s/förderinstrumente/Förderinstrument/gi
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sieht in §3a Ziele für die natürliche Senke vor. Mit der KSG-Novelle 2024 werden in §3b die technischen Senken als Ergänzung genannt. Die Langfristnegativemissionsstrategie (LNe) soll Ziele für die technischen Senken für die Jahre 2035, 2040, 2045 und 2060 erarbeiten, welche Basis einer Verordnung darstellt. Im Anschluss wird es darum gehen, entsprechend umweltintegre Anreizsysteme und den Wettbewerb von umweltfreundlichen Senken zu adressieren. Ziel des Vorhaben ist es, konkrete Förderinstrumente für den breiten Markthochlauf von CO2-Entnahmtechnologien in Deutschland zu entwickeln, abzuwägen und zu vergleichen. Der Fokus liegt auf der Phase des Markthochlaufs, nachdem erste Förderungen angelaufen sind. Es geht darum, existierenden Negativemissionstechnologien zur Marktreife zu verhelfen und ausreichende Mengen von CO2-Entnahmen zur nationalen Zielerreichung unter Beachtung ökologischer, sozialer und ökonomischer Kriterien bereitzustellen und zu nutzen.
Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer übergibt Förderbescheid für Effizienzcheck der Felsenland Südeifel Tourismus GmbH „Der Dinosaurierpark Teufelsschlucht blickt 600 Millionen Jahre zurück in der Erdgeschichte, aber die Felsenland Südeifel Tourismus GmbH, die den Park betreibt, denkt auch an die Zukunft. Im Park ergreift sie verschiedene Maßnahmen für Nachhaltigkeit, zum Beispiel die Stromgewinnung durch eine Photovoltaikanlage. Mit der Teilnahme am EffCheck will sie nun weitere Potenziale für Ressourceneinsparung identifizieren. Der effiziente Umgang mit Ressourcen ist wichtig für unsere Wirtschaft, um mit den tiefgreifenden Veränderungen von Klima und Lebensräumen innerhalb weniger Jahrzehnte umgehen zu können, die der Klimawandel mit sich bringt. Um die Unternehmen, auch im ländlichen Raum, dabei zu unterstützen, übernehmen wir 80 Prozent der Beratungskosten für den EffCheck“, so Umwelt- und Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer bei der Übergabe des Förderbescheides in Höhe von 8.000 Euro an die Aufsichtsratsvorsitzende der Felsenland Südeifel Tourismus GmbH und Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Südeifel, Anna Carina Krebs. Die Felsenland Südeifel Tourismus GmbH betreibt seit 2015 mit über 180 Dinosauriermodellen den größten Urzeitpark im Südwesten Deutschlands, der Familien und Schulklassen aus der ganzen Region nach Rheinland-Pfalz zieht. Seinen Besucherinnen und Besuchern vermittelt der Park, wie sensibel ökologische Systeme sind und wie folgenreich schnelle Veränderungen sein können. Im Park werden schon seit Langem Maßnahmen für Nachhaltigkeit umgesetzt. Im Jahr 1991 wurde das Naturparkzentrum Teufelsschlucht als erste Station für schulnahe Umweltbildung – heute „LernOrt Nachhaltigkeit“ – anerkannt. Seit April 2023 ist der Dinosaurierpark nach der Teilnahme an dem Projekt „European Tourism Going Green 2030“ nach den Nachhaltigkeitskriterien von Green Key zertifiziert. Seit letztem Jahr ist eine Photovoltaikanlage in Betrieb, die einen Teil des Stroms erzeugt, den der Park verbraucht. Mit dem EffCheck möchte der Dinosaurier-Park von weiteren Einsparpotenzialen profitieren. „Das nachhaltige Engagement der Felsenland Südeifel Tourismus GmbH, des Naturparkzentrums und des Dinosaurierparks Teufelsschlucht in Umweltbildung und Wirtschaftsförderung verdient große Anerkennung. Besonders erfreulich ist, dass der Dinosaurierpark als überregionales Top-Ausflugsziel seine Ressourceneffizienz stetig steigert und damit eine Vorreiterrolle unter Freizeitparks einnimmt. Noch immer wird unterschätzt, dass