Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Landwirtschaft im Rahmen des Landesentwicklungsplan Umwelt. In Vorranggebieten für Landwirtschaft (VL) geht die landwirtschaftliche Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete für Zwecke der Siedlungstätigkeit (Wohnen, Industrie und Gewerbe, Dienstleistungen sowie Freizeitvorhaben) ist unzulässig. Grundlage sind Gebiete, die im Rahmen der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung erhoben wurden. Sie umfassen Flächen, die entweder aufgrund ihrer natürlichen Fruchtbarkeit von hervorragender Bedeutung für die Nahrungsmittelerzeugung sind oder die aufgrund ihrer Hof nahen Lage und Flächenstruktur für entwicklungsfähige, landwirtschaftliche Betrieb existenzbegründend sind.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen aus dem Geofachdaten (Klärschlammverfahren) umgesetzte Daten bereit.:Das gesamte von einem Betreiber zur Durchführung von landwirtschaftlichen oder Aquakulturtätigkeiten genutzte Gebiet einschließlich aller darauf befindlichen Infrastrukturen, das einen oder mehrere Standorte umfassen kann.
Die Datenerhebung der Bodenschätzung geht auf das Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens vom 16. Oktober 1934 zurück. Ziel der Gesetzgebung war neben der Erstellung einer gerechten Besteuerungsgrundlage für landwirtschaftliche Betriebe gleichzeitig eine allgemeine bodenkundliche Grundinventur für Aufgaben aller weiteren Bodennutzungsplanungen. In der Praxis der Bodenschätzung werden in einem Raster von 50 mal 50 Meter jeweils Bohrstockproben bis 1 Meter Tiefe genommen. Merkmale und Eigenschaften des Profils, wie z.B. Bodenart, Humus- und Kalkgehalt, Hydromorphiemerkmale etc. werden aufgenommen. Es folgt die Zusammenfassung ähnlicher Einzelbohrungen zu Bodenarealen sowie die inhaltliche Dokumentation durch flächenrepräsentative bestimmende Grablochbeschreibungen. Auf der Feldschätzungskarte sind die Lagepunkte und Flächengrenzen dokumentiert, die Profilbeschriebe sind in Schätzungsbüchern notiert. Geführt und vorgehalten werden die Daten der Bodenschätzung von der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Auf Grundlage des Bodenschätzungserlasses (Runderlass des Niedersächsischen Ministers des Innern vom 20. 5. 1970) wurden seit den 70er Jahren vom damaligen NLfB Bodenkarten auf Grundlage der Bodenschätzung im Maßstab 1:5.000 als Druckausgabe (DGK5Bo) herausgegeben. Mit der Einführung des Kartenservers des LBEG (NIBIS) und Präsentation der Bodenschätzungsdaten im Kartenserver wurden Erstellung und Druck der DGK5Bo eingestellt. Im Schätzungsrahmen der Bodenschätzung sind die Böden nach Bodenart, Zustandsstufe und Entstehung in sogenannte Bodenklassen unterteilt. Die Klassenzeichen geben einen ersten Überblick über den bodenartlichen Profilaufbau, die Bodenentwicklung und den Wasserhaushalt. Mit den Wertzahlen des Schätzungsrahmens wird die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden auf der Grundlage des Bodenschätzungsgesetzes geschätzt. Das LBEG bietet eine Darstellung der Klassenzeichen der Bodenschätzung als Kartenplot im Maßstab 1:5.000 (BS5) an. Zu beziehen sind die Kartenplots über die Internetseite des LBEG.
