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Model Output Statistics for Köhn (A473)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

UVP- Vorprüfungsergebnis Erhöhung der jährlichen Gewinnungsmenge von Seesand aus dem Bewilligungsfeld Westerland III / Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein

Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein plant die Erhöhung der jährlichen Gewinnungsmenge von Seesand aus dem Bewilligungsfeld Westerland III von bisher genehmigten 1,4 Mio. m³/a auf zukünftig 3,0 Mio. m³/a. Die genehmigte gesamte Gewinnungsmenge von voraussichtlich ca. 100 Mio. m³ (ca. 10 Mio. m³ pro Teilfläche) erhöht sich nicht. Der erhöhte Bedarf an Seesand entsteht durch veränderte Bedingungen (erhöhte Wasserstände, die zu Erosionsvorgängen führen), die zu einer Zunahme an Sandersatzmaßnahmen an den Küsten von Sylt und Föhr, möglicherweise auch der anderen Inseln und Halligen sowie für Deichverstärkungsmaßnahmen führen. Das Bewilligungsfeld liegt in deutschen Hoheitsgewässern im Schleswig-Holsteinischen Küstenmeer ca. 5 km westlich der Insel Sylt in Wassertiefen zwischen 12 m und 15 m mit einer Ausdehnung von 5 x 11 km. Die Erhöhung der jährlichen Gewinnungsmenge findet innerhalb der festgesetzten Abgrenzungen des Bewilligungsfeldes Westerland III statt. Die Erhöhung der jährlichen Gewinnungsmenge stellt eine Änderung des planfestgestellten Vorhabens „Gewinnung von Seesand aus dem Bewilligungsfeld Westerland III (Planfeststellungsbeschluss vom 11.02.2010, Zulassung der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 23.10.2012) dar. Für diese Änderung ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 1 UVPG erforderlich. Dazu hat der Vorhabenträger Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.

Aufstellen von insgesamt 13 Strandmüllboxen auf der Insel Föhr

Kurzbeschreibung Ermöglicht wird die Aufstellung der Boxen durch Spenden von Föhrer Organisationen sowie einer Privatperson und durch das Engagement von Föhrer Gemeinden, die sich um die Entsorgung des gesammelten Strandmülls kümmern und die Boxen aufgebaut haben. Ergebnisse Siehe Website

