Auskünfte über Entsorgung gefährlicher Abfälle und Vollzugsfragen erhalten Sie von Ulf Berger Abfalleinstufung und Bauabfallüberwachung Bauabfall@senmvku.berlin.de Erlaubnis und Nummernerteilung für Beförderer/Sammler sowie Händler/Makler von gefährlichen Abfällen von Frau Kabelitz unter (0331) 2793-65 und Frau Schmidt unter (0331) 2793-62 Anzeigen nach § 53 KrWG von Frau Kabelitz unter (0331) 2793-65 und Frau Schmidt unter (0331) 2793-62 Grenzüberschreitende Abfallverbringung von Frau Fankhänel unter (0331) 2793-38 Entsorgungsfachbetriebe von Marion Fuchs unter (030) 9025-2220 und Christine Paulisch unter (030) 9025-2182 Altfahrzeugentsorgung von Frau Levermann unter (030) 9025-2157 und Herrn Schulte unter (030) 9025-2175 und Hausmüllentsorgung, Getrennthaltungspflichten, Anschluss- und Benutzungszwang von Dr. Claudia Schulze unter (030) 9025-2224 Verpackungsgesetz, Entsorgung über die Wertstofftonne, Glassammlung von Heike Busch unter (030) 9025-2219 Anzeigeverfahren gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Ina Schulze unter (030) 9025-2486 Annahmestellen für gewerbliche Abfälle von Ina Schulze unter (030) 9025-2486 Umweltfreundliche Beschaffung von Sebastian Schmidt unter (030) 9025-2485 Abfalldeponierung und Entsorgung von Fäkalschlämmen aus Haushalten von Ingrid Henze unter (030) 9025-2227 Weiterführende Informationen finden Sie im Themenbereich Kreislaufwirtschaft.
Anlage (zu § 3 Abs. 1) Handlungen bzw. Nutzungen II 1. Gewinnen von Rohstoffen und 1.1 sonstige Abgrabungen mit Freilegung des Grundwassers Gewinnen von Rohstoffen und 1.2 sonstige Abgrabungen ohne Freilegung des Grundwassers verboten verboten Errichten, Erweitern und Betreiben 1.3 von Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme 1.4 Untertagebergbau, Tunnelbau 1.5 Durchführen von Bohrungen III B verbotenverboten, wenn die Schutzfunktion der Deckschicht hierdurch wesentlich gemindert wird verboten, wenn Schutzfunktion der Deckschicht wesentlich gemindert oder reinigende Schicht freigelegt wird und keine ausreichende und dauerhafte Sicherung zum Schutz des Grundwassers vorgenommen werden kann verboten, ausgenommen Anlagen mit Sekundärkreislauf verboten verboten verboten verboten, ausgenommen Bohrungen für die öffentliche Wasserversorgung und deren Überwachung sowie zur Abwehr von Gefahren für das Grundwasser und Anlagen nach Nummer 1.3 verboten, sofern die Gefahr besteht, dass dabei das Grundwasser angeschnitten wird verboten 1.6 Durchführung von Sprengungen 2. III/III A Sachgebiet Bergbau, Erdaufschlüsse und unterirdische Lager Sachgebiet Kommunalwirtschaft, Industrie und Gewerbe Errichten, Betreiben und Erweitern von Betrieben und Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, 2.1 Behandeln, Verwenden und Umschlagen von radioaktiven Stoffen Errichten, Erweitern und Betrieb von Wärmekraftwerken Errichten, Erweitern und Betrieb von Transformatoren und 2.3 Stromleitungen mit flüssigen, wassergefährdenden Kühl- und Isoliermitteln verboten, ausgenommen für medizinische Anwendung und Mess-, Prüf- und Regeltechnik verboten verboten, soweit nicht gasbetrieben 2.2 verboten, ausgenommen oberirdische Aufstellung von Transformatoren verboten Errichten, Erweitern und Betrieb von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen und bergbaulichen 2.4 Rückständen, Biogasanlagen sowie die Errichtung und der Betrieb von Deponien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes1.) Errichten, Erweitern und Betrieb von Anlagen zur Behandlung oder 2.5 Lagerung von Schrott, Altfahrzeugen und Altreifen Errichten, Erweitern und Betrieb von 2.6 