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WRRL Seetypen

Zu den Grundlagen der biologischen Bewertung gemäß WRRL gehören das Aufstellen einer Gewässertypologie und die Ausweisung von Gewässertypen. Diese sind elementare Grundlagen für die typspezifische biologische Bewertung, die Ausweisung der Wasserkörper und das Aufstellen eines Monitoring-Netzwerkes. Aber auch die Erstellung der Bewirtschaftungspläne und damit die Maßnahmenplanung erfolgt typspezifisch. In der Ökoregion "Norddeutsches Tiefland" werden insgesamt sieben Seetypen unterschieden, darunter sechs natürliche Typen und ein Sondertyp für künstliche Seen.

Fischzönotische Grundausprägung (FZG) der sächsischen Fließgewässer-Oberflächenwasserkörper (OWK)

Die „Fischzönotischen Grundausprägung“ - FZG verifiziert die Referenz-Fischzönosen in Sachsen und fasst sie zu einer überschaubaren Anzahl von Einheiten zusammen. Jede dieser Einheiten ist durch charakteristische fischfaunistische Eckmerkmale definiert, die jeweils für größere zusammenhängende Gewässerbereiche gelten. Die fischzönotische Grundausprägungen stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen gemäß WRRL dar. In Kombination mit den Ergebnissen des Fischmonitorings und weiteren, Datengrundlagen ermöglicht sie eine zielgerichtete Erstellung und Priorisierung von Maßnahmeprogrammen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der OWK in Sachsen.

Einzugsgebiete 1:25.000 (Stufe 05) - 2016

Innerbayerische Einzugsgebiete der 5. Kennzahlstufe der Fließgewässer im Bezugsmaßstab 1:25.0000 (Stand 2016)

Einzugsgebiete 1:25.000 (Stufe 06) - 2016

Innerbayerische Einzugsgebiete der 6. Kennzahlstufe der Fließgewässer im Bezugsmaßstab 1:25.0000 (Stand 2016)

Einzugsgebiete 1:25.000 (Stufe 04) - 2016

Innerbayerische Einzugsgebiete der 4. Kennzahlstufe der Fließgewässer im Bezugsmaßstab 1:25.0000 (Stand 2016)

Einzugsgebiete 1:25.000 (Stufe 02) - 2016

Innerbayerische Einzugsgebiete der 2. Kennzahlstufe der Fließgewässer im Bezugsmaßstab 1:25.0000 (Stand 2016)

Einzugsgebiete 1:25.000 (Stufe 03) - 2016

Innerbayerische Einzugsgebiete der 3. Kennzahlstufe der Fließgewässer im Bezugsmaßstab 1:25.0000 (Stand 2016)

Einzugsgebiete 1:25.000 (Stufe 01 - Stromgebiete) - 2016

Innerbayerische Einzugsgebiete der 1. Kennzahlstufe der Fließgewässer im Bezugsmaßstab 1:25.0000 (Stand 2016)

Einzugsgebiete der Wasserversorgung

Einzugsgebiete der Wasserversorgung in Bayern. Bekannte, bereits abgegrenzte Einzugsgebiete wurden unter Anwendung bayernweit einheitlicher Kriterien und Vorgaben auf Plausibilität geprüft, gegebenenfalls überarbeitet oder bei Notwendigkeit auch klein- d.h. grobmaßstäblich (Bearbeitungsmaßstab 1:25.000 oder kleiner) neu abgegrenzt. Für Wassergewinnungsanlagen (WGA) ohne bereits bekanntes Einzugsgebiet wurde eine kleinmaßstäbliche Erstabgrenzung vorgenommen. Die Bearbeitung erfolgte unter Berücksichtigung der am Wasserwirtschaftsamt (WWA) vorliegenden Datengrundlagen. Darüber hinausgehend wurden keine Untersuchungen im Gelände durchgeführt. Die erfassten Flächendaten sind für die Verwendung im kleinen Darstellungsmaßstab (≤ 1:25.000) vorgesehen und ermöglichen einen ersten Überblick über die Lage der Einzugsgebiete der Wasserversorgung. Die Begrenzung basiert i. d. R. auf hydrogeologischen, mittleren hydrologischen und anthropogenen Einflussgrößen (z. B. hydraulische Durchlässigkeiten, Grundwasserfließrichtung, Grundwasserneubildung, Entnahmen). (Hinweis für die gemeinsame Darstellung der Einzugsgebiete mit Wasserschutzgebieten: Die Einzugsgebiete werden grundsätzlich bezogen auf die einzelne WGA abgegrenzt und dargestellt. Summen- und Wechselwirkungen zwischen benachbarten WGA bleiben bei dieser Methodik aus Acht. Ein Wasserschutzgebiet kann jedoch für mehrere WGA festgesetzt werden. Hierbei sind bei der Bemessung konkrete Summen- und Wechselwirkungen der Teil-Einzugsgebiete zu berücksichtigen. Bei der großmaßstäblichen, d.h. detailmaßstäblichen Bearbeitung für die Bemessung eines Wasserschutzgebietes (Bearbeitungsmaßstab ca. 1:5.000 oder größer) müssen die hydrogeologisch hydraulischen Grenzen eines zugrundeliegenden Einzugsgebietes bzw. dessen Teilflächen mit qualitätsmaßgeblicher Risikorelevanz umschlossen werden. Ebenso sind Worst-Case-Szenarien wie z. B. sommerliche Maximalentnahmen bei niedrigen Grundwasserständen oder veränderte Strömungsverhältnisse (Anstromrichtung, Gefälle) besonders zu berücksichtigen, um einen hinreichenden Detailgrad für die Abgrenzung des WSG zu erreichen. Im Hinblick auf eine Vollziehbarkeit der Wasserschutzgebietsverordnung ist die Bemessung des Wasserschutzgebietes bzw. der Schutzzonen an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen (z. B. Flurstücksgrenzen). Deswegen reichen, insbesondere im fassungsnäheren Bereich, die Wasserschutzgebiete i. d. R. über die dargestellten Einzugsgebiete hinaus. Im Ergebnis kann es im Einzelfall durch diese vorstehende Systematik oder auch durch unterschiedliche Bearbeitungsstände von Wasserschutzgebiet und Einzugsgebiet dazu kommen, dass die dargestellten WGA-bezogenen Einzugsgebiete kleiner sind als die Wasserschutzgebiete. In diesen zunächst unplausibel erscheinenden Fällen ist es regelmäßig erforderlich, die Gründe hierfür genau zu kennen.)

Verwaltungsgebiet FBG in der Stadt Bremerhaven

Darstellung des Verwaltungsgebiets der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH im Fischereihafen Bremerhaven.

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