s/fckw-halon-verbotsverordnung/FCKW-Halon-Verbots-Verordnung/gi
Am 01. Dezember 2006 trat die Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen - Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV, in Kraft. Die Verordnung ergänzt die unmittelbar geltende EG-Verordnung 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und löst zugleich die bisherige deutsche FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom 6. Mai 1991 ab.
Seit 1995 wird jedes Jahr am 16. September der Internationale Tag zum Schutz der Ozonschicht weltweit begangen. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat 1994 das Datum ausgewählt, um an den 16. September 1987, an dem das Montrealer Protokoll unterzeichnet wurde, zu gedenken. Die Mitgliedsstaaten sollen diesen Tag dazu nutzen, auf nationaler Ebene konkrete Aktivitäten zum Schutz der Ozonschicht durchzuführen, um somit einer breiten Öffentlichkeit das Thema ins Bewusstsein zu holen.
REACH-EN-FORCE 2 ist das zweite europaweit koordinierte Überwachungsprojekt des bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA angesiedelten Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung der REACH-Verordnung. Im Rahmen von REACH-EN-FORCE 2 wurde die Einhaltung der Pflichten der nachgeschalteten Anwender kontrolliert. Das Projekt wurde im Jahr 2011 durchgeführt. In Sachsen wurden sechs Unternehmen überprüft.
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, in der wir mit Ihnen zurückblicken wollen: auf 50 Jahre Umweltbundesamt und unsere Arbeit für Mensch und Umwelt. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns auf Zeitreise zu gehen und am 15. Juni 2024 mit uns an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau ins Gespräch zu kommen! Außerdem geht es in diesem Newsletter unter anderem um die aktuellen Zahlen zu Deutschlands Treibhausgasemissionen 2023, das neue CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM für faire internationale Wettbewerbsbedingungen für energieintensive EU-Produkte sowie darum, worauf beim Kauf „smarter“ Geräte geachtet werden sollte, damit sie lange genutzt werden können. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 50 Jahre Umweltbundesamt: Gehen Sie mit uns auf Zeitreise! Das UBA wird im Jahr 2024 50 Jahre alt. Quelle: UBA Im Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) als erste deutsche Umweltbehörde auf Bundesebene seine Arbeit auf. Was konnte seitdem für Mensch und Umwelt erreicht werden? Gehen Sie in diesem Jubiläumsjahr mit uns auf Zeitreise – virtuell oder ganz real am 15. Juni 2024 auf dem Jubiläumsfest an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau! In den 1970er-Jahren war es endlich so weit: Umweltschutz wird unter der sozialliberalen Koalition des Bundeskanzlers Willy Brandt zum eigenständigen Politikbereich in der Bundesrepublik Deutschland und das Umweltbundesamt nimmt 1974 in West-Berlin seine Arbeit auf. Im selben Jahr tritt ein Grundpfeiler des deutschen Umweltschutzes in Kraft: Das Bundesimmissionsschutzgesetz schützt ab sofort vor Lärm, schlechter Luft, Erschütterungen oder Strahlen. 1978 tritt ein weiterer heute „alter Bekannter“ auf den Plan: Der „Blaue Engel“ zeichnet besonders umweltfreundliche Produkte aus – in den 1970er und 80er Jahren zum Beispiel Haarspray-Dosen ohne FCKW, bis es 1991 in Deutschland mit Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Kampf gegen das „Ozonloch“ als Treibmittel für Spraydosen verboten wurde. Ob FCKW, verbleites Benzin, phosphathaltige Waschmittel oder die Katalysatorpflicht für Pkw: Viele Umweltschutzthemen waren „dicke Bretter“: So warnte das UBA bereits 1978 vor den Gesundheitsrisiken durch Asbest. Erst 1993 schließlich – 15 Jahre später – wird der Stoff in Deutschland ganz verboten. Auch der „Saure Regen“ und das von ihm verursachte Waldsterben beschäftigt die BRD ab Beginn der 1980er-Jahre. Mit Inkrafttreten der Großfeuerungsanlagenverordnung 1983 gelingt es binnen 10 Jahren, den Ausstoß von Schwefeldioxid in Westdeutschland um 89 Prozent zu senken. 