzen von Nautischer Brückenausrüstung unter Berücksichtigung von Erfahrungen im Revier Nutzen aller zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel in unterschiedlichen Situationen im Revier Einsatz und Gebrauch der revierspezifischen PPU Planung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen im Revier unter Berücksichtigung von Wind und Strom mit und ohne Schlepperassistenz Berücksichtigen und Beurteilen von hydrodynamischen Effekten sowie Einflüsse durch Wind und Strom mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen Beurteilen der Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten des Einsatzes von unterschiedlichen Antriebskonzepten sowie Ruderarten Planung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen mit neuen zu erwartenden Wasserfahrzeugen Planung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen in neu gestalteten Fahrwasserabschnitten bzw. Hafenanlagen Zeitrichtwert: 8 Tage/5 Jahre Modul Notfallmanagement Planung, Durchführung und Auswertung von Not- und Störfällen sowie Grenzsituationen Notfallpläne von Seiten der Behörden, Lotsenbrüderschaften sowie schiffsseitige Notfallpläne Strategien zur Bewältigung von Not- und Störfällen Interne und externe Kommunikation in Not- und Störfällen Analyse und Auswertung möglicher Gefahrenlagen, Fallstudien, Fehlerkettenanalyse Tätigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere des Havariekommandos und der Verkehrszentralen in Not- und Störfällen Aufgaben, Rechte und Pflichten des Lotsen im Bereich Notfallmanagement nach SeeLG , VV-WSV 2408, Seeunfalluntersuchungsgesetz Elemente aus der Notfallpsychologie, physische und psychische Belastbarkeit Verhalten von Kapitän/in und Besatzung in Not- und Störfällen Methoden der persönlichen psychischen Aufarbeitung eines Not- oder Störfalles Methoden und Strategien zur Selbsteinschätzung und Entscheidungsfindung in Notfallsituationen Veränderung der Wahrnehmung in Notfallsituationen Zusammenstellen von relevanten Daten bei Eintritt eines Not- oder Störfalles und Verfassen von Berichten Sicherer Umgang mit Presse und sozialen Medien Zeitrichtwert: 3 Tage/5 Jahre Modul Soziale Kompetenzen und Arbeitspsychologie Führungskompetenz und Führungsstile Rollenverteilung im Arbeitsumfeld Methoden und Strategien aus dem Bereich Konfliktmanagement Kommunikationsmodelle Konzepte zu Selbstbild/Fremdbild, Relevanz des persönlichen Erscheinungsbildes Umgangsformen, Umgang mit Anderen, interkulturelles Bewusstsein Konzepte zur sozialen und kooperativen Gruppenarbeit Fatigue Management Strategien Lifestyle Management Strategien Aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Ernährung, Bewegung Konzepte und Strategien zu Resilienzerhöhung Methoden zur Selbsteinschätzung, " Information overload " (" frozen Pilot "), Informationsmanagement Konzepte und Strategien zu Zeit-/Stressmanagement Konzepte und Strategien zu Fehlermanagement Strategien zur Entscheidungsfindung Zeitrichtwert: 4 Tage/5 Jahre Modul Recht Analyse und Auswertung von Gesetzen und Rechtsvorschriften das Seelotswesen betreffend Aktuelle Informationen zum Revier von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben, Rechte und Pflichten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere der Verkehrszentralen Systemkonzept maritime Verkehrssicherheit deutsche Küste, Hintergrund und Module Aufgaben und Dienste der Maritimen Verkehrssicherung Kommunikation mit Verkehrszentralen, Zusammenwirken der beteiligten Parteien an Land und an Bord im Revier Zeitrichtwert: 2 Tage/5 Jahre Modul Lotsdienst und Selbstverwaltung Durchführung der Landradarberatung nach standardisierter Syntax ( ISSUS "Hamburger Modell") Aufgaben bei der Radarberatung von Land Verwaltungsanordnung über die Benutzung der Radaranlagen der jeweiligen Verkehrszentrale Zuständigkeiten der Bediensteten der Verkehrszentralen im Rahmen der Radarberatung Kommunikation mit Verkehrszentralen und Verkehrsteilnehmern Datensicherung durch die Verkehrszentrale Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaft, insbesondere der Rechtsnatur, ihrer Aufgaben und Organisation sowie rechtliche Grundlagen Bestimmungen des inneren Dienstbetriebs Zeitrichtwert: 2 Tage/5 Jahre Modul Train the Trainer nach Anlage 4 Abschnitt 1 und Anlage 4 Abschnitt 2 Zeitrichtwert: je 4 Tage/5 Jahre Stand: 25. Februar 2023