Die Datenerhebung der Bodenschätzung geht auf das Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens vom 16. Oktober 1934 zurück. Ziel der Gesetzgebung war neben der Erstellung einer gerechten Besteuerungsgrundlage für landwirtschaftliche Betriebe gleichzeitig eine allgemeine bodenkundliche Grundinventur für Aufgaben aller weiteren Bodennutzungsplanungen. In der Praxis der Bodenschätzung werden in einem Raster von 50 mal 50 Meter jeweils Bohrstockproben bis 1 Meter Tiefe genommen. Merkmale und Eigenschaften des Profils, wie z.B. Bodenart, Humus- und Kalkgehalt, Hydromorphiemerkmale etc. werden aufgenommen. Es folgt die Zusammenfassung ähnlicher Einzelbohrungen zu Bodenarealen sowie die inhaltliche Dokumentation durch flächenrepräsentative bestimmende Grablochbeschreibungen. Auf der Feldschätzungskarte sind die Lagepunkte und Flächengrenzen dokumentiert, die Profilbeschriebe sind in Schätzungsbüchern notiert. Geführt und vorgehalten werden die Daten der Bodenschätzung von der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Auf Grundlage des Bodenschätzungserlasses (Runderlass des Niedersächsischen Ministers des Innern vom 20. 5. 1970) wurden seit den 70er Jahren vom damaligen NLfB Bodenkarten auf Grundlage der Bodenschätzung im Maßstab 1:5.000 als Druckausgabe (DGK5Bo) herausgegeben. Mit der Einführung des Kartenservers des LBEG (NIBIS) und Präsentation der Bodenschätzungsdaten im Kartenserver wurden Erstellung und Druck der DGK5Bo eingestellt. Im Schätzungsrahmen der Bodenschätzung sind die Böden nach Bodenart, Zustandsstufe und Entstehung in sogenannte Bodenklassen unterteilt. Die Klassenzeichen geben einen ersten Überblick über den bodenartlichen Profilaufbau, die Bodenentwicklung und den Wasserhaushalt. Mit den Wertzahlen des Schätzungsrahmens wird die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden auf der Grundlage des Bodenschätzungsgesetzes geschätzt. Das LBEG bietet eine Darstellung der Klassenzeichen der Bodenschätzung als Kartenplot im Maßstab 1:5.000 (BS5) an. Zu beziehen sind die Kartenplots über die Internetseite des LBEG.
Die Datenerhebung der Bodenschätzung geht auf das Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens vom 16. Oktober 1934 zurück. Ziel der Gesetzgebung war neben der Erstellung einer gerechten Besteuerungsgrundlage für landwirtschaftliche Betriebe gleichzeitig eine allgemeine bodenkundliche Grundinventur für Aufgaben aller weiteren Bodennutzungsplanungen. In der Praxis der Bodenschätzung werden in einem Raster von 50 mal 50 Meter jeweils Bohrstockproben bis 1 Meter Tiefe genommen. Merkmale und Eigenschaften des Profils, wie z.B. Bodenart, Humus- und Kalkgehalt, Hydromorphiemerkmale etc. werden aufgenommen. Es folgt die Zusammenfassung ähnlicher Einzelbohrungen zu Bodenarealen sowie die inhaltliche Dokumentation durch flächenrepräsentative bestimmende Grablochbeschreibungen. Auf der Feldschätzungskarte sind die Lagepunkte und Flächengrenzen dokumentiert, die Profilbeschriebe sind in Schätzungsbüchern notiert. Geführt und vorgehalten werden die Daten der Bodenschätzung von der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Auf Grundlage des Bodenschätzungserlasses (Runderlass des Niedersächsischen Ministers des Innern vom 20. 5. 1970) wurden seit den 70er Jahren vom damaligen NLfB Bodenkarten auf Grundlage der Bodenschätzung im Maßstab 1:5.000 als Druckausgabe (DGK5Bo) herausgegeben. Mit der Einführung des Kartenservers des LBEG (NIBIS) und Präsentation der Bodenschätzungsdaten im Kartenserver wurden Erstellung und Druck der DGK5Bo eingestellt. Im Schätzungsrahmen der Bodenschätzung sind die Böden nach Bodenart, Zustandsstufe und Entstehung in sogenannte Bodenklassen unterteilt. Die Klassenzeichen geben einen ersten Überblick über den bodenartlichen Profilaufbau, die Bodenentwicklung und den Wasserhaushalt. Mit den Wertzahlen des Schätzungsrahmens wird die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden auf der Grundlage des Bodenschätzungsgesetzes geschätzt. Das LBEG bietet eine Darstellung der Klassenzeichen der Bodenschätzung als Kartenplot im Maßstab 1:5.000 (BS5) an. Zu beziehen sind die Kartenplots über die Internetseite des LBEG.