ökologische Effizienz auch wirtschaftliche Vorteile bringt. Der EffCheck ist dafür ein ideales Instrument: Er ermöglicht Unternehmen, ihren Betrieb mit fachlicher und finanzieller Unterstützung zu analysieren und gezielt weiterzuentwickeln. Wünschenswert ist, dass weitere Unternehmen in der Region diesem Beispiel folgen“, sagte die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Südeifel, Anna Carina Krebs. Der EffCheck zeigt Unternehmen mittels einer unabhängigen Beratung auf, wo und wie sie Energie, Material und Kosten einsparen können – und damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz liefern. Einem ganzheitlichen Ansatz folgend können auch Effizienzpotenziale in der Produktgestaltung oder durch Digitalisierung untersucht werden. Die Landesregierung übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Seit dem Start im Jahr 2007 wurden bereits in über 250 Betrieben Potenziale identifiziert. Eine Evaluation bei 47 dieser Unternehmen ergab, dass 72 Prozent der vorgeschlagenen Maßnahmen in den ersten drei Jahren umgesetzt wurden. Durch diese Maßnahmen wurden im Durchschnitt 200 Tonnen CO2 und 55.000 Euro pro Jahr pro Unternehmen eingespart. Die Amortisationszeiten der Maßnahmen liegen regelmäßig unter drei Jahren. Pro Unternehmen wurden Investitionen in Höhe von 125.000 Euro ausgelöst, die meist regional ausgegeben wurden und somit die Wirtschaft vor Ort weiter stärken. Der EffCheck ist Teil des Effizienznetzes (EffNet®), dem zentralen Ansprechpartner für Beratungsangebote zum Thema Ressourceneffizienz und Förderungen in dem Bereich. Um diese Angebote bereitzustellen sind im EffNet® über 40 Partner vernetzt, darunter die Energie- und Klimaschutzagentur, die Handwerkskammern (HWK) und die Industrie- und Handelskammern. „Der Dinosaurierpark beschränkt sich nicht darauf, Klimaschutz zu erklären, sondern setzt selbst Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit um. Genau diese Haltung brauchen wir für eine zukunftsfähige Wirtschaft, denn: Klimaschutz funktioniert nur, wenn wir Wissen mit konkreten Maßnahmen verbinden. Nachhaltiges Handeln und wirtschaftlicher Erfolg stärken sich gegenseitig. Der Dinosaurierpark ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie nachhaltiger Tourismus in Rheinland-Pfalz gelingen kann. Mit seiner Teilnahme am EffCheck zeigt der Dinosaurierpark: Auch ein Urzeitpark kann Zukunftsträger sein“, schloss Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer.
The dataset contains full 40Ar/39Ar geochronological data completed by multi-collector noble-gas mass spectrometry using the laser total fusion technique on sanidine separated from the Drachenfels trachyte (Drachenfels, Bad Godesberg, Germany). The Drachenfels sanidine represents a useful intra-laboratory reference material for laser work. The purpose of the dataset is to share updated intercalibration data for the intra-laboratory Drachenfels sanidine, relative to the widespread fluence monitors Alder Creek sanidine and Fish Canyon sanidine, that can be used in future 40Ar/39Ar geochronological studies. W. McIntosh (New Mexico Geochronology Research Laboratory, Socorro, NM), P. Renne (Berkeley Geochronology Center, Berkeley, CA) and J.R. Wijbrans (Vrije Universiteit Amsterdam, NL) kindly provided splits of FCs, ACs and DRA1, respectively. The Ar laserprobe facility was realized with the financial support of CNR. The CO2 laser system was acquired within the PNRR – Mission 4, “Education and Research” - Component 2, “From research to business” - Investment line 3.1, “Fund for the creation of an integrated system of research and innovation infrastructures” - Project IR0000025 MEET.