Friedhöfen Vergraben und Ablagern von 2.7 Tierkörpern und Tierkörperteilen Errichten, Erweitern und Betrieb von 2.8 Fahrzeugwaschanlagen Ausweisung und Erweiterung von Baugebieten einschließlich Gebiete 2.9 für Industrie und produzierendes Gewerbe Errichten und Betreiben von sonstigen baulichen Anlagen, 2.10 soweit sie nicht an anderer Stelle des Anhangs aufgeführt sind Errichten, Erweitern und Betrieb von 2.11 Rohrfernleitungen verboten verboten verboten zulässig verboten verboten verboten verboten, ausgenommen Baugebiete für Wohnbebauung verbotenbeschränkt zulässig, ausgenommen baugenehmigungsfreie Vorhaben nach BauO LSA2.) verbotenbeschränkt zulässig Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Anlage (zu § 3 Abs. 1) Handlungen bzw. Nutzungen II 3. III B Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Errichten und Betreiben von Anlagen zum Umgang mit 3.1 wassergefährdenden Stoffen einschließlich Windkraftanlagen Befördern wassergefährdender 3.2 Stoffe 3.3 III/III A Umgang mit wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen Sachgebiet Abwasser und Abwasseranlagen Einleiten oder Versickern von Abwasser in den Untergrund einschließlich Abwasserver- sickerung,- verrieselung und - 4.1 verregnung, ausgenommen nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser und Abwasser aus Kleinkläranlagen verboten verboten verboten verboten, ausgenommen alle oberirdischen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen der Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 oder mit einem maßgebenden Volumen von <= 100 m³ wassergefährdenden Stoffen der WGK 2 oder mit einem maßgebenden Volumen von <= 10 m³ wassergefährdenden Stoffen der WGK 3 und alle unterirdischen Anlagen mit einem maßgebenden Volumen von <= 1.000 m³ wassergefährdender Stoffe der WGK 1 oder mit einem maßgebenden Volumen von <= 10 m³ wassergefährdender Stoffe der WGK 2 oder mit einem maßgebenden Volumen von <= 1 m³ wassergefährdender Stoffe der WGK 3 verboten, ausgenommen auf Straßen, die nach RiStWag3.) ausgebaut und entwässert sind und Kleinstmengen für den Haushaltsbedarf verboten, ausgenommen Umgang mit Kleinstmengen für den Haushaltsbedarf 4. 4.2 Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen in den Untergrund Einleiten von Abwasser in oberirdische Gewässer, 4.3 ausgenommen Niederschlagswasser verbotenverboten, ausgenommen das großflächige Versickern des auf Straßen und Wegen anfallenden Niederschlagswassers über die belebte Bodenzone verbotenverboten, ausgenommen flächenhafte Versickerung von häuslichem oder kommunalem Abwasser aus Kleinkläranlagen, das mindestens mit einem Verfahren nach dem Stand der Technik behandelt wurde und wenn eine Ableitung zu aufnahmefähigen Fließgewässern nicht möglich ist verbotenverboten, verboten, ausgenommen Abwasser aus ausgenommen Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen, das Kleinkläranlagen, das mindestens mit mindestens mit einem Verfahren einem Verfahren nach dem Stand nach dem Stand der Technik der Technik behandelt wurde behandelt wurde verboten, ausgenommen Anlagen zum verboten, Herausleiten von Abwasser ausgenommen Entwässerungsanlagen, deren Dichtheit vor Inbetriebnahme vorhandener Anwesen, wenn die in und mindestens alle fünf Jahre durch Sichtprüfung und alle zehn Jahre SZ III genannten besonderen durch Druckprobe oder ein anderes gleichwertiges Verfahren überprüft wird. Anforderungen an die Dichtheit und deren Überprüfung eingehalten sind verboten, ausgenommen Anlagen, die die Errichten und Erweitern von Regen- Anforderungen an die verboten 4.5 und