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Ein umfassendes Konzept für eine nachhaltige Mobilität braucht auch rechtliche Instrumente. Diese können nicht nur im Verkehrsrecht, sondern auch in anderen Regelungen, zum Beispiel in den umweltrechtlichen Vorgaben zur Planung und Zulassung von Straßen enthalten sein. Das Verkehrsrecht und alle anderen betreffenden Regelungen können daher die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität unterstützen. UBA-Studie zur Analyse des Verkehrsrechts auf seine Zukunftstauglichkeit Um Mobilität nachhaltig gestalten zu können, braucht es innovative Veränderungen, die für Ballungsräume anders aussehen werden als in ländlichen Räumen. Wir müssen vom Auto besetzten Straßenraum zurückgewinnen, Parkraum stärker bewirtschaften, alternative Konzepte wie nachhaltiges Carsharing testen und umsetzen und den ÖPNV zukunftsfähig umbauen und fördern, mit attraktiven Angebotsarten auch auf dem Land. Dafür bedarf es, wie die auf einer vom ⁠ UBA ⁠ in Auftrag gegebenen Studie „Rechtliche Hemmnisse und Innovationen für eine nachhaltige Mobilität – untersucht an Beispielen des Straßenverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs in Räumen schwacher Nachfrage“ anhand der genannten Beispiele aufzeigt, konsequenter Veränderungen im Recht. Die Autoren der Studie sehen einen Paradigmenwechsel im Verkehrsrecht für überfällig an – „einzelne Kleinkorrekturen an der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wie sie  vom Bundesverkehrsminister Scheuer vorgeschlagen werden, reichen nicht aus.“ Das Leitprinzip des Verkehrsrechts sollte nicht mehr die Befriedigung der „Verkehrsbedürfnisse“ (insbesondere mit Autos) sein, sondern die Gewährleistung einer möglichst großen Mobilität für alle bei möglichst geringen Gefahren und Belastungen für Menschen und Umwelt zum Ziel wird. Die Studie wurde durchgeführt vom Öko-Institut (geleitet von Andreas Hermann) und Prof. Dr. Stefan Klinski, der an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin) Umweltrecht lehrt (federführend für das Straßenverkehrsrecht). Festlegung von Flugrouten Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) legt Flugrouten nach den Regelungen des Luftverkehrsgesetzes [LuftVG (2007)] und der Luftverkehrs-Ordnung [LuftVO (1999)] durch Rechtsverordnung fest. Soweit die Flugrouten von besonderer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind, geschieht dies im Benehmen mit dem Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠). Das UBA hat zum Beispiel eine "Lärmfachliche Bewertung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) für die Benehmensbeteiligung nach §32 Luftverkehrsgesetz" abgegeben. Anlässlich dieses Verfahrens ließ das UBA von Prof. Dr. Eckhard Pache ein rechtswissenschaftliches Gutachten mit dem Titel "Die Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Aspekten bei der Benehmensregelung zur Festlegung von Flugrouten nach §32 LuftVG zwischen UBA und BAF" erstellen. Dieses stellt die rechtlichen Grundlagen der Flugroutenfestlegung dar und bewertet sie. Das Gutachten behandelt dabei nicht nur die rechtlichen Grundlagen sowie formellen und inhaltlichen Anforderungen bei der Benehmensbeteiligung des UBA zur Festlegung von Flugrouten nach §32 LuftVG, sondern thematisiert auch grundlegende Fragen, wie zum Beispiel das Verhältnisses der Routenfestlegung zur ⁠ Planfeststellung ⁠. In einem weiteren Gutachten haben das Ökoinstitut e.V. und Prof. Dr. Elmar Giemulla formell- und materiellrechtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Festlegung von Flugrouten untersucht. Möglichkeiten der Verringerung von Emissionen des Schienenverkehrs Eine Möglichkeit, die Lärmemissionen im Schienenverkehr zu verringern, ist es, Trassenpreise zu erheben, die emissionsbezogen gestuft werden. Ein emissionsabhängiges Trassenpreissystem setzt ökonomische Anreize für Eisenbahnverkehrsunternehmen, statt der alten, lauten Güterwaggons emissionsärmere Fahrzeuge einzusetzen. Ein im Auftrag des Umweltbundesamtes von Prof. Dr. Eckhard Pache erstellte Rechtsgutachten zur "Minderung der Umweltbelastungen im Schienenverkehr durch emissionsabhängige Trassenpreise" zeigt, dass emissionsabhängige Trassenpreise in Deutschland rechtlich möglich sind und in welcher Form sie erhoben werden können. Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt außerdem auch den Einbau von Partikelfiltern in Dieselloks, um deren Schadstoffausstoß zu verringern. Nutzungsentgelte für globale Umweltgüter Die Meere und der Luftraum sind klassische Beispiele für Globale Gemeinschaftsgüter (so genannte "Open Access-Güter"). Jeder kann sie nutzen – nahezu unbegrenzt und kostenfrei. Globale Gemeinschaftsgüter unterliegen keiner staatlichen Hoheitsgewalt. Internationale Abkommen regeln bislang nur sehr unzureichend die Nutzungsrechte für diese Güter. Immer mehr Flugzeuge bevölkern jedoch den Himmel, der Schiffsverkehr auf den Weltmeeren wächst. Folge: Die Umweltbelastungen – wie etwa der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase – nehmen ebenfalls stark zu. Sie machen vor nationalen Grenzen nicht Halt; die Effekte sind global. Bisher kommen die direkten Verursacher für die Folgekosten nicht auf. Um dies zu ändern, sind verschiedene finanzpolitische Instrumente in der Diskussion. Eines dieser Instrumente ist die Einführung von Nutzungsentgelten auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Nutzungsentgelte sollen das ⁠ Verkehrsaufkommen ⁠ lenken und zur Entwicklung von umweltverträglicheren Techniken beitragen. Denkbar sind etwa Abgaben auf Flugtickets oder Frachtgebühren, Wasserstraßen- und Hafengebühren, zweckgebundene Abgaben auf Treibstoff, Mautgebühren sowie emissionsorientierte Nutzungsentgelte (z.B. CO 2 -Abgabe). Die Studie „Rechtliche Ausgestaltung von Nutzungsentgelten für globale Umweltgüter” von Dr. Nils Meyer-Ohlendorf, Michale Mehling, LL.M., Alexander Neubauer, Prof. Dr. Astrid Epiney, LL.M. und Prof. Dr. jur. Stefan Klinski untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und präsentiert konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Nutzungsentgelte. Sie ist im Erich-Schmidt-Verlag erschienen. Die Integration des Schiffverkehrs in den europäischen Emissionshandel analysierten Tim Bäuerle, Jakob Graichen, Kristin Meyer, Stefan Seum, Dr. Margareta Kulessa, Dr. Matthias Oschinski aus der ökologischen, der ökonomischen und der juristischen Sicht. Die englische Studie „ Marine Transport into the European Emissions Trading System “ ist mit einer deutschen Zusammenfassung online erschienen. Ebenfalls mit diesem Thema beschäftigte sich die UBA-Konferenz zur Internalisierung der flughafennahen externen Umweltkosten am 13./14.05.2008. Strategiepapier Ticketabgabe für Flugverkehr in Deutschland Mit dem Flugverkehrssteuergesetz wurde in Deutschland erstmals eine Steuer auf Flugreisen eingeführt. Damit reagiert der Bundesgesetzgeber darauf, dass der Flugverkehr – im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern wie Schienenverkehr und Straßenverkehr – bisher weitgehend von einer Abgabenlast befreit war. Das Umweltbundesamt ließ bereits vor einigen Jahren die Möglichkeit zur Erhebung einer Ticketabgabe prüfen. Das daraus entstandene Strategiepapier „Rechtliche Ausgestaltung einer Ticketabgabe auf den Flugverkehr” gibt Empfehlungen für die Einführung einer Ticketabgabe. Das Positionspapier ist in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht (s. Dokumente). Attraktivität der Bahn durch Steuersenkung steigern Obwohl die Bahn vor allem auf langen Strecken erhebliche ökologische Vorteile gegenüber dem Flugverkehr bietet, genießt sie nicht die gleichen steuerlichen Privilegien wie dieser. Folge ist eine ungleiche Kostenverteilung zu Lasten der Schiene. Eine Möglichkeit, diese Ungleichbehandlung zu mindern, ist, den Mehrwertsteuersatz für den Schienenverkehr zu reduzieren. Ein Gutachten der Rechtsanwälte Dr. Dieter Sellner und Dr. Ulrich Karpenstein zu "Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit einer Mehrwertsteuerreduzierung im Schienenverkehr" zeigt die Rahmenbedingungen auf, unter denen eine solche Mehrwertsteuerreduktion rechtlich zulässig ist. So wäre es nach den derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben möglich, bei Distanzen bis ca. 400 km über eine reduzierte Mehrwertsteuer die Attraktivität der Schiene maßgeblich zu steigern. Mehr Lebensqualität durch Geschwindigkeitsmanagement Werden städtische Geschwindigkeitsvorgaben nicht eingehalten, beeinträchtigt dies die städtische Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie die Verkehrssicherheit. Ein Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes untersuchte den Einfluss von Höchstgeschwindigkeiten auf die Umweltqualität an Hauptverkehrsstraßen. Es betrachtete Schadstoffemissionen, Lärm, Wohn- und Umweltqualität, Nebenwirkungen und Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Wichtigstes Ergebnis: Städteökologisch vorteilhaft ist ein stetiger Verkehrsfluss mit einer Geschwindigkeit zwischen 30 und 50 km/h. Um Geschwindigkeitsniveaus zu erreichen, die zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen, ist ein Zusammenwirken von konzeptionell-planerischen und regulativ-juristischen Maßnahmen notwendig. Die Studie von Hunger et al. „Verbesserung der Umweltqualität in Kommunen durch geschwindigkeitsbeeinflussende Maßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen” (⁠ UBA ⁠-TEXTE 09/07) ist im Internet veröffentlicht.

