Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
Zu den bedeutendsten städtischen Parkanlagen zählen Bürgerwiese, Blüherpark, Rosengarten und Staudengarten. Viele weitere Park- und Grünanlagen wie der Alaunplatz, der Beutlerpark oder Leutewitzer Volkspark werden gern von den Dresdnerinnen und Dresdnern zum Aufenthalt im Grünen genutzt. Damit sich alle erholen können und die Grünanlagen und Parks in gutem Zustand bleiben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit unerlässlich. So ist zum Beispiel auf Spielplätzen das Rauchen, Alkohol trinken und der Konsum von Rauschmittel untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Rechtsgrundlage ist die Grünanlagensatzung (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden) vom 27. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung). In dem zu Satzung gehörenden Verzeichnis ¿Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen der Landeshauptstadt Dresden¿ sind die entsprechenden Grünanlagen eingetragen.
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