Mischwasserent- Niederschlagswasserbehandlung des lastungsbauwerken RdErl. des MLU vom 23.05.20134.) erfüllen verboten, Errichten und Erweitern von ausgenommen die Sanierung bestehender Abwasserbehandlungsanlagen Abwasserbehandlungsanlagen i.S. des Gewässerschutzes, Kleinkläranlagen in monolitischer Bauweise 4.6 verboten einschließlich Kleinkläranlagen, nach Nummern 4.2 und 4.3 und abflusslose Sammelgruben. wenn die abflusslosen Sammelgruben Dichtigkeit und die Standsicherheit sichergestellt sind Errichten und Erweitern von Kanalisationen einschl. Regen- und Mischwasserentlastungs- 4.4 bauwerken, Anlagen zum Durchleiten oder Herausleiten von Abwasser Sachgebiet Land- und 5. Forstwirtschaft sowie Erwerbsgartenbau Errichten oder Erweitern von ortsfesten baulichen Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, 5.1 Gülle und Silagesickersaft und Anlagen zum Lagern von Festmist und Silage Errichten oder Erweitern von Erdbecken, auch mit 5.2 Foliendichtung, für die Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern Errichten oder Erweitern von 5.3 Erdsilos zur Bereitung und Lagerung von Silage verboten beschränkt zulässig, ausgenommen sind Anlagen mit Leckerkennungseinrichtung oder oberirdische Anlagen mit doppelwandigem Behälter verboten verboten Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Anlage (zu § 3 Abs. 1) Handlungen bzw. Nutzungen II 5.4 Festmistaußenlagerungverboten Düngen mit Gülle, Jauche, Geflügelkot, Festmist, 5.5 Silagesickersaft und Festmistkompostverboten Lagern und Ausbringen von Klärschlamm, klärschlammhaltigen Düngemitteln, Fäkalschlamm, 5.6 Gärsubstraten aus Biogasanlagen bzw. Kompost aus zentralen Bioabfallanlagen Bau und Betrieb von Anlagen zum Lagern, Zwischenlagern und zum 5.7 Abfüllen fester und flüssiger mineralischer Düngemittel Ausbringen von mineralischen 5.8 Düngemitteln durch Agrarflugzeuge III/III A III B verboten, ausgenommen wenn die Bedingungen des KTBL-Positionspapieres, 1. überarbeitete Auflage Mai 20115.), eingehalten werden verboten, ausgenommen es wird eine jährliche einzelschlagbezogene Aufzeichnung über die Zu- und Abfuhr von Stickstoff und Phosphor erstellt und ausgewertet. Die Bewertung der Bilanzsalden hat schlagbezogen analog der Vorgaben der DüV6.) zu erfolgen. verbotenbeschränkt zulässig verbotenverboten, ausgenommen sind Anlagen gem. Nummer 3.1 verbotenzulässig Lagern und Anwenden von Pflanzenschutzmittelnverboten5.10 Kahlschlag und Waldrodungverboten5.11 Umbruch von Dauergrünland Feldanbau von Mais, Leguminosen, Hackfrüchten, Gemüse und 5.12 gewerblicher Obstbau sowie Sonderkulturen Beregnung landwirtschaftlich oder 5.13 erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen Bau und Betrieb gewerblicher Fischzucht- und –mastanlagen in 5.14 Teichen und Netzgehegehaltungen und Fütterung Bau und Betrieb von Anlagen zur 5.15 gewerblichen Wassergeflügelhaltung Errichten und Erweitern von 5.16 Stallanlagen sowie Tierhaltung in Freigehegen Errichtung und Erweiterung von 5.17 Viehfütterungs-, Tränk- und Melkständen Errichten und Erweitern von 5.18 Dämpfanlagen und Waschplätzen für Maschinen und Geräteverbotenverboten, ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel ohne W-Auflage und Anlagen, die nach VAwS LSA errichtet wurden. verboten, ausgenommen ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung beschränkt zulässig verbotenzulässig verbotenzulässig bis zu einer maximalen Bodenfeuchte von 80 v.H. verbotenzulässig verbotenzulässig verboten, ausgenommen Kleintierhaltung für die Eigenversorgungbeschränkt zulässig verbotenzulässig verbotenbeschränkt zulässig 5.9 5.19 Beweidung