s/fckw-halon-verbotsverordnung/FCKW-Halon-Verbots-Verordnung/gi
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bereiches Chemikalien umfassen: - Vorbereitung und Begleitung von Projekten im Rahmen des Fremdleistungsprogramms des SMUL (z.B. Stoffflussanalysen, Stoffanalysen im Rahmen der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften) - Teilnahme an EU-Projekten zur Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften - Erteilung von GLP-Bescheinigungen - Öffentlichkeitsarbeit (Beiträge für Internet, Intranet, Umweltberichte, Pressemitteilungen, Broschüren)
Vorbereitung und Begleitung von Projekten im Rahmen des Fremdleistungsprogramms des SMUL (z.B. Stoffflussanalysen, Stoffanalysen im Rahmen der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
Teilnahme an EU-Projekten zur Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften
Am 01. Dezember 2006 trat die Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen - Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV, in Kraft. Die Verordnung ergänzt die unmittelbar geltende EG-Verordnung 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und löst zugleich die bisherige deutsche FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom 6. Mai 1991 ab.
Die chemische Industrie hat fluorierte Treibhausgase (F Gase) für viele Anwendungen, in denen vorher ozonschichtschädigende Stoffe (z. B. FCKW) verwendet wurden, entwickelt und in dem Markt gebracht. Ihre zunehmende Verwendung hat steigende Emissionen zur Folge. Erste Emissionsminderungsmaßnahmen hat die EU bereits ergriffen (z. B. Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (sog. F-Gase-VO)). Weitere Maßnahmen auf nationaler, EU oder internationaler Ebene sind zur langfristigen Emissionskontrolle erforderlich. Für die EU wird die Europäische Kommission (EU-KOM) im Jahr 2011 einen Bericht vorlegen, welcher die bisher ergriffenen Maßnahmen bewertet und weitere vorschlägt. Die BReg hat die intensive Mitwirkung an der Revision bereits im Jahr 2007 beschlossen (Meseberg). Auf internationaler Ebene wird u. a. eine Produktions- und/oder Verkaufsbegrenzung dieser Stoffe auf Basis ihres Treibhauspotenzials diskutiert. Einige Staaten haben eine Steuer eingeführt oder beabsichtigen dies zu tun. Wichtig ist jedoch auch der verstärkte Einsatz klimafreundlicher Alternativen. Obwohl viele F-Gas-freie Technologien am Markt verfügbar sind, scheitert deren Marktdurchdringung häufig an höheren Investitionskosten oder Unwissenheit. Ziel des Vorhabens ist daher die Identifizierung von Barrieren und Chancen für halogenfreie Stoffe und/oder Technologien und die darauf aufbauende Evaluierung von Maßnahmen, die entweder die gesamte Stoffgruppe oder Einzelanwendungen betreffen. Der Fokus ist auf Bereiche zu legen, die die EU-KOM in ihrem Bericht 2011 in den Vordergrund rückt (z. B. Gewerbekälte, Transportkälte, ÖPNV-Klimatisierung, Schaumstoffe) oder die aufgrund der aktuellen Marktentwicklung für die Maßnahmendiskussion besonders relevant sind (z. B. natürliche Kältemittel versus neue chemische Kältemittel). Im Zusammenhang mit der Revision der F-Gase-VO sollen mögliche Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten in einen Workshop (Teil des Vorhabens) diskutiert werden.
Seit 1995 wird jedes Jahr am 16. September der Internationale Tag zum Schutz der Ozonschicht weltweit begangen. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat 1994 das Datum ausgewählt, um an den 16. September 1987, an dem das Montrealer Protokoll unterzeichnet wurde, zu gedenken. Die Mitgliedsstaaten sollen diesen Tag dazu nutzen, auf nationaler Ebene konkrete Aktivitäten zum Schutz der Ozonschicht durchzuführen, um somit einer breiten Öffentlichkeit das Thema ins Bewusstsein zu holen.