Integrierte Stadtentwicklung hat im letzten Jahrzehnt in vielen EU-Mitgliedsstaaten an Bedeutung gewonnen. In vielen Ländern gibt es Programme und politische Konzepte zur Förderung der Stadtentwicklung, die für die deutsche Städtebauförderpolitik anregen könnten. Ziel des Forschungsvorhabens ist es diese Konzepte, Instrumente, Verfahren und Regelungen auf ihre mögliche Übertragbarkeit hin zu untersuchen und damit zur Diskussion über die konzeptionelle Weiterentwicklung der Städtebauförderung beizutragen. Ausgangslage: Die Städtebauförderung ist ein zentrales Instrument der deutschen Stadtentwicklungspolitik. Stadtentwicklungspolitik wurde schon immer als Querschnittsaufgabe betrachtet, die die unterschiedlichen Ziele und Beiträge der Fachpolitiken vor Ort aufeinander abstimmen soll. Der Erfolg der Städtebauförderung basiert u.a. auf der Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern und Kommunen; der intensiven Beteiligung lokaler Akteure und einem differenzierten Instrumentarium, das auf die räumlichen Probleme und Bedürfnisse abgestimmt wird. Die Städtebauförderung ist als lernendes Programm sehr erfolgreich. Denn Städtebauförderung muss auf veränderte Rahmenbedingungen, wie die demografische Entwicklung, den Struktur- und den Klimawandel reagieren und dabei auch finanzpolitischen Restriktionen Rechnung tragen. Dies erfordert neue Schwerpunkte innerhalb der Stadtentwicklung, die Einbindung von privatem Kapital in städtebauliche Erneuerungsprozesse und die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements. Seit der Annahme der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt im Jahr 2007 haben Ansätze integrierter Stadt(teil)entwicklung und entsprechende Programme in vielen EU-Mitgliedsstaaten an Bedeutung gewonnen. Bei aller Verschiedenheit der europäischen Staaten kann Deutschland für die Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums von den Erfahrungen anderer Länder profitieren.
Die zunehmende bauliche Verdichtung und der fortschreitende Klimawandel stellen Berlin vor besondere Herausforderungen. Vitale Dach- und Fassadenbegrünungen sind dabei ein Baustein, um das Leben in der Stadt angenehmer zu machen. Biodiversität, Luftqualität und Mikroklima werden verbessert, belastende Temperaturschwankungen besser ausgeglichen und zudem schenken Dachgärten den Stadtbewohnerinnen und -bewohnern als grüne Oasen einen erholsamen Ort im Alltag. Mit einer Dach- und Fassadenbegrünung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz unseres Klimas und schaffen gleichzeitig ein angenehmeres und verbessertes Stadtklima. Sie bringen zahlreiche positive Effekte für Umwelt, Klima und Lebensqualität mit sich. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick: 1. Verbesserung des Stadtklimas Grüne Flächen auf Dächern und Fassaden tragen dazu bei, die Temperaturen der Stadt zu senken. Sie wirken wie natürliche Klimaanlagen, reduzieren den sogenannten “Wärmeinseleffekt” und sorgen für angenehmere Temperaturen, besonders in heißen Sommermonaten. 2. Schutz für die Umwelt Durch die Begrünung werden Schadstoffe gefiltert und die Luftqualität verbessert. Zudem fördern grüne Dächer die Biodiversität, indem sie Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Tiere bieten. 3. Energieeinsparung und Kostenersparnis Grüne Dächer isolieren Gebäude besser, was im Sommer für kühlere und im Winter für wärmere Räume sorgt. Das führt zu geringeren Heiz- und Kühlkosten und schont den Geldbeutel. 4. Beitrag zum Wassermanagement Grüne Fassaden und Dächer können Regenwasser aufnehmen und speichern, wodurch die Kanalisation entlastet wird und Überschwemmungen reduziert werden. 