Neuanlage und Erweiterung von 5.20 Gartenbaubetrieben, Baumschulen und Kleingartenanlagen verboten ab einer Besatzstärke von einer Großvieheinheit je Hektar (GVE/ha) (Bedingung: Nachweisführung eines Weidetagebuches) verboten ab einer Besatzstärke von zwei GVE/ha (Bedingung: Nachweisführung eines Weidetagebuches) verboten ab einer Besatzstärke von 2,5 GVE/ha (Bedingung: Nachweisführung eines Weidetagebuches) beschränkt zulässig verboten Sachgebiet Gewässerunterhaltung und Hydromelioration Gewässerunterhaltung mit 6.1 chemischen Mitteln 6. 6.2 Ausbau von Gewässern Verletzung der Kolmationsschicht durch wasserbauliche Maßnahmen 6.3 an Vorflutern im Bereich von Uferfiltratfassungen Errichten und Erweitern von 6.4 Dränagen, Entwässerungsgräben und Schöpfwerken Sachgebiet Verkehrswesen Bau und Betrieb von Flugplätzen 7.1 und zugehörigen Anlagen verboten verboten, ausgenommen zur Verbesserung des ökologischen Zustandszulässig verbotenzulässig verboten verboten, wenn die Schutzfunktion der Deckschicht hierdurch wesentlich gemindert wird 7. verboten Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Das Projekt "Untersuchung einer Faekalschlammbehandlung und der Behandlung von Prozessabwaessern aus der Schlammbehandlung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von CUTEC-Institut GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Transitionswege zur Lösung der urbanen Abwasserproblematik indischer Städte unter Einbeziehung von Schlämmen aus Absetzgruben und Fäkalschlamm basierend auf ressourcenorientierten Systemen und Geschäftsmodellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Weimar, Bauhaus-Institut für zukunftsweisende Infrastruktursysteme, Professur für Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Wie nahezu überall auf der Welt sind in Indien Städte Treiber für wirtschaftliches Wachstum und das Land einer stetig wachsenden Urbanisierungs- und Modernisierungsrate unterworfen. Diese Entwicklung stellt betroffene Gebiete vor große Herausforderungen - Armut, eingeschränkter Zugang zu sauberem Trinkwasser und enorme Defizite in der Sanitärversorgung. Um hier Abhilfe zu leisten, wird häufig versucht, westliche Technologie bzw. Systeme nach westlichem Vorbild auf den indischen Kontext zu übertragen. Die Ergebnisse sind meist unzufriedenstellend, insbesondere in den Bereichen Betrieb und Management. In vielen Fällen wird zudem auf Klärgruben (septic tanks) zurückgegriffen, deren Überlauf in die Entwässerungssysteme einmündet und somit schwere Probleme in den aufnehmenden Gewässern verursachen. Auch der Umgang mit den anfallenden Fäkalschlämmen ist suboptimal. Verstärkt wird die Problematik durch die rasante Geschwindigkeit des Zuwachses, der städtebauliche Planungsinstrumente nur wenig entgegensetzen können, weshalb Ansiedlungen in der Peripherie häufig ungeplant entstehen. Insbesondere Sanitärsysteme, in ihrer derzeitigen Ausprägung unflexibel, ressourcenineffizient und kostenintensiv, bedürfen demnach eine Anpassung an die indischen Verhältnisse, um über Ressourcenorientierung und deren Einbindung in existente Infrastruktur und lokale Märkte, nachhaltige sanitäre Sicherheit zu erzielen. Neben den technischen Aspekten spielen somit strategische Ausrichtungen und entsprechende Geschäftsmodelle eine tragende Rolle bei der Lösung einer sehr komplexen Aufgabe. Im Fokus des Forschungsvorhabens stehen folgerichtig Transitionswege, die aufeinander aufbauende Schritte aufzeigen, um von einer unregelmäßigen Entsorgung zu einer ressourcenorientierten Behandlung organischer Stoffströme im urbanen Raum Indiens zu kommen.