In Schleswig-Holstein sind über Jahrzehnte hinweg große Flächen artenreichen Grünlands durch Nutzungsintensivierung und Grünlandumbruch verloren gegangen. Vor diesem Hintergrund wurden im Projekt BlütenMeer 2020 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt verschiedene Verfahren zur Aufwertung und Neuanlage artenreicher Grünlandflächen umgesetzt. Aufgrund des Mangels an hochwertigen Mahdgutspenderflächen wurde für die Aufwertung auch Regio-Saatgut verwendet. Für die mäßig häufigen, seltenen oder nur in Teilregionen vorkommenden Wildkräuter und -gräser, die nicht im Regio-Saatgut verfügbar waren, wurde eine Saatgutvermehrung in der projekteigenen Arche Gärtnerei in Eggebek aufgebaut. Dieses als Regio-Plus-Saatgut bezeichnete Saatgut kann projektspezifisch für die Wiederherstellung in Naturschutzprojekten verwendet werden. Die Arche Gärtnerei wird seit Projektende als regionales Kompetenzzentrum für den Wildpflanzenanbau als BlütenMeer GmbH fortgeführt.
Um geeignete Maßnahmen für die Insektenförderung auf Landesebene zu gestalten, sind einheitliche und zielführende Kriterien notwendig. Diese müssen die Wirksamkeit der Maßnahmen für verschiedene Insektengruppen, die praktische Umsetzbarkeit und die Akzeptanz bei Landwirtinnen und Landwirten sowie mögliche Synergien und Konflikte mit anderen Zielen des Natur- und Umweltschutzes einschließen. Um einen breit angelegten und wirksamen Insektenschutz zu realisieren, ist es zudem erforderlich, individuelle Anpassungen zu ermöglichen und landwirtschaftliche Betriebe naturschutzfachlich zu beraten. Die Umsetzung von lnsektenschutzmaßnahmen muss angemessen honoriert werden und die infrastrukturellen sowie gesellschaftlichen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden. Die in Brandenburg entwickelte Strategie zur Bewertung von lnsektenschutzmaßnahmen stellt eine Grundlage für die Entwicklung einheitlicher Kriterien in Deutschland dar.
Stickstoff-Flächenbilanzsalden (N-Bilanzen) sind ein Instrument, um die Stickstoffemissionen (Stickstoffüberschüsse) aus der Landwirtschaft zu quantifizieren. Sie sind ein Indikator für die Effizienz des Stickstoffeinsatzes landwirtschaftlicher Betriebe. Zur Berechnung der N-Bilanzen wird die N-Zufuhr auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche der N-Abfuhr über die Ernte gegenübergestellt: N-Zufuhr – N-Abfuhr = N-Flächenbilanzsaldo Das Ergebnis sind Stickstoff-Flächenbilanzsalden auf Gemeindeebene, sie werden in kg N pro Hektar und Jahr bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgegeben. Da sämtliche Daten nach dem Betriebssitzprinzip erhoben wurden, liegen für die gemeindefreien Gebiete keine N-Bilanzen vor. Die hier dargestellten N-Flächenbilanzsalden beziehen sich auf das Kalenderjahr 2023. Sie sind eine wichtige Grundlage zur Berechnung der potenziellen Nitratkonzentration im Sickerwasser. Die potenzielle Nitratkonzentration dient der Abschätzung der Sickerwassergüte an der Untergrenze des Wurzelraumes in ca. 2 m Tiefe. Detaillierte Methodenbeschreibung siehe: Erläuterung_Basisemissionsmonitoring_LBEG_2023.pdf
Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).
Stickstoff-Flächenbilanzsalden (N-Bilanzen) sind ein Instrument, um die Stickstoffemissionen (Stickstoffüberschüsse) aus der Landwirtschaft zu quantifizieren. Sie sind ein Indikator für die Effizienz des Stickstoffeinsatzes landwirtschaftlicher Betriebe. Zur Berechnung der N-Bilanzen wird die N-Zufuhr auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche der N-Abfuhr über die Ernte gegenübergestellt: N-Zufuhr – N-Abfuhr = N-Flächenbilanzsaldo Das Ergebnis sind Stickstoff-Flächenbilanzsalden auf Gemeindeebene, sie werden in kg N pro Hektar und Jahr bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgegeben. Da sämtliche Daten nach dem Betriebssitzprinzip erhoben wurden, liegen für die gemeindefreien Gebiete keine N-Bilanzen vor. Die hier dargestellten N-Flächenbilanzsalden beziehen sich auf das Kalenderjahr 2023. Sie sind eine wichtige Grundlage zur Berechnung der potenziellen Nitratkonzentration im Sickerwasser. Die potenzielle Nitratkonzentration dient der Abschätzung der Sickerwassergüte an der Untergrenze des Wurzelraumes in ca. 2 m Tiefe. Detaillierte Methodenbeschreibung siehe: Erläuterung_Basisemissionsmonitoring_LBEG_2023.pdf
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