1990 ist auch ein Wendejahr fürs UBA: Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung bekommt das UBA Verstärkung durch rund 200 Beschäftige aus ostdeutschen Umweltämtern und arbeitet fortan in und für ganz Deutschland. 2005 zieht es in Folge eines Beschlusses der Bundesregierung, mehr Behörden in den „neuen Bundesländern“ anzusiedeln, mit seinem Hauptsitz nach Sachsen-Anhalt. Unter anderem mit seinem neuen ökologischen Musterbau in Dessau geht das UBA auch selbst mit gutem Beispiel im Umweltschutz voran. 2001 ist es die erste Behörde in Deutschland, die mit dem europäischen EMAS-Gütesiegel für sein Umweltmanagement im eigenen Hause ausgezeichnet wird. Ob der Kampf gegen das Ozonloch oder gegen das Waldsterben durch „Sauren Regen“ – viele Erfolge zeigen: Umweltschutz wirkt! Doch wo eine Herausforderung gemeistert ist, kommt eine neue hinzu. Heute sind der Wald und unsere Gesundheit in Deutschland durch den Klimawandel bedroht. Eine Gefahr, der nur mit weltweiter Kooperation begegnet werden kann. Das Umweltbundesamt warnt, forscht und arbeitet bereits seit den 1970er Jahren zu diesem Thema und bringt sich auch heute und in Zukunft weiter ein: für Mensch und Umwelt! Deutschland kann Klimaziel für 2030 erreichen UBA-Präsident Dirk Messner zeigt sich zuversichtlich, dass Deutschland die Klimaziele für 2030 erreichen kann. Artikel auf tagesschau.de Schimmel entfernen: DAS hilft wirklich SWR Marktcheck, unter anderem mit UBA-Expertin Kerttu Valtanen
Das Projekt "Maßnahmen zur Verbesserung der Marktdurchdringung klimafreundlicher Technologien ohne halogenierte Stoffe vor dem Hintergrund der Revision der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die chemische Industrie hat fluorierte Treibhausgase (F Gase) für viele Anwendungen, in denen vorher ozonschichtschädigende Stoffe (z. B. FCKW) verwendet wurden, entwickelt und in dem Markt gebracht. Ihre zunehmende Verwendung hat steigende Emissionen zur Folge. Erste Emissionsminderungsmaßnahmen hat die EU bereits ergriffen (z. B. Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (sog. F-Gase-VO)). Weitere Maßnahmen auf nationaler, EU oder internationaler Ebene sind zur langfristigen Emissionskontrolle erforderlich. Für die EU wird die Europäische Kommission (EU-KOM) im Jahr 2011 einen Bericht vorlegen, welcher die bisher ergriffenen Maßnahmen bewertet und weitere vorschlägt. Die BReg hat die intensive Mitwirkung an der Revision bereits im Jahr 2007 beschlossen (Meseberg). Auf internationaler Ebene wird u. a. eine Produktions- und/oder Verkaufsbegrenzung dieser Stoffe auf Basis ihres Treibhauspotenzials diskutiert. Einige Staaten haben eine Steuer eingeführt oder beabsichtigen dies zu tun. Wichtig ist jedoch auch der verstärkte Einsatz klimafreundlicher Alternativen. Obwohl viele F-Gas-freie Technologien am Markt verfügbar sind, scheitert deren Marktdurchdringung häufig an höheren Investitionskosten oder Unwissenheit. Ziel des Vorhabens ist daher die Identifizierung von Barrieren und Chancen für halogenfreie Stoffe und/oder Technologien und die darauf aufbauende Evaluierung von Maßnahmen, die entweder die gesamte Stoffgruppe oder Einzelanwendungen betreffen. Der Fokus ist auf Bereiche zu legen, die die EU-KOM in ihrem Bericht 2011 in den Vordergrund rückt (z. B. Gewerbekälte, Transportkälte, ÖPNV-Klimatisierung, Schaumstoffe) oder die aufgrund der aktuellen Marktentwicklung für die Maßnahmendiskussion besonders relevant sind (z. B. natürliche Kältemittel versus neue chemische Kältemittel). Im Zusammenhang mit der Revision der F-Gase-VO sollen mögliche Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten in einen Workshop (Teil des Vorhabens) diskutiert werden.