Das Projekt "Teilvorhaben: Nachhaltigkeitsbewertung und Transferpotenziale" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH durchgeführt. Wie nahezu überall auf der Welt sind in Indien Städte Treiber für wirtschaftliches Wachstum und das Land einer stetig wachsenden Urbanisierungs- und Modernisierungsrate unterworfen. Diese Entwicklung stellt betroffene Gebiete vor große Herausforderungen - Armut, eingeschränkter Zugang zu sauberem Trinkwasser und enorme Defizite in der Sanitärversorgung. Um hier Abhilfe zu leisten, wird häufig versucht, westliche Technologie bzw. Systeme nach westlichem Vorbild auf den indischen Kontext zu übertragen. Die Ergebnisse sind meist unzufriedenstellend, insbesondere in den Bereichen Betrieb und Management. In vielen Fällen wird zudem auf Klärgruben (septic tanks) zurückgegriffen, deren Überlauf in die Entwässerungssysteme einmündet und somit schwere Probleme in den aufnehmenden Gewässern verursachen. Auch der Umgang mit den anfallenden Fäkalschlämmen ist suboptimal. Verstärkt wird die Problematik durch die rasante Geschwindigkeit des Zuwachses, der städtebauliche Planungsinstrumente nur wenig entgegensetzen können, weshalb Ansiedlungen in der Peripherie häufig ungeplant entstehen. Insbesondere Sanitärsysteme, in ihrer derzeitigen Ausprägung unflexibel, ressourcenineffizient und kostenintensiv, bedürfen demnach eine Anpassung an die indischen Verhältnisse, um über Ressourcenorientierung und deren Einbindung in existente Infrastruktur und lokale Märkte, nachhaltige sanitäre Sicherheit zu erzielen. Neben den technischen Aspekten spielen somit strategische Ausrichtungen und entsprechende Geschäftsmodelle eine tragende Rolle bei der Lösung einer sehr komplexen Aufgabe. Im Fokus des Forschungsvorhabens stehen folgerichtig Transitionswege, die aufeinander aufbauende Schritte aufzeigen, um von einer unregelmäßigen Entsorgung zu einer ressourcenorientierten Behandlung organischer Stoffströme im urbanen Raum Indiens zu kommen.
Das Projekt "Transitionswege zur Lösung der urbanen Abwasserproblematik unter Einbeziehung von Schlämmen aus Absetzgruben und Fäkalschlamm basierend auf ressourcenorientierten Systemen und Geschäftsmodellen - Teilvorhaben: Operativer Bedarf, wirtschaftliches Potential und Geschäftsmodelle für die Transition" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Aone Deutschland AG durchgeführt. Wie nahezu überall auf der Welt sind in Indien Städte Treiber für wirtschaftliches Wachstum und das Land einer stetig wachsenden Urbanisierungs- und Modernisierungsrate unterworfen. Diese Entwicklung stellt betroffene Gebiete vor große Herausforderungen - Armut, eingeschränkter Zugang zu sauberem Trinkwasser und enorme Defizite in der Sanitärversorgung. Um hier Abhilfe zu leisten, wird häufig versucht, westliche Technologie bzw. Systeme nach westlichem Vorbild auf den indischen Kontext zu übertragen. Die Ergebnisse sind meist unzufriedenstellend, insbesondere in den Bereichen Betrieb und Management. In vielen Fällen wird zudem auf Klärgruben (septic tanks) zurückgegriffen, deren Überlauf in die Entwässerungssysteme einmündet und somit schwere Probleme in den aufnehmenden Gewässern verursachen. Auch der Umgang mit den anfallenden Fäkalschlämmen ist suboptimal. Verstärkt wird die Problematik durch die rasante Geschwindigkeit des Zuwachses, der städtebauliche Planungsinstrumente nur wenig entgegensetzen können, weshalb Ansiedlungen in der Peripherie häufig ungeplant entstehen. Insbesondere Sanitärsysteme, in ihrer derzeitigen Ausprägung unflexibel, ressourcenineffizient und kostenintensiv, bedürfen demnach eine Anpassung an die indischen Verhältnisse, um über Ressourcenorientierung und deren Einbindung in existente Infrastruktur und lokale Märkte, nachhaltige sanitäre Sicherheit zu erzielen. Neben den technischen Aspekten spielen somit strategische Ausrichtungen und entsprechende Geschäftsmodelle eine tragende Rolle bei der Lösung einer sehr komplexen Aufgabe. Im Fokus des Forschungsvorhabens stehen folgerichtig Transitionswege, die aufeinander aufbauende Schritte aufzeigen, um von einer unregelmäßigen Entsorgung zu einer ressourcenorientierten Behandlung organischer Stoffströme im urbanen Raum Indiens zu kommen.