REACH-EN-FORCE 2 ist das zweite europaweit koordinierte Überwachungsprojekt des bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA angesiedelten Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung der REACH-Verordnung. Im Rahmen von REACH-EN-FORCE 2 wurde die Einhaltung der Pflichten der nachgeschalteten Anwender kontrolliert. Das Projekt wurde im Jahr 2011 durchgeführt. In Sachsen wurden sechs Unternehmen überprüft.
Zuständige Behörde für den Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen sowie von EG-Verordnungen, die Rechtsgebiete des ChemG berühren, ist die Landesdirektion Sachsen. Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der - EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierpflichten für Stoffe, Zulassungspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens und Verwendens bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse) - Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, - Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung), - Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) - Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV), - Biozid-Regelungen - Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) sowie - Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften verbraucherrelevanter Produkte. Gute Laborpraxis: Für die Leitung der GLP-Inspektorenkommission des Freistaates Sachsen, die Koordinierung der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis (GLP) sowie die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist das SMUL zuständig.
Das Montrealer Protokoll bestimmt Fahrplaene fuer den weltweiten Ausstieg aus Stoffen, die die Ozonschicht zerstoeren. Notwendige Bedingung fuer eine erfolgreiche Umsetzung dieser Fahrplaene ist die regelmaessige Datenberichterstattung der einzelnen Staaten bezueglich Produktion und Verbrauch ozonschaedigender Substanzen an das Ozonsekretariat in Nairobi. Um die Erfolge und die Probleme bei der Umsetzung des Montrealer Protokolls identifizieren zu koennen, sollte Ecologic die von den Vertragsparteien uebermittelten Daten ueber Produktion und Verbrauch ozonschaedigender Substanzen eingehender untersuchen. Ziel war ferner, mit Hilfe der vorzunehmenden Analyse aktuelle Problemfelder sowohl geographisch als auch stofflich genauer lokalisieren zu koennen, um diejenigen Bereiche sichtbar zu machen, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht. Ecologic kommt zu dem Ergebnis, dass die Qualitaet der in Nairobi verwalteten Datenbank nur als maessig bezeichnet werden kann, insbesondere die Unvollstaendigkeit der Berichterstattung der Vertragsparteien ist zu beanstanden. Ferner liess sich ein unerwartet hoher Verbrauch ozonzerstoerender Stoffe in den Entwicklungslaendern und dort v.a. in den asiatischen Laendern konstatieren, so dass die Prognosen hinsichtlich der Wiederherstellung der Ozonschicht zu revidieren sind, sollte es nicht zu Kompensationen in anderen Bereichen kommen. Des weiteren zeigt die Studie auf, dass der weltweite Verbrauch von FCKW, Halonen, anderen vollhalogenierten FCKW und Methylchloroform in der Zeit von 1986 bis 1995 um etwa 80 Prozent verringert worden ist, waehrend die Nutzung von H-FCKWs, die ein vergleichsweise geringes Schaedigungspotential besitzen, erheblich anstieg. Der Gesamtverbrauch an ODS weltweit ergab 1995 nur noch 28,6 Prozent des Verbrauchs von 1986, womit dieser um ueber 70 Prozent reduziert wurde. 1998 wurde die entsprechende Studie aktualisiert (PN 892) und sie soll auch in diesem Jahr fortgeschrieben werden. Wie die Studie von 1998 zeigt, betraegt der Gesamtverbrauch an ODS mittlerweile nur noch etwa 21 Prozent des Verbrauchs von 1986.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 6 |
| Land | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 3 |
| Gesetzestext | 1 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
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| Offen | 6 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
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| Deutsch | 11 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
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| Datei | 2 |
| Dokument | 1 |
| Keine | 7 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 5 |
| Lebewesen und Lebensräume | 8 |
| Luft | 6 |
| Mensch und Umwelt | 9 |
| Wasser | 5 |
| Weitere | 11 |