Das Projekt "Konkretisierung der nationalen Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Innovationszentrum Hochschulgruppe Ruhr e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Implementation des Montrealer Protokolls - Analyse von Daten ueber Produktion und Verbrauch ozonschaedigender Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Das Montrealer Protokoll bestimmt Fahrplaene fuer den weltweiten Ausstieg aus Stoffen, die die Ozonschicht zerstoeren. Notwendige Bedingung fuer eine erfolgreiche Umsetzung dieser Fahrplaene ist die regelmaessige Datenberichterstattung der einzelnen Staaten bezueglich Produktion und Verbrauch ozonschaedigender Substanzen an das Ozonsekretariat in Nairobi. Um die Erfolge und die Probleme bei der Umsetzung des Montrealer Protokolls identifizieren zu koennen, sollte Ecologic die von den Vertragsparteien uebermittelten Daten ueber Produktion und Verbrauch ozonschaedigender Substanzen eingehender untersuchen. Ziel war ferner, mit Hilfe der vorzunehmenden Analyse aktuelle Problemfelder sowohl geographisch als auch stofflich genauer lokalisieren zu koennen, um diejenigen Bereiche sichtbar zu machen, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht. Ecologic kommt zu dem Ergebnis, dass die Qualitaet der in Nairobi verwalteten Datenbank nur als maessig bezeichnet werden kann, insbesondere die Unvollstaendigkeit der Berichterstattung der Vertragsparteien ist zu beanstanden. Ferner liess sich ein unerwartet hoher Verbrauch ozonzerstoerender Stoffe in den Entwicklungslaendern und dort v.a. in den asiatischen Laendern konstatieren, so dass die Prognosen hinsichtlich der Wiederherstellung der Ozonschicht zu revidieren sind, sollte es nicht zu Kompensationen in anderen Bereichen kommen. Des weiteren zeigt die Studie auf, dass der weltweite Verbrauch von FCKW, Halonen, anderen vollhalogenierten FCKW und Methylchloroform in der Zeit von 1986 bis 1995 um etwa 80 Prozent verringert worden ist, waehrend die Nutzung von H-FCKWs, die ein vergleichsweise geringes Schaedigungspotential besitzen, erheblich anstieg. Der Gesamtverbrauch an ODS weltweit ergab 1995 nur noch 28,6 Prozent des Verbrauchs von 1986, womit dieser um ueber 70 Prozent reduziert wurde. 1998 wurde die entsprechende Studie aktualisiert (PN 892) und sie soll auch in diesem Jahr fortgeschrieben werden. Wie die Studie von 1998 zeigt, betraegt der Gesamtverbrauch an ODS mittlerweile nur noch etwa 21 Prozent des Verbrauchs von 1986.
Das Projekt "Untersuchung des Ammoniak-Einsatzes zur Fluessigkeitskuehlung im Kaelteleistungsbereich von 5 bis 30 kW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Luft- und Kältetechnik gemeinnützige Gesellschaft mbH durchgeführt. Die von der Bundesregierung erlassene Halon-Verbotsverordnung erfordert den Einsatz alternativer Kaeltemittel oder die Anwendungserweiterung bekannter und bewaehrter 'Industrie-Kaeltemittel' in die Leistungsbereiche der FCKW. Mit Ammoniak steht ein billiges, umweltfreundliches und thermodynamisch guenstiges Kaeltemittel zur Verfuegung, das jedoch aufgrund seiner Giftigkeit und Explosionsgefahr strengen Sicherheitsanforderungen unterworfen ist und demzufolge im Leistungsbereich der Gewerbekuehlung (5 bis 30 kW) bisher keine Anwendung gefunden hat. Das Ziel des Vorhabens besteht darin, den genannten Leistungsbereich fuer Ammoniak durch den Einsatz geeigneter Waermeuebertraeger und entsprechender Sicherheitstechnik zu erschliessen. Als Ergebnis soll ein Prototyp-Geraet messtechnisch untersucht werden.
Zuständige Behörde für den Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen sowie von EG-Verordnungen, die Rechtsgebiete des ChemG berühren, ist die Landesdirektion Sachsen. Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der - EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierpflichten für Stoffe, Zulassungspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens und Verwendens bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse) - Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, - Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung), - Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) - Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV), - Biozid-Regelungen - Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) sowie - Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften verbraucherrelevanter Produkte. Gute Laborpraxis: Für die Leitung der GLP-Inspektorenkommission des Freistaates Sachsen, die Koordinierung der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis (GLP) sowie die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist das SMUL zuständig.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bereiches Chemikalien umfassen: - Vorbereitung und Begleitung von Projekten im Rahmen des Fremdleistungsprogramms des SMUL (z.B. Stoffflussanalysen, Stoffanalysen im Rahmen der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften) - Teilnahme an EU-Projekten zur Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften - Erteilung von GLP-Bescheinigungen - Öffentlichkeitsarbeit (Beiträge für Internet, Intranet, Umweltberichte, Pressemitteilungen, Broschüren)