Das Projekt "Teilvorhaben: Technische Optionen, Implementierungsansätze und Übergangsstrategien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Weimar, Bauhaus-Institut für zukunftsweisende Infrastruktursysteme, Professur für Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Wie nahezu überall auf der Welt sind in Indien Städte Treiber für wirtschaftliches Wachstum und das Land einer stetig wachsenden Urbanisierungs- und Modernisierungsrate unterworfen. Diese Entwicklung stellt betroffene Gebiete vor große Herausforderungen - Armut, eingeschränkter Zugang zu sauberem Trinkwasser und enorme Defizite in der Sanitärversorgung. Um hier Abhilfe zu leisten, wird häufig versucht, westliche Technologie bzw. Systeme nach westlichem Vorbild auf den indischen Kontext zu übertragen. Die Ergebnisse sind meist unzufriedenstellend, insbesondere in den Bereichen Betrieb und Management. In vielen Fällen wird zudem auf Klärgruben (septic tanks) zurückgegriffen, deren Überlauf in die Entwässerungssysteme einmündet und somit schwere Probleme in den aufnehmenden Gewässern verursachen. Auch der Umgang mit den anfallenden Fäkalschlämmen ist suboptimal. Verstärkt wird die Problematik durch die rasante Geschwindigkeit des Zuwachses, der städtebauliche Planungsinstrumente nur wenig entgegensetzen können, weshalb Ansiedlungen in der Peripherie häufig ungeplant entstehen. Insbesondere Sanitärsysteme, in ihrer derzeitigen Ausprägung unflexibel, ressourcenineffizient und kostenintensiv, bedürfen demnach eine Anpassung an die indischen Verhältnisse, um über Ressourcenorientierung und deren Einbindung in existente Infrastruktur und lokale Märkte, nachhaltige sanitäre Sicherheit zu erzielen. Neben den technischen Aspekten spielen somit strategische Ausrichtungen und entsprechende Geschäftsmodelle eine tragende Rolle bei der Lösung einer sehr komplexen Aufgabe. Im Fokus des Forschungsvorhabens stehen folgerichtig Transitionswege, die aufeinander aufbauende Schritte aufzeigen, um von einer unregelmäßigen Entsorgung zu einer ressourcenorientierten Behandlung organischer Stoffströme im urbanen Raum Indiens zu kommen.
Das Projekt "IBÖ-3: Entwicklung und Evaluierung einer mobilen Demonstrationsanlage für die dezentrale Verwertung von Fäkalschlamm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umweltmikrobiologie durchgeführt. Menschliche Fäkalien stellen einen nahezu ungenutzten Reststoff dar. Gegenwärtig werden diese unter verhältnismäßig hohem Einsatz von Energie und Trinkwasser entsorgt. In Industrieländern wie Deutschland stellt die Entsorgung und Verwertung von menschlichen Fäkalien vor allem dann eine große Herausforderung dar, wenn kein oder nur ein unzureichender Anschluss an ein zentrales Abwassernetz besteht, und insbesondere wenn die Fäkalien nur temporär und in stark variierenden Mengen anfallen, z. B. auf Festivals, Campingplätzen und Großbaustellen. Ziel des Projektes BioFAVOR II ist die Schaffung einer technischen und ökonomischen Lösung zur direkten dezentralen Entsorgung von Fäkalien und die gleichzeitige Nutzbarmachung der Fäkalien für eine bio-basierte Wirtschaft. Im Rahmen des Ideenwettbewerbs 'Neue Produkte für die Bioökonomie' soll, aufbauend auf konzeptionellen Entwicklungen und Evaluierungen aus der vorrangegangen Sondierungsphase, die technische Machbarkeit und Marktrelevanz eines neuartigen, dezentralen, einfach skalierbaren Konzeptes zur Entsorgung und Aufwertung von Fäkalien gezeigt werden.