Elektrische und magnetische Felder

Elektrische und magnetische Felder Elektrische Energie wird über Leitungen transportiert und durch Geräte genutzt. Elektrische Felder entstehen um Geräte und Leitungen, sobald eine elektrische Spannung anliegt. Magnetfelder entstehen um Geräte und Leitungen, sobald ein elektrischer Strom fließt. Im Alltag erzeugen elektrische Geräte und Leitungen elektrische und magnetische Felder. Mit zunehmendem Abstand werden die Felder schnell schwächer. Durch Ladungen hervorgerufenes elektrisches Feld Wenn Strom fließt, erzeugen elektrische Geräte und Leitungen zwei Arten von Feldern: elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld entsteht, sobald an einem Gerät oder einer Stromleitung eine Spannung anliegt. Die Spannung ist die Voraussetzung dafür, dass elektrischer Strom fließen kann, wenn ein Gerät eingeschaltet wird. Wenn Strom fließt, entsteht zusätzlich ein Magnetfeld . Daher sind elektrische Geräte und Leitungen, in denen Strom fließt, von elektrischen und magnetischen Feldern umgeben. Niederfrequente elektrische und magnetische Felder Für die Stromversorgung wird in der Regel Wechselstrom verwendet. In Deutschland hat er eine Frequenz von 50 Hertz ( Hz ). Dies bedeutet, dass der Strom 100 Mal pro Sekunde seine Richtung ändert. Auch die elektrischen und magnetischen Felder ändern ihre Richtung genauso oft wie der Strom. Die Frequenz von 50 Hertz liegt im unteren Bereich des elektromagnetischen Spektrums. Deshalb heißen diese Felder "niederfrequent". Durch Strom hervorgerufenes magnetisches Feld Feldstärken und Maßeinheiten Die Stärke des elektrischen Feldes steigt mit der Spannung, die an der Leitung anliegt. Maßeinheit für die Spannung ist das Volt ( V ). Die elektrische Feldstärke wird in Volt pro Meter ( V/m ) angegeben. Die Stärke des Magnetfeldes um eine elektrische Leitung hängt davon ab, wie stark der Strom ist, der fließt. Die Stromstärke wird in Ampere (A) und die Magnetfeldstärke in Ampere pro Meter ( A/m ) gemessen. Für den Strahlenschutz ist die magnetische Flussdichte relevant. Das Erzeugen elektrischer Ströme in leitfähigen Körpern hängt direkt mit dieser Größe zusammen. Sie ist rechnerisch mit der Magnetfeldstärke verknüpft. Die Maßeinheit ist Tesla ( T ) beziehungsweise Mikrotesla ( µT ). Ein Mikrotesla ist ein Millionstel Tesla (0,000001 T ). Begriffe und Maßeinheiten Elektrische Feldstärke Magnetisches Feld Feldstärke Flussdichte Maßeinheit Volt pro Meter ( V/m ) Kilovolt pro Meter (kV/m), 1 kV/m = 1.000 V/m Ampere pro Meter ( A/m ) 1 Tesla = 1 Voltsekunde pro Quadratmeter (1 T = 1 Vs/m 2 ) Mikrotesla ( µT ), 1 µT = 0,000001 T Elektrische und magnetische Felder im Alltag In der Nähe von elektrischen Haushaltsgeräten und Leitungen sind die elektrischen Feldstärken und magnetischen Flussdichten meist gering. Bei manchen Geräten sind höhere magnetische Flussdichten möglich, allerdings meist nur sehr nahe an den Geräteoberflächen (zum Beispiel Geräte mit einer sehr hohen Stromaufnahme wie Staubsauger oder Föne). Je weiter man sich entfernt, desto schwächer werden die elektrischen und magnetischen Felder . Die Exposition der Bevölkerung mit niederfrequenten Feldern ist daher normalerweise niedrig. Dies gilt auch für Personen, die in der Nähe einer Hochspannungsleitung wohnen. Abstand und Abschirmung Grundsätzlich verringern sich die Feldstärken mit der Entfernung von den Feldquellen. Elektrische Felder werden darüber hinaus zum Beispiel durch übliche Baustoffe für Gebäude bereits gut abgeschirmt. Im Gegensatz dazu lassen sich Magnetfelder nur mit relativ großem Aufwand abschirmen. Stand: 28.02.2025

Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer - Schutzzonen 1 und 2 des Nationalparks (Zonierung, LKN.SH - NPV)

Mit diesem Datensatz wird die Zonierung des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ bereitgestellt. Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind. Schutzzone 1 darf u.a. nicht betreten werden und beinhaltet ein nutzungsfreies Gebiet zwischen Sylt und Föhr. Schutzzone 2 darf eingeschränkt genutzt werden. Die Einteilung des Nationalparks in diese zwei Schutzzonen wird durch § 4 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999 zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.1.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)). Die dynamische Anpassung der Schutzzonen in den Kartendarstellungen ist aufgrund der sog. Schutzzonen-Verordnung möglich (Schutzzonenverordnung Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – SchutzzonenVO vom 4. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. v. 21.12.2017, S. 556)). Download der Gesetzestexte s. unten. Für eine Darstellung des Nationalpark-Gebietes ohne die Differenzierung nach Schutzzonen wird ein weiterer Datensatz mit der Lage der Außengrenzen zur Verfügung gestellt: Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Außengrenzen des Nationalparks (LKN.SH - NPV) Objekt-ID: CF2A1A52-EC3B-4837-91E3-DDC6A8CD84FA. Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus einem Gesamtdatensatz: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee).

