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Auswirkungen der FFH-RL auf Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen nach dem BBergG

Das Projekt "Auswirkungen der FFH-RL auf Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen nach dem BBergG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Juristenfakultät, Institut für Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Die Dissertation hat im wesentlichen zum Ziel zu untersuchen, an welcher Stelle im gestuften bergrechtlichen Zulassungsverfahren die Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EG (FFH-RL) durchzuführen ist. Die FFH-RL bezweckt, europaweit ein kohärentes Netz von Naturschutzgebieten zu errichten. Dazu melden die Mitgliedstaaten Gebiete an die Kommission der EG, die aus den mitgliedstaatlichen Listen Gebiete für das kohärente Netz auswählt. Diese Flächen weisen die Mitgliedstaaten anschließend als besondere Schutzgebiete aus und legen Schutzziele fest. Die Zulassung von dem Bergrecht unterliegenden Vorhaben ist in mehrere Verfahrensstufen unterteilt. Zunächst ist eine Bergbauberechtigung erforderlich, der Abbau von Bodenschätzen sowie die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche werden durch verschiedene Betriebspläne zugelassen. Darüber hinaus beeinflusst auch das Recht der Raumordnung und Landesplanung die Zulässigkeit von Vorhaben zum Abbau von Rohstoffen. Schwerpunkt der Dissertation ist die Darstellung des in Rechtsprechung und Literatur bisher ungeklärten Problems , in welcher dieser Verfahrensstufen ein Vorhaben zur Gewinnung von Bodenschätzen auf seine Verträglichkeit mit der FFH-RL überprüft werden muss. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der FFH-RL aufgrund deren verspäteter Umsetzung. Weiterhin sollen insbesondere die eigentumsrechtlichen Auswirkungen der Ausweisung eines FFH-Gebiets auf eine bestehende Bergbauberechtigung dargestellt werden.

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