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Kartenlayer Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / §42 LNatSchG NRW: Punkte

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.

Kartenlayer Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / §42 LNatSchG NRW: Linie

Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.

Gruppenlayer Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / §42 LNatSchG NRW (Fläche, Linie, Punkt)

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.

Windkraftanlagen

Windenergieanlagen als Punktinformation. Angaben aus dem Fachinformationssystem LIS-A entnommen und für die Darstellung in einem Geographischen Informationssystem bzw. WebGIS zu einem Shape aufbereitet und im Dienst "Energieanlagen" verfügbar

Biogasanlagen

Biogasanlagen als Punktinformation. Angaben aus dem Fachinformationssystem LIS-A entnommen und für die Darstellung in einem Geographischen Informationssystem bzw. WebGIS zu einem Shape aufbereitet. Thema Standorte Biogas-Anlagen (t5_bio) im Dienst "Energieanlagen" verfügbar

WMS WiN-Gebiete Stadt Bremen

Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bodennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. Das Programm "Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Stadtteile für die Zukunft entwickeln" ist ein kommunales Handlungsprogramm, das die Stadt Bremen 1998 ins Leben gerufen hat, um einer zunehmenden Spaltung der städtischen Gesellschaft entgegenzuwirken. Es versteht sich als Teil einer langfristig angelegten integrierten Stadtentwicklungspolitik, in der mehrere Programme gebündelt werden, um Stadtteile in ihrer Entwicklung zu fördern.

Benthos, Dichte

Beschreibung: Räumliche Verbreitung ausgewählter makrozoobenthischer Arten in der deutschen Bucht. Datenquelle: Daten aus Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in der AWZ der Nordsee und Forschungsdaten des Alfred-Wegener-Instituts (AWI), Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung; Erfassungszeitraum: 1997 bis 2011, hauptsächlich Frühjahrs- und Herbstdaten (UVS-Daten), aber auch Sommer- und Winterdaten (AWI-Daten) Beprobungsstandards: Die Daten aus UVSn folgen dem Standarduntersuchungskonzept StUK 1-3 (BSH 2007); AWI-Daten dem ICES Standard (Rumohr 1999) Beprobungsgerät: hauptsächlich van-Veen-Greifer (0,1 qm, 30-95 kg je nach Sediment), wenige Stationen Kastengreifer (0,1 qm, 160 kg), für Nephrops norvegicus und Goneplax rhomboides Baumkurre und Dredge (1-3 m Breite) Probennahme: 1-3 Parallelproben pro Station, Siebung über 1 mm, Fixierung in Seewasser-gepuffertem Formalin, Daten aus Kurre/Dredge an Bord erfasst oder Unterproben eingefroren, Abundanz und Biomasse (g Nassgewicht) pro Art Datenauswertung: Fachinformationssystem für benthische Invertebraten; Prüfung der Qualität, Datenharmonisierung, Produkterstellung durch das AWI Produktbeschreibung: Grid: 5x5 qkm für Greiferdaten, 10x10 km² für Daten zu N. norvegicus und G. rhomboides aus Baumkurrendaten; Vorhandene auswählbare Parameter: Anzahl der Stationen, Minimum, Maximum, Mittelwert, Median und Standardabweichung der Dichte (m-2) je Art; Klassifizierungsmethode: Natürliche Unterbrechungen (Jenks-Caspall-Algorithmus); Die Produkte enthalten eine unterschiedliche Klassifizierung der Dichten je Art! Hinweis: Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Wertebereiche! Rumohr, H. (1999). "Soft bottom macrofauna: Collection, treatment, and quality assurance of samples." ICES Techniques in Environmental Sciences, No. 27: 1-19. BSH (2007): Standard "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 3)", Hamburg. Weitere Informationen finden Sie unter: https://gdi.bsh.de/de/data/Benthos-Density_Information_Benthos_Dichte_DE.pdf

WiN-Gebiete Stadt Bremen

Das Programm "Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Stadtteile für die Zukunft entwickeln" ist ein kommunales Handlungsprogramm, das die Stadt Bremen 1998 ins Leben gerufen hat, um einer zunehmenden Spaltung der städtischen Gesellschaft entgegenzuwirken. Es versteht sich als Teil einer langfristig angelegten integrierten Stadtentwicklungspolitik, in der mehrere Programme gebündelt werden, um Stadtteile in ihrer Entwicklung zu fördern. WiN-Gebiete mit einer Basisfördersumme von 100%: Gröpelingen Neue Vahr Osterholz-Tenever Kattenturm Huchting Lüssum-Bockhorn Hemelingen Schweizer Viertel WiN-Gebiete mit einer Basisfördersumme von 50%: Huckelriede Oslebshausen Grohn Blumenthal Marßel Weitere Informationen unter: https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.5209.de und https://www.sozialestadt.bremen.de/programme/win___wohnen_in_nachbarschaften-3534

WMS WiN-Gebiet Altes Zentrum Blumenthal, Flankierende Förderung integrierter ressortübergreifender Maßnahmen Stadt Bremen (entlassen)

Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bodennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. Das Programm "Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Stadtteile für die Zukunft entwickeln" ist ein kommunales Handlungsprogramm, das die Stadt Bremen 1998 ins Leben gerufen hat, um einer zunehmenden Spaltung der städtischen Gesellschaft entgegenzuwirken. Es versteht sich als Teil einer langfristig angelegten integrierten Stadtentwicklungspolitik, in der mehrere Programme gebündelt werden, um Stadtteile in ihrer Entwicklung zu fördern. Im Alten Zentrum Blumenthal, Blockdiek und Marßel wurde das Programm flankierend eingesetzt. Weitere Informationen unter: https://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.5209.de und https://www.sozialestadt.bremen.de/programme/win___wohnen_in_nachbarschaften-3534

Verbund Kohlenwasserstoffgeologie (KW-Verbund) (WMS Dienst)

Der KW-Verbund ist ein Zusammenschluss von beteiligten Bundesländern auf dem Gebiet Erdöl und Erdgas unter Koordination des LBEG-Hannover. Grundlage der Zusammenarbeit sind bilaterale Verträge zwischen dem LBEG und den zuständigen Geologischen Diensten bzw. dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und den entsprechenden Ministerien der Länder. Die folgenden Länder sind derzeit vertreten: Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ziel des Verbunds ist die gemeinsame Wahrnehmung von Interessen und die länderübergreifende Fortsetzung der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kohlenwasserstoffgeologie. Das LBEG berät und unterstützt die beigetretenen Bundesländer bei ihren Aufgaben auf dem Gebiet der Kohlenwasserstoffgeologie. Die Zusammenarbeit umfasst im Wesentlichen: •Fachliche Beratung, Information, Mitarbeit in Studien nationaler und internationaler Gremien soweit sie die KW-Exploration, -Produktion, Gasspeicherung und andere Themen betreffen. •Gutachterliche Stellungnahmen zur bergbaulichen Sicherheit von KW-Projekten (Produktion, Gasspeicherung, Disposal von Prozesswässern) im Rahmen bergbehördlicher Genehmigungsverfahren. •Sammlung, Dokumentation, Aufbereitung und Auswertung der industriellen Explorations-, Produktions- und Speicherdaten als Voraussetzungen für die genannten Aufgaben. Implementierung dieser Daten in Form von Datenbanken und Fachinformationssystemen (GIS). •Zentrale Internetrecherche für Nachweisdaten der Erdöl und Erdgasindustrie sowie die Durchführung von Dateneinsichtnahmen im so genannten "Dataroom".

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