Wie nachhaltig sind die deutschen Supermärkte?

Das globale Ernährungssystem ist für 26-34% der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich und trägt maßgeblich zu Biodiversitätsverlusten, Bodenerosion, Wasserverbrauch und Wasserverschmutzung bei. Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) hat eine zentrale Rolle im Ernährungssystem, da er sowohl die Lebensmittelproduktion als auch den Konsum wesentlich beeinflussen kann. Ziel des Projektes war es, zu bewerten, inwieweit die acht umsatzstärksten LEH-Unternehmen Deutschlands ihren Handlungsspielraum nutzen, um das Ernährungssystem umweltfreundlicher zu gestalten. Dafür hat das Projektteam diese acht Unternehmen gemäß eines Evaluationsrasters mit 22 Handlungsfeldern, 43 Indikatoren und 112 Subindikatoren bewertet. Die Bewertung bezog sich dabei auf das Jahr 2020. Die vorliegende Studie zeigt, dass alle acht untersuchten LEH-Unternehmen ihren Handlungsspielraum in den Bereichen Lieferkette, eigene Standorte und Konsum nur unzureichend nutzen. Zwar weisen einzelne Unternehmen besondere Leistungen in verschiedenen Handlungsfeldern auf. Diese sind jedoch nicht ausreichend, um ihren Beitrag zur notwendigen Transformation des Ernährungssystems zu leisten. Den Unternehmen empfiehlt das Projektteam deshalb, ihr Nachhaltigkeitsmanagement wesentlich systematischer und effektiver zu gestalten. Dazu gehört das Setzen von durchweg überprüfbaren Zielen zur ökologischen Nachhaltigkeit, die Investition in bessere Daten sowie die stärkere Verknüpfung des Nachhaltigkeitsmanagements mit Geschäftsführung, Einkauf und Category Management. Aus dem insgesamt nur mäßigen Abschneiden der Unternehmen schließt das Projektteam, dass die derzeitigen politischen Rahmenbedingungen geändert werden müssen, damit die LEH-Unternehmen ihre Umweltleistungen verbessern können, ohne wesentliche Wettbewerbsnachteile zu erleiden. Dafür braucht es einen wirksamen Politik-Mix aus regulatorischen Maßnahmen und finanziellen Anreizen. Neben allgemeinen Empfehlungen, wie der Internalisierung externer Effekte, empfehlen wir die wesentlichen Stellgrößen der Unternehmen zu adressieren; sowohl angebots- als auch nachfrageseitig. Dazu gehören die Einführung von Mindeststandards im Rohwareneinkauf und die Einschränkungen des Verkaufs von besonders umweltschädlichen Produkten, wie außerhalb der Saison eingeflogene Lebensmittel. Außerdem sollten Rahmenbedingungen gesetzt werden, um den Unternehmen eine transparente und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen. Quelle: Forschungsbericht

Bundesverkehrswegeplanung umwelt- und klimafreundlich gestalten

Bundesverkehrswegeplanung umwelt- und klimafreundlich gestalten Wie können eine umweltorientierte und verkehrsträgerübergreifende Finanzierung und Organisation der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene ausgestaltet werden? Mit GUIDE legt das UBA ein Gesamtkonzept vor, um die Bundesverkehrswegeplanung weiterzuentwickeln und den Erfordernissen des Umwelt- und Klimaschutzes gerecht zu werden. Der Abschlussbericht und die Workshop-Videos sind nun verfügbar. Die Finanzierung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene sind für das Gelingen der Verkehrswende zentral. Reformbedarf bei der Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) wird schon seit Langem konstatiert. Die Liste der Ideen und Vorschläge reicht von Detail- und Verfahrensänderungen bei der BVWP bis hin zu einem umfassenden Bundesmobilitätsgesetz. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt im Rahmen eines Forschungsprojekts ein Gesamtkonzept für eine umweltorientierte und verkehrsträgerübergreifende Infrastrukturfinanzierung in Deutschland (GUIDE) entwickeln lassen. GUIDE baut auf folgenden drei Säulen auf: Erstens soll eine bundesweite Verkehrsinfrastrukturgesellschaft geschaffen werden, die für eine verkehrsträgerübergreifende Planung der Straßen-, Schienen- und Wasserstraßeninfrastruktur verantwortlich sein soll. Zweitens wird auf Basis einer konsequenten Nutzerfinanzierung eine auskömmliche Finanzierung insbesondere für den Substanzerhalt der Verkehrsinfrastruktur im Bundeseigentum sichergestellt. Drittens sollen externe Umweltkosten, die durch Emissionen, Schadstoffe oder weitere externe Effekte entstehen, internalisiert und verursachergerecht den Nutzer*innen der Bundesautobahnen, Schienen und Wasserstraßen angelastet werden. Im Abschlussbericht zu GUIDE sind die Leitprinzipien, weitere Kernelemente, internationale Erfahrungen und die konkreten Umsetzungsschritte für eine Weiterentwicklung und Neuordnung der derzeitigen Bundesverkehrswegeplanung ausführlich beschrieben. Der Bericht steht inklusive der Kurzfassung zum Download bereit. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden im Dezember 2021 in einem Online-Workshop vorgestellt und diskutiert. Die Vorstellung der wesentlichen Elemente von Guide sind als Videomitschnitte verfügbar: Gesamtkonzept für eine umweltorientierte Organisation und Institutionalisierung einer verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfinanzierung in Deutschland (GUIDE): Online-Workshop am 02.12.2021, Mitschnitt Teil 1 Gesamtkonzept für eine umweltorientierte Organisation und Institutionalisierung einer verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfinanzierung in Deutschland (GUIDE): Online-Workshop am 02.12.2021, Mitschnitt Teil 2 Gesamtkonzept für eine umweltorientierte Organisation und Institutionalisierung einer verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfinanzierung in Deutschland (GUIDE): Online-Workshop am 02.12.2021, Mitschnitt Teil 3

Vattenfall und Land Berlin unterzeichnen Nachhaltigkeitsvereinbarung 2.0 für Biomasse

Das Land Berlin will schnellstmöglich klimaneutral werden. Vattenfall unterstützt die Klimaziele des Landes Berlin und hat sich verpflichtet, innerhalb einer Generation ein fossilfreies Leben in allen seinen Märkten zu ermöglichen. Das schließt den Verzicht auf fossile Brennstoffe bei der Energieproduktion ein. Als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Berliner Klimaneutralität haben sich das Land Berlin und Vattenfall auf einen Kohleausstieg bis spätestens zum Jahr 2030 verständigt und dazu im Jahr 2019 eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, die den Weg und die nötigen Maßnahmen zum Ausstieg aus der kohlegefeuerten Wärmeerzeugung bis 2030 beschreibt. Eine Maßnahme dabei ist die verstärkte Nutzung holzartiger Biomasse bei der Stadtwärmeerzeugung unter Anwendung umfassender nachhaltiger Kriterien. Bereits 2011 hatten das Land Berlin und Vattenfall eine Vereinbarung über Kriterien zur Nachhaltigkeit der Beschaffung von holzartiger Biomasse für eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Beide Seiten bekräftigten damit ihren Willen zu einem verantwortungsvollen Einsatz von ausschließlich nachhaltiger Biomasse. So soll bei Vattenfall ausschließlich Holz aus Waldwirtschaft eingesetzt werden, das wirtschaftlich nicht anderweitig stofflich verwertbar ist. An diesem Freitag haben das Land Berlin und die Vattenfall Wärme Berlin die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Biomasse um weitere zehn Jahre fortgeschrieben. Die Berliner Nachhaltigkeitsvereinbarung ist europaweit einzigartig als Vertrag zwischen einer Kommune und einem Energieunternehmen, die damit Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den nachhaltigen Einsatz holzartiger Biomasse für die Energieversorgung regeln. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz : „Holz ist ein begehrtes Produkt für sehr viele Anwendungen. Um Raubbau auszuschließen, ist in unserer Vereinbarung mit Vattenfall gewährleistet, dass Biomasse aus Holz im Land Berlin nur nach sehr strengen Nachhaltigkeitskriterien genutzt wird – deutlich strenger als gesetzlich vorgeschrieben. Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist dies eine von vielen sinnvollen Maßnahmen.“ Für die Vattenfall Wärme Berlin unterzeichnete Vorstandsvorsitzende Tanja Wielgoß den Vertrag. Sie zeigt sich erfreut über die Fortsetzung der bewährten Partnerschaft beim Klimaschutz: „Mit unserer gemeinsamen Nachhaltigkeitsvereinbarung in Bezug auf die Nutzung von Biomasse im Jahr 2011 waren das Land Berlin und Vattenfall ihrer Zeit voraus. Auch heute noch ist sie wegweisend und ich würde mich freuen, wenn dieses Instrument in vielen anderen Metropolen und Kommunen Nachahmer findet. Ich freue mich, dass wir mit der Verlängerung der Vereinbarung unserer Klimapartnerschaft einen wichtigen Impuls geben und einen weiteren Mosaikstein für den Kohleausstieg und darüber hinaus generell für die Transformation unserer Wärmeerzeugung hinzufügen können.“ Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) aus dem Jahr 2018 hat die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030 festgeschrieben. In der „RED II“ sind auch Kriterien formuliert, die allgemein eine CO 2 -Reduktionspflicht von 70 Prozent beim Einsatz von Biomasse bestimmen. Die weiteren dort formulierten Nachhaltigkeitskriterien gelten allerdings nur für durch das EEG-geförderte Anlagen beim Einsatz von Biomasse. Vattenfall und das Land Berlin gehen jedoch darüber hinaus und wenden die Nachhaltigkeitskriterien auch bei den nicht durch das EEG-geförderte Anlagen und somit für den gesamten holzartigen Biomasseeinsatz an. Nur unter der Voraussetzung einer nachhaltigen Beschaffung weist die Klimabilanz von Holz auch unter Einbeziehung der sogenannten Vorkette von Gewinnung, Verarbeitung und Transport gegenüber fossilen Brennstoffen erheblich niedrigere Emissionen aus. Mit der vorliegenden Vereinbarung wollen Berlin und Vattenfall signifikante Reduktionen bei den CO 2 -Emissionen insbesondere in der Wärmeerzeugung durch den verstärkten Einsatz von holzartiger Biomasse erzielen. Derzeit betreibt Vattenfall das Biomasse-Heizkraftwerk im Märkischen Viertel (Reinickendorf) sowie eine Biomasse-Mitverbrennung im Heizkraftwerk Moabit (Mitte). Zum Einsatz kommt dabei Biomasse aus naturbelassenem Holz von Agrarflächen, aus der Forstwirtschaft, aus der industriellen Verarbeitung sowie aus Landschaftspflegemaßnahmen. Wesentliche Kriterien bei deren Nutzung sind beispielsweise Festlegungen zum Schutz von Biotopen, geschützten Landschaftsteilen und Arten sowie der Biodiversität. Darüber hinaus verpflichtet sich Vattenfall in der Nachhaltigkeitsvereinbarung neben der Anwendung von ökologischen Kriterien auch zur Beachtung sozialer Kriterien. So wird beispielsweise darauf geachtet, dass in den Unternehmen der Zulieferer eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Alle zwei Jahre wird Vattenfall eine umfassende externe Überprüfung aller Unterlagen (z. B. Zertifizierungsberichte, CO 2 -Bilanzen, Berichte zu indirekten Effekten, Massenbilanz) in Abstimmung mit dem Berliner Senat vorlegen. Die Ergebnisse der Überprüfung werden von Vattenfall und dem Berliner Senat in einem Bericht in einem Turnus von zwei Jahren veröffentlicht.

Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021

Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021 Eine gemeinsame Erklärung von medizinischen, wissenschaftlichen und Public Health Fachgesellschaften und Institutionen zu den neuen Luftqualitätsleitlinien 2021 der Weltgesundheitsorganisation. Gesündere Luft für alle Nach jahrelanger intensiver Forschung und Beratung mit Expertinnen und Experten aus aller Welt hat die Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) im September 2021 ihre globalen Luftqualitätsleitlinien aktualisiert (WHO 2021). Die neuen Luftqualitätsleitlinien (WHO Air Quality Guidelines) sind sehr ambitioniert und stellen die erheblichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit dar. Die neuen Leitlinien empfehlen eine mittlere jährliche Feinstaub ⁠ PM2,5 ⁠-Konzentration von höchstens 5 µg/m³, eine mittlere jährliche Stichstoffdioxid (NO2)-Konzentration von höchstens 10 µg/m³, und für Ozon (O3) eine mittlere Konzentration während der Sommermonate von höchstens 60 µg/m³ (WHO 2021). Im Vergleich dazu lagen die bisherigen Werte für PM2.5 bei 10 µg/m3 und für NO2 bei 40 µgm3. Eine Empfehlung für eine maximale Ozon-Langzeitbelastung hatte es bisher nicht gegeben (WHO 2006). Obwohl die Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind, hoffen wir, dass sie die Luftreinhaltepolitik in Europa und in anderen Regionen der Welt in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Die Aktualisierung der Luftqualitätsleitlinien war dringend notwendig, da im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte eine überwältigende Menge an neuen Erkenntnissen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung gewonnen wurde. Die Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Gesundheit sind gravierend und betreffen fast alle Organsysteme des menschlichen Körpers (Thurston et al. 2017). Diese schädlichen Auswirkungen sind nicht auf hohe Belastungen beschränkt, sondern selbst bei niedrigen Konzentrationen deutlich unterhalb existierender gesetzlicher Grenzwerte zu beobachten. Besonders wichtig ist, dass bisher keine sicheren Schwellenwerte identifiziert werden konnten, unter denen Luftverschmutzung harmlos wäre (Brauer et al. 2019; Brunekreef et al. 2020; Dominici et al. 2019). Luftverschmutzung der Außenluft und in Innenräumen war 2019 für etwa 12% aller globalen Todesfälle mit verantwortlich. Damit rangiert Luftverschmutzung auf Platz 4 der wichtigsten Risikofaktoren für Krankheiten und Sterblichkeit weltweit und ist somit der wichtigste Risikofaktor nach Bluthochdruck, Rauchen und schlechter Ernährung (Murray et al. 2020). Es besteht inzwischen ein breiter Expertenkonsens darüber, dass Luftverschmutzung neben den oben erwähnten Schäden für die Gesundheit auch eine enorme finanzielle Belastung für die Gesellschaft verursacht. Die wirtschaftlichen Kosten beliefen sich im Jahr 2013 auf 5 Billionen US-Dollar allein für die globalen gesundheitsbezogenen externen Kosten, mit zusätzlichen 225 Milliarden US-Dollar durch verminderte Arbeitsproduktivität (Weltbankgruppe 2016). Für die Europäische Region der WHO beliefen sich die jährlichen wirtschaftlichen Gesamtkosten durch Gesundheitsauswirkungen und erhöhte Sterblichkeit auf ca. 1,6 Billionen US-Dollar (Angaben für 48 Staaten mit entsprechenden Daten, WHO-Regionalbüro für Europa, ⁠ OECD ⁠ 2015). Die neuen Luftqualitätsleitlinien der WHO kommen zur rechten Zeit: Die Europäische Union (EU) stellt derzeit ihre bisherige Luftreinhaltepolitik auf den Prüfstand und erarbeitet eine Aktualisierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (Europäische Kommission 2004, 2008). Neben einer erheblichen Absenkung der empfohlenen Richtwerte für PM2.5 und NO2 in der Außenluft ist die wichtigste Aussage der aktualisierten WHO Luftqualitätsleitlinien, dass jede Reduktion gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe gesundheitliche Vorteile bringt, selbst an Orten mit bereits relativ niedrigen Schadstoffkonzentrationen. Lineare Expositions-Wirkungs-Beziehungen bis hinunter zu den niedrigsten beobachtbaren Konzentrationen zeigen, dass alle Menschen von sauberer Luft profitieren (Huangfu und Atkinson 2020; Lee et al. 2020; Chen und Hoek 2020; Orellano et al. 2020; Zheng et al. 2021). Diese Erkenntnisse sind zentral für die Überarbeitung der europäischen Luftreinhaltepolitik. Die Erkenntnis, dass gesundheitsschädliche Auswirkungen der Luftverschmutzung bei allen, selbst bei den niedrigsten gemessenen Konzentrationen zu beobachten sind, ist ein Meilenstein für eine zukünftig bessere und effektivere Prävention von Luftschadstoffbezogenen Erkrankungen. Es ist ein Weckruf, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen zur Luftqualität überdacht werden müssen, um deutliche, weitere Verbesserungen zu erzielen. Die alleinige Regulierung von Maximalkonzentrationen, wie sie derzeit in den meisten Regelwerken zur Luftreinhaltung weltweit verankert ist(Kutlar Joss et al. 2017), führt zu keinem ausreichenden Schutz der Bevölkerung, da nach Erreichen fester gesetzlicher Grenzwerte wenig Anreiz für eine weitere Absenkung der Luftschadstoffkonzentrationen besteht. Die neuen Erkenntnisse zeigen jedoch wie wichtig es ist, auch Maßnahmen zur Herabsetzung der durchschnittlichen Belastung in der Bevölkerung zu ergreifen. Damit würden erhebliche Präventionseffekte erzielt, weil die gesamte Bevölkerung von solchen Reduktionen zu einer sauberen Luft hin profitiert. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel in der Luftqualitätsregulierung - vom ausschließlichen Fokus auf feste Grenzwerte hin zum Konzept einer Kombination fester Grenzwerte mit einer kontinuierlichen Senkung der immer noch zu hohendurchschnittlichen Belastung. So enthält beispielsweise das derzeitige Luftreinhaltegesetz der EU bereits ein unverbindliches Ziel zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration von PM2.5 (Europäische Kommission 2008). Die für 2022 anstehende Überarbeitung der EU-Gesetzgebung bietet die Möglichkeit, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen und verbindliche Ziele zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration für Luftschadstoffe in Kombination mit niedrigeren festen Grenzwerten einzuführen. Um entsprechende Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, sind umfassende und ambitionierte Maßnahmen in allen Sektoren (z. B. Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft, Wohnen) und auf allen Ebenen (international, national, lokal) erforderlich. Programme zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen bieten enormeVorteile für die Luftqualität und die Gesundheit. Der geschätzte gesundheitliche Nutzen einer verbesserten Luftqualität übersteigt bei weitem die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen. Für die USA wurde geschätzt, dass der Nutzen aus der geringeren Sterblichkeit, den niedrigeren medizinischen Ausgaben für luftverschmutzungsbedingte Krankheiten und der höheren Produktivität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa 30-mal größer ist als die Kosten für die Maßnahmen des Clean Air Act (US amerikanisches Luftreinhaltungsgesetz) der letzten 30 Jahre. Die Umsetzung der Maßnahmen führte insgesamt zu einer Nettoverbesserung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands der Bevölkerung (U.S. EPA. 2015). Auch in China war der Nutzen für die öffentliche Gesundheit 50 % größer als die Kosten für die Verbesserung der Luftqualität, die im letzten Jahrzehnt erzielt werden konnte (Zhang et al. 2019). In der Europäischen Union würden zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum ⁠ Klimaschutz ⁠, die über die derzeitigen Verpflichtungen hinausgehen, zu einem Nettonutzen mit positiven makroökonomischen Auswirkungen führen (Amann et al. 2017). Die Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird durch den engen Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen verstärkt. Eine Verringerung der ⁠ Emission ⁠ von Luftschadstoffen wirkt sich daher in der Regel auch positiv auf das Erreichen der Klimaneutralität aus und umgekehrt, sodass sich die Vorteile von Investitionen in einem Bereich doppelt bezahlt machen (Amann et al. 2014). Schlussfolgerungen Luftverschmutzung stellt weltweit eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar und verursacht selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen eine Reihe von schwerwiegenden Gesundheitsschäden. Deshalb ist es wichtig, dass neben einer Absenkung von festen Grenzwerten auch die durchschnittliche Belastung der Bevölkerung abgesenkt wird. Der wirtschaftliche Nutzen einer besseren Luftqualität ist Berechnungen zu Folge erheblich höher als die Kosten für die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen. Diese Maßnahmen tragen außerdem zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Wir unterstützen entschieden die neuen ambitionierten Luftqualitätsleitlinien der WHO und empfehlen den politischen Entscheidungsträgern nachdrücklich, diese Luftqualitätsleitlinien als Leitfaden für umfassende und ehrgeizige Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt zu nutzen. Die gemeinsame Erklärung mit Pressekontakten und Quellen finden Sie hier

Ökologische Bewertung von Verkehrsarten

In der umweltpolitischen Diskussion sind ökologische Verkehrsartenvergleiche stark nachgefragt und werden für unterschiedlichste Zwecke verwendet. Aktuelle Umweltvergleiche oder -bilanzen bauen in der Regel auf Status quo-Betrachtungen auf und betrachten meist nur die Nutzungsphase und die vorgeschaltete Energiebereitstellung. Für viele Fragestellungen sind die bisher vorliegenden Datengrundlagen und Bewertungsansätze jedoch nicht ausreichend. Ziel dieser Studie war daher die Aktualisierung und Ergänzung wichtiger Kennzahlen und Vorgehensweisen für ökologische Verkehrsartenbilanzierungen und -vergleiche. Daher wurde in dieser Studie der gesamte Lebensweg der Fahrzeuge betrachtet. Dies erfolgt über die Lebenswegabschnitte der Nutzungsphase, der Energiebereitstellung (Kraftstoffe und Strom), der Fahrzeugherstellung/-wartung/-entsorgung sowie des Verkehrsinfrastrukturbaus/ -unterhalts und -betriebs. Dabei wurden alle relevanten Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser und Luft) sowie die zugehörigen Verkehrsmittel hinsichtlich der Wirkungskategorien Treibhausgasemissionen, Luftschadstoffe, Ressourcenverbrauch, Lärmemissionen, Verkehrsunfälle und externe Kosten ausgewertet. Veröffentlicht in Texte | 156/2020.

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