5. Ästhetik und Wohlbefinden Grüne Flächen schaffen eine angenehme Atmosphäre und verbessern das Stadtbild. Sie fördern nachweislich das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner und laden zum Verweilen ein. 6. Nachhaltigkeit und Umweltschutz Der Einsatz von begrünten Flächen ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Stadtentwicklung. Sie tragen dazu bei, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenkonkurrenz von Stadtgrün und Bebauung bilden begrünte Dach- und Fassadenflächen eine „zweite grüne Ebene in der Stadt“. Diese bietet die Chance, die negativen Folgen der wachsenden Stadt und des Klimawandels zumindest teilweise zu kompensieren und das Stadtklima erträglicher zu machen. Fassadenbegrünungen sind in ihrer Fähigkeit, vertikale Flächen zu begrünen und nur geringe Bodenflächen in Anspruch zu nehmen, eine besonders zweckmäßige Ergänzung des städtischen Grüns. Dachbegrünungen bieten vielfältige gestalterische Lösungen und gehen mit positiven ökologischen und energierelevanten Effekten einher. Mit dem Förderprogramm GründachPLUS unterstützt das Land Berlin Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Verfügungsberechtigte finanziell bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Genügend Potenzial ist vorhanden: Viele ungenutzte Dachflächen im Bestand eignen sich zur Dachbegrünung. Die innere Stadt, Südwestfassaden, Innenhöfe oder fensterlose Fassaden und eng bebaute Quartiere mit wenig Platz für Bäume eignen sich besonders zur Qualifizierung mit Fassadengrün. Einen Eindruck von den vielfältigen Begrünungsmaßnahmen an und auf Gebäuden bekommen Sie hier: Sie sind Grundeigentümerin oder Grundeigentümer, verfügungsberechtigt oder handeln im Namen einer Interessengruppe oder eines Vereins und möchten Ihr Dach oder Ihre Fassade begrünen? Das GründachPLUS Programm unterstützt Sie finanziell bei der Begrünung Ihres Bestandsgebäudes. Der räumliche Geltungsbereich konzentriert sich auf hochverdichtete Stadtquartiere, in denen die Wirkungen und die Funktionen von Dach- und Fassadenbegrünung dringend benötigt werden. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten inklusive Fertigstellungspflege. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten. Ihr Zuschuss für eine Dachbegrünung richtet sich nach der Höhe der Vegetationstragschicht: Für einen mindestens 10 cm starken Substrataufbau erhalten Sie bis zu 95 €/m². Ihre Förderung kann auf bis zu maximal 180 €/m² steigen, wenn die Schicht 26 cm oder mehr beträgt. Für die Umsetzung eines Biodiversitätsgründachs erhalten Sie zusätzlich 7,50 €/m² Förderung, um die Artenvielfalt auf Ihrem Dach zu unterstützen. Wenn auf dem Dach eine Solaranlage installiert wird und diese höchstens die Hälfte der Vegetationsfläche ausmacht, können bis zu 40 €/m² für die entstehenden Mehrkosten bei der Herstellung des Gründachs anerkannt werden. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme pro Gebäude. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünungen in Kombination mit einer Bewässerung durch Dachregenwasser beträgt 60 % der förderfähigen Kosten. Die IBB Business Team GmbH (IBT) ist mit der Durchführung der Fördermaßnahme gemäß dieser Richtlinie beauftragt. Alle Informationen sind hier zu finden: GründachPLUS Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt in Papierform, in zwei Schritten: Im ersten Schritt reichen Sie einen Vorantrag ein. Daraufhin können Sie anfallende Planungskosten auslösen. Im zweiten Schritt übermitteln Sie den Hauptantrag mit allen Unterlagen zum Vorhaben. Nach Prüfung Ihrer eingereichten Rechnungen und Zahlungsbelege überweist Ihnen die IBT Ihre gewährten Zuschüsse. Die Berliner Regenwasseragentur bietet mit Unterstützung des Landes Berlin kostenfreie Beratung an und hält weiterführende Informationen zu Planung, Bau und Betrieb von Dach– und Fassadenbegrünungen sowie eine Anbietersuche bereit. Auf der Seite des