Im Juni 2017 fand im Bundesumweltministerium das Fachgespräch „Leitlinien und Handlungsempfehlungen für mehr Umweltgerechtigkeit“ statt. Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, des Bundes, der Länder und Kommunen diskutierten über ein gemeinsames Agenda-Setting und prioritäre Handlungsfelder. Die Dokumentation ist nun online verfügbar. Das Fachgespräch „Leitlinien und Handlungsempfehlungen für mehr Umweltgerechtigkeit“, das am 16. Juni 2017 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ( BMUB ) in Berlin stattfand, geht auf Beschlüsse der Umweltministerkonferenz aus dem Jahr 2016 zurück. Darin bitten die Länder den Bund als Koordinator die Aktivitäten zu Umweltgerechtigkeit in Deutschland zu bündeln und gemeinsam mit den Ländern sowie weiteren relevanten Akteuren Leitlinien zur konkreten Umsetzung von mehr Umweltgerechtigkeit zu erarbeiten. Im Vorfeld des Fachgesprächs wurde ein erstes Diskussionspapier erstellt. Dies basierte auf Impulsen und Anregungen relevanter Akteure im Themenfeld Umweltgerechtigkeit, u.a. von Verbänden aus den Bereichen Umwelt/Grün, Gesundheit, Wohlfahrtspflege sowie der kommunalen Spitzenverbände. Die Teilnehmenden tauschten sich zu den darin vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen aus. Die Ergebnisse der Diskussionen sind in der Dokumentation festgehalten. Die Veranstaltung wurde vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Rahmen des UFOPLAN-Vorhabens „Pilotprojekt Umweltgerechtigkeit in deutschen Kommunen“ durchgeführt.
Das Projekt "Duchführung eines Fahchgesprächs zur Initiierung des Forschungsprojekts 'Vergleich von Verfahren zur Ableitung gesundheitsbezogener Wirkungsschwellen (Benchmark - NOAEL)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG).In der Methodendiskussion zur Beurteilung der Wirkungen von Umweltchemikalien auf die menschliche Gesundheit wird zunehmend die Einbindung der Dosis-Wirkungsfunktion gefordert. Das hierfür in Frage kommende Verfahren ist das Benchmark-Konzept, ein mathematisches Verfahren, das vorliegende Informationen zum Dosis-Wirkungsverlauf nutzt, um auf niedrige Dosen zu extrapolieren. Dieses Vorgehen verlangt die konventionsartige Vorgabe einer Wirkungsschwelle, die dann die Dosis definiert, die für die Begründung von Umweltstandards dienen kann. Eine Reihe von Grenz- (z.B. nach Paragraph 8 BBodSchG) und Richtwerten (z.B. zur Innenraumlufthygiene) des Bundes werden nach dem NOAEL-Konzept abgeleitet und begründet. Die Auswirkung der Forderung nach der Einbindung der mathematisch ausgedrückten Dosis/Wirkungsbeziehung in die Grenz- und Richtwertableitung ist jedoch unklar. Dies betrifft den quantitativen Unterschied zwischen dem Benchmark-Verfahren und dem heute überwiegend eingesetzten Verfahren über das no observed adverse effect level (NOAEL) sowie den Einfluss eines möglichen Methodenwechsels auf bestehende Umweltstandards. Eine grundsätzliche Änderung der wissenschaftlichen Methode zur Ableitung und Begründung von Grenz- und Richtwerten muss bundeseinheitlich erfolgen und hinsichtlich der Konsequenzen für bereits bestehende Umweltstandards überprüft werden. Mit einem Forschungsvorhaben soll daher im Rahmen der methodischen Weiterentwicklung der Standardsetzung das Benchmark-Verfahren erprobt und die Ergebnisse mit dem traditionellen Verfahren der Extrapolation eines NOAEL verglichen werden. Ergebnisse und Schlussfolgerungen sind innerhalb des Vorhabens nach Absprache mit dem UBA in einem Workshop zur Diskussion zu stellen.