Das Projekt "Teilprojekt 17: Entwicklung und Umsetzung angepasster Technologien zur Abwasser- und Abfallbehandlung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Huber SE Maschinen- und Anlagenbau durchgeführt. Ausgangssituation: In vielen Teilen der Welt und auch in Indonesien, wo keine flächendeckende Kanalisation vorhanden ist, erfolgt die Entsorgung des häuslichen Abwassers größtenteils in einfachen, abflusslosen Sammelgruben, so genannten Septic Tanks. Eine ordnungsgemäße Entsorgung der darin angesammelten Fäkalschlämme ist in solchen Ländern nur selten sichergestellt. Zum größten Teil gelangen diese Schlämme unkontrolliert und in der Regel unbehandelt in Gewässer, auf unbenutzte Landflächen oder in die Landwirtschaft. Dies führt sowohl zu einer deutlichen Belastung der Umwelt mit Schmutzstoffen als auch zu einem erhöhten Risiko der Verbreitung von Krankheiten. Eine weitere Herausforderung für diese Länder stellt die umweltgerechte Entsorgung von Siedlungsabfällen dar. Ein Großteil des Siedlungsabfalls landet auf illegalen Deponien oder wird verbrannt, während die lokale Müllabfuhr nur einen geringen Teil des Abfalls erfasst. Diese unkontrollierten Entsorgungsmethoden führen meist zu einer starken Umweltbelastung und gesundheitlichen Schäden für die Anwohner. Huber Research: Eine viel versprechende Lösung der Abfall- und Fäkalschlammproblematik in Indonesien ist die gemeinsame Behandlung von Fäkalschlamm und Bioabfällen in semizentralen Anlagen. Für die Behandlung in den semizentralen Anlagen kommen grundsätzlich zwei Methoden in Frage, die Co-Kompostierung und die Co-Vergärung von Fäkalschlamm und Bioabfällen. Das Ziel beider Behandlungsmethoden ist die Bereitstellung von Behandlungsprodukten, welche als Kompost bzw. als Flüssigdünger in der Landwirtschaft verwendet werden können. Im Rahmen des Projekts beabsichtigt die Hans Huber AG, die Maschinentechnik für die mechanische Vorbehandlung des Fäkalschlamms weiter zu entwickeln und an die spezifischen Anforderungen von tropischen Ländern anzupassen. Darüber hinaus wird sie die Behandlungsstufen für die statische Eindickung des Fäkalschlamms sowie die thermophile Co-Vergärung mit Bioabfällen weiterentwickeln. Ziel ist, vergleichbare Untersuchungen unter unterschiedlichen Randbedingungen und Klimazonen durchzuführen und dabei die Prozessführung an die spezifischen Gegebenheiten anzupassen, um stets eine hohe Leistung des Systems zu gewährleisten.
Das Projekt "Phase II Implementierung von IWRM Elementen im Kharaa-Einzugsgebiet - Themenmodul 'Integrale Siedlungswasserwirtschaft'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PASSAVANT Energy & Environment GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhaben ist es, eine Versuchsanlage zur gemeinsamen anaeroben Stabilisierung verschiedener Substrate (Überschusschlamm und Fäkalschlamm) zu planen, zu konzipieren, zu konstruieren, zu bauen und zu optimieren und daraus Erkenntnisse für die Planung und den Betrieb anaerober Stabilisierungsanlagen insbesondere unter erheblich erschwerten Bedingungen im Winter bei diskontinuierlichem Betrieb, wie in der Mongolei, zu gewinnen. Planung, Konzeption, Konstruktion und Bau der Versuchsanlage/ Transport der Versuchsanlagen zum Einsatzort/ Inbetriebnahme der Versuchsanlage/ Unterstützung bei der Auswertung der Versuchsergebnisse
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