Bundesverbands GebäudeGrün e.V. finden Sie verschiedene Hinweise und Hilfestellungen für die Planung und Durchführung einer Dach- oder Fassadenbegrünung: Dachbegrünung – Planungshinweise Fassadenbegrünung – Planungshinweise Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt zu allen Formen der Gebäudebegrünung inklusive Sonderformen wie zum Beispiel Biodiversitätsdächer und Retentionsdächer Maßnahmensteckbriefe mit den wichtigsten Informationen bereit. Die Hamburger Senatsverwaltung stellt Mustertexte für Ausschreibungen im Kontext von Dachbegrünungsmaßnahmen bereit. Planen Sie die Kombination einer Gebäudebegrünung mit einer PV-Anlage, erhalten Sie zudem eine Förderung der Mehrkosten einer Gründach-PV-Anlage oder einer Fassaden-PV-Anlage gegenüber den Kosten einer Standard-PV-Anlage aus dem Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Bild: BuGG Herfort Tipps zu Pflege und Wartung Das Dach und/oder die Fassade ist begrünt – und nun? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos zur Pflege und Unterhaltung. Weitere Informationen
Von der so genannten Abwasserabgabe profitiert auch der Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Für das Jahr 2026 stehen Gelder in Höhe von rund 700.000 Euro für Abwassermaßnahmen bereit. Diese gehen an den Abwasserzweckverband Westliche Mulde für die Realisierung einer Maßnahme in Sandersdorf-Brehna und einer weiteren Maßnahme in Bitterfeld. Im Jahr 2025 verzeichnete das Landesverwaltungsamt Einnahmen aus der Abwasserabgabe in Höhe von 14 Mio. EUR (Stand 31.12.2025). Diese beruhen auf insgesamt ca. 1.800 Bewertungen von Abwassereinleitungen, in deren Ergebnis diese Umweltabgaben verhängt wurden. Im Jahr zuvor wurden 14,1 Mio. EUR eingefordert. Landesweit ist erfreulicherweise ein leichter Rückgang der Anzahl der Schmutzwassereinleitungen zu verzeichnen. „Wer Gewässer durch das Einleiten von Abwasser verschmutzt, muss dafür ein zweckgebundenes Ressourcennutzungsentgelt zahlen. Das ist die Wirkungsweise der so genannten Abwasserabgabe. Sie wurde im Jahre 1976 eingeführt, als erste Umweltabgabe überhaupt.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist vom Verursacher eine Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Höhe und Schädlichkeit der eingeleiteten Abwasserfracht. Die Abwasserabgabe sorgt dafür, dass für die Nutzung der Gewässer für das Beseitigen von Abwasser eine finanzielle Kompensation gezahlt werden muss. Sie soll den Vorteil abschöpfen, den die Inanspruchnahme dieses öffentlichen Guts für den Einleiter hat. Für die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe ist in Sachsen-Anhalt zentral das Landesverwaltungsamt zuständig. Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist im Wesentlichen für den Gewässerschutz zu verwenden und wird so in die heimische Umwelt reinvestiert. Mit diesen Mitteln wurden im Jahr 2025 landesweit 16 Maßnahmen fertiggestellt, für die Fördermittel von ca. 11 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Im Jahr 2025 wurden darüber hinaus 10 Maßnahmen mit Zuwendungen von rund 4,7 Mio. EUR aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe neu bewilligt, die sich nun in der Umsetzung befinden Hintergrund Gewässer durch das Einleiten von Abwasser nutzen zu dürfen: Dies hat einen Preis, einerlei, ob das Einleiten vermeidbar wäre oder nicht. Werden Überwachungswerte überschritten, handelt es sich um eine übermäßige Nutzung - dann ist der Preis entsprechend höher. Das aber kann der Einleiter in aller Regel vermeiden, indem er entsprechende Vorsorge trifft, um seine Anlagen unter allen zu erwartenden Betriebszuständen ordnungsgemäß betreiben zu können. Die Abwasserabgabe flankiert gewissermaßen die Gebote und Verbote des Wasserrechts. Die jährlichen Einnahmen in diesem Bereich schwanken daher