Das Projekt "Die Landesplanungsgesetze im Vergleich - eine Bilanz nach acht Jahren ROG 1998" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Die Frist zur landesgesetzlichen Umsetzung der Rahmenvorschriften des am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Raumordnungsgesetzes ist am 31.12.2001 abgelaufen. Die Verpflichtung zur Umsetzung der durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau geänderten rahmenrechtlichen Vorgaben war bis zum 31.12.2006 zu erfüllen. Diese Pflichten bestehen aufgrund der Übergangsvorschrift in Art.125 b Abs.1 GG auch nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform fort. Dennoch zeigt ein Blick in die Landesgesetze, dass der Stand der Umsetzung in den Bundesländern ebenso unterschiedlich ist wie das Verständnis einiger Vorschriften. Die Untersuchung liefert erstmals eine systematische und vergleichende Darstellung der Umsetzung des Rahmenrechts in den einzelnen Bundesländern. Sie stellt für jede rahmenrechtliche Neuregelung zunächst die wesentlichen Anforderungen an eine landesgesetzliche Umsetzung dar und geht dann auf Art und Umfang der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern ein. Dies ermöglicht nicht nur eine Betrachtung des bundesweiten Umsetzungsstandes in seiner Gesamtheit, sondern auch eine konkrete Beurteilung der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern.
Das Projekt "Naturschutzrecht nach der Föderalismusreform: BNatSchG-Novelle auf der neuen Kompetenzgrundlage Art. 74 GG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Fachrichtung Stadtplanung, Fachgebiet Politik und Recht räumlicher Entwicklung im europäischen Kontext durchgeführt.
Das Projekt "Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Raumplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Durch die Föderalismusreform sind weit reichende Änderungen des Grundgesetzes insbesondere im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen vorgenommen worden: Beispielsweise ist die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes für die Raumordnung weggefallen; stattdessen wurde diese Gesetzgebungskompetenz der konkurrierenden Gesetzgebung zugewiesen und den Ländern eine Kompetenz zur Abweichung von der Bundesregelung eingeräumt. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass der Bund die Einrichtung und das Verfahren von Landesbehörden grundsätzlich ohne Zustimmung des Bundesrates regeln darf. Als Kompensation haben die Bundesländer auch in diesem Bereich eine Gesetzgebungskompetenz zur Abweichung bekommen. Eine weitere Neuerung ist, dass der Bund den Gemeinden keine Aufgaben mehr per Gesetz übertragen darf. Wegen dieser vielfältigen Änderungen soll untersucht werden, welche Auswirkungen die Föderalismusreform im Einzelnen auf die Gesetzgebung von Bund und Ländern im Bereich der Raumplanung besitzt.
Das Projekt "Teilprojekt der Universität Rostock" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht durchgeführt. Im Modul 1 werden die geänderten Rahmenbedingungen durch die Föderalismusreform im Vordergrund stehen. Es werden Eckpunkte für die Nationale Strategie eruiert und praxisorientierte Empfehlungen für die Ausgestaltung eines deutschen IKZM gegeben. Für das Modul 2 wird das OSU eine zielorientierte, geeignete Lösung für die von den Projektpartnern gewonnenen Erkenntnisse für das Untersuchungsgebiet im europarechtlich geprägten Kontext nach Darstellung des Rechtsrahmens präsentieren. Die Vorgehensweise erfolgt durch die Anwendung juristischer Methoden. Es werden Darstellungen zu verschiedenen Rechtsthemen gefertigt unter gleichzeitiger Auslegung sowie Aufzeigen von Problemfeldern. Darüber hinaus wird für die von den Verbundpartnern ermittelte naturwissenschaftliche Strategie eine juristisch-praktikable und durchsetzungsfähige Lösung nach Erörterung der wichtigsten Lösungsvarianten ermittelt. Die gutachterlichen Berichte sind aus nationaler Sicht von besonderer Bedeutung und werden für die Nationale Strategie zum IKZM Beachtung finden können. Die teilweise abstrakten Ausführungen zum Modul 2 werden auf den europäischen Rechtsraum und andere Medien übertragbar sein und damit Umkehrschlüsse erlauben.
Das Projekt "Die Föderalismusreform und ihre Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Forschungsstelle Umweltrecht durchgeführt. Kritische Begleitung des Gesetzesvorhabens und Würdigung des Gesetzesentwurfs sowie der tatsächlichen Reform.
Das Projekt "Eingriffsregelung und Landschaftsplanung im Bundesnaturschutzgesetz nach der Föderalismusreform" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Lehrstuhl Landschaftsökologie und Landschaftsplanung durchgeführt. Mit der am 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform und der damit zusammenhängenden Überführung der bisherigen Rahmengesetzgebung im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege in die konkurrierende Gesetzgebung ergibt sich eine neue Regelungskompetenz des Bundes. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode vollständig novellieren. Das Forschungsvorhaben dient der fachlichen Vorbereitung dieser Novelle in den Bereichen Eingriffsregelung und Landschaftsplanung. Kernelemente sind die Analyse der bisherigen Landesnaturschutzgesetze, die Auswertung der Fachdiskussion sowie der Entwurf von verschiedenen Varianten einer künftigen bundesrechtlichen Vollregelung.
Das Projekt "Naturschutz- und Jagdrecht nach der Föderalismusreform" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Stefan Möckel durchgeführt.
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Bund | 7 |
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Deutsch | 7 |
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Keine | 7 |
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Lebewesen & Lebensräume | 2 |
Mensch & Umwelt | 7 |
Wasser | 1 |
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