Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hattorf am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Samtgemeinde Hattorf am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Radolfshausen. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Samtgemeinde Radolfshausen. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Jade inkl Änderungen und Berichtigungen bis 07.03.2025. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Auf Grund der Aufnahme einer Sonderbaufläche (S) -Campingplatz- am westlichen Rand der Ortslage Metzingen war eine weitere Änderung des F-Planes notwendig.
Durch die Satzung nach § 35 BauGB kann für Vorhaben in bestimmten bebauten Bereichen im Außenbereich festgelegt werden, dass diese nicht der Darstellung im Flächennutzungsplan z. B. als Landwirtschafts- oder Waldfläche widersprechen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung § 2 Grundsätze der Raumordnung § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 § 6 Ausnahmen und Zielabweichung § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen § 11 Planerhaltung § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit § 15 Raumverträglichkeitsprüfung § 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen Abschnitt 3 Raumordnung im Bund § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 23 Beirat für Raumentwicklung Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten § 26 (weggefallen) § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern § 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2) Anlage 3 (zu § 28 Absatz 4 Satz 3)
Dieser Downloaddienst (Web Feature Service oder kurz WFS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen an XPlanung angelehnten Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (www.testportal-plandigital.de) bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bersenbrück inkl. aller Änderungen und Berichtigungen (Stand: 19.01.2023), Bekanntgemacht im Amtsblatt für den LK Osnabrück am 15.04.2023, ergänzt mit 5 Änderungen und 5 Berichtigungen, Stand: 31.10.2025. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Bad Lauterberg im Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Flächennutzungsplan der Stadt Osterode am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Osterode am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Grund (Harz). Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Gemeinde Bad Grund (Harz). Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 266 |
| Kommune | 1678 |
| Land | 5817 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Förderprogramm | 152 |
| Gesetzestext | 2 |
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| Text | 101 |
| Umweltprüfung | 808 |
| unbekannt | 4925 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1365 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 6020 |
| Englisch | 14 |
| Resource type | Count |
|---|---|
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| Dokument | 1818 |
| Keine | 917 |
| Webdienst | 2909 |
| Webseite | 2617 |
| Topic | Count |
|---|---|
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| Lebewesen und Lebensräume | 2668 |
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