Elektrische und elektronische Geräte richtig entsorgen Warum ist das wichtig? Was sind Elektro(nik)-Altgeräte? Wie werden die Geräte richtig entsorgt? Wussten Sie schon? Abfall vermeiden Straßensammlungen sind illegal Bitte ohne Batterie Datenschutz geht alle an Niemals in die Tonne

Für die Herstellung der Geräte werden große Mengen von Energie und Rohstoffen gebraucht. Moderne Geräte enthalten eine Vielzahl an unterschiedlichen Stoffen, einige davon stammen aus Konfliktregionen, einige sind umwelt- und/oder gesundheitsschädlich. In Deutschland werden jedes Jahr rund 2 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft. Etwa die gleiche Menge fällt jedes Jahr als Elektroschrott an, aber nur rund 800.000 Tonnen davon werden korrekt entsorgt – weniger als die Hälfte. Viele Geräte landen bei illegalen Schrottsammlungen in Ländern mit niedrigen Umweltstandards. Zu Elektro(nik)geräten zählen vereinfacht gesagt alle Dinge, die mit elektrischer Energie betrieben werden, z. B.: Haushaltsgeräte (Föhn, Kühlschrank) IT- und Telekommunikationsgeräte (PC, Telefon, Steckernetzteile) Lampen Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte (Spielkonsolen, E-Bikes) Altgeräte werden bei öffentlich-rechtlichen Entsorgern (z. B. an Wertstoffhöfen) kostenlos angenommen. Einige öffentlich-rechtliche Entsorger bieten auch die Abholung von großen Geräten und/oder die Entsorgung am Schadstoffmobil an. Große Händler (z. B. Elektrofachmärkte, Baumärkte, Online-Händler, ab dem 01.07.2022 aber auch Lebensmittelmärkte und Discounter, die Geräte anbieten) müssen Altgeräte zurücknehmen: große Geräte beim Kauf eines Neugerätes, kleine Geräte unter 25 cm grundsätzlich. Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Kaufen Sie langlebige Geräte, die Sie wirklich brauchen und lange nutzen. Geht ein Gerät kaputt, muss das nicht das Ende sein: Informieren Sie sich über Reparaturmöglichkeiten, zum Beispiel unter: www.reparatur-initiativen.de Geben Sie funktionstüchtige Geräte, die Sie nicht mehr nutzen, in vertrauenswürdige Hände ab – an Freunde, Bekannte oder ein Sozialkaufhaus. Verwertungsmöglichkeiten für Ihr Handy finden Sie unter: www.handysammelcenter.de Ist ein Gerät endgültig nicht mehr zu gebrauchen, entsorgen Sie es bitte richtig! So leisten Sie einen Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung. Nutzen Sie für die Entsorgung Ihrer Altgeräte ausschließlich die Angebote des öffentlich-rechtlichen Entsorgers oder die Rücknahme im Handel. Sowohl die Sammlung per Postwurfzettel als auch die Mitnahme von Geräten, die zur Abholung bereitgestellt wurden, ist nicht gestattet. Entfernen Sie vor der Entsorgung herausnehmbare Batterien und Akkus. Die Energiespeicher werden separat am Wertstoffhof, Schadstoffmobil oder im Handel gesammelt. Achten Sie darauf, Ihre persönlichen Daten von Festplatten und Ähnlichem zu löschen, bevor Sie diese entsorgen. Auch kleine Elektro- oder Elektronik-Altgeräte gehören nicht in die heimischen Abfalltonnen. Hierdurch gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Stand: 20.02.2020

Elektroaltgeräte richtig entsorgen: Sie gehören nicht in den Hausmüll - Am 14. Oktober ist „International E-Waste Day“