naturgemäß. Investiert der Einleiter in seine Anlagen, um die Reinigungsleistung zu verbessern und um zusätzliche Einwohner anzuschließen, kann er solche Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen mit seiner Abwasserabgabe verrechnen. Seit einigen Jahren betrifft das ungefähr die Hälfte der landesweit festgesetzten Abwasserabgabe; zuvor war der Anteil noch deutlich höher. Investitionen in den Anlagenbestand werden also prämiert. Die Abwasserabgabe setzt auch insoweit wirtschaftliche Impulse. Das Aufkommen der Abwasserabgabe steht für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt sind so seit 1995 rund 250 Mio. EUR in die Abwasserinfrastruktur der kommunalen Aufgabenträger geflossen. Davon haben vor allem die Verbraucher als Gebührenzahler profitiert. Aber ebenso sind Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung oder zur Verbesserung der Gewässergüte zu finanzieren. Gewässerschutz braucht Kontrollen und Förderung Kontrollen sind essenziell für den Gewässerschutz – sie umfassen technische Überwachung, Probenahmen, Genehmigungen und die Kontrolle geförderter Bauprojekte. Ungefähr 750 industrielle und gewerbliche Anlagen unterliegen in Sachsen-Anhalt den speziellen Vorschriften der Industrieemissionsrichtline der Europäischen Union. Dazu gehören beispielsweise Chemieanlagen, Tierhaltungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Oft sind dabei auch wasserrechtliche Tatbestände betroffen und müssen regelmäßig u.a. durch die Wasserwirtschaftsingenieure des Landesverwaltungsamtes kontrolliert werden. Bei kommunalen Abwassermaßnahmen, die vom Landesverwaltungsamt bezuschusst werden, wird der Baufortschritt überwacht und Auszahlungsanträge freigegeben. Allein 2025 hat das LVwA aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 28,9 Mio. Euro für 25 wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bewilligt. Hinzu kamen weitere 10 Bewilligungen aus nationalen Mitteln für weitere wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit einem Umfang von ca. 4,7 Mio. Euro. Die Zuschüsse sollen dazu beitragen, dass die kommunalen Anlagen auf einem sehr hohen technischen Stand und die Gebühren und Beiträge der Einwohner in einem verträglichen Rahmen bleiben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Doppelt hält besser – erst recht bei der Anpassung an den Klimawandel: Gleich zwei Förderbescheide hat Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an den Burgenlandkreis überreicht. Die stellvertretende Landrätin Dr. Ariane Körner konnte sich über finanzielle Unterstützung des Ministeriums in Höhe von insgesamt gut 348.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) freuen. Damit sollen ein mobiles Schutzsystem gegen Starkregen und Hochwasser angeschafft sowie ein Hitzeaktionsplan für den gesamten Landkreis erstellt werden. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils werden rund 387.000 Euro investiert. Das mobile Hochwasserschutzsystem kann flexibel eingesetzt werden und lässt sich direkt an der Einsatzstelle auf einer Länge von 600 Metern schnell und einfach aufbauen. Damit kann der Burgenlandkreis – in Ergänzung zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes – kurzfristig auf drohende Überschwemmungen reagieren, ob in gefährdeten Ortskernen, an wichtigen Infrastrukturen oder entlang von Flüssen. Das wiederverwendbare und platzsparend zu lagernde System kostet knapp 317.000 Euro; die Förderung durch das Klimaschutzministerium beträgt rund 285.300 Euro. Um auf die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu reagieren und die Lebensqualität der Menschen im Burgenlandkreis während lang anhaltender Hitzewellen zu verbessern, soll ein kreisweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden. Im Fokus stehen dabei die Nutzung eines