Das Projekt "ClimAccount - Human Rights Accountability of the EU and Austria for Climate Policies in Third Countries and their Possible Effects on Mitigation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Nicht nur der Klimawandel, sondern auch klimapolitische Maßnahmen, d. h. Maßnahmen zur Emissionsminderung und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, können negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben, wie beispielsweise das Recht auf Nahrung, Wasser oder Wohnung, politische Partizipation und Nicht-Diskriminierung, und können sogar zu Migration führen. Die betroffenen Personen mögen entweder als Teil einer Anpassungsmaßnahme umziehen (Migration als Anpassungsstrategie), als Ergebnis von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen (Umsiedlung oder Vertreibung), oder als individuelle Entscheidung, sich an sich verschlechternde Umwelt und Lebensbedingungen anzupassen, die von Klimapolitiken verursacht werden. Dennoch werden menschenrechtliche Überlegungen bei der Entwicklung von Klimapolitiken oft nicht systematisch berücksichtigt. Zudem haben Klimapolitiken in Entwicklungsländern oft eine internationale Dimension, da sie oft von Industrieländern unterstützt werden. Auch inländische Politiken von Industrieländern wie die Förderung von Agro-Kraftstoffen können durch Effekte in den Lieferketten negative Auswirkungen in anderen Ländern haben. Das Ziel des Projekts ist es, die komplexe Beziehung zwischen klimapolitischen Maßnahmen, Migration und Menschenrechten zu beleuchten und die menschenrechtliche Verantwortung (extraterritoriale Menschenrechtsverpflichtungen) von negativen Folgen klimapolitischer Maßnahmen des Landes Österreich und der EU insgesamt und zu analysieren. Das zentrale Element der Studie sind drei Fallstudien in Ländern, in denen Österreich und die EU klimapolitische Maßnahmen umsetzen. Mittels Feldforschung sollen menschenrechtliche Auswirkungen von Klimapolitiken auf EU-Ebene und von Österreich untersucht werden. Der Fokus liegt dabei auf dadurch ausgelöste Vertreibungen und anderen Wanderungsbewegungen. Auf dieser Grundlage werden extraterritoriale Menschenrechtsverpflichtungen von Österreich und der EU in diesen Fällen untersucht und politische Empfehlungen für politische Akteure entwickelt, wie menschenrechtliche Betrachtungen adäquat in Klimapolitiken integriert werden können, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu vermeiden. Das Projekt besteht aus den folgenden Arbeitspaketen (WP): - WP 1: Explorative Phase, Literatur- und Dokumentenrecherche - WP 2: Durchführung der Fallstudien - WP 3: Vergleichende Analyse der Resultate der Fallstudien, Entwurf von Empfehlungen - WP4: Publikationen, Dissemination - WP5: Projektmanagement