Jährlich fallen in Deutschland etwa zwei Millionen Tonnen Elektroaltgeräte an. Aber nur knapp die Hälfte davon wird ordnungsgemäß gesammelt oder umweltgerecht recycelt und entsorgt. Viele der ausgedienten Altgeräte schaffen es also leider nicht bis zum korrekten Entsorgungsweg. Eher liegen sie vergessen in Schubladen, lagern in Garagen. Kleinere Geräte landen sogar zum Teil fälschlicherweise in der Restmülltonne. Demgegenüber ist der Absatz von Elektro- und Elektronikgeräten in den vergangenen Jahren stark gestiegen und die Tendenz zur Entwicklung von immer neuen Geräten mit kürzerer Lebensdauer nimmt weiter zu. Entsprechend steigt das Aufkommen an ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräten weiter an. Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Gold, aber auch Schadstoffe, die zum Schutz von Mensch und Umwelt ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Deshalb gehört Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern muss getrennt erfasst werden. In Berlin können Bürgerinnen und Bürger ausgediente Elektrogeräte kostenlos auf den 14 Recyclinghöfen der BSR oder im Rahmen der BSR-Kieztage abgeben. Auch im Handel ist eine kostenfreie Rückgabe möglich, wenn die Verkaufsfläche für Elektrogeräte größer als 400 Quadratmeter ist. Im Lebensmittelhandel (Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte) muss die Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter betragen und es müssen mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte angeboten werden. Hier dürfen kleine Altgeräte (z. B. Fön, Toaster, Telefon) mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimeter in haushaltüblicher Menge (fünf Stück) abgegeben werden. Bei größeren Altgeräten (z. B. Waschmaschine oder Fernseher) ist die Rückgabe im Handel nur bei einem gleichzeitigen Neukauf eines Geräts der gleichen Art möglich. Um die Lebensdauer von Produkten im Sinne des Ressourcenschutzes zu verlängern, sollte vor dem Entsorgen allerdings geprüft werden, ob sich vielleicht eher eine Reparatur lohnt. Falls sich ein Gerät nicht mehr reparieren lässt und ersetzt werden muss, ist der Kauf eines Gebrauchtgerätes eine nachhaltige Option. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt engagiert sich im Rahmen ihrer Re-Use Berlin Initiative seit 2018 für die Wiederverwendung von Gebrauchtwaren in der Stadt und arbeitet mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern zusammen. Der „International E-Waste Day“ wurde vom WEEE Forum 2018 ins Leben gerufen um die Öffentlichkeit für den richtigen Umgang – der getrennten Erfassung und dem umweltgerechten Recycling – mit Elektro-Schrott zu sensibilisieren. Weitere Informationen: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/privathaushalte/elektroaltgeraete/ https://weee-forum.org/iewd-about/ Informationen zu Reparaturmöglichkeiten in Berlin: www.reparieren.berlin Aktuelle Karte aller Re-Use Zentren in Berlin: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/projekte/re-use-berlin/initiative/ www.berlin.de/re-use Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten in Berlin: https://e-schrott-entsorgen.org/ www.bsr.de/kieztag www.bsr.de/elektrogeraete (https://www.bsr.de/elektrogeraete-20292.php)

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 1518 Flensburg

Auf Blatt Flensburg ist der südliche Teil der Halbinsel Jütland abgebildet. Während im Westen die Nordsee mit dem Nordfriesischen Wattenmeer, den Halligen und den Nordseeinseln Amrun, Föhr, Sylt und Rømø erfasst ist, wird am Ostrand der Karte die Ostseeküste mit Eckernförder und Flensburger Bucht sowie der dänischen Insel Als dargestellt. Im Kartenblatt sind neben den Oberflächensedimenten des Festlandes auch die Ablagerungen des rezenten Meeresbodens, des Hallig- und Strandbereichs sowie der Watt- und Marschgebiete erfasst und detailliert untergliedert. Auf die marin-litoralen Faziesbereiche entfallen allein 51 der insgesamt 85 Holozän-Einheiten der Legende. Auf dem Festland treten die holozänen Ablagerungen hinter den pleistozänen Sedimenten der Weichsel- und Saale-Kaltzeit zurück. Sie finden sich nur vereinzelt in den Flussniederungen und Senken (hauptsächlich Moorbildungen). Zu den glazialen Sedimenten, die den Festlandsbereich dominieren, zählen: Geschiebelehm der Grundmoränen, glazifluviatile Sande und Schotter, glazilimnische Beckenschluffe und Flugsande. Dabei lassen sich von Ost nach West Unterschiede in der Sedimentverteilung feststellen. Während im östlichen Teil Jütlands Geschiebelehm der weichselkaltzeitlichen Grundmoräne dominiert, werden im zentralen Teil weite Flächen von weichselkaltzeitlichen Sandern eingenommen. Im Westen Jütlands sind dann vermehrt auch Saale-kaltzeitliche Ablagerungen zu finden. Aufgrund der Geschlossenheit der quartären Deckschicht treten ältere Schichten des präquartären Untergrundes kaum zu Tage. Pliozäner Sand und miozäner Ton sind in regional eng begrenzten Vorkommen nur auf Sylt anstehend. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewähren drei Profilschnitte zusätzliche Einblicke in den geologischen Bau des Untergrundes. Das längste Profil beginnt am Nordzipfel der Insel Sylt und kreuzt in südöstliche Richtung die Halbinsel Jütland. Die beiden kürzeren Profilschnitte queren den westlichen Teil Jütlands von Nord nach Süd bzw. von Nordwest nach Südost. In allen drei Profilen wird die Mobilität der Zechstein-Salze im Untergrund deutlich - angeschnitten sind die Salzstöcke von Sieverstedt, Süderbrarup, Waabs-Nord und Süderstapel.