Hitzewarnsystems, die langfristige Stadtplanung, die Reduzierung von Hitze in Innenräumen und der besondere Schutz von Risikogruppen wie Kinder sowie chronisch kranke, ältere und im Außenbereich intensiv körperlich tätige Menschen. Die Kosten in Höhe von 70.000 Euro werden durch das Klimaschutzministerium mit 63.000 Euro bezuschusst. Willingmann betonte: „Beim Klimawandel gibt es zwei Optionen – ignorieren oder anpassen. Ich freue mich, dass der Burgenlandkreis die Vogel-Strauß-Methode ablehnt und stattdessen lieber den wissenschaftlich fundierten Weg beschreitet. Wer die durch Fachleute erwartete Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen ernst nimmt und sich wappnet, schützt die Menschen vor Ort. Sachsen-Anhalt ist schon jetzt ein Hotspot – und laut aktueller Risikoanalyse des Bundes werden Hitzetage und tropische Nächte hierzulande noch überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb sollte möglichst viele Kommunen vorsorgen und Aktionspläne erstellen. Auch die Investition in mobilen Hochwasserschutz als schnelle und flexible Ergänzung zu Deichen, Schutzmauern und Flutpoldern ist gut angelegtes Geld.“ Dr. Ariane Körner ergänzte: „Der Schutz unserer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels hat im Burgenlandkreis oberste Priorität. Daher sind wir froh, dass wir mithilfe der Fördermittel mobile Schutzsysteme in Hochwasser- oder Starkregenlagen anschaffen können. Diese können dann schnell und gezielt eingesetzt werden. Der Burgenlandkreis hat bereits seit einem Jahr ein Hitzeschutzkonzept, mit der Erstellung eines Hitzeschutzplans vervollständigen wir dieses und können so die besonders schützenswerten Personengruppen in der Bevölkerung erreichen.“ Hintergrund: Im Burgenlandkreis sind seit 2002 rund 20 Baumaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen worden. Derzeit sind vier Projekte in der Umsetzung und sieben weitere in Vorbereitung und Planung. „KLIMA III“ – 35 Millionen Euro für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Die Fördergebietsgrenze umfasst die Länder Berlin und Brandenburg und legt die Fläche fest, auf der die Agrarförderung durch diese beiden Länder koordiniert wird. Sie dient der Abstimmung der für die Belange der flächenbezogenen Agrarförderung gültigen Abgrenzung zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Es ist keine von der Landesgrenze zu Niedersachsen abweichende Festlegung einer Fördergebietsgrenze notwendig, da diese Grenze durch die Elbe gebildet wird.
Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung.
Die Kulisse dient der Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion sowie Bereitstellung von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur, soweit diese Verfahren im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums stehen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1204 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 4 |
| Land | 591 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 44 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 10 |
| Förderprogramm | 1027 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Repositorium | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 550 |
| Umweltprüfung | 34 |
| unbekannt | 193 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 688 |
| offen | 1109 |
| unbekannt | 21 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1660 |
| Englisch | 287 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 13 |
| Bild | 35 |
| Datei | 26 |
| Dokument | 218 |
| Keine | 1070 |
| Unbekannt | 24 |
| Webdienst | 15 |
| Webseite | 579 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 986 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1621 |
| Luft | 775 |
| Mensch und Umwelt | 1818 |
| Wasser | 770 |
| Weitere | 1727 |