7. Föhr - Süd

7. Föhr - Süd Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) 54°40,715'N, 8°32,588'E 54°40,704'N, 8°32,677'E 54°40,696'N, 8°32,724'E 54°40,690'N, 8°32,785'E 54°40,690'N, 8°32,872'E 54°40,686'N, 8°32,945'E 54°40,681'N, 8°33,015'E 54°40,691'N, 8°33,078'E 54°40,689'N, 8°33,176'E 54°40,681'N, 8°33,259'E 54°40,682'N, 8°33,362'E 54°40,674'N, 8°33,454'E 54°40,663'N, 8°33,549'E 54°40,691'N, 8°33,582'E 54°40,693'N, 8°33,655'E 54°40,687'N, 8°33,721'E 54°40,692'N, 8°33,790'E 54°40,707'N, 8°33,864'E 54°40,723'N, 8°33,937'E 54°40,756'N, 8°33,010'E 54°40,790'N, 8°34,071'E 54°40,793'N, 8°34,077'E Stand: 28. April 2023

5. Föhr - Ost

5. Föhr - Ost Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) 54°41,718'N, 8°34,673'E 54°41,725'N, 8°34,670'E 54°41,753'N, 8°34,657'E 54°41,798'N, 8°34,633'E 54°41,843'N, 8°34,619'E 54°41,877'N, 8°34,607'E 54°41,918'N, 8°34,595'E 54°41,954'N, 8°34,584'E 54°41,986'N, 8°34,583'E 54°42,041'N, 8°34,603'E 54°42,091'N, 8°34,629'E 54°42,140'N, 8°34,667'E 54°42,169'N, 8°34,698'E 54°41,207'N, 8°34,743'E 54°42,243'N, 8°34,790'E 54°42,285'N, 8°34,826'E 54°42,322'N, 8°34,849'E 54°42,367'N, 8°34,877'E 54°42,409'N, 8°34,899'E 54°42,446'N, 8°34,919'E 54°42,493'N, 8°34,925'E 54°42,551'N, 8°34,960'E 54°42,581'N, 8°34,973'E 54°42,626'N, 8°34,989'E 54°42,660'N, 8°35,001'E 54°42,689'N, 8°35,029'E 54°42,740'N, 8°35,094'E 54°42,757'N, 8°35,125'E 54°42,781'N, 8°35,202'E 54°42,794'N, 8°35,258'E 54°42,805'N, 8°35,300'E 54°42,817'N, 8°35,348'E 54°42,839'N, 8°35,412'E 54°42,861'N, 8°35,469'E 54°42,880'N, 8°35,513'E 54°42,897'N, 8°35,560'E 54°42,928'N, 8°35,636'E 54°42,950'N, 8°35,682'E 54°42,970'N, 8°35,745'E 54°43,004'N, 8°35,805'E 54°43,052'N, 8°35,895'E 54°43,091'N, 8°35,912'E 54°43,116'N, 8°35,905'E 54°43,118'N, 8°36,562'E 54°42,960'N, 8°36,529'E 54°42,728'N, 8°36,471'E 54°42,707'N, 8°36,438'E 54°42,702'N, 8°36,430'E 54°42,696'N, 8°36,420'E 54°42,689'N, 8°36,408'E 54°42,685'N, 8°36,401'E 54°42,650'N, 8°36,339'E 54°42,645'N, 8°36,330'E 54°42,638'N, 8°36,316'E 54°42,629'N, 8°36,298'E 54°42,625'N, 8°36,289'E 54°42,619'N, 8°36,277'E 54°42,615'N, 8°36,269'E 54°42,609'N, 8°36,255'E 54°42,605'N, 8°36,246'E 54°42,600'N, 8°36,233'E 54°42,596'N, 8°36,224'E 54°42,590'N, 8°36,210'E 54°42,586'N, 8°36,199'E 54°42,537'N, 8°36,067'E 54°42,532'N, 8°36,051'E 54°42,528'N, 8°36,042'E 54°42,520'N, 8°36,025'E 54°42,516'N, 8°36,017'E 54°42,511'N, 8°36,005'E 54°42,507'N, 8°35,997'E 54°42,501'N, 8°35,984'E 54°42,497'N, 8°35,974'E 54°42,491'N, 8°35,960'E 54°42,487'N, 8°35,950'E 54°42,481'N, 8°35,935'E 54°42,477'N, 8°35,926'E 54°42,472'N, 8°35,911'E 54°42,468'N, 8°35,901'E 54°42,436'N, 8°35,886'E 54°42,459'N, 8°35,872'E 54°42,450'N, 8°35,845'E 54°42,445'N, 8°35,830'E 54°42,421'N, 8°35,766'E 54°42,329'N, 8°35,697'E 54°42,290'N, 8°35,677'E 54°42,238'N, 8°35,653'E 54°42,231'N, 8°35,650'E 54°42,222'N, 8°35,645'E 54°42,215'N, 8°35,642'E 54°42,206'N, 8°35,637'E 54°42,200'N, 8°35,633'E 54°42,190'N, 8°35,627'E 54°42,182'N, 8°35,622'E 54°42,142'N, 8°35,594'E 54°42,134'N, 8°35,589'E 54°42,122'N, 8°35,580'E 54°42,112'N, 8°35,572'E 54°42,081'N, 8°35,546'E 54°42,074'N, 8°35,540'E 54°42,064'N, 8°35,531'E 54°42,054'N, 8°35,522'E 54°42,037'N, 8°35,506'E 54°41,998'N, 8°35,467'E 54°41,992'N, 8°35,461'E 54°41,984'N, 8°35,453'E 54°41,981'N, 8°35,450'E 54°41,974'N, 8°35,450'E 54°41,968'N, 8°35,455'E 54°41,959'N, 8°35,461'E 54°41,952'N, 8°35,466'E 54°41,943'N, 8°35,472'E 54°41,936'N, 8°35,476'E 54°41,926'N, 8°35,481'E 54°41,920'N, 8°35,485'E 54°41,910'N, 8°35,490'E 54°41,904'N, 8°35,493'E 54°41,894'N, 8°35,498'E 54°41,887'N, 8°35,501'E 54°41,877'N, 8°35,504'E 54°41,872'N, 8°35,506'E 54°41,864'N, 8°35,509'E 54°41,858'N, 8°35,511'E 54°41,847'N, 8°35,513'E 54°41,827'N, 8°35,520'E 54°41,821'N, 8°35,521'E 54°41,816'N, 8°35,523'E 54°41,807'N, 8°35,525'E 54°41,795'N, 8°35,527'E 54°41,788'N, 8°35,528'E 54°41,778'N, 8°35,529'E 54°41,771'N, 8°35,529'E 54°41,763'N, 8°35,530'E 54°41,759'N, 8°35,533'E 54°41,754'N, 8°35,536'E 54°41,750'N, 8°35,539'E 54°41,742'N, 8°35,545'E 54°41,731'N, 8°35,552'E 54°41,724'N, 8°35,556'E 54°41,720'N, 8°35,558'E 54°41,718'N, 8°35,673'E Stand: 28. April 2023

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